29.03.1985
Landesgesetzblatt Nr. 28 aus 1985, Stück 8
Steiermark
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 4. März 1985 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Mühlen (politischer Bezirk Murau)
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 4. März 1985 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Mühlen (politischer Bezirk Murau)
Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins, der Gemeindeordnung
. 1967, Landesgesetzblatt NI. 115, in der Fassung der Kundmachung
Landesgesetzblatt NI. 12711972 und der Gesetze LGB1. NI. 911973,
14 aus 1976, und 14 aus 1982,, wird verordnet:
Paragraph eins
Der im politischen Bezirk Murau gelegenen
Gemeinde Mühlen wird mit Wirkung vom 1. April 1985
das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit
folgender Beschreibung verliehen:
"In Rot ein herschauender silberner Löwe in den Vorderpranken ein silbernes Mühlrad haltend."
Paragraph 2
Die der Gemeinde Mühlen ausgefertigte Wappenurkunde
enthält die Beschreibung und eine Abbildung
des Gemeindewappens ..
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Krainer