Datum der Kundmachung

04.08.1982

Fundstelle

Landesgesetzblatt Nr. 48 aus 1982, Stück 15

Bundesland

Steiermark

Kurztitel

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 28. Juni 1982 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Hafning bei Trofaiach (politischer Bezirk Leoben)

Text

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 28. Juni 1982 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Hafning bei Trofaiach (politischer Bezirk Leoben)

Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins, der Gemeindeordnung

1967, Landesgesetzblatt Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung

Landesgesetzblatt NI. 127 aus 1972, und der Gesetze Landesgesetzblatt Nr. 9 aus 1973,, 14 aus 1976, und 14 aus 1982,, wird verordnet:

Paragraph eins

. Der im politischen Bezirk Leoben gelegenen Gemeinde

Hafning bei Trofaiach wird mit Wirkung

vom 1. Sep~ember 1982 das Recht zur Führung

eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung

verliehen:

"Von Silber und Grün geteilt, oben ein schwarzer

Holzkohlenwagen mit fünf Säcken, unten ein

silbernes Eisenzeichen" .

Paragraph 2

Die der Gemeinde Hafning bei Ttofaiach ausgefertigte

Wappenurkunde enthält die Beschreibung

und eine Abbildung des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Krainer