Datum der Kundmachung

27.06.2001

Fundstelle

Landesgesetzblatt Nr. 56 aus 2001, 50. Stück

Bundesland

Oberösterreich

Kurztitel

Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Einreihung von Verwendungen im oberösterreichischen Landesdienst

(Oö. Einreihungsverordnung - Oö. EV)

Text

Nr. 56

Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Einreihung von

Verwendungen im oberösterreichischen Landesdienst

(Oö. Einreihungsverordnung - Oö. EV)

Auf Grund der Paragraphen 21, 22, Absatz 5, 24, Absatz 3 und 25 Oö. Gehaltsgesetz 2001 (Oö. GG 2001), Landesgesetzblatt Nr. 28 aus 2001,, wird verordnet:

Paragraph eins

Bewertungskriterien

  1. Absatz eins,Bei der Bewertung sind die im Paragraph 22, Oö. GG 2001 angeführten Bewertungskriterien in folgenden Abstufungen zu berücksichtigen. Für die einzelnen Kriterien bzw. Abstufungen sind insbesondere folgende Merkmale charakteristisch.

  1. Absatz 2,Fachwissen (Paragraph 22, Absatz 2, Ziffer eins, Oö. GG 2001):

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Abstufungen            Merkmale

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1. Einfache Fähig-     Durch einfache Arbeitsanweisung

   keiten und          vermittelbare Grundkenntnisse sind

   Kenntnisse          erforderlich.

2. Fachliche Grund-    Durch Anlernen vermittelbare Kenntnisse für

   kenntnisse          - einfache und standardisierte

                         Arbeitsvorgänge oder

                       - die Verwendung einfacher technischer

                         Einrichtungen

                       sind erforderlich.

3. Fachkenntnisse      Durch Praxis erworbene Fertigkeiten oder

                       methodische Kenntnisse in bestimmten

                       Fachgebieten, einschließlich der

                       Fertigkeiten oder Kenntnisse zum Gebrauch

                       von Spezialeinrichtungen sind erforderlich.

4. Fortgeschrittene    Im Arbeitsprozess gewonnene und durch

   Fachkenntnisse      zusätzliche Ausbildung (z.B. Matura)

                       erweiterte Fachkenntnisse sind erforderlich.

5. Grundlegende        Durch breite Erfahrung, zusätzliche

   spezielle oder      Weiterbildung oder formelle Fach- oder

   wissenschaftliche   Hochschulausbildung vermittelte Kenntnisse,

   Kenntnisse          die das Können und Verstehen von Techniken,

                       Methoden und Zusammenhängen sowie

                       wissenschaftlicher Theorien und Grundsätze

                       ermöglichen, sind erforderlich.

6. Ausgereifte         Durch mehrjährige Erfahrungen in der Praxis

   spezielle oder      erworbene, fundierte Kenntnisse in

   wissenschaftliche   Spezialgebieten oder das Wissen zur

   Kenntnisse          Beherrschung komplexer Arbeitsgebiete sind

                       erforderlich.

7. Beherrschung        Durch langjährige Erfahrung sowie durch

   von komplexen       umfassende Fortbildung erworbene Kenntnisse

   Aufgaben oder       zur Beherrschung von

   von Spezial-        - Techniken und Theorien einschließlich

   bereichen             ihrer Umsetzung in einem speziellen

                         Aufgabengebiet oder

                       - komplexen und vielschichtigen

                         Aufgabengebieten

                       sind erforderlich.

  (3) Managementwissen (§ 22 Abs. 2 Z. 2 Oö. GG 2001):

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Abstufungen            Merkmale

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1. Minimal             Ausführung einer Aufgabe, die nach

                       Zielsetzung und Inhalt weitgehend

                       spezifiziert ist und keine Überwachung

                       anderer Stellen umfasst.

2. Begrenzt            Durchführung oder Überwachung der

                       Durchführung einer oder mehrerer dem Ziel und

                       Inhalt nach klar festgelegter Aufgaben unter

                       angemessener Berücksichtigung ihrer Beziehung

                       zu angrenzenden Sachgebieten.

3. Homogen             Interne Integration von ihrer Zielsetzung

                       nach weitgehend einheitlichen Unterfunktionen

                       oder verwandten Teilbereichen sowie externe

                       Koordination mit anderen Funktionen oder

                       Bereichen.

4. Heterogen           Integration und Koordination von Funktionen

                       oder Bereichen, die auf Grund ihrer Größe

                       oder Komplexität eigene und teilweise

                       divergierende Zielsetzungen entwickeln.

5. Breit               Integration und Koordination von allen

                       Funktionen sowie Bereichen des Unternehmens

                       oder der Organisation.

  (4) Umgang mit Menschen (§ 22 Abs. 2 Z. 3 Oö. GG 2001):

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Abstufungen            Merkmale

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1. Minimal             Eine durchschnittliche Höflichkeit und

                       Gewandtheit im Umgang mit Menschen ist

                       erforderlich.

2. Wichtig             Die Fähigkeit, andere zu verstehen,

                       anzuleiten und zu unterstützen ist von

                       Bedeutung.

3. Unentbehrlich       Die Fähigkeit, andere zu verstehen,

                       anzuleiten, zu motivieren und zu entwickeln

                       ist unerlässliche Voraussetzung.

