30.06.1982
Landesgesetzblatt Nr. 36 aus 1982, Stück 11
Steiermark
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. Juni 1982 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Krusdorf (politischer Bezirk Feldbach)
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. Juni 1982 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Krusdorf (politischer Bezirk Feldbach)
Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins, der Gemeindeordnung
1961, LGBL Nr. 115, in der 'Fassung der Kundmachung
LGBL Nr. 121 aus 1912, und der Gesetze LGBL
Nr. 9 aus 1913,, 14 aus 1916, und 14 aus 1982, wird verordnet:
Paragraph eins
Der im politischen Bezirk Feldbach gelegenen Gemeinde
Krusdorf wird mit Wirkung vom 1. Juli 1982 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens
mit folgender Beschreibung verliehen:
"In Rot ein durchgebogener silberner Schildfuß,
aus dessen Enden auf- und einwärts zwei sich berührende
silberne Rosen wachsen."
Paragraph 2
Die der Gemeinde Krusdorf ausgefertigte Wappenurkunde
enthält die Beschreibung und eine AbIbildung
des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische LandesJ;"egierung:
Der Landeshauptmann:'
Krainer