Datum der Kundmachung

07.12.2005

Fundstelle

Landesgesetzblatt Nr 86 aus 2005,

Bundesland

Salzburg

Kurztitel

Änderung der Verordnung, mit der die Lehrpläne für die landwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen erlassen werden

Text

  1. Ziffer 86
    Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 3. November 2005 zur Änderung der Verordnung, mit der die Lehrpläne für die landwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen erlassen werden

Auf Grund der Paragraphen 9,, 9a, 19 und 30 des Salzburger Landwirtschaftlichen Schulgesetzes, Landesgesetzblatt Nr 57 aus 1976,, in der geltenden Fassung wird verordnet:

Artikel I

Die Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 21. Oktober 1982, LGBl Nr 84, mit der die Lehrpläne für die landwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen erlassen werden, zuletzt geändert durch die Verordnung Landesgesetzblatt Nr 73 aus 2004,, wird geändert wie folgt:

  1. Ziffer eins
    Im Paragraph 2 und in den Anlagen 3 und 6 wird die Bezeichnung des Unterrichtsgegenstandes "Leibesübungen" durch die Bezeichnung "Bewegung und Sport" ersetzt.

  1. Ziffer 2
    Die Anlage 4 - Lehrplan für die Landwirtschaftliche Fachschule, Fachrichtung Landwirtschaft - lautet:

"Anlage 4

Lehrplan für die Landwirtschaftliche Fachschule

Fachrichtung: Landwirtschaft

Organisationsform: Dreijährige landwirtschaftliche

Fachschule (saisonmäßig, fünfsemestrig)

römisch eins. Allgemeine Bildungsziele

Die dreijährige landwirtschaftliche Fachschule hat die Aufgabe, den Schülern die allgemeinen und fachlichen Kenntnisse zu vermitteln, die für eine Tätigkeit als bäuerlicher Betriebsleiter oder als verantwortlicher Mitarbeiter in landwirtschaftlichen Betrieben und in landwirtschaftsnahen Berufen erforderlich sind.

Die Ausbildung baut auf der 8. Schulstufe der allgemein bildenden Pflichtschule auf und hat eine umfassende fachtheoretische landwirtschaftliche Ausbildung mit praktischen Unterweisungen zu bieten, wobei nachhaltiges ökologisches Wirtschaften als ein durchgehendes Unterrichtsprinzip zu gelten hat. Darüber hinaus wird eine handwerkliche Ausbildung in den Fachrichtungen Holz- und Metallbearbeitung in einem Umfang angeboten, dass eine Lehrzeitanrechnung für handwerkliche Lehrberufe im Sinn der einschlägigen Verordnungen des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit möglich ist.

Die fachliche Ausbildung ist auf das Ziel auszurichten, den Schülern die Erkenntnisse der Landwirtschaftswissenschaften in geeigneter Form zugänglich zu machen. Durch erzieherische Maßnahmen soll auf die charakterliche Entwicklung der Schüler Einfluss genommen werden. Sie sollen auf ihre späteren Aufgaben in der Familie, im Betrieb und im öffentlichen Leben vorbereitet werden. Weiters sollen die Allgemeinbildung, das sittliche und soziale Verantwortungsbewusstsein, die geistige Beweglichkeit und Anpassungsfähigkeit, das selbstständige Denken, Prüfen und Urteilen sowie das sichere und maßvolle Auftreten der Schüler gefördert werden.

römisch II. Stundentafel

Unterrichtsgegenstände     Wochenstunden             Gesamt-

                                                     stunden

                     1. Schul-   2. Schul-  3. Schul-

                        stufe       stufe      stufe

1. Pflichtgegenstände:

Religion                   2          2          2       188

Deutsch und Kommunikation  2          1          1       130

Englisch                   1          1          1        94

Mathematik und Fachrechnen 2          2          -       144

Lebens- und Volkskunde     1          -          -        36

Politische Bildung         2          -          -        72

Wirtschaftskunde           1          -          -        36

Informatik                 1          1          -        72

Schriftverkehr und Textver-

arbeitung                  1          1          -        72

Raumordnung                -          -          1        22

Pflanzenbau                2          2          3       210

Waldwirtschaft             -          2          1        94

Tierhaltung und Milchwirt-

schaft                     2          2          4       232

Tierheilkunde              -          -          1        22

Landtechnik                2          2          2       188

Baukunde                   -          -          2        44

Landwirtschaftliche

Betriebslehre              -          2          4       160

Buchhaltung und Steuer-

kunde                      -          -          2        44

Marketing und Genossen-

schaftswesen               -          -          2        44

Zwischensumme             19         18         26     1.904

2. Alternative Pflichtgegenstandsgruppen –

Schwerpunktausbildungen:

2.1 Holzbearbeitung:

Fachzeichnen               2          1          -       108

Bewegung und Sport         2          2          2       188

Gewerbe- und Rechtskunde   -          1          1        58

Gewerbliche Fachkunde      1          1          -        72

Praktischer Unterricht:

Land- und Forstwirtschaft  4          4          8       464

Holzbearbeitung            4,5       10          -       522

Metallbearbeitung          4,5        -          -       162

Schweißen                  -         65**        -        65

Melkkurs                   -         12**       12**      24

Summe                     37         37         37     3.567

2.2 Metallbearbeitung:

Fachzeichnen               2          1          -       108

Bewegung und Sport         2          2          2       188

Gewerbe- und Rechtskunde   -          1          1        58

Gewerbliche Fachkunde      1          1          -        72

Praktischer Unterricht:

Land- und Forstwirtschaft  4          4          8       464

Holzbearbeitung            4,5        -          -       162

Metallbearbeitung          4,5       10          -       522

Schweißen                  -         65**        -        65

Melkkurs                   -         12**       12**      24

Summe                     37         37         37     3.567

2.3 Hauptfachrichtung Pferdewirtschaft:

Fachzeichnen               2          -          -        72

Bewegung, Sport und Reiten 1          1          1        94

Gewerbe- und Rechtskunde   -          1          1        58

Pferdehaltung und –zucht   -          -          1        22

Exterieurlehre und

Veterinärkunde             -         2,5½        -        90

Reit- und Fahrlehre        1         1,5         1       112

Trainings- und Bewegungs-

lehre                      -          -          1        22

Praktischer Unterricht:

Land- und Forstwirtschaft  2         4           2       260

Holzbearbeitung            4         -           -       144

Metallbearbeitung          4         -           -       144

Pferdewirtschaft:

Reiten und Haltung         2         3           3       246

Fahren und Haltung         1         2           -       108

Summe                     36        33          36     3.276

2.4 Gastronomie und Tourismuswirtschaft:

Fachzeichnen               2         -           -        72

Bewegung und Sport         2         2           2       188

Gewerbe- und Rechtskunde   -         1           1        72

Betriebsorganisation und

Touristik                  -         2           -        72

Tourismuslehre             -         1           -        36

Lebensmittel- und Küchen-

kunde                      -         1           -        36

Getränke- und Servierkunde -         1           -        36

Praktischer Unterricht:

Land- und Forstwirtschaft  4         3           7       392

Holzbearbeitung            4,5       -           -       162

Metallbearbeitung          4,5       -           -       162

Kochen und Servieren       -         8           -       288

Schweißen                  -        65**         -        65

Melkkurs                   -        12**        12**      24

Summe                     36        37          37     3.509

3. Freigegenstände und unverbindliche Übungen:

Englisch Konversation      1         1           -        72

Angewandte Informatik      -         1           1        58

Almwirtschaft              -         -           1*       22

Gemüsebau                  -         -           1*       22

Musische Bildung          20**      20**         -        40

Praktischer Unterricht:

Landwirtschaftliche

Spezialkurse              40**      40**        40**     120

Ergänzungskurs Tischlerei,

Zimmerei                   -        20**         -        20

Ergänzungskurs Landmaschinen-

und Metalltechnik          -        20**         -        20

Schulspezifischer Schwer-

punkt                      -         -      max 300**    300

Betriebspraxis          max 120**   max 120**    -       240

4. Förderunterricht:

Sprachen                     32**    -           -        32

Mathematik und Fachrechnen   24**    -           -        24

* Alternativ

** Gesamtstunden

römisch III. Bildungs- und Lehraufgaben,

Lehrstoff und didaktische Grundsätze der einzelnen

Unterrichtsgegenstände

  1. Ziffer eins
    Pflichtgegenstände

Religion

(Bekanntmachung gemäß Paragraph 2, Absatz 2, in Verbindung mit Paragraph 7 d, des Religionsunterrichtsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr 190 aus 1949,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Nr 256 aus 1993,)

Für den Religionsunterricht an den landwirtschaftlichen Fachschulen findet im Sinn des Paragraph 2, des Religionsunterrichtsgesetzes der Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an dreijährigen berufsbildenden mittleren Schulen gemäß der Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr 571 aus 2003, in der Fassung der Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr 283 aus 2004, (Anlage 7) Anwendung.

Deutsch und Kommunikation

Bildungs- und Lehraufgaben

Festigung im richtigen Schreiben, Lesen und Sprechen, sowie in der Fähigkeit, Gehörtes, Gelesenes und Erlebtes schriftlich und mündlich sprachlich richtig zu gestalten.

Erkennen des Wertes der allgemeinen und der fachlichen Literatur für die eigene Bildung. Kritischer Umgang mit den Medien. Sicheres Auftreten und sprachlich richtige Ausdrucksweise bei Reden und in Diskussionen. Kenntnis über Gestaltung von Vortragsveranstaltungen und Versammlungen, über richtige Vorsitzführung, Diskussionsleitung und Abfassung von Protokollen.

Lehrstoff

  1. Ziffer eins
    Schulstufe
Rechtschreibregeln: Lange und kurze Vokale, gleich und ähnlich klingende Konsonanten; Silbentrennung; Satzzeichen.
Groß- und Kleinschreibung: Zusammen- und Getrenntschreibung. Wortschatzübungen und Gebrauch des Wörterbuches; Fremdwörter.
Wortlehre: Grundwortarten, Funktionswortarten.
Satzlehre.
Aufsatzlehre: Stilmerkmale.
Aufsatzgattungen: Erzählung, Erörterung, Bericht, Beschreibung.
Vorbereitung und Darbietung der Rede, Redeauftritte: Vorstellen,
Begrüßen, Statement, Kurzreferat.
Leseübungen.

  1. Ziffer 2
    Schulstufe
Das Referat: Vorbereitung, Stoffsammlung, Gliederung.
Literatur: Literaturgattungen, Stilmerkmale.
Überblick über die Literaturgeschichte: Kulturgeschichtlicher Überblick und kunstgeschichtliche Stilepochen.
Belletristik und Trivialliteratur; Sach- und Fachbücher;
Zeitungen und Zeitschriften.
Fernsehen, Film, Theater.
Die Bücherei: Lesen und Vorstellen von Büchern.

  1. Ziffer 3
    Schulstufe
Erstellen, Darbieten und Halten von Reden und Referaten. Die Diskussion, Diskussionsleitung, Protokollführung.

Didaktische Grundsätze

Auf richtiges Sprechen und Schreiben ist in allen Unterrichtsgegenständen hinzuwirken. Die Schüler sollen sich ein Sprachgefühl aneignen.

Die getrennt aufgezählten Stoffbereiche sind sinnvoll miteinander zu verbinden.

Der Besuch von Theatervorstellungen uÄ sollte gefördert werden. Die Benützung öffentlicher Büchereien ist anzuregen. Zur Einführung in die Redeübungen sind die redetechnischen Grundkenntnisse zu vermitteln.

Zur Überprüfung der Rechtschreibkenntnisse sind Leistungstests und Diktate durchzuführen. Zur Überprüfung der Sprachlehrekenntnisse können schriftliche Überprüfungen oder Aufsätze verwendet werden.

  1. Ziffer eins
    Schulstufe: zwei Schularbeiten/Semester
  2. Ziffer 2
    Schulstufe: eine Schularbeit/Semester
  3. Ziffer 3
    Schulstufe: eine schriftliche Arbeit zur Leistungsfeststellung

Englisch

Bildungs- und Lehraufgaben

Die Schüler sollen Situationen des beruflichen und privaten Lebens in der Fremdsprache bewältigen können, im Verstehen, im Sprechen sowie im Lesen und Schreiben. Sie sollen eine aufgeschlossene Haltung gegenüber Menschen anderer Sprachgemeinschaften, deren Lebensweise und Kultur einnehmen und offen sein für Kontakte von Mensch zu Mensch.

Lehrstoff

  1. Ziffer eins
    und 2. Schulstufe
Das persönliche Umfeld: zB Familie, Freunde, Freizeit;
Situationen des täglichen Lebens: zB Essen, Einkaufen, Telefonieren;
Freizeit und Reisen;
kulturelle und soziale Besonderheiten der englischsprachigen
Länder;
Arbeitswelt: zB Vorstellungsgespräche, Verhalten am Arbeitsplatz, Umgang mit Vorgesetzten und Kunden;
Berufswelt: Befassung insbesondere mit den im Bildungsziel der Schule genannten Berufen;
Sprachstrukturen zur Festigung der Sprachfertigkeit: zB Satzbau, Zeiten, Redewendungen.

  1. Ziffer 3
    Schulstufe
Vertiefung des Lehrstoffes der ersten zwei Schulstufen; Erarbeitung eines Fachvokabulars für den landwirtschaftlichen Bereich.

Didaktische Grundsätze

Auf den Vorkenntnissen der Schüler ist aufzubauen, grundsätzlich soll die Fremdsprache als Unterrichtssprache verwendet werden. Einsetzen verschiedenster Medien und Kommunikationstechniken. Auch die in anderen Gegenständen erworbenen Grundkenntnisse sind einzubeziehen, Querverbindungen herzustellen.

Die im Bildungsziel der Schule formulierten Berufe sind besonders zu berücksichtigen.

Der Grammatikunterricht hat in erster Linie der Festigung der Sprachfertigkeit zu dienen und soll daher im Zusammenhang mit dem übrigen Sprachunterricht stehen.

Mathematik und Fachrechnen

Bildungs- und Lehraufgaben

Die vorhandenen Kenntnisse der Schüler in Mathematik sollen vertieft und weiter ausgebaut werden. Die Schüler sollen befähigt werden, die im Berufsleben auftretenden rechnerischen Probleme selbstständig und sicher zu lösen. Genauigkeit, wirtschaftliches Denken und der Spargedanke sind zu fördern.

Lehrstoff

  1. Ziffer eins
    Schulstufe
Wiederholung der Grundrechnungsarten; Stellenwert; Teilbarkeit der Zahlen; metrische Maße und Gewichte; Bruchrechnen;
Umwandlung von Bruchzahlen; Gleichungen; Umwandlung von Formeln;
Quadrieren und Wurzelziehen mit technischen Hilfsmitteln;
einfache und zusammengesetzte Schlussrechnungen;
Verhältnisgleichungen; Prozentrechnungen von Hundert, auf Hundert, in Hundert; Promillerechnungen, Zinsrechnungen;
Flächenberechnungen; pythagoreischer Lehrsatz und seine Anwendung; einfache Winkelfunktionen; Körperberechnungen:
Inhalte und Umfang.

  1. Ziffer 2
    Schulstufe
Zinsrechnungen; Rentenrechnungen; Anwendung der Faktorentafeln;
Kredittilgung; Verhältnisrechnungen; Verteilungsrechnungen;
Durchschnittsrechnungen; Mischungsrechnungen.
Berufsbezogenes Rechnen aus den Sachgebieten der Holz- und der Metallbearbeitung; Kalkulationen: Materialeingang, Warenausgang;
Materialbedarfs- und -verbrauchsrechnungen.
Flächen-, Körper- und Masseberechnungen; Längen- und Flächenberechnungen für Dächer, Wände, Decken, Böden. Anwendung des Prozentrechnens für Metallverschnitt und Legierungen; Holzverschnitt und Schwund.
Berufsbezogenes Rechnen aus den Sachgebieten der Gastronomie und des Fremdenverkehrs: Kalkulationen bei Getränken, Speisen, Zigaretten, Beherbergung und bei Leistungskombinationen; Berechnung des Rohaufschlagskoeffizienten.
Wareneinsatzberechnungen bei Speisen mit Beilagen und Zutaten und bei Getränken; Ermittlung des Rohaufschlages bei Speisen und Getränken.
Personalverrechnung: Lehrlingsentschädigung, Lohnsteuer, Sozialversicherung, Aufteilung des Bedienungsgeldes, Urlaubs- und Feiertagsabrechnung.

Didaktische Grundsätze

Auf die Beherrschung der Grundrechnungsarten und auf das Überschlagsrechnen ist besonderer Wert zu legen. Zeitgemäße technische Hilfsmittel (elektronische Rechner) sind bei den verschiedenartigen Aufgaben sinnvoll einzusetzen. Auf die Einhaltung einer sauberen und übersichtlichen Form ist zu achten. Der Unterricht ist in sinnvollem Wechsel von Vortrag und Arbeitsunterricht zu gestalten. Die Lehrinhalte sind nach Sachgebieten systematisch aufzubauen und den Erfordernissen einer zeitgemäßen Ausbildung anzupassen. Das Hauptgewicht ist auf die Erfassung der Rechenaufgabe, auf die Sicherheit und Gewandtheit in den Rechenoperationen zu legen. Bei der Erstellung der Übungsaufgaben sind praxisbezogene Beispiele in Verbindung mit den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu wählen.

  1. Ziffer eins
    und 2. Schulstufe: zwei Schularbeiten/Semester.

Lebens- und Volkskunde

Bildungs- und Lehraufgaben

Den Schülern sollen die Wege in ein sinn- und werterfülltes Leben in der Familie, in der Gemeinschaft sowie in der Berufs- und Arbeitswelt aufgezeigt werden.

Er soll zu einem sicheren und adäquaten Verhalten in den verschiedenen Lebenslagen geführt werden, das bestimmt ist von Verständnis, Toleranz und Achtung gegenüber anderen Menschen und Kulturen und das Verantwortungsbewusstsein gegenüber der belebten und unbelebten Umgebung erkennen lässt.

Die Beziehungen zur Volkskultur sind durch besondere Aktivitäten zu festigen; die Werte der eigenen Kultur und Heimat sind bewusst zu machen, um dadurch Verständnis für andere Kulturen und Völker zu erreichen.

Lehrstoff

  1. Ziffer eins
    Schulstufe
Verhalten in der Gemeinschaft, im täglichen Leben, in der Berufs- und Arbeitswelt sowie bei besonderen Anlässen. Freizeitverhalten, Sucht.
Heimatliche Kulturgeschichte: kirchliche und weltliche Bauten; Denkmäler; Volkskultur und Hochkultur.
Bau- und Wohnkultur: bauliche Gestaltung von Haus und Hof, Hof- und Dorfformen, Ortsbild und Landschaftspflege.
Brauchtum, Sprache, Lied, Musik, Tanz, Theater und deren Bedeutung für jedes Volk.
Die Schüler sind zum Erstellen einer Hof-, Haus- bzw Familienchronik anzuhalten.

Didaktische Grundsätze

Der Lehrstoff soll die Erlebnis- und Erfahrungswelt der Schüler berücksichtigen und auch andere Kulturen vergleichend einbeziehen. Die Entfaltung der seelischen und geistigen Kräfte soll zu einer bewussten Gestaltung des eigenen Lebens, zu Selbstsicherheit und einer reifen Persönlichkeit führen. Eine Erziehung zur gegenseitigen Achtung und Toleranz in allen Bereichen des täglichen Lebens ist anzustreben. Die Schüler sollen in die Fest- und Feiergestaltung einbezogen werden.

Politische Bildung

Bildungs- und Lehraufgaben

Durch die Vermittlung von Kenntnissen und anhand aktueller Ereignisse im gesellschaftlichen und politischen Leben in Österreich, Europa und der Welt sollen die Schüler Einblicke in Ursachen, Zusammenhänge und zeitgeschichtliche Hintergründe erhalten.

Die Schüler sollen die Fähigkeit bekommen, sich bewusst zu informieren, Verständnisbereitschaft und Demokratiebewusstsein zu entwickeln und zu verantwortungsbewusstem Handeln gelangen.

Lehrstoff

  1. Ziffer eins
    Schulstufe
Grundlagen des Staates; Staats- und Regierungsformen; Demokratie; Konflikte und Konfliktlösungen im gesellschaftlichen Zusammenleben.
Grundzüge der Österreichischen Verfassung; politische Parteien, Interessenvertretungen, Sozialpartnerschaft.
Möglichkeiten politischer Partizipation auf Schul-, Gemeinde-, Landes- und Bundesebene; Wahlen; Österreich, Salzburg und die Europäische Union; Menschenrechte; wesentliche Ereignisse der jüngeren Geschichte auf politischem, wirtschaftlichem, sozialem, gesellschaftlichem und kulturellem Gebiet unter besonderer Berücksichtigung Österreichs und Salzburgs.
Aktuelle politische und gesellschaftliche Entwicklungen von regionaler und überregionaler Bedeutung.

Didaktische Grundsätze

Durch die Anknüpfung an aktuelle Ereignisse, den gezielten Einsatz von Medien und den Besuch verschiedener Institutionen ist der Unterricht lebendig zu gestalten.

Die Möglichkeit der gezielten Beeinflussung und Meinungssteuerung ist bewusst zu machen.

Bei der Behandlung der Lehrinhalte ist ihr Bezug zur Landwirtschaft herzustellen.

Wirtschaftskunde

Bildungs- und Lehraufgaben

Vermittlung der grundlegenden Kenntnisse über Wirtschaft und Wirtschaftspolitik. Insbesondere sind die Bedeutung der Landwirtschaft im Rahmen der Gesamtwirtschaft sowie die Bedeutung des landwirtschaftlichen Genossenschaftswesens herauszuarbeiten. Die vermittelten Kenntnisse sollen das Interesse und Verständnis für wirtschaftliche, wirtschafts- und agrarpolitische Vorgänge wecken und heben.

Lehrstoff

  1. Ziffer eins
    Schulstufe
Grundlagen der Wirtschaft und des Wirtschaftens:
Begriffsbestimmungen, Entwicklung der Wirtschaft, Grenzen der Wirtschaft; Ordnungssysteme von Volkswirtschaften unter besonderer Berücksichtigung der sozialen Marktwirtschaft. Österreichs und Salzburgs Wirtschaft; Beispiele und Auswirkungen wirtschaftlicher Änderungen (zB Globalisierung).
Gütererzeugung: Produktionsfaktoren, Betriebe und Unternehmen:
Rechtsformen, Insolvenzrecht.
Güterverteilung und Güterverbrauch: Einkommensbildung, Einkommensverwendung; öffentliche und private Haushalte, Haushaltsplan.
Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung.
Sozialprodukt, Volkseinkommen, Wirtschaftswachstum.
Gütertausch: Markt und Preis; Geld und Geldgeschäfte; Handel- und Handelsformen.
Grundlagen des Genossenschaftswesens.

Didaktische Grundsätze

Auf dem wirtschaftskundlichen Wissen aus der Grundschule ist aufzubauen. Im Lehrstoff sind Schwerpunkte zu bilden; der Bezug zu aktuellen Ereignissen ist herzustellen; auf einen altersgemäßen Überblick und Einblick ist zu achten.

Informatik

Bildungs- und Lehraufgaben

Vermittlung von Aufbau, Funktion und Einsatzmöglichkeiten eines Computers sowie die Unterweisung in der Handhabung. Befähigung zur Ausführung fachbezogener Arbeiten und Hinführung zu einer positiven, aber kritischen Einstellung.

Lehrstoff

  1. Ziffer eins
    und 2. Schulstufe
Grundlagen der Informationstechnologie; PC-Benützung und Betriebssystem;
Anwendungen in Textverarbeitung und Tabellenkalkulation;
Arbeiten mit Datenbanken, Informations- und Kommunikationsnetzen und -systemen; Präsentation; Bildbearbeitung.

Didaktische Grundsätze

Die theoretischen Grundlagen sind auf das absolut notwendige Maß zu beschränken; der Schwerpunkt ist auf ein anwendungsorientiertes Arbeiten in den breit gefächerten Möglichkeiten zu legen.

Fächerübergreifende Anwendungen sind anzustreben.

Schriftverkehr und Textverarbeitung

Bildungs- und Lehraufgaben

Vermittlung der Kenntnisse der Zehn-Finger-Tastschreibmethode; Anleitung zur selbstständigen und formrichtigen Gestaltung von Schriftstücken; Erziehung zu Ordnung und Sauberkeit bei schriftlichen Arbeiten; Abfassung von sprachlich und sachlich richtigen Schriftstücken, wie sie im privaten und beruflichen Schriftverkehr vorkommen.

Lehrstoff

  1. Ziffer eins
    Schulstufe
Richtige Sitz- und Handhaltung, Grundstellung und Anschlagtechnik; Anwendung des Zehn-Finger-Systems, Taktschreiben, Geläufigkeits- und Abschreibübungen, Sicherheitsschreiben; Hervorhebungen; Anwendung in einfachen Schriftstücken.

  1. Ziffer 2
    Schulstufe
Gestaltung von Schriftstücken nach den geltenden Normen. Der private Schriftverkehr mit den diversen Formen der schriftlichen Kommunikation wie Einladungen, Glückwunschschreiben, Beileidschreiben usw.
Der Geschäftsbrief im Rahmen des Waren- und Zahlungsverkehrs mit Angebot, Anfrage, Bestellung, Rechnung, Mängelrüge, Zahlungserinnerung sowie der Schriftverkehr mit Ämtern, Behörden und in rechtlichen Angelegenheiten.
Adressenschreibung und Kuvertbeschriftung.
Der Schriftverkehr zwischen Dienstgeber und Dienstnehmer wie
insbesondere Bewerbungsschreiben und Lebenslauf.

