Datum der Kundmachung

31.12.2014

Fundstelle

Landesgesetzblatt Nr. 109 aus 2014,

Bundesland

Oberösterreich

Kurztitel

Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Vereinbarung von Gemeinden der politischen Bezirke Linz-Land und Steyr-Land sowie der Stadt Steyr über die Bildung des Gemeindeverbands "Powerregion Enns-Steyr" genehmigt wird

Text

Nr. 109

Verordnung

der Oö. Landesregierung, mit der die Vereinbarung von Gemeinden der

politischen

Bezirke Linz-Land und Steyr-Land sowie der Stadt Steyr über die Bildung des Gemeindeverbands "Powerregion Enns-Steyr" genehmigt wird

Auf Grund des Paragraph 2, Ziffer 3,, des Paragraph 4 und des Paragraph 5, Absatz eins und 2 des Oö. Gemeindeverbändegesetzes, Landesgesetzblatt Nr. 51 aus 1988,, in der Fassung des Landesgesetzes Landesgesetzblatt Nr. 42 aus 2014,, wird verordnet:

Paragraph eins,

(1) Die Vereinbarung der Gemeinden Asten, Enns, Hargelsberg, Kronstorf und St. Florian, alle politischer Be-zirk Linz-Land, der Gemeinden Dietach und Wolfern, alle politischer Bezirk Steyr-Land, sowie der Stadt Steyr betreffend die Bildung des Gemeindeverbands "Powerregion Enns-Steyr" wird genehmigt.

(2) Der Wortlaut der im Absatz eins, genannten Vereinbarung ist aus der Anlage ersichtlich.

Paragraph 2,

(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.

(2) Die im Paragraph eins, Absatz 2, genannte Anlage wird gemäß Paragraph 11, des Oö. Kundmachungsgesetzes verlautbart; sie ist während der Dauer der Wirksamkeit dieser Verordnung bei den Gemeindeämtern der verbandsangehörigen Gemeinden, bei den Bezirkshauptmannschaften Linz-Land und Steyr-Land, beim Magistrat der Stadt Steyr sowie bei der für die Vollziehung des Oö. Gemeindeverbändegesetzes zuständigen Abteilung des Amtes der Oö. Landesregierung während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht aufzulegen und ist ohne Auswirkung auf die Kundmachung auch im Internet unter www.land-oberoesterreich.gv.at/recht

abrufbar.

Für die Oö. Landesregierung:

Hiegelsberger

Landesrat