06.05.1985
Landesgesetzblatt Nr. 31 aus 1985, Stück 9
Steiermark
Verordnung der Steiermärkischen.Landesregierung vom 25. März 1985 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Naintsch (politischer Bezirk Weiz)
Verordnung der Steiermärkischen.Landesregierung vom 25. März 1985 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Naintsch (politischer Bezirk Weiz)
Auf Grund des '§ 4 Abs, 1 der Gemeindeordnung
1967, Landesgesetzblatt Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung
Landesgesetzblatt Nr. 127 aus 1972, und der Gesetze Landesgesetzblatt Nr. 9 aus 1973,,
14 aus 1976, und 14 aus 1982,, wird verordnet:
Paragraph eins
Der im politischen Bezirk Weiz gelegenen Gemeinde
Naintsch wird mit Wirkung vom 1. April 1985 das Recht
zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender
Beschreibung verliehen:
"In Blau eine goldene Laubkrone, durchsteckt von
drei gestielten goldenen Lilien, die sich mit den Blüten
berühren."
Paragraph 2
Die der Gemeinde Naintsch ausgefertigte Wappenurkunde
enthält die Beschreibung und eine Abbildung
des Gemeindewappens. '
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Krainer