Didaktische Grundsätze

Auf die Einhaltung der Zehn-Finger-Tastschreibmethode und der ergonomischen Hand- und Sitzhaltung ist zu achten. Die Texte sind in Verbindung mit dem Schriftverkehr und anderen Unterrichtsgegenständen zu wählen. Dabei können Vorlagen in schriftlicher und akustischer Form unter Einsatz zeitgemäßer Technologie verwendet werden.

Es ist auf Selbstständigkeit sowie auf unbedingte Einhaltung der Formen und Normen der Schriftstücke und auf richtiges Ausfüllen der Vordrucke zu achten. Querverbindungen zu anderen Gegenständen sind herzustellen.

Für die Beurteilung der Schüler ist neben den schriftlichen Überprüfungen die ordnungsgemäße Führung der Unterlagen heranzuziehen.

Das Üben außerhalb des Unterrichts, vor allem mit Texten aus dem Bereich des Schriftverkehrs, ist zu fördern.

Raumordnung

Bildungs- und Lehraufgaben

Vermittlung des entsprechenden Wissens und der Einsicht in die Notwendigkeit einer sinnvollen Ordnung des menschlichen Lebensraumes. Darüber hinaus sollen die Folgen einer fortschreitenden Veränderung der Lebensgrundlagen bewusstgemacht und soll dadurch zu einem verantwortungsvollen, umweltbewussten Denken und Handeln angeregt und hingeführt werden.

Lehrstoff

  1. Ziffer 3
    Schulstufe
Ziele und Aufgaben der Raumordnung, gesetzliche Grundlagen, örtliches Entwicklungskonzept, Bebauungsplan, Flächenwidmungsplan, regionaler Raumordnungsplan, Nationalpark Hohe Tauern.
Bau-, Orts- und Landschaftsgestaltung; bäuerliche Hof- und Siedlungsformen Salzburgs.
Naturschutz, Landschafts- und Kulturgüterschutz.
Luft, Wasser, Lärm und Abfall als umweltrelevante Faktoren der Raumordnung.

Didaktische Grundsätze

Schwerpunktmäßig herauszuarbeiten sind die besonderen Aspekte dieser Themenbereiche für die Landwirtschaft. Durch Diskussion aktueller Themen, Anschauungsmaterial (Dias, Filme ua), Ortsbegehungen ua ist der Unterricht anschaulich zu gestalten und die positive Einstellung der Schüler zu diesen Themen zu fördern.

Pflanzenbau

Bildungs- und Lehraufgaben

Vermittlung der Kenntnisse für einen zeitgemäßen, den jeweiligen regionalen Verhältnissen angepassten Pflanzenbau. Diese Kenntnisse sollen die künftigen Landwirte befähigen, ökologische und betriebswirtschaftliche Zusammenhänge zu erkennen und zu berücksichtigen sowie eine markt- und absatzgerechte Pflanzenerzeugung zu betreiben. Die Notwendigkeit einer nachhaltigen Bodenfruchtbarkeit und die Bedeutung der Erzeugung gesunder und qualitativ hochwertiger Produkte sind einsichtig zu machen.

Lehrstoff

  1. Ziffer eins
    Schulstufe
Grundbegriffe der Chemie:
Anorganische Chemie: Elemente und deren Bedeutung für die Pflanzenernährung, wichtige Verbindungen, pH-Wert, Lösungen.
Organische Chemie: Kohlenhydrate, Alkohole, organische Säuren, Ester, Eiweißstoffe.
Bodenkunde: Bedeutung, Entstehung und Bestandteile des Bodens, Bodeneigenschaften, Einteilung der Böden.
Pflanzenkunde: Bau und Leben der Pflanzen, Einteilung der Pflanzen.
Wetter und Klima: Klimafaktoren, Wettervorhersage.

  1. Ziffer 2
    Schulstufe
Pflanzenernährung und Düngung: Aufgaben und Bedeutung der Pflanzennährstoffe, Nährstoffkreislauf, Ertragsgesetze, organische und mineralische Dünger, Düngung und Umwelt.
Biologischer Landbau: Bedeutung, Ziele und Methoden des biologischen Landbaues.
Fruchtfolge: Sinn und Zweck der Fruchtfolge, pflanzenbauliche Gesichtspunkte der Fruchtfolge.
Pflanzenschutz: Bedeutung und Gefahren; Methoden; integrierter Pflanzenschutz; Umgang mit Pflanzenschutzmitteln.
Saatgut: Erzeugung, Eigenschaften und Verkehr mit Saatgut.

  1. Ziffer 3
    Schulstufe
Grünland: Bedeutung und Grünlandarten, Pflanzen und Pflanzengesellschaften, Ertragsfaktoren, Bewirtschaftung des Grünlandes (Nutzung, Düngung, Pflege und Grünlanderneuerung).
Feldfutterbau: Haupt- und Zwischenfrüchte (Anbau, Düngung, Pflege und Nutzung).
Futterkonservierung: Möglichkeiten, Futter- und Nährstoffverluste, Heu- und Gärfutterbereitung.
Ackerbau: Bedeutung des Ackerbaus; Standortansprüche; Anbau, Düngung, Pflege, Ernte und Lagerung von Getreide (Weizen, Roggen, Gerste, Hafer), Hackfrüchten (Mais, Kartoffeln), Ölfrüchten, Körnerleguminosen, Sonderkulturen.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht ist auf dem naturkundlichen Wissen aus der Pflichtschule aufzubauen. Entsprechend der regionalen Bedeutung sind Stoffschwerpunkte zu bilden. Der Unterricht ist praxisnahe und anschaulich zu gestalten: zB durch Flurbegehungen, Pflanzenbestimmungen, Herbarium, Schauflächen. Auf die Wechselbeziehungen zum Natur-, Umwelt- und Bodenschutz und zur Erhaltung der Kulturlandschaft ist hinzuweisen.

Waldwirtschaft

Bildungs- und Lehraufgaben

Vermittlung der Kenntnisse, die zur Bewirtschaftung und nachhaltigen Nutzung eines Bauernwaldes und zur Vermarktung des Holzes notwendig sind. Darüber hinaus ist die umfassende Funktion und Bedeutung des Waldes bewusst zu machen und eine positive Waldgesinnung zu wecken und zu fördern.

Lehrstoff

  1. Ziffer 2
    Schulstufe
Funktion und Bedeutung des Waldes; Waldfläche und Eigentumsverhältnisse. Grundlagen des Waldbaues: Waldboden, Nährstoffkreislauf, Standortanzeige, Lebensgemeinschaft; Baumartenkunde, Sträucher des Waldes; Holzkunde.
Waldbau: Rein- und Mischbestand, Verjüngung, Pflege, Düngung,
Durchforstung, Nutzung.
Forstschutz: Schadensarten, Schutzmaßnahmen.
Holzernte und -vermarktung: Auswahl des Schlagholzes, Schlägerung, Fälltechnik bei Schwach- und Starkholz, Bringung und Lagerung, Ausformung, Holzabmaß und -verkauf.
Forstaufschließung: Waldwegebau und -instandhaltung.
Waldarbeitslehre: Werkzeuge und Geräte, Maschinen, Unfallverhütung.

  1. Ziffer 3
    Schulstufe
Einführung in die Wildbiologie.
Forstorganisation und Forstrecht: Behörden, Forstgesetz, Einforstungsrecht.
Sicherung der Besitz- und Waldgrenzen, Einführung in das Jagdrecht.
Forstliche Betriebswirtschaft: Bedeutung des Waldes im bäuerlichen Betrieb; forstliche Betriebsformen; Planung der Waldarbeit und der Holznutzung; Forstbewertung, Inventur, Waldwirtschaftsplan; überbetriebliche Zusammenarbeit; Bauernakkorde; Ertragslehre; Bewertung und Steuern; der Holzmarkt.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht ist anschaulich und praxisnahe zu gestalten, den regionalen Gegebenheiten entsprechend sind Schwerpunkte zu bilden. Der Unterricht ist auf die bäuerliche Waldwirtschaft abzustimmen.

Tierhaltung und Milchwirtschaft

Bildungs- und Lehraufgaben

Vermittlung der grundlegenden Kenntnisse einer zeitgemäßen, auch der biologischen Wirtschaftsweise entsprechenden Tierhaltung. Diese sollen den künftigen Landwirt zur Züchtung, zur artgerechten Haltung und Fütterung sowie zur Vermarktung landwirtschaftlicher Nutztiere und deren Produkte befähigen. Die Schüler sollen in die Lage versetzt werden, unter Zuhilfenahme wissenschaftlicher Erkenntnisse und praktischer Erfahrungen gesunde und hochwertige Produkte zu erzeugen, die den Markterfordernissen entsprechen.

Lehrstoff

  1. Ziffer eins
    und 2. Schulstufe
Bedeutung der Tierhaltung und tierischen Erzeugung.
Anatomie und Physiologie: Aufbau und Funktion der Zellen, Gewebe, Organe und Organsysteme.
Grundlagen der Fütterung und Zusammensetzung des Futters; Nähr-, Mineral- und Wirkstoffe.
Grundbegriffe des Futterwertes: Energiehaushalt, Maßstäbe für Futterenergie und Eiweiß, Nährstoffverhältnis, Futterverzehr, Erhaltungs- und Leistungsfutter.
Futtermittel: Grünfutter, Raufutter, Silagen, Wurzel-, Knollen- und Körnerfrüchte, Verarbeitungsprodukte aus der Industrie, Futtermittel tierischer Herkunft, Mischfutter, Futterzusatzstoffe; Futtermittelgesetz; Futterberechnungen. Grundlagen der Mikrobiologie und Hygiene.
Milchwirtschaft: Zusammensetzung der Milch; Milchgewinnung;
Milchqualität; Milchbehandlung am Hof; bäuerliche Milchverarbeitung und molkereimäßige Milchbehandlung;
Milchprodukte.
Fleischkunde: Beurteilung von Schlachttieren; Schlachtung;
Schlachttier- und Fleischuntersuchung; Fleischteile und Fleischqualität; Fleischreifung; Fleischverarbeitung.
Grundlagen der Züchtung: Fortpflanzung und genetische Grundlagen, Vererbungsgrundsätze, Zuchtziele, Selektion; Zuchtmethoden.

  1. Ziffer 3
    Schulstufe
Das Rind:
Züchtung: Rinderrassen; Beurteilung und Bewertung von Zuchttieren; Leistungsprüfungen; Zuchtwertschätzung; biotechnische Methoden; Zuchtprogramme; Zuchtorganisation.
Haltung: Brunst, Paarung, Trächtigkeit, Geburt; Pflege und Tiergesundheit; Haltungsformen; Aufzeichnungen.
Fütterung: Milchvieh, Kalbinnen, Kälber, Mastrinder,
Zuchtstiere.
Das Schwein:
Züchtung: Schweinerassen; Beurteilung und Bewertung;
Leistungsprüfungen; Zuchtwertschätzung; biotechnische Methoden;
Zuchtprogramme; Zuchtorganisation.
Haltung: Paarung, Trächtigkeit, Geburt; Haltungsformen und Hygiene; Aufzeichnungen.
Fütterung: Zuchtsauen, Ferkel, Läufer, Zuchteber, Mastschweine.
Das Schaf:
Bedeutung der Schafzucht; Schafrassen.
Formen der Schafhaltung: Lammfleischproduktion und Milchschafhaltung; Haltung, Fütterung und Pflege.
Das Pferd:
Pferderassen; Formen der Pferdehaltung; Verwendung des Pferdes;
Haltung, Fütterung und Pflege.
Das Geflügel:
Formen der Geflügelhaltung; Haltung und Fütterung.
Sonstige Tierarten: Tierzuchtförderung und Tierzuchtgesetze.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht ist möglichst praxisnahe und anschaulich zu gestalten, wie durch den Einbau von Berechnungen, den Einsatz von Anschauungsmaterial und die Besichtigung von Betrieben, Einrichtungen der Tierzuchtförderung und der Vermarktung. Entsprechend der regionalen Bedeutung sind Stoffschwerpunkte zu bilden. Detailwissen auf dem Gebiet der Anatomie und Physiologie ist nur in dem Maß zu vermitteln, als es zum Verständnis der wichtigsten Lebensvorgänge des Tieres und zur Erhaltung der Tiergesundheit notwendig ist.

Die Mikrobiologie und Hygienebestimmungen sind im Zusammenhang mit den jeweiligen Stoffgebieten (Milch, Fleisch, Futtermittel etc) zu behandeln.

Tierheilkunde

Bildungs- und Lehraufgaben

Vermittlung der wichtigsten Grundwerte und Grundfunktionen gesunder Tiere, um Abweichungen von diesen erkennen und bestimmten Krankheiten zuordnen zu können.

Erklären der gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich Tierseuchen, Tierhaltung und die Verwertung von Produkten tierischer Herkunft.

Lehrstoff

  1. Ziffer 3
    Schulstufe
Wichtige Tierkrankheiten: Krankheitsanzeichen, Erkennen, Ursache, Behandlungsmöglichkeiten, Vorbeugung; Erste Hilfe-Maßnahmen.
Tierheilkundliche Fragen im Zusammenhang mit Fortpflanzung, Geburtshilfe, Fortpflanzungsstörungen; fütterungsbedingte Krankheiten.
Gesetzliche Bestimmungen betreffend Tierseuchen, Import und Export von Tieren, Schlachttier- und Fleischuntersuchung, Fleischhygiene, Milchhygiene, Tierkauf.

Didaktische Grundsätze

Der regionalen und aktuellen Bedeutung entsprechend ist die Stoffauswahl zu treffen und sind Schwerpunkte zu bilden. Der Unterricht ist durch Anschauungsmaterial lebendig zu gestalten, durch Demonstrationen an lebenden Tieren in den landwirtschaftlichen Übungen zu unterstützen.

Mit Frage- und Aufgabenstellungen beispielsweise den elterlichen Betrieb betreffend, ist die Schüleraktivität zu fördern und der Praxisbezug zu verdeutlichen.

Zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist eine gute Abstimmung des Lehrstoffes mit dem Unterrichtsgegenstand Tierhaltung zu sichern.

Landtechnik

Bildungs- und Lehraufgaben

Den Schülern sind von wichtigen physikalischen Erscheinungen und Gesetzen und deren technischer Anwendung – soweit sie im Alltag und in der Landwirtschaft von Bedeutung sind – sowie von Werkstoffen und deren Verwendung Kenntnisse zu vermitteln. Darüber hinaus sollen die Schüler die für die Land- und Forstwirtschaft wichtigen Geräte, Maschinen und sonstigen technischen Einrichtungen, deren Einsatz, Wartung und Pflege kennen lernen und Einblick in zweckmäßige Arbeitsverfahren erhalten.

Den Schülern sind ebenso Kenntnisse und Vorschriften über Unfallverhütung und zur Verkehrssicherheit zu vermitteln.

Lehrstoff

  1. Ziffer eins
    Schulstufe
Physikalische Grundbegriffe und Maßeinheiten der Technik;
Grundlagen der Mechanik mit Anwendungsbeispielen; Hebel als Funktionsgrundlagen der Maschinen; Werkstoffkunde mit wichtigen Eigenschaften der festen, flüssigen und gasförmigen Körper;
Grundbegriffe der Wärmelehre; Erscheinungsformen der Energie unter besonderer Berücksichtigung erneuerbarer Energieformen;
Grundlagen der Verbrennungsmotoren.

  1. Ziffer 2
    Schulstufe
Otto- und Dieselmotoren, deren Bauteile, Funktion, Pflege und Wartung; Grundbegriffe der Elektrotechnik; Elektromotoren;
Akkumulatoren; Transformatoren; elektrotechnische Schutzmaßnahmen; Kraftfahrzeugelektrik; Kraft- und Schmierstoffe;
Unfallverhütung.

  1. Ziffer 3
    Schulstufe
Getriebe und Hydraulik an Landmaschinen und Traktoren; Mechanisierung der Düngung, der Futterernte, der Konservierung und Futterlagerung; Technik der Bodenbewirtschaftung mit besonderer Berücksichtigung des Bodenschutzes; Energieversorgung landwirtschaftlicher Gebäude.

Didaktische Grundsätze

Der Stoffumfang und die Ausführlichkeit in den einzelnen Abschnitten sind auf die arbeitswirtschaftlichen Verhältnisse und Mechanisierungsmöglichkeiten im Einzugsgebiet einer Schule abzustimmen. Anhand von Berechnungsbeispielen aus der angewandten Physik sind die physikalischen Grundkenntnisse zu festigen. Die Querverbindung zu den einschlägigen Unterrichtsgegenständen ist herzustellen. Durch kursartige Lehrveranstaltungen können spezielle Kenntnisse vermittelt werden. Handhabung, Arbeitstechnik, wirtschaftlicher Einsatz, Wartung und Pflege sind zu behandeln. Die Mechanisierung von Arbeitsketten ist zu veranschaulichen. Den Maßnahmen des Unfallschutzes ist größte Beachtung zu schenken.

Baukunde

Bildungs- und Lehraufgaben

Den Schülern sind bauphysikalische Grundkenntnisse sowie Kenntnisse über Baustoffe und deren Verwendung zu vermitteln. Besonders zu achten ist dabei auf energiesparendes Bauen und die Einbeziehung baubiologischer Erkenntnisse. Im Bereich der Stall- und Wirtschaftsgebäude sind die Aspekte des tiergerechten, arbeits- und Kosten sparenden Bauens zu berücksichtigen. Den Schülern sind außerdem Grundkenntnisse der Bauplanung zu vermitteln; darüber hinaus ist ihnen die Wirkung landwirtschaftlicher Hofanlagen auf die Wirkung in der Landschaft bewusst zu machen und ist ihnen der Blick für eine ästhetische Gebäudegestaltung zu schärfen.

Lehrstoff

  1. Ziffer 3
    Schulstufe
Baumaterialien und Grundlagen der Bauphysik; Baukonstruktionen vom Fundament bis zum Dach; baurechtliche Grundlagen und Bauplanung; Raum- und Stallklima; bauliche Konzeptionen für verschiedene Systeme der Tierhaltung; Bauästhetik und landschaftsdienliches Bauen.

Didaktische Grundsätze

Bei der Darstellung des Lehrstoffes ist die ständig fortschreitende bautechnische Entwicklung zu beachten. Der Stoffumfang und die Ausführlichkeit in den einzelnen Abschnitten sind auf die baulichen Verhältnisse im Einzugsgebiet einer Schule abzustimmen. Durch Einsatz von Baustoffproben, Modellen, Abbildungen, schematisierten Darstellungen, Planungsbeispielen und audiovisuellen Unterrichtsmitteln ist der Unterricht anschaulich und lebhaft zu gestalten. Die Querverbindungen zu den einschlägigen Unterrichtsgegenständen sind herzustellen. Auf die sorgfältige Auswahl des Lehrstoffes aus der Vielfalt des bautechnischen Bereiches ist zu achten. Mit Hilfe anschaulichen Bildmaterials und gezielter Hinweise ist auf das Verständnis für eine harmonische Baugestaltung und für landschaftsgerechte Hofanlagen hinzuarbeiten.

Landwirtschaftliche Betriebslehre

Bildungs- und Lehraufgaben

Vermittlung der Kenntnisse zur Erhebung, Darstellung und Beurteilung betrieblicher Verhältnisse. Befähigung, produktionstechnisches Wissen unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten anzuwenden und damit einen landwirtschaftlichen Betrieb zweckmäßig einzurichten und erfolgreich zu führen. Insbesondere sollen Schüler befähigt werden, die Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit von Produktionsverfahren und Investitionen zu beurteilen. Darüber hinaus sind ihnen Mittel und Wege zum Erlangen von Transfereinkommen aufzuzeigen. Zum Erkennen und Nützen vorhandener Marktchancen, außerlandwirtschaftlicher Einkommensmöglichkeiten und überbetrieblicher Formen der Zusammenarbeit sind die unternehmerischen Fähigkeiten der Schüler zu wecken und zu fördern.

Lehrstoff

  1. Ziffer 2
    Schulstufe
Erzeugungsgrundlagen: Betriebsdokumente, Besitz- und Eigentumsverhältnisse, betriebliche Kennzahlen, Standorts- und Arbeitsverhältnisse, Betriebsvermögen und dessen Bewertung; die Einheitsbewertung und davon abhängige Abgaben.
Leistungen und Kosten: Betriebliche Leistungen und Transferleistungen; Einteilung und Verhalten der Kosten, Voll- und Teilkostenrechnung, Lohn- und Lohnnebenkosten.

  1. Ziffer 3
    Schulstufe
Betriebsplanung: Grundlagen, Ziele, Methoden.
Investition und Finanzierung: Grundlagen; Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit; Liquidität.
Betriebszweige und Produktionsverfahren: Kalkulation und Planung von Betriebszweigen und Produktionsverfahren im Vollerwerb und in Erwerbskombinationen; Transfereinkommen der Landwirtschaft für gesamtwirtschaftliche Leistungen und zur Abgeltung von Wettbewerbsnachteilen.
Überbetriebliche Zusammenarbeit: Formen, Vor- und Nachteile, Organisation.
Versicherungen: Bäuerliche Sozialversicherung, Sachversicherungen.
Betriebsführung: Aufgaben der Betriebsleitung; der bäuerliche Familienbetrieb; Partnerschaft; soziales Betriebsmanagement.

Didaktische Grundsätze

Auf die Verbindung und Übereinstimmung mit anderen Unterrichtsgegenständen ist besonders zu achten. Durch praktische Beispiele und durch die Verwendung von Daten aus den elterlichen Betrieben ist die Praxisnähe des Unterrichts zu fördern. Der regionalen Bedeutung entsprechend sind Schwerpunkte zu bilden. Das Kostenbewusstsein der Schüler ist zu fördern. Die Schüler sind zum Erheben von Daten des elterlichen Betriebes anzuhalten.

Buchhaltung und Steuerkunde

Bildungs- und Lehraufgaben

Vermittlung der Kenntnisse zur Führung einer Buchhaltung und deren betriebswirtschaftlichen Auswertung. Anleitung zum selbstständigen Sammeln und Aufzeichnen von betrieblichen Daten. Die Schüler zu unternehmerischem Denken und Handeln hinführen. Vermittlung von Kenntnissen über die für die Landwirtschaft wichtigsten Steuern und Abgaben. Anleitung zum richtigen Verhalten gegenüber Steuerbehörden.

Lehrstoff

  1. Ziffer 3
    Schulstufe
Aufgaben der Buchhaltung; Interessenten an Buchführungsergebnissen; Buchführungspflicht; Belege; Grundzüge der Umsatzsteuer.
Einnahmen-Ausgaben-Rechnung: Verwendung, steuerliche Mindestaufzeichnungen, Erfolgsermittlung.
Doppelte Buchhaltung: Merkmale und Methoden der doppelten Buchhaltung; Bilanz, Inventur, Kontenlehre, Eröffnungsbuchungen, laufende Buchungen, Vorbereitungen zum Rechnungsabschluss, Abschlussbuchungen.
Organisation und spezielle Ausprägung der Buchhaltung für landwirtschaftliche Betriebe.
Grundzüge der wichtigsten Steuern wie Grundsteuer, Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Grunderwerbssteuer, Erbschafts- und Schenkungssteuer.
Abgaben und Beiträge in der Landwirtschaft.

Didaktische Grundsätze

Auf eine gute Abstimmung der Lehrinhalte mit dem Unterrichtsgegenstand Betriebswirtschaftslehre ist zu achten. Durch praktische Beispiele ist der Stoff der Buchhaltung zu vertiefen und anschaulich zu machen.

In der Steuerkunde sind land- und forstwirtschaftsrelevante Schwerpunkte zu bilden und aktuelle Fragen in den Unterricht einzubeziehen.

Besonders zu achten ist in der Vermittlung des Lehrstoffes auf die oft rasche Änderung gesetzlicher Bestimmungen.

Marketing und Genossenschaftswesen

Bildungs- und Lehraufgaben

Die Schüler sollen einen Einblick in die Vermarktungswege, die Bedingungen und Besonderheiten der Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse erhalten und die Möglichkeiten der Betriebsmittelbeschaffung kennen lernen.

Darüber hinaus sind sie in die Thematik des Marketings einzuführen und ihnen agrarpolitische Maßnahmen, deren Wirkung und Ziele verständlich zu machen.

Lehrstoff

  1. Ziffer 3
    Schulstufe
Besonderheiten des Agrarmarktes; Angebots- und Nachfrageentwicklung.
Vermarktungsformen unter besonderer Berücksichtigung der Direktvermarktung und der dabei zu beachtenden gesetzlichen Bestimmungen; wichtige Agrarmärkte und deren gesetzliche Regelungen.
Organisation des Genossenschaftswesens unter besonderer Berücksichtigung der landwirtschaftlichen Genossenschaften.
Agrarpolitik: Träger, Maßnahmen und Ziele; Landwirtschaftsgesetze; Grüner Plan.
Marketing: Grundlagen, Marketingkonzept von der Planung bis zur Kontrolle, konkrete Maßnahmen für die Direktvermarktung (Produkt- und Hofladengestaltung, Warenpräsentation, Verkaufsgespräch, Flugblatt, Hofprospekt etc).
Außenhandel: Zahlungsbilanz, Handelsbilanz, Dienstleistungsbilanz.

Didaktische Grundsätze

Der regionalen Bedeutung entsprechend sind Stoffschwerpunkte zu bilden. Durch die Anknüpfung an aktuelle markt- und agrarpolitische Themen und die Besichtigung von Vermarktungseinrichtungen ist der Unterricht anschaulich zu gestalten. Durch Projekte und praktische Übungen ist der Unterricht zu ergänzen und praxisnahe zu gestalten.

