Datum der Kundmachung

20.03.2002

Fundstelle

Landesgesetzblatt Nr 20 aus 2002, 9. Stück

Bundesland

Salzburg

Kurztitel

Änderung der Verordnung, mit der die Lehrpläne für die landwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen erlassen werden

Text

Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 16. Jänner 2002 zur Änderung der Verordnung, mit der die Lehrpläne für die landwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen erlassen werden

Auf Grund der Paragraphen 9,, 9a, 19 und 30 des Salzburger Landwirtschaftlichen Schulgesetzes, Landesgesetzblatt Nr 57 aus 1976,, in der geltenden Fassung wird verordnet:

Artikel I

Die Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 21. Oktober 1982, LGBl Nr 84, mit der die Lehrpläne für die landwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen erlassen werden, zuletzt geändert durch die Verordnung Landesgesetzblatt Nr 80 aus 1999,, wird geändert wie folgt:

  1. Ziffer eins
    In der Anlage 4 - Lehrplan für die Landwirtschaftliche Fachschule, Fachrichtung: Landwirtschaft - lauten der römisch II. und römisch III. Teil:

"II. Stundentafel

Unterrichtsgegenstände         Wochenstunden      Gesamtstunden

                               1.       2.       3.

                                    Schulstufe

1. Pflichtgegenstände

Religion                       2        2        2        188

Deutsch und Kommunikation      2        1        1        130

Englisch                       1        1        1         94

Mathematik und Fachrechnen     2        2        -        144

Lebens- und Volkskunde         2        -        -         72

Politische Bildung             2        -        -         72

Wirtschaftskunde und

Genossenschaftswesen           1        1        -         72

Informatik                     1        1        -         72

Schriftverkehr und

Textverarbeitung               1        1        -         72

Raumordnung und Umweltkunde    -        -        2         44

Pflanzenbau                    2        2        3        210

Obstbau                        -        -        1         22

Waldwirtschaft                 -        2        1         94

Tierhaltung und

Milchwirtschaft                2        2        4        232

Tierheilkunde                  -        -        1         22

Landtechnik                    2        2        2        188

Baukunde                       -        -        2         44

Landwirtschaftliche

Betriebslehre                  -        2        4        160

Buchhaltung und Steuerkunde    -        1        2         80

Marktkunde und Marketing       -        -        2         44

Zwischensumme                 20       20       28       2056

2. Alternative Pflichtgegenstandsgruppen -

Schwerpunktausbildungen

2.1 Holzbearbeitung

Fachzeichnen                   2        1        -        108

Leibesübungen                  2        2        2        188

Gewerbe- und Rechtskunde       -        1        1         58

Gewerbliche Fachkunde          1        1        -         72

Praktischer Unterricht

   Land- und Forstwirtschaft   4        4        8        464

   Holzbearbeitung             5       10        -        540

   Metallbearbeitung           5        -        -        180

   Schweißen                   -       65**      -         65

   Melkkurs                    -       12**     12**       24

Summe                         39       39       39       3755

2.2 Metallbearbeitung

Fachzeichnen                   2        1        -        108

Leibesübungen                  2        2        2        188

Gewerbe- und Rechtskunde       -        1        1         58

Gewerbliche Fachkunde          1        1        -         72

Praktischer Unterricht

   Land- und Forstwirtschaft   4        4        8        464

   Holzbearbeitung             5        -        -        180

   Metallbearbeitung           5       10        -         40

   Schweißen                   -       65**      -         65

   Melkkurs                    -       12**     12**       24

Summe                         39       39       39       3755

2.3 Hauptfachrichtung Pferdewirtschaft

Fachzeichnen                   2        -        -         72

Leibesübungen und Reiten       1        1        1         94

Gewerbe- und Rechtskunde       -        1        1         58

Pferdehaltung und -zucht       -        -        1         22

Exterieurlehre und

Veterinärkunde                 -        2 ½      -         90

Reit- und Fahrlehre            1        1 ½      1        112

Trainings- und Bewegungslehre  -        -        1         22

Praktischer Unterricht

   Land- und Forstwirtschaft   2        4        2        260

   Holzbearbeitung             4        -        -        144

   Metallbearbeitung           4        -        -        144

Pferdewirtschaft:

   Reiten und Haltung          2        3        3        246

   Fahren und Haltung          1        2        -        108

Summe                         37       35       38       3428

2.4 Gastronomie und Tourismuswirtschaft

Fachzeichnen                   2        -        -         72

Leibesübungen                  2        2        2        188

Gewerbe- und Rechtskunde       -        1        1         58

Gastgewerbliche Betriebslehre  -        1        -         36

Fremdenverkehrslehre           -        2        -         72

Gastgewerbliche Baukunde       -        1        -         36

Lebensmittel- und Küchenkunde  -        1        -         36

Getränke- und Servierkunde     -        1        -         36

Gastgewerbliche Buchhaltung

und Steuerkunde                -        1        -         36

Praktischer Unterricht:

   Land- und Forstwirtschaft   4        4        8        464

   Holzbearbeitung             5        -        -        180

   Metallbearbeitung           5        -        -        180

   Kochen und Servieren        -        5        -        180

   Schweißen                   -       65**      -         65

   Melkkurs                    -       12**     12**       24

Summe                         38       39       39       3719

2.5 Hauptfachrichtung Milchwirtschaft

Fachzeichnen                   2        -        -         72

Gewerbe- und Rechtskunde       -        1        1         58

Leibesübungen                  2        2        2        188

Molkereikunde                  ½        1        ½         65

Käsereikunde                   ½        1        ½         65

Milchwirtschaftliche Chemie    ½        1        ½         65

Mikrobiologie und Hygiene      ½        1        ½         65

Praktischer Unterricht:

   Land- und Forstwirtschaft   2        4        2        260

   Holzbearbeitung             4        -        -        144

   Metallbearbeitung           4        -        -        144

   Labor - Milchverarbeitung   2        4        4        304

   Schweißen                   -       65**      -         65

   Melkkurs                    -       12**     12**       24

Summe                         38       35       39       3575

3. Freigegenstände und unverbindliche Übungen

Englisch Konversation          1        1        -         72

Angewandte Informatik          -        1        1         58

Almwirtschaft                  -        -        1*        22

Gemüsebau                      -        -        1*        22

Musische Bildung              20**     20**      -         40

Praktischer Unterricht:

   Landwirtschaftliche

   Spezialkurse               40**     40**     40**      120

   Ergänzungskurs Tischler    40**      -        -         40

   Ergänzungskurs Schlosser   40**      -        -         40

   Ergänzungskurs Zimmerer     -       40**      -         40

   Ergänzungskurs

   Landmaschinenmechaniker     -       40**      -         40

   Schulspezifischer

   Schwerpunkt                 -        -     max 300**   300

   Betriebspraxis        max 120**  max 120**    -        240

4. Förderunterricht

Sprachen                      32**      -        -         32

Mathematik und Fachrechnen    24**      -        -         24

*  Alternativ **  Gesamtstunden

römisch III. Bildungs- und Lehraufgaben,

Lehrstoff und didaktische Grundsätze der einzelnen

Unterrichtsgegenstände

  1. Ziffer eins
    Pflichtgegenstände

Religion

(Bekanntmachung gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr 190 aus 1949,, in der geltenden Fassung)

Für den Religionsunterricht an den dreijährigen landwirtschaftlichen Fachschulen findet im Sinn des Paragraph 2, des Religionsunterrichtsgesetzes der Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Berufsbildenden mittleren Schulen und Polytechnischen Lehrgängen (Dreijährige Fachschulen) gemäß der Verlautbarung im Verordnungsblatt Nr 6 der Erzdiözese Salzburg vom Juni 1985 Anwendung.

Deutsch und Kommunikation

Bildungs- und Lehraufgaben

Festigung im richtigen Schreiben, Lesen und Sprechen, sowie in der Fähigkeit, Gehörtes, Gelesenes und Erlebtes schriftlich und mündlich sprachlich richtig zu gestalten.

Erkennen des Wertes der allgemeinen und der fachlichen Literatur für die eigene Bildung. Kritischer Umgang mit den Medien. Sicheres Auftreten und sprachlich richtige Ausdrucksweise bei Reden und in Diskussionen. Kenntnis über Gestaltung von Vortragsveranstaltungen und Versammlungen, über richtige Vorsitzführung, Diskussionsleitung und Abfassung von Protokollen.

Lehrstoff

  1. Ziffer eins
    Schulstufe
Rechtschreibregeln: Lange und kurze Vokale, gleich und ähnlich klingende Konsonanten; Silbentrennung; Satzzeichen.
Groß- und Kleinschreibung: Zusammen- und Getrenntschreibung. Wortschatzübungen und Gebrauch des Wörterbuches; Fremdwörter.
Wortlehre: Grundwortarten, Funktionswortarten.
Satzlehre.
Aufsatzlehre: Stilmerkmale.
Aufsatzgattungen: Erzählung, Erörterung, Bericht, Beschreibung.
Vorbereitung und Darbietung der Rede, Redeauftritte: Vorstellen,
Begrüßen, Statement, Kurzreferat.
Leseübungen.

  1. Ziffer 2
    Schulstufe
Das Referat: Vorbereitung, Stoffsammlung, Gliederung.
Literatur: Literaturgattungen, Stilmerkmale.
Überblick über die Literaturgeschichte: Kulturgeschichtlicher Überblick und kunstgeschichtliche Stilepochen.
Belletristik und Trivialliteratur; Sach- und Fachbücher;
Zeitungen und Zeitschriften.
Fernsehen, Film, Theater.
Die Bücherei: Lesen und Vorstellen von Büchern.

  1. Ziffer 3
    Schulstufe
Erstellen, Darbieten und Halten von Reden und Referaten. Die Diskussion, Diskussionsleitung, Protokollführung.

Didaktische Grundsätze

Auf richtiges Sprechen und Schreiben ist in allen Unterrichtsgegenständen hinzuwirken. Die Schüler sollen sich ein Sprachgefühl aneignen.

Die getrennt aufgezählten Stoffbereiche sind sinnvoll miteinander zu verbinden.

Der Besuch von Theatervorstellungen uÄ sollte gefördert werden. Die Benützung öffentlicher Büchereien ist anzuregen. Zur Einführung in die Redeübungen sind die redetechnischen Grundkenntnisse zu vermitteln.

Zur Überprüfung der Rechtschreibkenntnisse sind Leistungstests und Diktate durchzuführen. Zur Überprüfung der Sprachlehrekenntnisse können schriftliche Überprüfungen oder Aufsätze verwendet werden.

  1. Ziffer eins
    Schulstufe: zwei Schularbeiten / Semester
  2. Ziffer 2
    Schulstufe: eine Schularbeit / Semester
  3. Ziffer 3
    Schulstufe: eine schriftliche Arbeit zur Leistungsfeststellung

Englisch

Bildungs- und Lehraufgaben

Die Schüler sollen Situationen des beruflichen und privaten Lebens in der Fremdsprache bewältigen können, im Verstehen, im Sprechen sowie im Lesen und Schreiben.

Sie sollen eine aufgeschlossene Haltung gegenüber Menschen anderer Sprachgemeinschaften, deren Lebensweise und Kultur einnehmen und offen sein für Kontakte von Mensch zu Mensch.

Lehrstoff

  1. Ziffer eins
    und 2. Schulstufe
Das persönliche Umfeld: zB Familie, Freunde, Freizeit.
Situationen des täglichen Lebens: zB Essen, Einkaufen, Telefonieren.
Freizeit und Reisen.
Kulturelle und soziale Besonderheiten der englischsprachigen
Länder.
Arbeitswelt: zB Vorstellungsgespräche, Verhalten am Arbeitsplatz, Umgang mit Vorgesetzten und Kunden.
Berufswelt: Befassung insbesondere mit den im Bildungsziel der Schule genannten Berufen.
Sprachstrukturen zur Festigung der Sprachfertigkeit: zB Satzbau, Zeiten, Redewendungen.

  1. Ziffer 3
    Schulstufe
Vertiefung des Lehrstoffes der ersten zwei Schulstufen; Erarbeitung eines Fachvokabulars für den landwirtschaftlichen Bereich.

Didaktische Grundsätze

Auf den Vorkenntnissen der Schüler ist aufzubauen, grundsätzlich soll die Fremdsprache als Unterrichtssprache verwendet werden. Einsetzen verschiedenster Medien und Kommunikationstechniken. Auch die in anderen Gegenständen erworbenen Grundkenntnisse sind einzubeziehen, Querverbindungen herzustellen.

Die im Bildungsziel der Schule formulierten Berufe sind besonders zu berücksichtigen.

Der Grammatikunterricht hat in erster Linie der Festigung der Sprachfertigkeit zu dienen und soll daher im Zusammenhang mit dem übrigen Sprachunterricht stehen.

Mathematik und Fachrechnen

Bildungs- und Lehraufgaben

Die vorhandenen Kenntnisse der Schüler in Mathematik sollen vertieft und weiter ausgebaut werden. Die Schüler sollen befähigt werden, die im Berufsleben auftretenden rechnerischen Probleme selbstständig und sicher zu lösen. Genauigkeit, wirtschaftliches Denken und der Spargedanke sind zu fördern.

Lehrstoff

  1. Ziffer eins
    Schulstufe
Wiederholung der Grundrechnungsarten; Stellenwert; Teilbarkeit der Zahlen; metrische Maße und Gewichte; Bruchrechnen;
Umwandlung von Bruchzahlen; Gleichungen; Umwandlung von Formeln;
Quadrieren und Wurzelziehen mit technischen Hilfsmitteln;
einfache und zusammengesetzte Schlussrechnungen;
Verhältnisgleichungen; Prozentrechnungen von Hundert, auf Hundert, in Hundert; Promillerechnungen, Zinsrechnungen;
Flächenberechnungen; pythagoreischer Lehrsatz und seine Anwendung; einfache Winkelfunktionen; Körperberechnungen:
Inhalte und Umfang.

  1. Ziffer 2
    Schulstufe
Zinsrechnungen; Rentenrechnungen; Anwendung der Faktorentafeln;
Kredittilgung; Verhältnisrechnungen; Verteilungsrechnungen;
Durchschnittsrechnungen; Mischungsrechnungen.
Berufsbezogenes Rechnen aus den Sachgebieten der Holz- und der Metallbearbeitung; Kalkulationen: Materialeingang, Warenausgang;
Materialbedarfs- und -verbrauchsrechnungen.
Flächen-, Körper- und Masseberechnungen; Längen- und Flächenberechnungen für Dächer, Wände, Decken, Böden. Anwendung des Prozentrechnens für Metallverschnitt und Legierungen; Holzverschnitt und Schwund.
Berufsbezogenes Rechnen aus den Sachgebieten der Gastronomie und des Fremdenverkehrs: Kalkulationen bei Getränken, Speisen, Zigaretten, Beherbergung und bei Leistungskombinationen; Berechnung des Rohaufschlagskoeffizienten.
Wareneinsatzberechnungen bei Speisen mit Beilagen und Zutaten und bei Getränken; Ermittlung des Rohaufschlages bei Speisen und Getränken.
Personalverrechnung: Lehrlingsentschädigung, Lohnsteuer, Sozialversicherung, Aufteilung des Bedienungsgeldes, Urlaubs- und Feiertagsabrechnung.

Didaktische Grundsätze

Auf die Beherrschung der Grundrechnungsarten und auf das Überschlagsrechnen ist besonderer Wert zu legen. Zeitgemäße technische Hilfsmittel (elektronische Rechner) sind bei den verschiedenartigen Aufgaben sinnvoll einzusetzen. Auf die Einhaltung einer sauberen und übersichtlichen Form ist zu achten. Der Unterricht ist in sinnvollem Wechsel von Vortrag und Arbeitsunterricht zu gestalten. Die Lehrinhalte sind nach Sachgebieten systematisch aufzubauen und den Erfordernissen einer zeitgemäßen Ausbildung anzupassen. Das Hauptgewicht ist auf die Erfassung der Rechenaufgabe, auf die Sicherheit und Gewandtheit in den Rechenoperationen zu legen. Bei der Erstellung der Übungsaufgaben sind praxisbezogene Beispiele in Verbindung mit den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu wählen.

Zwei Schularbeiten je Semester.

Lebens- und Volkskunde

Bildungs- und Lehraufgaben

Den Schülern sollen die Wege in ein sinn- und werterfülltes Leben in der Familie, in der Gemeinschaft sowie in der Berufs- und Arbeitswelt aufgezeigt werden.

Sie sollen zu einem sicheren und adäquaten Verhalten in den verschiedenen Lebenslagen geführt werden, das bestimmt ist von Verständnis, Toleranz und Achtung gegenüber anderen Menschen und Kulturen und das Verantwortungsbewusstsein gegenüber der belebten und unbelebten Umgebung erkennen lässt.

Die Beziehungen zur Volkskultur sind durch besondere Aktivitäten zu festigen; die Werte der eigenen Kultur und Heimat sind bewusst zu machen, um dadurch Verständnis für andere Kulturen und Völker zu erreichen.

Lehrstoff

Verhalten in der Gemeinschaft, im täglichen Leben, in der Berufs- und Arbeitswelt sowie bei besonderen Anlässen. Die Entwicklung des Menschen als körperliches und geistigseelisches Wesen; Charaktereigenschaften und Persönlichkeitsbildung.

Partnerschaft, Ehe, Familie, Erziehung, Konflikte.

Freizeitverhalten, Sucht.

Heimatliche Kulturgeschichte: kirchliche und weltliche Bauten;

Denkmäler; Volkskultur und Hochkultur.

Bau- und Wohnkultur: bauliche Gestaltung von Haus und Hof, Hof- und Dorfformen, Ortsbild und Landschaftspflege.

Brauchtum, Sprache, Lied, Musik, Tanz, Theater und deren Bedeutung für jedes Volk.

Die Schüler sind zum Erstellen einer Hof-, Haus- bzw. Familienchronik anzuhalten.

Didaktische Grundsätze

Der Lehrstoff soll die Erlebnis- und Erfahrungswelt der Schüler berücksichtigen und auch andere Kulturen vergleichend einbeziehen. Die Entfaltung der seelischen und geistigen Kräfte soll zu einer bewussten Gestaltung des eigenen Lebens, zu Selbstsicherheit und einer reifen Persönlichkeit führen. Eine Erziehung zur gegenseitigen Achtung und Toleranz in allen Bereichen des täglichen Lebens ist anzustreben. Die Schüler sollen in die Fest- und Feiergestaltung einbezogen werden. Eine einseitige Verschiebung des Unterrichtes in Richtung Lebenskunde oder Volkskunde ist zu vermeiden; eine ungefähr gleiche Beteilung der beiden Bereiche ist anzustreben.

Politische Bildung

Bildungs- und Lehraufgaben

Durch die Vermittlung von Kenntnissen und anhand aktueller Ereignisse im gesellschaftlichen und politischen Leben in Österreich, Europa und der Welt soll der Schüler Einblicke in Ursachen, Zusammenhänge und zeitgeschichtliche Hintergründe erhalten. Er soll die Fähigkeit bekommen, sich bewusst zu informieren, Verständnisbereitschaft und Demokratiebewusstsein zu entwickeln und zu verantwortungsbewusstem Handeln gelangen.

Lehrstoff

Grundlagen des Staates; Staats- und Regierungsformen; Demokratie; Konflikte und Konfliktlösungen im gesellschaftlichen Zusammenleben.

Grundzüge der Österreichischen Verfassung; politische Parteien, Interessenvertretungen, Sozialpartnerschaft.

Möglichkeiten politischer Partizipation auf Schul-, Gemeinde-, Landes- und Bundes-ebene; Wahlen; Österreich, Salzburg und die Europäische Union; Menschenrechte; wesentliche Ereignisse der jüngeren Geschichte auf politischem, wirtschaftlichem, sozialem, gesellschaftlichem und kulturellem Gebiet unter besonderer Berücksichtigung Österreichs und Salzburgs.

Aktuelle politische und gesellschaftliche Entwicklungen von regionaler und über-regionaler Bedeutung.

Didaktische Grundsätze

Durch die Anknüpfung an aktuelle Ereignisse, den gezielten Einsatz von Medien und den Besuch verschiedener Institutionen ist der Unterricht lebendig zu gestalten.

Die Möglichkeit der gezielten Beeinflussung und Meinungssteuerung ist bewusst zu machen.

Bei der Behandlung der Lehrinhalte ist ihr Bezug zur Landwirtschaft herzustellen.

Wirtschaftskunde und Genossenschaftswesen

Bildungs- und Lehraufgaben

Vermittlung der grundlegenden Kenntnisse über Wirtschaft und Wirtschaftspolitik. Insbesondere ist die Bedeutung der Landwirtschaft im Rahmen der Gesamtwirtschaft sowie die Bedeutung des landwirtschaftlichen Genossenschaftswesens herauszuarbeiten. Die vermittelten Kenntnisse sollen das Interesse und Verständnis für wirtschaftliche, wirtschafts- und agrarpolitische Vorgänge wecken und heben.

Lehrstoff

  1. Ziffer eins
    Schulstufe
Grundlagen der Wirtschaft und des Wirtschaftens:
Begriffsbestimmungen, Entwicklung der Wirtschaft, Grenzen der Wirtschaft; Ordnungssysteme von Volkswirtschaften unter besonderer Berücksichtigung der sozialen Marktwirtschaft. Österreichs und Salzburgs Wirtschaft; Beispiele und Auswirkungen wirtschaftlicher Änderungen (zB Globalisierung).
Gütererzeugung: Produktionsfaktoren, Betriebe und Unternehmen:
Rechtsformen, Insolvenzrecht.
Güterverteilung und Güterverbrauch: Einkommensbildung, Einkommensverwendung; öffentliche und private Haushalte, Haushaltsplan.
Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung.
Sozialprodukt, Volkseinkommen, Wirtschaftswachstum.

  1. Ziffer 2
    Schulstufe
Gütertausch: Markt und Preis; Geld und Geldgeschäfte; Handel und Handelsformen; Wettbewerbsrecht.
Außenhandel: Zahlungsbilanz; Handelsbilanz, Dienstleistungsbilanz.
Internationale Aufgaben und Zusammenarbeit; arme und reiche Volkswirtschaften; Zusammenschlüsse von Volkswirtschaften.
Wirtschaftspolitik: Konjunkturzyklus; Träger, Ziele und Maßnahmen der Wirtschaftspolitik.
Genossenschaftswesen: Grundlagen und Organisation des Genossenschaftswesens unter besonderer Berücksichtigung der landwirtschaftlichen Genossenschaften.

Didaktische Grundsätze

Auf dem wirtschaftskundlichen Wissen aus der Pflichtschule ist aufzubauen. Im Lehrstoff sind Schwerpunkte zu bilden; der Bezug zu aktuellen Ereignissen ist herzustellen; auf einen altersgemäßen Überblick und Einblick ist zu achten.

Informatik

Bildungs- und Lehraufgaben

Vermittlung von Aufbau, Funktion und Einsatzmöglichkeiten eines Computers sowie die Unterweisung in der Handhabung. Befähigung zur Ausführung fachbezogener Arbeiten und Hinführung zu einer positiven, aber kritischen Einstellung.

Lehrstoff

  1. Ziffer eins
    und 2. Schulstufe
Grundlagen der Informationstechnologie; PC-Benützung und Betriebssystem.
Anwendungen in Textverarbeitung und Tabellenkalkulation; Arbeiten mit Datenbanken, Informations- und Kommunikationsnetzen und -systemen; Präsentation; Bildbearbeitung.

Didaktische Grundsätze

Die theoretischen Grundlagen sind auf das absolut notwendige Maß zu beschränken; der Schwerpunkt ist auf ein anwendungsorientiertes Arbeiten in den breit gefächerten Möglichkeiten zu legen.

Fächerübergreifende Anwendungen sind anzustreben.

Schriftverkehr und Textverarbeitung

Bildungs- und Lehraufgaben

Vermittlung der Kenntnisse der Zehn-Finger-Tastschreibmethode; Anleitung zur selbstständigen und formrichtigen Gestaltung von Schriftstücken; Erziehung zu Ordnung und Sauberkeit bei schriftlichen Arbeiten; Abfassung von sprachlich und sachlich richtigen Schriftstücken, wie sie im privaten und beruflichen Schriftverkehr vorkommen.

Lehrstoff

  1. Ziffer eins
    Schulstufe
Richtige Sitz- und Handhaltung, Grundstellung und Anschlagtechnik; Anwendung des Zehn-Finger-Systems, Taktschreiben, Geläufigkeits- und Abschreibübungen, Sicherheitsschreiben; Hervorhebungen; Anwendung in einfachen Schriftstücken.

  1. Ziffer 2
    Schulstufe
Gestaltung von Schriftstücken nach den geltenden Normen. Der private Schriftverkehr mit den diversen Formen der schriftlichen Kommunikation wie Einladungen, Glückwunschschreiben, Beileidschreiben usw.
Der Geschäftsbrief im Rahmen des Waren- und Zahlungsverkehrs mit Angebot, Anfrage, Bestellung, Rechnung, Mängelrüge und Zahlungserinnerung, sowie der Schriftverkehr mit Ämtern, Behörden und in rechtlichen Angelegenheiten.
Adressenschreibung und Kuvertbeschriftung.
Der Schriftverkehr zwischen Dienstgeber und Dienstnehmer wie
insbesondere Bewerbungsschreiben und Lebenslauf.

Didaktische Grundsätze

Auf die Einhaltung der Zehn-Finger-Tastschreibmethode und der ergonomischen Hand- und Sitzhaltung ist zu achten. Die Texte sind in Verbindung mit dem Schriftverkehr und anderen Unterrichtsgegenständen zu wählen. Dabei können Vorlagen in schriftlicher und akustischer Form unter Einsatz zeitgemäßer Technologie verwendet werden.

