07.05.1982
Landesgesetzblatt Nr. 18 aus 1982, Stück 8
Steiermark
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 19. April 1982 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Ilztal (politischer Bezirk Weiz)
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 19. April 1982 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Ilztal (politischer Bezirk Weiz)
Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins, der Gemeindeordnung
1967, Landesgesetzblatt Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung
Landesgesetzblatt Nr. 127 aus 1972, -und der Gesetze Landesgesetzblatt Nr. 9 aus 1973, und 14 aus 1976,, wird verordnet:
Paragraph eins
Der im politischen Bezirk Weiz gelegenen Gemeinde
Ilztal wird mit Wirkung vom 1. Mai 1982
das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit
folgender Beschreibung verliehen:
"In Gold ein blauer Pfahl, in den Flanken einander
und die Schildränder berührende rote Ballen".
Paragraph 2
Die der Gemeinde ' Ilztal ausgefertigte Wappenurkunde
enthält die Beschreibung und eine Abbildung
des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Krainer