  1. Ziffer 2
    Alternative Pflichtgegenstandsgruppen – Schwerpunktausbildungen

2.1 Holzbearbeitung

Fachzeichnen

Bildungs- und Lehraufgaben

Die Schüler sollen zur Anfertigung von normgerechten Entwurfskizzen bzw von Fertigungs- und Zusatzzeichnungen für eine zeitgemäße handwerkliche Bearbeitung von Holz und Metall in einfachen Konstruktionsformen, entsprechend dem Ausbildungsziel der 1. Schulstufe der einschlägigen gewerblichen Berufsschule befähigt und in die Erstellung von Werkzeichnungen mit CAD-Programmen eingeführt werden.

Außerdem sollen die Schüler Werkzeichnungen lesen und nach ihnen die erforderlichen Berechnungen und Arbeiten durchführen können.

Lehrstoff

  1. Ziffer eins
    Schulstufe
Zeichengeräte, Normung (Blattgröße, Schriftfeld, Normschrift, Linienarten), Beschriftung, Bemaßung, Maßstäbe.
Die wichtigsten geometrischen Grundkonstruktionen.
Einfache prismatische und zylindrische Werkstücke bzw Modelle in Normalrissdarstellung; Freihandskizzieren; maßstäbliches Zeichnen mit Maßeintragung von flachen, prismatischen und zylindrischen Werkstücken (auch mit Längs- und Querbohrungen, Ausnehmungen) unter Verwendung von Beispielen aus dem praktischen Unterricht.
Schnittdarstellungen, Ergänzung fehlender und unvollständiger Ansichten und Schnitte zu den jeweiligen Werkstücken.

  1. Ziffer 2
    Schulstufe
Metallbearbeitung:
Darstellung von Außen- und Innengewinden, auch im Schnitt mit Bemaßung.
Zusammengesetzte Werkstücke (Schraubenverbindungen, Nietverbindungen).
Abwicklungen (Prisma, Zylinder, Kegel, Pyramide, Kegelstumpf). Einfache Zusammenstellungszeichnungen nach bemaßten Detailzeichnungen.
Normgerechte Oberflächenzeichen und Bearbeitungshinweise.
Sinnbilder für Schrauben und Muttern.
Holzbearbeitung:
Werkzeichnungen von zimmereimäßig ausgeführten üblichen
Kantholzverbindungen.
Normgerechte Darstellungen aus dem Möbelbau mit Rissentwicklung und Schnitten; Grundkonstruktionen im Möbelbau.
Entwicklung von Fertigungszeichnungen mit Werkstofflisten für verschiedene Werkstücke.
Erstellen von einfachen Zeichnungen mit dem CAD-Programm und einer Zimmerei-Software.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht ist so zu gestalten, dass die Schüler mit den Grundlagen des Fachzeichnens vertraut werden. Fertigkeit in der Handhabung der Zeichengeräte und Kenntnis der Normen sind anzustreben. Durch Anfertigen und Lesen von Werkzeichnungen ist das Verständnis für die wichtigsten Konstruktionen der jeweiligen beruflichen Richtung zu vermitteln. In der 2. Schulstufe kann bei Vorliegen entsprechender Schülerzahlen für die Lehrstoffabschnitte Metallbearbeitung und Holzbearbeitung der Unterricht in getrennten Gruppen erteilt werden. Bei einer Teilung der Klasse können sich die Schüler alternativ für eine der Gruppen entsprechend der Einteilung im praktischen Unterricht entscheiden. Für jede Gruppe ist eine Wochenstunde vorgesehen. Das räumliche Vorstellungsvermögen ist besonders zu schulen. Bei den Zeichnungsthemen ist jeweils auf praktische Ausführbarkeit, auf werkstoffgerechte Konstruktion der Werkstücke sowie auf die Schönheit der Form zu achten. Auf das Zusammenwirken verschiedener Einzelteile in einer Gesamtkonstruktion ist besonders hinzuweisen.

Bewegung und Sport

Bildungs- und Lehraufgaben

Entwicklung der Bewegungsfähigkeit zur Festigung der körperlichen Gesundheit und zur Stärkung der Leistungsfähigkeit. Sicherung einer einwandfreien Haltung und Bewegung im täglichen Leben. Förderung des Gemeinschaftssinnes und der Ausdauer. Wecken des Verständnisses für die Bedeutung von Bewegung und Sport und der Pflege des Körpers in Bezug auf ein körperlich und geistig gesundes Leben. Erziehung zur Verwendung einer zweckmäßigen Sportbekleidung.

Lehrstoff

1., 2. und 3. Schulstufe

Grundübungen: Allgemeine Körperausbildung, Bewegungsgymnastik, Konditionstraining, Ausgleichs- und Haltungsübungen.

Spiele: Scherz-, Lauf- und Ballspiele; rhythmische Gymnastik und Partnerübungen.

Geräteturnen: Rolle, Hand- und Kopfstand; Sprossenwand, Kasten, Langbank.

Leichtathletik: Übungen mit Zielsetzung der Leistungen für das Jugend-ÖSTA.

Schwimmen auf Form und Zeit, Streckentauchen, Startsprung, Kerze, Kopfsprung.

Für Nichtschwimmer: Gewöhnen an Wasser, Gleiten unter Wasser, Gleiten mit Hand- und Fußtempo, Schwimmen auf Form. Alpinschilauf, Langlauf und Snowboard.

Kennen lernen neuer Sportarten.

Didaktische Grundsätze

Beim Unterricht ist davon auszugehen, dass ein Ausgleich zum bewegungsarmen Klassenunterricht geschaffen wird. Die Auswahl der Übungen wird von den örtlichen Gegebenheiten und von der Jahreszeit bestimmt. Als Übungsstätten sind der Turnsaal, das Schwimmbad, der Sportplatz und das freie Gelände sinnvoll einzusetzen. Bei allen Übungseinheiten ist der Ausgleichsgrundsatz einzuhalten. Eine Übungseinheit soll daher in der Regel aus mehreren Übungsdisziplinen zusammengesetzt sein und in folgenden Stufen ablaufen: Aufwärmen, Höhepunkt und Ausklang. Auf die Verwendung einer zweckmäßigen Sportbekleidung ist besonders zu achten, ebenso wie auf die Einhaltung der hygienischen Vorschriften nach Beendigung der Übungseinheiten.

Gewerbe- und Rechtskunde

Bildungs- und Lehraufgaben

Die Schüler sollen grundlegende Kenntnisse über wichtige gesetzliche Bestimmungen betreffend den privaten Bereich, den land- und forstwirtschaftlichen Betrieb sowie das Arbeits- und Gewerberecht vermittelt bekommen.

Darüber hinaus sollen sie über die landwirtschaftliche und gewerbliche Berufsausbildung Bescheid wissen und einen Überblick über die wichtigsten berufsständischen Institutionen und Organisationen erhalten.

Ein dem gesellschaftlichen Zusammenleben der Menschen dienendes Rechtsempfinden sollte erreicht werden.

Lehrstoff

  1. Ziffer 2
    und 3. Schulstufe
Rechts- und Handlungsfähigkeit; natürliche und juristische Personen; Sachwalterschaft.
Das Grundbuch: Hauptbuch, Urkundensammlung, Eigentümerverzeichnis und Grundstücksverzeichnis, Grundbuchmappe; grundbücherliche Eintragungen.
Ehe- und Familienrecht: Eherecht; Rechte zwischen Eltern und Kindern; Adoption; Pflegekinder.
Erbrecht: Testament; gesetzliche Erbfolge; Erbverträge; Verlassenschaftsabhandlung; Anerbenrecht.
Eigentumsrecht: Eigentum und Besitz, Enteignung, Ersitzung, Verjährung, Besitzstörung, Miteigentum, Gütergemeinschaft, Grenzfragen beim Grundbesitz.
Dienstbarkeiten (Servitute): Persönliche und Grunddienstbarkeiten.
Leibrente; Reallasten; Ausgedinge; Einforstungsrechte.
Rechtsgeschäfte: Kauf, Gewährleistung, Konsumentenschutz, Tausch und Schenkung, Besitzübergabe unter Lebenden, Miete und Pacht; Haftungen; Grundstücksverkehr; Grundzusammenlegungen; wichtige Agrargesetze.
Arbeits- und Sozialrecht: Wichtige arbeits- und sozialrechtliche Bestimmungen; Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetz; Kollektivvertrag; Sozialversicherungen.
Gewerberecht: Gesetzliche Grundlagen und Einteilung der Gewerbe, Gewerbeberechtigung, Begründung, Ruhen und Endigung der Gewerbeberechtigung, Erlöschen eines Betriebes, besondere gastgewerbliche Vorschriften.
Berufsausbildung und Lehrlingswesen: Lehrverhältnis, Berufsschule, Gehilfe bzw Facharbeiter, Meister.
Institutionen und Organisationen: Agrar- und Gewerbebehörden, Kammern, Arbeitsamt, WIFI, BFI, LFI, ÖGB.

Didaktische Grundsätze

Wegen der Fülle des Stoffes sind Schwerpunkte zu bilden und andere Kapitel nur in Form von Übersichten zu behandeln. Außerdem ist zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten eine gute Abstimmung des Lehrstoffes mit den Lehrkräften anderer Unterrichtsgegenstände insbesondere für Wirtschaftskunde, Politische Bildung und Landwirtschaftliche Betriebslehre erforderlich; Querverbindungen zu diesen Fächern sind herzustellen.

Durch den Besuch von Einrichtungen und Institutionen soll die Einprägsamkeit des Lehrstoffes erhöht werden.

Gewerbliche Fachkunde

Bildungs- und Lehraufgaben

Vermittlung von Kenntnissen über die in der Holz- und Metallbearbeitung verwendeten Werkstoffe hinsichtlich Eigenschaften, Handelsbezeichnungen, Normen und wirtschaftliche Verarbeitung, entsprechend dem Ausbildungsziel der 1. Schulstufe der einschlägigen gewerblichen Berufsschule. Vermittlung eines Überblickes über die zeitgemäßen Bearbeitungsverfahren und der dazu notwendigen Einrichtungen und Werkzeuge sowie deren Handhabung.

Lehrstoff

  1. Ziffer eins
    Schulstufe
Holzbearbeitung: Die wichtigsten Handwerkzeuge und Geräte für Holzbearbeitung, deren Handhabung und Instandhaltung; Aufbau des Holzes, allgemeine und technische Eigenschaften; natürliche Trocknung des Holzes; Holzlagerung.
Metallbearbeitung: Einsatz und Wirkung der Handwerkzeuge und Geräte für die Metallbearbeitung; Handhabung und Instandhaltung der Werkzeuge; Einsatz der Mess- und Prüfzeuge für Längen, Flächen und Winkel; Festhalte- und Einspannwerkzeuge; Anreißen, Sägen, Feilen, Bohren, Senken, Reiben, Gewindeschneiden von Hand und Richten und Scheren von Hand aus; Blindnieten.

  1. Ziffer 2
    Schulstufe
Holzbearbeitung: Technische Trocknung des Holzes; Handelsformen; Wuchsfehler, Holzfehler; Holzkrankheiten, Holzschädlinge, Holzschutz. Holzverbindungen und Zusammenbau für Fertigungen von Werkstücken bzw Objekten der Zimmerei und Tischlerei. Holzbauweisen (Wände und Decken); Erkennen heimischer Hölzer; Leime und deren Verwendung.
Werkzeugmaschinen (Handgeräte): Handhabung, Einstellen, Instandhaltung und Unfallschutz.
Metallbearbeitung: Wichtige Werk- und Hilfsstoffe, wie Gusssorten, Baustahl, Werkzeugstahl; Legierungen; Nichteisenmetalle; Sinterwerkstoffe, Leichtmetalle; Kunststoffe; Gummi; Hilfsstoffe (Eigenschaften, Anwendung, Behandlung; Handelsformen, Normen dieser Werkstoffe); Formen und Gießen; Weichlöten, Hartlöten, Schweißen; Gewinde, Gewindeschneiden; Schrauben, Sicherungen für Schraubenverbindungen.
Drehen: Aufbau der Maschine, Schnittwerte, Spanbildung, Drehwerkzeuge, Kühlmittel.
Fräsen: Stirn- und Umfangfräse, Aufspannen der Fräser und Werkstücke.
Schleifen: Schleifverfahren, Schleifmaschinen (Ausrüstung, Funktion, Handhabung und Unfallverhütung); Bohren; Scheren und Abkanten; Passungen und Toleranzen; Einführung in die CNC-Steuerungstechnik.

Didaktische Grundsätze

Auf den Grundkenntnissen aus anderen Unterrichtsgegenständen ist aufzubauen; Querverbindungen zu diesen Fächern sind herzustellen (zB Aufbau des Holzes). Die Abschnitte Holzbearbeitung bzw Metallbearbeitung sind in der 1. Schulstufe für alle Schüler gemeinsam zu behandeln. In der 2. Schulstufe kann bei Vorliegen entsprechender Schülerzahlen für die Lehrstoffabschnitte Holzbearbeitung und Metallbearbeitung der Unterricht in getrennten Neigungsgruppen erteilt werden. Für jede Neigungsgruppe ist eine Wochenstunde vorgesehen. Bei der Unterrichtsgestaltung ist mehr Gewicht auf das Erkennen, die fachgerechte Verwendung und die Bearbeitung der Werkstoffe als auf das Wissen über die Erzeugung bzw Gewinnung des Werkstoffes zu legen. Bei jeder Gelegenheit ist auf die geltenden Sicherheitsvorschriften zum Schutz der Gesundheit und zur Verhütung von Unfällen hinzuweisen. Die für den praktischen Unterricht von den Schülern zu führenden schriftlichen Aufzeichnungen (Werkstättenbuch) sind auch als Lernbehelf für den Gegenstand Gewerbliche Fachkunde zu verwenden.

Praktischer Unterricht

Land- und Forstwirtschaft

Bildungs- und Lehraufgaben

Vermittlung von praktischen Kenntnissen und Fertigkeiten land- und forstwirtschaftlicher Spezialarbeiten und Abrundung des fachtheoretischen Unterrichts. Demonstrative Ergänzung des fachtheoretischen Unterrichts, soweit die Demonstrationsmöglichkeiten im Klassenunterricht nicht ausreichen.

Lehrstoff

  1. Ziffer eins
    Schulstufe
Pflanzenbau: Demonstrationen zur Bodenkunde: Bodenbestandteile, Bodeneigenschaften, Bodenprofile und Bodenarten (Bodenkarte), Bodenproben, Bodenuntersuchungen; Demonstrationen zur Chemie des Bodens.
Demonstrationen zur Pflanzenkunde: Mikroskopieren und zeichnerisches Darstellen von Pflanzenteilen.
Kennen lernen von Grünland- und Futterpflanzen; Anlegen einer Pflanzensammlung.
Anlegen einer Samensammlung; Keimfähigkeitsprüfung; Kompostieren.
Arbeiten in Hof und Feld; Einführung in das Feldmessen.
Tierhaltung: Demonstrationen von Körperteilen und Körperabschnitten an Modellen und am Tier; Klauen und Hufe; Enthornung; Bau und Funktion des Euters; Verdauung bei den Nutztierarten an Hand von Anschauungsmaterialien; Altersbestimmung bei Pferd, Rind, Schaf.
Erkennen und Beurteilen von Futtermitteln; Futterplanung;
Tierpflege und -behandlung; Stallarbeiten; Stallreinigung. Arbeiten am Lehrbienenstand.
Landtechnik: Hofwerkstätte, Werkzeuge und Unfallverhütung;
Überprüfungs-, Wartungs- und Pflegearbeiten an Maschinen und Maschinenelementen; praktischer Werkstoffschutz; Reifenbehandlung und -wechsel.

  1. Ziffer 2
    Schulstufe
Pflanzenbau: Auswertung der Ergebnisse der Bodenuntersuchung. Kontrolle und Ergänzung der Pflanzensammlung.
Erkennen und Beurteilen der Grünland- und Futterpflanzen sowie der Beikräuter (Heilkräuter, Giftpflanzen); Beurteilen von Pflanzenbeständen.
Düngerplan für einen Beispielsbetrieb, Sammeln von Daten über den elterlichen Betrieb zur Erstellung eines eigenen Düngerplans, Preiswürdigkeitsvergleiche von Handelsdüngern. Feldbegehungen.
Waldwirtschaft: Aufforstung, Bestandpflege, Durchforstung; Forstwerkzeuge. Motorsägebehandlung und -pflege. Schwach- und Starkholzfällung mit schulmäßiger Unterweisung in Fälltechnik und Motorsägeeinsatz. Holzmesskunde.
Tierhaltung: Melkübungen am Gummieuter und im Stall; Funktion, Reinigung und Pflege der Melkmaschine; Milchuntersuchungen; Berechnung von Futterrationen; Klauenpflege. Milchverarbeitung zu Butter, Käse und Sauermilchprodukten.
Fleischverarbeitung: Schlachten, Zerteilen, Verarbeiten. Umgang und Arbeiten mit Pferden.
Landtechnik: Wartungsarbeiten an Otto- und Dieselmotoren, an der Kraftfahrzeugelektrik, am Fahrwerk des Traktors;
elektrotechnische Sicherheitsmaßnahmen in Haus und Hof.
Obstbau: Bau der Obstgehölze; Vermehrung und Veredelung, Pflanzung, Schnitt und Düngung; Schädigungen und Schädlinge, Schutzmaßnahmen, Obstverwertung.

  1. Ziffer 3
    Schulstufe
Pflanzenbau: Anbau- und Düngungsplan für den elterlichen Betrieb.
Erkennen und Beurteilen der Grünland- und Futterpflanzen sowie
Beikräuter.
Feldbegehungen. Bodenschutz.
Waldwirtschaft: Schwach- und Starkholzfällung; Holzbringung.
Tierhaltung: Zucht- und Verkaufskriterien beim Rind; Anpaarungsplan; tierärztliche Nothilfe. Milchverarbeitung.
Fleischverarbeitung: Schlachten, Zerteilen, Verarbeiten. Tierbeurteilung; Klauenpflege; Herdenmanagement.
Landtechnik: Wartungsarbeiten an Bremsanlagen und hydraulischen Antrieben bei landwirtschaftlichen Maschinen; Einstellungsarbeiten bei Maschinen und Geräten für die Bodenbearbeitung (Bodenschutz), die Saat, Düngung, Pflege und den Pflanzenschutz (insbesondere Spritzgeräte); Handhabung diverser landwirtschaftlicher Maschinen der Futterbereitung (besondere Berücksichtigung der Arbeiten am Hang), Konservierung, Einlagerung sowie der Forstwirtschaft.
Baukunde: Baustoffe; Planlesen und Planzeichnen; Ausmessen und Ausstecken am Bauplatz; einfache Ausbesserungsarbeiten oder Ergänzung der Bausubstanz; Errichtung eines Musterbauwerkes.
Buchhaltung: Durchrechnen eines einfachen Beispieles; Verbuchen von Belegen eines Betriebes und Auswertung.
Betriebslehre: Betriebserhebung und Betriebsplanung; Kosten von Maschinen im einzel- und überbetrieblichen Einsatz.

Didaktische Grundsätze

Pflanzenbau und Landtechnik: Beim praktischen Unterricht sind den Schülern die Zusammenhänge zwischen fachtheoretischer Kenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen. Dabei ist auf rationelle Arbeitsmethoden und Arbeitstechniken Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist nach Möglichkeit in zeitlicher Übereinstimmung mit dem fachtheoretischen Unterricht zu vermitteln. Die praktischen Unterweisungen sind grundsätzlich in folgenden Stufen zu gestalten: Vorzeigen der zu erlernenden Arbeit, richtiges Ausführen der Arbeiten durch die Schüler, genaue Überwachung der Arbeiten und Kontrolle des Arbeitsergebnisses. Das praktische Melken im Stall wird in Kursform durchgeführt (Melkkurs). Über die Bildung von Schülergruppen im praktischen Unterricht sowie über die Aufteilung der Lehrinhalte auf Übungseinheiten können von der Schulbehörde eigene Richtlinien erstellt werden.

Tierhaltung: Die Vertrautheit im Umgang mit Tieren ist zu fördern, auf mögliche Unfallgefahren hinzuweisen.

Obstbau: Es ist besonders auf jene Obstarten, Sorten und Kulturarten hinzuweisen, die dem Produktionsgebiet entsprechen und deren Anbau ohne intensive Pflege empfohlen wird.

Holzbearbeitung

Bildungs- und Lehraufgaben

Die Schüler sollen durch fachgerechte Anleitungen und in praktischen Anwendungen die handwerksmäßige Bearbeitung von Holz, die wichtigsten Holzverbindungen, die Möglichkeiten der Oberflächenbehandlung sowie die dafür erforderlichen Werkzeuge und Maschinen – einschließlich deren Wartung – kennen lernen und sich in den einzelnen Arbeiten Fertigkeiten aneignen. Darüber hinaus sollen die Schüler die bei den Arbeiten auftretenden und von den Maschinen ausgehenden Gefahren und deren wirksame Abwendung kennen.

Lehrstoff

  1. Ziffer eins
    Schulstufe
Ordnung, Reinigung und Unfallverhütung in Werkstättenräumen und bei Arbeitsgeräten.
Arbeitskleidung; Brandbekämpfung; Führung eines Werkstättenarbeitsbuches.
Werkzeuge und einfache Arbeitsvorgänge: Werkzeuge: Schärfen, Gebrauch und Wartung; Messen, Anreißen, Sägen, Abrichten, Dicken hobeln, Kanten hobeln und bestoßen, Verleimen von Massivholz, Holzverbindungen bei Möbeln.
Anfertigen einfacher Werkstücke.
Herstellen von Grundverbindungen: Anfertigen von Schlitzen und Zapfen, stumpfe Fuge; offene und halbverdeckte Zinken; Gratverbindungen stehend und liegend. Zuschneiden, Absetzen, Aushobeln und Putzen der Oberflächen.
Zusammenfassende Demonstration der Kenntnisse der 1. Schulstufe bzw der diversen Anwendungsmöglichkeiten für die Grundverbindungen und sonstiger Arbeitsgänge an einem geeigneten Werkstück.

  1. Ziffer 2
    Schulstufe
Zimmerei: Werkstätte, Werkzeuge: Schärfen, Gebrauch und Wartung. Herstellen der gebräuchlichsten Kantholzverbindungen. Üben und Festigen der einzelnen Arbeits- und Lernschritte durch die Herstellung eines Werkstückes als verkleinertes Modell oder in natürlicher Größe (eventuell auch als Gemeinschaftsarbeit mehrerer Schüler). Sema.
Möbelbau und Innenausbau: Verbindungen, Verleimen, Furnieren (Grundlagen), Oberflächenbehandlung; Herstellen eines geeigneten Werkstückes.
Einsatz von Maschinen: Handhabung, Wartung, Gefahrenunterweisung.
Unfall- und Umweltschutz; erste Hilfe.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht ist in Schülergruppen durchzuführen. Vor der Anfertigung von Werkstücken sind Werkskizzen anzufertigen und anhand dieser sind genaue Detailbeschreibungen und Arbeitsanleitungen vorzunehmen. Jeder Schüler hat die einzelnen Übungsbzw Werkstücke selbst anzufertigen. Im Werkstättenunterricht ist nach einem genau und systematisch aufgebauten Arbeitsplan vorzugehen. Eine zeitliche Blockung von geschlossenen Abschnitten des Ausbildungsprogramms ist möglich. Besonderes Augenmerk ist auf eingehende Unterweisung in Anwendung, Wartung und Schärfen von Werkzeugen und Maschinen zu legen. Handwerkliche Fähigkeit und künstlerische Begabung sind zu fördern. Der Unfallschutz ist ausführlich zu behandeln; diesbezüglichen gesetzlichen Bestimmungen ist Folge zu leisten. Querverbindungen zu den Unterrichtsgegenständen Gewerbliche Fachkunde und Fachzeichnen sind, möglichst auch zeitlich abgestimmt, herzustellen. In der 2. Schulstufe können sich die Schüler alternativ für die Holzbearbeitung oder für die Metallbearbeitung entscheiden. Über die im praktischen Unterricht ausgeführten Arbeiten und über die dazu erforderlichen Kenntnisse ist von jedem Schüler ein Werkstättenarbeitsbuch zu führen. Der darin festgehaltene Merkstoff kann bei Bedarf als ergänzender Lehrstoff für den Gegenstand Gewerbliche Fachkunde dienen.

Metallbearbeitung

Siehe alternative Pflichtgegenstandsgruppe 2.2, 1. Schulstufe.

Schweißen

Bildungs- und Lehraufgaben

Vermittlung von Grundkenntnissen über Schweißverfahren, Geräte und Elektrodenmaterial. Übung erlangen in sicherer Führung der Elektroden, im Zünden und Halten des Lichtbogens und im laufenden Kontrollieren des Schmelzbades. Erlernen und Üben der gängigen Methoden der wichtigsten Verbindungsschweißungen in Wannen- und in Zwangslagen. Kennen lernen der Sicherheitsvorschriften für Gaslagerung und -gebrauch.

Lehrstoff

  1. Ziffer 2
    Schulstufe
Schweißverfahren, Geräte- und Materialkunde, Unfallverhütung. Wahl der Stromstärke und der Elektrodenart; Führung der Elektroden, Beobachten und Steuern des Lichtbogens. Strichraupen-Ziehen; Auftragsschweißung; Verbindungsschweißungen; V-Naht; Wurzel- und Decklage, Kehlnähte ein- und mehrlagig in Wannenlage; Kehlnähte ein- und mehrlagig. Sonderschweißungen (Grauguss). Hartlöten mit Lichtbogenbrenner.
Material, Hilfsmittel und Methode für das Gasschmelzschweißen und Hartlöten mit besonderer Beachtung der Unfallverhütung. Brennerwahl; Einstellen der Schweißflammen; Brennerführung, Schmelzbad. Strichraupen mit Zusatzdraht.
Hartlöten verschiedener Werkstoffe und Materialstärken. Brennschneiden.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht erfolgt in Schülergruppen und möglichst in geblockten Kursen. Auf Unfallgefahren ist hinzuweisen. Zur Sparsamkeit in der Materialverwendung ist zu erziehen.

