Text
Gesetz vom 26. März 2014, mit dem das Salzburger Schulaufsichts-Ausführungsgesetz 1995, das Salzburger Bezügegesetz 1998, das Salzburger Landes-Beamtengesetz 1987, das Landes-Vertragsbedienstetengesetz 2000, das Magistrats-Bedienstetengesetz und das Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 2001 geändert werden
Der Salzburger Landtag hat beschlossen:
Artikel I
Das Salzburger Schulaufsichts-Ausführungsgesetz 1995, LGBl Nr 67, in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 5/1998 wird geändert wie folgt:Das Salzburger Schulaufsichts-Ausführungsgesetz 1995, LGBl Nr 67, in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr 5 aus 1998, wird geändert wie folgt:
Im Inhaltsverzeichnis entfällt die den § 6 betreffende Zeile.Im Inhaltsverzeichnis entfällt die den Paragraph 6, betreffende Zeile.
§ 6 entfällt.Paragraph 6, entfällt.
§ 7 Abs 5 lautet:Paragraph 7, Absatz 5, lautet:
"(5) § 5 Abs 3 findet auf die Sitzungen der Sektionen sinngemäß Anwendung.""(5) Paragraph 5, Absatz 3, findet auf die Sitzungen der Sektionen sinngemäß Anwendung."
Im § 12 Abs 1 entfällt im dritten Satz die Wortfolge "und den Vizepräsidenten".Im Paragraph 12, Absatz eins, entfällt im dritten Satz die Wortfolge "und den Vizepräsidenten".
Im § 13 Abs 4 werden folgende Änderungen vorgenommen:Im Paragraph 13, Absatz 4, werden folgende Änderungen vorgenommen:
5.1. Im ersten Satz entfällt die Wortfolge "und des Vizepräsidenten".
5.2. Der zweite Satz lautet: "In diesem Fall ist unverzüglich gemäß § 5 ein neuer Amtsführender Präsident auf die restliche Funktionsperiode (§ 12 Abs 1) zu bestellen."5.2. Der zweite Satz lautet: "In diesem Fall ist unverzüglich gemäß Paragraph 5, ein neuer Amtsführender Präsident auf die restliche Funktionsperiode (Paragraph 12, Absatz eins,) zu bestellen."
6. § 15 Abs 1 lautet:6. Paragraph 15, Absatz eins, lautet:
"(1) Der Amtsführende Präsident des Landesschulrates erhält für seine Tätigkeit Bezüge, die im Salzburger Bezüge-gesetz 1998 geregelt sind."
7. Im § 16 wird angefügt:7. Im Paragraph 16, wird angefügt:
"(3) Die §§ 7 Abs 5, 12 Abs 1, 13 Abs 4 und 15 Abs 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 28/2014 sowie die Aufhebung des § 6 treten mit 1. Juli 2014 in Kraft.""(3) Die Paragraphen 7, Absatz 5,, 12 Absatz eins,, 13 Absatz 4 und 15 Absatz eins, in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr 28 aus 2014, sowie die Aufhebung des Paragraph 6, treten mit 1. Juli 2014 in Kraft."
Artikel II
Das Salzburger Bezügegesetz 1998, LGBl Nr 3, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 98/2012, wird geändert wie folgt:Das Salzburger Bezügegesetz 1998, LGBl Nr 3, zuletzt geändert durch das Gesetz Landesgesetzblatt Nr 98 aus 2012,, wird geändert wie folgt:
Im Gesetzestitel entfällt die Wortfolge "und des Vizepräsidenten".
Im Inhaltsverzeichnis wird nach der den § 17 betreffenden Zeile angefügt:Im Inhaltsverzeichnis wird nach der den Paragraph 17, betreffenden Zeile angefügt:
"§ 18 f Inkrafttreten novellierter Bestimmungen und Übergangsbestimmungen hiezu"
Im § 1 Abs 1 entfällt die Wortfolge "und des Vizepräsidenten".Im Paragraph eins, Absatz eins, entfällt die Wortfolge "und des Vizepräsidenten".
Im § 2 Abs 1 entfällt in der lit a die Wortfolge "und den Vizepräsidenten".Im Paragraph 2, Absatz eins, entfällt in der Litera a, die Wortfolge "und den Vizepräsidenten".
Im § 4 Abs 1 entfällt die Z 11.Im Paragraph 4, Absatz eins, entfällt die Ziffer 11,
Im § 9 Abs 1 entfällt im zweiten Satz die Wortfolge "für Dienstreisen des Vizepräsidenten des Landesschulrates nur für solche im Auftrag des Amtsführenden Präsidenten des Landesschulrates,".Im Paragraph 9, Absatz eins, entfällt im zweiten Satz die Wortfolge "für Dienstreisen des Vizepräsidenten des Landesschulrates nur für solche im Auftrag des Amtsführenden Präsidenten des Landesschulrates,".
Im § 19 wird angefügt:Im Paragraph 19, wird angefügt:
"(11) Die §§ 1 Abs 1, 2 Abs 1, 4 Abs 1 und 9 Abs 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 28/2014 treten mit 1. Juli 2014 in Kraft.""(11) Die Paragraphen eins, Absatz eins,, 2 Absatz eins,, 4 Absatz eins und 9 Absatz eins, in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr 28 aus 2014, treten mit 1. Juli 2014 in Kraft."