Es ist auf Selbstständigkeit sowie auf unbedingte Einhaltung der Formen und Normen der Schriftstücke und auf richtiges Ausfüllen der Vordrucke zu achten. Querverbindungen zu anderen Gegenständen sind herzustellen.

Für die Beurteilung der Schüler ist neben den schriftlichen Überprüfungen die ordnungsgemäße Führung der Unterlagen heranzuziehen.

Das Üben außerhalb des Unterrichtes, vor allem mit Texten aus dem Bereich des Schriftverkehrs, ist zu fördern.

Raumordnung und Umweltkunde

Bildungs- und Lehraufgaben

Vermittlung des entsprechenden Wissens und der Einsicht in die Notwendigkeit einer sinnvollen Ordnung des menschlichen Lebensraumes. Darüber hinaus sollen die Folgen einer fortschreitenden Veränderung der Lebensgrundlagen bewusst gemacht und dadurch zu einem verantwortungsvollen, umweltbewussten Denken und Handeln angeregt und hingeführt werden.

Lehrstoff

Ziele und Aufgaben der Raumordnung, gesetzliche Grundlagen, örtliches Entwicklungskonzept, Bebauungsplan, Flächenwidmungsplan, regionaler Raumordnungsplan, Nationalpark Hohe Tauern.

Bau-, Orts- und Landschaftsgestaltung; bäuerliche Hof- und Siedlungsformen Salzburgs.

Naturschutz, Landschafts- und Kulturgüterschutz.

Mensch und Natur: Biologisches Gleichgewicht; der technische Fortschritt und seine Auswirkungen auf Mensch und Natur; geistige und gesellschaftliche Faktoren als Ursache der Umweltbeeinflussung; Gefährdung der Lebensgrundlagen Wasser, Luft, Boden; Situationen, Ursachen, Abhilfe.

Didaktische Grundsätze

Schwerpunktmäßig herauszuarbeiten sind die besonderen Aspekte dieser Themenbereiche für die Landwirtschaft. Durch Diskussion aktueller Themen, Anschauungsmaterial (Dias, Filme ua), Ortsbegehungen ua ist der Unterricht anschaulich zu gestalten und die positive Einstellung der Schüler zu diesen Themen zu fördern.

Pflanzenbau

Bildungs- und Lehraufgaben

Vermittlung der Kenntnisse für einen zeitgemäßen, den jeweiligen regionalen Verhältnissen angepassten Pflanzenbau. Diese Kenntnisse sollen die künftigen Landwirte befähigen, ökologische und betriebswirtschaftliche Zusammenhänge zu erkennen und zu berücksichtigen sowie eine markt- und absatzgerechte Pflanzenerzeugung zu betreiben. Die Notwendigkeit einer nachhaltigen Bodenfruchtbarkeit und die Bedeutung der Erzeugung gesunder und qualitativ hochwertiger Produkte ist einsichtig zu machen.

Lehrstoff

  1. Ziffer eins
    Schulstufe
Grundbegriffe der Chemie:
Anorganische Chemie: Elemente und deren Bedeutung für die Pflanzenernährung, wichtige Verbindungen, pH-Wert, Lösungen.
Organische Chemie: Kohlenhydrate, Alkohole, organische Säuren, Ester, Eiweißstoffe.
Bodenkunde: Bedeutung, Entstehung und Bestandteile des Bodens, Bodeneigenschaften, Einteilung der Böden.
Pflanzenkunde: Bau und Leben der Pflanzen, Einteilung der Pflanzen.
Wetter und Klima: Klimafaktoren, Wettervorhersage.

  1. Ziffer 2
    Schulstufe
Pflanzenernährung und Düngung: Aufgaben und Bedeutung der Pflanzennährstoffe, Nährstoffkreislauf, Ertragsgesetze, organische und mineralische Dünger, Düngung und Umwelt.
Biologischer Landbau: Bedeutung, Ziele und Methoden des biologischen Landbaus.
Fruchtfolge: Sinn und Zweck der Fruchtfolge, pflanzenbauliche Gesichtspunkte der Fruchtfolge.
Pflanzenschutz: Bedeutung und Gefahren; Methoden; integrierter Pflanzenschutz; Umgang mit Pflanzenschutzmitteln.
Saatgut: Erzeugung, Eigenschaften und Verkehr mit Saatgut.

  1. Ziffer 3
    Schulstufe
Grünland: Bedeutung und Grünlandarten, Pflanzen und Pflanzengesellschaften, Ertragsfaktoren, Bewirtschaftung des Grünlandes (Nutzung, Düngung, Pflege und Grünlanderneuerung).
Feldfutterbau: Haupt- und Zwischenfrüchte (Anbau, Düngung, Pflege und Nutzung).
Futterkonservierung: Möglichkeiten, Futter- und Nährstoffverluste, Heu- und Gärfutterbereitung.
Ackerbau: Bedeutung des Ackerbaus; Standortansprüche; Anbau, Düngung, Pflege, Ernte und Lagerung von Getreide (Weizen, Roggen, Gerste, Hafer), Hackfrüchten (Mais, Kartoffeln), Ölfrüchten, Körnerleguminosen, Sonderkulturen.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht ist auf dem naturkundlichen Wissen aus der Pflichtschule aufzubauen. Entsprechend der regionalen Bedeutung sind Stoffschwerpunkte zu bilden. Der Unterricht ist praxisnah und anschaulich zu gestalten: zB durch Flurbegehungen, Pflanzenbestimmungen, Herbarium, Schauflächen. Auf die Wechselbeziehungen zum Natur- und Umweltschutz, zur Erhaltung der Kulturlandschaft ist hinzuweisen.

Obstbau

Bildungs- und Lehraufgaben

Vermittlung der Kenntnisse, die für den Selbstversorgerobstbau erforderlich sind. Aufzeigen der Möglichkeiten der bäuerlichen Obstverwertung. Schaffung der Grundkenntnisse für den praktischen Unterricht.

Lehrstoff

Grundlagen des Obstbaus: Bedeutung des bäuerlichen Obstbaus; Bau der Obstgehölze, Baumformen und Unterlagen; Vermehrung und Veredelung.

Anlage-, Kultur- und Pflegemaßnahmen: Pflanzung, Schnitt,

Düngung.

Gängige und widerstandsfähige Sorten.

Pflanzenschutz: Schädigungen und Schädlinge, Schutzmaßnahmen,

Umgang mit Pflanzenschutzmitteln.

Ernte und Lagerung, Obstverwertung: Bereitung von Obstsaft, Obstwein und Fruchtbranntwein.

Didaktische Grundsätze

Es ist besonders auf jene Obstarten, Sorten und Kulturarten hinzuweisen, die dem Produktionsgebiet entsprechen und deren Anbaubewusst zu machen ohne intensive Pflege empfohlen werden kann. Auf Grundkenntnissen aus anderen Unterrichtsgegenständen, vor allem des Pflanzenbaus, ist aufzubauen. Die Wichtigkeit eines verantwortungsbewussten Pflanzenschutzes, der Unfallverhütung und des Umweltschutzes ist den Schülern bewusst zu machen.

Waldwirtschaft

Bildungs- und Lehraufgaben

Vermittlung der Kenntnisse, die zur Bewirtschaftung und nachhaltigen Nutzung eines Bauernwaldes und zur Vermarktung des Holzes notwendig sind. Darüber hinaus ist die umfassende Funktion und Bedeutung des Waldes bewusst zu machen und eine positive Waldgesinnung zu wecken und zu fördern.

Lehrstoff

  1. Ziffer 2
    Schulstufe
Funktion und Bedeutung des Waldes; Waldfläche und Eigentumsverhältnisse.
Grundlagen des Waldbaus: Waldboden, Nährstoffkreislauf, Standortanzeige, Lebensgemeinschaft, Baumartenkunde, Sträucher des Waldes; Holzkunde.
Waldbau: Rein- und Mischbestand, Verjüngung, Pflege, Düngung,
Durchforstung, Nutzung.
Forstschutz: Schadensarten, Schutzmaßnahmen.
Holzernte und -vermarktung: Auswahl des Schlagholzes, Schlägerung, Fälltechnik bei Schwach- und Starkholz, Bringung und Lagerung, Ausformung, Holzabmaß und -verkauf.
Forstaufschließung: Waldwegebau und -instandhaltung.
Waldarbeitslehre: Werkzeuge und Geräte, Maschinen, Unfallverhütung.

  1. Ziffer 3
    Schulstufe
Einführung in die Wildbiologie.
Forstorganisation und Forstrecht: Behörden, Forstgesetz, Einforstungsrecht.
Sicherung der Besitz- und Waldgrenzen, Einführung in das Jagdrecht.
Forstliche Betriebswirtschaft: Bedeutung des Waldes im bäuerlichen Betrieb; forstliche Betriebsformen; Planung der Waldarbeit und der Holznutzung; Forstbewertung, Inventur, Waldwirtschaftsplan; überbetriebliche Zusammenarbeit; Bauernakkorde; Ertragslehre; Bewertung und Steuern; der Holzmarkt.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht ist anschaulich und praxisnah zu gestalten, den regionalen Gegebenheiten entsprechend sind Schwerpunkte zu bilden. Der Unterricht ist auf die bäuerliche Waldwirtschaft abzustimmen.

Tierhaltung und Milchwirtschaft

Bildungs- und Lehraufgaben

Vermittlung der grundlegenden Kenntnisse einer zeitgemäßen, auch der biologischen Wirtschaftsweise entsprechenden Tierhaltung. Diese sollen den künftigen Landwirt zur Züchtung, zur artgerechten Haltung und Fütterung sowie zur Vermarktung landwirtschaftlicher Nutztiere und deren Produkte befähigen. Der Schüler soll in die Lage versetzt werden, unter Zuhilfenahme wissenschaftlicher Erkenntnisse und praktischer Erfahrungen gesunde und hochwertige Produkte zu erzeugen, die den Markterfordernissen entsprechen.

Lehrstoff

  1. Ziffer eins
    und 2. Schulstufe
Bedeutung der Tierhaltung und tierischen Erzeugung.
Anatomie und Physiologie: Aufbau und Funktion der Zellen, Gewebe, Organe und Organsysteme.
Grundlagen der Fütterung: Zusammensetzung des Futters: Nähr-, Mineral- und Wirkstoffe.
Grundbegriffe des Futterwertes: Energiehaushalt, Maßstäbe für Futterenergie und Eiweiß, Nährstoffverhältnis, Futterverzehr, Erhaltungs- und Leistungsfutter.
Futtermittel: Grünfutter, Raufutter, Silagen, Wurzel-, Knollen- und Körnerfrüchte, Verarbeitungsprodukte aus der Industrie, Futtermittel tierischer Herkunft, Mischfutter, Futterzusatzstoffe; Futtermittelgesetz; Futterberechnungen. Grundlagen der Mikrobiologie und Hygiene.
Milchwirtschaft: Zusammensetzung der Milch; Milchgewinnung;
Milchqualität; Milchbehandlung am Hof; bäuerliche Milchverarbeitung und molkereimäßige Milchbehandlung;
Milchprodukte.
Fleischkunde: Beurteilung von Schlachttieren; Schlachtung;
Schlachttier- und Fleischuntersuchungen; Fleischteile und Fleischqualität; Fleischbehandlung; Fleischverarbeitung.
Grundlagen der Züchtung: Fortpflanzung und genetische Grundlagen, Vererbungsgrundsätze, Zuchtziele, Selektion; Zuchtmethoden.

  1. Ziffer 3
    Schulstufe
Das Rind:
Züchtung: Rinderrassen; Beurteilung und Bewertung von Zuchttieren; Leistungsprüfungen; Zuchtwertschätzung; biotechnische Methoden; Zuchtprogramme; Zuchtorganisation.
Haltung: Brunst, Paarung, Trächtigkeit, Geburt; Pflege und Tiergesundheit; Haltungsformen; Aufzeichnungen.
Fütterung: Milchvieh, Kalbinnen, Kälber, Mastrinder,
Zuchtstiere.
Das Schwein:
Züchtung: Schweinerassen; Beurteilung und Bewertung;
Leistungsprüfungen; Zuchtwertschätzung; biotechnische Methoden;
Zuchtprogramme; Zuchtorganisation.
Haltung: Paarung, Trächtigkeit, Geburt; Haltungsformen und Hygiene; Aufzeichnungen.
Fütterung: Zuchtsauen, Ferkel, Läufer, Zuchteber, Mastschweine.
Das Schaf:
Bedeutung der Schafzucht; Schafrassen.
Formen der Schafhaltung: Lammfleischproduktion und Milchschafhaltung; Haltung, Fütterung und Pflege.
Das Pferd:
Pferderassen; Formen der Pferdehaltung; Verwendung des Pferdes;
Haltung, Fütterung und Pflege.
Das Geflügel:
Formen der Geflügelhaltung; Haltung und Fütterung.
Sonstige Tierarten: Tierzuchtförderung und Tierzuchtgesetze.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht ist möglichst praxisnah und anschaulich zu gestalten, wie durch den Einbau von Berechnungen, den Einsatz von Anschauungsmaterial und die Besichtigung von Betrieben, Einrichtungen der Tierzuchtförderung und der Vermarktung. Entsprechend der regionalen Bedeutung sind Stoffschwerpunkte zu bilden. Detailwissen auf dem Gebiet der Anatomie und Physiologie ist nur in dem Maß zu vermitteln, als es zum Verständnis der wichtigsten Lebensvorgänge des Tieres und zur Erhaltung der Tiergesundheit notwendig ist.

Die Mikrobiologie und Hygienebestimmungen sind im Zusammenhang mit den jeweiligen Stoffgebieten (Milch, Fleisch, Futtermittel ...) zu behandeln.

Tierheilkunde

Bildungs- und Lehraufgaben

Vermittlung der wichtigsten Grundwerte und Grundfunktionen gesunder Tiere, um Abweichungen von diesen erkennen und bestimmten Krankheiten zuordnen zu können.

Erklären der gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich Tierseuchen, Tierhaltung und die Verwertung von Produkten tierischer Herkunft.

Lehrstoff

Wichtige Tierkrankheiten: Krankheitsanzeichen, Erkennen, Ursache, Behandlungsmöglichkeiten, Vorbeugung; Erste-Hilfe-Maßnahmen.

Tierheilkundliche Fragen im Zusammenhang mit Fortpflanzung, Geburtshilfe, Fortpflanzungsstörungen; fütterungsbedingte Krankheiten.

Gesetzliche Bestimmungen betreffend Tierseuchen, Import und Export von Tieren, Schlachttier- und Fleischuntersuchung, Fleischhygiene, Milchhygiene, Tierkauf.

Didaktische Grundsätze

Der regionalen und aktuellen Bedeutung entsprechend ist die Stoffauswahl zu treffen und sind Schwerpunkte zu bilden. Der Unterricht ist durch Anschauungsmaterial lebendig zu gestalten, durch Demonstrationen an lebenden Tieren in den landwirtschaftlichen Übungen zu unterstützen.

Mit Frage- und Aufgabenstellungen beispielsweise den elterlichen Betrieb betreffend, ist die Schüleraktivität zu fördern und der Praxisbezug zu verdeutlichen.

Zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist eine gute Abstimmung des Lehrstoffes mit dem Unterrichtsgegenstand Tierhaltung zu sichern.

Landtechnik

Bildungs- und Lehraufgaben

Den Schülern sind von wichtigen physikalischen Erscheinungen und Gesetzen und deren technischer Anwendung - soweit sie im Alltag und in der Landwirtschaft von Bedeutung sind - sowie von Werkstoffen und deren Verwendung Kenntnisse zu vermitteln. Darüber hinaus sollen sir die für die Land- und Forstwirtschaft wichtigen Geräte, Maschinen und sonstigen technischen Einrichtungen, deren Einsatz, Wartung und Pflege kennen lernen und Einblick in zweckmäßige Arbeitsverfahren erhalten. Dem Schüler sind ebenso Kenntnisse und Vorschriften über Unfallverhütung und zur Verkehrssicherheit zu vermitteln.

Lehrstoff

  1. Ziffer eins
    Schulstufe
Physikalische Grundbegriffe und Maßeinheiten der Technik;
Grundlagen der Mechanik mit Anwendungsbeispielen; Hebel als Funktionsgrundlagen der Maschinen; Werkstoffkunde mit wichtigen Eigenschaften der festen, flüssigen und gasförmigen Körper;
Grundbegriffe der Wärmelehre; Erscheinungsformen der Energie unter besonderer Berücksichtigung erneuerbarer Energieformen;
Grundlagen der Verbrennungsmotoren.

  1. Ziffer 2
    Schulstufe
Otto- und Dieselmotoren, deren Bauteile, Funktion, Pflege und Wartung; Grundbegriffe der Elektrotechnik; Elektromotoren; Akkumulatoren; Transformatoren; elektrotechnische Schutzmaßnahmen; Kraftfahrzeugelektrik; Kraft- und Schmierstoffe; Unfallverhütung.

  1. Ziffer 3
    Schulstufe
Getriebe und Hydraulik an Landmaschinen und Traktoren;
Mechanisierung der Düngung, der Futterernte, der Konservierung und Futterlagerung; Technik der Bodenbewirtschaftung;
Energieversorgung landwirtschaftlicher Gebäude.

Didaktische Grundsätze

Der Stoffumfang und die Ausführlichkeit in den einzelnen Abschnitten sind auf die arbeitswirtschaftlichen Verhältnisse und Mechanisierungsmöglichkeiten im Einzugsgebiet einer Schule abzustimmen. Anhand von Berechnungsbeispielen aus der angewandten Physik sind die physikalischen Grundkenntnisse zu festigen. Die Querverbindung zu den einschlägigen Unterrichtsgegenständen ist herzustellen. Durch kursartige Lehrveranstaltungen können spezielle Kenntnisse vermittelt werden. Handhabung, Arbeitstechnik, wirtschaftlicher Einsatz, Wartung und Pflege sind zu behandeln. Die Mechanisierung von Arbeitsketten ist zu veranschaulichen. Den Maßnahmen des Unfallschutzes ist größte Beachtung zu schenken.

Baukunde

Bildungs- und Lehraufgaben

Den Schülern sind bauphysikalische Grundkenntnisse sowie Kenntnisse über Baustoffe und deren Verwendung zu vermitteln. Besonders zu achten ist dabei auf energiesparendes Bauen und die Einbeziehung baubiologischer Erkenntnisse. Im Bereich der Stall- und Wirtschaftsgebäude sind die Aspekte des tiergerechten, arbeits- und Kosten sparenden Bauens zu berücksichtigen. Den Schülern sind außerdem Grundkenntnisse der Bauplanung zu vermitteln; darüber hinaus ist ihnen die Wirkung landwirtschaftlicher Hofanlagen auf die Wirkung in der Landschaft bewusst zu machen und ist ihnen der Blick für eine ästhetische Gebäudegestaltung zu schärfen.

Lehrstoff

Baumaterialien und Grundlagen der Bauphysik; Baukonstruktionen vom Fundament bis zum Dach; baurechtliche Grundlagen und Bauplanung; Raum- und Stallklima; bauliche Konzeptionen für verschiedene Systeme der Tierhaltung; Bauästhetik und landschaftsdienliches Bauen.

Didaktische Grundsätze

Bei der Darstellung des Lehrstoffes ist die ständig fortschreitende bautechnische Entwicklung zu beachten. Der Stoffumfang und die Ausführlichkeit in den einzelnen Abschnitten sind auf die baulichen Verhältnisse im Einzugsgebiet einer Schule abzustimmen. Durch Einsatz von Baustoffproben, Modellen, Abbildungen, schematisierten Darstellungen, Planungsbeispielen und audiovisuellen Unterrichtsmitteln ist der Unterricht anschaulich und lebhaft zu gestalten. Die Querverbindungen zu den einschlägigen Unterrichtsgegenständen sind herzustellen. Auf die sorgfältige Auswahl des Lehrstoffes aus der Vielfalt des bautechnischen Bereiches ist zu achten. Mit Hilfe anschaulichen Bildmaterials und gezielter Hinweise ist auf das Verständnis für eine harmonische Baugestaltung und für landschaftsgerechte Hofanlagen hinzuarbeiten.

Landwirtschaftliche Betriebslehre

Bildungs- und Lehraufgaben

Vermittlung der Kenntnisse zur Erhebung, Darstellung und Beurteilung betrieblicher Verhältnisse. Befähigung, produktionstechnisches Wissen unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten anzuwenden und damit einen landwirtschaftlichen Betrieb zweckmäßig einzurichten und erfolgreich zu führen. Insbesondere sollen Schüler befähigt werden, die Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit von Produktionsverfahren und Investitionen zu beurteilen. Darüber hinaus sind ihnen Mittel und Wege zum Erlangen von Transfereinkommen aufzuzeigen. Zum Erkennen und Nützen vorhandener Marktchancen, außerlandwirtschaftlicher Einkommensmöglichkeiten und überbetrieblicher Formen der Zusammenarbeit sind die unternehmerischen Fähigkeiten der Schüler zu wecken und zu fördern.

Lehrstoff

  1. Ziffer 2
    Schulstufe
Erzeugungsgrundlagen: Betriebsdokumente, Besitz- und Eigentumsverhältnisse, betriebliche Kennzahlen, Standorts- und Arbeitsverhältnisse, Betriebsvermögen und dessen Bewertung; die Einheitsbewertung und davon abhängige Abgaben.
Leistungen und Kosten: Betriebliche Leistungen und Transferleistungen; Einteilung und Verhalten der Kosten, Voll- und Teilkostenrechnung, Lohn- und Lohnnebenkosten.

  1. Ziffer 3
    Schulstufe
Betriebsplanung: Grundlagen, Ziele, Methoden.
Investition und Finanzierung: Grundlagen; Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit; Liquidität.
Betriebszweige und Produktionsverfahren: Kalkulation und Planung von Betriebszweigen und Produktionsverfahren im Vollerwerb und in Erwerbskombinationen; Transfereinkommen der Landwirtschaft für gesamtwirtschaftliche Leistungen und zur Abgeltung von Wettbewerbsnachteilen.
Überbetriebliche Zusammenarbeit: Formen, Vor- und Nachteile, Organisation.
Versicherungen: Bäuerliche Sozialversicherung, Sachversicherungen.
Betriebsführung: Aufgaben der Betriebsleitung; der bäuerliche Familienbetrieb; Partnerschaft; soziales Betriebsmanagement.

Didaktische Grundsätze

Auf die Verbindung und Übereinstimmung mit anderen Unterrichtsgegenständen ist besonders zu achten. Durch praktische Beispiele und durch die Verwendung von Daten aus den elterlichen Betrieben ist die Praxisnähe des Unterrichtes zu fördern. Der regionalen Bedeutung entsprechend sind Schwerpunkte zu bilden. Das Kostenbewusstsein der Schüler ist zu fördern. Die Schüler sind zum Erheben von Daten des elterlichen Betriebes anzuhalten.

Buchhaltung und Steuerkunde

Bildungs- und Lehraufgaben

Vermittlung der Kenntnisse zur Führung einer Buchhaltung und für deren betriebswirtschaftliche Auswertung. Anleitung zum selbstständigen Sammeln und Aufzeichnen von betrieblichen Daten. Die Schüler zu unternehmerischem Denken und Handeln hinführen. Vermittlung von Kenntnissen über die für die Landwirtschaft wichtigsten Steuern und Abgaben. Anleitung zum richtigen Verhalten gegenüber Steuerbehörden.

Lehrstoff

  1. Ziffer 2
    Schulstufe
Aufgaben der Buchhaltung; Interessenten an Buchführungsergebnissen; Buchführungspflicht; Belege; Grundzüge der Umsatzsteuer.
Einnahmen-Ausgaben-Rechnung: Verwendung, steuerliche Mindestaufzeichnungen, Erfolgsermittlung.
Doppelte Buchhaltung: Merkmale und Methoden der doppelten Buchhaltung; Bilanz, Inventur, Kontenlehre, Eröffnungsbuchungen, laufende Buchungen, Vorbereitungen zum Rechnungsabschluss, Abschlussbuchungen.

  1. Ziffer 3
    Schulstufe
Organisation und spezielle Ausprägung der Buchhaltung für landwirtschaftliche Betriebe: Pauschalierung, Regelbesteuerung, Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, Doppelte Buchhaltung (Finanz- und Naturalbuchhaltung).
Inventur und Bewertung; spezielle Geschäftsfälle eines landwirtschaftlichen Betriebes und deren Verbuchung. Auswertung der Buchhaltung eines landwirtschaftlichen Betriebes; Ermittlung und Maßstäbe des betrieblichen Erfolges.
Allgemeine Steuerkunde: Betriebssteuern, private Steuern, direkte und indirekte Steuern, Abgabenverfahrensrecht, Steuererklärung, Steuerbescheid, Berufung; Nebengewerbe und Nebentätigkeiten und deren Besteuerung.
Grundzüge der wichtigsten Steuern wie Grundsteuer, Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Grunderwerbsteuer, Erbschafts- und Schenkungssteuer.
Abgaben und Beiträge in der Landwirtschaft.

Didaktische Grundsätze

Auf eine gute Abstimmung der Lehrinhalte mit dem Unterrichtsgegenstand Betriebswirtschaftslehre ist zu achten. Durch praktische Beispiele ist der Stoff der Buchhaltung zu vertiefen und anschaulich zu machen.

In der Steuerkunde sind land- und forstwirtschaftsrelevante Schwerpunkte zu bilden und aktuelle Fragen in den Unterricht einzubeziehen.

Besonders zu achten ist in der Vermittlung des Lehrstoffes auf die oft rasche Änderung gesetzlicher Bestimmungen.