Melkkurs

Siehe praktischer Unterricht Land- und Forstwirtschaft.

2.2 Metallbearbeitung

Fachzeichnen

Siehe alternative Pflichtgegenstandsgruppe 2.1.

Bewegung und Sport

Siehe alternative Pflichtgegenstandsgruppe 2.1.

Gewerbe- und Rechtskunde

Siehe alternative Pflichtgegenstandsgruppe 2.1.

Gewerbliche Fachkunde

Siehe alternative Pflichtgegenstandsgruppe 2.1.

Praktischer Unterricht

Land- und Forstwirtschaft

Siehe alternative Pflichtgegenstandsgruppe 2.1.

Holzbearbeitung

Siehe alternative Pflichtgegenstandsgruppe 2.1, 1. Schulstufe.

Metallbearbeitung

Bildungs- und Lehraufgaben

Die Schüler sollen durch fachgerechte Anleitungen und in praktischen Anwendungen die handwerksmäßige Bearbeitung von Metallen, die wichtigsten Metallverbindungen, die Möglichkeiten der Oberflächenbehandlung sowie die jeweils dafür erforderlichen Werkzeuge und Maschinen – einschließlich deren Wartung - kennen lernen und sich in den einzelnen Arbeiten Fertigkeiten aneignen. Darüber hinaus sollen die Schüler die bei den einzelnen Arbeiten auftretenden und von den Maschinen ausgehenden Gefahren und ihre wirksame Abwendung kennen.

Lehrstoff

  1. Ziffer eins
    Schulstufe
Ordnung, Reinigung und Unfallverhütung in Werkstättenräumen und bei Arbeitsgeräten.
Arbeitskleidung, Brandverhütung und Feuerbekämpfung. Führung eines Werkstättenarbeitsbuches.
Werkzeuge und einfache Arbeitsvorgänge: Werkzeugkenntnis;
Gebrauch einfacher Werkzeuge einschließlich Schieblehre;
Anreißen; Übertragen von Maßeinheiten und Bearbeitungslinien von Zeichnungen auf Werkstücke (Genauigkeit laut Normen). Ablängen mit Handsäge; Gehrungsschnitt. Feilen; Schruppen und Schlichten ebener Flächen und der dazu rechtwinkeligen Flächen (Genauigkeit +/- 0,1 mm).
Bohren und Senken; Arbeiten mit Bohrmaschinen frei und als Tischbohrmaschine; Herstellen von Löchern und Schlitzen; Gewindebohren, Gewindeschneiden, Herstellen von Gewindebolzen und Innengewinden verschiedener Größen.
Übungsstücke nach Werkzeichnungen als wiederholende Kombination der Arbeitsgänge.
Nieten: genietete Eckverbindungen mit verschiedenen Nietformen nach Werkzeichnung.
Biegen von Blech und Flachstahl; Übungsstücke mit beweglichen Funktionsteilen; Feinblechbearbeitung: Zuschnitt, Bördeln und Weichlöten; Werkstücke nach Werkzeichnung (zB Trichter oder Behälter).
Treiben; Schmieden.
Warmverformung an verschiedenem Ausgangsmaterial; Strecken,
Spitzen; Biegen.
Üben und Festigen der einzelnen Arbeits- und Lernschritte durch Herstellung eines entsprechenden Werkstückes.

  1. Ziffer 2
    Schulstufe
Schweißen: Grundausbildung im Elektroschweißen, Schutzgasschweißen und Gasschmelzschweißen: Kennen lernen und Üben der verschiedenen Methoden, Positionen und Nahtformen an entsprechenden Werkstücken.
Schlosserarbeiten: Anfertigen von Werkzeichnungen und Stücklisten für Schlosserarbeiten und einfache Rohrinstallationen; selbstständige und individuelle Ausführung von Schlosserarbeiten an Werkstücken für den eigenen Gebrauch; Arbeiten mit fachspezifischen Werkzeugen und Maschinen und deren Instandhaltung.
Mechanische Metallbearbeitung: Gebrauch der Messzeuge; Ablängen mit Maschinensäge.
Drehen: Dreharbeiten mit steigenden Schwierigkeitsgraden, Langdrehen, Plandrehen, Fasen- und Konusdrehen, Kordeln, Passungen drehen, Gewindeschneiden.
Fräsen: Fräserarten, Stirn- und Umfangfräsen.
Bohren bis 40 mm Durchmesser auf der Ständerbohrmaschine; Senken und Reiben. Schleifen von HSS-Drehwerkzeugen und Spiralbohrern. Zur Wiederholung und Kombination der verschiedenen Bearbeitungsgänge sind entsprechende Werkstücke anzufertigen, dh Herstellung einfacher Werkstücke; Härten (Federwickeln; Schraubenfedern als Zug- und Druckfedern).

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht ist in Schülergruppen durchzuführen. Vor der Herstellung von Werkstücken sind Werkskizzen anzufertigen und anhand dieser sind genaue Detailbeschreibungen und Arbeitsanleitungen vorzunehmen. Jeder Schüler hat die einzelnen Übungsbzw Werkstücke selbst anzufertigen. Im Werkstättenunterricht ist nach einem genauen, systematisch aufgebauten Arbeitsplan vorzugehen. Eine zeitliche Blockung von geschlossenen Abschnitten des Ausbildungsprogramms zB Schweißen ist möglich. Besonderes Augenmerk ist auf eingehende Unterweisung in Anwendung, Wartung und Schärfen von Werkzeugen und Maschinen zu legen. Die genaue, saubere und sichere Ausführung der Arbeiten ist zu prüfen. Handwerkliche Fähigkeiten und künstlerische Begabungen sind zu fördern. Der Unfallschutz ist ausführlich zu behandeln. Querverbindungen zu den Unterrichtsgegenständen Gewerbliche Fachkunde und Fachzeichnen, möglichst auch zeitlich abgestimmt, sind herzustellen. In der 2. Schulstufe können sich die Schüler alternativ für die Metallbearbeitung oder für die Holzbearbeitung entscheiden. Spezielle Fertigkeiten können auch durch Lehrveranstaltungen in Kursform vermittelt werden. Über die im praktischen Unterricht ausgeführten Arbeiten und über die dazu erforderlichen Kenntnisse ist von jedem Schüler ein Werkstättenarbeitsbuch zu führen. Der darin festgehaltene Merkstoff kann bei Bedarf als ergänzender Lehrstoff für den Gegenstand Gewerbliche Fachkunde dienen.

Schweißen

Siehe alternative Pflichtgegenstandsgruppe 2.1, Praktischer Unterricht, Schweißen.

Melkkurs

Siehe alternative Pflichtgegenstandsgruppe 2.1, Praktischer Unterricht, Land- und Forstwirtschaft.

2.3 Hauptfachrichtung Pferdewirtschaft

Fachzeichnen

Siehe alternative Pflichtgegenstandsgruppe 2.1, 1. Schulstufe.

Bewegung, Sport und Reiten

Siehe alternative Pflichtgegenstandsgruppe 2.1, wobei die im Lehrstoff genannten Sportarten mit Reiten ergänzt werden.

Gewerbe- und Rechtskunde

Siehe alternative Pflichtgegenstandsgruppe 2.1, 2. und 3. Schulstufe.

Pferdehaltung und -zucht

Bildungs- und Lehraufgaben

Über die im Unterrichtsgegenstand Tierhaltung vermittelten Kenntnisse hinaus soll in der Pferdehaltung und Pferdezucht umfangreiches Wissen vermittelt werden, um für diesen Betriebszweig eine höhere Befähigung zu erreichen.

Lehrstoff

  1. Ziffer 3
    Schulstufe
Entwicklungsgeschichte des Pferdes; verhaltensphysiologische Grundlagen.
Züchtung: Pferderassen, Brunst, Paarung, künstliche Besamung, Leistungsprüfung, Zuchtwertschätzung.
Fütterung und Haltung: Trächtigkeit, Geburt, Aufzucht, Weidehaltung, Stallhaltung, Stalleinrichtung; Pflege, Nutzung der Pferde.
Vorführung, Transport, Vermarktung.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht ist durch den Einsatz von geeigneten Lehrmitteln und durch Lehrausgänge möglichst anschaulich zu gestalten und praxisnahe durchzuführen. Die Aspekte des Umweltschutzes, des Tierschutzes und der Unfallverhütung sind durchgehend zu berücksichtigen. Eine gute Abstimmung ist insbesondere zum Unterrichtsgegenstand Tierhaltung erforderlich.

Exterieurlehre und Veterinärkunde

Bildungs- und Lehraufgaben

Vermittlung von Kenntnissen über die Besonderheiten der Anatomie und Physiologie des Pferdes unter dem Aspekt der Nutzung; Kennen lernen der wichtigsten Pferdekrankheiten und Erstversorgungsmaßnahmen bei Verletzungen und Krankheiten.

Lehrstoff

  1. Ziffer 2
    Schulstufe
Nutzungsrelevante Merkmale der Anatomie und Physiologie des Pferdes; Exterieurbeurteilung; Merkmale und Kriterien für die Pferdebeurteilung, Gangarten, Besonderheiten der Pferderassen; Exterieur und Leistungsbereitschaft; Zeichen eines gesunden Pferdes; wichtige Pferdekrankheiten, Hygienemaßnahmen, Impfung, erste Hilfe bei Wunden, Lahmheit etc.

Didaktische Grundsätze

In der Anatomie und Physiologie ist auf den Grundlagen aus dem Unterrichtsgegenstand Tierhaltung aufzubauen und mit diesem abzustimmen. Gleiches gilt für die Veterinärkunde mit dem Fach Tierheilkunde. Auf die Bedeutung für die Praxis und die Anwendbarkeit ist bei der Stoffauswahl und Schwerpunktbildung zu achten. Am Tier selbst oder durch geeignete Präparate ist der Unterricht möglichst anschaulich zu gestalten. Auf den Zusammenhang zwischen Hygiene und Tiergesundheit ist besonders hinzuweisen.

Reit- und Fahrlehre

Bildungs- und Lehraufgaben

Vermittlung von Kenntnissen im Reiten und Fahren (ohne die hohe Schule) sowie zur Erstellung von Ausbildungsprogrammen für junge Pferde.

Lehrstoff

1., 2. und 3. Schulstufe

Reiten: Sattel- und Zaumzeugkunde; Vorbereitung des Pferdes; Sitz des Reiters; Hilfegebung durch den Reiter; Grundgangarten, Hufschlagfiguren und Kommandos für Abteilungsreiten, Bodenrickarbeit. Grundlagen der Springausbildung; Ausbildung eines Jungpferdes. Entwicklung der Schub- und Tragkraft, Freispringen, Dressur- und Springausbildung auf Basis Reitlizenz, Parcoursspringen, Geländereiten, ÖTO, Grundlagen des Voltigierens, Parcoursgestaltung, Gestaltung einer Geländestrecke, Aufbau eines Dressurviereckes.

Fahren: Geschirrkunde, Grundlagen des Achenbachfahrsystems, An- und Abspannen, Auf- und Abschirren; Anspannarten, Wagenkunde, Fahren im Straßenverkehr. Ausbildung des Fahrpferdes (Doppellange); Turnierfahren.

Didaktische Grundsätze

Auf die Erfordernisse der Praxis und späteren Berufsausübung ist zu achten, ebenso auf eine in zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht möglichst gute Abstimmung mit dem praktischen Unterricht. Auf eine gute Anschaulichkeit des Unterrichts ist durch geeignete Mittel und Maßnahmen Bedacht zu nehmen.

Trainings- und Bewegungslehre

Bildungs- und Lehraufgaben

Vermittlung von allgemeinen Grundlagen zu einer wirksamen Trainingsplanung und Trainingsgestaltung.

Lehrstoff

  1. Ziffer 3
    Schulstufe
Grundlagen der Pädagogik, Didaktik und Methodik; funktionelle Anatomie des Menschen; sportmotorische Prinzipien, Bewegungseigenschaften und ihre Verbesserung. Trainingsgrundsätze, -methoden, -mittel, -kontrolle und -planung;
Testverfahren.

Didaktische Grundsätze

Durch den Einsatz von geeigneten Unterrichtsmitteln ist die Anschaulichkeit und Verständlichkeit zu fördern. Gute Koordination und Abstimmung der Lehrinhalte mit anderen Unterrichtsgegenständen ist anzustreben.

Praktischer Unterricht

Land- und Forstwirtschaft

Siehe alternative Pflichtgegenstandsgruppe 2.1, wobei die dort angeführten Lehrinhalte schwerpunktmäßig zu behandeln und sowohl Ausbildungsbreite als auch die Ausbildungsintensität zu Gunsten der Pferdehaltung zurück zu nehmen sind.

Holzbearbeitung

Siehe alternative Pflichtgegenstandsgruppe 2.1, 1. Schulstufe, unter Berücksichtigung der um eine halbe Wochenstunde weniger verfügbaren Zeit.

Metallbearbeitung

Siehe alternative Pflichtgegenstandsgruppe 2.2, 1. Schulstufe, unter Berücksichtigung der um eine halbe Wochenstunde weniger verfügbaren Zeit.

Pferdewirtschaft

(Reiten und Haltung, Fahren und Haltung)

Bildungs- und Lehraufgaben

Das theoretische Wissen der Schüler ist durch das Vermitteln praktischer Fertigkeiten zu ergänzen, damit die Absolventen die an sie gestellten Anforderungen bewältigen. Das Beobachtungs- und Erkennungsvermögen ist zu fördern.

Lehrstoff

1., 2. und 3. Schulstufe

Haltung: Fütterung, Futtermittelbeurteilung, Ausmisten,

Stallklima und -hygienemaßnahmen.

Pflege: Putzen, Hufpflege, Geschirrpflege.

Exterieurkunde: Fohlen- und Pferdebeurteilung, praktische

Rassenkunde, Vorführen.

Veterinärkunde: Erste-Hilfe-Maßnahmen, Wundbehandlung.

Reiten und Fahren: Longieren, Abteilungsreiten, Dressurreiten, Springen, zweispänniges bzw vierspänniges Gespannfahren nach Achenbach; Unterrichtserteilung, Prüfungsvorbereitung.

Didaktische Grundsätze

Die Inhalte des praktischen Unterrichts sind aufbauend und abgestimmt auf den theoretischen Unterricht in den drei Schulstufen zu vermitteln. Sorge zu tragen ist, dass alle Schüler das volle Ausbildungsprogramm absolvieren. Die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen sind zu treffen, auf die möglichen Unfallgefahren ist hinzuweisen.

2.4 Gastronomie und Tourismuswirtschaft

Fachzeichnen

Siehe alternative Pflichtgegenstandsgruppe 2.1, 1. Schulstufe.

Bewegung und Sport

Siehe alternative Pflichtgegenstandsgruppe 2.1.

Gewerbe- und Rechtskunde

Siehe alternative Pflichtgegenstandsgruppe 2.1, 2. und 3. Schulstufe.

Betriebsorganisation und Touristik

Bildungs- und Lehraufgaben

Einführung in die Organisation der wichtigsten Betriebsformen des Tourismus und Vermittlung von Kenntnissen über inner- und außerbetriebliche Zusammenhänge in gastgewerblichen Klein- und Mittelbetrieben. Kenntnisse über innerbetriebliche Arbeitsabläufe in gastgewerblichen Unternehmungen.

Lehrstoff

  1. Ziffer 2
    Schulstufe
Einteilung der Betriebe nach Funktion, Öffnungszeiten, Klassifizierung, Größe, Leistung, Rechtsbeziehung und Rechtsform.
Geschichte des Tourismus mit besonderem Augenmerk auf das Salzburger Land.
Österreichisches Hotelreglement.
Meldepflicht.
Tourismuseinrichtungen in Österreich (Österreich Werbung, Landesorganisation, Regionalverbände, Tourismusverband, Reise- und Incomingbüros.
Salzburger Tourismusgesetz, Organisation und Aufgaben eines Salzburger Tourismusverbandes.
Betriebsorganisation: räumliche und personelle Gliederung der verschiedenen Abteilungen in einem Gastgewerbebetrieb; Funktion und Ausstattung von Gasträumen und Gästezimmern.
Mitarbeiter im Gastgewerbe (Stelleninserat, Bewerbung, Rechte und Pflichten von Mitarbeitern).
Motive und Arten des Fremdenverkehrs, Haupt- und Nebenbedürfnisse der Gäste.
Marketing – Werbung – Verkaufsförderung mit Schwerpunkt auf den Mittel- und Kleinbetrieb in der Gastronomie.
Angebotsgruppen und Kooperationen im Tourismus.
Erstellung und Vermarktung eines Angebots am Beispiel Urlaub am
Bauernhof.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht ist praxisnahe zu gestalten und besonders auf die Bedürfnisse jener Fremdenverkehrsbetriebe auszurichten, die für Zu- und Nebenerwerbslandwirte geeignet sind. Eine Abstimmung des Lehrstoffes mit den Unterrichtsgegenständen Landwirtschaftliche Betriebslehre, Gewerbe- und Rechtskunde, Mathematik und Fachrechnen, Schriftverkehr und Textverarbeitung und Buchhaltung und Steuerkunde ist erforderlich; Querverbindungen zu diesen Unterrichtsgegenständen sind herzustellen. Anschaulichkeit und Verständlichkeit des Unterrichts sind durch den Besuch geeigneter Betriebe zu unterstützen.

Tourismuslehre

Bildungs- und Lehraufgaben

Den Schülern sind Kenntnisse der Organisationen und Einrichtungen im Tourismus auf örtlicher und regionaler Ebene zu vermitteln. Einführung in die Grundkenntnisse des Fremdenverkehrsmarketings auf örtlicher Ebene. Wecken des Verständnisses für die Bedeutung des Tourismus in sozialer, kultureller und wirtschaftlicher Hinsicht für den Einzelnen und die Gemeinschaft.

Lehrstoff

  1. Ziffer 2
    Schulstufe
Motive für den Tourismus; Arten und Formen des Tourismus. Das Tourismusangebot im Ort: Natur, Kultur als prägendes Element, Einrichtungen der allgemeinen Infrastruktur und besondere Tourismuseinrichtungen.
Tourismusbetriebe und ihre Eigenarten: Verpflegungs- und Beherbergungsbetriebe, Ferienwohnungen und Appartements, Privatzimmervermietung, Urlaub am Bauernhof. Das örtliche Tourismusbüro; besondere Verkehrsbetriebe; Kuranstalten; besondere Dienstleistungsbetriebe im Ort: Schischulen, Bergführer und Wanderführer. Formen betrieblicher Kooperation innerhalb des Ortes und der Region.
Aufbau der Tourismusorganisation auf Landes-, Regions- und Ortsebene. Aufgaben der örtlichen Tourismusorganisation unter Beachtung der wichtigsten Maßnahmen im Ortsmarketing: Grundlagen der Angebotsgestaltung, der Preispolitik, der Absatzmöglichkeiten und der Werbung; Handhabung des österreichischen Kursbuches.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht ist praxisnahe und aktualitätsbezogen zu führen. Auf Querverbindungen und Abstimmung mit den Unterrichtsgegenständen Gastwirtschaftliche Betriebslehre und Gastwirtschaftliches Bauwesen ist besonders Bedacht zu nehmen. Lehrausgänge und Exkursionen sollen die Praxisnähe garantieren, Fachvorträge zu aktuellen Themen den Praxisbezug herstellen. Auf regionale Tourismusverhältnisse ist besonders einzugehen, neue Entwicklungen, Problemstellungen und Lösungen sind an Hand von Publikationen zu behandeln.

Lebensmittel- und Küchenkunde

Bildungs- und Lehraufgaben

Wecken des Verständnisses für gesunde Ernährung und Vermittlung von Kenntnissen aus der Ernährungslehre und der Lebensmittelkunde, soweit sie zur Führung eines gastgewerblichen Betriebes erforderlich sind. Vermittlung eines grundlegenden Wissens über Küchenorganisation und der Kenntnisse von Küchenfachausdrücken, Garmachungsarten, zeitgemäßen Ernährungsformen sowie gebräuchlichen Speisearten und deren Zubereitung. Einführung in die Küchenbetriebswirtschaft und Vermittlung von Kenntnissen über Arbeits- und Lebensmittelhygiene.

Lehrstoff

  1. Ziffer 2
    Schulstufe
Grundlagen der Ernährung: Aufgaben und Vorkommen der Nährstoffe, Nährstoff- und Energiebedarf, Kostformen.
Tierische Nahrungsmittel: Fleisch, Eier, Fische, Krusten-, Schalen- und Weichtiere, Fette.
Pflanzliche Nahrungsmittel: Getreide und Getreideprodukte; Brot und Backwaren, Kartoffeln, Gemüse, Hülsenfrüchte, Pilze, Obst- und Beerenfrüchte, Zucker, Fette, Gewürze.
Lebensmittelkonservierung: Haltbarkeit und Lagerung der Lebensmittel, Konservierungsmethoden, Zusatzstoffe, Kühl- und Gefriergeräte.
Arbeits- und Lebensmittelhygiene: Allgemeine und besondere arbeitshygienische Erfordernisse, Lebensmittelgesetzgebung, Lebensmittelvergiftungen, Schädlingsbekämpfung.
Küchenkunde: Küchengeräte und Küchengeschirr, Küchenfachausdrücke.
Garmachungsarten: Österreichische Spezialspeisen, Menüplan und Menügestaltung; Gewichts- und Mengentabelle.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht soll unter Verwendung von Anschauungsmaterial und von Kostproben und nach Möglichkeit durch Demonstration gestaltet werden. Eine enge Verbindung zum Praktischen Unterricht Kochen und Servieren.

Getränke- und Servierkunde

Bildungs- und Lehraufgaben

Vermittlung von Kenntnissen über Arten, Herkunft und Zusammensetzung der Getränke sowie deren Einkauf, Lagerung und Verkauf. Vermittlung von Sachkenntnissen, die zur Ausführung von gewandten und sicheren Servierarbeiten erforderlich sind. Förderung des Bewusstseins der Gastlichkeit in allen Bereichen der gastronomischen Dienstleistung.

Lehrstoff

  1. Ziffer 2
    Schulstufe
Servierkunde: Servierpersonal, Servierkleidung, Servierarbeiten und Serviersysteme.
Decken der Tische: verschiedene Gedecksformen und Tischgestaltung.
Mise en place und office.
Anrichten und Servieren der einzelnen Gänge; Servieren von Getränken. Service bei Mahlzeiten des Tages, bei Festessen und Buffet. Kaffeehausservice; Tranchieren und Flambieren. Inventarkunde.
Getränkekunde: Wein: Allgemeines, Sorten, Lese und Reife, Herstellung, Kennzeichnung und Lagerung; Weinkarte, österreichische und europäische Weinbaugebiete; Dessertwein, Obstwein, Schaumwein.
Bier: Biersorten und ihre Herstellung; Spirituosen.
Alkoholfreie Getränke: Wasser, Mineralwasser, Fruchtsäfte, Erfrischungsgetränke; Kaffee, Tee, Kakao.

Didaktische Grundsätze

Die Anschaulichkeit, Verständlichkeit und Lebensnähe des Unterrichts ist durch Vorzeigen von Originalabfüllungen, durch Demonstration und durch ergänzende Lehrausgänge und Betriebsbesichtigungen zu gewährleisten. Im Unterricht ist eine Verbindung zum Praktischen Unterricht Kochen und Servieren herzustellen. Den Schülern soll auch außerhalb des vorgesehenen Unterrichts die Möglichkeit des Übens zur Gewinnung von Sicherheit gegeben werden.

Praktischer Unterricht

Land- und Forstwirtschaft

Siehe alternative Pflichtgegenstandsgruppe 2.1.

Holzbearbeitung

Siehe alternative Pflichtgegenstandsgruppe 2.1, 1. Schulstufe.

Metallbearbeitung

Siehe alternative Pflichtgegenstandsgruppe 2.2, 1. Schulstufe.

Kochen und Servieren

Bildungs- und Lehraufgaben

Vermittlung von Kenntnissen über Lebensmittel, Maschinen, Geräte und Einrichtungen zur Lebensmittelkonservierung und -lagerung, über Küchengeräte und Küchenmaschinen. Erwerben von Fertigkeiten zur Zubereitung von einfachen Speisen. Vermittlung von Kenntnissen über verschiedene Getränkearten und Getränkesorten, Abfüllungen und Serviergefäße. Praktisches Erlernen und Üben der Servierarbeiten. Grundkenntnisse über Einrichtungen eines Speiseraumes, Tischwäsche, Tischgeschirr und Tischgedecke zu verschiedenen Gelegenheiten.

Lehrstoff

  1. Ziffer 2
    Schulstufe
Kochen: Suppen, kalte und warme Vorspeisen, Fleischgerichte, Gemüsespeisen, Beilagen, Salate, Soßen, Fischgerichte, Vollwertgerichte und einfache Menüs, regionale Kost, Imbisse, Desserts, Frühstück, Kaffeejause, Buffet.
Kennen lernen der Fleischteile und deren Verwendung in der Küche. Herstellen von regionalen Fleischspezialitäten. Vorbereitung der Lebensmittel zum Gefrieren; Behandlung des Gefriergutes.
Servieren: Servierübungen: Einstellen, Einreichen, Vorlegen;
Servieren von verschiedenen Getränken.
Tischdecken: verschiedene Gedecksformen und Tischgestaltung;
Reinigen und Pflegen des Tischinventars.

