01.08.1984
Landesgesetzblatt Nr. 43 aus 1984, Stück 10
Steiermark
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 9. Juli 1984 über eJie Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Rassach (politischer Bezirk Deutschlandsberg)
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 9. Juli 1984 über eJie Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Rassach (politischer Bezirk Deutschlandsberg)
Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins, der Gemeindeordnung
1967, Landesgesetzblatt Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung
, LGBL Nr. 127 aus 1972, und der Gesetze LG13l. Nr. 9 aus 1973,,
14 aus 1976, und 14 aus 1982,, wird verordnet:
Paragraph eins
Der im politischen Bezirk Deutschlandsberg gelegenen
Gemeinde Rassach wird mit Wirkung vom 1. August 1984 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens
mit folgender Beschreibung verliehen:
"Von Rot und Gold geteilt und zweimal gespalten
wächst aus den linken Winkeln je ein belaubter goldener
Apfel."
Paragraph 2
Die der Gemeinde Rassach ausgefertigte Wappenurkunde
enthält die Beschreibung und eine Abbildung
des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Krainer