Datum der Kundmachung

29.03.1985

Fundstelle

Landesgesetzblatt Nr. 28 aus 1985, Stück 8

Bundesland

Steiermark

Kurztitel

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 4. März 1985 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Mühlen (politischer Bezirk Murau)

Text

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 4. März 1985 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Mühlen (politischer Bezirk Murau)

Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins, der Gemeindeordnung

. 1967, Landesgesetzblatt NI. 115, in der Fassung der Kundmachung

Landesgesetzblatt NI. 12711972 und der Gesetze LGB1. NI. 911973,

14 aus 1976, und 14 aus 1982,, wird verordnet:

Paragraph eins

Der im politischen Bezirk Murau gelegenen

Gemeinde Mühlen wird mit Wirkung vom 1. April 1985

das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit

folgender Beschreibung verliehen:

"In Rot ein herschauender silberner Löwe in den Vorderpranken ein silbernes Mühlrad haltend."

Paragraph 2

Die der Gemeinde Mühlen ausgefertigte Wappenurkunde

enthält die Beschreibung und eine Abbildung

des Gemeindewappens ..

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Krainer