Datum der Kundmachung

11.02.1985

Fundstelle

Landesgesetzblatt Nr. 8 aus 1985, Stück 3

Bundesland

Steiermark

Kurztitel

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 17. Dezember 1984 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Gersdorf an der Feistritz (politischer Bezirk Weiz)

Text

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung

vom 17. Dezember 1984 über die Verleihung des Rechtes zur . Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Gersdorf

an der Feistritz (politischer Bezirk Weiz)

Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins, der Gemeindeordnung

1967, Landesgesetzblatt Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung

Landesgesetzblatt Nr. 127 aus 1972, und der Gesetze Landesgesetzblatt Nr. 9 aus 1973,,

14 aus 1976, und 14 aus 1982,, wird verordnet:

Paragraph eins

Der im politischen Bezirk Weiz gelegenen Gemeinde Gersdorf an der Feistritz wird mit Wirkung vom 1. Jänner 1985 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:

"In Rot über einem goldenen Ger balkenweise ein belaubter goldener Ast mit drei goldenen Äpfeln. "

Paragraph 2

Die der Gemeinde Gersdorf an der Feistritz ausgefertigte

Wappenurkunde enthält die Beschreibung und

eine Abbildung des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Krainer