11.02.1985
Landesgesetzblatt Nr. 8 aus 1985, Stück 3
Steiermark
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 17. Dezember 1984 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Gersdorf an der Feistritz (politischer Bezirk Weiz)
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung
vom 17. Dezember 1984 über die Verleihung des Rechtes zur . Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Gersdorf
an der Feistritz (politischer Bezirk Weiz)
Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins, der Gemeindeordnung
1967, Landesgesetzblatt Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung
Landesgesetzblatt Nr. 127 aus 1972, und der Gesetze Landesgesetzblatt Nr. 9 aus 1973,,
14 aus 1976, und 14 aus 1982,, wird verordnet:
Paragraph eins
Der im politischen Bezirk Weiz gelegenen Gemeinde Gersdorf an der Feistritz wird mit Wirkung vom 1. Jänner 1985 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
"In Rot über einem goldenen Ger balkenweise ein belaubter goldener Ast mit drei goldenen Äpfeln. "
Paragraph 2
Die der Gemeinde Gersdorf an der Feistritz ausgefertigte
Wappenurkunde enthält die Beschreibung und
eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Krainer