Marktkunde und Marketing

Bildungs- und Lehraufgaben

Die Schüler sollen einen Einblick in die Vermarktungswege, die Bedingungen und Besonderheiten der Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse erhalten und die Möglichkeiten der Betriebsmittelbeschaffung kennen lernen.

Darüber hinaus sind die Schüler in die Thematik des Marketings einzuführen und sind ihm agrarpolitische Maßnahmen, deren Wirkung und Ziele verständlich zu machen.

Lehrstoff

Besonderheiten des Agrarmarktes; Angebots- und Nachfrageentwicklung.

Vermarktungsformen unter besonderer Berücksichtigung der Direktvermarktung und der dabei zu beachtenden gesetzlichen Bestimmungen; wichtige Agrarmärkte und deren gesetzliche Regelungen.

Agrarpolitik: Träger, Maßnahmen und Ziele;

Landwirtschaftsgesetze; Grüner Plan.

Marketing: Grundlagen, Marketingkonzept von der Planung bis zur Kontrolle, konkrete Maßnahmen für die Direktvermarktung (Produkt- und Hofladengestaltung, Warenpräsentation, Verkaufsgespräch, Flugblatt, Hofprospekt ...).

Didaktische Grundsätze

Der regionalen Bedeutung entsprechend sind Stoffschwerpunkte zu bilden. Durch die Anknüpfung an aktuelle markt- und agrarpolitische Themen und die Besichtigung von Vermarktungseinrichtungen ist der Unterricht anschaulich zu gestalten.

Durch Projekte und praktische Übungen ist der Unterricht zu ergänzen und praxisnahe zu gestalten.

  1. Ziffer 2
    Alternative Pflichtgegenstandsgruppen - Schwerpunktausbildungen

2.1 Holzbearbeitung

Fachzeichnen

Bildungs- und Lehraufgaben

Der Schüler soll zur Anfertigung von normgerechten Entwurfskizzen bzw von Fertigungs- und Zusatzzeichnungen für eine zeitgemäße handwerkliche Bearbeitung von Holz und Metall in einfachen Konstruktionsformen, entsprechend dem Ausbildungsziel der 1. Schulstufe der einschlägigen gewerblichen Berufsschule befähigt und in die Erstellung von Werkzeichnungen nach EDV-Programmen eingeführt werden.

Außerdem sollte er Werkzeichnungen lesen und nach ihnen die erforderlichen Berechnungen und Arbeiten durchführen können.

Lehrstoff

  1. Ziffer eins
    Schulstufe
Zeichengeräte, Normung (Blattgröße, Schriftfeld, Normschrift, Linienarten), Beschriftung, Bemaßung, Maßstäbe.
Die wichtigsten geometrischen Grundkonstruktionen.
Einfache prismatische und zylindrische Werkstücke bzw Modelle in Normalrissdarstellung; Freihandskizzieren; Maßstäbliches Zeichnen mit Maßeintragung von flachen, prismatischen und zylindrischen Werkstücken (auch mit Längs- und Querbohrungen, Ausnehmungen) unter Verwendung von Beispielen aus dem praktischen Unterricht.
Schnittdarstellungen, Ergänzung fehlender und unvollständiger Ansichten und Schnitte zu den jeweiligen Werkstücken.

  1. Ziffer 2
    Schulstufe
Metallbearbeitung:
Darstellung von Außen- und Innengewinden, auch im Schnitt mit Bemaßung.
Zusammengesetzte Werkstücke (Schraubenverbindungen, Nietverbindungen).
Abwicklungen (Prisma, Zylinder, Kegel, Pyramide, Kegelstumpf). Einfache Zusammenstellungszeichnungen nach bemaßten Detailzeichnungen.
Normgerechte Oberflächenzeichen und Bearbeitungshinweise.
Sinnbilder für Schrauben und Muttern.
Holzbearbeitung:
Werkzeichnungen von zimmereimäßig ausgeführten üblichen
Kantholzverbindungen.
Normgerechte Darstellungen aus dem Möbelbau mit Rissentwicklung und Schnitten; Grundkonstruktionen im Möbelbau.
Entwicklung von Fertigungszeichnungen mit Werkstofflisten für verschiedene Werkstücke.
Erstellen von einfachen Zeichnungen mit dem CAD-Programm.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht ist so zu gestalten, dass der Schüler mit den Grundlagen des Fachzeichnens vertraut wird. Fertigkeit in der Handhabung der Zeichengeräte und Kenntnis der Normen sind anzustreben. Durch Anfertigen und Lesen von Werkzeichnungen ist das Verständnis für die wichtigsten Konstruktionen der jeweiligen beruflichen Richtung zu vermitteln. In der 2. Schulstufe kann bei Vorliegen entsprechender Schülerzahlen für die Lehrstoffabschnitte "Metallbearbeitung" und "Holzbearbeitung" der Unterricht in getrennten Gruppen erteilt werden. Bei einer Teilung der Klasse können sich die Schüler alternativ für eine der Gruppen entsprechend der Einteilung im praktischen Unterricht entscheiden. Für jede Gruppe ist eine Wochenstunde vorgesehen. Das räumliche Vorstellungsvermögen ist besonders zu schulen. Bei den Zeichnungsthemen ist jeweils auf praktische Ausführbarkeit, auf werkstoffgerechte Konstruktion der Werkstücke sowie auf die Schönheit der Form zu achten. Auf das Zusammenwirken verschiedener Einzelteile in einer Gesamtkonstruktion ist besonders hinzuweisen.

Leibesübungen

Bildungs- und Lehraufgaben

Entwicklung der Bewegungsfähigkeit zur Festigung der körperlichen Gesundheit und zur Stärkung der Leistungsfähigkeit. Sicherung einer einwandfreien Haltung und Bewegung im täglichen Leben. Förderung des Gemeinschaftssinnes und der Ausdauer. Weckung des Verständnisses für die Bedeutung der Leibesübungen und der Pflege des Körpers in Bezug auf ein körperlich und geistig gesundes Leben. Erziehung zur Verwendung einer zweckmäßigen Sportbekleidung.

Lehrstoff

1., 2. und 3. Schulstufe

Grundübungen: Allgemeine Körperausbildung, Bewegungsgymnastik, Konditionstraining, Ausgleichs- und Haltungsübungen.

Spiele: Scherz-, Lauf- und Ballspiele; rhythmische Gymnastik und Partnerübungen.

Geräteturnen: Rolle, Hand- und Kopfstand; Sprossenwand, Kasten, Langbank.

Leichtathletik: Übungen mit Zielsetzung der Leistungen für das Jugend-ÖSTA.

Schwimmen auf Form und Zeit, Streckentauchen, Startsprung, Kerze, Kopfsprung.

Für Nichtschwimmer: Gewöhnen an Wasser, Gleiten unter Wasser, Gleiten mit Hand- und Fußtempo, Schwimmen auf Form. Alpinschilauf, Langlauf und Snowboard.

Kennenlernen neuer Sportarten.

Didaktische Grundsätze

Beim Unterricht in Leibesübungen ist davon auszugehen, dass ein Ausgleich zum bewegungsarmen Klassenunterricht geschaffen wird. Die Auswahl der Leibesübungen wird von den örtlichen Gegebenheiten und von der Jahreszeit bestimmt. Als Übungsstätten sind der Turnsaal, das Schwimmbad, der Sportplatz und das freie Gelände sinnvoll einzusetzen. Bei allen Übungseinheiten ist der Ausgleichsgrundsatz einzuhalten. Eine Übungseinheit soll daher in der Regel aus mehreren Übungsdisziplinen zusammengesetzt sein und in folgenden Stufen ablaufen: Aufwärmen, Höhepunkt und Ausklang.

Auf die Verwendung einer zweckmäßigen Sportbekleidung ist besonders zu achten, ebenso wie auf die Einhaltung der hygienischen Vorschriften nach Beendigung der Übungseinheiten.

Gewerbe- und Rechtskunde

Bildungs- und Lehraufgaben

Der Schüler soll grundlegende Kenntnisse über wichtige gesetzliche Bestimmungen betreffend den privaten Bereich, den land- und forstwirtschaftlichen Betrieb sowie das Arbeits- und Gewerberecht vermittelt bekommen.

Darüber hinaus sollte er über die landwirtschaftliche und gewerbliche Berufsausbildung Bescheid wissen und einen Überblick über die wichtigsten berufsständischen Institutionen und Organisationen erhalten.

Ein dem gesellschaftlichen Zusammenleben der Menschen dienendes Rechtsempfinden sollte erreicht werden.

Lehrstoff

  1. Ziffer 2
    und 3. Schulstufe
Rechts- und Handlungsfähigkeit; natürliche und juristische Personen; Sachwalterschaft.
Das Grundbuch: Hauptbuch, Urkundensammlung, Eigentümerverzeichnis und Grundstücksverzeichnis, Grundbuchmappe; grundbücherliche Eintragungen.
Ehe- und Familienrecht: Eherecht; Rechte zwischen Eltern und Kindern; Adoption; Pflegekinder.
Erbrecht: Testament; gesetzliche Erbfolge; Erbverträge; Verlassenschaftsabhandlung; Anerbenrecht.
Eigentumsrecht: Eigentum und Besitz, Enteignung, Ersitzung, Verjährung, Besitzstörung, Miteigentum, Gütergemeinschaft, Grenzfragen beim Grundbesitz.
Dienstbarkeiten (Servitute): Persönliche und Grunddienstbarkeiten.
Leibrente; Reallasten; Ausgedinge; Einforstungsrechte.
Rechtsgeschäfte: Kauf, Gewährleistung, Konsumentenschutz, Tausch und Schenkung, Besitzübergabe unter Lebenden, Miete und Pacht; Haftungen; Grundstücksverkehr; Grundzusammenlegungen; wichtige Agrargesetze.
Arbeits- und Sozialrecht: Wichtige arbeits- und sozialrechtliche Bestimmungen; Bundesgesetz über die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen 1987; Kollektivvertrag; Sozialversicherungen.
Gewerberecht: Gesetzliche Grundlagen und Einteilung der Gewerbe, Gewerbeberechtigung, Begründung, Ruhen und Endigung der Gewerbeberechtigung, Erlöschen eines Betriebes, besondere gastgewerbliche Vorschriften.
Berufsausbildung und Lehrlingswesen: Lehrverhältnis, Berufsschule, Gehilfe bzw Facharbeiter, Meister.
Institutionen und Organisationen: Agrar- und Gewerbebehörden, Kammern, Arbeitsamt, WIFI, BFI, LFI, ÖGB.

Didaktische Grundsätze

Wegen der Fülle des Stoffes sind Schwerpunkte zu bilden und andere Kapitel nur in Form von Übersichten zu behandeln. Außerdem ist zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten eine gute Abstimmung des Lehrstoffes mit den Lehrkräften anderer Unterrichtsgegenstände insbesondere für Wirtschafts- und Marktkunde, Politische Bildung und Betriebslehre erforderlich; Querverbindungen zu diesen Fächern sind herzustellen. Durch den Besuch von Einrichtungen und Institutionen soll die Einprägsamkeit des Lehrstoffes erhöht werden.

Gewerbliche Fachkunde

Bildungs- und Lehraufgaben

Vermittlung von Kenntnissen über die in der Holz- und Metallbearbeitung verwendeten Werkstoffe hinsichtlich Eigenschaften, Handelsbezeichnungen, Normen und wirtschaftliche Verarbeitung, entsprechend dem Ausbildungsziel der 1. Schulstufe der einschlägigen gewerblichen Berufsschule. Vermittlung eines Überblicks über die zeitgemäßen Bearbeitungsverfahren und der dazu notwendigen Einrichtungen und Werkzeuge sowie deren Handhabung.

Lehrstoff

  1. Ziffer eins
    Schulstufe
Holzbearbeitung: Die wichtigsten Handwerkzeuge und Geräte für Holzbearbeitung, deren Handhabung und Instandhaltung; Aufbau des Holzes, allgemeine und technische Eigenschaften; natürliche Trocknung des Holzes; Holzlagerung.
Metallbearbeitung: Einsatz und Wirkung der Handwerkzeuge und Geräte für die Metallbearbeitung: Handhabung und Instandhaltung der Werkzeuge; Einsatz der Mess- und Prüfzeuge für Längen, Flächen und Winkel; Festhalte- und Einspannwerkzeuge; Anreißen, Sägen, Meißeln, Feilen, Schaben, Bohren, Senken, Reiben, Richten und Scheren von Hand aus; Blindnieten.

  1. Ziffer 2
    Schulstufe
Holzbearbeitung: Technische Trocknung des Holzes; Handelsformen; Wuchsfehler, Holzfehler; Holzkrankheiten, Holzschädlinge, Holzschutz. Holzverbindungen und Zusammenbau für Fertigungen von Werkstücken bzw Objekten der Zimmerei und Tischlerei. Holzbauweisen (Wände und Decken); Erkennen heimischer Hölzer; Leime und deren Verwendung.
Werkzeugmaschinen (Handgeräte): Handhabung, Einstellen, Instandhaltung und Unfallschutz.
Metallbearbeitung: Wichtige Werk- und Hilfsstoffe: Gusssorten, Baustahl, Werkzeugstahl; Legierungen; Nichteisenmetalle; Sinterwerkstoffe, Leichtmetalle; Kunststoffe; Gummi; Hilfsstoffe (Eigenschaften, Anwendung, Behandlung; Handelsformen, Normen dieser Werkstoffe); Formen und Gießen; Weichlöten, Hartlöten, Schweißen; Gewinde, Gewindeschneiden; Schrauben, Sicherungen für Schraubenverbindungen.
Drehen: Aufbau der Maschine, Schnittwerte, Spanbildung, Drehwerkzeuge, Kühlmittel.
Fräsen: Stirn- und Umfangfräse, Aufspannen der Fräser und Werkstücke.
Schleifen: Schleifverfahren, Schleifmaschinen (Ausrüstung, Funktion, Handhabung und Unfallverhütung); Bohren; Scheren und Abkanten; Passungen und Toleranzen; Einführung in die CNC-Steuerungstechnik.

Didaktische Grundsätze

Auf den Grundkenntnissen aus anderen Unterrichtsgegenständen ist aufzubauen; Querverbindungen zu diesen Fächern sind herzustellen (zB Aufbau des Holzes). Die Abschnitte Holzbearbeitung bzw Metallbearbeitung sind in der 1. Schulstufe für alle Schüler gemeinsam zu behandeln. In der 2. Schulstufe kann bei Vorliegen entsprechender Schülerzahlen für die Lehrstoffabschnitte "Holzbearbeitung" und "Metallbearbeitung" der Unterricht in getrennten Neigungsgruppen erteilt werden. Für jede Neigungsgruppe ist eine Wochenstunde vorgesehen. Bei der Unterrichtsgestaltung ist mehr Gewicht auf das Erkennen, die fachgerechte Verwendung und die Bearbeitung der Werkstoffe als auf das Wissen über die Erzeugung bzw Gewinnung des Werkstoffes zu legen. Bei jeder Gelegenheit ist auf die geltenden Sicherheitsvorschriften zum Schutz der Gesundheit und zur Verhütung von Unfällen hinzuweisen. Die für den praktischen Unterricht von den Schülern zu führenden schriftlichen Aufzeichnungen (Werkstättenbuch) sind auch als Lehrbehelf für die "Gewerbliche Fachkunde" zu verwenden.

Praktischer Unterricht

Land- und Forstwirtschaft

Bildungs- und Lehraufgaben

Vermittlung von praktischen Kenntnissen und Fertigkeiten land- und forstwirtschaftlicher Spezialarbeiten und Abrundung des fachtheoretischen Unterrichtes. Demonstrative Ergänzung des fachtheoretischen Unterrichtes, soweit die Demonstrationsmöglichkeiten im Klassenunterricht nicht ausreichen.

Lehrstoff

  1. Ziffer eins
    Schulstufe
Pflanzenbau: Demonstrationen zur Bodenkunde: Bodenbestandteile, Bodeneigenschaften, Bodenprofile und Bodenarten (Bodenkarte), Bodenproben, Bodenuntersuchungen; Demonstrationen zur Chemie des Bodens.
Demonstrationen zur Pflanzenkunde: Mikroskopieren und zeichnerisches Darstellen von Pflanzenteilen.
Kennen lernen von Grünland- und Futterpflanzen; Anlegen einer Pflanzensammlung.
Anlegen einer Samensammlung; Keimfähigkeitsprüfung; Kompostieren.
Arbeiten in Hof und Feld; Einführung in das Feldmessen.
Tierhaltung: Demonstrationen von Körperteilen und Körperabschnitten an Modellen und am Tier; Klauen und Hufe;
Enthornung; Bau und Funktion des Euters; Verdauung bei den Nutztierarten an Hand von Anschauungsmaterialien;
Altersbestimmung bei Pferd, Rind, Schaf.
Erkennen und Beurteilen von Futtermitteln; Futterplanung;
Tierpflege und -behandlung; Stallarbeiten; Stallreinigung. Arbeiten am Lehrbienenstand.
Landtechnik: Hofwerkstätte, Werkzeuge und Unfallverhütung;
Überprüfungs-, Wartungs- und Pflegearbeiten an Maschinen und Maschinenelementen; praktischer Werkstoffschutz;
Reifenbehandlung und -wechsel.

  1. Ziffer 2
    Schulstufe
Pflanzenbau: Auswertung der Ergebnisse der Bodenuntersuchung. Kontrolle und Ergänzung der Pflanzensammlung.
Erkennen und Beurteilen der Grünland- und Futterpflanzen sowie der Beikräuter (Heilkräuter, Giftpflanzen); Beurteilen von Pflanzenbeständen.
Düngerplan für einen Beispielsbetrieb, Sammeln von Daten über den elterlichen Betrieb zur Erstellung eines eigenen Düngerplans, Preiswürdigkeitsvergleiche von Handelsdüngern. Feldbegehungen.
Waldwirtschaft: Aufforstung, Bestandpflege, Durchforstung; Forstwerkzeuge. Motorsägebehandlung und -pflege. Schwach- und Starkholzfällung mit schulmäßiger Unterweisung in Fälltechnik und Motorsägeeinsatz. Holzmesskunde.
Tierhaltung: Melkübungen am Gummieuter und im Stall; Funktion, Reinigung und Pflege der Melkmaschine; Milchuntersuchungen; Berechnung von Futterrationen; Klauenpflege. Milchverarbeitung zu Butter, Käse und Sauermilchprodukten.
Fleischverarbeitung: Schlachten, Zerteilen, Verarbeiten. Umgang und Arbeiten mit Pferden.
Landtechnik: Wartungsarbeiten an Otto- und Dieselmotoren, an der Kraftfahrzeugelektrik, am Fahrwerk des Traktors;
elektrotechnische Sicherheitsmaßnahmen in Haus und Hof.

  1. Ziffer 3
    Schulstufe
Pflanzenbau: Anbau- und Düngungsplan für den elterlichen Betrieb.
Erkennen und Beurteilen der Grünland- und Futterpflanzen sowie
Beikräuter.
Feldbegehungen.
Waldwirtschaft: Schwach- und Starkholzfällung; Holzbringung.
Tierhaltung: Zucht- und Verkaufskriterien beim Rind;
Anpaarungsplan; tierärztliche Nothilfe.
Milchverarbeitung.
Fleischverarbeitung: Schlachten, Zerteilen, Verarbeiten;
Tierbeurteilung; Klauenpflege; Herdenmanagement.
Landtechnik: Wartungsarbeiten an Bremsanlagen und hydraulischen Antrieben bei landwirtschaftlichen Maschinen;
Einstellungsarbeiten bei Maschinen und Geräten für die Bodenbearbeitung, die Saat, Düngung, Pflege und den Pflanzenschutz (insbesondere Spritzgeräte); Handhabung diverser landwirtschaftlicher Maschinen der Futterbereitung (unter besonderer Berücksichtigung der Arbeiten am Hang), Konservierung, Einlagerung sowie der Forstwirtschaft.
Baukunde: Baustoffe; Planlesen und Planzeichnen; Ausmessen und Ausstecken am Bauplatz; einfache Ausbesserungsarbeiten oder Ergänzung der Bausubstanz; Errichtung eines Musterbauwerkes.
Buchhaltung: Durchrechnen eines einfachen Beispiels; Verbuchen von Belegen eines Betriebes und Auswertung.
Betriebslehre: Betriebserhebung und Betriebsplanung; Kosten von Maschinen im einzel- und überbetrieblichen Einsatz.

Didaktische Grundsätze

Pflanzenbau und Landtechnik: Beim praktischen Unterricht sind den Schülern die Zusammenhänge zwischen fachtheoretischer Kenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen. Dabei ist auf rationelle Arbeitsmethoden und Arbeitstechniken Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist nach Möglichkeit in zeitlicher Übereinstimmung mit dem fachtheoretischen Unterricht zu vermitteln. Die praktischen Unterweisungen sind grundsätzlich in folgenden Stufen zu gestalten: Vorzeigen der zu erlernenden Arbeit, richtiges Ausführen der Arbeiten durch die Schüler, genaue Überwachung der Arbeiten und Kontrolle des Arbeitsergebnisses. Das praktische Melken im Stall wird in Kursform durchgeführt (Melkkurs). Über die Bildung von Schülergruppen im praktischen Unterricht sowie über die Aufteilung der Lehrinhalte auf Übungseinheiten können von der Schulbehörde eigene Richtlinien erstellt werden.

Tierhaltung: Die Vertrautheit im Umgang mit Tieren ist zu fördern, auf mögliche Unfallgefahren ist hinzuweisen.

Holzbearbeitung

Bildungs- und Lehraufgaben

Der Schüler soll durch fachgerechte Anleitungen und in praktischen Anwendungen die handwerksmäßige Bearbeitung von Holz, die wichtigsten Holzverbindungen, die Möglichkeiten der Oberflächenbehandlung sowie die dafür erforderlichen Werkzeuge und Maschinen - einschließlich deren Wartung - kennen lernen und sich in den einzelnen Arbeiten Fertigkeiten aneignen. Darüber hinaus soll er die bei den Arbeiten auftretenden und von den Maschinen ausgehenden Gefahren und deren wirksame Abwendung kennen.

Lehrstoff

  1. Ziffer eins
    Schulstufe
Ordnung, Reinigung und Unfallverhütung in Werkstättenräumen und bei Arbeitsgeräten.
Arbeitskleidung; Brandbekämpfung; Führung eines Werkstättenarbeitsbuches.
Werkzeuge und einfache Arbeitsvorgänge: Werkzeuge: Schärfen, Gebrauch und Wartung; Messen, Anreißen, Sägen, Abrichten, Dicken hobeln, Kanten hobeln und bestoßen, Verleimen von Massivholz, Holzverbindungen bei Möbeln.
Anfertigen einfacher Werkstücke.
Herstellen von Grundverbindungen: Anfertigen von Schlitzen und Zapfen, stumpfe Fuge; offene und halbverdeckte Zinken; Gratverbindungen stehend und liegend. Zuschneiden, Absetzen, Aushobeln und Putzen der Oberflächen.
Zusammenfassende Demonstration der Kenntnisse der 1. Schulstufe bzw der diversen Anwendungsmöglichkeiten für die Grundverbindungen und sonstiger Arbeitsgänge an einem geeigneten Werkstück.

  1. Ziffer 2
    Schulstufe
Zimmerei: Werkstätte, Werkzeuge: Schärfen, Gebrauch und Wartung. Herstellen der gebräuchlichsten Kantholzverbindungen. Üben und Festigen der einzelnen Arbeits- und Lernschritte durch die Herstellung eines Werkstückes als verkleinertes Modell oder in natürlicher Größe (eventuell auch als Gemeinschaftsarbeit mehrerer Schüler).
Möbelbau und Innenausbau: Verbindungen, Verleimen, Furnieren (Grundlagen), Oberflächenbehandlung; Herstellen eines geeigneten Werkstückes.
Einsatz von Maschinen: Handhabung, Wartung,
Gefahrenunterweisung.
Unfall- und Umweltschutz; erste Hilfe.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht ist in Schülergruppen durchzuführen. Vor der Anfertigung von Werkstücken sind Werkskizzen anzufertigen und anhand dieser sind genaue Detailbeschreibungen und Arbeitsanleitungen vorzunehmen. Jeder Schüler hat die einzelnen Übungs- bzw Werkstücke selbst anzufertigen. Im Werkstättenunterricht ist nach einem genau und systematisch aufgebauten Arbeitsplan vorzugehen. Eine zeitliche Blockung von geschlossenen Abschnitten des Ausbildungsprogramms ist möglich. Besonderes Augenmerk ist auf eingehende Unterweisung in Anwendung, Wartung und Schärfen von Werkzeugen und Maschinen zu legen. Handwerkliche Fähigkeit und künstlerische Begabung sind zu fördern. Der Unfallschutz ist ausführlich zu behandeln; diesbezüglichen gesetzlichen Bestimmungen ist Folge zu leisten. Querverbindungen zu den Unterrichtsgegenständen "Gewerbliche Fachkunde" und "Fachzeichnen" sind, möglichst auch zeitlich abgestimmt, herzustellen. In der 2. Schulstufe können sich die Schüler alternativ für die Holzbearbeitung oder für die Metallbearbeitung entscheiden. Über die im praktischen Unterricht ausgeführten Arbeiten und über die dazu erforderlichen Kenntnisse ist von jedem Schüler ein Werkstätten-Arbeitsbuch zu führen. Der darin festgehaltene Merkstoff kann bei Bedarf als ergänzender Lehrstoff für den Gegenstand Gewerbliche Fachkunde dienen.

Metallbearbeitung

Siehe alternative Pflichtgegenstandsgruppe 2.2, 1. Schulstufe.

