31.08.2012
LGBl. Nr. 74/2012
Oberösterreich
Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Vereinbarung von Gemeinden des politischen Bezirks Perg über die Bildung eines Gemeindeverbands zur Sicherung und Weiterentwicklung der regionalen Wirtschaftsstruktur ("Wirtschaftspark Perg - Machland") genehmigt wird
Nr. 74
Verordnung
der Oö. Landesregierung, mit der die Vereinbarung von Gemeinden des politischen Bezirks Perg über die Bildung eines Gemeindeverbands
zur Sicherung und Weiterentwicklung der regionalen
Wirtschaftsstruktur
("Wirtschaftspark Perg - Machland") genehmigt wird
Auf Grund des § 2 Z 3, des § 4 und des § 5 Abs. 1 und 2 des Oö. Gemeindeverbändegesetzes, LGBl. Nr. 51/1988, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 113/2002, wird verordnet:
§ 1
(1) Die Vereinbarung von Gemeinden des politischen Bezirks Perg betreffend die Bildung eines Gemeindeverbands zur Sicherung und Weiterentwicklung der regionalen Wirtschaftsstruktur ("Wirtschaftspark Perg - Machland") wird genehmigt.
(2) Der Wortlaut der im Abs. 1 genannten Vereinbarung ist aus der Anlage ersichtlich.
§ 2
(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
(2) Die im § 1 Abs. 2 genannte Anlage wird gemäß § 11 des Oö. Kundmachungsgesetzes verlautbart; sie ist während der Dauer der Wirksamkeit dieser Verordnung bei den Gemeindeämtern der verbandsangehörigen Gemeinden, bei der Bezirkshauptmannschaft Perg sowie bei der für die Vollziehung des Oö. Gemeindeverbändegesetzes zuständigen Abteilung des Amtes der Oö. Landesregierung während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht aufzulegen und ist ohne Auswirkung auf die Kundmachung auch im Internet unter www.landoberoesterreich.gv.at/recht
abrufbar.
Für die Oö. Landesregierung:
Hiegelsberger
Landesrat