24.05.1983
Landesgesetzblatt Nr. 31 aus 1983, Stück 10
Steiermark
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 2. Mai 1983 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Baierdorf bei Anger (politischer Bezirk Weiz)
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 2. Mai 1983 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Baierdorf bei Anger (politischer Bezirk Weiz)
Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins, der Gemeindeordnung
1961, LGB!. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung
LGB!. Nr. 121 aus 1912, und der Gesetze LGB!.
Nr. 9 aus 1913,, 14 aus 1916, und 14'1982, wird verordnet:
Paragraph eins
Der im politischen Bezirk Weiz gelegenen Gemeinde
Baierdorf bei Anger wird mit Wirkung vom 1. Juni 1983 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens
mit folgender Beschreibung verliehen:
Eine silberne Lilie im blauen Schild mit gesp~
ltenen Flanken, die innen geflutet sind und
außen erhöht und erniedrigt je drei einwärts gerichtete
silberne Kerben haben. "
§2
Die der Gemeinde Baierdorf bei Anger ausgefertigte
Wappenurkunde enthält die Beschreibung
un.d eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Krainer