27.06.2001
Landesgesetzblatt Nr. 56 aus 2001, 50. Stück
Oberösterreich
Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Einreihung von Verwendungen im oberösterreichischen Landesdienst
(Oö. Einreihungsverordnung - Oö. EV)
Nr. 56
Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Einreihung von
Verwendungen im oberösterreichischen Landesdienst
(Oö. Einreihungsverordnung - Oö. EV)
Auf Grund der Paragraphen 21, 22, Absatz 5, 24, Absatz 3 und 25 Oö. Gehaltsgesetz 2001 (Oö. GG 2001), Landesgesetzblatt Nr. 28 aus 2001,, wird verordnet:
Paragraph eins
Bewertungskriterien
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Abstufungen Merkmale
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1. Einfache Fähig- Durch einfache Arbeitsanweisung
keiten und vermittelbare Grundkenntnisse sind
Kenntnisse erforderlich.
2. Fachliche Grund- Durch Anlernen vermittelbare Kenntnisse für
kenntnisse - einfache und standardisierte
Arbeitsvorgänge oder
- die Verwendung einfacher technischer
Einrichtungen
sind erforderlich.
3. Fachkenntnisse Durch Praxis erworbene Fertigkeiten oder
methodische Kenntnisse in bestimmten
Fachgebieten, einschließlich der
Fertigkeiten oder Kenntnisse zum Gebrauch
von Spezialeinrichtungen sind erforderlich.
4. Fortgeschrittene Im Arbeitsprozess gewonnene und durch
Fachkenntnisse zusätzliche Ausbildung (z.B. Matura)
erweiterte Fachkenntnisse sind erforderlich.
5. Grundlegende Durch breite Erfahrung, zusätzliche
spezielle oder Weiterbildung oder formelle Fach- oder
wissenschaftliche Hochschulausbildung vermittelte Kenntnisse,
Kenntnisse die das Können und Verstehen von Techniken,
Methoden und Zusammenhängen sowie
wissenschaftlicher Theorien und Grundsätze
ermöglichen, sind erforderlich.
6. Ausgereifte Durch mehrjährige Erfahrungen in der Praxis
spezielle oder erworbene, fundierte Kenntnisse in
wissenschaftliche Spezialgebieten oder das Wissen zur
Kenntnisse Beherrschung komplexer Arbeitsgebiete sind
erforderlich.
7. Beherrschung Durch langjährige Erfahrung sowie durch
von komplexen umfassende Fortbildung erworbene Kenntnisse
Aufgaben oder zur Beherrschung von
von Spezial- - Techniken und Theorien einschließlich
bereichen ihrer Umsetzung in einem speziellen
Aufgabengebiet oder
- komplexen und vielschichtigen
Aufgabengebieten
sind erforderlich.
(3) Managementwissen (§ 22 Abs. 2 Z. 2 Oö. GG 2001):
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Abstufungen Merkmale
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1. Minimal Ausführung einer Aufgabe, die nach
Zielsetzung und Inhalt weitgehend
spezifiziert ist und keine Überwachung
anderer Stellen umfasst.
2. Begrenzt Durchführung oder Überwachung der
Durchführung einer oder mehrerer dem Ziel und
Inhalt nach klar festgelegter Aufgaben unter
angemessener Berücksichtigung ihrer Beziehung
zu angrenzenden Sachgebieten.
3. Homogen Interne Integration von ihrer Zielsetzung
nach weitgehend einheitlichen Unterfunktionen
oder verwandten Teilbereichen sowie externe
Koordination mit anderen Funktionen oder
Bereichen.
4. Heterogen Integration und Koordination von Funktionen
oder Bereichen, die auf Grund ihrer Größe
oder Komplexität eigene und teilweise
divergierende Zielsetzungen entwickeln.
5. Breit Integration und Koordination von allen
Funktionen sowie Bereichen des Unternehmens
oder der Organisation.
(4) Umgang mit Menschen (§ 22 Abs. 2 Z. 3 Oö. GG 2001):
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Abstufungen Merkmale
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1. Minimal Eine durchschnittliche Höflichkeit und
Gewandtheit im Umgang mit Menschen ist
erforderlich.
2. Wichtig Die Fähigkeit, andere zu verstehen,
anzuleiten und zu unterstützen ist von
Bedeutung.
3. Unentbehrlich Die Fähigkeit, andere zu verstehen,
anzuleiten, zu motivieren und zu entwickeln
ist unerlässliche Voraussetzung.
(5) Denkrahmen (§ 22 Abs. 2 Z. 4 Oö. GG 2001):
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Abstufungen Merkmale
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1. Strikte Routine Einfache und detaillierte Anweisungen
bestimmen das Denken.
2. Routine Standardisierte Routineabläufe und genaue
Anweisungen bestimmen das Denken.
3. Teilroutine Geringfügig verschiedenartige
Verfahrensweisen unter Verwendung von
Präzedenzfällen sowie vorgegebenen Methoden
und Normen bestimmen das Denken.
4. Methoden und Wesentlich verschiedenartige Verfahrensweisen
Normen unter Verwendung von bekannten Methoden und
Normen bestimmen das Denken.
5. Grundsätze und Klar definierte Grundsätze und Richtlinien
Ziele sowie vorgegebene Ziele in Teilbereichen
bestimmen das Denken.
6. Grob definierte Grob definierte Unternehmens- oder
Grundsätze, Organisationsrichtlinien und spezifizierte
Zielsetzungen Unternehmens- oder Organisationsziele
bestimmen das Denken.
7. Gesamtstrate- Grundsätze der allgemeinen Unternehmens-
gisch orientiert oder Organisationspolitik und Gesamtziele
bestimmen das Denken.
(6) Denkanforderung (§ 22 Abs. 2 Z. 5 Oö. GG 2001):
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Abstufungen Merkmale
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1. Wiederholend Identische Situationen, deren Lösung eine
einfache Auswahl aus dem Gelernten erfordert,
sind zu bewältigen.
2. Ähnlich Ähnliche Situationen, deren Lösung eine
sorgfältige Unterscheidung und Auswahl aus
dem Gelernten erfordern, sind zu bewältigen.
3. Unterschiedlich Unterschiedliche Situationen, die eine
Problemanalyse und Suche nach Lösungswegen im
Rahmen des gesicherten Standes des Wissens
erfordern, sind zu bewältigen.
4. Adaptiv Komplexe Situationen, die eine Analyse,
Interpretation, Bewertung und besonders
ausgeprägte Urteilsfähigkeit erfordern, sind
zu bewältigen; Strategien sind zu entwickeln.
(7) Handlungsfreiheit (§ 22 Abs. 2 Z. 6 Oö. GG 2001):
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Abstufungen Merkmale
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1. Detailliert ange- Direkte und detaillierte Anweisungen sowie
wiesen unmittelbare Kontrolle bestimmen das Handeln.
2. Angewiesen Anordnungen und bestehende
Arbeitsvorschriften sowie unmittelbare
Kontrolle bestimmen das Handeln.
3. Standardisiert Vorgegebene Arbeitsweisen und Verfahren,
allgemeine Arbeitsvorschriften sowie
Teilergebnis- und Erfolgskontrolle bestimmen
das Handeln.
4. Richtlinien- Arbeitsweisen und Verfahren, die aus der
gebunden Praxis heraus entstanden oder für die genaue
Richtlinien vorhanden sind sowie eine
allgemeine Erfolgskontrolle bestimmen das
Handeln.
5. Allgemein Allgemeine Vorgangsweisen und Verfahren, für
geregelt die generelle Regelungen oder Richtlinien
vorhanden sind, sowie die Erreichung
definierter Ziele bestimmen das Handeln.
6. Funktions- Grobe Ziele oder Ziele in bestimmten
orientiert Bereichen bestimmen das Handeln.
7. Strategisch Strategische Zielsetzungen sowie die
orientiert generelle Unternehmens- oder
Organisationspolitik bestimmen das Handeln.
(8) Dimension nach finanziellen Auswirkungen des
Verwaltungshandelns pro Jahr (§ 22 Abs. 2 Z. 7 Oö. GG 2001):
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Abstufungen Merkmale
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1. Minimal bis 255.000 Euro
2. Sehr klein bis 437.000 Euro
3. Klein bis 2.181.000 Euro
4. Mittel bis 4.361.000 Euro
5. Groß bis 21.802.000 Euro
6. Sehr groß bis 43.604.000 Euro
7. Besonders groß bis 436.038.000 Euro
8. Total bis 4.360.371.000 Euro
(9) Einfluss auf Ergebnisse (§ 22 Abs. 2 Z. 9 Oö. GG 2001):
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Abstufungen Merkmale
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1. Gering Erbringung von Leistungen in Form der
Erlangung, Registrierung und Weitergabe von
Informationen, die von anderen zur Erreichung
von bestimmten Endergebnissen benutzt werden.