Schweißen

Bildungs- und Lehraufgaben

Vermittlung von Grundkenntnissen über Schweißverfahren, Geräte und Elektrodenmaterial. Übung erlangen in sicherer Führung der Elektroden, im Zünden und Halten des Lichtbogens und im laufenden Kontrollieren des Schmelzbades. Erlernen und Üben der gängigen Methoden der wichtigsten Verbindungsschweißungen in Wannen- und in Zwangslagen. Kennen lernen der Sicherheitsvorschriften für Gaslagerung und -gebrauch.

Lehrstoff

Schweißverfahren, Geräte- und Materialkunde, Unfallverhütung. Wahl der Stromstärke und der Elektrodenart; Führung der Elektroden, Beobachten und Steuern des Lichtbogens. Strichraupen-Ziehen; Auftragsschweißung;

Verbindungsschweißungen; V-Naht; Wurzel- und Decklage, Kehlnähte ein- und mehrlagig in Wannenlage; Kehlnähte ein- und mehrlagig. Sonderschweißungen (Grauguss). Hartlöten mit Lichtbogenbrenner. Material, Hilfsmittel und Methode für das Gasschmelzschweißen und Hartlöten mit besonderer Beachtung der Unfallverhütung. Brennerwahl; Einstellen der Schweißflammen; Brennerführung, Schmelzbad. Strichraupen mit Zusatzdraht.

Hartlöten verschiedener Werkstoffe und Materialstärken. Brennschneiden.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht erfolgt in Schülergruppen und möglichst in geblockten Kursen. Auf Unfallgefahren ist hinzuweisen. Zur Sparsamkeit in der Materialverwendung ist zu erziehen.

Melkkurs

Siehe praktischer Unterricht Land- und Forstwirtschaft.

2.2 Metallbearbeitung

Fachzeichnen

Siehe alternative Pflichtgegenstandsgruppe 2.1.

Leibesübungen

Siehe alternative Pflichtgegenstandsgruppe 2.1.

Gewerbe- und Rechtskunde

Siehe alternative Pflichtgegenstandsgruppe 2.1.

Gewerbliche Fachkunde

Siehe alternative Pflichtgegenstandsgruppe 2.1.

Praktischer Unterricht

Land- und Forstwirtschaft

Siehe alternative Pflichtgegenstandsgruppe 2.1.

Holzbearbeitung

Siehe alternative Pflichtgegenstandsgruppe 2.1, 1. Schulstufe.

Metallbearbeitung

Bildungs- und Lehraufgaben

Der Schüler soll durch fachgerechte Anleitungen und in praktischen Anwendungen die handwerksmäßige Bearbeitung von Metallen, die wichtigsten Metallverbindungen, die Möglichkeiten der Oberflächenbehandlung sowie die jeweils dafür erforderlichen Werkzeuge und Maschinen - einschließlich deren Wartung - kennen lernen und sich in den einzelnen Arbeiten Fertigkeiten aneignen. Darüber hinaus soll er die bei den einzelnen Arbeiten auftretenden und von den Maschinen ausgehenden Gefahren und ihre wirksame Abwendung kennen.

Lehrstoff

  1. Ziffer eins
    Schulstufe
Ordnung, Reinigung und Unfallverhütung in Werkstättenräumen und bei Arbeitsgeräten.
Arbeitskleidung, Brandverhütung und Feuerbekämpfung. Führung eines Werkstätten-Arbeitsbuches.
Werkzeuge und einfache Arbeitsvorgänge: Werkzeugkenntnis;
Gebrauch einfacher Werkzeuge einschließlich Schieblehre;
Anreißen; Übertragen von Maßeinheiten und Bearbeitungslinien von Zeichnungen auf Werkstücke (Genauigkeit laut Normen). Ablängen mit Handsäge; Gehrungsschnitt. Feilen; Schruppen und Schlichten ebener Flächen und der dazu rechtwinkeligen Flächen (Genauigkeit +/- 0,1 mm).
Bohren und Senken; Arbeiten mit Bohrmaschinen frei und als Tischbohrmaschine; Herstellen von Löchern und Schlitzen; Gewindebohren, Gewindeschneiden, Herstellen von Gewindebolzen und Innengewinden verschiedener Größen.
Übungsstücke nach Werkzeichnungen als wiederholende Kombination der Arbeitsgänge.
Nieten: genietete Eckverbindungen mit verschiedenen Nietformen nach Werkzeichnung.
Biegen von Blech und Flachstahl; Übungsstücke mit beweglichen Funktionsteilen; Feinblechbearbeitung: Zuschnitt, Bördeln und Weichlöten; Werkstücke nach Werkzeichnung (zB Trichter oder Behälter).
Treiben; Schmieden.
Warmverformung an verschiedenem Ausgangsmaterial; Strecken, Spitzen; Biegen; Herstellung einfacher Werkstücke; Härten. Federwickeln; Schraubenfedern als Zug- und Druckfedern. Üben und Festigen der einzelnen Arbeits- und Lernschritte durch Herstellung eines entsprechenden Werkstückes.

  1. Ziffer 2
    Schulstufe
Schweißen: Grundausbildung im Elektroschweißen,
Schutzgasschweißen und Gasschmelzschweißen: Kennenlernen und Üben der verschiedenen Methoden, Positionen und Nahtformen an entsprechenden Werkstücken.
Schlosserarbeiten: Anfertigen von Werkzeichnungen und Stücklisten für Schlosserarbeiten und einfache Rohrinstallationen; selbstständige und individuelle Ausführung von Schlosserarbeiten an Werkstücken für den eigenen Gebrauch; Arbeiten mit fachspezifischen Werkzeugen und Maschinen und deren Instandhaltung.
Mechanische Metallbearbeitung: Gebrauch der Messzeuge; Ablängen mit Maschinensäge.
Drehen: Dreharbeiten mit steigenden Schwierigkeitsgraden, Langdrehen, Plandrehen, Fasen- und Konusdrehen, Kordeln, Passungen drehen, Gewindeschneiden.
Fräsen: Fräserarten, Stirn- und Umfangfräsen.
Bohren bis 40 mm Durchmesser auf der Ständerbohrmaschine; Senken und Reiben. Schleifen von HSS-Drehwerkzeugen und Spiralbohrern. Zur Wiederholung und Kombination der verschiedenen Bearbeitungsgänge sind entsprechende Werkstücke anzufertigen.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht ist in Schülergruppen durchzuführen. Vor der Herstellung von Werkstücken sind Werkskizzen anzufertigen und anhand dieser sind genaue Detailbeschreibungen und Arbeitsanleitungen vorzunehmen. Jeder Schüler hat die einzelnen Übungs- bzw Werkstücke selbst anzufertigen. Im Werkstättenunterricht ist nach einem genauen, systematisch aufgebauten Arbeitsplan vorzugehen. Eine zeitliche Blockung von geschlossenen Abschnitten des Ausbildungsprogramms zB Schweißen ist möglich. Besonderes Augenmerk ist auf eingehende Unterweisung in Anwendung, Wartung und Schärfen von Werkzeugen und Maschinen zu legen. Die genaue, saubere und sichere Ausführung der Arbeiten ist zu prüfen. Handwerkliche Fähigkeiten und künstlerische Begabungen sind zu fördern. Der Unfallschutz ist ausführlich zu behandeln. Querverbindungen zu den Unterrichtsgegenständen "Gewerbliche Fachkunde" und "Fachzeichnen", möglichst auch zeitlich abgestimmt, sind herzustellen. In der 2. Schulstufe können sich die Schüler alternativ für die Metallbearbeitung oder für die Holzbearbeitung entscheiden. Spezielle Fertigkeiten können auch durch Lehrveranstaltungen in Kursform vermittelt werden. Über die im praktischen Unterricht ausgeführten Arbeiten und über die dazu erforderlichen Kenntnisse ist von jedem Schüler ein Werkstätten-Arbeitsbuch zu führen. Der darin festgehaltene Merkstoff kann bei Bedarf als ergänzender Lehrstoff für den Gegenstand Gewerbliche Fachkunde dienen.

Schweißen

Siehe alternative Pflichtgegenstandsgruppe 2.1, praktischer Unterricht Metallbearbeitung.

Melkkurs

Siehe alternative Pflichtgegenstandsgruppe 2.1, praktischer Unterricht Land- und Forstwirtschaft.

2.3 Hauptfachrichtung Pferdewirtschaft

Fachzeichnen

Siehe alternative Pflichtgegenstandsgruppe 2.1, 1. Schulstufe.

Leibesübungen und Reiten

Siehe Alternativ Pflichtgegenstandsgruppe 2.1, wobei die im Lehrstoff genannten Sportarten mit Reiten ergänzt werden.

Gewerbe- und Rechtskunde

Siehe alternative Pflichtgegenstandsgruppe 2.1, 3. Schulstufe.

Pferdehaltung und -zucht

Bildungs- und Lehraufgaben

Über die im Unterrichtsgegenstand Tierhaltung vermittelten Kenntnisse hinaus soll in der Pferdezucht und Pferdehaltung umfangreiches Wissen vermittelt werden, um für diesen Betriebszweig eine höhere Befähigung zu erreichen.

Lehrstoff

Entwicklungsgeschichte des Pferdes; verhaltensphysiologische Grundlagen.

Züchtung: Pferderassen, Brunst, Paarung, künstliche Besamung, Leistungsprüfung, Zuchtwertschätzung.

Fütterung und Haltung: Trächtigkeit, Geburt, Aufzucht, Weidehaltung, Stallhaltung, Stalleinrichtung; Pflege, Nutzung der Pferde.

Vorführung, Transport, Vermarktung.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht ist durch den Einsatz von geeigneten Lehrmitteln und durch Lehrausgänge möglichst anschaulich zu gestalten und praxisnah durchzuführen. Die Aspekte des Umweltschutzes, des Tierschutzes und der Unfallverhütung sind durchgehend zu berücksichtigen. Eine gute Abstimmung ist insbesondere zum Unterrichtsgegenstand Tierhaltung erforderlich.

Exterieurlehre und Veterinärkunde

Bildungs- und Lehraufgaben

Vermittlung von Kenntnissen über die Besonderheiten der Anatomie und Physiologie des Pferdes unter dem Aspekt der Nutzung; Kennenlernen der wichtigsten Pferdekrankheiten und Erstversorgungsmaßnahmen bei Verletzungen und Krankheiten.

Lehrstoff

Nutzungsrelevante Merkmale der Anatomie und Physiologie des Pferdes; Exterieurbeurteilung; Merkmale und Kriterien für die Pferdebeurteilung, Gangarten, Besonderheiten der Pferderassen; Exterieur und Leistungsbereitschaft; Zeichen eines gesunden Pferdes; wichtige Pferdekrankheiten, Hygienemaßnahmen, Impfung, erste Hilfe bei Wunden, Lahmheit etc.

Didaktische Grundsätze

In der Anatomie und Physiologie ist auf den Grundlagen aus dem Unterrichtsgegenstand Tierhaltung aufzubauen und mit diesem abzustimmen. Gleiches gilt für die Veterinärkunde mit dem Fach Tierheilkunde. Auf die Bedeutung für die Praxis und die Anwendbarkeit ist bei der Stoffauswahl und Schwerpunktbildung zu achten. Am Tier selbst oder durch geeignete Präparate ist der Unterricht möglichst anschaulich zu gestalten. Auf den Zusammenhang zwischen Hygiene und Tiergesundheit ist besonders hinzuweisen.

Reit- und Fahrlehre

Bildungs- und Lehraufgaben

Vermittlung von Kenntnissen im Reiten und Fahren (ohne die hohe Schule) sowie zur Erstellung von Ausbildungsprogrammen für junge Pferde.

Lehrstoff

1., 2. und 3. Schulstufe

Reiten: Sattel- und Zaumzeugkunde; Vorbereitung des Pferdes; Sitz des Reiters; Hilfegebung durch den Reiter; Grundgangarten, Hufschlagfiguren und Kommandos für Abteilungsreiten, Bodenrickarbeit. Grundlagen der Springausbildung; Ausbildung eines Jungpferdes. Entwicklung der Schub- und Tragkraft, Freispringen, Dressur- und Springausbildung auf Basis "Reitlizenz", Parcoursspringen, Geländereiten, ÖTO, Grundlagen des Voltigierens, Parcoursgestaltung, Gestaltung einer Geländestrecke, Aufbau eines Dressurvierecks.

Fahren: Geschirrkunde, Grundlagen des Achenbachfahrsystems, An- und Abspannen, Auf- und Abschirren; Anspannarten, Wagenkunde, Fahren im Straßenverkehr. Ausbildung des Fahrpferdes (Doppellange); Turnierfahren.

Didaktische Grundsätze

Auf die Erfordernisse der Praxis und späteren Berufsausübung ist zu achten, ebenso auf eine in zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht möglichst gute Abstimmung mit dem praktischen Unterricht. Auf eine gute Anschaulichkeit des Unterrichtes ist durch geeignete Mittel und Maßnahmen Bedacht zu nehmen.

Trainings- und Bewegungslehre

Bildungs- und Lehraufgaben

Vermittlung von allgemeinen Grundlagen zu einer wirksamen Trainingsplanung und Trainingsgestaltung.

Lehrstoff

Grundlagen der Pädagogik, Didaktik und Methodik; funktionelle Anatomie des Menschen; sportmotorische Prinzipien, Bewegungseigenschaften und ihre Verbesserung.

Trainingsgrundsätze, -methoden, -mittel, -kontrolle und - planung; Testverfahren.

Didaktische Grundsätze

Durch den Einsatz von geeigneten Unterrichtsmitteln sind Anschaulichkeit und Verständlichkeit zu fördern. Gute Koordination und Abstimmung der Lehrinhalte mit anderen Unterrichtsgegenständen ist anzustreben.

Praktischer Unterricht

Land- und Forstwirtschaft

Siehe alternative Pflichtgegenstandsgruppe 2.1, wobei die dort angeführten Lehrinhalte schwerpunktmäßig zu behandeln und sowohl Ausbildungsbreite als auch die Ausbildungsintensität zu Gunsten der Pferdehaltung zurückzunehmen sind.

Holzbearbeitung

Siehe alternative Pflichtgegenstandsgruppe 2.1, 1. Schulstufe, unter Berücksichtigung der um eine Wochenstunde weniger verfügbaren Zeit.

Metallbearbeitung

Siehe alternative Pflichtgegenstandsgruppe 2.2, 1. Schulstufe, unter Berücksichtigung der um eine Wochenstunde weniger verfügbaren Zeit.

Pferdewirtschaft

Bildungs- und Lehraufgaben

Das theoretische Wissen der Schüler ist durch das Vermitteln praktischer Fertigkeiten zu ergänzen, damit die Absolventen die an sie gestellten Anforderungen bewältigen. Das Beobachtungs- und Erkennungsvermögen ist zu fördern.

Lehrstoff

1., 2. und 3. Schulstufe (Reiten und Haltung)

1. und 2. Schulstufe (Fahren und Haltung)

Haltung: Fütterung, Futtermittelbeurteilung, Ausmisten, Stallklima und -hygienemaßnahmen.

Pflege: Putzen, Hufpflege, Geschirrpflege.

Exterieurkunde: Fohlen- und Pferdebeurteilung, praktische

Rassenkunde, Vorführen.

Veterinärkunde: Erste-Hilfe-Maßnahmen, Wundbehandlung.

Reiten und Fahren: Longieren, Abteilungsreiten, Dressurreiten, Springen, zwei- bzw vierspänniges Gespannfahren nach Achenbach; Unterrichtserteilung, Prüfungsvorbereitung.

Didaktische Grundsätze

Die Inhalte des praktischen Unterrichtes sind aufbauend und abgestimmt auf den theoretischen Unterricht in den drei Schulstufen zu vermitteln. Sorge zu tragen ist, dass alle Schüler das volle Ausbildungsprogramm absolvieren. Die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen sind zu treffen, auf die möglichen Unfallgefahren ist hinzuweisen.

2.4 Gastronomie und Tourismuswirtschaft

Fachzeichnen

Siehe alternative Pflichtgegenstandsgruppe 2.1, 1. Schulstufe.

Leibesübungen

Siehe alternative Pflichtgegenstandsgruppe 2.1.

Gewerbe- und Rechtskunde

Siehe alternative Pflichtgegenstandsgruppe 2.1, 2. und 3. Schulstufe.

Gastgewerbliche Betriebslehre

Bildungs- und Lehraufgaben

Einführung in die Organisation der wichtigsten Betriebsformen des Fremdenverkehrs und Vermittlung von Kenntnissen über inner- und außerbetriebliche Zusammenhänge in gastgewerblichen Klein- und Mittelbetrieben. Kenntnisse über innerbetriebliche Arbeitsabläufe in gastgewerblichen Unternehmungen. Befähigung zur Anwendung gewonnener Erkenntnisse in gastwirtschaftlichen Betrieben und zur selbstständigen Führung dieser Betriebe. Weckung des Verständnisses für die Anwendung geschäftsfördernder Maßnahmen. Erziehung zu Verantwortungsbewusstsein gegenüber dem Gast und zu einer modernen sozialen Wirtschaftsethik.

Lehrstoff

Geschichte des Gastgewerbes.

Der Gast und seine Bedürfnisse, Haupt- und Nebenbedürfnisse. Einteilung der Betriebe nach Funktion, Öffnungszeiten, Klassifizierung, Größe, Leistung, Rechtsbeziehung und Rechtsform.

Entlohnung im Betrieb; Organisation im Klein- und Mittelbetrieb;

Sozialversicherungsrecht.

Zusammenarbeit mit Partnern: Fremdenverkehrsverband, Reisebüro, andere gastgewerbliche Betriebe, Meldeamt, Gemeinde ua;

Melderecht. Gästekarten.

Österreichisches Hotelreglement, Stornorecht, Mindestausstattung, Kategorisierung.

Interne Kontrolle: Öffnungszeiten und Auslastung des Betriebes;

Wirtschaftlichkeit verschiedener Abteilungen; Eigenanalyse im Betrieb; Pacht und Pachtvertrag; Finanzierungsplan;

betriebswirtschaftliche Organisation von Veranstaltungen.

Frühstücksbuffet: Gestaltung, Kosten; Speisekarte: Gestaltung, Kosten.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht ist praxisnah zu gestalten und besonders auf die Bedürfnisse jener Fremdenverkehrsbetriebe auszurichten, die für Zu- und Nebenerwerbslandwirte geeignet sind. Eine Abstimmung des Lehrstoffes mit den Unterrichtsgegenständen Landwirtschaftliche Betriebswirtschaftslehre, Gewerbekunde, Fachrechnen, Schriftverkehr, Buchhaltung und Steuerkunde, Fremdenverkehrslehre und Gastgewerbliche Baukunde ist erforderlich; Querverbindungen zu diesen Unterrichtsgegenständen sind herzustellen. Anschaulichkeit und Verständlichkeit des Unterrichtes sind durch den Besuch geeigneter Betriebe zu unterstützen.

Fremdenverkehrslehre

Bildungs- und Lehraufgaben

Den Schülern sind Kenntnisse der Organisationen und Einrichtungen im Fremdenverkehr auf örtlicher und regionaler Ebene zu vermitteln. Einführung in die Grundkenntnisse des Fremdenverkehrsmarketings auf örtlicher Ebene. Wecken des Verständnisses für die Bedeutung des Fremdenverkehrs in sozialer, kultureller und wirtschaftlicher Hinsicht für den Einzelnen und die Gemeinschaft.

Lehrstoff

Motive für den Fremdenverkehr; Arten und Formen des Fremdenverkehrs.

Das Fremdenverkehrsangebot im Ort: Natur, Kultur als prägendes Element, Einrichtungen der allgemeinen Infrastruktur und besondere Fremdenverkehrseinrichtungen.

Fremdenverkehrsbetriebe und ihre Eigenarten: Verpflegungs- und Beherbergungsbetriebe, Ferienwohnungen und Appartements, Privatzimmervermietung, Urlaub am Bauernhof. Das örtliche Fremdenverkehrsbüro; besondere Verkehrsbetriebe; Kuranstalten; besondere Dienstleistungsbetriebe im Ort: Schischulen, Bergführer und Wanderführer. Formen betrieblicher Kooperation innerhalb des Ortes und der Region.

Aufbau der Fremdenverkehrsorganisation auf Landes-, Regions- und Ortsebene.

Aufgaben der örtlichen Fremdenverkehrsorganisation unter Beachtung der wichtigsten Maßnahmen im Ortsmarketing: Grundlagen der Angebotsgestaltung, der Preispolitik, der Absatzmöglichkeiten und der Werbung; Handhabung des österreichischen Kursbuches.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht ist praxisnah und aktualitätsbezogen zu führen. Auf Querverbindungen und Abstimmung mit den Gegenständen Gastwirtschaftliche Betriebslehre und Gastwirtschaftliches Bauwesen ist besonders Bedacht zu nehmen. Lehrausgänge und Exkursionen sollen die Praxisnähe garantieren, Fachvorträge zu aktuellen Themen den Praxisbezug herstellen. Auf regionale Fremdenverkehrsverhältnisse ist besonders einzugehen, neue Entwicklungen, Problemstellungen und Lösungen sind an Hand von Publikationen zu behandeln.

Gastgewerbliche Baukunde

Bildungs- und Lehraufgaben

Vermittlung eines Überblicks über die Entwicklung und den derzeitigen Stand im Bauen für den Fremdenverkehr. Aufzeigen des Weges von der Bauabsicht bis zur Realisierung unter Hinweis auf die Möglichkeiten und Grenzen der eigenen Mitwirkung. Zusammenhänge zwischen Material, Form und Farbe sind zu vermitteln, der Geschmack für ensemble- und landwirtschaftsdienliches Bauen zu schulen, Problembewusstsein in gestalterischer (formaler), technischer und ökologischer Sicht zu schaffen.

Lehrstoff

Gastgewerbliche Gebäudelehre: Betriebsformen und deren bauliche

Umsetzung: Hotel, Pension, Privatzimmervermietung, Ferienwohnung, Gaststätte, Jausenstation.

Gastgewerbe als bäuerlicher Nebenerwerb: Betriebsformen im Zusammenhang mit Funktion, Größe und Form; Planungs- und Ausführungsschritte eines Bauvorhabens.

Baugestaltung: Neubau: Bauwerk-Umgebung, Baukörper, Bauelemente, Fassade, Außenanlage; Umbau und Adaptierung: Material,

Proportionen von Baukörper und Bauelementen: Fenster, Türen,

Dach, Balkon. Technische Probleme: Dachgeschossausbau, Schall- und Wärmeschutz, Feuchtigkeit. Innenausbau: Funktion, Form, Material und Farbe.

Didaktische Grundsätze

Der Schwerpunkt des Unterrichtes ist auf die Betriebsformen, die dem bäuerlichen Nebenerwerb entsprechen, zu legen. Der Unterricht ist durch Anschauungsmaterial und durch Besichtigungen von Objekten zu untermauern.

Lebensmittel- und Küchenkunde

Bildungs- und Lehraufgaben

Weckung des Verständnisses für gesunde Ernährung und Vermittlung von Kenntnissen aus der Ernährungslehre und der Lebensmittelkunde, soweit sie zur Führung eines gastgewerblichen Betriebes erforderlich sind. Vermittlung eines grundlegenden Wissens über Küchenorganisation und der Kenntnisse von Küchenfachausdrücken, Garmachungsarten, zeitgemäßen Ernährungsformen sowie gebräuchlichen Speisearten und deren Zubereitung. Einführung in die Küchenbetriebswirtschaft und Vermittlung von Kenntnissen über Arbeits- und Lebensmittelhygiene.

Lehrstoff

Grundlagen der Ernährung: Aufgaben und Vorkommen der Nährstoffe, Nährstoff- und Energiebedarf, Kostformen.

Tierische Nahrungsmittel: Fleisch, Eier, Fische, Krusten-, Schalen- und Weichtiere, Fette.

Pflanzliche Nahrungsmittel: Getreide und Getreideprodukte, Brot und Backwaren, Kartoffeln, Gemüse, Hülsenfrüchte, Pilze, Obst- und Beerenfrüchte, Zucker, Fette, Gewürze.

Lebensmittelkonservierung: Haltbarkeit und Lagerung der Lebensmittel, Konservierungsmethoden, Zusatzstoffe, Kühl- und Gefriergeräte.

Arbeits- und Lebensmittelhygiene: Allgemeine und besondere arbeitshygienische Erfordernisse, Lebensmittelgesetzgebung, Lebensmittelvergiftungen, Schädlingsbekämpfung.

Küchenkunde: Küchengeräte und Küchengeschirr, Küchenfachausdrücke.

Garmachungsarten: Österreichische Spezialspeisen, Menüplan und Menügestaltung; Gewichts- und Mengentabelle.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht soll unter Verwendung von Anschauungsmaterial und von Kostproben und nach Möglichkeit durch Demonstration gestaltet werden.Zum Gegenstand Praktischer Unterricht zu Lebensmittel- und Küchenkunde ist eine enge Verbindung herzustellen.

Getränke- und Servierkunde

Bildungs- und Lehraufgaben

Vermittlung von Kenntnissen über Arten, Herkunft und Zusammensetzung der Getränke sowie deren Einkauf, Lagerung und Verkauf. Vermittlung von Sachkenntnissen, die zur Ausführung von gewandten und sicheren Servierarbeiten erforderlich sind. Förderung des Bewusstseins der Gastlichkeit in allen Bereichen der gastronomischen Dienstleistung.

Lehrstoff

Servierkunde: Servierpersonal, Servierkleidung, Servierarbeiten und Serviersysteme.

Decken der Tische: Verschiedene Gedecksformen und Tischgestaltung.

Mise en place und office.

