Fundstelle
LGBl Nr 37/2014Landesgesetzblatt Nr 37 aus 2014,
Kurztitel
Gesetz, mit dem das Berufsjägergesetz geändert wird
Text
Gesetz vom 30. April 2014, mit dem das Berufsjägergesetz geändert wird
Der Salzburger Landtag hat beschlossen:
Das Berufsjägergesetz, LGBl Nr 101/1993, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 106/2013, wird geändert wie folgt:Das Berufsjägergesetz, Landesgesetzblatt Nr 101 aus 1993,, zuletzt geändert durch das Gesetz Landesgesetzblatt Nr 106 aus 2013,, wird geändert wie folgt:
Im § 3 Abs 2 werden im dritten Satz die Worte "sechs Wochen" durch die Worte "drei Wochen" ersetzt.Im Paragraph 3, Absatz 2, werden im dritten Satz die Worte "sechs Wochen" durch die Worte "drei Wochen" ersetzt.
§ 4 Abs 1 lit a lautet:Paragraph 4, Absatz eins, Litera a, lautet:
Rechtskunde: alle mit der Jagd, der Jagdausübung und den Wildkrankheiten in Zusammenhang stehenden Rechtsvorschriften einschließlich der Bestimmungen über die Rechte und Pflichten der Jagdschutzorgane im Sinn des Salzburger Landes-Wacheorganegesetzes; darüber hinaus das Salzburger Naturschutzgesetz 1999, insbesondere auch dessen Bestimmungen über den Schutz von Pflanzen- und Tierarten, das Nationalparkgesetz, das Tierschutzgesetz, das Gesetz über die Wegefreiheit im Bergland 1970, das Forstgesetz 1975, das Salzburger Höhlengesetz 1985 sowie das Salzburger Abfallwirtschaftsgesetz 1998, soweit diese Gesetze für Jagdaufsichtsorgane von Bedeutung sind;"
§ 5 Abs 2 lautet:Paragraph 5, Absatz 2, lautet:
"(2) Der Vorsitzende der Prüfungskommission und sein Stellvertreter müssen rechtskundige und in jagdrechtlichen Angelegenheiten erfahrene Personen, zwei Beisitzer und ihre Ersatzmitglieder Berufsjäger sein."
Im § 6 Abs 6 werden die Worte "nach einem Jahr" durch die Worte "nach einem Monat" ersetzt.Im Paragraph 6, Absatz 6, werden die Worte "nach einem Jahr" durch die Worte "nach einem Monat" ersetzt.
§ 8 entfällt; der bisherige § 8a erhält die Bezeichnung "§ 8".Paragraph 8, entfällt; der bisherige Paragraph 8 a, erhält die Bezeichnung "§ 8".
Im § 9 wird angefügt:Im Paragraph 9, wird angefügt:
"(10) Die §§ 3 Abs 2, 4 Abs 1, 5 Abs 2, 6 Abs 6 und (§) 8 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 37/2014 treten mit 1. Juni 2014 in Kraft.""(10) Die Paragraphen 3, Absatz 2,, 4 Absatz eins,, 5 Absatz 2,, 6 Absatz 6 und (§) 8 in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr 37 aus 2014, treten mit 1. Juni 2014 in Kraft."
Pallauf
Haslauer