12.03.1986
Landesgesetzblatt Nr. 21 aus 1986, Stück 5
Steiermark
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 3. Februar 1986 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Pichl bei Aussee (politischer Bezirk Liezen)
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 3. Februar 1986 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Pichl bei Aussee (politischer Bezirk Liezen)
Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins, der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung Landesgesetzblatt Nr. 127 aus 1972, und der Gesetze LGBI. NI. 9 aus 1973,, 14 aus 1976, und 14 aus 1982,, wird verordnet:
§l
Der im politischen . Bezirk Liezen gelegenen Gemeinde Pichl bei Aussee wird mit Wirkung vom 1. März 1986 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
"In Blau ein schrägrechter silberner Faden mit zwei silbernen beblätterten Blüten des Fieberklees, die eine abwärts, die andere aufwärts gerichtet" .
Paragraph 2
Die der Gemeinde Pichl bei Aussee ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Krainer