Anrichten und Servieren der einzelnen Gänge; Servieren von Getränken. Service bei Mahlzeiten des Tages, bei Festessen und Buffet. Kaffeehausservice; Transchieren und Flambieren; Inventarkunde.

Getränkekunde:

Wein: Allgemeines, Sorten, Lese und Reife, Herstellung, Kennzeichnung und Lagerung; Weinkarte, österreichische und europäische Weinbaugebiete; Dessertwein, Obstwein, Schaumwein.

Bier: Biersorten und ihre Herstellung.

Spirituosen.

Alkoholfreie Getränke: Wasser, Mineralwasser, Fruchtsäfte,

Erfrischungsgetränke; Kaffee, Tee, Kakao.

Didaktische Grundsätze

Die Anschaulichkeit, Verständlichkeit und Lebensnähe des Unterrichtes ist durch Vorzeigen von Originalabfüllungen, durch Demonstration und durch ergänzende Lehrausgänge und Betriebsbesichtigungen zu gewährleisten. Im Unterricht ist eine Verbindung zum Gegenstand Praktischer Unterricht zu Servieren und Getränkekunde herzustellen. Den Schülern soll auch außerhalb des vorgesehenen Unterrichtes die Möglichkeit des Übens zur Gewinnung von Sicherheit gegeben werden.

Gastgewerbliche Buchhaltung und Steuerkunde

Bildungs- und Lehraufgaben

Vermittlung der buchhalterischen und steuerrechtlichen Kenntnisse, die zur Führung eines gastgewerblichen Betriebes benötigt werden.

Lehrstoff

Steuerkunde: Allgemeines; Verkehr mit dem Finanzamt; wichtige Steuern und Abgaben für den gastgewerblichen Betrieb und deren ordnungsgemäße Verrechnung und Abfuhr.

Buchhaltung: Organisation und spezielle Ausprägung der Buchhaltung im gastgewerblichen Betrieb; Ergänzungen zur Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und zur doppelten Buchhaltung.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht hat auf das Wissen aus der allgemeinen Buchhaltung aufzubauen. Eine genaue Abstimmung mit diesem Unterrichtsgegenstand sowie mit den betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Unterrichtsgegenständen ist durchzuführen.

Praktischer Unterricht

Land- und Forstwirtschaft

Siehe alternative Pflichtgegenstandsgruppe 2.1.

Holzbearbeitung

Siehe alternative Pflichtgegenstandsgruppe 2.1, 1. Schulstufe.

Metallbearbeitung

Siehe alternative Pflichtgegenstandsgruppe 2.2, 1. Schulstufe.

Kochen und Servieren

Bildungs- und Lehraufgaben

Vermittlung von Kenntnissen über Lebensmittel, Maschinen, Geräte und Einrichtungen zur Lebensmittelkonservierung und -lagerung, über Küchengeräte und Küchenmaschinen. Erwerben von Fertigkeiten zur Zubereitung von einfachen Speisen. Vermittlung von Kenntnissen über verschiedene Getränkearten und Getränkesorten, Abfüllungen und Serviergefäße. Praktisches Erlernen und Üben der Servierarbeiten. Grundkenntnisse über Einrichtungen eines Speiseraumes, Tischwäsche, Tischgeschirr und Tischgedecke zu verschiedenen Gelegenheiten.

Lehrstoff

Kochen: Suppen, kalte und warme Vorspeisen, Fleischgerichte, Gemüsespeisen, Beilagen, Salate, Soßen, Fischgerichte, Vollwertgerichte und einfache Menüs; regionale Kost, Imbisse, Desserts, Frühstück, Kaffeejause, Buffet.

Kennen lernen der Fleischteile und deren Verwendung in der Küche. Herstellen von regionalen Fleischspezialitäten. Vorbereitung der Lebensmittel zum Gefrieren; Behandlung des Gefriergutes.

Servieren: Servierübungen: Einstellen, Einreichen, Vorlegen;

Servieren von verschiedenen Getränken.

Tischdecken: Verschiedene Gedecksformen und Tischgestaltung;

Reinigen und Pflegen des Tischinventars.

Didaktische Grundsätze

Die theoretischen Kenntnisse sind im praktischen Unterricht zu üben und zu festigen. Vor jedem praktischen Unterricht ist eine Arbeitsplanung mit Hinweisen zur Zubereitung, Arbeitseinteilung und zum Arbeitsablauf durchzuführen. Die Schüler sind zur Ordnung und Sorgfalt, zum Tragen entsprechender Arbeitskleidung, zur Anwendung aller Hygienevorschriften und zur Vermeidung von Unfällen anzuhalten. Die Lehrinhalte aus Getränke- und Servierkunde sollen erlernt und geübt werden und den theoretischen Unterricht ergänzen. Besonderer Wert ist auf selbstständiges Arbeiten, auf zweckmäßige Kleidung und Hygiene, auf Hinweise zur Unfallverhütung und auf sicheres und gewandtes Auftreten zu legen. Die Übungen sind auf den praktischen Unterricht zu Lebensmittel- und Küchenkunde abzustimmen. Den Schülern soll die Möglichkeit des Übens bei den täglichen Mahlzeiten geboten werden.

Schweißen

Siehe alternative Pflichtgegenstandsgruppe 2.1, praktischer Unterricht Schweißen.

Melkkurs

Siehe alternative Pflichtgegenstandsgruppe 2.1, praktischer Unterricht Land- und Forstwirtschaft.

2.5 Hauptfachrichtung Milchwirtschaft

Fachzeichnen

Siehe alternative Pflichtgegenstandsgruppe 2.1, 1. Schulstufe.

Gewerbe- und Rechtskunde

Siehe alternative Pflichtgegenstandsgruppe 2.1, 2. und 3. Schulstufe.

Leibesübungen

Siehe alternative Pflichtgegenstandsgruppe 2.1.

Molkereikunde

Bildungs- und Lehraufgaben

Die Schüler sollen für Milch und Milchprodukte die Qualitätskriterien kennen und über die Bedeutung für die menschliche Ernährung Bescheid wissen.

Sie sollen weiter die technologischen Verfahren und verwendeten Hilfsstoffe für die Milchbearbeitung und Milchverarbeitung kennen.

Lehrstoff

1., 2. und 3. Schulstufe

Milchtransport; Milchübernahme: Anlagen, Qualitätskriterien für Rohmilch.

Milchbehandlung: Stapelung, Reinigung, Zentrifugation, Homogenisierung, Kühlung.

Erhitzungsverfahren: Thermisieren, Pasteurisieren, Dauerhocherhitzung, Ultrahocherhitzung, Sterilisation. Arten, Herstellung, Einflüsse auf Qualität und Haltbarkeit bei pasteurisierten Frischmilchprodukten, Rahm, Butter und Sauermilchprodukten.

Grundlagen der Herstellung von H-Milch, Kondensmilch und Milchpulver.

Reinigung, Desinfektion und Entkeimung von Molkereianlagen, Geräten und Räumen; Qualitätssicherung bei Molkereiprodukten;

Herstellen von Milchprodukten auf dem Bauernhof und in gemeinschaftlichen Kleinkäsereien;

Herstellen von Schaf- und Ziegenmilchprodukten.

Funktion, Wartung von Molkereimaschinen und -anlagen.

Sicherheitsvorschriften und Schutzmaßnahmen.

Unfallverhütung und erste Hilfe.

Didaktische Grundsätze

Zur Sicherung von Vorkenntnissen und Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist eine gute Abstimmung mit anderen Unterrichtsgegenständen erforderlich.

Schwerpunktsetzungen im Lehrstoff sind nach der Anwendbarkeit in der Praxis zu treffen.

Käsereikunde

Bildungs- und Lehraufgaben

Die Schüler sollen die Rohstoffe, Zusatzstoffe und Arbeitsverfahren der Käseerzeugung sowie die Qualitätskriterien für Käse kennen.

Darüber hinaus sollen sie über die ernährungsphysiologische Bedeutung der Käsearten Bescheid wissen.

Lehrstoff

1., 2. und 3. Schulstufe

Geschichte und Bedeutung der Käseerzeugung; Einteilung der Käsesorten nach Gerinnung, Wasser- und Fettgehalt.

Grundlagen der Käseerzeugung: Käsereitaugliche Milch, Käsekulturen, Labarten, Käsereisalze, Lab- und Säuregerinnung.

Käsungstechnologien: Bruchbereitung, Pressen, Formen, Salzbad, Reifung, Verpackung; Prozessbegleitung für die wichtigsten Käsesorten.

Herstellung von Rohmilchkäsen; Herstellung von Käse am Bauernhof und in bäuerlichen Gemeinschaftsanlagen; Herstellung von Schaf- und Ziegenkäse.

Wartung, Reinigung, Desinfektion und Entkeimung von Käseanlagen, Geräten und Räumen; Käsefehler; Qualitätssicherung; Käsebeurteilung; Molkeverwertung.

Didaktische Grundsätze

Zur Sicherung von Vorkenntnissen und Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist eine gute Abstimmung mit anderen Unterrichtsgegenständen erforderlich.

Schwerpunktsetzungen im Lehrstoff sind nach der Anwendbarkeit in der Praxis im künftigen Tätigkeitsfeld der Schüler zu setzen. Wiederholt sind Hinweise auf geltende Vorschriften zum Schutz des Lebens und der Umwelt zu geben.

Milchwirtschaftliche Chemie

Bildungs- und Lehraufgaben

Die Schüler sollen die chemischen Zusammenhänge bei der Be- und Verarbeitung von Milch sowie bei der Qualitätsprüfung der Milch und Milchprodukte verstehen.

Lehrstoff

1., 2. und 3. Schulstufe

Chemische Grundkenntnisse: Elemente, Verbindungen, Säuren, Laugen, Salze, pH-Wert.

Milchbestandteile: Fett, Eiweiß, Zucker, Salze, Vitamine, Enzyme; Bedeutung der Milch und ihrer Produkte in der Ernährung des Menschen.

Chemische Reaktionen bei der Herstellung von Milchprodukten:

Säuerung, Pufferung, Lab- und Säuregerinnung, Proteolyse, Lipolyse.

Reinigungs- und Desinfektionsmittel: Zusammensetzung, Wirkung. Maßnahmen einer sachgemäßen Entsorgung in der Milchverarbeitung.

Didaktische Grundsätze

Nach Feststellung vorhandener Vorkenntnisse hat der Unterricht auf diesen aufzubauen; die Abstimmung des Lehrstoffes mit den Lehrkräften anderer Unterrichtsgegenstände ist vorzunehmen. Die Maßgabe für die Vertiefung in die Theorie ist deren Notwendigkeit für das Verständnis für Vorgänge im Zusammenhang mit der Be- und Verarbeitung von Milch.

Mikrobiologie und Hygiene

Bildungs- und Lehraufgaben

Der Schüler soll die mikrobiellen Vorgänge bei der Gewinnung und Verarbeitung von Milch sowie die von Milch und Milchprodukten ausgehenden Möglichkeiten einer Lebensmittelvergiftung und deren Vermeidung kennen.

Außerdem sollte er Kenntnisse über die Steuerung bei der Vermehrung von Mikroorganismen haben.

Lehrstoff

1., 2. und 3. Schulstufe

Allgemeine Mikrobiologie: Morphologie, Vermehrung und Stoffwechsel milchwirtschaftlich bedeutsamer Mikroorganismen; Einteilung, Eigenschaften, Vorkommen und Bedeutung von Bakterien, Hefen, Schimmelpilzen und Bakteriophagen. Kulturen für fermentierte Milchprodukte; Steuerung der Vermehrung der Mikroorganismen bei der Herstellung von Sauermilchprodukten, Käse und Butter.

Mikrobiell verursachte Fehler bei Milch und Milchprodukten.

Hygiene: Milchhygiene: Schadstoffe, Rückstände, Krankheitserreger und Toxinbildner in Milch und Milchprodukten; Hygienevorschriften, Personalhygiene, Hygienemaßnahmen.

Didaktische Grundsätze

Die Verbindung zu anderen Unterrichtsgegenständen ist herzustellen und der Lehrstoff mit den Lehrkräften dieser Fächer zu koordinieren. Außerdem ist das Vorkommen und die Bedeutung der milchwirtschaftlich wichtigen Mikroorganismen in anderen Bereichen der Landwirtschaft aufzuzeigen.

Bei allen sich bietenden Gelegenheiten hat der Lehrer die dem Schutz des Lebens und der Umwelt dienenden Hinweise zu geben.

Praktischer Unterricht

Land- und Forstwirtschaft

Siehe alternative Pflichtgegenstandsgruppe 2.1, wobei entsprechend der in der 1. und 3. Schulstufe weniger verfügbaren Stundenzahl Schwerpunkte zu bilden und die Ausbildungsbreite und -tiefe zu verringern sind.

Holzbearbeitung

Siehe alternative Pflichtgegenstandsgruppe 2.1, 1. Schulstufe, unter Berücksichtigung der um eine Wochenstunde weniger verfügbaren Zeit.

Metallbearbeitung

Siehe alternative Pflichtgegenstandsgruppe 2.2, 1. Schulstufe, unter Berücksichtigung der um eine Wochenstunde weniger verfügbaren Zeit.

Labor und Milchverarbeitung

Bildungs- und Lehraufgaben

Die Schüler sollen chemisch-physikalische, mikrobiologische und biochemische Untersuchungen von Milch und Milchprodukten durchführen können.

Sie sollen sich Fertigkeiten zur sachgemäßen Behandlung und Verarbeitung von Milch, zur sicheren Handhabung von Werkzeugen, Maschinen und Einrichtungen aneignen und die Arbeitsverfahren einer Molkereifachkraft beherrschen.

Darüber hinaus sollen die Schüler die in der milchverarbeitenden Praxis auftretenden Gefahren für Mensch und Umwelt kennen.

Lehrstoff

1., 2. und 3. Schulstufe

Unfallschutz, Schutzmaßnahmen; Probenahmetechnik.

Chemische und physikalische Untersuchungen: Fett-, Wassergehalt,

Trockenmasse, pH-Wert, Säuregrad, Dichte.

Mikrobiologische Untersuchungen: Mikroskopieren von Kulturen, Hemmstoffnachweis, Keimzahlbestimmungen, Kontrolle von Kulturen.

Kontrolle der Rohmilch: Schalmtest, Sinnenprüfung; einfache Untersuchungen zur Kontrolle des Produktionsprozesses; sensorische Beurteilung von Milch und Milchprodukten. Herstellen von pasteurisierten Frischmilchprodukten, Süß- und Sauerrahmbutter, Sauermilchprodukten, Hart-, Schnitt-, Weich-, Sauermilch- und Frischkäse.

Bedienung und Wartung von Maschinen und Anlagen.

Reinigung und Desinfektion von Räumen, Anlagen und Geräten.

Didaktische Grundsätze

Der praktische Unterricht und die Laboratoriumsübungen sind in guter inhaltlicher und zeitlicher Abstimmung mit den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.

Bei der Schwerpunktbildung sind die aktuellen Erfordernisse der Praxis zu beachten sowie jene Inhalte zu berücksichtigen, die in einer betrieblichen Praxis kaum erarbeitet werden können. Bei den verschiedenen Gelegenheiten ist auf den Schutz des Lebens und der Umwelt hinzuweisen.

Schweißen

Siehe alternative Pflichtgegenstandsgruppe 2.1, praktischer Unterricht Schweißen.

Melkkurs

Siehe alternative Pflichtgegenstandsgruppe 2.1, praktischer Unterricht Land- und Forstwirtschaft.

  1. Ziffer 3
    Freigegenstände und unverbindliche Übungen

Englisch Konversation

Bildungs- und Lehraufgaben

Die Geläufigkeit und Anwendungssicherheit der Schüler im Fremdsprachengebrauch soll mit diesem Unterrichtsgegenstand erhöht werden.

Lehrstoff

  1. Ziffer eins
    und 2. Schulstufe
Anwendungen der Themen und Inhalte des Pflichtgegenstandes Lebende Fremdsprache: Englisch.

Didaktische Grundsätze

Durch verschiedene Übungen (zB Rollenspiele, Telefonate, usw) und Medien ist der Unterricht lebendig zu gestalten und die Schüleraktivität zu fördern. In der Themenwahl ist auf Aktualität und Schülerinteressen Rücksicht zu nehmen.

Angewandte Informatik

Bildungs- und Lehraufgaben

Vermittlung von Aufbau, Funktion und Einsatzmöglichkeiten eines Computers sowie die Unterweisung in der Handhabung. Befähigung zur Ausführung fachbezogener Arbeiten und Hinführung zu einer positiven, aber kritischen Einstellung.

Lehrstoff

  1. Ziffer 2
    und 3. Schulstufe
Eine Vertiefung der in der Informatik erworbenen Kenntnisse und der Einsatz von fachspezifischen Programmen. Darüber hinaus sollen Inhalte vermittelt werden, die zu einschlägigen Zertifikaten in der Computeranwendung führen.

Didaktische Grundsätze

Die theoretischen Grundlagen sind auf das absolut notwendige Maß zu beschränken, der Schwerpunkt ist auf das Arbeiten mit den Geräten zu legen. Querverbindungen zu Fachgegenständen sind herzustellen. Aktuelle Entwicklungen in der Informationstechnologie sollen berücksichtigt werden. Das selbstständige Arbeiten ist zu fördern.

Almwirtschaft

Bildungs- und Lehraufgaben

Vermittlung der Kenntnisse für eine regional angepasste Bewirtschaftung der Almen, die nach tierzüchterischen, pflanzenbaulichen, technischen, betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Gesichtspunkten zu orientieren sind. Darüber hinaus sind die landschaftskulturellen, sozialkulturellen (Freizeitbedeutung) und ökologischen Funktionen neben der wirtschaftlichen Bedeutung einer zeitgemäßen Almbewirtschaftung bewusst zu machen.

Lehrstoff

Bedeutung und Verbreitung der Almwirtschaft, tierzüchterischer Wert der Alpung, Besitzformen.

Nutzungsformen, Ertragsgrenzen, Alm- und Weidebetrieb, Ordnung von Wald und Weide, Pflegemaßnahmen, Almeinrichtungen, Vermarktung von Almprodukten.

Rechtsfragen der Almwirtschaft; Förderungsmaßnahmen; Nationalpark und Almwirtschaft.

Didaktische Grundsätze

Im Unterricht ist an die Kenntnisse aus anderen Unterrichtsgegenständen anzuknüpfen, Querverbindungen zu anderen Fachgebieten sind herzustellen. Nach Möglichkeit ist mit praktischem Unterricht und mit Lehrausgängen der Unterricht zu veranschaulichen und praxisnah zu gestalten.

Gemüsebau

Bildungs- und Lehraufgaben

Vermittlung von Grundkenntnissen im Erwerbsgemüsebau sowie von Kenntnissen einer auf Wirtschaftlichkeit und auf den Markt ausgerichteten Aufbereitung und Vermarktung. Die Notwendigkeit der Erzeugung gesunder Produkte mit hoher Qualität ist einsichtig zu machen.

Lehrstoff

Grundlagen des Gemüsebaus: Gemüsearten, Vermehrung, Saatgut, Sortenwahl, Pflanzenzucht.

Kulturmaßnahmen bei verschiedenen Gemüsearten; Ernte, Lagerung,

marktgerechte Aufbereitung und Verkauf von Gemüse;

Fruchtfolgeplan.

Gemüseanbau unter Glas und unter Folie.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht ist auf dem Wissens- und Erfahrungsstand der Schüler aufzubauen und durch die Behandlung aktueller Fragen lebendig und praxisnah zu gestalten. Eine Abstimmung des Unterrichtes mit dem Unterrichtsgegenstand Pflanzenbau ist erforderlich. Je nach Aktualität und Betriebsformen der Region sind Schwerpunkte zu bilden. Bei erachteter Zweckmäßigkeit aus organisatorischen Gründen kann der Unterricht auch geblockt abgehalten werden.

Musische Bildung

Bildungs- und Lehraufgaben

Freude und Interesse an musischer Betätigung sollen geweckt werden. Sinnvolle Freizeitbetätigung, Mitwirkung in der Dorfgemeinschaft, Interesse an kulturellen Tätigkeiten.

Lehrstoff

  1. Ziffer eins
    und 2. Schulstufe
Singen ein- und mehrstimmiger Lieder; Stimmbildung und Atemtechnik; Instrumentenkunde; Musik hören und verstehen;
internationale Musikformen; Musik und Gesellschaft;
Spielgruppenbetreuung; Fest- und Feiergestaltung.

Didaktische Grundsätze

Durch die aktive Beteiligung an der Fest- und Feiergestaltung werden sowohl Selbstständigkeit als auch Sicherheit im öffentlichen Auftreten geschult und somit die Weichen für ein Leben in der Gemeinschaft gestellt.

Der Besuch verschiedenartiger Musikveranstaltungen soll den Unterricht beleben und zu Diskussionen anregen.

Praktischer Unterricht

Ergänzungskurs Tischler

Bildungs- und Lehraufgaben

Herstellen anspruchsvollerer Holzverbindungen unter weitgehend selbstständiger Anwendung der bereits vorhandenen Kenntnisse. Herstellen der Übungs- und Werkstücke in Form einer ersten zusammenfassenden Vorbereitung auf die späteren fachgerechten Arbeiten als Lehrling in einer Tischlerwerkstätte.

Lehrstoff

Konstruktionsgerechtes Herstellen eines Werkstückes, an dem die wichtigsten Massivholzverbindungen zur Anwendung kommen. Zinken, Gratverbindung, Schlitz und Zapfen, Schlitz und Zapfen abgesetzt mit Falz.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht ist in Schülergruppen durchzuführen. Je nach Interessentenzahl können auch Schüler aus mehreren Schulstandorten zusammengefasst werden. Die damit verbundenen Wechsel von Lehrkräften und Werkstätten sollen zur Erlangung einer gewissen Flexibilität der Schüler im Hinblick auf den späteren Eintritt in das gewerbliche Lehrverhältnis genützt werden. Auch unter neuen, ungewohnten Verhältnissen soll die Anwendung erlernter Kenntnisse für neue Aufgaben keine Schwierigkeiten bereiten. Selbstständiges Arbeiten der Schüler ist anzustreben.

Ergänzungskurs Schlosser

Bildungs- und Lehraufgaben

Sicheres Erkennen gängiger Eisenwerkstoffe und Zuordnung der geeigneten einfachen Bearbeitungsverfahren. Zusammenfassende Anwendung bereits vorhandener Kenntnisse und Ergänzung derselben zum selbstständigen Wiederinstandsetzen von Werkzeugen. Vermitteln der grundlegenden Kenntnisse zum Herstellen von Rohrleitungen mit lösbaren Bestandteilen und Verbindungen.

Lehrstoff

Stahl-Warmbearbeitung; Schmieden; Härten; Anlassen. Nachbearbeitung und Schärfen von Werkzeugen; Werkstoffprüfungen. Rohrinstallationen mit lösbaren Rohrverbindungen und Befestigungen.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht ist in Schülergruppen durchzuführen. Je nach Interessentenzahl können auch Schüler aus mehreren Schulstandorten zusammengefasst werden. Die damit verbundenen Wechsel von Lehrkräften und Werkstätten sollen zur Erlangung einer gewissen Flexibilität der Schüler im Hinblick auf den späteren Eintritt in das gewerbliche Lehrverhältnis genützt werden. Auch unter neuen, ungewohnten Verhältnissen soll die Anwendung erlernter Kenntnisse für neue Aufgaben keine Schwierigkeiten bereiten. Selbstständiges Arbeiten der Schüler ist anzustreben.

Ergänzungskurs Zimmerer

Bildungs- und Lehraufgaben

Erkennen, Verstehen und Herstellen der Konstruktionselemente aus dem Holzbauteil der traditionellen landwirtschaftlichen Gebäude. Anwendung der bereits vorhandenen Kenntnisse als zusammenfassende Vorbereitung für den Eintritt in das 2. Lehrjahr der gewerblichen Ausbildung.

Lehrstoff

Zimmererarbeiten im traditionellen Baustil.

Verbindungen und Details aus Dachkonstruktionen; Blockbau, Riegelbau, Rahmenbau und moderne Tafelbauweise.

Übungs- und Werkstücke in natürlicher Größe oder in einem praxisnahen Maßstab.

Didaktische Grundsätze

Die ergänzende Ausbildung als Freigegenstand ist im Gruppenunterricht vorzunehmen. Dazu können je nach Interessentenzahl auch Schüler aus mehreren Schulstandorten zusammengezogen werden. Selbstständiges Vorbereiten und Arbeiten der Schüler an den Übungs- und Werkstücken ist im Hinblick auf den bevorstehenden Eintritt in eine gewerbliche Lehre besonders zu fördern.

Ergänzungskurs Landmaschinenmechaniker

Bildungs- und Lehraufgaben

Weitgehend selbstständiges Anwenden der vorhandenen Grundkenntnisse zur Prüfung, Reparatur und zum Einstellen von gängigen Landmaschinen. Übung im Gebrauch der Ersatzteillisten. Verstehen der Maschinenfunktionen im Detail. Vermeiden künftiger Schäden, Erkennen von Schadensursachen, Verhindern weiterer Schadensfolgen. Verstehen einer sachgemäßen Maschinenwartung und Reparaturausführung.

Lehrstoff

Prüfung, Reparatur und Einstellen von Landmaschinen. Erneuern des Farb-Lack-Anstriches an gebrauchten Maschinen mit Reinigung, Entrostung, Anstrichvorbereitung und Auftragen mit Pinsel und Spritzpistole.

Prüfung, Fehlersuche und Fehler beheben in elektrischen Anlagen von Traktoren und Anhängern mit Anwendung von Schaltplänen und einfachen Messgeräten.

