12.06.1985
Landesgesetzblatt Nr. 47 aus 1985, Stück 12
Steiermark
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 13. Mai 1985 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Gossendorf (politischer Bezirk Feldbach)
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 13. Mai 1985 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Gossendorf (politischer Bezirk Feldbach)
Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins, der Gemeindeordnung
1967, LGBL Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung
LG~l. Nr. 127 aus 1972, und der Gesetze LGBL Nr. 9 aus 1973,,
14 aus 1976, und 14 aus 1982,, wird verordnet:
Paragraph eins
Der im politischen Bezirk Feldbach gelegenen
Gemeinde Gossendorf wird mit Wirkung vom 1. Juli 1985 'das Recht zur Führung eines Gemeindewappens
mit folgender Beschreibung verliehen:
"In Rot ein schrägrechtes goldenes Edelkastanienblatt
und ein rechtsgewendeter goldener Winkel. "
Paragraph 2
Die der Gemeinde Gossendorf ausgefertigte Wappenurkunde
enthält die Beschreibung und eine Abbildung
des Gemeindewappens.
Für die' Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshaup,tmann:
Krainer