2. Beitragend Erbringung von interpretierenden, beratenden
oder Assistenzleistun gen zur Unterstützung
der Entscheidungen und Handlungen anderer.
3. Anteilig Die Mitwirkung (außer mit eigenen
Mitarbeitern und Vorgesetzten) innerhalb oder
außerhalb der eigenen Organisationseinheit
beim Entscheiden und Durchführen von
Aufgaben ist erforderlich.
4. Entscheidend Es besteht die volle Verantwortung für
Endergebnisse, die anteilige Verantwortung
der anderen Mitwirkenden ist untergeordnet.
Paragraph 2
Einreihung
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LD Funktion Dienststelle
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25 1. Reinigungskraft
24 1. Reinigungskraft im Patientenbereich Krankenanstalt
23 1. Angelernter Arbeiter
22 1. Bediensteter des Sanitätshilfsdienstes
21 1. Portier mit zusätzlicher Verwendung
(insbesondere Notfalldienst)
20 1. Kanzleikraft mit Vorgesetztenfunktion
19 1. Facharbeiter
2. Sekretär für leitende Bedienstete der
LD 9 und numerisch höherer LD
3. Pharmazeutisch-kaufmännischer Krankenanstalt
Assistent
4. Ausbildungsmaturant
18 1. Buchhalter
2. Medizinisch-technische Bezirkshauptmann-
Fachkraft schaft
3. Polier
4. Schulsekretär
5. Sekretär für leitende Bedienstete
der LD 8 bis 5
6. Küchenleiter in kleinen Küchen
7. Sachbearbeiter
17 1. Medizintechniker/Haustechniker mit
Notfalldienst Krankenanstalt
2. Qualifizierter Buchhalter
3. Werkstattleiter
4. Bauaufsichtsorgan
5. Medizinisch-technische Fachkraft Krankenanstalt
6. Erzieher
7. Qualifizierter Sachbearbeiter
16 1. Küchenleiter in mittelgroßen Küchen
2. Verwaltungsleiter Güterwegmeisterei
3. Kanzleileiter
4. Sekretär für leitende Bedienstete
der LD 4, 3 und 2
5. Universitätsabsolvent in Ausbildung
6. Behindertenpädagoge Krankenanstalt
7. Diplomierte Gesundheits- und
Krankenschwester Krankenanstalt
8. Hebamme auf Stationen Krankenanstalt
9. Qualifizierter Sachbearbeiter mit
besonderer Funktion
15 1. Bediensteter des gehobenen
medizinisch-technischen Dienstes Krankenanstalt
2. Verwaltungsleiter einer Straßen-
meisterei oder Autobahnmeisterei
3. Hygienefachkraft Krankenanstalt
4. Turnusarzt in Ausbildung zum Arzt für
Allgemeinmedizin Krankenanstalt
5. Diplomierte Gesundheits- und Kranken-
schwester in Funktionsbereichen Krankenanstalt
6. Kreißzimmerhebamme Krankenanstalt
14 1. Bediensteter des gehobenen
medizinisch-technischen Dienstes mit
besonderen Aufgaben Krankenanstalt
2. Berufsschulverwalter Berufsschule mit
Internat
3. Brückenmeister
4. Forstaufsichtsorgan
5. Güterwegmeister
6. Küchenleiter in großen Küchen
7. Lebensmittelaufsichtsorgan
8. Referent
9. Strommeister
10. Bauleiter
11. Sicherheitstechniker
12. Gruppenerzieher
13. Lehrer für Gesundheits- und Kranken- Gesundheits- und
pflege Krankenpflege-
schule
14. Stationsschwester Krankenanstalt
15. Sozialarbeiter
13 1. Autobahnmeister
2. Lehrer an einer Medizinisch- Medizinisch-
Technischen Akademie Technische
Akademie
3. Leitender Bediensteter des gehobenen
medizinisch-technischen Dienstes Krankenanstalt
4. Straßenmeister
5. Psychotherapeut Krankenanstalt
6. Referent mit besonderer Funktion
7. Leitende Funktionsschwester Krankenanstalt
8. Turnusarzt in Ausbildung zum Facharzt Krankenanstalt
12 1. Arzt für Allgemeinmedizin Krankenanstalt
2. Psychologe
3. Sachverständiger
4. Bauleiter (Spezial-, Sonderbaustellen);
Gebietsleiter in der Landesbaudirektion
5. Bereichsleiter Personalverwaltung Krankenanstalt
6. Bereichsleiter Pflegedienst Krankenanstalt
7. Bereichsleiter Wirtschaftsgüter-
verwaltung Krankenanstalt
8. Leitender Referent Bezirkshauptmann-
schaft
9. Pflegedirektor Pflegeanstalt
10. Technischer Betriebsleiter Krankenanstalt
11 1. Arzt für Allgemeinmedizin mit
spezifischen Kenntnissen Krankenanstalt
2. Leitender Referent – Amtsleitung Bezirkshauptmann-
schaft
3. Amtsarzt
4. Amtstierarzt
5. Bereichsleiter Rechnungswesen Krankenanstalt
6. Forsttechniker (Forstwirt)
7. Juristischer, betriebswirtschaftlicher,
wissenschaftlicher oder technischer
Referent
8. Technischer Betriebsleiter (große
Krankenanstalten) Krankenanstalt
9. Verwaltungsdirektor Pflegeanstalt
10. Klinischer Psychologe Krankenanstalt
11. Spezialsachverständiger
10 1. Facharzt Krankenanstalt
2. Leitender Referent Amt d.
Landesregierung
9 1. Abteilungsleiter Bezirkshauptmann-
schaft
2. Facharzt mit spezifischen Kenntnissen Krankenanstalt
3. Konsiliarfacharzt Krankenanstalt
8 Leiter von Instituten für Hygiene und
Mikrobiologie, medizinische und
chemische Labordiagnostik, Nuklear-
medizin, Pathologie und Radiologie
(Primararzt) Krankenanstalt
7 Leiter von bettenführenden
Abteilungen, von Instituten für
Anästhesiologie und Intensivmedizin
sowie Instituten für physikalische
Medizin (Primararzt) Krankenanstalt
6 1. Leiter einer abteilungsgleichen
Organisationseinheit Amt d.
Landesregierung
2. Leiter einer kleinen Abteilung Amt d.
Landesregierung
5 Abteilungsleiter Amt d.
Landesregierung
4 1. Bezirkshauptmann Bezirkshauptmann-
schaft
2. Leiter einer großen Abteilung Amt d.
Landesregierung
3 Leiter einer großen Abteilung (bzw.
Abteilungsgruppe) mit besonderer
Bedeutung Amt d.
Landesregierung
2 Leiter einer großen Abteilung (bzw.
Abteilungsgruppe) mit besonderer
strategischer Bedeutung Amt d.
