13.07.1982
Landesgesetzblatt Nr. 39 aus 1982, Stück 12
Steiermark
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 21. Juni 1982 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Grundlsee (politischer Bezirk Liezen)
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 21. Juni 1982 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Grundlsee (politischer Bezirk Liezen)
Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins, der Gemeindeordnung
1967, LGBL Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung
LGBL Nr. 127 aus 1972, und der Gesetze LGBL
Nr. 9 aus 1973,, 14 aus 1976, und 14 aus 1982,, wird verordnet:
Paragraph eins
Der im politischen Bezirk Liezen gelegenen Gemeinde
Grundlsee wird mit Wirkung vorn 1. Juli 1982 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit
folgender Beschreibung verliehen: .
"In Rot ein silberner Wassermann, haLb Mensch,
halb Fisch, die Rechte schräg aufwärts weisend,
die Linke silberne Gipskristalle haltend."
§2
Die der Gemeinde Grundlsee ausgefertigte Wappenurkunde
enthält die Beschreibung und eine Abbildung
des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptrnann:
Krainer