Lagermontage: Prüfen, Einstellen und Abdichten von Lagern. Einstellen von Landmaschinen im praktischen Einsatz.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht ist in Schülergruppen durchzuführen. Je nach Interessentenzahl können auch Schüler von mehreren Schulstandorten zusammengezogen werden. Selbstständiges Vorbereiten der erforderlichen Arbeiten an Landmaschinen einschließlich der benötigten Hilfsmittel ist besonders zu fördern. Die verantwortungsbewusste Prüfung von Landmaschinen auf deren Betriebssicherheit ist im Hinblick auf künftiges eigenständiges Arbeiten im gewerblichen Lehrverhältnis zu üben.

Schulspezifischer Schwerpunkt

Allgemeine Grundsätze

Zur guten Anpassung an regionale und aktuelle Erfordernisse sind die Schwerpunktausbildungen schulautonom zu gestalten; der Schulbehörde ist ein Ausbildungsplan (Lehrplan) mit dem Ausbildungsziel, dem Inhalt und Umfang der Ausbildung zur Genehmigung vorzulegen.

Die ausgewiesene Stundenzahl von 300 ist eine maximale Obergrenze und darf nur in jenem Maß ausgeschöpft und genehmigt werden, in dem dies für die notwendige Qualifizierung in einem abgegrenzten Teilbereich erforderlich ist.

Die Ausbildung kann dem Ausbildungsziel entsprechend theoretischen und praktischen Unterricht beinhalten.

Unter Einbindung der Lehrlings- und Fachausbildungsstelle der Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Salzburg ist am Ende der Spezialausbildung eine Abschlussprüfung durchzuführen. Die Schulbehörde hat deren Art (zB Teilprüfungsmöglichkeit etc) und Umfang sowie die Modalitäten der Durchführung festzulegen. Über die Prüfungsergebnisse in den einzelnen Teilbereichen ist dem Teilnehmer ein Zeugnis auszustellen.

Bildungs- und Lehraufgaben

Aufbauend auf der an der Schule bereits erfolgten Vorbildung sind dem Schüler Spezialwissen und spezifische Fertigkeiten in abgegrenzten Teilbereichen der Land- und Forstwirtschaft sowie deren Nebengewerbe und Nebenbetriebe zu vermitteln.

Lehrstoff

Nach den Bestimmungen der Schulautonomie sind die Ausbildungsinhalte von der Schule zu erstellen und der Schulbehörde zur Genehmigung vorzulegen. Theoretische Stoffgebiete dürfen sich in der Ausbildungsbreite und -tiefe nicht mit der der Spezialausbildung an der landwirtschaftlichen Fachschule vorangegangenen Ausbildung decken.

Didaktische Grundsätze

Beim Fehlen der erforderlichen Vorbildung ist durch entsprechende Einstufungsprüfungen die erfolgreiche Teilnahme derartiger Kandidaten an der Spezialausbildung sicherzustellen. Für alle Lehrkräfte der Spezialausbildungsfächer ist eine gute Abstimmung der Lehrinhalte mit den parallel unterrichtenden Kollegen sowie mit der vorangegangenen Ausbildung erforderlich. Angesichts der durch die Freiwilligkeit zu erwartenden Motivation und der angestrebten Anerkennung der Spezialausbildung durch Dritte ist zum Nutzen der Teilnehmer ein möglichst hohes Ausbildungsniveau anzustreben."

  1. Ziffer 2
    In der Anlage 5 - Lehrplan die Landwirtschaftliche Fachschule, Fachrichtung: Ländliche Hauswirtschaft - lauten der römisch II. und römisch III. Teil:

"II. Stundentafel

Unterrichtsgegenstände      Wochenstunden         Gesamtstunden

                         1. Schulstufe  2. Schulstufe

1. Pflichtgegenstände

Religion                            2        2           156

Deutsch und Kommunikation           2        1           117

Englisch                            2        2           156

Mathematik und Fachrechnen          2        1           117

Lebens- und Volkskunde              1        ½            58,5

Berufsorientierung                  -        ½            19,5

Politische Bildung und

Wirtschaftskunde                    1        1            78

Informatik                          1        1            78

Schriftverkehr und

Textverarbeitung                    1        1            78

Rechtskunde                         -        1            39

Leibesübungen                       2        2           156

Musikerziehung                      1        1            78

Gesundheit und Soziales             -        1            39

Ernährungslehre, Vorratswirtschaft

und Direktvermarktung               2        1           117

Textil- und Bekleidungskunde        1        -            39

Haushaltsführung                    1        -            39

Gartenbau                           1        1            78

Landwirtschaft                      2        2           156

Buchhaltung und

landwirtschaftliche Betriebslehre   -        2            78

Praktischer Unterricht:

   Kochen, Vorratshaltung,

   Verarbeitung und Vermarktung

   landwirtschaftlicher Produkte;

   Nähen und Werken; Hausarbeiten

   und Servieren; Garten,

   Landwirtschaft, bäuerliches

   Handwerk                        16       17          1287

Summe                              38       38          2964

2. Freigegenstände und unverbindliche Übungen

Angewandte Informatik               1        1            78

Zweite Fremdsprache                 -        1            39

Musische Bildung                   20**     20**          40

Spezialkurse                        -       20**          20

Melkkurs                            -       24**          24

3. Förderunterricht

Sprachen                          32**       -            32

Mathematik Fachrechnen            24**       -            24

*  Alternativ **  Gesamtstunden

römisch III. Bildungs- und Lehraufgaben,

Lehrstoff und didaktische Grundsätze der einzelnen

Unterrichtsgegenstände

  1. Ziffer eins
    Pflichtgegenstände

Religion

(Bekanntmachung gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr 190 aus 1949,, in der geltenden Fassung)

Für den katholischen Religionsunterricht an den zweijährigen ländlichen Hauswirtschaftsschulen findet im Sinn des Paragraph 2, des Religionsunterrichtsgesetzes der Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Berufsbildenden mittleren Schulen und Polytechnischen Lehrgängen (zweijährige Fachschulen) gemäß der Verlautbarung im Verordnungsblatt Nr 6 der Erzdiözese Salzburg vom Juni 1985 Anwendung.

Deutsch und Kommunikation

Siehe Anlage 4, römisch III. 1. Pflichtgegenstände, 1. und 2. Schulstufe.

Englisch

Siehe Anlage 4, Pflichtgegenstände, 1. und 2. Schulstufe.

Mathematik und Fachrechnen

Bildungs- und Lehraufgaben

Die vorhandenen Kenntnisse der Schüler in Mathematik sollen vertieft und weiter ausgebaut werden. Die Schüler sollen befähigt werden, die im Berufsleben auftretenden rechnerischen Probleme selbstständig und sicher zu lösen. Genauigkeit, wirtschaftliches Denken und der Spargedanke sind zu fördern.

Lehrstoff

  1. Ziffer eins
    Schulstufe
Wiederholung der Grundrechnungsarten; Stellenwert; Teilbarkeit der Zahlen;
metrische Maße und Gewichte; Bruchrechnen; Umwandlung von Bruchzahlen; Gleichungen, Umwandlung von Formeln; Quadrieren und Wurzelziehen mit technischen Hilfsmitteln; Schlussrechnungen;
Verhältnisgleichungen; Prozentrechnungen von Hundert, auf Hundert, in Hundert; Promillerechnungen.
Zinsrechnungen; Flächenberechnungen; pythagoreischer Lehrsatz
und seine Anwendung; einfache Winkelfunktionen.
Körperberechnungen: Inhalte und Oberflächen.

  1. Ziffer 2
    Schulstufe
Zinsrechnungen; Anfangs- und Endkapitalsrechnungen;
Ratenrechnungen; Kredittilgung; Verhältnisrechnungen;
Verteilungsrechnungen; Durchschnittsrechnungen;
Mischungsrechnungen.
Fachbezogene Kalkulationen; Valuten- und Devisenrechnungen.

Didaktische Grundsätze

Auf die Beherrschung der Grundrechnungsarten und auf das Überschlagsrechnen ist besonderer Wert zu legen. Die Rechenvorteile sollen angewendet werden. Auf die Einhaltung einer sauberen und übersichtlichen Form ist zu achten. Der Unterricht ist in sinnvollem Wechsel von Vortrag und Arbeitsunterricht zu gestalten. Die Lehrinhalte sind nach Sachgebieten systematisch aufzubauen und den Erfordernissen einer zeitgemäßen Ausbildung anzupassen. Das Hauptgewicht ist auf die Erfassung der Rechenaufgabe, auf die Sicherheit und Gewandtheit in den Rechenoperationen zu legen. Bei der Erstellung der Übungsaufgaben sind praxisbezogene Beispiele in Verbindung mit den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu wählen.

Zeitgemäße technische Hilfsmittel (elektronische Rechner) sind bei den verschiedenartigen Aufgabenstellungen sinnvoll einzusetzen. Zwei Schularbeiten je Semester.

Lebens- und Volkskunde

Siehe Anlage 4, römisch III. 1. Pflichtgegenstände.

Berufsorientierung

Bildungs- und Lehraufgaben

Die Schüler sollen über ihre zukünftigen Berufschancen optimal informiert werden. Durch die veränderten Verhältnisse ergeben sich viele Möglichkeiten während der Lebensarbeitszeit mehrere Berufe auszuüben. Besonderer Wert soll auf eine lebenslange Weiterbildung gelegt werden.

Lehrstoff

Allgemeine Informationen über Berufe; Angebot und Nachfrage;

Vorstellen der Berufs- und der Bildungsmöglichkeiten;

Interessensermittlung, Wünsche und Vorstellungen der Schüler erarbeiten; Anleitung zur Entscheidungsfindung.

Didaktische Grundsätze

Die Schüler müssen die Möglichkeiten zur effektiven Berufsauswahl erhalten. Dabei ist auf praxisorientiertes Arbeiten zu achten. Berufsinformationsinstitute und Informationsveranstaltungen sind zu besuchen. "Nischenberufe" sowie neue und unbekanntere Berufe sind vorzustellen.

Politische Bildung und Wirtschaftskunde

Bildungs- und Lehraufgaben

Die Schüler sollen ausgehend von aktuellen Ereignissen im gesellschaftlichen, sozialen, politischen, kulturellen und wirtschaftlichen Leben in Österreich, in Europa und der Welt, altersgemäße Einblicke in Ursachen, Zusammenhänge und zeitgeschichtliche Hintergründe erhalten; darüber hinaus soll er die Fähigkeit erlangen, sich bewusst zu informieren, um durch objektives und verantwortungsbewusstes Handeln Verständnisbereitschaft und Demokratiebewusstsein zu entwickeln.

Lehrstoff

  1. Ziffer eins
    und 2. Schulstufe
Politische Bildung: Demokratie; Konflikte und Konfliktlösungen in der Gesellschaft; Grundzüge der Österreichischen Verfassung; politische Parteien, Interessensvertretungen, Sozialpartnerschaft; Möglichkeiten politischer Partizipation auf Schul-, Gemeinde-, Landes- und Bundesebne; Österreich, Salzburg und die Europäische Union; Menschenrechte.
Wesentliche Ereignisse der jüngeren Geschichte auf politischem, wirtschaftlichem, sozialem, gesellschaftlichem und kulturellem Gebiet unter besonderer Berücksichtigung Österreichs und Salzburgs; aktuelle politische und gesellschaftliche Entwicklungen von regionaler und überregionaler Bedeutung.
Wirtschaftskunde: Grundlagen der Wirtschaft und des Wirtschaftens; privater Haushalt, privater Zahlungsverkehr, öffentlicher Haushalt (Budget).
Österreichs Wirtschaftssystem: (Öko)Soziale Marktwirtschaft;
Grundlagen betrieblicher Organisation; Betrieb und Markt;
Besonderheit des landwirtschaftlichen Betriebes; Beispiele für wirtschaftliche Veränderungen (zB Globalisierung) und Auswirkungen; wirtschaftsgeografischer und geopolitischer Überblick; Versicherungen (Pflicht, freiwillig).

Didaktische Grundsätze

Zu achten ist auf einen altersgemäßen Überblick und Einblick in die Zusammenhänge.

Inhaltliche Schwerpunkte können aktuelle oder die Zukunft der Schüler betreffende Ereignisse sein.

Informationen aus Medien sollen gezielt herangezogen werden - die Möglichkeit der gezielten Beeinflussung und Meinungssteuerung ist den Schülern bewusst zu machen. Bei der Behandlung der Lehrinhalte ist ihr Bezug zur Landwirtschaft herzustellen.

Informatik

Siehe Anlage 4, römisch III. 1. Pflichtgegenstände.

Schriftverkehr und Textverarbeitung

Siehe Anlage 4, römisch III. 1. Pflichtgegenstände.

Rechtskunde

Bildungs- und Lehraufgaben

Einführung in die Grundbegriffe des Rechtes und Vermittlung von Kenntnissen über jene gesetzlichen Bestimmungen, die für das Familien- und Berufsleben von Bedeutung sind. Weckung des Verständnisses für Recht und Ordnung in der Gemeinschaft und Erziehung zu richtigem Rechtsempfinden.

Lehrstoff

Rechts- und Handlungsfähigkeit natürlicher und juristischer Personen; Sachwalterschaft.

Das Grundbuch; Ehe- und Familienrecht.

Erbrecht: Verlassenschaftsabhandlung; Anerbenrecht.

Eigentumsrecht: Eigentum, Enteignung, Ersitzung, Verjährung; Besitzstörung; Miteigentum, Gütergemeinschaft; Grenzfragen beim Grundbesitz; der Fund.

Dienstbarkeiten (Servitute): Persönliche und Grunddienstbarkeiten; Ausgedinge.

Landwirtschaftliches Schulwesen: Landwirtschaftliche Berufsausbildung und Lehrlingswesen.

Rechtsgeschäfte: Kauf; Gewährleistung; Tausch und Schenkung;

Besitzübergabe unter Lebenden; Miete und Pacht.

Landwirtschaftliches Sozialrecht.

Didaktische Grundsätze

Bei der Darstellung des Lehrstoffes ist auf das richtige Verstehen der Grundbegriffe des Rechtes besonderer Wert zu legen. Den Schülern ist anhand von Beispielen aus der Praxis der Einblick in das Wesen des Rechtes als Ordnungsfaktor jeder menschlichen Gemeinschaft zu geben. Wegen der Fülle des Stoffes sind nur jene Rechtsgebiete eingehender zu behandeln, die für die Landwirtschaft von besonderer Bedeutung sind.

Leibesübungen

Siehe Anlage 4,III. 2., alternative Pflichtgegenstandsgruppe

2.1.

Musikerziehung

Bildungs- und Lehraufgaben

Wecken der Freude am Singen und Musizieren und am Besitz eines Liederschatzes. Erkennen der gemeinschaftsfördernden Wirkung des Singens und Festigung der Beziehungen zum Volkslied und zur Volksmusik. Pflege und Förderung des heimischen Liedgutes. Erwerben von Kenntnissen im richtigen Umgang mit der Stimme.

Lehrstoff

  1. Ziffer eins
    und 2. Schulstufe
Ein- und mehrstimmige Lieder, Volkslieder, Kanon, Kinderlieder, Landes- und Bundeshymne; Lieder im Jahresablauf und für verschiedene Feste und Feiern.
Allgemeine Kenntnisse der Musiknoten.
Einführung in die klassische und zeitgenössische Musik mit
Beispielen von verschiedenen Tonträgern.

Didaktische Grundsätze

Durch Singen von mehrstimmigen Liedern ist die Stimmsicherheit zu festigen und das Gemeinschaftsbewusstsein zu fördern. Die Freude am Singen und Musizieren ist zu wecken und als sinnvolle Freizeitgestaltung bewusst zu machen. Durch die Mitgestaltung von Festen und Schulfeiern und Schulgottesdiensten soll die Leistung gefördert werden. Gelegenheiten zum Besuch eines Musiktheaters sind als Ergänzung zum Unterricht zu nützen.

Gesundheit und Soziales

Bildungs- und Lehraufgaben

Die Schüler sollen in ihrer Entwicklung zu selbstbewussten, gemeinschaftsfähigen, kritischen und kreativen Persönlichkeiten gefördert werden.

Sie sollen außerdem angeleitet werden, Verantwortungsbewusstsein für Natur und Umwelt zu entwickeln.

Darüber hinaus sind Kenntnisse über und Verantwortung für eine gesunde Lebensführung zu vermitteln. Die Bedeutung der Gesundheit ist bewusst zu machen.

Lehrstoff

Einrichtungen und Bedeutung des öffentlichen Gesundheitswesens. Gesunde Lebensführung; Wert der Gesundheit.

Pflege von alten und kranken Menschen.

Arzneien und deren Gebrauch; Hausapotheke; Drogen.

Schwangerschaft und Geburt; körperliche, seelische und geistige

Entwicklungsabschnitte.

Erziehungsgrundlagen, Erziehungsziele; soziales Verhalten.

Didaktische Grundsätze

Das Verständnis für die Ganzheitlichkeit des Körpers ist zu wecken. Anschaulichkeit durch den Einsatz verschiedener Lehr- und Lernmethoden. Querverbindungen zu den Gegenständen Lebenskunde, Leibesübungen sowie Ernährungslehre und Kochen sind herzustellen.

Ernährungslehre, Vorratswirtschaft

und Direktvermarktung

Bildungs- und Lehraufgaben

Vermittlung der Kenntnisse über Nähr- und Vitalstoffe, Lebens- und Genussmittel sowie über die Bedeutung der Ernährung für Gesundheit, Leistungsfähigkeit und Wohlbefinden.

Wecken der Eigenverantwortung für eine gesunde Ernährung und Erlangen der Befähigung, Mahlzeiten nach neuesten ernährungswissenschaftlichen Gesichtspunkten zusammenzustellen. Anleitung zu überlegtem Einkauf, zu vernünftigem Verbrauch, zu richtiger Lagerung und zeitgemäßer Vorratshaltung im ländlichen Haushalt.

Vermittlung von Kenntnissen der Direktvermarktung.

Lehrstoff

  1. Ziffer eins
    Schulstufe
Ernährungslehre: Grundlagen der Ernährung; Zweck der Ernährung; Zusammensetzung des menschlichen Körpers.
Die Nähr- und Vitalstoffe einschließlich Lebensmittelkunde:
Kohlenhydrate und kohlenhydratreiche Lebensmittel, Fette, fettähnliche Stoffe und fettreiche Lebensmittel, Eiweiß und eiweißreiche Lebensmittel, Wasser, Vitamine und vitaminreiche Lebensmittel, Mineralstoffe und mineralstoffreiche Lebensmittel, Nahrungsbegleitstoffe, Würzmittel und Kräuter.
Kochlehre: Voraussetzungen für die praktische Küchenarbeit; Hygiene; Unfallverhütung; Vorbereiten und Verarbeiten der Lebensmittel; Fachausdrücke.
Grundmaße und Grundmengen, Löffelmaße und Schätzen der Mengen. Bedienung und Pflege von Küchenmaschinen und Küchengeräten.
Garmachungsarten: Kochen, Dünsten, Dämpfen, Braten, Backen.
Grundrezepte: Nudel-, Nockerl-, Kartoffel-, Strudel-, Palatschinken- und Schmarrenteig, Mürbteig, Backpulverteig, Brandteig.
Zubereitung einfacher Speisen und Schnellgerichte.
Vorratswirtschaft: Nahrungsmittelverderb und Vorratsschädlinge;
Möglichkeiten der mittel- und längerfristigen Vorratshaltung;
Konservierungsmethoden: Tiefgefrieren, Marmeladenbereitung, Kompottbereitung, Fruchtsaft- und Süßmostbereitung. Trocknen, Gärgemüse, Essiggemüse.
Fleischverarbeitung: Fleischteile und ihre Verwendung: Rind,
Schwein, Kalb, Schaf, Wild, Geflügel, Fisch.
Das Zerteilen, Küchen- und Marktfertigmachen.
Konservieren von Fleisch und Fisch: Pökeln, Selchen, Beizen,
Herstellen von bäuerlichen Spezialitäten.
Direktvermarktung: Kalkulation, Produktkennzeichnung, Etikettieren, Verpacken, Verkaufsmöglichkeiten, Verkaufsgespräche, rechtliche Grundlagen, Aufzeichnungspflicht, Hygienevorschriften.

  1. Ziffer 2
    Schulstufe
Ernährungslehre: Stoffwechsel: Aufnahme, Verdauung, Resorption und Verwertung der Nährstoffe.
Nährstoff- und Energiebedarf: Energiebedarfsberechnung und Nährwertberechnung, Deckung des Energiebedarfs.
Richtwerte zur Lebensmittelberechnung, Lebensmitteleinkauf, Menüzusammenstellungen, Tages- und Wochenspeisepläne, Kostenrechnungen.
Kostformen: Gemischte Kost, Vollwertkost, Sonderkostformen, Ernährung des gesunden Menschen in verschiedenen Altersstufen, Schonkost, Essstörungen.
Getränke und Genussmittel: Tee, Kaffee, Kakao, alkoholfreie und
alkoholische Getränke.
Verbraucherschutz und Lebensmittelgesetz.
Giftstoffe in der Nahrung, Lebensmittelzusatzstoffe.
Kochlehre: Garmachungsarten: Grillen, Braten in Folie, Englisch Braten, Fondue, Raclette; Nationalgerichte und regionale Spezialitäten.
Schnellküche: Verwendung von Fertig- und Halbfertigprodukten; Buffet.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht ist in enger Verbindung mit dem praktischen Unterricht in Kochen, Vorratshaltung und Direktvermarktung durchzuführen. Er ist so zu gestalten, dass die Schüler zu selbstständiger Küchenführung befähigt werden. Die Verwendung wirtschaftseigener, biologischer und heimischer Produkte ist zu fördern.

Die Schüler sollen zu kritischen und bewussten Konsumenten erzogen werden.

Textil- und Bekleidungskunde

Bildungs- und Lehraufgaben

Vermittlung von Grundkenntnissen über Eigenschaften und Verwendungsmöglichkeiten wichtiger Textilfasern.

Anleitung zur selbstständigen Herstellung und Abänderung von Schnitten für Werkstücke.

Erziehung zu überlegtem Einkauf, vernünftiger Modeeinstellung und Geschmacksbildung, insbesondere bei der heimischen Tracht.

Lehrstoff

Pflanzenfasern: Gewinnung, Eigenschaften, Verwendung und Pflege.

Tierische Fasern: Gewinnung, Eigenschaften, Verwendung und Pflege.

Chemiefasern: Überblick, Eigenschaften, Verwendung und Pflege,

Ausrüstungs- und Veredlungsarbeiten.

Stoffeinkauf und Stoffkennzeichnung.

Maßnehmen und Schnittzeichnen: Grundsätze des Maßnehmens, Schnittgewinnung und Abänderung der Schnitte für die jeweiligen Werkstücke.

Didaktische Grundsätze

Die Schnitte sollen einfach und praktisch verwendbar sein, sie sind für den praktischen Nähunterricht zu erarbeiten. Auf saubere und genaue Ausführung ist zu achten.

Im Unterricht sind Querverbindungen zum praktischen Unterricht Nähen und anderen Unterrichtsgegenständen herzustellen. Jeder Schüler soll eine Material- und Stoffsammlung anlegen.

Haushaltsführung

Bildungs- und Lehraufgaben

Vermittlung von Kenntnissen über zweckmäßige Einrichtung, Pflege und Führung des ländlichen Haushaltes unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit. Kenntnis über Materialien, Hausrat, Geräte und Maschinen, sowie deren fachgemäße Auswahl, Anwendung und Pflege.

Förderung des Umweltbewusstseins, der Freude am Haushalt und des technischen Verständnisses. Bildung des Geschmacks und des Ordnungsbewusstseins.

Vermittlung von Kenntnissen über die Organisation des bäuerlichen Fremdenverkehrs.

Lehrstoff

Arbeitsplanung, Buchhaltung, Familienbedürfnisse und Lebensansprüche.

Soziale und kulturelle Aufgaben des Haushaltes; Unfallverhütung.

Organisation und Planung der Arbeitsbereiche: Tischdecken und Servieren; Reinigungs- und Pflegemittel.

Materialienkunde: Glas, Keramik, Metall, Holz, Leder, Kunststoffe; Wasch- und Pflegemittel.

Einkauf und Einsatz von Elektrogeräten: Elektrische Grundbegriffe, Typenschild, Stromverbrauch.

Das bäuerliche Wohnhaus: Funktionsbereiche: Arbeits-, Wohn-, Schlaf- und Sanitärräume, Altenteil. Pläne lesen und verstehen lernen.

Wohnraumgestaltung: Wirkung von Formen, Farben und Materialien; Möbel, Wände, Böden, Raumtextilien, Beleuchtungskörper und Raumschmuck.

Bäuerlicher Fremdenverkehr: Privatzimmervermietung, Arbeitsbedarf, Umgang mit Gästen sowie deren Betreuung; Gästewerbung und Schriftverkehr.

Didaktische Grundsätze

Anschaulichkeit und Aktualität sind durch eine zeitgemäße und lebensnahe Gestaltung des Unterrichtes sowie durch den Einsatz entsprechender Lehrmittel und durch die Ausnutzung verschiedener Medien zu gewährleisten. Vor allem soll das haushaltstechnische Verständnis vertieft werden. Auf Unfallquellen ist nachdrücklich hinzuweisen. Querverbindungen mit anderen Gegenständen sind herzustellen. Durch Abstimmung mit dem praktischen Unterricht in Hausarbeiten und Servieren ist die Anschaulichkeit zu fördern und die Anwendung theoretischer Kenntnisse zu ermöglichen. Grundsätze und Richtlinien für Auswahl und Einkauf von Haushaltsgütern sind zu erarbeiten. Auf eine wirtschaftliche, ökologische, soziale und kulturelle Haushaltsführung ist zu achten.

