13.07.1982
Landesgesetzblatt Nr. 38 aus 1982, Stück 12
Steiermark
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. Juni 1982 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Floing (politischer Bezirk Weiz)
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. Juni 1982 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Floing (politischer Bezirk Weiz)
Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins, der Gemeindeordnung
1967, LGBL Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung
LGBL Nr. 127 aus 1972, und der Gesetze LGBL
Nr. 9 aus 1973,, 14 aus 1976, und 14 aus 1982,, wird verordnet:
Paragraph eins
Der im politischen Bezirk Weiz gelegenen Gemeinde
Floing wird mit -Wirkung vorn 1. Juli 1982
das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit
folgender Beschreibung verliehen:
"In Rot ein durch zwei schwarze Fäden gegliederter
silberner Balken, im Mittelstück aufwärts, in den
verworfenen Flanken abwärts gebogen, unterlegt
von einem silbernen Lindenzweig mit fünf Blättern."
. Paragraph 2
Die der Gemeinde Floing ausgefertigte Wappenurkunde
enthält die Beschreibung u~d eine Abbildung
des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptrnann:
Krainer