Datum der Kundmachung

30.06.1982

Fundstelle

Landesgesetzblatt Nr. 36 aus 1982, Stück 11

Bundesland

Steiermark

Kurztitel

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. Juni 1982 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Krusdorf (politischer Bezirk Feldbach)

Text

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. Juni 1982 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Krusdorf (politischer Bezirk Feldbach)

Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins, der Gemeindeordnung

1961, LGBL Nr. 115, in der 'Fassung der Kundmachung

LGBL Nr. 121 aus 1912, und der Gesetze LGBL

Nr. 9 aus 1913,, 14 aus 1916, und 14 aus 1982, wird verordnet:

Paragraph eins

Der im politischen Bezirk Feldbach gelegenen Gemeinde

Krusdorf wird mit Wirkung vom 1. Juli 1982 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens

mit folgender Beschreibung verliehen:

"In Rot ein durchgebogener silberner Schildfuß,

aus dessen Enden auf- und einwärts zwei sich berührende

silberne Rosen wachsen."

Paragraph 2

Die der Gemeinde Krusdorf ausgefertigte Wappenurkunde

enthält die Beschreibung und eine AbIbildung

des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische LandesJ;"egierung:

Der Landeshauptmann:'

Krainer