  (5) Denkrahmen (§ 22 Abs. 2 Z. 4 Oö. GG 2001):

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Abstufungen            Merkmale

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1. Strikte Routine     Einfache und detaillierte Anweisungen

                       bestimmen das Denken.

2. Routine             Standardisierte Routineabläufe und genaue

                       Anweisungen bestimmen das Denken.

3. Teilroutine         Geringfügig verschiedenartige

                       Verfahrensweisen unter Verwendung von

                       Präzedenzfällen sowie vorgegebenen Methoden

                       und Normen bestimmen das Denken.

4. Methoden und        Wesentlich verschiedenartige Verfahrensweisen

   Normen              unter Verwendung von bekannten Methoden und

                       Normen bestimmen das Denken.

5. Grundsätze und      Klar definierte Grundsätze und Richtlinien

   Ziele               sowie vorgegebene Ziele in Teilbereichen

                       bestimmen das Denken.

6. Grob definierte     Grob definierte Unternehmens- oder

   Grundsätze,         Organisationsrichtlinien und spezifizierte

   Zielsetzungen       Unternehmens- oder Organisationsziele

                       bestimmen das Denken.

7. Gesamtstrate-       Grundsätze der allgemeinen Unternehmens-

   gisch orientiert    oder Organisationspolitik und Gesamtziele

                       bestimmen das Denken.

  (6) Denkanforderung (§ 22 Abs. 2 Z. 5 Oö. GG 2001):

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Abstufungen            Merkmale

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1. Wiederholend        Identische Situationen, deren Lösung eine

                       einfache Auswahl aus               dem Gelernten erfordert,

                       sind zu bewältigen.

2. Ähnlich             Ähnliche Situationen, deren Lösung eine

                       sorgfältige Unterscheidung und Auswahl aus

                       dem Gelernten erfordern, sind zu bewältigen.

3. Unterschiedlich     Unterschiedliche Situationen, die eine

                       Problemanalyse und Suche nach Lösungswegen im

                       Rahmen des gesicherten Standes des Wissens

                       erfordern, sind zu bewältigen.

4. Adaptiv             Komplexe Situationen, die eine               Analyse,

                       Interpretation, Bewertung               und besonders

                       ausgeprägte Urteilsfähigkeit erfordern, sind

                       zu bewältigen; Strategien sind zu entwickeln.

  (7) Handlungsfreiheit (§ 22 Abs. 2 Z. 6 Oö. GG 2001):

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Abstufungen            Merkmale

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1. Detailliert ange-   Direkte und detaillierte Anweisungen sowie

   wiesen              unmittelbare Kontrolle bestimmen das Handeln.

2. Angewiesen          Anordnungen und bestehende

                       Arbeitsvorschriften sowie unmittelbare

                       Kontrolle bestimmen das Handeln.

3. Standardisiert      Vorgegebene Arbeitsweisen und Verfahren,

                       allgemeine Arbeitsvorschriften sowie

                       Teilergebnis- und Erfolgskontrolle bestimmen

                       das Handeln.

4. Richtlinien-        Arbeitsweisen und Verfahren, die aus der

   gebunden            Praxis heraus entstanden oder für die genaue

                       Richtlinien vorhanden sind sowie eine

                       allgemeine Erfolgskontrolle bestimmen das

                       Handeln.

5. Allgemein           Allgemeine Vorgangsweisen und Verfahren, für

   geregelt            die generelle Regelungen oder Richtlinien

                       vorhanden sind, sowie die Erreichung

                       definierter Ziele bestimmen das Handeln.

6. Funktions-          Grobe Ziele oder Ziele in bestimmten

   orientiert          Bereichen bestimmen das Handeln.

7. Strategisch         Strategische Zielsetzungen sowie die

   orientiert          generelle Unternehmens- oder

                       Organisationspolitik bestimmen               das Handeln.

  (8) Dimension nach finanziellen Auswirkungen des

Verwaltungshandelns pro Jahr (§ 22 Abs. 2 Z. 7 Oö. GG 2001):

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Abstufungen            Merkmale

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1. Minimal             bis        255.000 Euro

2. Sehr klein          bis        437.000 Euro

3. Klein               bis      2.181.000 Euro

4. Mittel              bis      4.361.000 Euro

5. Groß                bis     21.802.000 Euro

6. Sehr groß           bis     43.604.000 Euro

7. Besonders groß      bis    436.038.000 Euro

8. Total               bis  4.360.371.000 Euro

  (9) Einfluss auf Ergebnisse (§ 22 Abs. 2 Z. 9 Oö. GG 2001):

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Abstufungen            Merkmale

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1. Gering              Erbringung von Leistungen in Form der

                       Erlangung, Registrierung und Weitergabe von

                       Informationen, die von anderen zur Erreichung

                       von bestimmten Endergebnissen benutzt werden.

2. Beitragend          Erbringung von interpretierenden, beratenden

                       oder Assistenzleistun              gen zur Unterstützung

                       der Entscheidungen und Handlungen anderer.