Landesregierung
1 Landesamtsdirektor
Paragraph 3
Befristete Ausbildungslaufbahnen
Paragraph 4
Provisorische Einreihung
Für die provisorische Einreihung nach Paragraph 24, Oö. GG 2001 ist der römisch zwei. Teil 1. und 3. Abschnitt der Oö. Landes-Vertragsbedienstetenverordnung sinngemäß anzuwenden, wobei
Paragraph 5
Verweisungen
Soweit in dieser Verordnung oder ihrem Anhang auf Bundesgesetze oder Bundesverordnungen verwiesen wird, sind diese in folgender Fassung anzuwenden:
Paragraph 6
Schlussbestimmungen
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Abstufungen Merkmale
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1. Minimal bis 3,5 Mio. ATS
2. Sehr klein bis 6 Mio. ATS
3. Klein bis 30 Mio. ATS
4. Mittel bis 60 Mio. ATS
5. Groß bis 300 Mio. ATS
6. Sehr groß bis 600 Mio. ATS
7. Besonders groß bis 6 Mrd. ATS
8. Total bis 60 Mrd. ATS
Für die Oö. Landesregierung:
Hiesl
Landeshauptmann-Stellvertreter
Anlage
Anlage zu Paragraph 2, der Oö. Einreihungsverordnung
FUNKTIONSLAUFBAHN LD 25
Aufgaben
Vornahme von allgemeinen Reinigungsarbeiten
Verwendungsvoraussetzungen
Grundkenntnisse über Wirkung und Anwendung von Reinigungsmitteln und -geräten
Aufgaben
Vornahme von manuellen Tätigkeiten, wie Tragen von Gegenständen, Küchenhilfsdienst, einfache Gartenarbeiten (z.B. Rasen mähen, Laub kehren); teilweise Reinigungsarbeiten
Verwendungsvoraussetzungen
Grundkenntnisse über die verwendeten Geräte und Materialien
Aufgaben
Empfang, Übernahme, Verteilung, Transport und Versendung von Akten/Poststücken; Botengänge sowie unterstützende Dienstleistungen (z.B. Herstellung von Kopien)
Verwendungsvoraussetzungen
Grundkenntnisse der Kanzleiordnung und EDV
FUNKTIONSLAUFBAHN LD 24
Aufgaben
Vornahme von Reinigungsarbeiten in Kranken- oder Pflegeanstalten und Ambulanzen, die im zeitlich überwiegenden Ausmaß auf bettenführenden Stationen oder im OP-Bereich erfolgen; regelmäßiger, unmittelbarer Kontakt mit Patienten; Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung
Verwendungsvoraussetzungen
Grundkenntnisse über Wirkung und Anwendung von Reinigungsmitteln und -geräten; Grundkenntnisse der Hygiene
Aufgaben
Entgegennahme bzw. Weiterleitung von Telefonaten, Herstellung von Telefonverbindungen, Erteilung von einfachen Auskünften
Verwendungsvoraussetzungen
Entsprechende Kenntnisse über Bedienung der Telefonanlage (inklusive allgemeine EDV-Kenntnisse)
FUNKTIONSLAUFBAHN LD 23
Aufgaben
Vornahme manueller Tätigkeiten in Verwendungen, die keinen Lehrabschluss voraussetzen; Facharbeiten werden nur unter Anleitung ausgeübt
Verwendungsvoraussetzungen
Grundsätzliches handwerkliches Geschick
Aufgaben
Einfache Ausbesserungs- und Erhaltungsarbeiten z.B. an Straßen, Verkehrsleiteinrichtungen sowie Brücken und Flussbauten unter Anleitung und in der Regel innerhalb einer Arbeitspartie; Reinigungsarbeiten und fallweise Streckendienstfahrten
Verwendungsvoraussetzungen
Grundsätzliches handwerkliches Geschick
Aufgaben
Anlaufstelle und Kontaktperson beim Betreten eines Gebäudes; Ein- und Ausgangkontrolle
Verwendungsvoraussetzungen
Kommunikationsfreudigkeit, freundliches Auftreten
FUNKTIONSLAUFBAHN LD 22
Aufgaben
Tätigkeiten nach dem MTF-SHD-G und der Anstaltsordnung
Verwendungsvoraussetzungen
Fachkenntnisse nach dem MTF-SHD-G
Aufgaben
Selbstständige Durchführung diverser Instandhaltungs- und Kleinreparaturarbeiten im Bereich der Gebäudeverwaltung
Verwendungsvoraussetzungen
Grundsätzliches handwerkliches Geschick
Aufgaben
Protokollierung, Evidenthaltung sowie routinemäßige Zuordnung von Aktenstücken und Posteingangsstücken
Verwendungsvoraussetzungen
Grundkenntnisse der EDV und der Kanzleiordnung
FUNKTIONSLAUFBAHN LD 21
Aufgaben
Anlaufstelle und Kontaktperson beim Betreten eines Gebäudes; Ein- und Ausgangskontrolle; zusätzliche Verwendung, insbesondere bei Notfällen bzw. im Aufnahmedienst im Bereich der Kranken- und Pflegeanstalten oder im Rahmen besonderer Sicherheitsaufgaben
Verwendungsvoraussetzungen
Kommunikationsfreudigkeit, freundliches Auftreten; Grundkenntnisse der EDV
Aufgaben
Schreiben von Diktaten (persönlich oder vom Band) mittels Textverarbeitung (allenfalls noch mit Schreibmaschine);
selbstständiges Verfassen einfacher Standardbriefe; Ausfüllarbeiten;
Vornahme von Reinschriften; fallweise Erteilung einfacher Telefonauskünfte
Verwendungsvoraussetzungen
Niveau einer Lehrabschlussprüfung als Bürokaufmann oder eines verwandten Lehrberufs
Aufgaben
Lenken von Kraftfahrzeugen der Klasse B, verbunden mit Hol- und Bringdiensten; Wartung und Pflege von Kfz
Verwendungsvoraussetzungen
Lenkerberechtigung für die Führerschein-Klasse B, Fachkenntnisse auf Grund einschlägiger Lehre oder Berufspraxis
Aufgaben
Einfache Reparatur und Instandhaltungsaufgaben;
Gebäudezustandskontrolle; Entgegennahme von Warenlieferungen;
Schneeräumdienst; Betreuung von Außenanlagen
Verwendungsvoraussetzungen
Grundlegendes handwerkliches Geschick
FUNKTIONSLAUFBAHN LD 20
Aufgaben
Führung und Beaufsichtigung einzelner Mitarbeiter des Kanzleidiensts, des Kanzleihilfsdiensts bzw. von Amtswarten;
Protokollieren und Evidenthaltung von Aktenstücken; Zuordnung von Aktenstücken und Posteingangsstücken; fallweise Materialverwaltung;
Beglaubigung von Ausfertigungen
Verwendungsvoraussetzungen
Detaillierte Kenntnisse der Kanzleiordnung; EDV-Kenntnisse
Aufgaben
Abwicklung des Zahlungsverkehrs
Verwendungsvoraussetzungen
Niveau eines Hauptschulabsolventen; zusätzlich angeeignetes Fachwissen; hohe Genauigkeit
Aufgaben
Einfache Reparatur und Instandhaltungsaufgaben;
Gebäudezustandskontrolle; Entgegennahme von Warenlieferungen;
Schneeräumdienst; Betreuung von Außenanlagen; zusätzliche Tätigkeiten durch Internatsbetrieb und Aufsicht über das Reinigungspersonal
Verwendungsvoraussetzungen
Grundlegendes handwerkliches Geschick; Leitungsaufgaben
Aufgaben
Tätigkeiten nach dem GuKG und der Anstaltsordnung
Verwendungsvoraussetzungen
Fachkenntnisse nach dem GuKG
Aufgaben
Schreiben von Diktaten (persönlich oder vom Band) vorwiegend medizinischen Inhalts mittels Textverarbeitung (allenfalls noch mit Schreibmaschine); selbstständiges Verfassen einfacher Standardbriefe; Ausfüllarbeiten; Vornahme von Reinschriften; fallweise Erteilung einfacher Telefonauskünfte; Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung
Verwendungsvoraussetzungen
Niveau einer Lehrabschlussprüfung als Bürokaufmann oder eines verwandten Lehrberufs; Kenntnisse der Schreibweise medizinischer Fachbegriffe
FUNKTIONSLAUFBAHN LD 19
Aufgaben
Einsatz im erlernten oder in einem verwandten Lehrberuf
Verwendungsvoraussetzungen
Fachkenntnisse durch einschlägigen Lehrabschluss. Der Lehrabschluss kann durch Ablegung der Facharbeiter-Aufstiegsprüfung ersetzt werden. Dem einschlägigen Lehrabschluss ist ein Lehrabschluss in einem verwandten Beruf (Lehrberufsliste in Verbindung mit Paragraph 7, BAG) sowie ein Lehrabschluss nach dem Oö. Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz 1991 gleichzuhalten.
