Datum der Kundmachung

12.06.1985

Fundstelle

Landesgesetzblatt Nr. 47 aus 1985, Stück 12

Bundesland

Steiermark

Kurztitel

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 13. Mai 1985 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Gossendorf (politischer Bezirk Feldbach)

Text

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 13. Mai 1985 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Gossendorf (politischer Bezirk Feldbach)

Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins, der Gemeindeordnung

1967, LGBL Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung

LG~l. Nr. 127 aus 1972, und der Gesetze LGBL Nr. 9 aus 1973,,

14 aus 1976, und 14 aus 1982,, wird verordnet:

Paragraph eins

Der im politischen Bezirk Feldbach gelegenen

Gemeinde Gossendorf wird mit Wirkung vom 1. Juli 1985 'das Recht zur Führung eines Gemeindewappens

mit folgender Beschreibung verliehen:

"In Rot ein schrägrechtes goldenes Edelkastanienblatt

und ein rechtsgewendeter goldener Winkel. "

Paragraph 2

Die der Gemeinde Gossendorf ausgefertigte Wappenurkunde

enthält die Beschreibung und eine Abbildung

des Gemeindewappens.

Für die' Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshaup,tmann:

Krainer