Datum der Kundmachung

01.08.1984

Fundstelle

Landesgesetzblatt Nr. 43 aus 1984, Stück 10

Bundesland

Steiermark

Kurztitel

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 9. Juli 1984 über eJie Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Rassach (politischer Bezirk Deutschlandsberg)

Text

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 9. Juli 1984 über eJie Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Rassach (politischer Bezirk Deutschlandsberg)

Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins, der Gemeindeordnung

1967, Landesgesetzblatt Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung

, LGBL Nr. 127 aus 1972, und der Gesetze LG13l. Nr. 9 aus 1973,,

14 aus 1976, und 14 aus 1982,, wird verordnet:

Paragraph eins

Der im politischen Bezirk Deutschlandsberg gelegenen

Gemeinde Rassach wird mit Wirkung vom 1. August 1984 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens

mit folgender Beschreibung verliehen:

"Von Rot und Gold geteilt und zweimal gespalten

wächst aus den linken Winkeln je ein belaubter goldener

Apfel."

Paragraph 2

Die der Gemeinde Rassach ausgefertigte Wappenurkunde

enthält die Beschreibung und eine Abbildung

des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Krainer