Aufgaben
Schreiben von Diktaten (persönlich oder vom Band) mittels Textverarbeitung (allenfalls noch mit Schreibmaschine);
selbstständiges Verfassen einfacher Standardbriefe; Ausfüllarbeiten;
Terminvereinbarung und -planung; Erteilung von Telefonauskünften;
Kundenbetreuung
Verwendungsvoraussetzungen
Niveau einer Lehrabschlussprüfung als Bürokaufmann oder eines verwandten Lehrberufs
Aufgaben
Aufgaben gemäß gesetzlichem Berufsbild; Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung
Verwendungsvoraussetzungen
Fachwissen gemäß gesetzlicher Ausbildung; zusätzlich angeeignetes Fachwissen; große Sorgfalt wegen Medikamentenumgang
Aufgaben
Ausführung von für die Ausbildung zum Referenten (LD 14) notwendigen Tätigkeiten
Verwendungsvoraussetzungen
Fachkenntnisse auf Grund des Abschlusses einer allgemeinbildenden oder berufsbildenden höheren Schule
FUNKTIONSLAUFBAHN LD 18
Aufgaben
Buchführung; Führung der Kassengeschäfte; Einleitung, Durchführung und Überwachung des Zahlungsvollzugs; Rechnungskontrolle; Vorarbeiten für den Rechnungsabschluss
Verwendungsvoraussetzungen
Kenntnisse der Buchhaltungsvorschriften; EDV-Kenntnisse; Niveau eines Handelsschulabsolventen; einschlägiger Lehrabschluss oder Berufspraxis; hohe Genauigkeit
Aufgaben
Tätigkeiten nach dem MTF-SHD-G bei Bezirkshauptmannschaften
Verwendungsvoraussetzungen
Fachkenntnisse nach dem MTF-SHD-G
Aufgaben
Selbstständige Führung und Überwachung von Baustellen; Führung einer Arbeitspartie, der zusätzliche Hilfsarbeiter, angelernte Arbeiter und/oder mindestens zwei Facharbeiter angehören
Verwendungsvoraussetzungen
Qualifikation eines Facharbeiters gemäß LD 19; mehrjährige einschlägige Berufspraxis und Ablegung der Polierprüfung. Die Polierprüfung kann durch Absolvierung einer Baufachschule, Bauhandwerkerschule oder Werkmeisterschule ersetzt werden; Grundkenntnisse der Mitarbeiterführung.
Aufgaben
Schreiben von Diktaten (persönlich oder vom Band) mittels Textverarbeitung (allenfalls noch mit Schreibmaschine), selbstständiges Verfassen von Standardbriefen, Ausfüllarbeiten; Mitwirkung bei der Schülerstammdatenverwaltung und bei der Verwaltung von Schulprogrammen; interne/externe Ansprechperson
Verwendungsvoraussetzungen
Grundkenntnisse der Schulverwaltung; EDV-Kenntnisse; Niveau einer Lehrabschussprüfung als Bürokaufmann oder eines verwandten Lehrberufs
Aufgaben
Schreiben von Diktaten (persönlich oder vom Band) mittels Textverarbeitung (allenfalls noch mit Schreibmaschine);
selbstständiges Verfassen von Standardbriefen; Ausfüllarbeiten;
Terminvereinbarung und -planung; Erteilung von Telefonauskünften;
zusätzliche Hilfestellungen im Bereich der Büroabwicklung;
Zeiterfassung; Kundenbetreuung
Verwendungsvoraussetzungen
Niveau einer Lehrabschlussprüfung als Bürokaufmann oder eines verwandten Lehrberufs
Aufgaben
Leitung von Küchen mit jährlich bis zu 40.000 Verpflegstagen (VT =
Summe der gewichteten Essensportionen; Gewichtung: 1
Frühstücksportion = 1/6 VT, 1 Mittagessensportion = 3/6 VT und 1
Abendessensportion = 2/6 VT); Verantwortung für den Speiseplan und
den Einkauf
Verwendungsvoraussetzungen
Lehrabschluss als Koch; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung sowie in der Hygiene
Aufgaben
Tätigkeit im Verwaltungs- und Wirtschaftsbereich; dazu gehört insbesondere
Verwendungsvoraussetzungen
Niveau eines Hauptschulabsolventen und entsprechendes Fachwissen durch einschlägigen Lehrabschluss oder berufliche Erfahrung
FUNKTIONSLAUFBAHN LD 17
Aufgaben
Wartungs-, Instandhaltungs- und fallweise Reparaturarbeiten an medizinisch-technischen Geräten bzw. an haustechnischen Anlagen, Feststellung der Notwendigkeit der Reparatur durch Fremdfirma;
Verrichtung von Notfalldiensten im Rahmen der Ruf bereitschaft;
Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung
Verwendungsvoraussetzungen
Erweiterte Fachkenntnisse auf Grund Lehre und Berufspraxis; fachübergreifendes technisches Verständnis
Aufgaben
Buchführung; Führung der Kassengeschäfte; Einleitung, Durchführung und Überwachung des Zahlungsvollzugs; Rechnungskontrolle; Rechnungsabschlussarbeiten; Anordnungskontrolle
Verwendungsvoraussetzungen
Vertiefte Kenntnisse der Buchhaltungsvorschriften; EDV-Kenntnisse; Niveau eines Handelsschulabsolventen, einschlägiger Lehrabschluss oder Berufspraxis, hohe Genauigkeit und Selbstständigkeit
Aufgaben
Beaufsichtigung und Leitung einer Gruppe von Arbeitern oder Facharbeitern
Verwendungsvoraussetzungen
Qualifikation als Facharbeiter gemäß LD 19 und Berufspraxis; zusätzliche Fähigkeiten im Bereich der Mitarbeiterführung und Unfallverhütung
Aufgaben
Tätigkeiten nach dem jeweils erlernten Lehrberuf; Führung, Überwachung und Koordination von Baustellen im Bereich der Außendienststellen der Landesbaudirektion; Führung einer Arbeitspartie, der zusätzliche Hilfsarbeiter, angelernte Arbeiter und/oder mindestens zwei Facharbeiter angehören.
Zusätzliche Leitungsfunktion insb. in Bezug auf die Tätigkeit von Fremdfirmen; Kontaktperson zu Behörden und Anrainern.
Verwendungsvoraussetzungen
Qualifikation eines Facharbeiters gemäß LD 19; mehrjährige einschlägige Berufspraxis und Ablegung der Polierprüfung. Die Polierprüfung kann durch die Absolvierung einer Baufachschule, Bauhandwerkerschule oder Werkmeisterschule ersetzt werden. Koordinationsgeschick; Grundkenntnisse der Mitarbeiterführung
Aufgaben
Tätigkeiten nach dem MTF-SHD-G. Tätigkeiten in Krankenanstalten nach der Anstaltsordnung; breites Einsatzgebiet im Rahmen der gesetzlichen Befugnisse
Verwendungsvoraussetzungen
Fachkenntnisse nach dem MTF-SHD-G
Aufgaben
Betreuung und Erziehung von Jugendlichen nach vorgegebenem Erziehungs- und Betreuungsauftrag
Verwendungsvoraussetzungen
Erzieherausbildung gemäß dem römisch zwei. Teil lit. C Ziffer 26, Oö. LVBV; bei Werkstättenerziehern zusätzlich entsprechende Qualifikation eines Facharbeiters gemäß LD 19
Aufgaben
Tätigkeit im Verwaltungs- und Wirtschaftsbereich; dazu gehört insbesondere
Verwendungsvoraussetzungen
Niveau eines Hauptschulabsolventen und entsprechendes Fachwissen durch einschlägigen Lehrabschluss oder Berufspraxis; genaue Kenntnisse der in Betracht kommenden Vorschriften und Gesetze
FUNKTIONSLAUFBAHN LD 16
Aufgaben
Leitung von Küchen mit jährlich mehr als 40.000, aber nicht mehr als
70.000 Verpflegstagen (VT = Summe der gewichteten Essensportionen;
Gewichtung: 1 Frühstücksportion = 1/6 VT, 1 Mittagessensportion =
3/6 VT und 1 Abendessensportion = 2/6 VT); Verantwortung für den
Speiseplan und den Einkauf
Verwendungsvoraussetzungen
Lehrabschluss als Koch; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung sowie der Hygiene
Aufgaben
Leitung der Verwaltung einer Güterwegmeisterei
Verwendungsvoraussetzungen
Niveau eines Hauptschulabsolventen und entsprechendes Fachwissen durch einschlägigen Lehrabschluss oder Berufspraxis; genaue Kenntnisse der in Betracht kommenden Vorschriften und Gesetze
Aufgaben
Führung und Beaufsichtigung der Mitarbeiter des Kanzleidiensts, des Kanzleihilfsdiensts sowie von Amtswarten; Protokollierung und Evidenthaltung von Aktenstücken; routinemäßige Zuordnung von Aktenstücken und Posteingangsstücken; fallweise Materialverwaltung; Beglaubigung von Ausfertigungen