Artikel III
Das Salzburger Landes-Beamtengesetz 1987, LGBl Nr 1, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 106/2013, wird geändert wie folgt:Das Salzburger Landes-Beamtengesetz 1987, LGBl Nr 1, zuletzt geändert durch das Gesetz Landesgesetzblatt Nr 106 aus 2013,, wird geändert wie folgt:
1. Im § 31 werden folgende Änderungen vorgenommen:1. Im Paragraph 31, werden folgende Änderungen vorgenommen:
1.1. In der Überschrift entfällt die Wortfolge "für den Vizepräsidenten des Landesschulrates und".
1.2. Im Abs 1 entfällt die Wortfolge "Vizepräsident des Landesschulrates,".1.2. Im Absatz eins, entfällt die Wortfolge "Vizepräsident des Landesschulrates,".
2. Im § 134 wird angefügt:2. Im Paragraph 134, wird angefügt:
"(5) § 31 Abs 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 28/2014 tritt mit 1. Juli 2014 Kraft.""(5) Paragraph 31, Absatz eins, in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr 28 aus 2014, tritt mit 1. Juli 2014 Kraft."
Artikel IV
Das Landes-Vertragsbedienstetengesetz 2000, LGBl Nr 4, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 106/2013, wird geändert wie folgt:Das Landes-Vertragsbedienstetengesetz 2000, LGBl Nr 4, zuletzt geändert durch das Gesetz Landesgesetzblatt Nr 106 aus 2013,, wird geändert wie folgt:
Im § 41 entfallen die Worte "oder Vizepräsident".Im Paragraph 41, entfallen die Worte "oder Vizepräsident".
Im § 84 wird angefügt:Im Paragraph 84, wird angefügt:
"(5) § 41 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 28/2014 tritt mit 1. Juli 2014 in Kraft.""(5) Paragraph 41, in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr 28 aus 2014, tritt mit 1. Juli 2014 in Kraft."
Artikel V
Das Magistrats-Bedienstetengesetz, LGBl Nr 51/2012, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 106/2013, wird geändert wie folgt:Das Magistrats-Bedienstetengesetz, Landesgesetzblatt Nr 51 aus 2012,, zuletzt geändert durch das Gesetz Landesgesetzblatt Nr 106 aus 2013,, wird geändert wie folgt:
Im Inhaltsverzeichnis entfällt in der den § 110 betreffenden Zeile die Wortfolge "für die Vizepräsidentin oder den Vizepräsidenten des Landesschulrats und".Im Inhaltsverzeichnis entfällt in der den Paragraph 110, betreffenden Zeile die Wortfolge "für die Vizepräsidentin oder den Vizepräsidenten des Landesschulrats und".
§ 85 Abs 2 lautet:Paragraph 85, Absatz 2, lautet:
"(2) Bedienstete, die befristet zu einem Organ oder einem Mitglied eines Organs einer zwischenstaatlichen Einrichtung über Vorschlag der oder im Einvernehmen mit der Republik Österreich bestellt werden, sind für die Dauer ihrer Bestellung gegen Entfall der Bezüge beurlaubt."
3. Im § 110 werden folgende Änderungen vorgenommen:3. Im Paragraph 110, werden folgende Änderungen vorgenommen:
3.1. In der Überschrift entfällt die Wortfolge "für die Vizepräsidentin oder den Vizepräsidenten des Landesschulrats und".
3.2. Im Abs 1 entfällt die Wortfolge "Vizepräsidentin oder Vizepräsident des Landesschulrats,".3.2. Im Absatz eins, entfällt die Wortfolge "Vizepräsidentin oder Vizepräsident des Landesschulrats,".
4. Im § 221 wird angefügt:4. Im Paragraph 221, wird angefügt:
"(4) Die §§ 85 Abs 2 und 110 Abs 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 28/2014 treten mit 1. Juli 2014 in Kraft.""(4) Die Paragraphen 85, Absatz 2 und 110 Absatz eins, in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr 28 aus 2014, treten mit 1. Juli 2014 in Kraft."
Artikel VI
Das Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 2001, LGBl Nr 17/2002, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 114/2011, wird geändert wie folgt:Das Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 2001, Landesgesetzblatt Nr 17 aus 2002,, zuletzt geändert durch das Gesetz Landesgesetzblatt Nr 114 aus 2011,, wird geändert wie folgt:
Im Inhaltsverzeichnis entfällt in der den § 60 betreffenden Zeile die Wortfolge "für den Vizepräsidenten des Landesschulrates und".Im Inhaltsverzeichnis entfällt in der den Paragraph 60, betreffenden Zeile die Wortfolge "für den Vizepräsidenten des Landesschulrates und".
Im § 60 werden folgende Änderungen vorgenommen:Im Paragraph 60, werden folgende Änderungen vorgenommen:
2.1. In der Überschrift entfällt die Wortfolge "für den Vizepräsidenten des Landesschulrates und".
2.2. Im Abs 1 entfällt die Wortfolge "Vizepräsident des Landesschulrates,".2.2. Im Absatz eins, entfällt die Wortfolge "Vizepräsident des Landesschulrates,".
3. Im § 130 wird angefügt:3. Im Paragraph 130, wird angefügt:
"(3) § 60 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 28/2014 tritt mit 1. Juli 2014 in Kraft.""(3) Paragraph 60, in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr 28 aus 2014, tritt mit 1. Juli 2014 in Kraft."
Pallauf
Haslauer