06.05.1985
Landesgesetzblatt Nr. 33 aus 1985, Stück 9
Steiermark
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 22. April 1985 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Teufenbach (politischer Bezirk Murau)
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 22. April 1985 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Teufenbach (politischer Bezirk Murau)
Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins, der Gemeindeordnung
1967, Landesgesetzblatt NI. 115, in der Fassung der Kundmachung
Landesgesetzblatt NI. 127 aus 1972, und der Gesetze Landesgesetzblatt NI. 9 aus 1973,,
14 aus 1976, und 14 aus 1982,, wird verordnet:
.Paragraph eins
Der im politischen Bezirk Murau gelegenen
Gemeinde Teufenbach wird mit Wirkung vom 1. Mai 1985 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens
mit folgender Beschreibung verliehen:
"In silbernem Schild mit zwei schwarzen Balken ein Drache in verwechselten Farben. "
Paragraph 2
Die der Gemeinde Teufenbach ausgefertigte Wappenurkunde
enthält die Beschreibung und eine Abbil,
dung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Krainer