Didaktische Grundsätze

Die theoretischen Kenntnisse sind im praktischen Unterricht zu üben und zu festigen. Vor jedem praktischen Unterricht ist eine Arbeitsplanung mit Hinweisen zur Zubereitung, Arbeitseinteilung und zum Arbeitsablauf durchzuführen. Die Schüler sind zur Ordnung und Sorgfalt, zum Tragen entsprechender Arbeitskleidung, zur Anwendung aller Hygienevorschriften und zur Vermeidung von Unfällen anzuhalten. Die Lehrinhalte aus Getränke- und Servierkunde sollen erlernt und geübt werden und den theoretischen Unterricht ergänzen. Besonderer Wert ist auf selbstständiges Arbeiten, auf zweckmäßige Kleidung und Hygiene, auf Hinweise zur Unfallverhütung und auf sicheres und gewandtes Auftreten zu legen. Die Übungen sind auf den praktischen Unterricht zu Lebensmittel- und Küchenkunde abzustimmen. Den Schülern soll die Möglichkeit des Übens bei den täglichen Mahlzeiten geboten werden.

Schweißen

Siehe alternative Pflichtgegenstandsgruppe 2.1, Praktischer Unterricht, Schweißen.

Melkkurs

Siehe alternative Pflichtgegenstandsgruppe 2.1, Praktischer Unterricht, Land- und Forstwirtschaft.

  1. Ziffer 3
    Freigegenstände und unverbindliche Übungen

Englisch Konversation

Bildungs- und Lehraufgaben

Die Geläufigkeit und Anwendungssicherheit der Schüler im Fremdsprachengebrauch soll mit diesem Unterrichtsgegenstand erhöht werden.

Lehrstoff

  1. Ziffer eins
    und 2. Schulstufe
Anwendungen der Themen und Inhalte des Pflichtgegenstandes Englisch.

Didaktische Grundsätze

Durch verschiedene Übungen (zB Rollenspiele, Telefonate usw) und Medien ist der Unterricht lebendig zu gestalten und die Schüleraktivität zu fördern. In der Themenwahl ist auf Aktualität und Schülerinteressen Rücksicht zu nehmen.

Angewandte Informatik

Bildungs- und Lehraufgaben

Vermittlung von Aufbau, Funktion und Einsatzmöglichkeiten eines Computers sowie die Unterweisung in der Handhabung. Befähigung zur Ausführung fachbezogener Arbeiten und Hinführung zu einer positiven, aber kritischen Einstellung.

Lehrstoff

  1. Ziffer 2
    und 3. Schulstufe
Eine Vertiefung der in der Informatik erworbenen Kenntnisse und der Einsatz von fachspezifischen Programmen. Darüber hinaus sollen Inhalte vermittelt werden, die zu einschlägigen Zertifikaten in der Computeranwendung führen.

Didaktische Grundsätze

Die theoretischen Grundlagen sind auf das absolut notwenige Maß zu beschränken, der Schwerpunkt ist auf das Arbeiten mit den Geräten zu legen. Querverbindungen zu Fachgegenständen sind herzustellen. Aktuelle Entwicklungen in der Informationstechnologie sollen berücksichtigt werden. Das selbstständige Arbeiten ist zu fördern.

Almwirtschaft

Bildungs- und Lehraufgaben

Vermittlung der Kenntnisse für eine regional angepasste Bewirtschaftung der Almen, die nach tierzüchterischen, pflanzenbaulichen, technischen, betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Gesichtspunkten zu orientieren sind. Darüber hinaus sind die landschaftskulturellen, sozialkulturellen (Freizeitbedeutung) und ökologischen Funktionen neben der wirtschaftlichen Bedeutung einer zeitgemäßen Almbewirtschaftung bewusst zu machen.

Lehrstoff

  1. Ziffer 3
    Schulstufe
Bedeutung und Verbreitung der Almwirtschaft, tierzüchterischer Wert der Alpung, Besitzformen.
Nutzungsformen, Ertragsgrenzen, Alm- und Weidebetrieb, Ordnung von Wald und Weide, Pflegemaßnahmen, Almeinrichtungen, Vermarktung von Almprodukten.
Rechtsfragen der Almwirtschaft; Förderungsmaßnahmen; Nationalpark und Almwirtschaft.

Didaktische Grundsätze

Im Unterricht ist an die Kenntnisse aus anderen Unterrichtsgegenständen anzuknüpfen, Querverbindungen zu anderen Fachgebieten sind herzustellen. Nach Möglichkeit ist mit praktischem Unterricht und mit Lehrausgängen der Unterricht zu veranschaulichen und praxisnahe zu gestalten.

Gemüsebau

Bildungs- und Lehraufgaben

Vermittlung von Grundkenntnissen im Erwerbsgemüsebau sowie von Kenntnissen einer auf Wirtschaftlichkeit und auf den Markt ausgerichteten Aufbereitung und Vermarktung. Die Notwendigkeit der Erzeugung gesunder Produkte mit hoher Qualität ist einsichtig zu machen.

Lehrstoff

  1. Ziffer 3
    Schulstufe
Grundlagen des Gemüsebaues: Gemüsearten, Vermehrung, Saatgut, Sortenwahl, Pflanzenzucht.
Kulturmaßnahmen bei verschiedenen Gemüsearten; Ernte, Lagerung,
marktgerechte Aufbereitung und Verkauf von Gemüse;
Fruchtfolgeplan.
Gemüseanbau unter Glas und unter Folie.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht ist auf dem Wissens- und Erfahrungsstand der Schüler aufzubauen und durch die Behandlung aktueller Fragen lebendig und praxisnahe zu gestalten. Eine Abstimmung des Unterrichts mit dem Unterrichtsgegenstand Pflanzenbau ist erforderlich. Je nach Aktualität und Betriebsformen der Region sind Schwerpunkte zu bilden. Bei erachteter Zweckmäßigkeit aus organisatorischen Gründen kann der Unterricht auch geblockt abgehalten werden.

Musische Bildung

Bildungs- und Lehraufgaben

Freude und Interesse an musischer Betätigung sollen geweckt werden. Sinnvolle Freizeitbetätigung, Mitwirkung in der Dorfgemeinschaft, Interesse an kulturellen Tätigkeiten.

Lehrstoff

  1. Ziffer eins
    und 2. Schulstufe
Singen ein- und mehrstimmiger Lieder; Stimmbildung und Atemtechnik; Instrumentenkunde; Musik hören und verstehen; internationale Musikformen; Musik und Gesellschaft; Spielgruppenbetreuung; Fest- und Feiergestaltung.

Praktischer Unterricht

Landwirtschaftliche Spezialkurse

Diese Kurse können angeboten werden, wenn die Entwicklung in der Land- und Forstwirtschaft ein schnelles fachliches Reagieren in der Ausbildung fordert.

Ergänzungskurs Tischlerei, Zimmerei

Bildungs- und Lehraufgaben

Herstellen anspruchsvollerer Holzverbindungen unter weitgehend selbstständiger Anwendung der bereits vorhandenen Kenntnisse. Herstellen der Übungs- und Werkstücke in Form einer ersten zusammenfassenden Vorbereitung auf die späteren fachgerechten Arbeiten als Lehrling in einer Tischler- oder Zimmererwerkstätte.

Lehrstoff

  1. Ziffer 2
    Schulstufe
Konstruktionsgerechtes Herstellen eines Werkstückes, an dem die wichtigsten Massivholzverbindungen zur Anwendung kommen. Zinken, Gratverbindung, Schlitz und Zapfen, Schlitz und Zapfen abgesetzt mit Falz.
Verbindungen und Details aus Dachkonstruktionen; Blockbau, Riegelbau, Rahmenbau und moderne Tafelbauweise.
Übungs- und Werkstücke in natürlicher Größe oder in einem praxisnahen Maßstab.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht ist in Schülergruppen durchzuführen. Je nach Interessentenzahl können auch Schüler aus mehreren Schulstandorten zusammengefasst werden. Die damit verbundenen Wechsel von Lehrkräften und Werkstätten sollen zur Erlangung einer gewissen Flexibilität der Schüler mit Hinblick auf den späteren Eintritt in das gewerbliche Lehrverhältnis genützt werden. Auch unter neuen, ungewohnten Verhältnissen soll die Anwendung erlernter Kenntnisse für neue Aufgaben keine Schwierigkeiten bereiten. Selbstständiges Arbeiten der Schüler ist anzustreben.

Ergänzungskurs Landmaschinen- und Metalltechnik

Bildungs- und Lehraufgaben

Sicheres Erkennen gängiger Eisenwerkstoffe und Zuordnung der geeigneten einfachen Bearbeitungsverfahren. Zusammenfassende Anwendung bereits vorhandener Kenntnisse und Ergänzung derselben zum selbstständigen Wiederinstandsetzen von Werkzeugen. Weitgehend selbstständiges Anwenden der vorhandenen Grundkenntnisse zur Prüfung, Reparatur und zum Einstellen von gängigen Landmaschinen.

Lehrstoff

  1. Ziffer 2
    Schulstufe
Stahl-Warmbearbeitung; Schmieden; Härten; Anlassen. Nachbearbeitung und Schärfen von Werkzeugen; Werkstoffprüfungen. Rohrinstallationen mit lösbaren Rohrverbindungen und Befestigungen.
Prüfung, Reparatur und Einstellen von Landmaschinen im praktischen Einsatz.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht ist in Schülergruppen durchzuführen. Je nach Interessentenzahl können auch Schüler aus mehreren Schulstandorten zusammengefasst werden. Die damit verbundenen Wechsel von Lehrkräften und Werkstätten sollen zur Erlangung einer gewissen Flexibilität der Schüler im Hinblick auf den späteren Eintritt in das gewerbliche Lehrverhältnis genützt werden. Auch unter neuen, ungewohnten Verhältnissen soll die Anwendung erlernter Kenntnisse für neue Aufgaben keine Schwierigkeiten bereiten. Selbstständiges Arbeiten der Schüler ist anzustreben.

  1. Ziffer 4
    Förderunterricht

Der Förderunterricht dient dazu, Lerndefizite einzelner Schüler auszugleichen, damit sie das Lehrziel der Schulstufe erreichen."

  1. Ziffer 3
    Die Anlage 4a entfällt.

  1. Ziffer 4
    Die Anlage 5 – Lehrplan für die Landwirtschaftliche Fachschule, Fachrichtung ländliche Hauswirtschaft – lautet:

"Anlage 5

Lehrplan für die Landwirtschaftliche Fachschule

Fachrichtung: Ländliche Hauswirtschaft

Organisationsform: Dreijährige ländliche Hauswirtschaftsschule (ganzjährig, sechssemestrig, zweimonatige Pflichtpraxis in der 3. Schulstufe)

römisch eins. Allgemeine Bildungsziele

Die dreijährige ländliche Hauswirtschaftsschule hat die Aufgabe, allgemeine sowie fachliche Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln, die für die selbstständige Führung eines ländlichen Haushaltes notwendig sind. Außerdem wird auf die Ausübung einer verantwortlichen Tätigkeit in der Land- und Forstwirtschaft vorbereitet. Darüber hinaus ist die Ausbildung für die Ausübung der Berufe Hotel- und Gastgewerbeassistentin, Restaurantfachfrau, Köchin oder Betriebsdienstleistungskauffrau zu gewährleisten.

Die dreijährige ländliche Hauswirtschaftsschule beinhaltet alle Bildungsziele der zweijährigen ländlichen Hauswirtschaftsschule. Zusätzlich werden in Teilbereichen die Voraussetzungen zur Ablegung der Berufsreifeprüfung sowie Fertigkeiten zur selbstständigen Ausübung eines Berufes geschaffen.

Das Allgemeinwissen der Schüler ist zu erweitern und zu vertiefen, wobei besonders auf die Entwicklung von dynamischen Fähigkeiten wie Personal-, Sozial- und Methodenkompetenz Wert zu legen ist. Ganzheitliches Denken und die Bereitschaft zu ständiger Weiterbildung sind zu fördern.

römisch II. Stundentafel

Unterrichtsgegenstände         Wochenstunden          Gesamt-

                       1. Schul-  2. Schul-3. Schul-  stunden

                          stufe      stufe    stufe

1. Pflichtgegenstände:

Religion                    2          2         2       222

Deutsch und Kommunikation   2          1         2       183

Englisch                    2          2         2       222

Französisch oder

Italienisch                 -          -         2        66

Mathematik und Fachrechnen  2          1         2       183

Lebens- und Volkskunde      1          0,5       -        58,5

Berufsorientierung          -          0,5       -        19,5

Politische Bildung und

Wirtschaftskunde            1          1         -        78

Informatik                  1          1         1       111

Schriftverkehr und Text-

verarbeitung                1          1         -        78

Rechtskunde                 -          1         -        39

Bewegung und Sport          2          2         2       222

Musikerziehung              1          1         -        78

Gesundheit und Soziales     -          1         -        39

Ernährung, Vorratswirtschaft

und Direktvermarktung       2          1         -       195

Marketing und Präsentation  -          -         2        66

Textil- und Bekleidungs-

kunde                       1          -         -        39

Haushaltsführung            1          -         -        39

Betriebs- und Haushalts-

organisation                -          -         3        99

Hotel- und Rezeptions-

technik                     -          -         4       132

Gartenbau                   1          1         -        78

Landwirtschaft              2          2         -       156

Buchhaltung und landwirt-

schaftliche Betriebslehre   -          2         -        78

Buchhaltung und Büro-

organisation                -          -         2        66

Kochen und Fachkunde        -          -         4       132

Servieren und Fachkunde     -          -         4       132

Praktischer Unterricht     15         16         -     1.209

Zwischensumme              37         37         32    4.020

2. Alternative Pflichtgegenstände –

Schwerpunktausbildungen*:

Psychologie                 -          -          2       66*

Musikerziehung              -          -          1       33*

Kinder- und Erwachsenen-

betreuung                   -          -          2       66*

Gesundheit und Soziales     -          -          5      165*

Wellness und Regional-

tourismus                   -          -          5      165*

Summe                      37         37         37    4.515

3. Freigegenstände und unverbindliche Übungen:

Angewandte Informatik       1          1          -       78

Englisch Konversation       -          -          1       33

Zweite Fremdsprache Konver-

sation                      -          1          1       72

Musische Bildung           20**       20**       20**     60

Melkkurs                    -         12**        -       12

4. Förderunterricht:

Sprachen                   32**        -          -       32

Mathematik Fachrechnen     24**        -          -       24

* insgesamt maximal 5 Wochenstunden

** Gesamtstunden

römisch III. Bildungs- und Lehraufgaben

Lehrstoff und didaktische Grundsätze der einzelnen

Unterrichtsgegenstände

  1. Ziffer eins
    Pflichtgegenstände

Religion

(Bekanntmachung gemäß Paragraph 2, Absatz 2, in Verbindung mit Paragraph 7 d, des Religionsunterrichtsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr 190 aus 1949,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Nr 256 aus 1993,)

Für den Religionsunterricht an den landwirtschaftlichen Fachschulen findet im Sinn des Paragraph 2, des Religionsunterrichtsgesetzes der Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an dreijährigen berufsbildenden mittleren Schulen gemäß der Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr 571 aus 2003, in der Fassung der Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr 283 aus 2004, (Anlage 7) Anwendung.

Deutsch und Kommunikation

Bildungs- und Lehraufgaben

Festigung im richtigen Schreiben, Lesen und Sprechen, sowie in der Fähigkeit, Gehörtes, Gelesenes und Erlebtes schriftlich und mündlich sprachlich richtig zu gestalten.

Erkennen des Wertes der allgemeinen und der fachlichen Literatur für die eigene Bildung. Kritischer Umgang mit den Medien. Sicheres Auftreten und sprachlich richtige Ausdrucksweise bei Reden und in Diskussionen. Kenntnis über Gestaltung von Vortragsveranstaltungen und Versammlungen, über richtige Vorsitzführung, Diskussionsleitung und Abfassung von Protokollen.

Über den Lehrplan der ersten zwei Schulstufen hinaus sollen Kenntnisse des sprachlichen Kulturgutes der Heimat in Wort und Schrift vermittelt werden. Die Schüler sollen den Wert der mündlichen und schriftlichen Kommunikation im privaten und beruflichen Leben erkennen.

Außerdem sollen sie durch intensive Konfrontation mit öffentlichen Institutionen, Personen und Medien zu urteilsfähigen und selbstbewussten Menschen erzogen werden. Der Wert der eigenen Meinung soll hervorgehoben werden.

Lehrstoff

  1. Ziffer eins
    Schulstufe
Rechtschreibregeln: Lange und kurze Vokale, gleich und ähnlich klingende Konsonanten; Silbentrennung; Satzzeichen.
Groß- und Kleinschreibung: Zusammen- und Getrenntschreibung. Wortschatzübungen und Gebrauch des Wörterbuches; Fremdwörter.
Wortlehre: Grundwortarten, Funktionswortarten.
Satzlehre.
Aufsatzlehre: Stilmerkmale.
Aufsatzgattungen: Erzählung, Erörterung, Bericht, Beschreibung.
Vorbereitung und Darbietung der Rede, Redeauftritte: Vorstellen,
Begrüßen, Statement, Kurzreferat.
Leseübungen.

  1. Ziffer 2
    Schulstufe
Das Referat: Vorbereitung, Stoffsammlung, Gliederung.
Literatur: Literaturgattungen, Stilmerkmale.
Förderung des Textverständnisses und der Wiedergabe von Texten. Belletristik und Trivialliteratur; Sach- und Fachbücher; Zeitungen und Zeitschriften.
Fernsehen, Film, Theater.
Die Bücherei: Lesen und Vorstellen von Büchern.

  1. Ziffer 3
    Schulstufe
Vorbereitung für die Berufsreifeprüfung.
Kreatives Schreiben.
Behandlung von berufsspezifischen Themen (Quellenstudium, Konzeption, Ausarbeitung). Texte, Medienbeispiele und Problemstellungen aus der beruflichen und privaten Erfahrungswelt. Die selbstständige Beschaffung von Informationsmaterial und eigenverantwortliche Weiterentwicklung sollen gefördert werden.
Grundlagen der Kommunikation, Selbstbild-Fremdbild, Kommunikationsmodelle, gesprächsfördernde Interventionen. Querverbindungen zu den Gegenständen Politische Bildung und Wirtschaftskunde, Schriftverkehr und Textverarbeitung und Informatik sind herzustellen.

Didaktische Grundsätze

Auf richtiges Sprechen und Schreiben ist in allen Unterrichtsgegenständen hinzuwirken. Die Schüler sollen sich ein Sprachgefühl aneignen.

Die getrennt aufgezählten Stoffbereiche sind sinnvoll miteinander zu verbinden.

Der Besuch von Theatervorstellungen und Ähnlichem sollte gefördert werden. Die Benützung öffentlicher Büchereien ist anzuregen.

Zur Einführung in die Redeübungen sind die redetechnischen Grundkenntnisse zu vermitteln.

Zur Überprüfung der Rechtschreibkenntnisse sind Leistungstests und Diktate durchzuführen. Zur Überprüfung der Sprachlehrekenntnisse können schriftliche Überprüfungen oder Aufsätze verwendet werden.

  1. Ziffer eins
    Schulstufe: zwei Schularbeiten/Semester
  2. Ziffer 2
    Schulstufe: eine Schularbeit/Semester
  3. Ziffer 3
    Schulstufe: eine schriftliche Arbeit zur Leistungsfeststellung
In der 3. Schulstufe ist darüber hinaus die Erzählkunst verschiedener Kulturkreise in vergleichenden Studien zu bearbeiten. Querverbindungen zu den anderen Gegenständen, insbesondere zu Englisch, sowie Marketing und Präsentation sind herzustellen.
Blockunterricht ist besonders für den Kommunikationsunterricht zu empfehlen.

Englisch

Bildungs- und Lehraufgaben

Die Schüler sollen Situationen des beruflichen und privaten Lebens in der Fremdsprache bewältigen können, im Verstehen, im Sprechen sowie im Lesen und Schreiben.

Sie sollen eine aufgeschlossene Haltung gegenüber Menschen anderer Sprachgemeinschaften, deren Lebensweise und Kultur einnehmen und offen sein für Kontakte von Mensch zu Mensch.

Lehrstoff

  1. Ziffer eins
    und 2. Schulstufe
Das persönliche Umfeld: zB Familie, Freunde, Freizeit;
Situationen des täglichen Lebens: zB Essen, Einkaufen, Telefonieren;
Freizeit und Reisen;
kulturelle und soziale Besonderheiten der englischsprachigen
Länder;
Arbeitswelt: zB Vorstellungsgespräche, Verhalten am Arbeitsplatz, Umgang mit Vorgesetzten und Kunden;
Berufswelt: Befassung insbesondere mit den im Bildungsziel der Schule genannten Berufen;
Sprachstrukturen zur Festigung der Sprachfertigkeit: zB Satzbau, Zeiten, Redewendungen.

  1. Ziffer 3
    Schulstufe
Wirtschaft und Arbeitswelt: Berufsspezifische Schwerpunkte sollen behandelt werden. Beruf, Arbeitsplatz, Kollegen, Aufgabenbereiche, berufliche Auslandsbeziehungen. Geräte, Arbeitsvorgänge, Fach- und Kundengespräche.
Alltag und Aktuelles: Selbstdarstellung, Familie, Freunde, Essen und Trinken, Reisen und Tourismus, nationale und internationale Ereignisse. Die kommunikativen Fertigkeiten sollen besonders gefördert werden.

Didaktische Grundsätze

Auf den Vorkenntnissen der Schüler ist aufzubauen, grundsätzlich soll die Fremdsprache als Unterrichtssprache verwendet werden. Einsetzen verschiedenster Medien und Kommunikationstechniken. Auch die in anderen Gegenständen erworbenen Grundkenntnisse sind einzubeziehen, Querverbindungen herzustellen.

Die im Bildungsziel der Schule formulierten Berufe sind besonders zu berücksichtigen.

Der Grammatikunterricht hat in erster Linie der Festigung der Sprachfertigkeit zu dienen und soll daher im Zusammenhang mit dem übrigen Sprachunterricht stehen.

Besonders zu beachten sind die Querverbindungen zu anderen Fächern. Die Sprachsicherheit kann durch einen Auslandsaufenthalt verbessert werden.

Französisch oder Italienisch

Bildungs- und Lehraufgaben

Die Schüler sollen Situationen des beruflichen und privaten Lebens in der Fremdsprache bewältigen können, im Verstehen, im Sprechen sowie im Lesen und Schreiben.

Sie sollen eine aufgeschlossene Haltung gegenüber Menschen anderer Sprachgemeinschaften, deren Lebensweise und Kultur einnehmen und offen sein für Kontakte von Mensch zu Mensch.

Lehrstoff

  1. Ziffer 3
    Schulstufe
Das persönliche Umfeld: zB Familie, Freunde, Freizeit;
Situationen des täglichen Lebens: zB Essen, Einkaufen, Telefonieren;
Freizeit und Reisen;
kulturelle und soziale Besonderheiten der fremdsprachigen
Länder;
Arbeitswelt: zB Vorstellungsgespräche, Verhalten am Arbeitsplatz, Umgang mit Vorgesetzten und Kunden;
Berufswelt: Befassung insbesondere mit den im Bildungsziel der Schule genannten Berufen;
Sprachstrukturen zur Festigung der Sprachfertigkeit: zB Satzbau, Zeiten, Redewendungen.

Didaktische Grundsätze

Auf den Vorkenntnissen der Schüler ist aufzubauen, grundsätzlich soll die Fremdsprache als Unterrichtssprache verwendet werden. Einsetzen verschiedenster Medien und Kommunikationstechniken. Auch die in anderen Gegenständen erworbenen Grundkenntnisse sind einzubeziehen, Querverbindungen herzustellen.

Die im Bildungsziel der Schule formulierten Berufe sind besonders zu berücksichtigen.

Der Grammatikunterricht hat in erster Linie der Festigung der Sprachfertigkeit zu dienen und soll daher im Zusammenhang mit dem übrigen Sprachunterricht stehen.

Besonders zu beachten sind die Querverbindungen zu anderen Fächern. Die Sprachsicherheit kann durch einen Auslandsaufenthalt verbessert werden.

Mathematik und Fachrechnen

Bildungs- und Lehraufgaben

Die vorhandenen Kenntnisse der Schüler in Mathematik sollen vertieft und weiter ausgebaut werden. Die Schüler sollen befähigt werden, die im Berufsleben auftretenden rechnerischen Probleme selbstständig und sicher zu lösen. Genauigkeit, wirtschaftliches Denken und der Spargedanke sind zu fördern. Darüber hinaus sind den Schülern die Grundlagen für die Berufsreifeprüfung zu vermitteln.

Lehrstoff

  1. Ziffer eins
    Schulstufe
Wiederholung der Grundrechnungsarten; Stellenwert; Teilbarkeit der Zahlen; metrische Maße und Gewichte; Bruchrechnen;
Umwandlung von Bruchzahlen; Gleichungen, Umwandlung von Formeln;
Quadrieren und Wurzelziehen mit technischen Hilfsmitteln;
Schlussrechnungen; Verhältnisgleichungen; Prozentrechnungen von Hundert, auf Hundert, in Hundert; Promillerechnungen. Zinsrechnungen; Flächenberechnungen; pythagoreischer Lehrsatz und seine Anwendung; einfache Winkelfunktionen.
Körperberechnungen: Inhalte und Oberflächen.

  1. Ziffer 2
    Schulstufe
Zinseszinsrechnungen; Anfangs- und Endkapitalsrechnungen;
Ratenrechnungen; Kredittilgung; Verhältnisrechnungen;
Verteilungsrechnungen; Durchschnittsrechnungen;
Mischungsrechnungen.
Fachbezogene Kalkulationen; Valuten- und Devisenrechnungen.

