Datum der Kundmachung

16.05.2014

Fundstelle

Landesgesetzblatt Nr 36 aus 2014,

Bundesland

Salzburg

Kurztitel

Gesetz, mit dem das Salzburger Feuerwehrgesetz geändert wird

Text

Gesetz vom 30. April 2014, mit dem das Salzburger Feuerwehrgesetz geändert wird

Der Salzburger Landtag hat beschlossen:

Das Salzburger Feuerwehrgesetz, Landesgesetzblatt Nr 59 aus 1978,, zuletzt geändert durch das Gesetz Landesgesetzblatt Nr 106 aus 2013,, wird geändert wie folgt:

  1. Ziffer eins
    Im Paragraph 23, Absatz eins, wird der erste Satz durch folgende Bestimmungen ersetzt: "Der Landesfeuerwehrkommandant wird von allen Bezirks-, Abschnitts-, Orts-, Berufs-, Betriebs- und Pflichtfeuerwehrkommandanten auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. Wenn eine Person mehrere ihre Wahlberechtigung begründende Funktionen ausübt, kommt ihr nur die Stimme jenes Funktionsträgers zu, der im ersten Satz von den betreffenden Funktionsträgern zuerst angeführt ist. Die nach dem ersten Satz dieser Person ansonsten noch zustehende Stimme oder zustehenden Stimmen kommen ihrem Stellvertreter in der jeweiligen Funktion zu."

  1. Ziffer 2
    Im Paragraph 29, Absatz eins, entfällt die Litera d,

  1. Ziffer 3
    Im römisch III. Teil entfällt der 5. Abschnitt mit dem Paragraph 31,

  1. Ziffer 4
    Im Paragraph 32, Absatz 2, entfällt die Wortfolge "der Delegierten des politischen Bezirkes,".

  1. Ziffer 5
    Im Paragraph 48, wird angefügt:

"(3) Die Paragraphen 23, Absatz eins,, 29 Absatz eins und 32 Absatz 2, in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr 36 aus 2014, und die Aufhebung des 5. Abschnitts im römisch III. Teil mit dem Paragraph 31, treten mit 17. Mai 2014 in Kraft."

Pallauf

Haslauer