24.06.1985
Landesgesetzblatt Nr. 51 aus 1985, Stück 13
Steiermark
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 3. Juni 1985 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Lavantegg (politischer Bezirk Judenburg)
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 3. Juni 1985 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Lavantegg (politischer Bezirk Judenburg)
Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins, der Gemeindeordnung
1967, LGB!. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung
LGB!. Nr. 127 aus 1972, und der Gesetze LGB!. Nr. 9 aus 1973,,
14 aus 1976, und 14 aus 1982,, wird verordnet: .
Paragraph eins
Der im politischen Bezirk Judenburg gelegenen .
Gemeinde Lavantegg wird mit Wirkung vom 1. Juli 1985 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens
mit folgender Beschreibung verliehen:
"Ein durch zwei an die Oberecken stoßende auswärtsgekehrte
altartige silberhe türkische Säbel
gespaltener Schild mit roten Flanken und grünem Feld,
darin eine silberne benadelte Zirbelnuß. "
Paragraph 2
Die der Gemeinde Lavantegg ausgefertigte Wappenurkunde
enthält die Beschreibung und eine Abbildung
des Gemeindewappens,
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Krainer