Gartenbau

Bildungs- und Lehraufgaben

Vermittlung der Kenntnisse, die zur Kultur von Gemüse, Obst und Zierpflanzen im bäuerlichen Garten notwendig sind. Wecken des Verständnisses für die geschmackvolle Gestaltung des Bauernhauses und für die Eingliederung des Hofes in das Ortsbild. Förderung des Bewusstseins für ökologische und wirtschaftliche Zusammenhänge. Die Schüler sollen erkennen, dass Landschaftspflege eine wichtige Voraussetzung für die Erhaltung des Lebensraumes und seiner Kultur ist.

Lehrstoff

  1. Ziffer eins
    Schulstufe
Bedeutung und Anlage des Hausgartens; Bodenbearbeitung; Geräte für die Gartenarbeit; Kompostbereitung; Düngung im Hausgarten.
Anbauplanung: Fruchtfolge, Fruchtwechsel, Mischkultur; spezielle Kulturformen wie Mistbeet, Glashaus, Hügelbeet, Hochbeet.
Pflanzenanzucht: Saatgut, Aussaat, Pikieren und Auspflanzen.
Pflanzenschutz: Vorbeugende Maßnahmen und Bekämpfungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der Ökologie.
Gemüsebau: Sorten, Anbau, Pflege und Ernte der Gemüsearten.

  1. Ziffer 2
    Schulstufe
Kultur von Würz- und Heilkräutern.
Obstbau:
Beerenobst: Arten, Sorten, Pflanzung, Pflege, Ernte.
Kern- und Steinobst: Grundlagen des heimischen Obstbaues.
Zierpflanzenbau: Ein- und Zweijahresblumen, Stauden, Zwiebel- und Knollengewächse, Rosen, Ziergehölze, Zimmerpflanzen.
Gestaltung des Bauernhofes: Fenster- und Balkonschmuck; Auswahl und Verwendung der heimischen Zierpflanzen.

Didaktische Grundsätze

Besonderes Augenmerk ist der anschaulichen Darstellung des Lehrstoffes mit Lehrbehelfen zu schenken. Pflanzenkulturen sind nur insoweit zu behandeln, als sie der Umgebung entsprechen. Durch Heranziehen des Schulgartens, der Schulanlagen und durch Lehrausgänge und Exkursionen sollen die Schüler an Beispielsanlagen lernen. Querverbindungen zum Praktischen Unterricht in Kochen, Vorratshaltung und Garten sind herzustellen.

Landwirtschaft

Bildungs- und Lehraufgaben

Den Schülern sind grundlegende Kenntnisse eines zeitgemäßen Pflanzenbaus zu vermitteln und die natürlichen Kreisläufe, die Notwendigkeit ökologischen Verhaltens und einer nachhaltigen Bodenfruchtbarkeit bewusst zu machen. In der Tierhaltung sind die grundlegenden Kenntnisse einer zeitgerechten Haustierzüchtung und artgerechten Haustierhaltung zu vermitteln. Die Notwendigkeit einer wirtschaftlichen, marktgerechten und qualitativ hochwertigen Erzeugung ist einsichtig zu machen.

Lehrstoff

  1. Ziffer eins
    Schulstufe
Pflanzenbau: Grundbegriffe der Chemie; Wetter und Klima:
Klimafaktoren, Klimatypen.
Bodenkunde: Entstehung, Bestandteile und Eigenschaften des Bodens; Bodenarten; Bodenbearbeitung und Bodenverbesserung.
Pflanzenernährung und Düngung: Pflanzennährstoffe;
Nährstoffkreislauf; organische und mineralische Dünger;
Düngungsgrundsätze.
Pflanzenkunde: Aufbau der Pflanzen; Pflanzenorgane;
Lebensvorgänge: Nährstoffaufnahme, Assimilation, Wachstum, Vermehrung; wichtige Pflanzen und Pflanzengruppen.
Tierhaltung: Bedeutung der Tierhaltung; Anatomie und Physiologie: Körperteile, Verdauungsorgane; Beurteilung der Tiere nach äußeren Merkmalen.
Grundlagen der Fütterung: Zusammensetzung des Futters;
Futterwert und Maßstäbe des Futterwertes bei Eiweiß und Energie;
Erhaltungsfutter, Leistungsfutter; Grundfutter, Ergänzungsfutter; Mineral- und Wirkstoffe.
Futtermittel: Wirtschaftseigenes Futter, Zukauffuttermittel;
Futterwerbung und Futterkonservierung; Futterqualität.
Milchwirtschaft: Aufbau und Funktion des Euters, Milchbildung;
Milchqualität und deren Bestimmung, Milchpreis; Milchgewinnung (Hand- und Maschinenmelken); Milchbehandlung.

  1. Ziffer 2
    Schulstufe
Pflanzenbau: Grünland: Pflanzen und Pflanzengesellschaften; Bewirtschaftung des Grünlandes.
Futterbau: Pflanzen und Formen des Futterbaus.
Getreidebau: Bedeutung, Getreidearten, Kulturmaßnahmen.
Hackfruchtbau: Bedeutung, wichtige Hackfrüchte, Kulturmaßnahmen.
Biologischer Landbau: Bedeutung, Ziele und Methoden. Waldwirtschaft und ihre Bedeutung.
Tierhaltung: Vererbung und Züchtung: Grundbegriffe, Züchtungsgrundsätze und Zuchtmethoden.
Rinder: Rassen; Formen der Rinderhaltung; der Rinderstall;
Rinderaufzucht; Haltung: Brunst, Paarung, Trächtigkeit, Geburt;
Fütterung.
Schweine, Schafe, Geflügel: Haltungsformen, Fütterung. Tiergesundheit; Direktvermarktung und deren Bedingungen und gesetzliche Vorschriften.

Didaktische Grundsätze

Sowohl im Bereich des Pflanzenbaus als auch in der Tierhaltung ist auf den grundlegenden Kenntnissen aus der Pflichtschule aufzubauen. Der regionalen Bedeutung entsprechend sind Stoffschwerpunkte zubilden. Eine gute Abstimmung des Unterrichtes mit anderen Unterrichtsgegenständen, vor allem mit Gartenbau, ist erforderlich, um Doppelgleisigkeit oder Stofflücken zu vermeiden. Der Grundsatz der Nachhaltigkeit, ökologische Gesichtspunkte sowie eine tiergerechte Haltung sind durchgehend zu verfolgen.

Buchhaltung und landwirtschaftliche Betriebslehre

Bildungs- und Lehraufgaben

Vermittlung von Kenntnissen zur Aufzeichnung von Daten und Vorgängen, sowohl in schriftlicher als auch in elektronischer bzw digitaler Form, die den Erfolg und die Vermögenslage eines Betriebes nachweisen. Darüber hinaus soll zur Aufzeichnung finanzieller Vorgänge im Haushalts- und Privatbereich angeregt werden. Vermittlung grundlegender betriebswirtschaftlicher Begriffe und Kenntnisse für die Betriebsführung.

Lehrstoff

  1. Ziffer 2
    Schulstufe
Buchhaltung: Einführung in das betriebliche Rechnungswesen;
Aufgaben der Buchhaltung; Buchführungspflicht;
Buchführungssysteme; Formvorschriften.
Belegwesen: Arten, Grundsätze, Organisation, Bearbeitung,
Erteilungspflicht.
Grundzüge der Umsatzsteuer.
Einnahmen-Ausgaben-Rechnung: Einführung, Kassabuch, Wareneingangsbuch, Anlagenverzeichnis; weitere steuerliche Mindestaufzeichnungen; Erfolgsermittlung.
Doppelte Buchhaltung: Bücher, Erfolgsermittlung, Bilanz, Inventur, Kontenlehre, Buchungssatz, Kontenrahmen, Kontenplan; Eröffnungsbuchungen, laufende Buchungen, Vorabschluss- und Abschlussbuchungen; Auswertung der Buchhaltung; Verfahren der doppelten Buchhaltung.
Besonderheiten der Buchhaltung im landwirtschaftlichen Betrieb;
das bäuerliche Haushaltsbuch.
Grundlagen der landwirtschaftliche Betriebslehre:
Betriebsdokumente und Behörden; amtliche Online-Dienste. Wichtige betriebswirtschaftliche Begriffe und Kenngrößen.

Didaktische Grundsätze

Die Buchhaltung ist durch Übungsbeispiele in zeitgemäßer Form verständlich zu machen. Durch die Verwendung aktueller Vordrucke bzw handelsüblicher Buchhaltungsprogramme ist der Praxisbezug herzustellen. In der Schwerpunktbildung ist das nachschulisch vorwiegende Betätigungsfeld der Schülerinnen zu berücksichtigen. In der landwirtschaftlichen Betriebslehre sind die Grundlagen für einen späteren Aufbau in diesem Fach zu vermitteln.

Praktischer Unterricht

Kochen, Vorratshaltung, Verarbeitung

und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte

Bildungs- und Lehraufgaben

Vermittlung von Fertigkeiten, gesunde und abwechslungsreiche Kost für Familie und Gästebewirtung selbstständig und wirtschaftlich herzustellen, Erziehung zur Ordnung, Sauberkeit und Sparsamkeit in der Küchenführung und zur Fähigkeit, Speisen und Menüs nach neuesten ernährungswissenschaftlichen Erkenntnissen zuzubereiten.

Wecken der Freude am Kochen und am Verantwortungsbewusstsein für das Wohlbefinden und die Gesundheit der Familie.

Lehrstoff

  1. Ziffer eins
    Schulstufe
Der Arbeitsplatz; richtige Arbeitskleidung; Hygiene und Unfallverhütung; Küchengeräte und Küchenmaschinen.
Unterweisung in grundlegenden Arbeitstechniken.
Handhabung, Bedienung, Reinigung und Pflege der Küchengeräte und Küchenmaschinen.
Zubereitung von Speisen und Menüs nach neuesten ernährungswissenschaftlichen Erkenntnissen. Suppen, Suppeneinlagen, Vorspeisen, einfache Fleischspeisen, Beilagen, Salate, Gemüsegerichte, Soßen, fleischlose Hauptgerichte, Kompotte. Teige nach Grundrezepten der Kochlehre. Obst- und Topfenspeisen, Eintopfgerichte, Aufstriche, einfache kalte Platten; warme und kalte Getränke.
Zusammenstellung einfacher Menüs, Resteverwertung.
Brot und Gebäck, Obst- und Gemüsekonservierung,
Milchverarbeitung.

  1. Ziffer 2
    Schulstufe
Vertiefung und Erweiterung der in der 1. Schulstufe erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten. Erweiterung der Kochkenntnisse auf dem Gebiet der Feinküche und der Großküche.
Feine Fleisch- und Fischgerichte, Wild- und Geflügelspeisen; Grillen, Flambieren, Braten in Folie, Englisch Braten, Fondue, Raclette und andere aktuelle Zubereitungsmethoden.
Grundteige für Feinkost: Erweiteter Biskuitteig, Blätterteig, Plunderteig, Aufläufe. Dunstkoch, Kleingebäck, Torten, Cremen, Glasuren.
Anrichten, Garnieren, Dressieren und Portionieren von Speisen. Schnellgericht, Brotbacken.
Teilen, Aufarbeiten und Kennenlernen der Fleischteile vom Schwein, Rind, Kalb, Wild, Schaf und Geflügel, sowie Küchenfertigmachen von Fischen.
Herstellung von bäuerlichen Spezialitäten.
Obst- und Gemüsekonservierung.
Milchverarbeitung.

Didaktische Grundsätze

Die theoretischen Kenntnisse sind im praktischen Unterricht anzuwenden und zu vertiefen. Dabei ist nach Grundrezepten von der einfachen zur anspruchsvollen Küche vorzugehen. Eigene Aufschreibungen und Kochbücher sind zu verwenden. Vor jedem praktischen Unterricht ist eine Arbeitsplanung durchzuführen, in der die Zubereitung der Speisen, die Arbeitseinteilung und der Arbeitsablauf zu besprechen sind. Die durchgeführten Arbeiten sind in Nachbesprechungen auszuwerten. Durch diese sollen die Schüler zum kritischen Beobachten der Arbeitsvorgänge, zur Beurteilung der Arbeitsergebnisse, des Zeit- und Arbeitsaufwandes angeregt werden. Ursachen von Erfolg und Misserfolg sind zu besprechen.

Der Einsatz verschiedenen Hilfsmittel für die Küchenarbeit, die Bedienung der Herde, Geräte und Maschinen ist gründlich zu erklären und zu überwachen.

Die Schüler sind zu Sparsamkeit, Ordnung und Sorgfalt, Genauigkeit und Pünktlichkeit anzuhalten.

Auf umweltbewusstes Verhalten im Einkauf, auf entsprechende Arbeitskleidung, auf Hygiene bei der Arbeit und auf Hinweise zur Verhütung von Arbeitsunfällen ist großer Wert zu legen. Die Inhalte "Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte" können im Rahmen eines Projektunterrichtes vermittelt werden.

Nähen und Werken

Bildungs- und Lehraufgaben

Vermittlung von Kenntnissen und grundlegenden Nähtechniken, um Werkstücke materialgerecht, rationell und selbstständig herzustellen, umzuändern und auszubessern.

Schnittherstellung bzw Schnittabänderungen für die Werkstücke. Richtige Handhabung und Pflege der Nähmaschinen sowie die Beherrschung ihrer Einsatzmöglichkeiten. Wecken der Freude an handwerklicher Tätigkeit und der Bedeutung für den Wert einer sinnvollen Freizeitbeschäftigung.

Lehrstoff

  1. Ziffer eins
    Schulstufe
Einführung in den Nähunterricht, Führung einer Werkmappe.
Nähtechniken: Verschiedene Nähte, Hand- und Maschinenknopfloch, Verschlüsse (Haftel, Drucker, Knöpfe), Passepolieren, Schrägstreifen, Applizieren, Zierstiche.
Werkstücke: Anwendung der Nähtechniken an einfachen Werkstücken wie zB Wäschesack, Arbeitsbekleidung, Kinderbekleidung, Patchworktechnik.
Einfache Dirndlbluse, Alltagstracht.
Werkstücke nach freier Wahl.

  1. Ziffer 2
    Schulstufe
Weiterführung der Werkmappe.
Nähtechniken: Bundverarbeitung, Kragen- und Manschettenverarbeitung, Reißverschluss, Zierstiche und Ziertechniken.
Werkstücke: Anwendung der Nähtechniken an aktuellen Bekleidungsstücken, wie zB Rock, Hose, Bluse, Kleid. Festtagstracht mit Bluse.

Didaktische Grundsätze

Jede Arbeit ist durch eine Vorbesprechung vorzubereiten. Die durchgeführten Arbeiten sind in Nachbesprechungen auszuwerten. Durch diese sollen Schüler zum kritischen Beobachten der Arbeitsvorgänge, zur Beurteilung der Arbeitsergebnisse, des Zeit- und Arbeitsaufwandes angeregt werden.

Verwendung geeigneten Materials und die Anwendung geeigneter und rationeller Arbeitstechniken sind zu beachten.

Hausarbeiten und Servieren

Bildungs- und Lehraufgaben

Vermittlung von Kenntnissen und praktischen Fertigkeiten, die zur fachgemäßen und rationellen Durchführung aller Hausarbeiten befähigen.

Erlernen geeigneter Arbeitstechniken und Erwerben von Sicherheit im Gebrauch von Haushaltsmaschinen und Haushaltsgeräten. Erziehung zu Umsicht und Sorgfalt.

Schulung des Geschmacks im Bereich der Wohnraumgestaltung.

Lehrstoff

  1. Ziffer eins
    Schulstufe
Ordnungs-, Reinigungs- und Pflegearbeiten: Gebrauch von umweltfreundlichen Arbeits- und Reinigungsmitteln; Handhabung, Reinigung und Pflege der Haushaltsgeräte und Haushaltsmaschinen;
Vermeidung, Trennung und sachgemäße Entsorgung von Müll;
tägliche, wöchentliche und gründliche Reinigungsarbeiten;
Abwaschen und Geschirrpflege; Reinigung und Pflege der Wäsche und Bekleidung.
Wäschepflege: Sortieren, Waschen, Bügeln, Aufbewahren; Maschinen und Geräte zur Wäschepflege, Ordnung im Kleider- und Wäschekasten; Schuh- und Lederpflege.
Servieren: Tischdecken für verschiedene Mahlzeiten, Speisen und Anlässe in Familie und Gästebetrieb; Handhabung und Pflege der Servierbehelfe, Servieren von Speisen und Getränken; Anbieten und Abservieren.
Tisch- und Raumschmuck; Gestaltung von Tisch- und Menükarten; Einladungen; Raumschmuck für verschiedene Anlässe und jahreszeitliche Feste.

  1. Ziffer 2
    Schulstufe
Vertiefung des Erlernten der 1. Schulstufe; Reinigung und Pflege von Polstermöbeln, Teppichen, Metall- und Schmuckgegenständen; Durchführung von kleineren Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten; Bedienung und Pflege von elektrischen Haushaltsgeräten.
Pflege von Wäsche und Bekleidung: Waschen und Bügeln nach verschiedenen Verfahren; Stärken und Bleichen, Fleckentfernung.
Servieren: Vorlegen, Anrichten und Servieren für besondere Anlässe.
Getränkekunde; Tisch- und Raumschmuck für besondere Anlässe; Stoffdruck, Fertigstellen der Kreuzsticharbeit.

Didaktische Grundsätze

Der praktische Unterricht ist auf den Lehrstoff im Unterrichtsgegenstand Haushaltsführung und auf den Jahresablauf abzustimmen. Jede Arbeit ist durch eine Arbeitsplanung und Arbeitsunterweisung vorzubereiten. Die durchgeführten Arbeiten sind in Nachbesprechungen auszuwerten. Die Arbeitsunterweisungen sind im Schul- und Internatsbereich durchzuführen, wobei jede Möglichkeit zur praktischen Hauspflege auszunützen ist. Die Schüler sind anzuleiten, sich im Servieren zu üben. Bei Schulfeiern und Bewirtung von Gästen haben die Schüler Gastfreundschaft zu üben sowie ihre Geschicklichkeit und ihren Geschmack in Bezug auf Raum- und Tischgestaltung zu vervollständigen.

Für die Werkstücke ist eine sorgfältige Auswahl von Musterbeispielen, die Verwendung geeigneten Materials und die Anwendung geeigneter Arbeitstechniken zu beachten und die Tätigkeit und Geschicklichkeit der Schüler zu berücksichtigen. Für jedes Werkstück ist ein Arbeitsblatt mit Arbeitsanleitung anzulegen und in einer Mappe zu sammeln.

Bei allen Arbeiten ist auf schonende Behandlung der Schuleinrichtungen zu achten.

Auf umweltbewusstes Verhalten, auf entsprechende Arbeitskleidung sowie auf Hinweise zur Verhütung von Arbeitsunfällen ist besonderer Wert zu legen.

Garten, Landwirtschaft, bäuerliches Handwerk

Bildungs- und Lehraufgaben

Vermittlung jener Fertigkeiten, die für die selbstständige und richtige Ausführung von Arbeiten im bäuerlichen Hausgarten und zum Schmuck des Hauses erforderlich sind. Erwerben von Kenntnissen und Fertigkeiten zur Ergänzung des Unterrichtes in Tierhaltung und Pflanzenbau. Erlernen von bäuerlichen Handwerkstechniken.

Lehrstoff

  1. Ziffer eins
    und 2. Schulstufe
Garten: Bodenbearbeitung, Kompostierung, Kultur- und Pflegearbeiten bei Nutz- und Zierpflanzen. Ernte von Obst und Gemüse. Erstellung eines Anbau- und Gartenplans.
Landwirtschaft: Tierbeurteilung, Beurteilung der Futterqualität, Aufschreibungen und Aufzeichnungen im Stall, Stallarbeiten;
Melkübungen am Gummieuter; Haltung und Pflege von landwirtschaftlichen Nutztieren; Geflügelschlachtung;
Bodenuntersuchungen, Pflanzenbestimmungen, Pflanzenschutzmaßnahmen, Obsternte.
Bäuerliches Handwerk: Floristische Grundbegriffe.
Wollverarbeitung: Färben, Kardieren, Spinnen, Weben, Filzen,
Stricken, Häkeln.

Didaktische Grundsätze

Die Arbeiten sind entsprechend dem Vegetationsverlauf anzusetzen und auf den theoretischen Unterricht abzustimmen. Beim Werken sind die Schüler zum Anfertigen von Werkstücken in Bezug auf das zu verwendende Material und die Art der Ausführung anzuleiten. Jede Arbeit soll materialgerecht, zweckentsprechend und der Fähigkeit des Schülers angepasst sein. Das praktische Melken im Stall wird in Kursform durchgeführt (Melkkurs).

  1. Ziffer 2
    Freigegenstände und unverbindliche Übungen

Angewandte Informatik

Siehe Anlage 4, römisch III. 3. Freigegenstände und unverbindliche Übungen.

Zweite Fremdsprache

Bildungs- und Lehraufgaben

Die Schüler sollen im Hinblick auf die Erfordernisse im ländlichen Raum bzw in ihrer Heimat über jene Kenntnisse verfügen, die sie befähigen, Gehörtes und Geschriebenes zu verstehen und als Verständigungsmittel einsetzen.

Lehrstoff

Anleitung zur Aussprache und Hinführung zum Gebrauch des Wörterbuches.

Rechtschreibung und grammatikalische Grundlagen; Vokabeln und Redewendungen des Grundwortschatzes in Alltagssituationen; Texte bzw Textausschnitte hören, lesen, übersetzen und in eigenen Worten wiedergeben.

Wortschatz aus der Gastronomie.

Didaktische Grundsätze

Die Lehrstoffauswahl soll in erster Linie zur Bewältigung häufiger kommunikativer Situationen befähigen.

Motivationsfördernde Lehrmethoden wie Rollen- und Sprachspiele, Lieder und Rätsel sollen den Unterricht abwechslungsreich und interessant gestalten. Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen sind herzustellen.

Musische Bildung

Siehe Anlage 4, römisch III. 3. Freigegenstände und unverbindliche Übungen

Melkkurs

Siehe Anlage 4, römisch III. alternative Pflichtgegenstandsgruppen, 2.1., Praktischer Unterricht Land- und Forstwirtschaft.

  1. Ziffer 3
    Die Anlage 5a lautet:

"Anlage 5a

Lehrplan

für die Landwirtschaftliche Fachschule
Fachrichtung: Ländliche Hauswirtschaft

Organisationsform: Dreijährige ländliche Hauswirtschaftsschule (ganzjährig, sechssemestrig)

römisch eins. Allgemeine Bildungsziele

Die dreijährige ländliche Hauswirtschaftsschule hat die Aufgabe, allgemeine sowie fachliche Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln, die für die selbstständige Führung eines ländlichen Haushaltes notwendig sind. Außerdem wird auf die Ausübung einer verantwortlichen Tätigkeit in der Land- und Forstwirtschaft vorbereitet. Darüber hinaus ist die Ausbildung für die Ausübung der Berufe Landeskulturführerin oder Haushaltsmanagerin zu gewährleisten.

Die dreijährige ländliche Hauswirtschaftsschule beinhaltet alle Bildungsziele der zweijährigen ländlichen Hauswirtschaftsschule. Zusätzlich werden in Teilbereichen die Voraussetzungen zur Ablegung der Berufsreifeprüfung sowie Fertigkeiten zur selbstständigen Ausübung eines Berufs geschaffen.