Verwendungsvoraussetzungen
Detaillierte Kenntnisse der Kanzleiordnung; Grundkenntnisse der EDV; erweiterte Fachkenntnisse auf Grund eines Handelsschulabschlusses oder einer Lehre jeweils mit Berufspraxis
Aufgaben
Schreiben von Diktaten (persönlich oder vom Band) mittels Textverarbeitung (allenfalls noch mit Schreibmaschine);
selbstständiges Verfassen von Standardbriefen; Ausfüllarbeiten;
Terminvereinbarung und -planung; Erteilung von Telefonauskünften;
zusätzliche Hilfestellungen im Bereich der Büroabwicklung;
Zeiterfassung; Kundenbetreuung
Verwendungsvoraussetzungen
Niveau einer Lehrabschlussprüfung als Bürokaufmann oder eines verwandten Lehrberufs
Aufgaben
Ausführung der für die Ausbildung zum juristischen, betriebswirtschaftlichen, wissenschaftlichen oder technischen Referenten (LD 11) notwendigen Tätigkeiten
Verwendungsvoraussetzungen
Spezielle Fachkenntnisse durch Absolvierung eines Universitätsstudiums
Aufgaben
Arbeit mit und für Menschen mit besonderen Bedürfnissen (z.B. durch Begleitung, Beratung, Förderung und Hilfe); Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung
Verwendungsvoraussetzungen
Ausbildung zum diplomierten Behindertenpädagogen oder gleichwertige Qualifikation
Aufgaben
Gehobener Dienst der Gesundheits- und Krankenpflege nach dem GuKG; Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung
Verwendungsvoraussetzungen
Fachkenntnisse auf Grund gesetzlich vorgesehener Ausbildung
Aufgaben
Tätigkeiten nach dem Hebammengesetz und der Anstaltsordnung; Einsatz nicht im überwiegenden Ausmaß im Kreißzimmer
Verwendungsvoraussetzungen
Fachkenntnisse nach dem Hebammengesetz
Aufgaben
Tätigkeit im Verwaltungs- und Wirtschaftsbereich; dazu gehört insbesondere
Verwendungsvoraussetzungen
Niveau eines Hauptschulabsolventen und entsprechendes Fachwissen durch einschlägigen Lehrabschluss oder Berufspraxis; genaue Kenntnisse der in Betracht kommenden Vorschriften und Gesetze
FUNKTIONSLAUFBAHN LD 15
Aufgaben
Tätigkeiten nach dem MTD-Gesetz und der Anstaltsordnung
Verwendungsvoraussetzungen
Erweiterte Fachkenntnisse auf Grund gesetzlicher Vorschriften (MTD-Gesetz)
Aufgaben
Leitung der Verwaltung einer Straßenmeisterei oder Autobahnmeisterei
Verwendungsvoraussetzungen
Niveau eines Hauptschulabsolventen und entsprechendes Fachwissen durch einschlägigen Lehrabschluss oder Berufspraxis; genaue Kenntnisse der in Betracht kommenden Vorschriften und Gesetze
Aufgaben
Gehobener Dienst der Gesundheits- und Krankenpflege und entsprechende Sonderausbildung nach dem GuKG; Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung
Verwendungsvoraussetzungen
Fachkenntnisse auf Grund einer Ausbildung und Sonderausbildung nach dem GuKG
Aufgaben
Tätigkeit nach dem Ärztegesetz, der Ärzte-Ausbildungsordnung sowie der Anstaltsordnung
Verwendungsvoraussetzungen
Universitätsstudium der Humanmedizin
Aufgaben
Gehobener Dienst der Gesundheits- und Krankenpflege und entsprechende Sonderausbildung nach dem GuKG; Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung
Verwendungsvoraussetzungen
Fachkenntnisse auf Grund einer Ausbildung und Sonderausbildung nach dem GuKG
Aufgaben
Tätigkeiten nach dem Hebammengesetz und der Anstaltsordnung; Einsatz im überwiegenden Ausmaß im Kreißzimmer
Verwendungsvoraussetzungen
Fachkenntnisse nach dem Hebammengesetz
FUNKTIONSLAUFBAHN LD 14
Aufgaben
Tätigkeit nach dem MTD-Gesetz und der Anstaltsordnung
Verwendungsvoraussetzungen
Erweiterte Fachkenntnisse auf Grund gesetzlicher Vorschriften (MTD-Gesetz); besondere Kenntnisse durch mindestens dreijährige krankenhausspezifische Tätigkeit
Aufgaben
Leitung der Verwaltung einer Berufsschule mit Internatsbetrieb;
leitende Funktion insbesondere im Bereich Finanzen und Personal (z.B. Einkauf, Aufsicht über die Stammdatenverwaltung);
Verantwortung über den Internatsbetrieb. Entspricht im Wesentlichen dem Aufgabenbereich des Fachdienstes gemäß Paragraph 31, Oö. LBG bzw. dem Verwaltungs- und Wirtschaftsfachdienst gemäß römisch zwei. Teil lit. C Ziffer 19, Oö. LVBV.
Verwendungsvoraussetzungen
Niveau eines Hauptschulabsolventen und entsprechendes Fachwissen durch einschlägigen Lehrabschluss oder berufliche Erfahrung; erfordert grundsätzlich Kenntnisse über den Schulbetrieb sowie das Verwaltungsgeschehen und notwendige Kenntnisse der Mitarbeiterführung
Aufgaben
Leitung einer Brückenmeisterei; Abstimmung mit den übergeordneten Zentraldienststellen
Verwendungsvoraussetzungen
Absolvierung einer Fachschule für Bautechnik oder einer Bauhandwerkerschule; entsprechende Kenntnisse über die Verwaltung derartiger Dienststellen sowie in der Mitarbeiterführung; einschlägige Berufspraxis
Aufgaben
Überprüfung der Einhaltung der forstrechtlichen Bestimmungen für die Waldbewirtschaftung; Beratung und Unterstützung der Forstwirte; Verwendung insbesondere im Außendienst; Mitverantwortung für die zielgerichtete forstliche Bewirtschaftung, Erstel lung von einfachen Gutachten
Verwendungsvoraussetzungen
Reifeprüfung an einer höheren Lehranstalt für Forstwirtschaft und Staatsprüfung für den Försterdienst nach dem Forstgesetz
Aufgaben
Leitung einer Güterwegmeisterei; Abstimmung mit den übergeordneten Zentraldienststellen
Verwendungsvoraussetzungen
Absolvierung einer Fachschule für Bautechnik oder einer Bauhandwerkerschule; entsprechende Kenntnisse über die Verwaltung derartiger Dienststellen sowie in der Mitarbeiterführung; einschlägige Berufspraxis
Aufgaben
Leitung von Küchen von Kranken- und Pflegeanstalten sowie sonstiger
Küchen mit jährlich über 70.000 Verpflegstagen (VT = Summe der
gewichteten Essensportionen; Gewichtung: 1 Frühstücksportion = 1/6
VT, 1 Mittagessensportion = 3/6 VT und 1 Abendessensportion = 2/6
Verwendungsvoraussetzungen
Lehrabschluss als Koch; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung sowie der Hygiene; Zusatzkenntnisse durch Diätküche
Aufgaben
Überprüfung, Kontrolle und Beratung in allen Angelegenheiten der Lebensmittelhygiene und der Einhaltung der sonstigen Bestimmungen des Lebensmittelgesetzes und verwandter Gesetze
Verwendungsvoraussetzungen
Reifeprüfung an einer höheren Schule und Absolvierung des Ausbildungslehrgangs nach dem Lebensmittelgesetz
Aufgaben
Tätigkeiten im Verwaltungs-, Wirtschafts- und Agrardienst; dazu gehört insbesondere
Verwendungsvoraussetzungen
Niveau eines Absolventen einer höheren Schule mit detailliertem Wissen im jeweiligen Bereich
Aufgaben
Leitung einer Strommeisterei, Abstimmung mit den übergeordneten Zentraldienststellen
Verwendungsvoraussetzungen
Absolvierung einer Fachschule für Bautechnik oder einer Bauhandwerkerschule; entsprechende Kenntnisse über die Verwaltung derartiger Dienststellen sowie in der Mitarbeiterführung; einschlägige Berufspraxis
Aufgaben
Ausschreibung und Aufsicht über die in Eigenregie oder durch Fremdfirmen durchgeführten Bauarbeiten anhand der vorgegebenen Baupläne; fallweise Projektierung; Verantwortung für die Einhaltung der projektgemäßen Abwicklung einschließlich der finanziellen Auswirkungen
Verwendungsvoraussetzungen
Erweiterte Fachkenntnisse auf Grund des Abschlusses einer höheren Schule (ohne Berufspraxis) oder einer Lehre (mit mehrjähriger Berufspraxis)