3. Anteilig            Die Mitwirkung (außer mit eigenen

                       Mitarbeitern und Vorgesetzten)               innerhalb oder

                       außerhalb der eigenen Organisationseinheit

                       beim Entscheiden und Durchführen von

                       Aufgaben ist erforderlich.

4. Entscheidend        Es besteht die volle Verantwortung für

                       Endergebnisse, die anteilige Verantwortung

                       der anderen Mitwirkenden ist untergeordnet.

Paragraph 2

Einreihung

  1. Absatz eins,Folgende Verwendungen werden gemäß Paragraph 21, Oö. GG 2001 den einzelnen Funktionslaufbahnen (LD) zugeordnet:

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LD Funktion Dienststelle

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25 1. Reinigungskraft

  1. Ziffer 2
    Hilfsarbeiter
  2. Ziffer 3
    Kanzleihilfskraft, Amtswart

24 1. Reinigungskraft im Patientenbereich               Krankenanstalt

  1. Ziffer 2
    Telefonist

23 1. Angelernter Arbeiter

  1. Ziffer 2
    Erhaltungsarbeiter
  2. Ziffer 3
    Portier

22 1. Bediensteter des Sanitätshilfsdienstes

  1. Ziffer 2
    Hausarbeiter
  2. Ziffer 3
    Kanzleibediensteter

21 1. Portier mit zusätzlicher Verwendung

(insbesondere Notfalldienst)

  1. Ziffer 2
    Sekretär im Schreibdienst
  2. Ziffer 3
    Dienstkraftwagenlenker (PKW)
  3. Ziffer 4
    Schulwart

20 1. Kanzleikraft mit Vorgesetztenfunktion

  1. Ziffer 2
    Kassier
  2. Ziffer 3
    Erster Schulwart
  3. Ziffer 4
    Pflegehelfer
  4. Ziffer 5
    Sekretär im medizinischen Schreibdienst Krankenanstalt