Das Allgemeinwissen der Schülerinnen ist zu erweitern und zu vertiefen, wobei besonders auf die Entwicklung von dynamischen Fähigkeiten wie Personal-, Sozial- und Methodenkompetenz Wert zu legen ist. Ganzheitliches Denken und die Bereitschaft zu ständiger Weiterbildung sind zu fördern.

römisch II. Stundentafel

Unterrichtsgegenstände           Wochenstunden     Gesamtstunden

                                   1.      2.      3. Schulstufe

1. Pflichtgegenstände *

Religion                           2       2       2       234

Deutsch und Kommunikation          2       1       4       273

Englisch                           2       2       2       234

Mathematik und Fachrechnen         2       1       2       195

Lebens- und Volkskunde             1       ½       -        58,5

Berufsorientierung                 -       ½       -        19,5

Politische Bildung und

Wirtschaftskunde                   1       1       -        78

Informatik                         1       1       2       156

Schriftverkehr und

Textverarbeitung                   1       1       -        78

Rechtskunde                        -       1       -        39

Leibesübungen                      2       2       2       234

Musikerziehung                     1       1       2       156

Gesundheit und Soziales            -       1       -        39

Ernährung, Vorratswirtschaft

und Direktvermarktung              2       1       -       117

Textil- und Bekleidungskunde       1       -       -        39

Haushaltsführung                   1       -       -        39

Gartenbau                          1       1       -        78

Landwirtschaft                     2       2       -       156

Buchhaltung und

landwirtschaftliche Betriebslehre  -       2       -        78

Psychologie                        -       -       2        78

Marketing und Präsentation         -       -       2        78

Praktischer Unterricht            16      17       -      1287

Zwischensumme                     38      38      20      3744

2. Alternative Pflichtgegenstandsgruppen –

Schwerpunktausbildungen

2.1 Landwirtschaft

Raumordnung und Umweltkunde        -       -       2        44

Pflanzenbau                        -       -       3        66

Obstbau                            -       -       1        22

Waldwirtschaft                     -       -       1        22

Tierhaltung und Milchwirtschaft    -       -       4        88

Tierheilkunde                      -       -       1        22

Landtechnik                        -       -       2        44

Baukunde                           -       -       2        44

Landwirtschaftliche Betriebslehre  -       -       4        88

Buchhaltung und Steuerkunde        -       -       2        44

Marktkunde und Marketing           -       -       2        44

Gewerbe und Rechtskunde            -       -       1        22

Landwirtschaft                     -       1 ½     -        54

Praktischer Unterricht             -       -       8       176

Melkkurs                           -       -      12**      12

Summe                              -       1,5    39      3888

2.2 Landeskulturführerin

Ökologie                           -       -       2        78

Völkerkunde (Ethnologie)           -       -       2        78

Entspannungstechniken              -       -       2        78

Gebrauchswissen in der Natur       -       -       8       312

Praktischer Unterricht –

Kochen und Kreatives               -       -       4       156

Summe                              -       -      38      4446

2.3 Haushaltsmanagerin

Entspannungstechniken              -       -       2        78

Betriebs- und

Haushaltsorganisation              -       -       8       312

Gesundheitsprävention              -       -       2        78

Ernährung                          -       -       2        78

Praktischer Unterricht –

Kochen und Kreatives               -       -       4       156

Summe                              -       -      38      4446

3. Freigegenstände u. unverbindliche Übungen *

Angewandte Informatik              1       1       -        78

Englisch Konversation              -       -       2        78

Zweite Fremdsprache                -       1       -        39

Musische Bildung                  20**    20**    20**      60

Spezialkurse                       -      20**     -        20

Melkkurs                           -      12**     -        12

4. Förderunterricht

Sprachen                          32       -       -        32

Mathematik Fachrechnen            24       -       -        24

* In der 3. Schulstufe gilt für die Schwerpunktausbildung Landwirtschaft die Anlage 4

** Gesamtstunden

römisch III. Bildungs- und Lehraufgaben

Lehrstoff und didaktische Grundsätze

der einzelnen Unterrichtsgegenstände

  1. Ziffer eins
    Pflichtgegenstände

Religion

(Bekanntmachung gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr 190 aus 1949,, in der geltenden Fassung)

Für den Religionsunterricht an den dreijährigen landwirtschaftlichen Fachschulen findet im Sinne des Paragraph 2, des Religionsunterrichtsgesetzes 1949 der Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Berufsbildenden mittleren Schulen und Polytechnischen Lehrgängen ( Dreijährige Fachschulen) gemäß der Verlautbarung im Verordnungsblatt Nr 6 der Erzdiözese Salzburg vom Juni 1985 Anwendung.

Deutsch und Kommunikation

Bildungs- und Lehraufgaben

Siehe Anlage 5, römisch III. 1. Pflichtgegenstände.

Über den Lehrplan der ersten zwei Schulstufen hinaus sollen Kenntnisse des sprachlichen Kulturgutes der Heimat in Wort und Schrift vermittelt werden. Die Schüler sollen den Wert der mündlichen und schriftlichen Kommunikation im privaten und beruflichen Leben erkennen.

Außerdem sollen sie durch intensive Konfrontation mit öffentlichen Institutionen, Personen und Medien zu urteilsfähigen und selbstbewussten Menschen erzogen werden. Der Wert der eigenen Meinung soll hervorgehoben werden.

Lehrstoff

  1. Ziffer eins
    und 2. Schulstufe
Siehe Anlage 5, römisch III. 1. Pflichtgegenstände.

  1. Ziffer 3
    Schulstufe
Bearbeiten der heimischen Literatur. Heimische und fremdländische Sagen, Fabeln und Märchen lesen und erzählen lernen.
Die Erzählkunst durch Übungen schulen. Theaterstücke lesen, einfache Stücke aufführen. Medieneinsatz kritisch beleuchten. Vorbereitung für die Berufsreifeprüfung.
Grundlagen der Kommunikation, Selbstbild – Fremdbild, Kommunikationsmodelle, Transaktionen, gesprächsfördende Interventionen, Fragen – ihre Funktion und Wirkung, aktives Zuhören.

Didaktische Grundsätze

Siehe Anlage 5, Pflichtgegenstände.

In der 3. Schulstufe ist darüber hinaus die Erzählkunst verschiedener Kulturkreise in vergleichenden Studien zu bearbeiten. Querverbindungen zu den anderen Gegenständen, insbesondere zu Völkerkunde (Ethnologie), Englisch, sowie Gebrauchswissen in der Natur sind herzustellen.

Blockunterricht ist besonders für den Kommunikationsunterricht zu empfehlen.

Englisch

Bildungs- und Lehraufgaben

Siehe Anlage 5, römisch III. 1. Pflichtgegenstände.

Lehrstoff

  1. Ziffer eins
    und 2. Schulstufe
Siehe Anlage 5, römisch III. 1. Pflichtgegenstände.

  1. Ziffer 3
    Schulstufe
Vertiefung des Wissens der vorangegangenen Schulstufen. Ökologische Fachausdrücke.
Vergleiche der englischen Geschichte, Kultur- und Naturgeschichte mit Österreich anderen Ländern der Europäischen Union.
Lesen einfacher englischer Literatur sowie deren Wiedergabe in Wort und Schrift.
Schreiben und erzählen einfacher Fabeln und Geschichten, die mit der Natur in Beziehung stehen.

Didaktische Grundsätze

Siehe Anlage 5, römisch III. 1. Pflichtgegenstände.

Besonders zu beachten sind die Querverbindungen zu anderen Fächern. Die Sprachsicherheit kann durch einen Auslandsaufenthalt verbessert werden.

Mathematik und Fachrechnen

Bildungs- und Lehraufgaben

Siehe Anlage 5, römisch III. 1. Pflichtgegenstände.

Darüber hinaus sind den Schüler die Grundlagen für die Berufsreifeprüfung zu vermitteln.

Lehrstoff

  1. Ziffer eins
    und 2. Schulstufe
Siehe Anlage 5, römisch III. 1. Pflichtgegenstände.

  1. Ziffer 3
    Schulstufe
Vertiefung der in den ersten zwei Jahren gelernten Inhalte. Berufsbezogenes Rechnen aus dem Sachgebiet Fremdenverkehr, Kalkulationen bei Speisen und Getränken, für die Beherbergung und bei Leistungskombinationen.
Personalverrechnung.

Didaktische Grundsätze

Siehe Anlage 5, römisch III. 1. Pflichtgegenstände.

Die Lehrinhalte sind den Erfordernissen einer zeitgemäßen Ausbildung anzupassen. Auf die verschiedenen Schwerpunktausbildungen ist einzugehen.

  1. Ziffer 3
    Schulstufe: zwei Schularbeiten je Semester.

Lebens- und Volkskunde

Siehe Anlage 5, römisch III. 1. Pflichtgegenstände.

Berufsorientierung

Siehe Anlage 5, römisch III. 1. Pflichtgegenstände.

Politische Bildung und Wirtschaftskunde

Siehe Anlage 5, römisch III. 1. Pflichtgegenstände.

Informatik

Bildungs- und Lehraufgaben

Siehe Anlage 5, römisch III. 1. Pflichtgegenstände.

In der 3. Schulstufe muss der Schüler darüber hinaus auf die Ablegung der Prüfung des ECDL-Führerscheines vorbereitet werden.

Lehrstoff

  1. Ziffer eins
    und 2. Schulstufe
Siehe Anlage 5, römisch III. 1. Pflichtgegenstände.

  1. Ziffer 3
    Schulstufe
Inhalte des ECDL-Führerscheines.

Didaktische Grundsätze

Siehe Anlage 5, römisch III. 1. Pflichtgegenstände.

Auch auf die theoretische Vorbereitung für die ECDL-Prüfung ist Wert zu legen.

Querverbindungen zu den anderen Fächern sind herzustellen.

Schriftverkehr und Textverarbeitung

Siehe Anlage 5, römisch III. 1. Pflichtgegenstände.

Rechtskunde

Siehe Anlage 5, römisch III. 1. Pflichtgegenstände.

Leibesübungen

Siehe Anlage 5, römisch III. 1. Pflichtgegenstände.

Musikerziehung

Bildungs- und Lehraufgaben

Siehe Anlage 5, römisch III. 1. Pflichtgegenstände.

Der Unterricht hat das Erleben und Erkennen der Wechselbeziehung von Musik und Bewegung zum Ziel. Dabei ist durch das Kennenlernen von Musik und Tänzen aus anderen Ländern ein besser Zugang zu anderen Kulturkreisen herzustellen. Alternative, alte und nicht so bekannte Musikinstrumente vorstellen und die Experimentierfreudigkeit fördern. Sensibilisierung der Sinne und der Körpererfahrung, Verbesserung der Reaktionsfähigkeit und der Motorik.

Lehrstoff

  1. Ziffer eins
    und 2. Schulstufe
Siehe Anlage 5, römisch III. 1. Pflichtgegenstände.

  1. Ziffer 3
    Schulstufe
Vertiefen der Kenntnisse der ersten zwei Schulstufen; Volkslieder und Musik aus Europa. Tänze aus dem europäischen Raum, vielfältige Bewegungserfahrung, Differenzierung des Hörvermögens, musikalische Improvisation mit verschiedensten Instrumenten, Entwicklung der Fantasie und der Kreativität in Bewegung und Musik.

Didaktische Grundsätze

Siehe Anlage 5, römisch III. 1. Pflichtgegenstände.

Darüber hinaus ist auch die Zusammenarbeit mit heimischen Volksmusikern sowie

Musikern aus dem benachbarten Ausland zu suchen. Auf internationale und nationale Volkstanzveranstaltungen soll hingewiesen werden. Der Besuch von Veranstaltungen dieser Art ist zu ermöglichen.

Gesundheit und Soziales

Siehe Anlage 5, römisch III. 1. Pflichtgegenstände.

Ernährung, Vorratswirtschaft und Direktvermarktung

Siehe Anlage 5, römisch III. 1. Pflichtgegenstände.

Textil- und Bekleidungskunde

Siehe Anlage 5, römisch III. 1. Pflichtgegenstände.

Haushaltsführung

Siehe Anlage 5, römisch III. 1. Pflichtgegenstände.

Gartenbau

Siehe Anlage 5, römisch III. 1. Pflichtgegenstände.

Landwirtschaft

Siehe Anlage 5, römisch III. 1. Pflichtgegenstände.

Buchhaltung und landwirtschaftliche Betriebslehre

Siehe Anlage 5, römisch III. 1. Pflichtgegenstände.

Psychologie

Bildungs- und Lehraufgaben

Die Schüler sollen durch das Erkennen differenzierter Persönlichkeitsstrukturen sich und die Mitmenschen besser verstehen lernen, für persönliche und mitmenschliche Lebenskrisen sensibilisiert werden, sich seiner erzieherischen Möglichkeiten und seiner Vorbildwirkung bewusst werden, zu einer verantwortungsvollen und toleranten Haltung innerhalb der Gemeinschaft erzogen werden.

Lehrstoff

Grundbegriffe der Psychologie: Richtungen, Aufgaben, Anwendungsbereiche; Anlage und Umwelt als Grundlagen der Persönlichkeit, Persönlichkeitspsychologie, Persönlichkeitsforschung.

Familie, Erziehung; Entwicklungspsychologie.

Kognitive Vorgänge: Wahrnehmung, Gedächtnis, Denken; Theorien

und Techniken des Lernens.

Sozialpsychologie: Sozialisation, Einstellungen und Vorurteile, Feindbilder, Gruppenstrukturen, Gruppenprozesse.

Didaktische Grundsätze

Der theoretische Lehrstoff soll durch die Förderung der Teamentwicklung und durch das Eingehen auf die in der Gruppe vorhandenen Persönlichkeiten praktisch demonstriert werden.

Marketing und Präsentation

Bildungs- und Lehraufgaben

Durch das Kennenlernen der wirtschaftlichen Notwendigkeit des Marketings soll der Schüler auf verschiedene Methoden und deren Auswirkung auf den Markt sowie auf den persönlichen Marktwert aufmerksam gemacht werden.

Die Schüler sollen die Grundlagen für wirkungsvolle Präsentationstechniken erhalten, da dies für ihren späteren Beruf bedeutend ist. Ort und Art der Präsentation müssen im Einklang stehen.

Lehrstoff

Was ist Marketing? Bedarf, Weckung neuer Bedürfnisse; Ideen, Wege, Ziele.

Produkt und Preisgestaltung, Werbung, Öffentlichkeitsarbeit; Ideenbörse.

Grundlagen der Präsentation, Hilfsmittel und Werkzeuge für Präsentationen, optimaler Einsatz dieser Hilfsmittel, Erfolgskriterien.

Didaktische Grundsätze

Die Kreativität ist ein wichtiger Grundsatz, Beispiele verschiedener Marketingkonzepte sind als Impulsgeber einzusetzen.

Bei den Präsentationstechniken ist darauf zu achten, dass sie in den alternativen Pflichtgegenstandsgruppen optimal angewendet werden können. Der Einsatz audio-visueller Hilfsmittel ist, dem jeweiligen Stand der Technik angepasst, zu zeigen und zu üben. Querverbindungen zu anderen Gegenständen sind herzustellen.

Praktischer Unterricht

Siehe Anlage 5, römisch III. 1. Pflichtgegenstände.

  1. Ziffer 2
    Alternative Pflichtgegenstandsgruppen – Schwerpunktausbildungen

2.1 Landwirtschaft

Bildungs- und Lehraufgaben

Der Einstieg in die 3. Schulstufe der Landwirtschaftlichen Fachschule ist zu ermöglichen.

Lehrstoff

Grundlagen der Fächer Landtechnik, Betriebslehre, Forstwirtschaft, Pflanzenbau und Tierzucht soweit diese zur erfolgreichen Teilnahme am Unterricht der 3. Schulstufe der Landwirtschaftlichen Fachschule erforderlich sind und im Unterricht der zweijährigen HWS nicht geboten werden.

Didaktische Grundsätze

Der erforderliche Vorbereitungsunterricht für den Übertritt in die 3. Schulstufe der Landwirtschaftlichen Fachschule ist erst im 2. Semester der 2. Schulstufe zu beginnen.

Alle übrigen Gegenstände siehe Anlage 4, 3. Schulstufe.

2.2 Landeskulturführerin

Ökologie

Bildungs- und Lehraufgaben

Die natürlichen Vorgänge unserer Heimat sind dem Schüler darzulegen. Der Bezug zur Heimat soll dadurch vertieft werden. Die Natur mit ihren Geheimnissen soll dargestellt werden um dadurch eine besonnene Haltung gegenüber dem gesamten Lebensraum zu erzielen.

Lehrstoff

Aufbau der Organismen, ihre Beziehung zueinander, die Lebensräume, die Abhängigkeit von ihrer Umwelt und die Auswirkungen auf das menschliche Leben.

Die heimischen Tiere in der Natur; Nutzen und Schaden durch die Wildtiere.

Heimische Wildpflanzen, Nutzung, Bedeutung für unseren

Lebensraum.

Herbarium anlegen; geologische Grundbegriffe.

Didaktische Grundsätze

Der theoretische Aufbau des Lehrstoffes ist durch Lehrausgänge anschaulich zu gestalten. Projektarbeiten sollen ein besseres Verständnis bewirken.

Völkerkunde (Ethnologie)

Bildungs- und Lehraufgaben

Durch umfassende Information über unsere eigene Entwicklung bzw unsere Geschichte soll das Verständnis für andere Völker und Kulturen geweckt werden. Dieses Fach soll das Fundament für ein konfliktfreieres Zusammenleben in unserer Heimat und darüber hinaus legen.

Lehrstoff

Entwicklung verschiedener Völker und Kulturen, Hintergründe unterschiedlicher Entwicklungsstadien.

Sitten und Gebräuche der Menschen verschiedener Kulturen im Vergleich; Statussymbole; Interpretationsunterschiede nonverbaler Gesten.

Didaktische Grundsätze

Offenheit im Umgang mit anderen Völkern ist durch Begegnungen mit fremdländischen Menschen unserer Arbeits- und Privatwelt zu üben.

Entspannungstechniken

Bildungs- und Lehraufgaben

Durch das Kennenlernen mehrerer Entspannungstechniken sollen die Schüler die Vorteile einer bewusst erlebten Lockerung erfahren. Unterschiedliche Techniken wirken verschieden auf die Menschen, die für den Einzelnen beste Methode kann dadurch gefunden werden. Die Freude über das Erlebte hebt auch die Lebensfreude und stärkt die Immunabwehr.

Lehrstoff

Kneippanwendungen, Atemtechniken, autogenes Training, Feldenkrais, Ismakogie, progressive Muskelentspannung, Selbstmassagen, Augentraining, östliche Entspannungsarten. Wanderungen, Wald- und Wiesenläufe.

Didaktische Grundsätze

Die Techniken sollen an möglichst verschiedenen Orten durchgeführt werden, sodass die Schüler für alle Lebenslagen eine passende Entspannung zur Hand haben.

Gebrauchwissen in der Natur

Bildungs- und Lehraufgaben

Die Möglichkeiten der Nutzung der freien Natur sollen den jungen Menschen nahe gebracht werden. Die daraus entstehenden Kenntnisse über Gewürze und Wildpflanzen, über Tiere, Bodenbeschaffenheit und das Leben unter freiem Himmel bringen tiefe Erkenntnisse über das Zusammenspiel aller Teile des Universums.

Lehrstoff

Die im Spezialfach Ökologie erworbenen Grundkenntnisse in der Natur erleben.

Pflanzen bestimmen, ihre Standorte sowie das Zusammenleben mit anderen Pflanzen und Tieren beobachten. Aufzeichnungen führen. Geologische Zusammenhänge erkennen; Wechsel der Jahreszeiten und deren Auswirkungen auf die Natur.

Herbarium anlegen.

Didaktische Grundsätze

Dieser Unterricht soll als Projektunterricht abgehalten werden. Dadurch ist es notwendig, die Stunden zu blocken. Um dies zu ermöglichen, müssen zu Jahresbeginn Projekttage bzw -wochen zu jeder Jahreszeit eingeplant werden.

Praktischer Unterricht – Kochen und Kreatives

Bildungs- und Lehraufgaben

Das in der Natur erkannte und gesammelte Gut ist sinnvoll zu verarbeiten. Kreativität ist dadurch zu fördern.

Die Schüler lernen durch die Verarbeitung dieser Materialien alte Techniken neu zu entdecken.

Lehrstoff

Zubereitung verschiedenster Speisen und Getränke mit Wildkräutern, Wildgemüsen, Beeren, Pilzen oder Ähnlichem. Haltbarmachen dieser Lebensmittel; Kochen mit Blumen; Verarbeiten von Naturmaterialien zu verschiedensten Zwecken. Dekorationen, Spielzeug, einfache Musikinstrumente.

Didaktische Grundsätze

Der praktische Unterricht ist im engen Zusammenhang mit dem Projektunterricht Gebrauchswissen in der Natur zu sehen.

2.3 Haushaltsmanagerin

Entspannungstechniken

Siehe alternative Pflichtgegenstandsgruppe 2.2.

Betriebs- und Haushaltsorganisation

Bildungs- und Lehraufgaben

Vermittlung von verantwortungsbewusstem Verhalten im privaten Bereich sowie in der Arbeitswelt. Zeitmanagement wie auch Finanzmanagement sollen den Schülern zu klaren Formen im Umgang mit Ämtern, Banken und Bauträgern verhelfen.

Lehrstoff

Arbeitstechnische Grundlagen, Zeitpläne, Arbeitsbedingungen und Arbeitsabschnitte, Unfallverhütung.

Bauliche Gestaltung und Einrichtung von Wohnungen und Häusern. Haushaltsgeräte, Kaufverträge, Zahlungsformen, Haushaltsbuch.

Didaktische Grundsätze

Besuche in Ämtern, Bankinstituten sowie Planungsbüros sind zu ermöglichen. Querverbindungen zu den Fächern Gesundheitsprävention, Mathematik und Fachrechnen, Schriftverkehr und Textverarbeitung sowie Informatik sind herzustellen.

Gesundheitsprävention

Bildungs- und Lehraufgaben

Die Schüler sollen auf die Eigenverantwortung in Bezug auf ihre eigene Gesundheit sowie die Gesundheit der in ihrer Familie lebenden oder ihrer Verantwortung unterliegenden Personen aufmerksam gemacht werden. Die Wirkung einer positiven Lebenseinstellung soll besonders hervorgehoben werden.

Lehrstoff

Erhaltung der Gesundheit, Maßnahmen zur Stärkung der Abwehrkräfte, Stärkung der Muskulatur sowie der Knochen durch Ernährung und Bewegung, Unfallverhütung.

Wirkung der Natur und der Farben auf unsere Gesundheit. Hausmittel und überlieferte Methoden zur Unterstützung des Heilungsprozesses.

Didaktische Grundsätze

Querverbindungen zu verwandten Gegenständen sind herzustellen, insbesondere ist in den Fächern Ernährung und Kochen, Psychologie sowie Leibesübungen der Bezug zur Gesundheitsprävention herzustellen.

Ernährung

Bildungs- und Lehraufgaben

Die Schüler sollen auf die Bedeutung der richtigen Ernährung hingewiesen werden. Sie sollen die Fähigkeit erlangen, dieses Wissen den ihnen anvertrauten Personen weiterzugeben und es im täglichen Leben umzusetzen.

Lehrstoff

Vertiefung des in den ersten zwei Schulstufen erworbenen Wissens.

Bedeutung verschiedener Wildpflanzen.

Lebensmittelgesetz; Küchenführung in der Ernährung.

Bedeutung der Vorratshaltung im modernen Haushalt.

Erstellen von Tages-, Wochen- und Monatsspeiseplänen unter Berücksichtigung der Jahreszeiten sowie der Familienstruktur.

Didaktische Grundsätze

Auf die Ernährung mit Lebensmitteln aus naturnahen oder biologischen Betrieben ist besonders hinzuweisen. Die Vorteile der Verwendung von Lebensmitteln unserer Heimat sind klar zu erarbeiten.

Praktischer Unterricht - Kochen und Kreatives

Bildungs- und Lehraufgaben

Die Schüler sollen die Erkenntnisse der moderne Ernährungslehre in der Praxis umsetzen können. Dabei ist auch besonders auf die Verantwortung gegenüber den zu Verpflegenden sowie der heimischen Landwirtschaft gegenüber hinzuweisen.

Die Kreativität soll durch verschiedene Techniken mit möglichst unterschiedlichen Materialien aus der Heimat gefördert werden. Auf die jahreszeitlichen Schwerpunkte ist einzugehen.

Lehrstoff

Die in den ersten zwei Unterrichtsjahren erlernten Fähigkeiten sollen weiter geübt und ausgebaut werden. Auf schonende Methoden der Zubereitung sowie das Verwenden einheimischer Produkte ist besonderer Wert zu legen. Der gesundheitliche Wert der Speisen soll durch Wildkräuter gehoben werden, auf sorgfältiges Anrichten ist besonders zu achten.

Didaktische Grundsätze

Besonderes Augenmerk ist auf ein sauberes Arbeiten zu richten. Hinweise auf Krankheitsquellen durch unordentliche oder falsche Zubereitung sind besonders wichtig.

  1. Ziffer 3
    Freigegenstände und unverbindliche Übungen

Angewandte Informatik

Siehe Anlage 4, römisch III. 3. Freigegenstände und unverbindliche Übungen.

Englisch Konversation

Bildungs- und Lehraufgaben

Die Geläufigkeit und Anwendungssicherheit der Schüler im Fremdsprachengebrauch soll mit diesem Unterrichtsgegenstand erhöht werden.

Lehrstoff

Anwendungen der Themen und Inhalte des Pflichtgegenstandes Englisch.

Didaktische Grundsätze

Durch verschiedene Übungen (zB Rollenspiele, Telefonate, usw) und Medien ist der Unterricht lebendig zu gestalten und die Schüleraktivität zu fördern. In der Themenwahl ist auf Aktualität und Schülerinteressen Rücksicht zu nehmen.

Zweite Fremdsprache

Siehe Anlage 5, römisch III. 2. Freigegenstände und unverbindliche Übungen.

Musische Bildung

Siehe Anlage 4, römisch III. 3. Freigegenstände und unverbindliche Übungen

Melkkurs

Siehe Anlage 5, 4. römisch III., alternative Pflichtgegenstandsgruppe 2.1., praktischer Unterricht Land- und Forstwirtschaft. "

  1. Ziffer 4
    In der Anlage 7 wird unter römisch eins. Didaktische Grundsätze Ziffer 10, Methodenfreiheit und Methodengerechtigkeit angefügt: "Es ist jedoch auch in den theoretischen Unterrichtsgegenständen auf ein entsprechendes Ausmaß an Schüleraktivität zu achten. Dafür sind erarbeitende Lehrmethoden einzusetzen, bei denen an Stelle der Vorgabe des Wissensgutes durch den Lehrer den Schülern die Wege zum Wissenserwerb gewiesen werden. Schlüsselqualifikationen und Verfahrenswissen sind zu vermitteln und die Quellen und Methoden zum Bildungserwerb aufzuzeigen.
Solcherart angeeignetes Wissen verkleinert die hohe kurzfristige Vergessensrate. Eine höhere Methodenkompetenz bietet zudem die bessere Voraussetzung für eine spätere selbstständige Wissensaneignung und für ein berufsbegleitendes Lernen."

  1. Ziffer 5
    In der Anlage 7 lautet unter römisch III. Schulautonome Lehrplanbestimmungen die Ziffer 2 :,
  2. "2
    Die Gesamtstundenzahl der einzelnen Pflichtgegenstände des fachtheoretischen und fachpraktischen Ausbildungsbereiches kann um bis zu einem Drittel, nicht jedoch auf weniger als eine Wochenstunde reduziert werden."

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit Beginn des Schuljahres 2002/03 in Kraft.

Für die Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Schausberger