Datum der Kundmachung

31.08.2001

Fundstelle

Landesgesetzblatt Nr. 87 aus 2001, 77. Stück

Bundesland

Oberösterreich

Kurztitel

Landesgesetz, mit dem das Oö. Krankenanstaltengesetz 1997 geändert wird (4. Oö. KAG-Novelle 2001)

Text

Nr. 87

Landesgesetz,

mit dem das Oö. Krankenanstaltengesetz 1997 geändert wird

(4. Oö. KAG-Novelle 2001)

Der Oö. Landtag hat beschlossen:

Artikel I

Das Oö. Krankenanstaltengesetz 1997, LGBl. Nr. 132, zuletzt geändert durch das Landesgesetz Landesgesetzblatt Nr. 71 aus 2001,, wird wie folgt geändert:

  1. Ziffer eins
    Dem Paragraph 21, Absatz eins, Ziffer eins, wird folgender Halbsatz angefügt:
    "die Eintragung des Vor- und Familiennamens, der Geburtsdaten und der Daten des gesetzlichen Vertreters kann unterbleiben, wenn Frauen, die zur Entbindung aufgenommen werden, dies verlangen;"
  2. Ziffer 2
    Im Paragraph 52, Absatz eins, wird der Betrag "75 Schilling" durch den Betrag "5,45 Euro", im Absatz 3, der Betrag "20 Schilling" durch den Betrag "1,45 Euro" und im Absatz 4, der Betrag "10 Schilling" durch den Betrag "0,73 Euro" ersetzt.
  3. Ziffer 3
    Im Paragraph 96, Absatz eins, wird der Betrag "S 200.000,-" durch
den Betrag "14.500 Euro" und im Absatz 2, wird der Betrag "S 50.000,-" durch den Betrag "3.600 Euro" ersetzt.

Artikel II

Artikel römisch eins Ziffer eins, tritt mit 1. Juli 2001 in Kraft.

              Artikel römisch eins Ziffer 2 und 3 treten mit 1. Jänner 2002 in Kraft.

              Die Erste Präsidentin              Der Landeshauptmann:

              des Oö. Landtags:

              Angela Orthner              Dr. Pühringer