19    1. Facharbeiter

      2. Sekretär für leitende Bedienstete der

         LD 9 und numerisch höherer LD

      3. Pharmazeutisch-kaufmännischer            Krankenanstalt

         Assistent

      4. Ausbildungsmaturant

18    1. Buchhalter

      2. Medizinisch-technische                   Bezirkshauptmann-

         Fachkraft                                schaft

      3. Polier

      4. Schulsekretär

      5. Sekretär für leitende Bedienstete

         der LD 8 bis 5

      6. Küchenleiter in kleinen Küchen

      7. Sachbearbeiter

17    1. Medizintechniker/Haustechniker mit

         Notfalldienst                            Krankenanstalt

      2. Qualifizierter Buchhalter

      3. Werkstattleiter

      4. Bauaufsichtsorgan

      5. Medizinisch-technische Fachkraft         Krankenanstalt

      6. Erzieher

      7. Qualifizierter Sachbearbeiter

16    1. Küchenleiter in mittelgroßen Küchen

      2. Verwaltungsleiter Güterwegmeisterei

      3. Kanzleileiter

      4. Sekretär für leitende Bedienstete

         der LD 4, 3 und 2

      5. Universitätsabsolvent in Ausbildung

      6. Behindertenpädagoge                      Krankenanstalt

      7. Diplomierte Gesundheits- und

         Krankenschwester                         Krankenanstalt

      8. Hebamme auf Stationen                    Krankenanstalt

      9. Qualifizierter Sachbearbeiter mit

         besonderer Funktion

15    1. Bediensteter des gehobenen

         medizinisch-technischen Dienstes         Krankenanstalt

      2. Verwaltungsleiter einer Straßen-

         meisterei oder Autobahnmeisterei

      3. Hygienefachkraft                         Krankenanstalt

      4. Turnusarzt in Ausbildung zum Arzt für

         Allgemeinmedizin                         Krankenanstalt

      5. Diplomierte Gesundheits- und Kranken-

         schwester in Funktionsbereichen          Krankenanstalt

      6. Kreißzimmerhebamme                       Krankenanstalt

14    1. Bediensteter des gehobenen

         medizinisch-technischen Dienstes mit

         besonderen Aufgaben                      Krankenanstalt

      2. Berufsschulverwalter                     Berufsschule mit

                                                  Internat

      3. Brückenmeister

      4. Forstaufsichtsorgan

      5. Güterwegmeister

      6. Küchenleiter in großen Küchen

      7. Lebensmittelaufsichtsorgan

      8. Referent

      9. Strommeister

     10. Bauleiter

     11. Sicherheitstechniker

     12. Gruppenerzieher

     13. Lehrer für Gesundheits- und Kranken-     Gesundheits- und

         pflege                                   Krankenpflege-

                                                  schule

     14. Stationsschwester                        Krankenanstalt

     15. Sozialarbeiter

13    1. Autobahnmeister

      2. Lehrer an einer Medizinisch-             Medizinisch-

         Technischen Akademie                     Technische

                                                  Akademie

      3. Leitender Bediensteter des gehobenen

         medizinisch-technischen Dienstes         Krankenanstalt

      4. Straßenmeister

      5. Psychotherapeut                          Krankenanstalt

      6. Referent mit besonderer Funktion

      7. Leitende Funktionsschwester              Krankenanstalt

      8. Turnusarzt in Ausbildung zum Facharzt    Krankenanstalt

12    1. Arzt für Allgemeinmedizin                Krankenanstalt

      2. Psychologe

      3. Sachverständiger

      4. Bauleiter (Spezial-, Sonderbaustellen);

         Gebietsleiter in der Landesbaudirektion

      5. Bereichsleiter Personalverwaltung        Krankenanstalt

      6. Bereichsleiter Pflegedienst              Krankenanstalt

      7. Bereichsleiter Wirtschaftsgüter-

         verwaltung                               Krankenanstalt

      8. Leitender Referent                       Bezirkshauptmann-

                                                  schaft

      9. Pflegedirektor                           Pflegeanstalt

     10. Technischer Betriebsleiter               Krankenanstalt

11    1. Arzt für Allgemeinmedizin mit

         spezifischen Kenntnissen                 Krankenanstalt

      2. Leitender Referent – Amtsleitung         Bezirkshauptmann-

                                                  schaft

      3. Amtsarzt

      4. Amtstierarzt

      5. Bereichsleiter Rechnungswesen            Krankenanstalt

      6. Forsttechniker (Forstwirt)

      7. Juristischer, betriebswirtschaftlicher,

         wissenschaftlicher oder technischer

         Referent

      8. Technischer Betriebsleiter (große

         Krankenanstalten)                        Krankenanstalt

      9. Verwaltungsdirektor                      Pflegeanstalt

     10. Klinischer Psychologe                    Krankenanstalt

     11. Spezialsachverständiger

10    1. Facharzt                                 Krankenanstalt

      2. Leitender Referent                       Amt d.

                                                  Landesregierung

9    1. Abteilungsleiter                         Bezirkshauptmann-

                                                  schaft

      2. Facharzt mit spezifischen Kenntnissen    Krankenanstalt

      3. Konsiliarfacharzt                        Krankenanstalt

8       Leiter von Instituten für Hygiene und

         Mikrobiologie, medizinische und

         chemische Labordiagnostik, Nuklear-

         medizin, Pathologie und Radiologie

         (Primararzt)                             Krankenanstalt

7       Leiter von bettenführenden

         Abteilungen, von Instituten für

         Anästhesiologie und Intensivmedizin

         sowie Instituten für physikalische

         Medizin (Primararzt)                     Krankenanstalt

6    1. Leiter einer abteilungsgleichen

         Organisationseinheit                     Amt d.

                                                  Landesregierung

      2. Leiter einer kleinen Abteilung           Amt d.

                                                  Landesregierung

5       Abteilungsleiter                         Amt d.

                                                  Landesregierung

4    1. Bezirkshauptmann                         Bezirkshauptmann-

                                                  schaft

      2. Leiter einer großen Abteilung            Amt d.

                                                  Landesregierung

3       Leiter einer großen Abteilung (bzw.

         Abteilungsgruppe) mit besonderer

         Bedeutung                                Amt d.

                                                  Landesregierung

2       Leiter einer großen Abteilung (bzw.

         Abteilungsgruppe) mit besonderer

         strategischer Bedeutung                  Amt d.

                                                  Landesregierung

1       Landesamtsdirektor

  1. Absatz 2,Sofern in der Spalte "Dienststelle" nichts angeführt ist, gilt die Verwendung für alle in Betracht kommenden Bereiche im Landesdienst.

  1. Absatz 3,Die im Absatz eins, aufgezählten Verwendungen werden hinsichtlich ihrer wesentlichen Aufgaben und allfälligen Verwendungsvoraussetzungen in der Anlage näher umschrieben.

  1. Absatz 4,Wenn durch eine Option gemäß Paragraph 57, Oö. GG 2001 keine wesentliche Änderung in der bisherigen Verwendung eintritt, kann von den im Anhang genannten Verwendungsvoraussetzungen abgesehen werden, sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Paragraph 3

Befristete Ausbildungslaufbahnen

  1. Absatz eins,Die Verwendungen "Maturant in Ausbildung" (LD 19) und "Universitätsabsolvent in Ausbildung" (LD 16) dürfen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen die Dauer von 24 Monaten nicht übersteigen. Länger als drei Monate dauernde Karenzurlaube oder sonstige Abwesenheiten vom Dienst hemmen den Ablauf dieser Frist. Liegt die Abwesenheit vorwiegend im dienstlichen Interesse, kann bestimmt werden, dass der Fristenlauf nicht gehemmt wird.

  1. Absatz 2,Wird das Ausbildungsziel nicht erreicht und wird das Dienstverhältnis trotzdem fortgesetzt oder steht kein entsprechender Dienstposten zur Verfügung, kann die Frist des Absatz eins, um höchstens 12 Monate verlängert werden. Das Ausbildungsziel ist erreicht, wenn die letzte Dienstbeurteilung auf "entsprechend" gemäß Paragraph 60 f, Absatz eins, Ziffer eins, Oö. LVBG lautet und die vorgeschriebene Dienstausbildung erfolgreich absolviert wurde.