  1. Ziffer 3
    Schulstufe
Preisberechnungen: Rabatt, Skonto, USt.
Indexrechnungen.
Finanzierungsformen: Kredite, Raten, Leasing, Factoring, Formen
der Geldanlage.
Personalverrechnung: Lohnverrechnung: Lehrlingsentschädigung, Löhne, Gehälter.
Kostenrechnung und Kalkulation: Handelskalkulation, Produktionskalkulation. Valuten- und Devisenrechnungen.
Controlling als Instrument der Unternehmensführung: Berechnung und Interpretation von Kennzahlen.
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen, Statistiken, Formelsammlungen.

Didaktische Grundsätze

Auf die Beherrschung der Grundrechnungsarten und auf das Überschlagsrechnen ist besonderer Wert zu legen. Die Rechenvorteile sollen angewendet werden. Auf die Einhaltung einer sauberen und übersichtlichen Form ist zu achten. Der Unterricht ist in sinnvollem Wechsel von Vortrag und Arbeitsunterricht zu gestalten. Die Lehrinhalte sind nach Sachgebieten systematisch aufzubauen und den Erfordernissen einer zeitgemäßen Ausbildung anzupassen. Das Hauptgewicht ist auf die Erfassung der Rechenaufgabe, auf die Sicherheit und Gewandtheit in den Rechenoperationen zu legen. Bei der Erstellung der Übungsaufgaben sind praxisbezogene Beispiele in Verbindung mit den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu wählen.

Zeitgemäße technische Hilfsmittel (elektronische Rechner) sind bei den verschiedenartigen Aufgabestellungen sinnvoll einzusetzen.

  1. Ziffer eins
    Schulstufe: zwei Schularbeiten/Semester;
  2. Ziffer 2
    Schulstufe: eine Schularbeit/Semester;
  3. Ziffer 3
    Schulstufe: eine Schularbeit im 1. Semester, zwei Schularbeiten im 2. Semester.
Die Lehrinhalte sind den Erfordernissen einer zeitgemäßen Ausbildung anzupassen.
Auf die verschiedenen Schwerpunktausbildungen ist einzugehen.

Lebens- und Volkskunde

Bildungs- und Lehraufgaben

Den Schülern sollen die Wege in ein sinn- und werterfülltes Leben in der Familie, in der Gemeinschaft sowie in der Berufs- und Arbeitswelt aufgezeigt werden.

Sie sollen zu einem sicheren und adäquaten Verhalten in den verschiedenen Lebenslagen geführt werden, das bestimmt ist von Verständnis, Toleranz und Achtung gegenüber anderen Menschen und Kulturen und das Verantwortungsbewusstsein gegenüber der belebten und unbelebten Umgebung erkennen lässt.

Die Beziehungen zur Volkskultur sind durch besondere Aktivitäten zu festigen; die Werte der eigenen Kultur und Heimat sind bewusst zu machen, um dadurch Verständnis für andere Kulturen und Völker zu erreichen.

Lehrstoff

  1. Ziffer eins
    und 2. Schulstufe
Verhalten in der Gemeinschaft, im täglichen Leben, in der Berufs- und Arbeitswelt sowie bei besonderen Anlässen. Die Entwicklung des Menschen als körperliches und geistigseelisches Wesen; Charaktereigenschaften und Persönlichkeitsbildung.
Partnerschaft, Ehe, Familie, Erziehung, Konflikte.
Freizeitverhalten, Sucht.
Heimatliche Kulturgeschichte: kirchliche und weltliche Bauten;
Denkmäler; Volkskultur und Hochkultur.
Bau- und Wohnkultur: bauliche Gestaltung von Haus und Hof, Hof- und Dorfformen, Ortsbild und Landschaftspflege.
Brauchtum, Sprache, Lied, Musik, Tanz, Theater und deren Bedeutung für jedes Volk.
Die Schüler sind zum Erstellen einer Hof-, Haus- bzw Familienchronik anzuhalten.

Didaktische Grundsätze

Der Lehrstoff soll die Erlebnis- und Erfahrungswelt der Schüler berücksichtigen und auch andere Kulturen vergleichend einbeziehen. Die Entfaltung der seelischen und geistigen Kräfte soll zu einer bewussten Gestaltung des eigenen Lebens, zu Selbstsicherheit und einer reifen Persönlichkeit führen. Eine Erziehung zur gegenseitigen Achtung und Toleranz in allen Bereichen des täglichen Lebens ist anzustreben. Die Schüler sollen in die Fest- und Feiergestaltung einbezogen werden. Eine einseitige Verschiebung des Unterrichts in Richtung Lebenskunde oder Volkskunde ist zu vermeiden; eine ungefähr gleiche Beteilung der beiden Bereiche ist anzustreben.

Berufsorientierung

Bildungs- und Lehraufgaben

Die Schüler sollen über ihre zukünftigen Berufschancen optimal informiert werden. Durch die veränderten Verhältnisse ergeben sich viele Möglichkeiten während der Lebensarbeitszeit mehrere Berufe auszuüben. Besonderer Wert soll auf eine lebenslange Weiterbildung gelegt werden.

Lehrstoff

  1. Ziffer 2
    Schulstufe
Allgemeine Informationen über Berufe; Angebot und Nachfrage;
Vorstellen der Berufs- und der Bildungsmöglichkeiten;
Interessensermittlung, Wünsche und Vorstellungen der Schüler erarbeiten; Anleitung zur Entscheidungsfindung.

Didaktische Grundsätze

Die Schüler müssen die Möglichkeiten zur effektiven Berufsauswahl erhalten. Dabei ist auf praxisorientiertes Arbeiten zu achten. Berufsinformationsinstitute und Informationsveranstaltungen sind zu besuchen. "Nischenberufe" sowie neue und unbekanntere Berufe sind vorzustellen.

Politische Bildung und Wirtschaftskunde

Bildungs- und Lehraufgaben

Die Schüler sollen ausgehend von aktuellen Ereignissen im gesellschaftlichen, sozialen, politischen, kulturellen und wirtschaftlichen Leben in Österreich, Europa und der Welt altersgemäße Einblicke in Ursachen, Zusammenhänge und zeitgeschichtliche Hintergründe erhalten; darüber hinaus sollen sie die Fähigkeit erlangen, sich bewusst zu informieren, um durch objektives und verantwortungsbewusstes Handeln Verständnisbereitschaft und Demokratiebewusstsein zu entwickeln.

Lehrstoff

  1. Ziffer eins
    und 2. Schulstufe
Politische Bildung: Demokratie; Konflikte und Konfliktlösungen in der Gesellschaft; Grundzüge der Österreichischen Verfassung; politische Parteien, Interessenvertretungen, Sozialpartnerschaft; Möglichkeiten politischer Partizipation auf Schul-, Gemeinde-, Landes- und Bundesebene; Österreich, Salzburg und die Europäische Union; Menschenrechte.
Wesentliche Ereignisse der jüngeren Geschichte auf politischem, wirtschaftlichem, sozialem, gesellschaftlichem und kulturellem Gebiet unter besonderer Berücksichtigung Österreichs und Salzburgs; aktuelle politische und gesellschaftliche Entwicklungen von regionaler und überregionaler Bedeutung.
Wirtschaftskunde: Grundlagen der Wirtschaft und des Wirtschaftens; privater Haushalt, privater Zahlungsverkehr, öffentlicher Hauhalt (Budget).
Österreichs Wirtschaftssystem: (Öko) Soziale Marktwirtschaft;
Grundlagen betrieblicher Organisation; Betrieb und Markt;
Besonderheit des landwirtschaftlichen Betriebes; Beispiele für wirtschaftliche Veränderungen (zB Globalisierung) und Auswirkungen; wirtschaftsgeografischer und geopolitischer Überblick; Versicherungen (Pflicht, freiwillig).

Didaktische Grundsätze

Zu achten ist auf einen altersgemäßen Überblick und Einblick in die Zusammenhänge.

Inhaltliche Schwerpunkte können aktuelle oder die Zukunft der Schüler betreffende Ereignisse sein.

Informationen aus Medien sollen gezielt herangezogen werden - die Möglichkeit der gezielten Beeinflussung und Meinungssteuerung ist den Schülern bewusst zu machen.

Bei der Behandlung der Lehrinhalte ist ihr Bezug zur Landwirtschaft herzustellen.

Informatik

Bildungs- und Lehraufgaben

Vermittlung von Aufbau, Funktion und Einsatzmöglichkeiten eines Computers sowie die Unterweisung in der Handhabung. Befähigung zur Ausführung fachbezogener Arbeiten und Hinführung zu einer positiven, aber kritischen Einstellung.

In der 3. Schulstufe muss der Schüler darüber hinaus auf die Ablegung der Prüfung des ECDL-Führerscheines vorbereitet werden.

Lehrstoff

  1. Ziffer eins
    und 2. Schulstufe
Grundlagen der Informationstechnologie; PC-Benützung und Betriebssystem;
Anwendungen in Textverarbeitung und Tabellenkalkulation;
Arbeiten mit Datenbanken, Informations- und Kommunikationsnetzen und -systemen; Präsentation; Bildbearbeitung.

  1. Ziffer 3
    Schulstufe
Anwendung der Inhalte des ECDL; Homepageerstellung.

Didaktische Grundsätze

Die theoretischen Grundlagen sind auf das absolut notwendige Maß zu beschränken; der Schwerpunkt ist auf ein anwendungsorientiertes Arbeiten in den breitgefächerten Möglichkeiten zu legen.

Fächerübergreifende Anwendungen sind anzustreben.

Auch auf die theoretische Vorbereitung für die ECDL-Prüfung ist

Wert zu legen.

Querverbindungen zu den anderen Fächern sind herzustellen. Die praktische Anwendung der theoretischen Grundlagen ist durchzuführen.

Schriftverkehr und Textverarbeitung

Bildungs- und Lehraufgaben

Vermittlung der Kenntnisse der Zehn-Finger-Tastschreibmethode; Anleitung zur selbstständigen und formrichtigen Gestaltung von Schriftstücken; Erziehung zu Ordnung und Sauberkeit bei schriftlichen Arbeiten; Abfassung von sprachlich und sachlich richtigen Schriftstücken, wie sie im privaten und beruflichen Schriftverkehr vorkommen.

Lehrstoff

  1. Ziffer eins
    Schulstufe
Richtige Sitz- und Handhaltung, Grundstellung und Anschlagtechnik; Anwendung des Zehn-Finger-Systems, Taktschreiben, Geläufigkeits- und Abschreibübungen, Sicherheitsschreiben; Hervorhebungen; Anwendung in einfachen Schriftstücken.

  1. Ziffer 2
    Schulstufe
Gestaltung von Schriftstücken nach den geltenden Normen. Der private Schriftverkehr mit den diversen Formen der schriftlichen Kommunikation wie Einladungen, Glückwunschschreiben, Beileidschreiben usw.
Der Geschäftsbrief im Rahmen des Waren- und Zahlungsverkehrs mit Angebot, Anfrage, Bestellung, Rechnung, Mängelrüge, Zahlungserinnerung, sowie der Schriftverkehr mit Ämtern, Behörden und in rechtlichen Angelegenheiten.
Adressenschreibung und Kuvertbeschriftung.
Der Schriftverkehr zwischen Dienstgeber und Dienstnehmer wie insbesondere Bewerbungsschreiben und Lebenslauf; Erstellung einer Bewerbungsmappe.

Didaktische Grundsätze

Auf die Einhaltung der Zehn-Finger-Tastschreibmethode und der ergonomischen Hand- und Sitzhaltung ist zu achten. Die Texte sind in Verbindung mit dem Schriftverkehr und anderen Unterrichtsgegenständen zu wählen. Dabei können Vorlagen in schriftlicher und akustischer Form unter Einsatz zeitgemäßer Technologie verwendet werden.

Es ist auf Selbstständigkeit sowie auf unbedingte Einhaltung der Formen und Normen der Schriftstücke und auf richtiges Ausfüllen der Vordrucke zu achten. Querverbindungen zu anderen Gegenständen sind herzustellen.

Für die Beurteilung der Schüler ist neben den schriftlichen Überprüfungen die ordnungsgemäße Führung der Unterlagen heranzuziehen.

Das Üben außerhalb des Unterrichts, vor allem mit Texten aus dem Bereich des Schriftverkehrs, ist zu fördern.

Rechtskunde

Bildungs- und Lehraufgaben

Einführung in die Grundbegriffe des Rechtes und Vermittlung von Kenntnissen über jene gesetzlichen Bestimmungen, die für das Familien- und Berufsleben von Bedeutung sind. Wecken des Verständnisses für Recht und Ordnung in der Gemeinschaft und Erziehung zu richtigem Rechtsempfinden.

Lehrstoff

  1. Ziffer 2
    Schulstufe
Rechts- und Handlungsfähigkeit natürlicher und juristischer Personen; Sachwalterschaft.
Das Grundbuch; Ehe- und Familienrecht.
Erbrecht: Verlassenschaftsabhandlung; Anerbenrecht.
Eigentumsrecht: Eigentum, Enteignung, Ersitzung, Verjährung; Besitzstörung; Miteigentum, Gütergemeinschaft; Grenzfragen beim Grundbesitz; der Fund.
Dienstbarkeiten (Servitute): Persönliche und Grunddienstbarkeiten; Ausgedinge.
Landwirtschaftliches Schulwesen: landwirtschaftliche Berufsausbildung und Lehrlingswesen.
Rechtsgeschäfte: Kauf; Gewährleistung; Tausch und Schenkung;
Besitzübergabe unter Lebenden; Miete und Pacht.
Landwirtschaftliches Sozialrecht.

Didaktische Grundsätze

Bei der Darstellung des Lehrstoffes ist auf das richtige Verstehen der Grundbegriffe des Rechtes besonderer Wert zu legen. Den Schülern ist anhand von Beispielen aus der Praxis der Einblick in das Wesen des Rechtes als Ordnungsfaktor jeder menschlichen Gemeinschaft zu geben. Wegen der Fülle des Stoffes sind nur jene Rechtsgebiete eingehender zu behandeln, die für die Landwirtschaft von besonderer Bedeutung sind.

Bewegung und Sport

Bildungs- und Lehraufgaben

Entwicklung der Bewegungsfähigkeit zur Festigung der körperlichen Gesundheit und zur Stärkung der Leistungsfähigkeit. Sicherung einer einwandfreien Haltung und Bewegung im täglichen Leben. Förderung des Gemeinschaftssinnes und der Ausdauer. Wecken des Verständnisses für die Bedeutung von Bewegung und Sport und der Pflege des Körpers in Bezug auf ein körperlich und geistig gesundes Leben. Erziehung zur Verwendung einer zweckmäßigen Sportbekleidung.

Lehrstoff

1., 2. und 3. Schulstufe

Grundübungen: Allgemeine Körperausbildung, Bewegungsgymnastik, Konditionstraining, Ausgleichs- und Haltungsübungen.

Spiele: Scherz-, Lauf- und Ballspiele; rhythmische Gymnastik und Partnerübungen.

Geräteturnen: Rolle, Hand- und Kopfstand; Sprossenwand, Kasten, Langbank.

Leichtathletik: Übungen mit Zielsetzung der Leistungen für das Jugend-ÖSTA.

Schwimmen auf Form und Zeit, Streckentauchen, Startsprung, Kerze, Kopfsprung.

Für Nichtschwimmer: Gewöhnen an Wasser, Gleiten unter Wasser, Gleiten mit Hand- und Fußtempo, Schwimmen auf Form. Alpinschilauf, Langlauf und Snowboard.

Kennen lernen neuer Sportarten.

Didaktische Grundsätze

Beim Unterricht ist davon auszugehen, dass ein Ausgleich zum bewegungsarmen Klassenunterricht geschaffen wird. Die Auswahl der Übungen wird von den örtlichen Gegebenheiten und von der Jahreszeit bestimmt. Als Übungsstätten sind der Turnsaal, das Schwimmbad, der Sportplatz und das freie Gelände sinnvoll einzusetzen. Bei allen Übungseinheiten ist der Ausgleichsgrundsatz einzuhalten. Eine Übungseinheit soll daher in der Regel aus mehreren Übungsdisziplinen zusammengesetzt sein und in folgenden Stufen ablaufen: Aufwärmen, Höhepunkt und Ausklang. Auf die Verwendung einer zweckmäßigen Sportbekleidung ist besonders zu achten, ebenso wie auf die Einhaltung der hygienischen Vorschriften nach Beendigung der Übungseinheiten.

Musikerziehung

Bildungs- und Lehraufgaben

Wecken der Freude am Singen und Musizieren und am Besitz eines Liederschatzes. Erkennen der gemeinschaftsfördernden Wirkung des Singens und Festigung der Beziehungen zum Volkslied und zur Volksmusik. Pflege und Förderung des heimischen Liedgutes. Erwerben von Kenntnissen im richtigen Umgang mit der Stimme. Der Unterricht hat das Erleben und Erkennen der Wechselbeziehung von Musik und Bewegung zum Ziel. Dabei ist durch das Kennen lernen von Musik und Tänzen aus anderen Ländern ein besserer Zugang zu anderen Kulturkreisen herzustellen. Alternative, alte und nicht so bekannte Musikinstrumente vorstellen und die Experimentierfreudigkeit fördern. Sensibilisierung der Sinne und der Körpererfahrung, Verbesserung der Reaktionsfähigkeit und der Motorik.

Lehrstoff

  1. Ziffer eins
    und 2. Schulstufe
Ein- und mehrstimmige Lieder, Volkslieder, Kanon, Kinderlieder, Landes- und Bundeshymne; Lieder im Jahresablauf und für verschiedene Feste und Feiern.
Allgemeine Kenntnisse der Musiknoten.
Einführung in die klassische und zeitgenössische Musik mit
Beispielen von verschiedenen Tonträgern.

Didaktische Grundsätze

Durch Singen von mehrstimmigen Liedern ist die Stimmsicherheit zu festigen und das Gemeinschaftsbewusstsein zu fördern. Die Freude am Singen und Musizieren ist zu wecken und als sinnvolle Freizeitgestaltung bewusst zu machen. Durch die Mitgestaltung von Festen und Schulfeiern und Schulgottesdiensten soll die Leistung gefördert werden. Gelegenheiten zum Besuch eines Musiktheaters sind als Ergänzung zum Unterricht zu nützen. Darüber hinaus ist auch die Zusammenarbeit mit heimischen Volksmusikern sowie Musikern aus dem benachbarten Ausland zu suchen. Auf internationale und nationale Volkstanzveranstaltungen soll hingewiesen werden. Der Besuch von Veranstaltungen dieser Art ist zu ermöglichen.

Gesundheit und Soziales

Bildungs- und Lehraufgaben

Die Schüler sollen in ihrer Entwicklung zu selbstbewussten, gemeinschaftsfähigen, kritischen und kreativen Persönlichkeiten gefördert werden.

Sie sollen außerdem angeleitet werden, Verantwortungsbewusstsein für Natur und Umwelt zu entwickeln.

Darüber hinaus sind Kenntnisse über und Verantwortung für eine gesunde Lebensführung zu vermitteln. Die Bedeutung der Gesundheit ist bewusst zu machen.

Lehrstoff

  1. Ziffer 2
    Schulstufe
Einrichtungen und Bedeutung des öffentlichen Gesundheitswesens. Gesunde Lebensführung; Wert der Gesundheit.
Pflege von alten und kranken Menschen.
Arzneien und deren Gebrauch; Hausapotheke; Drogen.
Schwangerschaft und Geburt; körperliche, seelische und geistige
Entwicklungsabschnitte.
Erziehungsgrundlagen, Erziehungsziele; soziales Verhalten.

Didaktische Grundsätze

Das Verständnis für die Ganzheitlichkeit des Körpers ist zu wecken. Anschaulichkeit durch den Einsatz verschiedener Lehr- und Lernmethoden. Querverbindungen zu den Gegenständen Lebens- und Volkskunde, Bewegung und Sport, Ernährungslehre, Vorratswirtschaft und Direktvermarktung sowie Kochen, Vorratshaltung, Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte sind herzustellen.

Ernährung, Vorratswirtschaft und Direktvermarktung

Bildungs- und Lehraufgaben

Vermittlung der Kenntnisse über Nähr- und Vitalstoffe, Lebens- und Genussmittel sowie über die Bedeutung der Ernährung für Gesundheit, Leistungsfähigkeit und Wohlbefinden.

Wecken der Eigenverantwortung für eine gesunde Ernährung und Erlangen der Befähigung, Mahlzeiten nach neuesten ernährungswissenschaftlichen Gesichtspunkten zusammenzustellen. Anleitung zu überlegtem Einkauf, zu vernünftigem Verbrauch, zu richtiger Lagerung und zeitgemäßer Vorratshaltung im ländlichen Haushalt.

Vermittlung von Kenntnissen der Direktvermarktung.

Lehrstoff

  1. Ziffer eins
    Schulstufe
Ernährungslehre: Grundlagen der Ernährung; Zweck der Ernährung; Zusammensetzung des menschlichen Körpers.
Die Nähr- und Vitalstoffe einschließlich Lebensmittelkunde:
Kohlenhydrate und kohlenhydratreiche Lebensmittel, Fette, fettähnliche Stoffe und fettreiche Lebensmittel, Eiweiß und eiweißreiche Lebensmittel, Wasser, Vitamine und vitaminreiche Lebensmittel, Mineralstoffe und mineralstoffreiche Lebensmittel, Nahrungsbegleitstoffe, Würzmittel und Kräuter.
Kochlehre: Voraussetzungen für die praktische Küchenarbeit; Hygiene; Unfallverhütung; Vorbereiten und Verarbeiten der Lebensmittel; Fachausdrücke.
Grundmaße und Grundmengen, Löffelmaße und Schätzen der Mengen. Bedienung und Pflege von Küchenmaschinen und Küchengeräten.
Garmachungsarten: Kochen, Dünsten, Dämpfen, Braten, Backen.
Grundrezepte: Nudel-, Nockerl-, Kartoffel-, Strudel-, Palatschinken- und Schmarrenteig, Mürbteig, Backpulverteig, Brandteig.
Zubereitung einfacher Speisen und Schnellgerichte.
Vorratswirtschaft: Nahrungsmittelverderb und Vorratsschädlinge;
Möglichkeiten der mittel- und längerfristigen Vorratshaltung;
Konservierungsmethoden: Tiefgefrieren, Marmeladenbereitung, Kompottbereitung, Fruchtsaft- und Süßmostbereitung. Trocknen, Gärgemüse, Essiggemüse.
Fleischverarbeitung: Fleischteile und ihre Verwendung: Rind,
Schwein, Kalb, Schaf, Wild, Geflügel, Fisch.
Das Zerteilen, Küchen- und Marktfertigmachen.
Konservieren von Fleisch und Fisch: Pökeln, Selchen, Beizen,
Herstellen von bäuerlichen Spezialitäten.
Direktvermarktung: Kalkulation, Produktkennzeichnung, Etikettieren, Verpacken, Verkaufsmöglichkeiten, Verkaufsgespräche, rechtliche Grundlagen, Aufzeichnungspflicht, Hygienevorschriften.

  1. Ziffer 2
    Schulstufe
Ernährungslehre: Stoffwechsel: Aufnahme, Verdauung, Resorption und Verwertung der Nährstoffe.
Nährstoff- und Energiebedarf: Energiebedarfsberechnung und Nährwertberechnung, Deckung des Energiebedarfs.
Richtwerte zur Lebensmittelberechnung, Lebensmitteleinkauf, Menüzusammenstellungen, Tages- und Wochenspeisepläne, Kostenrechnungen.
Kostformen: Gemischte Kost, Vollwertkost, Sonderkostformen, Ernährung des gesunden Menschen in verschiedenen Altersstufen, Schonkost, Essstörungen.
Getränke und Genussmittel: Tee, Kaffee, Kakao, alkoholfreie und
alkoholische Getränke.
Verbraucherschutz und Lebensmittelgesetz.
Giftstoffe in der Nahrung, Lebensmittelzusatzstoffe.
Kochlehre: Garmachungsarten: Grillen, Braten in Folie, Englisch Braten, Fondue, Raclette; Nationalgerichte und regionale Spezialitäten.
Schnellküche: Verwendung von Fertig- und Halbfertigprodukten; Buffet.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht ist in enger Verbindung mit dem praktischen Unterricht in Kochen, Vorratshaltung und Direktvermarktung durchzuführen. Er ist so zu gestalten, dass die Schüler zu selbstständiger Küchenführung befähigt werden. Die Verwendung wirtschaftseigener, biologischer und heimischer Produkte ist zu fördern.

Die Schüler sollen zu kritischen und bewussten Konsumenten erzogen werden.

Marketing und Präsentation

Bildungs- und Lehraufgaben

Durch das Kennen lernen der wirtschaftlichen Notwendigkeit des Marketings sollen die Schüler auf verschiedene Methoden und deren Auswirkung auf den Markt sowie auf den persönlichen Marktwert aufmerksam gemacht werden.

Die Schüler sollen die Grundlagen für wirkungsvolle Präsentationstechniken erhalten, da dies für ihren späteren Beruf bedeutend ist. Ort und Art der Präsentation müssen im Einklang stehen.

Lehrstoff

  1. Ziffer 3
    Schulstufe
Begriffserklärung bzw Definition von Marketing, Bedarf, Wecken neuer Bedürfnisse; Ideen, Wege, Ziele.
Produkt und Preisgestaltung, Werbung, Öffentlichkeitsarbeit; Ideenbörse.
Grundlagen der Präsentation, Hilfsmittel und Werkzeuge für Präsentationen, optimaler Einsatz dieser Hilfsmittel, Erfolgskriterien.

