Datum der Kundmachung

29.11.1985

Fundstelle

Landesgesetzblatt Nr. 89 aus 1985, Stück 20

Bundesland

Steiermark

Kurztitel

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 4. November 1985 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Greisdorf (politischer Bezirk Deutschlandsberg)

Text

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 4. November 1985 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Greisdorf (politischer Bezirk Deutschlandsberg)

Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins, der Gemeindeordnung

1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung Landesgesetzblatt NI. 127 aus 1972, und der Gesetze Landesgesetzblatt NI. 9 aus 1973,, 14 aus 1976, und 14 aus 1982,, wird verordnet:

Paragraph eins

Der im politischen Bezirk Deutschlandsberg gelegenen

Gemeinde Greisdorf wird mit Wirkung vom 1. November 1985 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:

.

"In Blau ein goldener Pfahl in Form einer Preßspindel"

.

Paragraph 2

Die der Gemeinde Greisdorf ausgefertigte Wappenurkunde

enthält die Beschreibung und eine Abbildung

des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Krainer