  1. Absatz 3,Nach Ablauf der Frist des Absatz eins, bzw. Absatz 2, ist im Fall der Fortsetzung des Dienstverhältnisses der bisherige "Maturant in Ausbildung" bzw. der bisherige "Universitätsabsolvent in Ausbildung" höherwertig zu verwenden und dieser Verwendung entsprechend einzureihen. Dies ist beim bisherigen "Maturant in Ausbildung" zumindest die LD 18, beim bisherigen "Universitätsabsolvent in Ausbildung" zumindest die LD 14.

Paragraph 4

Provisorische Einreihung

Für die provisorische Einreihung nach Paragraph 24, Oö. GG 2001 ist der römisch zwei. Teil 1. und 3. Abschnitt der Oö. Landes-Vertragsbedienstetenverordnung sinngemäß anzuwenden, wobei

  1. Ziffer eins
    LD 16 der Entlohnungsgruppe a,
  2. Ziffer 2
    LD 19 der Entlohnungsgruppe b,
  3. Ziffer 3
    LD 22 den Entlohnungsgruppen c, p 1 und p 2,
  4. Ziffer 4
    LD 25 den Entlohnungsgruppen d, e, p 3, p 4 und p 5 gleichzuhalten ist und die in der Oö. Landes-Vertragsbedienstetenverordnung vorgegebene Voraussetzung der bisherigen Verwendung im Landesdienst nicht zur Anwendung gelangt.

Paragraph 5

Verweisungen

Soweit in dieser Verordnung oder ihrem Anhang auf Bundesgesetze oder Bundesverordnungen verwiesen wird, sind diese in folgender Fassung anzuwenden:

Paragraph 6

Schlussbestimmungen

  1. Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 2001 in Kraft.

  1. Absatz 2,Bis zum Ablauf des 31. Dezember 2001 tritt an Stelle der Tabelle im Paragraph eins, Absatz 8, folgende Tabelle:

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Abstufungen            Merkmale

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1. Minimal             bis 3,5 Mio. ATS

2. Sehr klein          bis 6 Mio. ATS

3. Klein               bis 30 Mio. ATS

4. Mittel              bis 60 Mio. ATS

5. Groß                bis 300 Mio. ATS

6. Sehr groß           bis 600 Mio. ATS

7. Besonders groß      bis 6 Mrd. ATS

8. Total               bis 60 Mrd. ATS

Für die Oö. Landesregierung:

Hiesl

Landeshauptmann-Stellvertreter

Anlage

Anlage zu Paragraph 2, der Oö. Einreihungsverordnung

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 25

  1. Ziffer eins
    Reinigungskraft

Aufgaben

Vornahme von allgemeinen Reinigungsarbeiten

Verwendungsvoraussetzungen

Grundkenntnisse über Wirkung und Anwendung von Reinigungsmitteln und -geräten

  1. Ziffer 2
    Hilfsarbeiter

Aufgaben

Vornahme von manuellen Tätigkeiten, wie Tragen von Gegenständen, Küchenhilfsdienst, einfache Gartenarbeiten (z.B. Rasen mähen, Laub kehren); teilweise Reinigungsarbeiten

Verwendungsvoraussetzungen

Grundkenntnisse über die verwendeten Geräte und Materialien

  1. Ziffer 3
    Kanzleihilfskraft, Amtswart

Aufgaben

Empfang, Übernahme, Verteilung, Transport und Versendung von Akten/Poststücken; Botengänge sowie unterstützende Dienstleistungen (z.B. Herstellung von Kopien)

Verwendungsvoraussetzungen

Grundkenntnisse der Kanzleiordnung und EDV

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 24

  1. Ziffer eins
    Reinigungskraft im Patientenbereich

Aufgaben

Vornahme von Reinigungsarbeiten in Kranken- oder Pflegeanstalten und Ambulanzen, die im zeitlich überwiegenden Ausmaß auf bettenführenden Stationen oder im OP-Bereich erfolgen; regelmäßiger, unmittelbarer Kontakt mit Patienten; Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraussetzungen

Grundkenntnisse über Wirkung und Anwendung von Reinigungsmitteln und -geräten; Grundkenntnisse der Hygiene

  1. Ziffer 2
    Telefonist

Aufgaben

Entgegennahme bzw. Weiterleitung von Telefonaten, Herstellung von Telefonverbindungen, Erteilung von einfachen Auskünften

Verwendungsvoraussetzungen

Entsprechende Kenntnisse über Bedienung der Telefonanlage (inklusive allgemeine EDV-Kenntnisse)

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 23

  1. Ziffer eins
    Angelernter Arbeiter

Aufgaben

Vornahme manueller Tätigkeiten in Verwendungen, die keinen Lehrabschluss voraussetzen; Facharbeiten werden nur unter Anleitung ausgeübt

Verwendungsvoraussetzungen

Grundsätzliches handwerkliches Geschick

  1. Ziffer 2
    Erhaltungsarbeiter

Aufgaben

Einfache Ausbesserungs- und Erhaltungsarbeiten z.B. an Straßen, Verkehrsleiteinrichtungen sowie Brücken und Flussbauten unter Anleitung und in der Regel innerhalb einer Arbeitspartie; Reinigungsarbeiten und fallweise Streckendienstfahrten

Verwendungsvoraussetzungen

Grundsätzliches handwerkliches Geschick

  1. Ziffer 3
    Portier

Aufgaben

Anlaufstelle und Kontaktperson beim Betreten eines Gebäudes; Ein- und Ausgangkontrolle

