Datum der Kundmachung

07.04.2014

Fundstelle

Landesgesetzblatt Nr 27 aus 2014,

Bundesland

Salzburg

Kurztitel

Standortverordnung Gemeinde Henndorf am Wallersee – Projekt an der Hauptstraße

Text

Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 2. April 2014 betreffend die Zulässigkeit der Verwendung bestimmter Grundflächen in der Gemeinde Henndorf am Wallersee für Handelsgroßbetriebe aus überörtlicher Sicht (Standortverordnung Gemeinde Henndorf am Wallersee – Projekt an der Hauptstraße)

Auf Grund des Paragraph 14, des Salzburger Raumordnungsgesetzes 2009 – ROG 2009, Landesgesetzblatt Nr 30, in der geltenden Fassung wird verordnet:

Paragraph eins,

(1) Vom Standpunkt der überörtlichen Raumplanung ist die Verwendung einer Teilfläche des Grundstückes 1940/1 KG 56305 Henndorf für Handelsgroßbetriebe der Kategorie Verbrauchermärkte gemäß Paragraph 32, Absatz 3, Ziffer eins, ROG 2009 bis zu einer Gesamtverkaufsfläche von 650 m² zulässig.

(2) Die von Absatz eins, erfassten Flächen sind in einem Lageplan als wesentlichem Bestandteil dieser Verordnung festgelegt, von dem je eine Ausfertigung beim Amt der Salzburger Landesregierung und beim Gemeindeamt der Gemeinde Henndorf am Wallersee während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden (Paragraph 13, Absatz 5, AVG) zur allgemeinen Einsicht aufliegt.

Paragraph 2,

Die Entscheidung der Gemeindevertretung der Gemeinde Henndorf am Wallersee über eine damit übereinstimmende Ausweisung der Grundflächen im Flächenwidmungsplan der Gemeinde ist davon unabhängig zu treffen.

Paragraph 3,

Diese Verordnung tritt mit 1. Mai 2014 in Kraft. Sie tritt außer Kraft, wenn innerhalb von fünf Jahren ab ihrem Inkrafttreten keine ihr entsprechende Bebauung begonnen wird.

Für die Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Haslauer