Didaktische Grundsätze

Die Kreativität ist ein wichtiger Grundsatz, Beispiele verschiedener Marketingkonzepte sind als Impulsgeber einzusetzen.

Bei den Präsentationstechniken ist darauf zu achten, dass sie in den alternativen Pflichtgegenstandsgruppen optimal angewendet werden können. Der Einsatz audio-visueller Hilfsmittel ist, dem jeweiligen Stand der Technik angepasst, zu zeigen und zu üben. Querverbindungen zu anderen Gegenständen sind herzustellen.

Textil- und Bekleidungskunde

Bildungs- und Lehraufgaben

Vermittlung von Grundkenntnissen über Eigenschaften und Verwendungsmöglichkeiten wichtiger Textilfasern.

Anleitung zur selbstständigen Herstellung und Abänderung von Schnitten für Werkstücke.

Erziehung zu überlegtem Einkauf, vernünftiger Modeeinstellung und Geschmacksbildung, insbesondere bei der heimischen Tracht.

Lehrstoff

  1. Ziffer eins
    Schulstufe
Pflanzenfasern: Gewinnung, Eigenschaften, Verwendung und Pflege.
Tierische Fasern: Gewinnung, Eigenschaften, Verwendung und Pflege.
Chemiefasern: Überblick, Eigenschaften, Verwendung und Pflege,
Ausrüstungs- und Veredelungsarbeiten.
Stoffeinkauf und Stoffkennzeichnung.
Maßnehmen und Schnittzeichnen: Grundsätze des Maßnehmens, Schnittgewinnung und Abänderung der Schnitte für die jeweiligen Werkstücke.

Didaktische Grundsätze

Die Schnitte sollen einfach und praktisch verwendbar sein, sie sind für den praktischen Nähunterricht zu erarbeiten. Auf saubere und genaue Ausführung ist zu achten. Im Unterricht sind Querverbindungen zum praktischen Unterricht Nähen und zu anderen Unterrichtsgegenständen herzustellen. Jeder Schüler soll eine Material- und Stoffsammlung anlegen.

Haushaltsführung

Bildungs- und Lehraufgaben

Vermittlung von Kenntnissen über zweckmäßige Einrichtung, Pflege und Führung des ländlichen Haushaltes unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit. Kenntnis über Materialien, Hausrat, Geräte und Maschinen, sowie deren fachgemäße Auswahl, Anwendung und Pflege.

Förderung des Umweltbewusstseins, der Freude am Haushalt und des technischen Verständnisses. Bildung des Geschmacks und des Ordnungsbewusstseins.

Vermittlung von Kenntnissen über die Organisation des bäuerlichen Fremdenverkehrs.

Lehrstoff

  1. Ziffer eins
    Schulstufe
Arbeitsplanung, Buchhaltung, Familienbedürfnisse und Lebensansprüche.
Soziale und kulturelle Aufgaben des Haushaltes; Unfallverhütung.
Organisation und Planung der Arbeitsbereiche: Tischdecken und Servieren; Reinigungs- und Pflegemittel.
Materialienkunde: Glas, Keramik, Metall, Holz, Leder, Kunststoffe; Wasch- und Pflegemittel.
Einkauf und Einsatz von Elektrogeräten: Elektrische Grundbegriffe, Typenschild, Stromverbrauch.
Das bäuerliche Wohnhaus: Funktionsbereiche: Arbeits-, Wohn-, Schlaf- und Sanitärräume, Altenteil. Pläne lesen und verstehen lernen.
Wohnraumgestaltung: Wirkung von Formen, Farben und Materialien; Möbel, Wände, Böden, Raumtextilien, Beleuchtungskörper und Raumschmuck.
Bäuerlicher Fremdenverkehr: Privatzimmervermietung, Arbeitsbedarf, Umgang mit Gästen sowie deren Betreuung; Gästewerbung und Schriftverkehr.

Didaktische Grundsätze

Anschaulichkeit und Aktualität sind durch eine zeitgemäße und lebensnahe Gestaltung des Unterrichts sowie durch den Einsatz entsprechender Lehrmittel und durch die Ausnutzung verschiedener Medien zu gewährleisten. Vor allem soll das haushaltstechnische Verständnis vertieft werden. Auf Unfallquellen ist nachdrücklich hinzuweisen. Querverbindungen mit anderen Gegenständen sind herzustellen. Durch Abstimmung mit dem praktischen Unterricht in Hausarbeit und Servieren ist die Anschaulichkeit zu fördern und die Anwendung theoretischer Kenntnisse zu ermöglichen. Grundsätze und Richtlinien für Auswahl und Einkauf von Haushaltsgütern sind zu erarbeiten. Auf eine wirtschaftliche, ökologische, soziale und kulturelle Haushaltsführung ist zu achten.

Betriebs- und Haushaltsorganisation

Bildungs- und Lehraufgaben

Die Schüler sollen Arbeitsorganisation und Zeitmanagement theoretisch und praktisch planen und durchführen können. Das theoretische Wissen über gezielten Einsatz und richtige Führung von Mitarbeitern soll im Unterricht umgesetzt und durch die praktischen Erfahrungen ergänzt werden. Der Unterricht soll zum selbstständigen Planen und Managen von Veranstaltungen sowie zur Entwicklung verschiedenster Angebote, basierend auf haushälterischen Leistungen, anleiten. Auf ökonomisches und ökologisches Denken und Handeln ist in allen Bereichen zu achten. Die Schüler sollen zu verantwortungsbewussten, selbstständigen, umsichtigen und engagierten Mitarbeitern ausgebildet werden.

Lehrstoff

  1. Ziffer 3
    Schulstufe
Haushalt: Volkswirtschaftliche und soziale Bedeutung;
Haushaltsformen; Leistungen und Ziele; Haushaltsorganisation.
Ergonomie: Grundlagen; der Mensch und seine Arbeit;
Arbeitsökonomie; Umwelteinflüsse, Betriebsmittel; Belastungen im Arbeitssystem; Arbeitsplatzgestaltung, Unfallverhütung. Verbraucherschutz.
Werbung.
Planung: Datenermittlung, Arbeitszeitplan; Fristenplan; Bedarfsplan; Planungsbeispiele (zB Terminplan, Organisationsplan, Veranstaltungsplan usw); praktische Durchführung und Arbeitsplanungen im hauswirtschaftlichen Bereich und im Servicebereich; Arbeitsplatzgestaltung.
Organisation des Großhaushaltes: Grundlagen, Zeit- und Datenermittlung, Aufbauorganisation, Ablauforganisation, Arbeitsprinzipien von verschiedenen Veranstaltungen wie Seminaren, Märkten, Buffets usw.
Organisation von Festen und Feiern, auch als Zuerwerb am Bauernhof.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht ist anschaulich und praxisnahe zu gestalten. Den Schülern sollen die Möglichkeiten geboten werden, das theoretische Wissen umzusetzen und ihre selbst erstellten Konzepte und Pläne praktisch zu erproben. Fachexkursionen sollen den Unterricht ergänzen.

Auf Sicherheitsbestimmungen, Unfallverhütung und Hygienevorschriften ist laufend hinzuweisen.

Hotel- und Rezeptionstechnik

Bildungs- und Lehraufgaben

Die Schüler sollen die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und die Organisation und Abwicklungsprozesse in Hotel- und Gastgewerbebetrieben kennen lernen.

Sie sollen mit modernen Organisationsmitteln und Kommunikationsgeräten im Front- und Backoffice selbstständig umgehen können. Sie sollen die Grundsätze aktiver Gästebetreuung und die damit verbundenen Verhaltenstechniken anwenden, sowie Gäste fachgerecht empfangen, beraten und verabschieden können. Die Schüler sollen bei Reklamationsfällen professionelles Rollenverhalten praktizieren können.

Sie sollen Werbemittel sowie Abrechungen erstellen und die organisatorische Abwicklung der Hotelkorrespondenz durchführen können.

Sie sollen die Bedeutung der Kommunikation mit anderen Abteilungen des Hotels und die betriebswirtschaftliche Bedeutung des Controllings erkennen.

Lehrstoff

  1. Ziffer 3
    Schulstufe
Front- und Backoffice: Ausstattung, Einrichtung, Kommunikationsgeräte; aktiver Verkauf; Checkin-Checkout-Kontrollsystem, Management des Gästekontaktes; Arbeiten mit Reisebüros.
Zimmerplan: Organisation und Zeitabläufe von Belegungen, Reservierungen, Stornierungen (manuell, EDV, Gruppen).
Werbemittel: Erstellen von innerbetrieblichen Informationen und Ankündigungen. Morgenpost, Function-Sheet, Menüs, Speisekarten.
Innerbetriebliche Abrechnung: Minibar, Abrechnungen mit anderen Abteilungen, Abrechnungen mit Reisebüros und Gruppen, Zusatzverkäufe, Provisionsabrechnungen.
Housekeeping: Haus- und Sicherheitstechnik.
Dienstplanorganisation, Abteilungskoordination, Controlling, Gästebetreuung (Fahrplanauskünfte, Reklamationen, telefonische und persönliche Auskünfte).

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht soll mit den neuesten Einrichtungen auf dem Gebiet der Gästebetreuung, der Abrechnung und der Führung des Front- und Backoffice erfolgen. Dem Problem des reibungslosen und harmonischen Zusammenwirkens aller Abteilungen des Hotelbetriebes und aller darin Tätigen ist besondere Beachtung zu schenken. Auf die sprachliche Ausdrucksweise sowie auf die persönlichen Umgangsformen ist besonderer Wert zu legen. Querverbindungen zu den Pflichtgegenständen Deutsch und Kommunikation, Schriftverkehr und Textverarbeitung, Politische Bildung und Wirtschaftskunde, Mathematik und Fachrechnen sowie Englisch und der zweiten Fremdsprache sind zu knüpfen.

Gartenbau

Bildungs- und Lehraufgaben

Vermittlung der Kenntnisse, die zur Kultur von Gemüse, Obst und Zierpflanzen im bäuerlichen Garten notwendig sind. Wecken des Verständnisses für die geschmackvolle Gestaltung des Bauernhauses und für die Eingliederung des Hofes in das Ortsbild. Förderung des Bewusstseins für ökologische und wirtschaftliche Zusammenhänge. Die Schüler sollen erkennen, dass Landschaftspflege eine wichtige Voraussetzung für die Erhaltung des Lebensraumes und seiner Kultur ist.

Lehrstoff

  1. Ziffer eins
    Schulstufe
Bedeutung und Anlage des Hausgartens; Bodenbearbeitung; Geräte für die Gartenarbeit; Kompostbereitung; Düngung im Hausgarten.
Anbauplanung: Fruchtfolge, Fruchtwechsel, Mischkultur; spezielle Kulturformen wie Mistbeet, Glashaus, Hügelbeet, Hochbeet.
Pflanzenanzucht: Saatgut, Aussaat, Pikieren und Auspflanzen.
Pflanzenschutz: Vorbeugende Maßnahmen und Bekämpfungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der Ökologie.
Gemüsebau: Sorten, Anbau, Pflege und Ernte der Gemüsearten.

  1. Ziffer 2
    Schulstufe
Kultur von Würz- und Heilkräutern.
Obstbau:
Beerenobst: Arten, Sorten, Pflanzung, Pflege, Ernte.
Kern- und Steinobst: Grundlagen des heimischen Obstbaues.
Zierpflanzenbau: Ein- und Zweijahresblumen, Stauden, Zwiebel- und Knollengewächse, Rosen, Ziergehölze, Zimmerpflanzen.
Gestaltung des Bauernhofes: Fenster- und Balkonschmuck; Auswahl und Verwendung der heimischen Zierpflanzen.

Didaktische Grundsätze

Besonderes Augenmerk ist der anschaulichen Darstellung des Lehrstoffes mit Lehrbehelfen zu schenken. Pflanzenkulturen sind nur insoweit zu behandeln, als sie der Umgebung entsprechen. Durch Heranziehen des Schulgartens, der Schulanlagen und durch Lehrausgänge und Exkursionen sollen die Schüler an Beispielsanlagen lernen. Die Querverbindungen zu den Unterrichtsgegenständen Ernährung, Vorratswirtschaft und Direktvermarktung, Landwirtschaft Praktischer Unterricht Gartenbau sowie Kochen und Fachkunde sind herzustellen.

Landwirtschaft

Bildungs- und Lehraufgaben

Den Schülern sind grundlegende Kenntnisse eines zeitgemäßen Pflanzenbaus zu vermitteln und die natürlichen Kreisläufe, die Notwendigkeit ökologischen Verhaltens und einer nachhaltigen Bodenfruchtbarkeit bewusst zu machen. In der Tierhaltung sind die grundlegenden Kenntnisse einer zeitgerechten Haustierzüchtung und artgerechten Haustierhaltung zu vermitteln. Die Notwendigkeit einer wirtschaftlichen, marktgerechten und qualitativ hochwertigen Erzeugung ist einsichtig zu machen.

Lehrstoff

  1. Ziffer eins
    Schulstufe
Pflanzenbau: Grundbegriffe der Chemie; Wetter und Klima (Klimafaktoren, Klimatypen); Bodenkunde (Entstehung, Bestandteile und Eigenschaften des Bodens; Bodenarten; Bodenbearbeitung und Bodenverbesserung).
Pflanzenernährung und Düngung: Pflanzennährstoffe; Nährstoffkreislauf; organische und mineralische Dünger; Düngungsgrundsätze.
Pflanzenkunde: Aufbau der Pflanzen; Pflanzenorgane; Lebensvorgänge (Nährstoffaufnahme, Assimilation, Wachstum, Vermehrung); wichtige Pflanzen und Pflanzengruppen.
Tierhaltung: Bedeutung der Tierhaltung; Anatomie und Physiologie (Körperteile, Verdauungsorgane); Beurteilung der Tiere nach äußeren Merkmalen.
Grundlagen der Fütterung: Zusammensetzung des Futters; Futterwert und Maßstäbe des Futterwertes bei Eiweiß und Energie;
Erhaltungsfutter, Leistungsfutter; Grundfutter, Ergänzungsfutter; Mineral- und Wirkstoffe.
Futtermittel: wirtschaftseigenes Futter, Zukauffuttermittel;
Futterwerbung und Futterkonservierung; Futterqualität.
Milchwirtschaft: Aufbau und Funktion des Euters, Milchbildung;
Milchqualität und deren Bestimmung, Milchpreis; Milchgewinnung (Hand- und Maschinenmelken); Milchbehandlung.

  1. Ziffer 2
    Schulstufe
Pflanzenbau: Grünland (Pflanzen und Pflanzengesellschaften; Bewirtschaftung des Grünlandes).
Futterbau: Pflanzen und Formen des Futterbaues.
Getreidebau: Bedeutung, Getreidearten, Kulturmaßnahmen.
Hackfruchtbau: Bedeutung, wichtige Hackfrüchte, Kulturmaßnahmen.
Biologischer Landbau: Bedeutung, Ziele und Methoden. Waldwirtschaft und ihre Bedeutung.
Tierhaltung: Vererbung und Züchtung (Grundbegriffe, Züchtungsgrundsätze und Zuchtmethoden).
Rinder: Rassen; Formen der Rinderhaltung; der Rinderstall;
Rinderaufzucht; Haltung (Brunst, Paarung, Trächtigkeit, Geburt);
Fütterung.
Schweine, Schafe, Geflügel: Haltungsformen, Fütterung. Tiergesundheit; Direktvermarktung und deren Bedingungen und gesetzliche Vorschriften.

Didaktische Grundsätze

Sowohl im Bereich des Pflanzenbaus als auch in der Tierhaltung ist auf den grundlegenden Kenntnissen aus der Pflichtschule aufzubauen. Der regionalen Bedeutung entsprechend sind Stoffschwerpunkte zu bilden. Eine gute Abstimmung des Unterrichts mit anderen Unterrichtsgegenständen, vor allem mit Gartenbau, ist erforderlich, um Doppelgleisigkeit oder Stofflücken zu vermeiden. Der Grundsatz der Nachhaltigkeit, ökologische Gesichtspunkte sowie eine tiergerechte Haltung sind durchgehend zu verfolgen.

Buchhaltung und landwirtschaftliche Betriebslehre

Bildungs- und Lehraufgaben

Vermittlung von Kenntnissen zur Aufzeichnung von Daten und Vorgängen, sowohl in schriftlicher als auch in elektronischer bzw digitaler Form, die den Erfolg und die Vermögenslage eines Betriebes nachweisen. Darüber hinaus soll zur Aufzeichnung finanzieller Vorgänge im Haushalts- und Privatbereich angeregt werden. Vermittlung grundlegender betriebswirtschaftlicher Begriffe und Kenntnisse für die Betriebsführung.

Lehrstoff

  1. Ziffer 2
    Schulstufe
Buchhaltung: Einführung in das betriebliche Rechnungswesen;
Aufgaben der Buchhaltung; Buchführungspflicht;
Buchführungssysteme; Formvorschriften.
Belegwesen: Arten, Grundsätze, Organisation, Bearbeitung,
Erteilungspflicht.
Grundzüge der Umsatzsteuer.
Einnahmen-Ausgaben-Rechnung: Einführung, Kassabuch, Wareneingangsbuch, Anlagenverzeichnis; weitere steuerliche Mindestaufzeichnungen; Erfolgsermittlung.
Doppelte Buchhaltung: Bücher, Erfolgsermittlung, Bilanz, Inventur, Kontenlehre, Buchungssatz, Kontenrahmen, Kontenplan; Eröffnungsbuchungen, laufende Buchungen, Vorabschluss- und Abschlussbuchungen; Auswertung der Buchhaltung; Verfahren der doppelten Buchhaltung.
Besonderheiten der Buchhaltung im landwirtschaftlichen Betrieb; das bäuerliche Haushaltsbuch.
Grundlagen der landwirtschaftlichen Betriebslehre: Betriebsdokumente und Behörden; amtliche Online-Dienste.
Wichtige betriebswirtschaftliche Begriffe und Kenngrößen.

Didaktische Grundsätze

Die Buchhaltung ist durch Übungsbeispiele in zeitgemäßer Form verständlich zu machen. Durch die Verwendung aktueller Vordrucke bzw handelsüblicher Buchhaltungsprogramme ist der Praxisbezug herzustellen. In der Schwerpunktbildung ist das nachschulisch vorwiegende Betätigungsfeld der Schüler zu berücksichtigen. In der landwirtschaftlichen Betriebslehre sind die Grundlagen für einen späteren Aufbau in diesem Fach zu vermitteln.

Buchhaltung und Büroorganisation

Bildungs- und Lehraufgaben

Die Schüler sollen gründliche Kenntnisse über das Büro als Arbeitsraum, die bürotechnischen Einrichtungen und die Administration der Schriftstücke eines Büros erwerben. Sie sollen über die Organisations- und Managementformen sowie die Informationstechnologien Bescheid wissen. Sie sollen über verschiedene Formen der Buchhaltung informiert werden und alle für eine Betriebsführung notwendigen Tätigkeiten erlernen.

Lehrstoff

  1. Ziffer 3
    Schulstufe
Büro als Arbeitsplatz: Arbeitsraum, Ausstattung, Technologie, Kommunikationstechnologien.
Schriftstückverwaltung: Ein- und ausgehende Post, Ablage, Datenschutz.
Information: Beschaffung und Bearbeitung von Information, Informationsverwaltung.
Organisation und Management: Arbeitsabläufe, Techniken, Sozialformen des Arbeitens, Bürokultur (Verhaltensregeln, Mobbing usw), Checklisten, Mind-Map, Organisationssysteme, Veranstaltungs-, Zeit- und Reisemanagement.
Werbung: Werbemaßnahmen, Werbemittel, Werbeagenturen.
Projektmanagement: Definition, Planung, Phasen, Methoden und Erfolgskontrolle.
Wiederholung des Stoffes der 2. Schulstufe des Pflichtgegenstandes Buchhaltung und landwirtschaftliche Betriebslehre:
Formvorschriften, Buchhaltungspflicht, Kassabuch, Wareneingangsbuch, Kontenrahmen, Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.
Doppelte Buchhaltung: Wiederholen und Vertiefen, Verbuchen von Geschäftsfällen, Umsatzsteuer, Verbuchen von Schadensfällen, Gutschriften, Skonto, Rückstellungen, Interpretieren von Geschäftsfällen.
Bilanz: Analyse der Vermögens- und Erfolgsbilanz, Auswertung für
Betriebsführung und Steuererklärungen.
Steuerlehre, Steuererklärung.
Telebanking.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht ist auf die Grundkenntnisse von Mathematik und Fachrechnen, Politische Bildung und Wirtschaftskunde, Buchhaltung und landwirtschaftliche Betriebslehre sowie Informatik aufzubauen und möglichst praxisnahe zu gestalten. Auf die äußere Form aller Ausarbeitungen ist zu achten.

Kochen und Fachkunde

Bildungs- und Lehraufgaben

Vermittlung von Fertigkeiten, gesunde und abwechslungsreiche Kost für Familie und Gästebewirtung selbstständig und wirtschaftlich herzustellen, Erziehung zur Ordnung, Sauberkeit und Sparsamkeit in der Küchenführung und zur Fähigkeit, Speisen und Menüs nach neuesten ernährungswissenschaftlichen Erkenntnissen zuzubereiten.

Wecken der Freude am Kochen und am Verantwortungsbewusstsein für das Wohlbefinden und die Gesundheit der Familie. Vorbereitung für die Lehrabschlussprüfung in den Fächern Hotel- und Gastgewerbeassistent, Koch oder Restaurantfachmann.

Lehrstoff

  1. Ziffer 3
    Schulstufe
Trends in der Küche; internationale Küche; Diätküche und zielgruppenorientierte Nahrungszubereitung; kalte und warme Buffets; Kreatives aus der Küche; Brot und Kleingebäck; Großküchenpraxis; Vorbereitung auf gastronomische Veranstaltungen: Buffets, Bankette, Thementage, Brunches, Abendveranstaltungen; Warenkunde.
Kost bei ernährungsabhängigen Krankheiten; Ernährungsfehler und deren Folgen; Essstörungen; allgemeine Regeln in der Krankenkost; leichte Vollkost (Schonkost).
Gastroenterologische Diätformen (bei Erkrankungen des Magen- und Darmtraktes, der Leber, der Galle und der Bauchspeicheldrüse). Energiedefinierte Diäten (Übergewicht, Untergewicht, Diabetes mellitus, Fettstoffwechselstörungen, Herz- und Kreislauferkrankungen, Gicht).
Eiweiß- und elektrolytdefinierte Diätformen (Nierenerkrankungen).
Sonderkostformen (Phenylketonurie, Zöliakie usw).

Didaktische Grundsätze

Die theoretischen Kenntnisse sind im praktischen Unterricht anzuwenden und zu vertiefen. Dabei ist nach Grundrezepten von der einfachen zur anspruchsvollen Küche vorzugehen. Eigene Aufschreibungen und Kochbücher sind zu verwenden. Vor jedem praktischen Unterricht ist eine Arbeitsplanung durchzuführen, in der die Zubereitung der Speisen, die Arbeitseinteilung und der Arbeitsablauf zu besprechen sind. Die durchgeführten Arbeiten sind in Nachbesprechungen auszuwerten. Durch diese sollen die Schüler zum kritischen Beobachten der Arbeitsvorgänge, zur Beurteilung der Arbeitsergebnisse, des Zeit- und Arbeitsaufwandes angeregt werden. Ursachen von Erfolg und Misserfolg sind zu besprechen.

Der Einsatz verschiedener Hilfsmittel für die Küchenarbeit, die Bedienung der Herde, Geräte und Maschinen ist gründlich zu erklären und zu überwachen.

Die Schüler sind zu Sparsamkeit, Ordnung und Sorgfalt, Genauigkeit und Pünktlichkeit anzuhalten.

Auf umweltbewusstes Verhalten im Einkauf, auf entsprechende Arbeitskleidung, auf Hygiene bei der Arbeit und auf Hinweise zur Verhütung von Arbeitsunfällen ist großer Wert zu legen. Die Lehrinhalte Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte können im Rahmen eines Projektunterrichts vermittelt werden.

Servieren und Fachkunde

Bildungs- und Lehraufgaben

Die Gästebetreuung stellt größte Anforderungen an den Servicemitarbeiter. Die Schüler sollen befähigt werden, ihr Einfühlungsvermögen in die Gäste und deren Wünsche zu verfeinern sowie die gesammelten Erfahrungen in der Gästeberatung und im Verkaufsgespräch einzusetzen. Die Schüler sollen über alle im Service notwendigen Arbeiten unterrichtet werden und diese in der Praxis durchführen können.

Lehrstoff

  1. Ziffer 3
    Schulstufe
Theoretischer Teil:
Getränkekunde: Alkoholfreie Getränke, alkaloidhältige Getränke, Bier, Sekt, Schaumwein, Spirituosen.
Menükunde: Speisefolgen, Menüarten, Menükarten, Menüerstellung (einfache Menüs, Fest- und Degustationsmenüs), korrespondierende Getränke, Getränkekarten.
Speisenkunde: Regionale Speisen, internationale Speisen, Trends.
Praktischer Teil:
Sicherheitsbestimmungen, Unfallverhütung, Hygienevorschriften.
Berufsverhalten: Kleidung, Umgangsformen, Tischsitten, erster Kontakt mit dem Gast, Verkaufsgespräch, Aufnehmen der Speisen, Verkaufsstrategien, Reklamationen, Rechnungslegung, Verabschiedung der Gäste, Verhalten am Telefon.
Serviceorganisation: Einfache Gedecke, einfache Menüs, Buffets,
Banketts, Frühstücksbuffets usw.
Servierregeln, Servierarten, Serviertechniken.
Servierarten: Mise en place, Frühstücks-, Restaurant-, Kaffeehaus-, Etagen-, Barservice. Zubereitung von Barmixgetränken.
Verkaufsangebote: Speisen, Getränke, Menüpräsentation, Weinpräsentation.
Arbeiten vor dem Gast: Marinieren, Filetieren, Tranchieren, Flambieren, Käseservice, Spezialkaffees.
Betriebliche Verrechnung: Verrechnung innerbetrieblicher Abläufe mit EDV-Unterstützung.
Gastronomische Veranstaltungen: Buffets, Bankette, Thementage, Brunches, Abendveranstaltungen.

