Datum der Kundmachung

16.04.2014

Fundstelle

Landesgesetzblatt Nr 28 aus 2014,

Bundesland

Salzburg

Kurztitel

Gesetz, mit dem das Salzburger Schulaufsichts-Ausführungsgesetz 1995 etc Abschaffung Vizepräsident des Landesschulrates

Text

Gesetz vom 26. März 2014, mit dem das Salzburger Schulaufsichts-Ausführungsgesetz 1995, das Salzburger Bezügegesetz 1998, das Salzburger Landes-Beamtengesetz 1987, das Landes-Vertragsbedienstetengesetz 2000, das Magistrats-Bedienstetengesetz und das Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 2001 geändert werden

Der Salzburger Landtag hat beschlossen:

Artikel I

Das Salzburger Schulaufsichts-Ausführungsgesetz 1995, LGBl Nr 67, in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr 5 aus 1998, wird geändert wie folgt:

  1. Ziffer eins
    Im Inhaltsverzeichnis entfällt die den Paragraph 6, betreffende Zeile.

  1. Ziffer 2
    Paragraph 6, entfällt.

  1. Ziffer 3
    Paragraph 7, Absatz 5, lautet:
    "(5) Paragraph 5, Absatz 3, findet auf die Sitzungen der Sektionen sinngemäß Anwendung."

  1. Ziffer 4
    Im Paragraph 12, Absatz eins, entfällt im dritten Satz die Wortfolge "und den Vizepräsidenten".

  1. Ziffer 5
    Im Paragraph 13, Absatz 4, werden folgende Änderungen vorgenommen:

5.1. Im ersten Satz entfällt die Wortfolge "und des Vizepräsidenten".

5.2. Der zweite Satz lautet: "In diesem Fall ist unverzüglich gemäß Paragraph 5, ein neuer Amtsführender Präsident auf die restliche Funktionsperiode (Paragraph 12, Absatz eins,) zu bestellen."

6. Paragraph 15, Absatz eins, lautet:

"(1) Der Amtsführende Präsident des Landesschulrates erhält für seine Tätigkeit Bezüge, die im Salzburger Bezüge-gesetz 1998 geregelt sind."

7. Im Paragraph 16, wird angefügt:

"(3) Die Paragraphen 7, Absatz 5,, 12 Absatz eins,, 13 Absatz 4 und 15 Absatz eins, in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr 28 aus 2014, sowie die Aufhebung des Paragraph 6, treten mit 1. Juli 2014 in Kraft."

Artikel II

Das Salzburger Bezügegesetz 1998, LGBl Nr 3, zuletzt geändert durch das Gesetz Landesgesetzblatt Nr 98 aus 2012,, wird geändert wie folgt:

  1. Ziffer eins
    Im Gesetzestitel entfällt die Wortfolge "und des Vizepräsidenten".

  1. Ziffer 2
    Im Inhaltsverzeichnis wird nach der den Paragraph 17, betreffenden Zeile angefügt:
    "§ 18 f Inkrafttreten novellierter Bestimmungen und Übergangsbestimmungen hiezu"

  1. Ziffer 3
    Im Paragraph eins, Absatz eins, entfällt die Wortfolge "und des Vizepräsidenten".

  1. Ziffer 4
    Im Paragraph 2, Absatz eins, entfällt in der Litera a, die Wortfolge "und den Vizepräsidenten".

  1. Ziffer 5
    Im Paragraph 4, Absatz eins, entfällt die Ziffer 11,

  1. Ziffer 6
    Im Paragraph 9, Absatz eins, entfällt im zweiten Satz die Wortfolge "für Dienstreisen des Vizepräsidenten des Landesschulrates nur für solche im Auftrag des Amtsführenden Präsidenten des Landesschulrates,".

  1. Ziffer 7
    Im Paragraph 19, wird angefügt:

"(11) Die Paragraphen eins, Absatz eins,, 2 Absatz eins,, 4 Absatz eins und 9 Absatz eins, in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr 28 aus 2014, treten mit 1. Juli 2014 in Kraft."

Artikel III

Das Salzburger Landes-Beamtengesetz 1987, LGBl Nr 1, zuletzt geändert durch das Gesetz Landesgesetzblatt Nr 106 aus 2013,, wird geändert wie folgt:

1. Im Paragraph 31, werden folgende Änderungen vorgenommen:

1.1. In der Überschrift entfällt die Wortfolge "für den Vizepräsidenten des Landesschulrates und".

1.2. Im Absatz eins, entfällt die Wortfolge "Vizepräsident des Landesschulrates,".

2. Im Paragraph 134, wird angefügt:

"(5) Paragraph 31, Absatz eins, in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr 28 aus 2014, tritt mit 1. Juli 2014 Kraft."

Artikel IV

Das Landes-Vertragsbedienstetengesetz 2000, LGBl Nr 4, zuletzt geändert durch das Gesetz Landesgesetzblatt Nr 106 aus 2013,, wird geändert wie folgt:

  1. Ziffer eins
    Im Paragraph 41, entfallen die Worte "oder Vizepräsident".

  1. Ziffer 2
    Im Paragraph 84, wird angefügt:
    "(5) Paragraph 41, in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr 28 aus 2014, tritt mit 1. Juli 2014 in Kraft."

Artikel V

Das Magistrats-Bedienstetengesetz, Landesgesetzblatt Nr 51 aus 2012,, zuletzt geändert durch das Gesetz Landesgesetzblatt Nr 106 aus 2013,, wird geändert wie folgt:

  1. Ziffer eins
    Im Inhaltsverzeichnis entfällt in der den Paragraph 110, betreffenden Zeile die Wortfolge "für die Vizepräsidentin oder den Vizepräsidenten des Landesschulrats und".

  1. Ziffer 2
    Paragraph 85, Absatz 2, lautet:

"(2) Bedienstete, die befristet zu einem Organ oder einem Mitglied eines Organs einer zwischenstaatlichen Einrichtung über Vorschlag der oder im Einvernehmen mit der Republik Österreich bestellt werden, sind für die Dauer ihrer Bestellung gegen Entfall der Bezüge beurlaubt."

3. Im Paragraph 110, werden folgende Änderungen vorgenommen:

3.1. In der Überschrift entfällt die Wortfolge "für die Vizepräsidentin oder den Vizepräsidenten des Landesschulrats und".

3.2. Im Absatz eins, entfällt die Wortfolge "Vizepräsidentin oder Vizepräsident des Landesschulrats,".

4. Im Paragraph 221, wird angefügt:

"(4) Die Paragraphen 85, Absatz 2 und 110 Absatz eins, in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr 28 aus 2014, treten mit 1. Juli 2014 in Kraft."

Artikel VI

Das Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 2001, Landesgesetzblatt Nr 17 aus 2002,, zuletzt geändert durch das Gesetz Landesgesetzblatt Nr 114 aus 2011,, wird geändert wie folgt:

  1. Ziffer eins
    Im Inhaltsverzeichnis entfällt in der den Paragraph 60, betreffenden Zeile die Wortfolge "für den Vizepräsidenten des Landesschulrates und".

  1. Ziffer 2
    Im Paragraph 60, werden folgende Änderungen vorgenommen:

2.1. In der Überschrift entfällt die Wortfolge "für den Vizepräsidenten des Landesschulrates und".

2.2. Im Absatz eins, entfällt die Wortfolge "Vizepräsident des Landesschulrates,".

3. Im Paragraph 130, wird angefügt:

"(3) Paragraph 60, in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr 28 aus 2014, tritt mit 1. Juli 2014 in Kraft."

Pallauf

Haslauer