30.06.2011
LGBl. Nr. 51/2011
Oberösterreich
Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Vereinbarung von Gemeinden des politischen Bezirks Urfahr-Umgebung über die Bildung eines Gemeindeverbands zur Sicherung und Weiterentwicklung der regionalen Wirtschaftsstruktur ("Gemeindeverband INKOBA Stern Gartl") genehmigt wird
Nr. 51
Verordnung
der Oö. Landesregierung, mit der die Vereinbarung von Gemeinden des politischen Bezirks Urfahr-Umgebung
über die Bildung eines Gemeindeverbands zur Sicherung und Weiterentwicklung der regionalen Wirtschaftsstruktur ("Gemeindeverband INKOBA Stern Gartl") genehmigt wird
Auf Grund des § 2 Z 3, des § 4 und des § 5 Abs. 1 und 2 des Oö. Gemeindeverbändegesetzes, LGBl. Nr. 51/1988, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 113/2002, wird verordnet:
§ 1
(1) Die Vereinbarung der Gemeinden Bad Leonfelden, Haibach im Mühlkreis, Hellmonsödt, Kirchschlag bei Linz, Oberneukirchen, Ottenschlag im Mühlkreis, Reichenau im Mühlkreis, Reichenthal, Schenkenfelden, Sonnberg im Mühlkreis, Vorderweißenbach und Zwettl an der Rodl, alle politischer Bezirk Urfahr-Umgebung, betreffend die Bildung eines Gemeindeverbands zur Sicherung und Weiterentwicklung der regionalen Wirtschaftsstruktur ("Gemeindeverband INKOBA Stern Gartl") wird genehmigt.
(2) Der Wortlaut der im Abs. 1 genannten Vereinbarung ist aus der Anlage ersichtlich.
§ 2
(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
(2) Die im § 1 Abs. 2 genannte Anlage wird gemäß § 11 des Oö. Kundmachungsgesetzes verlautbart; sie ist während der Dauer der Wirksamkeit dieser Verordnung bei den Gemeindeämtern der verbandsangehörigen Gemeinden, bei der Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung sowie bei der für die Vollziehung des Oö. Gemeindeverbändegesetzes zuständigen Abteilung des Amtes der Oö. Landesregierung während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht aufzulegen und ist ohne Auswirkung auf die Kundmachung auch im Internet unter
www.landoberoesterreich.gv.at/rec
ht
abrufbar.
Für die Oö. Landesregierung:
Hiegelsberger
Landesrat