Didaktische Grundsätze

Verschiedenste Situationen sollen praktisch durchgespielt und anschließend analysiert werden. Anhand von Rollenspielen soll das richtige Verhalten trainiert und das Selbstbewusstsein gestärkt werden. Lehrausgänge und Fachexkursionen sollen den Unterricht ergänzen. Neben dem Fachwissen ist auf die persönliche Kompetenz der Schüler Wert zu legen. Querverbindungen zu verwandten Pflichtgegenständen sollen hergestellt werden.

Praktischer Unterricht

Kochen, Vorratshaltung, Verarbeitung und Vermarktung

landwirtschaftlicher Produkte

Bildungs- und Lehraufgaben

Vermittlung von Fertigkeiten, gesunde und abwechslungsreiche Kost für Familie und Gästebewirtung selbstständig und wirtschaftlich herzustellen, Erziehung zur Ordnung, Sauberkeit und Sparsamkeit in der Küchenführung und zur Fähigkeit, Speisen und Menüs nach neuesten ernährungswissenschaftlichen Erkenntnissen zuzubereiten.

Wecken der Freude am Kochen und am Verantwortungsbewusstsein für das Wohlbefinden und die Gesundheit der Familie.

Lehrstoff

  1. Ziffer eins
    Schulstufe
Der Arbeitsplatz; richtige Arbeitskleidung; Hygiene und Unfallverhütung; Küchengeräte und Küchenmaschinen.
Unterweisung in grundlegenden Arbeitstechniken.
Handhabung, Bedienung, Reinigung und Pflege der Küchengeräte und Küchenmaschinen.
Zubereitung von Speisen und Menüs nach neuesten ernährungswissenschaftlichen Erkenntnissen. Suppen, Suppeneinlagen, Vorspeisen, einfache Fleischspeisen, Beilagen, Salate, Gemüsegerichte, Soßen, fleischlose Hauptgerichte, Kompotte. Teige nach Grundrezepten der Kochlehre. Obst- und Topfenspeisen, Eintopfgerichte, Aufstriche, einfache kalte Platten; warme und kalte Getränke.
Zusammenstellung einfacher Menüs, Resteverwertung.
Brot und Gebäck, Obst- und Gemüsekonservierung, Milchverarbeitung.

  1. Ziffer 2
    Schulstufe
Vertiefung und Erweiterung der in der 1. Schulstufe erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten. Erweiterung der Kochkenntnisse auf dem Gebiet der Feinküche und der Großküche.
Feine Fleisch- und Fischgerichte, Wild- und Geflügelspeisen; Grillen, Flambieren, Braten in Folie, Englisch Braten, Fondue, Raclette und andere aktuelle Zubereitungsmethoden.
Grundteige für Feinkost: Erweiteter Biskuitteig, Blätterteig, Plunderteig, Aufläufe. Dunstkoch, Kleingebäck, Torten, Cremen, Glasuren.
Anrichten, Garnieren, Dressieren und Portionieren von Speisen. Schnellgericht, Brotbacken.
Teilen, Aufarbeiten und Kennen lernen der Fleischteile vom Schwein, Rind, Kalb, Wild, Schaf und Geflügel, sowie Küchenfertigmachen von Fischen.
Herstellung von bäuerlichen Spezialitäten.
Obst- und Gemüsekonservierung.
Milchverarbeitung.

Didaktische Grundsätze

Die theoretischen Kenntnisse sind im praktischen Unterricht anzuwenden und zu vertiefen. Dabei ist nach Grundrezepten von der einfachen zur anspruchsvollen Küche vorzugehen. Eigene Aufschreibungen und Kochbücher sind zu verwenden. Vor jedem praktischen Unterricht ist eine Arbeitsplanung durchzuführen, in der die Zubereitung der Speisen, die Arbeitseinteilung und der Arbeitsablauf zu besprechen sind. Die durchgeführten Arbeiten sind in Nachbesprechungen auszuwerten. Durch diese sollen die Schüler zum kritischen Beobachten der Arbeitsvorgänge, zur Beurteilung der Arbeitsergebnisse, des Zeit- und Arbeitsaufwandes angeregt werden. Ursachen von Erfolg und Misserfolg sind zu besprechen.

Der Einsatz verschiedener Hilfsmittel für die Küchenarbeit, die Bedienung der Herde, Geräte und Maschinen ist gründlich zu erklären und zu überwachen.

Die Schüler sind zu Sparsamkeit, Ordnung und Sorgfalt, Genauigkeit und Pünktlichkeit anzuhalten.

Auf umweltbewusstes Verhalten im Einkauf, auf entsprechende Arbeitskleidung, auf Hygiene bei der Arbeit und auf Hinweise zur Verhütung von Arbeitsunfällen ist großer Wert zu legen. Die Lehrinhalte Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte können im Rahmen eines Projektunterrichts vermittelt werden.

Nähen und Werken

Bildungs- und Lehraufgaben

Vermittlung von Kenntnissen und grundlegenden Nähtechniken, um Werkstücke materialgerecht, rationell und selbstständig herzustellen, umzuändern und auszubessern.

Schnittherstellung bzw Schnittabänderungen für die Werkstücke. Richtige Handhabung und Pflege der Nähmaschinen sowie die Beherrschung ihrer Einsatzmöglichkeiten. Wecken der Freude an handwerklicher Tätigkeit und der Bedeutung für den Wert einer sinnvollen Freizeitbeschäftigung.

Lehrstoff

  1. Ziffer eins
    Schulstufe
Einführung in den Nähunterricht, Führung einer Werkmappe.
Nähtechniken: Verschiedene Nähte, Hand- und Maschinenknopfloch, Verschlüsse (Haftel, Drucker, Knöpfe), Passepoilieren, Schrägstreifen, Applizieren, Zierstiche.
Werkstücke: Anwendung der Nähtechniken an einfachen Werkstücken wie zB Wäschesack, Arbeitsbekleidung, Kinderbekleidung, Patchworktechnik.
Einfache Dirndlbluse, Alltagstracht.
Werkstücke nach freier Wahl.

  1. Ziffer 2
    Schulstufe
Weiterführung der Werkmappe.
Nähtechniken: Bundverarbeitung, Kragen- und Manschettenverarbeitung, Reißverschluss, Zierstiche und Ziertechniken.
Werkstücke: Anwendung der Nähtechniken an aktuellen Bekleidungsstücken, wie zB Rock, Hose, Bluse, Kleid.
Festtagstracht mit Bluse.

Didaktische Grundsätze

Jede Arbeit ist durch eine Vorbesprechung vorzubereiten. Die durchgeführten Arbeiten sind in Nachbesprechungen auszuwerten. Durch diese sollen Schüler zum kritischen Beobachten der Arbeitsvorgänge, zur Beurteilung der Arbeitsergebnisse, des Zeit- und Arbeitsaufwandes angeregt werden.

Verwendung geeigneten Materials und die Anwendung geeigneter und rationeller Arbeitstechniken sind zu beachten.

Hausarbeiten und Servieren

Bildungs- und Lehraufgaben

Vermittlung von Kenntnissen und praktischen Fertigkeiten, die zur fachgemäßen und rationellen Durchführung aller Hausarbeiten befähigen.

Erlernen geeigneter Arbeitstechniken und Erwerben von Sicherheit im Gebrauch von Haushaltsmaschinen und Haushaltsgeräten. Erziehung zu Umsicht und Sorgfalt.

Schulung des Geschmackes im Bereich der Wohnraumgestaltung.

Lehrstoff

  1. Ziffer eins
    Schulstufe
Ordnungs-, Reinigungs- und Pflegearbeiten: Gebrauch von umweltfreundlichen Arbeits- und Reinigungsmitteln; Handhabung, Reinigung und Pflege der Haushaltsgeräte und Haushaltsmaschinen;
Vermeidung, Trennung und sachgemäße Entsorgung von Müll;
tägliche, wöchentliche und gründliche Reinigungsarbeiten;
Abwaschen und Geschirrpflege; Reinigung und Pflege der Wäsche und Bekleidung.
Wäschepflege: Sortieren, Waschen, Bügeln, Aufbewahren; Maschinen und Geräte zur Wäschepflege, Ordnung im Kleider- und Wäschekasten; Schuh- und Lederpflege.
Servieren: Tischdecken für verschiedene Mahlzeiten, Speisen und Anlässe in Familie und Gästebetrieb; Handhabung und Pflege der Servierbehelfe, Servieren von Speisen und Getränken; Anbieten und Abservieren.
Tisch- und Raumschmuck; Gestaltung von Tisch- und Menükarten; Einladungen; Raumschmuck für verschiedene Anlässe und jahreszeitliche Feste.

  1. Ziffer 2
    Schulstufe
Vertiefung des Erlernten der 1. Schulstufe; Reinigung und Pflege von Polstermöbeln, Teppichen, Metall- und Schmuckgegenständen; Durchführung von kleineren Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten; Bedienung und Pflege von elektrischen Haushaltsgeräten.
Pflege von Wäsche und Bekleidung: Waschen und Bügeln nach verschiedenen Verfahren; Stärken und Bleichen, Fleckentfernung.
Servieren: Vorlegen, Anrichten und Servieren für besondere Anlässe.
Getränkekunde; Tisch- und Raumschmuck für besondere Anlässe; Stoffdruck, Fertigstellen der Kreuzsticharbeit.

Didaktische Grundsätze

Der praktische Unterricht ist auf den Lehrstoff im Unterrichtsgegenstand Haushaltsführung und auf den Jahresablauf abzustimmen. Jede Arbeit ist durch eine Arbeitsplanung und Arbeitsunterweisung vorzubereiten. Die durchgeführten Arbeiten sind in Nachbesprechungen auszuwerten. Die Arbeitsunterweisungen sind im Schul- und Internatsbereich durchzuführen, wobei jede Möglichkeit zur praktischen Hauspflege auszunützen ist. Die Schüler sind anzuleiten, sich im Servieren zu üben.

Bei Schulfeiern und Bewirtung von Gästen haben die Schüler Gastfreundschaft zu üben sowie ihre Geschicklichkeit und ihren Geschmack in Bezug auf Raum- und Tischgestaltung zu vervollständigen.

Für die Werkstücke ist eine sorgfältige Auswahl von Musterbeispielen, die Verwendung geeigneten Materials und die Anwendung geeigneter Arbeitstechniken zu beachten und die Tätigkeit und Geschicklichkeit der Schüler zu berücksichtigen. Für jedes Werkstück ist ein Arbeitsblatt mit Arbeitsanleitung anzulegen und in einer Mappe zu sammeln.

Bei allen Arbeiten ist auf schonende Behandlung der Schuleinrichtungen zu achten.

Auf umweltbewusstes Verhalten, auf entsprechende Arbeitskleidung sowie auf Hinweise zur Verhütung von Arbeitsunfällen ist besonderer Wert zu legen.

Garten, Landwirtschaft, bäuerliches Handwerk

Bildungs- und Lehraufgaben

Vermittlung jener Fertigkeiten, die für die selbstständige und richtige Ausführung von Arbeiten im bäuerlichen Hausgarten und zum Schmuck des Hauses erforderlich sind. Erwerben von Kenntnissen und Fertigkeiten zur Ergänzung des Unterrichts in Tierhaltung und Pflanzenbau. Erlernen von bäuerlichen Handwerkstechniken.

Lehrstoff

  1. Ziffer eins
    und 2. Schulstufe
Garten: Bodenbearbeitung, Kompostierung, Kultur- und Pflegearbeiten bei Nutz- und Zierpflanzen. Ernte von Obst und Gemüse. Erstellung eines Anbau- und Gartenplans.
Landwirtschaft: Tierbeurteilung, Beurteilung der Futterqualität, Aufschreibungen und Aufzeichnungen im Stall, Stallarbeiten; Melkübungen am Gummieuter; Haltung und Pflege von landwirtschaftlichen Nutztieren; Geflügelschlachtung; Bodenuntersuchungen, Pflanzenbestimmungen, Pflanzenschutzmaßnahmen, Obsternte.
Bäuerliches Handwerk.
Floristische Grundbegriffe.
Wollverarbeitung: Färben, Kardieren, Spinnen, Weben, Filzen,
Stricken, Häkeln.

Didaktische Grundsätze

Die Arbeiten sind entsprechend dem Vegetationsverlauf anzusetzen und auf den theoretischen Unterricht abzustimmen. Beim Werken sind die Schüler zum Anfertigen von Werkstücken in Bezug auf das zu verwendende Material und die Art der Ausführung anzuleiten. Jede Arbeit soll materialgerecht, zweckentsprechend und der Fähigkeit des Schülers angepasst sein. Das praktische Melken im Stall wird in Kursform durchgeführt (Melkkurs).

  1. Ziffer 2
    Alternative Pflichtgegenstände – Schwerpunktausbildungen

Psychologie

Bildungs- und Lehraufgaben

Die Schüler sollen durch das Erkennen differenzierter Persönlichkeitsstrukturen sich und die Mitmenschen besser verstehen lernen, für persönliche und mitmenschliche Lebenskrisen sensibilisiert werden, sich der erzieherischen Möglichkeiten und der Vorbildwirkung bewusst werden, zu einer verantwortungsvollen und toleranten Haltung innerhalb der Gemeinschaft erzogen werden.

Lehrstoff

  1. Ziffer 3
    Schulstufe
Grundbegriffe der Psychologie: Richtungen, Aufgaben, Anwendungsbereiche; Anlage und Umwelt als Grundlagen der Persönlichkeit, Persönlichkeitspsychologie, Persönlichkeitsforschung.
Familie, Erziehung; Entwicklungspsychologie.
Kognitive Vorgänge: Wahrnehmung, Gedächtnis, Denken; Theorien
und Techniken des Lernens.
Sozialpsychologie: Sozialisation, Einstellungen und Vorurteile, Feindbilder, Gruppenstrukturen, Gruppenprozesse.

Didaktische Grundsätze

Der theoretische Lehrstoff soll durch die Förderung der Teamentwicklung und durch das Eingehen auf die in der Gruppe vorhandenen Persönlichkeiten praktisch demonstriert werden.

Musikerziehung

Bildungs- und Lehraufgaben

Wecken der Freude am Singen und Musizieren und am Besitz eines Liederschatzes. Erkennen der gemeinschaftsfördernden Wirkung des Singens und Festigung der Beziehungen zum Volkslied und zur Volksmusik. Pflege und Förderung des heimischen Liedgutes. Erwerben von Kenntnissen im richtigen Umgang mit der Stimme. Der Unterricht hat das Erleben und Erkennen der Wechselbeziehung von Musik und Bewegung zum Ziel. Dabei ist durch das Kennen lernen von Musik und Tänzen aus anderen Ländern ein besserer Zugang zu anderen Kulturkreisen herzustellen. Alternative, alte und nicht so bekannte Musikinstrumente vorstellen und die Experimentierfreudigkeit fördern. Sensibilisierung der Sinne und der Körpererfahrung, Verbesserung der Reaktionsfähigkeit und der Motorik.

Lehrstoff

  1. Ziffer 3
    Schulstufe
Vertiefen der Kenntnisse der ersten zwei Schulstufen; Volkslieder und Musik aus Europa. Tänze aus dem europäischen Raum, vielfältige Bewegungserfahrung, Differenzierung des Hörvermögens, musikalische Improvisation mit verschiedensten Instrumenten, Entwicklung der Phantasie und der Kreativität in Bewegung und Musik.

Didaktische Grundsätze

Durch Singen von mehrstimmigen Liedern ist die Stimmsicherheit zu festigen und das Gemeinschaftsbewusstsein zu fördern. Die Freude am Singen und Musizieren ist zu wecken und als sinnvolle Freizeitgestaltung bewusst zu machen. Durch die Mitgestaltung von Festen und Schulfeiern und Schulgottesdiensten soll die Leistung gefördert werden. Gelegenheiten zum Besuch eines Musiktheaters sind als Ergänzung zum Unterricht zu nützen. Darüber hinaus ist auch die Zusammenarbeit mit heimischen Volksmusikern sowie Musikern aus dem benachbarten Ausland zu suchen. Auf internationale und nationale Volkstanzveranstaltungen soll hingewiesen werden. Der Besuch von Veranstaltungen dieser Art ist zu ermöglichen.

Kinder- und Erwachsenenbetreuung

Bildungs- und Lehraufgaben

Die Schüler sollen Grundkenntnisse erwerben die es ihnen möglich machen für jede Altersgruppe entsprechende Betreuungsvorschläge auszuwählen, sie in die Praxis umzusetzen und anzuwenden. Die Grundbegriffe der Psychologie sollen verstanden und angewandt werden.

Lehrstoff

  1. Ziffer 3
    Schulstufe
Die Aufgaben des Gruppen- bzw Spielleiters; Animation in Groß- und Kleingruppen; Grundlagen der Gruppendynamik; Systematik verschiedener Spielformen; Planung, Durchführung und Reflexion von Betreuungsaktionen.
Spielarten: Kennenlern-, Wahrnehmungs-, Kreativ-, Rollenspiele usw.
Spielaktionen, Feste, Mottotage; Kindertheater und Shows; Sprache, Bewegung und Tanz; Spiele der Erwachsenen.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht ist praxisbezogen und lebensnah zu gestalten. Die erworbenen Kenntnisse müssen in den entsprechenden Betreuungseinrichtungen und durch Projekte sofort umgesetzt und angewandt werden können. Betreuungsprojekte für verschiedene Altersgruppen sind auszuarbeiten und anzubieten. Kontakte mit Fachleuten und Fachexkursionen zu geeigneten Institutionen sind wahrzunehmen.

Gesundheit und Soziales

Bildungs- und Lehraufgaben

Die Schüler sollen in ihrer Entwicklung zu sozialer Verantwortung und zu gesunder Lebensführung angehalten werden. Sie sollen sich zu selbstbewussten, gemeinschaftsfähigen, kritischen Persönlichkeiten entwickeln.

Der Kontakt mit Gesundheits- und Sozialeinrichtungen soll ihnen die Entscheidung zur Berufswahl erleichtern.

Lehrstoff

  1. Ziffer 3
    Schulstufe
Krankenhilfekurs; Hausmittel (Wickel, Salben, Tees, Einreibungen); Homöopathie; Massage.
Praktische Übungen (Pensionistenheim, Hauskrankenpflege – Hilfswerk, Wohngruppe – Kinderdorf St Anton, Krankenhaus). Sinnesparcours, Mensch und Natur – Sinne.
Wohnraumgestaltung, Entspannungstechniken.
Kräuterwanderung, Verwendung der Kräuter in der Küche. Lehrausgänge (Geschützte Werkstätten, Lebenshilfe, Krankenhaus, Waldkindergarten).
Helfende Berufe – Vorstellen durch Referenten (Hebamme, Krankenschwester, Hospizbewegung, Palliativmedizin, Entwicklungshilfe).
Gedächtnistraining; Entspannung; Naturkosmetik.

Didaktische Grundsätze

Das Verständnis für Menschen mit Krankheit, Alter und Behinderung wecken.

Anschaulichkeit durch praktische Übungen, Lehrausgänge und Praktika in sozialen Institutionen, Gastreferenten. Querverbindungen zu den Gegenständen Bewegung und Sport, Psychologie, Religion, Kinder- und Erwachsenenbetreuung sowie Betriebs- und Haushaltsorganisation sind herzustellen.

Wellness und Regionaltourismus

Bildungs- und Lehraufgaben

Vermittlung von Kenntnissen über verschiedene Einrichtungen im Wellness- und Gesundheitsbereich. Diese Kenntnisse sollen die Schüler befähigen, sowohl die Bedeutung des Tourismus in der Region, mit dem Schwerpunkt Urlaub am Bauernhof, als auch die Ressourcen der Umgebung zu erkennen.

Lehrstoff

  1. Ziffer 3
    Schulstufe
Urlaub am Bauernhof; Sinnesschulungen, Entspannungstechniken;
Projekt- und Zeitmanagement; Organisation von Feiern und Festen;
Wellness; der Körper und seine Pflege mit Bezug auf Prävention;
sportliche Aktivitäten; Massage und die unterschiedlichen Anwendungstechniken; das Wasser und seine vielseitigen Anwendungen mit besonderem Augenmerk auf die Auswirkungen bezüglich der Gesundheit der Menschen; die Küche der Region, ihre Spezialitäten und die Pflege der Rezepte.

Didaktische Grundsätze

Vermittlung von Kenntnissen über verschiedene Einrichtungen im Wellness- und Gesundheitsbereich. Diese Kenntnisse sollen die Schüler befähigen, sowohl die Bedeutung des Fremdenverkehrs in der Region, mit dem Schwerpunkt Urlaub am Bauernhof, als auch die Ressourcen der Umgebung zu erkennen. Querverbindungen zu den Gegenständen Bewegung und Sport, Gesundheit und Soziales, Kochen und Fachkunde, Marketing und Präsentation sowie Betriebs- und Haushaltsorganisation sind herzustellen.

  1. Ziffer 3
    Freigegenstände und unverbindliche Übungen

Angewandte Informatik

Bildungs- und Lehraufgaben

Vermittlung von Aufbau, Funktion und Einsatzmöglichkeiten eines Computers sowie die Unterweisung in der Handhabung. Befähigung zur Ausführung fachbezogener Arbeiten und Hinführung zu einer positiven, aber kritischen Einstellung.

Lehrstoff

  1. Ziffer eins
    und 2. Schulstufe
Vertiefung der in der Informatik erworbenen Kenntnisse und der Einsatz von fachspezifischen Programmen. Darüber hinaus sollen Inhalte vermittelt werden, die zu einschlägigen Zertifikaten in der Computeranwendung führen.

Didaktische Grundsätze

Die theoretischen Grundlagen sind auf das absolut notwenige Maß zu beschränken, der Schwerpunkt ist auf das Arbeiten mit den Geräten zu legen. Querverbindungen zu Fachgegenständen sind herzustellen. Aktuelle Entwicklungen in der Informationstechnologie sollen berücksichtigt werden. Das selbstständige Arbeiten ist zu fördern.

Englisch Konversation

Bildungs- und Lehraufgaben

Die Geläufigkeit und Anwendungssicherheit der Schüler im Fremdsprachengebrauch soll mit diesem Unterrichtsgegenstand erhöht werden.

Lehrstoff

  1. Ziffer 3
    Schulstufe
Anwendungen der Themen und Inhalte des Pflichtgegenstandes Englisch.

Didaktische Grundsätze

Durch verschiedene Übungen (zB Rollenspiele, Telefonate usw) und Medien ist der Unterricht lebendig zu gestalten und die Schüleraktivität zu fördern. In der Themenwahl ist auf Aktualität und Schülerinteressen Rücksicht zu nehmen.

Zweite Fremdsprache Konversation

Bildungs- und Lehraufgaben

Die Schüler sollen im Hinblick auf die Erfordernisse im ländlichen Raum bzw in ihrer Heimat über jene Kenntnisse verfügen, die sie befähigen, Gehörtes und Geschriebenes zu verstehen und als Verständigungsmittel einsetzen.

Lehrstoff

  1. Ziffer 2
    und 3. Schulstufe
Anleitung zur Aussprache und Hinführung zum Gebrauch des Wörterbuches.
Rechtschreibung und grammatikalische Grundlagen; Vokabeln und Redewendungen des Grundwortschatzes in Alltagssituationen; Texte bzw Textausschnitte hören, lesen, übersetzen und in eigenen Worten wiedergeben.
Wortschatz aus der Gastronomie.

Didaktische Grundsätze

Die Lehrstoffauswahl soll in erster Linie zur Bewältigung häufiger kommunikativer Situationen befähigen.

Motivationsfördernde Lehrmethoden wie Rollen- und Sprachspiele, Lieder und Rätsel sollen den Unterricht abwechslungsreich und interessant gestalten. Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen sind herzustellen.

Musische Bildung

Bildungs- und Lehraufgaben

Freude und Interesse an musischer Betätigung sollen geweckt werden. Sinnvolle Freizeitbetätigung, Mitwirkung in der Dorfgemeinschaft, Interesse an kulturellen Tätigkeiten.

Lehrstoff

1., 2. und 3. Schulstufe

Singen ein- und mehrstimmiger Lieder; Stimmbildung und Atemtechnik; Instrumentenkunde; Musik hören und verstehen;

internationale Musikformen; Musik und Gesellschaft;

Spielgruppenbetreuung; Fest- und Feiergestaltung.

Didaktische Grundsätze

Durch die aktive Beteiligung an der Fest- und Feiergestaltung werden sowohl Selbstständigkeit als auch Sicherheit im öffentlichen Auftreten geschult und somit die Weichen für ein Leben in der Gemeinschaft gestellt.

Der Besuch verschiedenartiger Musikveranstaltungen soll den Unterricht beleben und zu Diskussionen anregen.

Melkkurs

Siehe Pflichtgegenstandsgruppe praktischer Unterricht Garten, Landwirtschaft, bäuerliches Handwerk.

  1. Ziffer 4
    Förderunterricht

Der Förderunterricht dient dazu Lerndefizite einzelner Schüler auszugleichen, damit sie das Lernziel der Schulstufe erreichen."

  1. Ziffer 5
    Die Anlage 5a entfällt.

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit Beginn des Schuljahres 2005/2006 in Kraft.

Für die Landesregierung:

Die Landeshauptfrau:

Burgstaller