01.06.1984
Landesgesetzblatt Nr. 25 aus 1984, Stück 6
Steiermark
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 7. Mai 1984 über die Verleihung des Rechtes zur. Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Zerlach (politischer Bezirk Feldbach)
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 7. Mai 1984 über die Verleihung des Rechtes zur. Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Zerlach (politischer Bezirk Feldbach)
Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins, der Gemeindeordnung
1967, Landesgesetzblatt NI. 115, in der Fassung der Kundmachung
Landesgesetzblatt NI. 127 aus 1972, und der Gesetze Landesgesetzblatt NI. 9 aus 1973,,
14/1976 und 14/1982, wird verordnet:
Paragraph eins,
Der im politischen Bezirk Feldbach gelegenen
Gemeinde Zerlach wird mit Wirkung vom 1. Mai 1984
das Recht zULFührung eines Gemeindewappens mit
folgender Beschreibung verliehen:
"über einer silbernen Zinnenmauer im Schildfuß in Rot balkenweise eine silberne Kette von fünf Gliedern,
durch zwei derselben sind je drei silberne Ähren
gesteckt. ..
Paragraph 2,
Die der Gemeinde Zerlach ausgefertigte Wappenurkunde
enthält die Beschreibung und eine Abbildung
des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Krainer