Datum der Kundmachung

24.06.1985

Fundstelle

Landesgesetzblatt Nr. 51 aus 1985, Stück 13

Bundesland

Steiermark

Kurztitel

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 3. Juni 1985 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Lavantegg (politischer Bezirk Judenburg)

Text

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 3. Juni 1985 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Lavantegg (politischer Bezirk Judenburg)

Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins, der Gemeindeordnung

1967, LGB!. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung

LGB!. Nr. 127 aus 1972, und der Gesetze LGB!. Nr. 9 aus 1973,,

14 aus 1976, und 14 aus 1982,, wird verordnet: .

Paragraph eins

Der im politischen Bezirk Judenburg gelegenen .

Gemeinde Lavantegg wird mit Wirkung vom 1. Juli 1985 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens

mit folgender Beschreibung verliehen:

"Ein durch zwei an die Oberecken stoßende auswärtsgekehrte

altartige silberhe türkische Säbel

gespaltener Schild mit roten Flanken und grünem Feld,

darin eine silberne benadelte Zirbelnuß. "

Paragraph 2

Die der Gemeinde Lavantegg ausgefertigte Wappenurkunde

enthält die Beschreibung und eine Abbildung

des Gemeindewappens,

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Krainer