30.06.2008
Landesgesetzblatt Nr. 56 aus 2008, 56. Stück
Oberösterreich
Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Vereinbarung der Gemeinden Gaflenz, Großraming, Laussa, Losenstein, Maria Neustift, Reichraming und Weyer über die Bildung eines Gemeindeverbandes zum Zweck der Errichtung und des Betriebs von Betriebsansiedlungsgebieten genehmigt wird ("Regionaler Wirtschaftsverband Oö. Ennstal")
Nr. 56
Verordnung
der Oö. Landesregierung, mit der die Vereinbarung der Gemeinden Gaflenz, Großraming, Laussa, Losenstein, Maria Neustift, Reichraming und Weyer über die Bildung eines Gemeindeverbandes zum Zweck der Errichtung und des Betriebs von Betriebsansiedlungsgebieten genehmigt wird ("Regionaler Wirtschaftsverband Oö. Ennstal")
Auf Grund des Paragraph 2, Ziffer 3,, des Paragraph 4 und des Paragraph 5, Absatz eins,
und 2 des Oö. Gemeindeverbändegesetzes, Landesgesetzblatt Nr. 51 aus 1988,, in der Fassung des Landesgesetzes Landesgesetzblatt Nr. 113 aus 2002,, wird verordnet:
Paragraph eins,
(1) Die Vereinbarung der Gemeinden Gaflenz, Großraming, Laussa, Losenstein, Maria Neustift, Reichraming und Weyer zum Zweck der Errichtung und des Betriebs von Betriebsansiedlungsgebieten ("Regionaler Wirtschaftsverband Oö. Ennstal") wird genehmigt.
(2) Der Wortlaut der im Absatz eins, genannten Vereinbarung ist aus der Anlage ersichtlich.
Paragraph 2,
(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
(2) Die im Paragraph eins, Absatz 2, genannte Anlage wird gemäß Paragraph 11, des Oö. Kundmachungsgesetzes verlautbart; sie ist während der Dauer der Wirksamkeit dieser Verordnung bei den Gemeindeämtern der verbandsangehörigen Gemeinden, bei der Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land sowie bei der für die Vollziehung des Oö. Gemeindeverbändegesetzes zuständigen Abteilung des Amtes der Oö. Landesregierung während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht aufzulegen.