Datum der Kundmachung

30.08.1983

Fundstelle

Landesgesetzblatt Nr. 56 aus 1983, Stück 18

Bundesland

Steiermark

Kurztitel

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 11. Juli 1983 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Grambach (politischer Bezirk Graz-Umgebung)

Text

Verordnung der Steiermärkis~hen Landesregierung vom 11. Juli 1983 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Grambach (politischer Bezirk Graz-Umgebung)

Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins, Gemeindeordnung 1967,

LGBL NI. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBL

NI. 127 aus 1972, und der Gesetze LGBL NI. 9 aus 1973,, 14/

1976 und 14 aus 1982,, wird verordnet:

Paragraph eins

Der im politischen Bezirk Graz-Umgebung gelegenen

Gemeinde Grambach wird mit Wirkung vom 1. August 1983 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens

mit folgender Beschreibung verliehen:

"Im schwarz und golden gerandeten roten Schild

pfahlweise drei in der Mitte schräglinks zerbrochene

goldene Reiser". -

Paragraph 2

Die der Gemeinde Grambach ausgefertigte Wappenurkunde

enthält die Beschreibung und eine Abbildung

des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Krainer