08.03.1983
Landesgesetzblatt Nr. 14 aus 1983, Stück 5
Steiermark
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 21. Februar 1983 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Hirnsdorf (politischer Bezirk Weiz)
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 21. Februar 1983 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Hirnsdorf (politischer Bezirk Weiz)
Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins, der Gemeindeordnung
1967, Landesgesetzblatt Nr. 't 15, in der Fassung der Kundmachung
Landesgesetzblatt Nr. 127 aus 1972, und der Gesetze LGBL Nr. 9 aus 1973,,
14 aus 1976, und 14 aus 1982, wird verordnet:
Paragraph eins
Der im politischen Bezirk Weiz gelegenen Gemeinde
Hirnsdorf wird mit Wirkung vom 1. Mai 1983 das Recht
zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender
Beschreibung verliehen:
"In Rot über einem durchbrochenen silbernen Mühlstein
sieben anstoßende silberne Weinblätter in Sparrenform ".
§2
Die der Gemeinde Hirnsdorf ausgefertigte Wappenurkunde
enthält die Beschreibung und eine Abbildung
des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Krainer