04.08.1982
Landesgesetzblatt Nr. 48 aus 1982, Stück 15
Steiermark
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 28. Juni 1982 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Hafning bei Trofaiach (politischer Bezirk Leoben)
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 28. Juni 1982 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Hafning bei Trofaiach (politischer Bezirk Leoben)
Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins, der Gemeindeordnung
1967, Landesgesetzblatt Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung
Landesgesetzblatt NI. 127 aus 1972, und der Gesetze Landesgesetzblatt Nr. 9 aus 1973,, 14 aus 1976, und 14 aus 1982,, wird verordnet:
Paragraph eins
. Der im politischen Bezirk Leoben gelegenen Gemeinde
Hafning bei Trofaiach wird mit Wirkung
vom 1. Sep~ember 1982 das Recht zur Führung
eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung
verliehen:
"Von Silber und Grün geteilt, oben ein schwarzer
Holzkohlenwagen mit fünf Säcken, unten ein
silbernes Eisenzeichen" .
Paragraph 2
Die der Gemeinde Hafning bei Ttofaiach ausgefertigte
Wappenurkunde enthält die Beschreibung
und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Krainer