Aufgaben
Tätigkeiten nach dem ASchG
Verwendungsvoraussetzungen
Niveau eines Absolventen einer Höheren technischen Lehranstalt sowie Qualifikation nach dem AschG
Aufgaben
Planung, Übernahme und Durchführung von Betreuungs- und Erziehungstätigkeiten, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen; Anleitung der Erzieher
Verwendungsvoraussetzungen
Fachkenntnisse auf Grund einer Erzieherausbildung nach dem römisch zwei. Teil lit. B Ziffer 16, Oö. LVBV
Aufgaben
Tätigkeiten nach dem GuKG
Verwendungsvoraussetzungen
Erweiterte Fachkenntnisse auf Grund einer Ausbildung und Sonderausbildung nach dem GuKG
Aufgaben
Ausübung des Gehobenen Dienstes der Gesundheits- und Krankenpflege nach dem GuKG und der Anstaltsordnung
Verwendungsvoraussetzungen
Fachkenntnisse auf Grund einer Ausbildung und Sonderausbildung für leitendes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal nach dem GuKG
Aufgaben
Betreuung und Beratung von Menschen mit besonderen Bedürfnissen, drogen- und/oder alkoholabhängigen Personen sowie von sonstigen betreuungsbedürftigen Personen
Verwendungsvoraussetzungen
Absolvierung einer Akademie für Sozialarbeit oder eines einschlägigen Fachhochschulstudiums oder eine sonstige gleichwertige Qualifikation nach dem Oö. JWG
FUNKTIONSLAUFBAHN LD 13
Aufgaben
Leitung einer Autobahnmeisterei; Abstimmung mit den übergeordneten Zentraldienststellen
Verwendungsvoraussetzungen
Absolvierung einer Fachschule für Bautechnik oder einer Bauhandwerkerschule; Kenntnisse über die Verwaltung derartiger Dienststellen; besondere Fähigkeiten in der Mitarbeiterführung
Aufgaben
Tätigkeiten nach dem MTD-Gesetz
Verwendungsvoraussetzungen
Erweiterte Fachkenntnisse auf Grund einer Ausbildung und Sonderausbildung nach dem MTD-Gesetz
Aufgaben
Tätigkeiten nach dem MTD-Gesetz und der Anstaltsordnung
Verwendungsvoraussetzungen
Fachkenntnisse auf Grund einer Ausbildung nach dem MTD-Gesetz und Absolvierung des Universitätslehrganges für leitendes Personal in gehobenen medizinisch-technischen Diensten oder eine vergleichbare Sonderausbildung
Aufgaben
Leitung einer Straßenmeisterei; Abstimmung mit den übergeordneten Zentraldienststellen
Verwendungsvoraussetzungen
Absolvierung einer Fachschule für Bautechnik oder einer Bauhandwerkerschule sowie Kenntnisse über die Verwaltung derartiger Dienststellen; besondere Fähigkeiten in der Mitarbeiterführung
Aufgaben
Tätigkeiten nach dem Psychotherapiegesetz und der Anstaltsordnung
Verwendungsvoraussetzungen
Psychotherapeutenausbildung nach dem Psychotherapiegesetz; Eintragung in die Psychotherapeutenliste oder Diplom der Österreichischen Ärztekammer für Psychotherapie
Aufgaben
Tätigkeiten im Verwaltungs-, Wirtschafts- und Agrardienst; dazu gehört insbesondere
Verwendungsvoraussetzungen
Niveau eines Absolventen einer höheren Schule sowie umfangreiches Fachwissen durch mehrjährige Berufspraxis; erforderlichenfalls Kenntnisse in der Mitarbeiterführung
Aufgaben
Ausübung des Gehobenen Dienstes der Gesundheits- und Krankenpflege nach dem GuKG; Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung
Verwendungsvoraussetzungen
Fachkenntnisse auf Grund einer Ausbildung und Sonderausbildung für leitendes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal nach dem GuKG
Aufgaben
Tätigkeiten nach dem Ärztegesetz, der Ärzte-Ausbildungsordnung und der Anstaltsordnung
Verwendungsvoraussetzungen
Universitätsstudium der Humanmedizin
FUNKTIONSLAUFBAHN LD 12
Aufgaben
Tätigkeiten nach dem Ärztegesetz und der Anstaltsordnung
Verwendungsvoraussetzungen
Universitätsstudium der Humanmedizin und Berechtigung zur selbstständigen Ausübung des ärztlichen Berufs
Aufgaben
Tätigkeiten nach dem Psychologengesetz
Verwendungsvoraus setzungen
Einschlägiges Universitätsstudium und sonstige Voraussetzungen nach dem Psychologengesetz
Aufgaben
Erstellung von Gutachten im jeweiligen Wissensgebiet
Verwendungsvoraussetzungen
Ein der Verwendung entsprechendes Universitätsstudium bzw. Fachhochschulstudium oder die Reifeprüfung an einer der Verwendung entsprechenden HTL verbunden mit einer mehrjährigen Berufspraxis
Aufgaben
Wie Bauleiter gemäß LD 13, jedoch besondere Aufgaben auf Grund der Größe, der Bodenbeschaffenheit, der Komplexität oder der Art der Bauabwicklung; entsprechende Erfahrung notwendig
Verwendungsvoraussetzungen
Spezielle Fachkenntnisse durch Absolvierung einer Universität oder Fachhochschule oder langjährige und breite einschlägige Berufspraxis
Aufgaben
Leitung des Bereichs Personal in Krankenanstalten; Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung
Verwendungsvoraussetzungen
Niveau eines Absolventen einer höheren Schule sowie umfangreiches Fachwissen durch mehrjährige Berufspraxis, Kenntnisse in der Mitarbeiterführung
Aufgaben
Leitung einzelner Pflegebereiche in Krankenanstalten; Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung
Verwendungsvoraussetzungen
Ausbildung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege; Sonderausbildung für leitendes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal nach dem GuKG
Aufgaben
Leitung des Bereichs Wirtschaftsgüter in Krankenanstalten; Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung
Verwendungsvoraussetzungen
Niveau eines Absolventen einer höheren Schule sowie umfangreiches Fachwissen durch mehrjährige Berufspraxis; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung
Aufgaben
Referent (LD 14) in einer Abteilung einer Bezirkshauptmannschaft mit Vorgesetztenfunktion; unmittelbare Unterstützung des Abteilungsleiters; Anlaufstelle für Kunden; Verhandlungstätigkeit
Verwendungsvoraussetzungen
Niveau eines Absolventen einer höheren Schule sowie umfangreiches Fachwissen in den einschlägigen Bereichen, Verhandlungsgeschick und Kenntnisse in der Mitarbeiterführung; längere Berufspraxis
Aufgaben
Tätigkeiten nach dem GuKG
Verwendungsvoraussetzungen
Abgeschlossene Ausbildung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege und Sonderausausbildung für leitendes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal nach dem GuKG
Aufgaben
Leitung und Koordination des technischen Betriebsdienstes einer Krankenanstalt; Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung
Verwendungsvoraussetzungen
Vertiefte Kenntnisse über den technischen Betriebsdienst; Niveau eines Absolventen einer Höheren technischen Lehranstalt; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung
FUNKTIONSLAUFBAHN LD 11
Aufgaben
Tätigkeiten nach dem Ärztegesetz und der Anstaltsordnung
Verwendungsvoraussetzungen
Universitätsstudium der Humanmedizin und Berechtigung zur selbstständigen Ausübung des ärztlichen Berufs; besondere Kenntnisse durch mindestens zehnjährige krankenhausspezifische Tätigkeit
Aufgaben
Referent (LD 14) in der Amtsleitung einer Bezirkshauptmannschaft für den Bereich des Dienstbetriebs und der Organisation der Bezirkshauptmannschaft; unmittelbare Unterstützung des Bezirkshauptmanns; Wahrnehmung der Aufgaben der Geschäftsstelle des Sozialhilfeverbandes.
Der Aufgabenbereich entspricht im Wesentlichen dem Aufgabenbereich des Verwaltungs- und Wirtschaftsdienstes gemäß Paragraph 30, Oö. LBG bzw. römisch zwei. Teil lit. B Ziffer 10, Oö. LVBV.
