Datum der Kundmachung

31.10.2014

Fundstelle

Landesgesetzblatt Nr. 82 aus 2014,

Bundesland

Oberösterreich

Kurztitel

Kundmachung der Oö. Landesregierung betreffend die teilweise Aufhebung des Flächenwidmungsplans und die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 62 des Gemeinderats der Marktgemeinde Altenberg

Text

Nr. 82

Kundmachung

der Oö. Landesregierung betreffend die

teilweise Aufhebung des Flächenwidmungsplans und die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 62

des Gemeinderats der Marktgemeinde Altenberg

Gemäß Artikel 139, Absatz 5, B-VG wird kundgemacht:

Der Verfassungsgerichtshof hat mit dem am 13. Oktober 2014 zugestellten Erkenntnis vom 26. September 2014, römisch fünf 57-59/2014-10, gemäß Artikel 139, B-VG zu Recht erkannt:

"I.               Der Flächenwidmungsplan der Marktgemeinde Altenberg wird in folgendem Umfang als gesetzwidrig aufgehoben:

  1. Ziffer eins
    Das örtliche Entwicklungskonzept Nr. 1 in der Fassung der Änderung Nr. 14, kundgemacht durch Anschlag an der Amtstafel am 24. Oktober 2008, aufsichtsbehördlich genehmigt mit Bescheid der Oberösterreichischen Landesregierung vom 22. Oktober 2008, soweit es sich auf die von der Änderung Nr. 14 erfassten Flächen bezieht.

  1. Ziffer 2
    Der Flächenwidmungsteil Nr. 4 in der Fassung der Änderung Nr. 68, kundgemacht durch Anschlag an der Amtstafel am 9. März 2012, aufsichtsbehördlich genehmigt mit Bescheid der Oberösterreichischen Landesregierung vom 8. März 2012, soweit er sich auf das Grundstück Nr. 951/28, KG Katzgraben, bezieht.

römisch II.               Der Bebauungsplan Nr. 62 der Marktgemeinde Altenberg wird als gesetzwidrig aufgehoben."

Für die Oö. Landesregierung:

Dr. Strugl

Landesrat