Verwendungsvoraussetzungen

Kommunikationsfreudigkeit, freundliches Auftreten

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 22

  1. Ziffer eins
    Bediensteter des Sanitätshilfsdienstes

Aufgaben

Tätigkeiten nach dem MTF-SHD-G und der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraussetzungen

Fachkenntnisse nach dem MTF-SHD-G

  1. Ziffer 2
    Hausarbeiter

Aufgaben

Selbstständige Durchführung diverser Instandhaltungs- und Kleinreparaturarbeiten im Bereich der Gebäudeverwaltung

Verwendungsvoraussetzungen

Grundsätzliches handwerkliches Geschick

  1. Ziffer 3
    Kanzleibediensteter

Aufgaben

Protokollierung, Evidenthaltung sowie routinemäßige Zuordnung von Aktenstücken und Posteingangsstücken

Verwendungsvoraussetzungen

Grundkenntnisse der EDV und der Kanzleiordnung

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 21

  1. Ziffer eins
    Portier mit zusätzlicher Verwendung (insbesondere Notfalldienst)

Aufgaben

Anlaufstelle und Kontaktperson beim Betreten eines Gebäudes; Ein- und Ausgangskontrolle; zusätzliche Verwendung, insbesondere bei Notfällen bzw. im Aufnahmedienst im Bereich der Kranken- und Pflegeanstalten oder im Rahmen besonderer Sicherheitsaufgaben

Verwendungsvoraussetzungen

Kommunikationsfreudigkeit, freundliches Auftreten; Grundkenntnisse der EDV

  1. Ziffer 2
    Sekretär im Schreibdienst

Aufgaben

Schreiben von Diktaten (persönlich oder vom Band) mittels Textverarbeitung (allenfalls noch mit Schreibmaschine);

selbstständiges Verfassen einfacher Standardbriefe; Ausfüllarbeiten;

Vornahme von Reinschriften; fallweise Erteilung einfacher Telefonauskünfte

Verwendungsvoraussetzungen

Niveau einer Lehrabschlussprüfung als Bürokaufmann oder eines verwandten Lehrberufs

  1. Ziffer 3
    Dienstkraftwagenlenker (PKW)

Aufgaben

Lenken von Kraftfahrzeugen der Klasse B, verbunden mit Hol- und Bringdiensten; Wartung und Pflege von Kfz

Verwendungsvoraussetzungen

Lenkerberechtigung für die Führerschein-Klasse B, Fachkenntnisse auf Grund einschlägiger Lehre oder Berufspraxis

  1. Ziffer 4
    Schulwart

Aufgaben

Einfache Reparatur und Instandhaltungsaufgaben;

Gebäudezustandskontrolle; Entgegennahme von Warenlieferungen;

Schneeräumdienst; Betreuung von Außenanlagen

Verwendungsvoraussetzungen

Grundlegendes handwerkliches Geschick

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 20

  1. Ziffer eins
    Kanzleikraft mit Vorgesetztenfunktion

Aufgaben

Führung und Beaufsichtigung einzelner Mitarbeiter des Kanzleidiensts, des Kanzleihilfsdiensts bzw. von Amtswarten;

Protokollieren und Evidenthaltung von Aktenstücken; Zuordnung von Aktenstücken und Posteingangsstücken; fallweise Materialverwaltung;

Beglaubigung von Ausfertigungen

Verwendungsvoraussetzungen

Detaillierte Kenntnisse der Kanzleiordnung; EDV-Kenntnisse

  1. Ziffer 2
    Kassier

Aufgaben

Abwicklung des Zahlungsverkehrs

Verwendungsvoraussetzungen

Niveau eines Hauptschulabsolventen; zusätzlich angeeignetes Fachwissen; hohe Genauigkeit

  1. Ziffer 3
    Erster Schulwart

Aufgaben

Einfache Reparatur und Instandhaltungsaufgaben;

Gebäudezustandskontrolle; Entgegennahme von Warenlieferungen;

Schneeräumdienst; Betreuung von Außenanlagen; zusätzliche Tätigkeiten durch Internatsbetrieb und Aufsicht über das Reinigungspersonal

Verwendungsvoraussetzungen

Grundlegendes handwerkliches Geschick; Leitungsaufgaben

  1. Ziffer 4
    Pflegehelfer

Aufgaben

Tätigkeiten nach dem GuKG und der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraussetzungen

Fachkenntnisse nach dem GuKG

  1. Ziffer 5
    Sekretär im medizinischen Schreibdienst

Aufgaben

Schreiben von Diktaten (persönlich oder vom Band) vorwiegend medizinischen Inhalts mittels Textverarbeitung (allenfalls noch mit Schreibmaschine); selbstständiges Verfassen einfacher Standardbriefe; Ausfüllarbeiten; Vornahme von Reinschriften; fallweise Erteilung einfacher Telefonauskünfte; Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraussetzungen

Niveau einer Lehrabschlussprüfung als Bürokaufmann oder eines verwandten Lehrberufs; Kenntnisse der Schreibweise medizinischer Fachbegriffe

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 19

  1. Ziffer eins
    Facharbeiter

Aufgaben

Einsatz im erlernten oder in einem verwandten Lehrberuf

Verwendungsvoraussetzungen

Fachkenntnisse durch einschlägigen Lehrabschluss. Der Lehrabschluss kann durch Ablegung der Facharbeiter-Aufstiegsprüfung ersetzt werden. Dem einschlägigen Lehrabschluss ist ein Lehrabschluss in einem verwandten Beruf (Lehrberufsliste in Verbindung mit Paragraph 7, BAG) sowie ein Lehrabschluss nach dem Oö. Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz 1991 gleichzuhalten.