Verwendungsvoraussetzungen
Vertiefte Kenntnisse der "internen Verwaltungsaufgaben"; hohes Maß an Fähigkeiten und Kenntnissen in der Mitarbeiterführung; Niveau eines Absolventen einer höheren Schule; umfangreiches Fachwissen; mehrjährige Berufspraxis im Landesdienst
Aufgaben
Erstellung von medizinischen Gutachten; Durchführung z.B. von medizinischen Untersuchungen, Kontrollen, Studien nach Maßgabe der sanitätsrechtlichen Vorschriften; in der Regel Vorgesetztenfunktion
Verwendungsvoraussetzungen
Universitätsstudium der Humanmedizin und Berechtigung zur selbstständigen Ausübung des ärztlichen Berufs sowie Absolvierung der Physikatsprüfung. Das Erfordernis der Physikatsprüfung kann binnen einer ab Beginn der entsprechenden Verwendung festzusetzenden Frist nachgeholt werden.
Aufgaben
Erstellung von veterinärmedizinischen Gutachten; Durchführung z.B. von veterinärmedizinischen Untersuchungen, Kontrollen, Studien nach Maßgabe der veterinärrechtlichen Vorschriften; in der Regel Vorgesetztenfunktion
Verwendungsvoraussetzungen
Universitätsstudium der Veterinärmedizin und tierärztliche Physikatsprüfung; Eintragung in die Tierärzteliste. Das Erfordernis der tierärztlichen Physikatsprüfung kann binnen einer ab Beginn der entsprechenden Verwendung festzusetzenden Frist nachgeholt werden.
Aufgaben
Leitung und Koordination des Rechnungsdienstes einer Krankenanstalt, insbesondere Verantwortung für die Erstellung, Vollzug und Überwachung des Budgets; Aufsicht über die Gebührenverrechnung sowie die Kosten- und Leistungsrechnung, Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung
Verwendungsvoraus setzungen
Vertiefte Kenntnisse des Rechnungsdienstes in einer Krankenanstalt;
Fähigkeiten und Kenntnisse der Mitarbeiterführung; Niveau eines Absolventen einer höheren Schule; umfangreiches Fachwissen;
mehrjährige Erfahrung im Rechnungsdienst
Aufgaben
Erstellung von forsttechnischen Gutachten, Durchführung z.B. von Untersuchungen, Kontrollen, Studien nach Maßgabe des Forstgesetzes; in der Regel Vorgesetztenfunktion
Verwendungsvoraussetzungen
Universitätsstudium der Forst- und Holzwirtschaft und Staatsprüfung für den höheren Forstdienst entsprechend den forstrechtlichen Bestimmungen
Aufgaben
Wahrnehmung der rechtlichen, wirtschaftlichen, wissenschaftlichen oder technischen Aufgaben (Bescheide, Förderungsfälle, Studien, Bauplanungen, -abwicklungen), für die
Verwendungsvoraussetzungen
Absolvierung eines der Verwendung entsprechenden Universitätsstudiums oder Fachhochschulstudiums und mehrjährige Berufspraxis; Kenntnisse der Mitarbeiterführung
Aufgaben
Leitung und Koordination des technischen Betriebsdiensts einer großen Krankenanstalt nach der Anstaltsordnung
Verwendungsvoraus- Vertiefte Kenntnisse über den technischen Betriebsdienst; Niveau eines Absolventen einer Höheren technischen Lehranstalt; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung
Aufgaben
Leitung der Verwaltung einer Pflegeanstalt; Vorgesetztenfunktion
Verwendungsvoraussetzungen
Vertiefte Kenntnisse der Verwaltungsaufgaben einer Pflegeanstalt; Niveau eines Absolventen einer allgemeinbildenden höheren Schule mit mehrjähriger einschlägiger Berufspraxis
Aufgaben
Betreuung von Patienten in Krankenanstalten gemäß dem gesetzlichen Berufsbild; Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung
Verwendungsvoraussetzungen
Einschlägiges Universitätsstudium und ergänzende Ausbildung nach dem Psychologengesetz
Aufgaben
Tätigkeiten eines Sachverständigen (LD 12) in besonders schwierigen und komplexen Wissensgebieten bzw. große finanzielle Auswirkung
Verwendungsvoraussetzungen
Absolvierung eines der Verwendung entsprechenden Universitätsstudiums oder Fachhochschulstudiums und mehrjährige Berufspraxis
FUNKTIONSLAUFBAHN LD 10
Aufgaben
Tätigkeiten nach dem Ärztegesetz und der Anstaltsordnung; Tätigkeit im entsprechenden ärztlichen Sonderfach
Verwendungsvoraussetzungen
Universitätsstudium der Humanmedizin; entsprechende Berechtigung zur selbstständigen Ausübung des Berufs als Facharzt
Aufgaben
Leitung einer Organisationseinheit (größeren Gruppe von Bediensteten) einer Abteilung des Amtes der Oö. Landesregierung
Verwendungsvoraussetzungen
Niveau eines Absolventen einer höheren Schule mit mehrjähriger einschlägiger Berufspraxis; eingehende Fähigkeiten und Kenntnisse der Mitarbeiterführung; hohes Maß an Verhandlungsgeschick
FUNKTIONSLAUFBAHN LD 9
Aufgaben
Leitung einer Abteilung einer Bezirkshauptmannschaft; Kooperation mit anderen Bezirkshauptmannschaften und Zentraldienststellen im jeweiligen Fachbereich; hohes Maß an Selbstständigkeit
Verwendungsvoraussetzungen
Absolvierung eines der Verwendung entsprechenden Universitätsstudiums; Führungs und Verhandlungsgeschick sowie Berufspraxis; Erfahrung und Wissen in verschiedensten (Rechts-)Gebieten, dadurch neben einem breiten Wissensspektrum hohes Maß an Flexibilität
Aufgaben
Tätigkeiten nach dem Ärztegesetz und der Anstaltsordnung; Tätigkeiten im entsprechenden ärztlichen Sonderfach
Verwendungsvoraussetzungen
Universitätsstudium der Humanmedizin; Berechtigung zur selbstständigen Ausübung des Berufs als Facharzt; spezielle Kenntnisse durch mindestens fünfjährige krankenhausspezifische fachärztliche Tätigkeit
Aufgaben
Eigenverantwortliche Tätigkeiten nach dem Ärztegesetz und der Anstaltsordnung im entsprechenden ärztlichen Sonderfach ohne Eingliederung in eine Abteilung oder ein Institut
Verwendungsvoraussetzungen
Universitätsstudium der Humanmedizin und Berechtigung zur selbstständigen Ausübung des Berufs als Facharzt; vertiefte Fachkenntnisse; mehrjährige Berufspraxis
FUNKTIONSLAUFBAHN LD 8
Leiter von Instituten für Hygiene und Mikrobiologie, medizinische und chemische Labordiagnostik, Nuklearmedizin, Pathologie und Radiologie (Primararzt)
Aufgaben Tätigkeiten nach dem Ärztegesetz, dem Oö. KAG und der Anstaltsordnung
Verwendungsvoraus- Universitätsstudium der Humanmedizin und Berechtigung zur selbstständigen Aus-
setzungen übung des Berufs als Facharzt; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung; mehrjährige
Berufspraxis; vertiefte Fachkenntnisse
FUNKTIONSLAUFBAHN LD 7
Leiter von bettenführenden Abteilungen, von Instituten für Anästhesiologie und Intensivmedizin sowie Instituten für physikalische Medizin (Primararzt)
Aufgaben
Tätigkeiten nach dem Ärztegesetz, dem Oö. KAG und der Anstaltsordnung
Verwendungsvoraussetzungen
Universitätsstudium der Humanmedizin und Berechtigung zur selbstständigen Ausübung des Berufs als Facharzt; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung; mehrjährige Berufspraxis; vertiefte Fachkenntnisse
FUNKTIONSLAUFBAHN LD 6
Aufgaben
Leitung einer abteilungsgleichen Organisationseinheit beim Amt der Oö. Landesregierung;
Zusammenarbeit mit leitenden Bediensteten über- oder gleichgeordneter Organisationseinheiten, mit Vertretern anderer Bundesländer und/oder Bundesdienststellen; strategische Ausrichtung der Organisationseinheit an politischen Zielen der Landesregierung bzw. der übergeordneten Organisationseinheiten
Verwendungsvoraussetzungen
Absolvierung eines der Verwendung entsprechenden Universitätsstudiums. Von diesem Erfordernis kann abgesehen werden, wenn nach dem Bildungsgang und der bisherigen langjährigen beruflichen Tätigkeit angenommen werden kann, dass die für diese Verwendung erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen vorliegen. Besondere Fähigkeiten in der Mitarbeiterführung, Motivationsfähigkeit und Kooperationsgeschick.
