29.11.1985
Landesgesetzblatt Nr. 89 aus 1985, Stück 20
Steiermark
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 4. November 1985 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Greisdorf (politischer Bezirk Deutschlandsberg)
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 4. November 1985 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Greisdorf (politischer Bezirk Deutschlandsberg)
Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins, der Gemeindeordnung
1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung Landesgesetzblatt NI. 127 aus 1972, und der Gesetze Landesgesetzblatt NI. 9 aus 1973,, 14 aus 1976, und 14 aus 1982,, wird verordnet:
Paragraph eins
Der im politischen Bezirk Deutschlandsberg gelegenen
Gemeinde Greisdorf wird mit Wirkung vom 1. November 1985 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
.
"In Blau ein goldener Pfahl in Form einer Preßspindel"
.
Paragraph 2
Die der Gemeinde Greisdorf ausgefertigte Wappenurkunde
enthält die Beschreibung und eine Abbildung
des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Krainer