  1. Ziffer 2
    Sekretär für leitende Bedienstete der LD 9 und numerisch höherer
LD

Aufgaben

Schreiben von Diktaten (persönlich oder vom Band) mittels Textverarbeitung (allenfalls noch mit Schreibmaschine);

selbstständiges Verfassen einfacher Standardbriefe; Ausfüllarbeiten;

Terminvereinbarung und -planung; Erteilung von Telefonauskünften;

Kundenbetreuung

Verwendungsvoraussetzungen

Niveau einer Lehrabschlussprüfung als Bürokaufmann oder eines verwandten Lehrberufs

  1. Ziffer 3
    Pharmazeutisch-kaufmännischer Assistent

Aufgaben

Aufgaben gemäß gesetzlichem Berufsbild; Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraussetzungen

Fachwissen gemäß gesetzlicher Ausbildung; zusätzlich angeeignetes Fachwissen; große Sorgfalt wegen Medikamentenumgang

  1. Ziffer 4
    Ausbildungsmaturant

Aufgaben

Ausführung von für die Ausbildung zum Referenten (LD 14) notwendigen Tätigkeiten

Verwendungsvoraussetzungen

Fachkenntnisse auf Grund des Abschlusses einer allgemeinbildenden oder berufsbildenden höheren Schule

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 18

  1. Ziffer eins
    Buchhalter

Aufgaben

Buchführung; Führung der Kassengeschäfte; Einleitung, Durchführung und Überwachung des Zahlungsvollzugs; Rechnungskontrolle; Vorarbeiten für den Rechnungsabschluss

Verwendungsvoraussetzungen

Kenntnisse der Buchhaltungsvorschriften; EDV-Kenntnisse; Niveau eines Handelsschulabsolventen; einschlägiger Lehrabschluss oder Berufspraxis; hohe Genauigkeit

  1. Ziffer 2
    Medizinisch-technische Fachkraft (MTF)

Aufgaben

Tätigkeiten nach dem MTF-SHD-G bei Bezirkshauptmannschaften

Verwendungsvoraussetzungen

Fachkenntnisse nach dem MTF-SHD-G

  1. Ziffer 3
    Polier

Aufgaben

Selbstständige Führung und Überwachung von Baustellen; Führung einer Arbeitspartie, der zusätzliche Hilfsarbeiter, angelernte Arbeiter und/oder mindestens zwei Facharbeiter angehören

Verwendungsvoraussetzungen

Qualifikation eines Facharbeiters gemäß LD 19; mehrjährige einschlägige Berufspraxis und Ablegung der Polierprüfung. Die Polierprüfung kann durch Absolvierung einer Baufachschule, Bauhandwerkerschule oder Werkmeisterschule ersetzt werden; Grundkenntnisse der Mitarbeiterführung.

  1. Ziffer 4
    Schulsekretär

Aufgaben

Schreiben von Diktaten (persönlich oder vom Band) mittels Textverarbeitung (allenfalls noch mit Schreibmaschine), selbstständiges Verfassen von Standardbriefen, Ausfüllarbeiten; Mitwirkung bei der Schülerstammdatenverwaltung und bei der Verwaltung von Schulprogrammen; interne/externe Ansprechperson

Verwendungsvoraussetzungen

Grundkenntnisse der Schulverwaltung; EDV-Kenntnisse; Niveau einer Lehrabschussprüfung als Bürokaufmann oder eines verwandten Lehrberufs

  1. Ziffer 5
    Sekretär für leitende Bedienstete der LD 8 bis 5

Aufgaben

Schreiben von Diktaten (persönlich oder vom Band) mittels Textverarbeitung (allenfalls noch mit Schreibmaschine);

selbstständiges Verfassen von Standardbriefen; Ausfüllarbeiten;

Terminvereinbarung und -planung; Erteilung von Telefonauskünften;

zusätzliche Hilfestellungen im Bereich der Büroabwicklung;

Zeiterfassung; Kundenbetreuung

Verwendungsvoraussetzungen

Niveau einer Lehrabschlussprüfung als Bürokaufmann oder eines verwandten Lehrberufs

  1. Ziffer 6
    Küchenleiter in kleinen Küchen

Aufgaben

Leitung von Küchen mit jährlich bis zu 40.000 Verpflegstagen (VT =

Summe der gewichteten Essensportionen; Gewichtung: 1

Frühstücksportion = 1/6 VT, 1 Mittagessensportion = 3/6 VT und 1

Abendessensportion = 2/6 VT); Verantwortung für den Speiseplan und

den Einkauf

Verwendungsvoraussetzungen

Lehrabschluss als Koch; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung sowie in der Hygiene