Aufgaben
Leitung einer Organisationseinheit beim Amt der Oö. Landesregierung, die sowohl von der Anzahl der Mitarbeiter als auch der finanziellen Dimension als kleine Abteilung anzusehen ist.
Zusammenarbeit mit leitenden Bediensteten nach- oder gleichgeordneter Organisationseinheiten, mit Vertretern anderer Bundesländer und/oder Bundesdienststellen; strategische Ausrichtung der Organisationseinheit an politischen Zielen der Landesregierung; erster Ansprechpartner für das jeweils zuständige Regierungsmitglied; Verantwortlichkeit gegenüber dem Landesamtsdirektor und dem zuständigen Regie rungsmitglied.
Verwendungsvoraussetzungen
Absolvierung eines der Verwendung entsprechenden Universitätsstudiums. Von diesem Erfordernis kann abgesehen werden, wenn nach dem Bildungsgang und der bisherigen langjährigen beruflichen Tätigkeit angenommen werden kann, dass die für diese Verwendung erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen vorliegen. Besondere Fähigkeiten in der Mitarbeiterführung, Motivationsfähigkeit und Kooperationsgeschick.
FUNKTIONSLAUFBAHN LD 5
Abteilungsleiter
Aufgaben
Leitung einer Organisationseinheit beim Amt der Oö. Landesregierung; Zusammenarbeit mit leitenden Bediensteten nach- oder leichgeordneter Organisationseinheiten, mit Vertretern anderer Bundesländer und/oder Bundesdienststellen; strategische Ausrichtung der Organisationseinheit an politischen Zielen der Landesregierung; erster Ansprechpartner für das jeweils zuständige Regierungsmitglied; Verantwortlichkeit gegenüber dem Landesamtsdirektor und dem zuständigen Regie rungsmitglied
Verwendungsvoraussetzungen
Absolvierung eines der Verwendung entsprechenden Universitätsstudiums. Von diesem Erfordernis kann abgesehen werden, wenn nach dem Bildungsgang und der bisherigen langjährigen beruflichen Tätigkeit angenommen werden kann, dass die für diese Verwendung erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen vorliegen. Besondere Fähigkeiten in der Mitarbeiterführung, Motivationsfähigkeit und Kooperationsgeschick.
FUNKTIONSLAUFBAHN LD 4
Aufgaben
Leitung einer Bezirkshauptmannschaft;
Verantwortung gegenüber dem Landesamtsdirektor und dem jeweils zuständigen Abteilungsleiter des Amtes der Landesregierung;
Kooperation mit anderen Bezirkshauptmannschaften, Zentraldienststellen, teilweise über die Bundesländergrenzen hinaus (auch international)
Verwendungsvoraussetzungen
Absolvierung eines der Verwendung entsprechenden Universitätsstudiums; besondere Fähigkeiten in der Mitarbeiterführung, Motivationsfähigkeit und Kooperationsgeschick
Aufgaben
Leitung einer Organisationseinheit beim Amt der Oö. Landesregierung, die auf Grund der Anzahl der Mitarbeiter bzw. finanziellen Dimension als große Abteilung anzusehen ist.
Zusammenarbeit mit leitenden Bediensteten nach- oder gleichgeordneter Organisationseinheiten, mit Vertretern anderer Bundesländer und/oder Bundesdienststellen; strategische Ausrichtung der Organisationseinheit an politischen Zielen der Landesregierung, erster Ansprechpartner für das jeweils zuständige Regierungsmitglied; Verantwortlichkeit gegenüber dem Landesamtsdirektor und dem zuständigen Regierungsmitglied.
Verwendungsvoraussetzungen
Absolvierung eines der Verwendung entsprechenden Universitätsstudiums. Von diesem Erfordernis kann abgesehen werden, wenn nach dem Bildungsgang und der bisherigen langjährigen beruflichen Tätigkeit angenommen werden kann, dass die für diese Verwendung erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen vorliegen. Besondere Fähigkeiten in der Mitarbeiterführung, Motivationsfähigkeit und Kooperationsgeschick.
FUNKTIONSLAUFBAHN LD 3
Leiter einer großen Abteilung (bzw. Abteilungsgruppe) mit besonderer Bedeutung
Aufgaben
Leitung einer Organisationseinheit beim Amt der Oö. Landesregierung, die auf Grund der Anzahl der Mitarbeiter bzw. finanziellen Dimension als große Abteilung anzusehen ist. Zusätzliche Belastung durch die besondere Bedeutung der Abteilung.
Zusammenarbeit mit leitenden Bediensteten nach- oder gleichgeordneter Organisationseinheiten, mit Vertretern anderer Bundesländer und/oder Bundesdienststellen; strategische Ausrichtung der Organisationseinheit an politischen Zielen der Landesregierung, erster Ansprechpartner für das jeweils zuständige Regierungsmitglied; Verantwortlichkeit gegenüber dem Landesamtsdirektor und dem zuständigen Regierungs mitglied.
Verwendungsvoraussetzungen
Absolvierung eines der Verwendung entsprechenden Universitätsstudiums. Von diesem Erfordernis kann abgesehen werden, wenn nach dem Bildungsgang und der bisherigen langjährigen beruflichen Tätigkeit angenommen werden kann, dass die für diese Verwendung erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen vorliegen. Hohes Maß an Fachwissen; besondere Kenntnisse der internen Verwaltung; besondere Fähigkeiten in der Mitarbeiterführung, Motivationsfähigkeit und Kooperationsgeschick.
FUNKTIONSLAUFBAHN LD 2
Leiter einer großen Abteilung (bzw. Abteilungsgruppe) mit besonderer strategischer Bedeutung
Aufgaben
Leitung einer Organisationseinheit beim Amt der Oö. Landesregierung, die auf Grund der Anzahl der Mitarbeiter bzw. finanziellen Dimension als große Abteilung anzusehen ist. Zusätzliche Belastung durch die besondere strategische Bedeutung der Abteilung für den Amtsbetrieb. Zusammenarbeit mit leitenden Bediensteten nach- oder gleichgeordneter Organisationseinheiten, mit Vertretern anderer Bundesländer und/oder Bundesdienststellen; strategische Ausrichtung der Organisationseinheit an politischen Zielen der Landesregierung, erster Ansprechpartner für das jeweils zuständige Regierungsmitglied; Verantwortlichkeit gegenüber dem Landesamtsdirektor und dem zuständigen Regierungs mitglied.
Verwendungsvoraus setzungen
Absolvierung eines der Verwendung entsprechenden Universitätsstudiums. Von diesem Erfordernis kann abgesehen werden, wenn nach dem Bildungsgang und der bisherigen langjährigen beruflichen Tätigkeit angenommen werden kann, dass die für diese Verwendung erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen vorliegen. Hohes Maß an Fachwissen; besondere Kenntnisse der internen Verwaltung; besondere Fähigkeiten in der Mitarbeiterführung, Motivationsfähigkeit und Kooperationsgeschick.
FUNKTIONSLAUFBAHN LD 1
Landesamtsdirektor
Aufgaben
Leitung des inneren Dienstes des Amtes der Oö. Landesregierung; Verantwortung für den einheitlichen und geregelten Geschäftsgang in sämtlichen Zweigen der Landesverwaltung; Kooperation mit Landesamtsdirektoren anderer Bundesländer, zentraler strategischer Bundesdienststellen und Dienststellen anderer Länder sowie Regionen; Koordination der strategischen Gesamtziele der Landesregierung und damit letztverantwortlich der Landesregierung gegenüber
Verwendungsvoraussetzungen
Absolvierung des Universitätsstudiums der Rechtswissenschaften. Neben einem breiten, zugleich aber intensiven Fachwissen zentrale Kenntnisse der Amtsführung, der internen Verwaltung sowie der Mitarbeiterführung; das für einen Beamten auf höchster Ebene notwendige breite Wissen über Zusammenhänge und Abhängigkeiten der jeweiligen Verwaltungsbereiche.