01.06.1984
Landesgesetzblatt Nr. 26 aus 1984, Stück 6
Steiermark
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 7. Mai 1984 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Johnsdorf (politischer Bezirk Feldbach)
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 7. Mai 1984 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Johnsdorf (politischer Bezirk Feldbach)
Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins, der Gemeindeordnung
1967, Landesgesetzblatt NI. 115, in der Fassung der Kundmachung
Landesgesetzblatt NI. 127 aus 1972, und der Gesetze Landesgesetzblatt NI. 9 aus 1973,,
14 aus 1976, und 14 aus 1982,, wird verordnet:
Paragraph eins
Der im politischen Bezirk Feldbach gelegenen
Gemeinde Johnsdorf wird mit Wirkung vom 1. Mai 1984 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens
mit folgender Beschreibung verliehen: '
"In Blau pfahlweise ein goldener römischer Altar,
beseitet von zwei goldenen Lilien mit Staubgefäßen ...
Paragraph 2
Die der Gemeinde Johnsdorf ausgefertigte Wappenurkunde
enthält die Beschreibung und eine Abbildung
des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Krainer