22.07.1983
Landesgesetzblatt Nr. 45 aus 1983, Stück 15
Steiermark
Verordnung der SteiermärkischEm Landesregierung vom 4. Juli 1983 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Mellach (politischer Bezirk Graz-Umgebung)
Verordnung der SteiermärkischEm Landesregierung vom 4. Juli 1983 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Mellach (politischer Bezirk Graz-Umgebung)
Aufgrund des Paragraph 4, Absatz eins, Gemeindeordnung 1967,
LGBL Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBL
Nr. 127 aus 1972, und der Gesetze LGBL Nr. 9 aus 1975,, 14/
1976 und 14 aus 1982,, wird verordnet:
Paragraph eins
Der im politischen Bezirk Graz-Umgebung gelegenen
Gemeinde Mellach wird mit Wirkung vom 1. August 1983 das Recht zur Führung-eines. Gemeindewappens
mit folgender Beschreibung verliehen:
"In Rot erniedrigt ein oben gezinnter silberner Balken unterlegt mit einem pfahlweisen silbernen Pilgerstab, der von je einer silbernen Streitaxt beseitet wird. " Paragraph 2, Die der Gemeinde Mellach ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung
des Gemeindewappens. .
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Krainer