  1. Ziffer 7
    Sachbearbeiter

Aufgaben

Tätigkeit im Verwaltungs- und Wirtschaftsbereich; dazu gehört insbesondere

  1. Litera a
    das Verfassen von Sachverhaltsdarstellungen sowie die Durchführung behördlicher Ermittlungsverfahren, das Erlassen von Verfahrensanordnungen sowie standardisierter Bescheide (Anonymverfügungen, Strafverfügungen, einfache Bewilligungen und Legitimationen),
  2. Litera b
    die Bearbeitung von Förderansuchen oder
  3. Litera c
    mit Litera a und b vergleichbare, standardisierte Tätigkeiten im hoheitlichen oder privatwirtschaftlichen Bereich.
Entspricht im Wesentlichen dem Aufgabenbereich des Fachdienstes gemäß Paragraph 31, Oö. LBG bzw. dem Verwaltungs- und Wirtschaftsfachdienst gemäß römisch zwei. Teil lit. C Ziffer 19, Oö. LVBV.

Verwendungsvoraussetzungen

Niveau eines Hauptschulabsolventen und entsprechendes Fachwissen durch einschlägigen Lehrabschluss oder berufliche Erfahrung

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 17

  1. Ziffer eins
    Medizintechniker/Haustechniker mit Notfalldienst

Aufgaben

Wartungs-, Instandhaltungs- und fallweise Reparaturarbeiten an medizinisch-technischen Geräten bzw. an haustechnischen Anlagen, Feststellung der Notwendigkeit der Reparatur durch Fremdfirma;

Verrichtung von Notfalldiensten im Rahmen der Ruf              bereitschaft;

Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraussetzungen

Erweiterte Fachkenntnisse auf Grund Lehre und Berufspraxis; fachübergreifendes technisches Verständnis

  1. Ziffer 2
    Qualifizierter Buchhalter

Aufgaben

Buchführung; Führung der Kassengeschäfte; Einleitung, Durchführung und Überwachung des Zahlungsvollzugs; Rechnungskontrolle; Rechnungsabschlussarbeiten; Anordnungskontrolle

Verwendungsvoraussetzungen

Vertiefte Kenntnisse der Buchhaltungsvorschriften; EDV-Kenntnisse; Niveau eines Handelsschulabsolventen, einschlägiger Lehrabschluss oder Berufspraxis, hohe Genauigkeit und Selbstständigkeit

  1. Ziffer 3
    Werkstattleiter

Aufgaben

Beaufsichtigung und Leitung einer Gruppe von Arbeitern oder Facharbeitern

Verwendungsvoraussetzungen

Qualifikation als Facharbeiter gemäß LD 19 und Berufspraxis; zusätzliche Fähigkeiten im Bereich der Mitarbeiterführung und Unfallverhütung

  1. Ziffer 4
    Bauaufsichtsorgan

Aufgaben

Tätigkeiten nach dem jeweils erlernten Lehrberuf; Führung, Überwachung und Koordination von Baustellen im Bereich der Außendienststellen der Landesbaudirektion; Führung einer Arbeitspartie, der zusätzliche Hilfsarbeiter, angelernte Arbeiter und/oder mindestens zwei Facharbeiter angehören.

Zusätzliche Leitungsfunktion insb. in Bezug auf die Tätigkeit von Fremdfirmen; Kontaktperson zu Behörden und Anrainern.

Verwendungsvoraussetzungen

Qualifikation eines Facharbeiters gemäß LD 19; mehrjährige einschlägige Berufspraxis und Ablegung der Polierprüfung. Die Polierprüfung kann durch die Absolvierung einer Baufachschule, Bauhandwerkerschule oder Werkmeisterschule ersetzt werden. Koordinationsgeschick; Grundkenntnisse der Mitarbeiterführung

  1. Ziffer 5
    Medizinisch-technische Fachkraft (MTF) in Krankenanstalten

Aufgaben

Tätigkeiten nach dem MTF-SHD-G. Tätigkeiten in Krankenanstalten nach der Anstaltsordnung; breites Einsatzgebiet im Rahmen der gesetzlichen Befugnisse

Verwendungsvoraussetzungen

Fachkenntnisse nach dem MTF-SHD-G

  1. Ziffer 6
    Erzieher

Aufgaben

Betreuung und Erziehung von Jugendlichen nach vorgegebenem Erziehungs- und Betreuungsauftrag

Verwendungsvoraussetzungen

Erzieherausbildung gemäß dem römisch zwei. Teil lit. C Ziffer 26, Oö. LVBV; bei Werkstättenerziehern zusätzlich entsprechende Qualifikation eines Facharbeiters gemäß LD 19

  1. Ziffer 7
    Qualifizierter Sachbearbeiter

Aufgaben

Tätigkeit im Verwaltungs- und Wirtschaftsbereich; dazu gehört insbesondere

  1. Litera a
    das Verfassen von Sachverhaltsdarstellungen sowie die Durchführung behördlicher Ermittlungsverfahren, das Erlassen von Verfahrensanordnungen sowie teilweise nicht standardisierter Bescheide (z.B. Strafverfügungen, einfache Straferkenntnisse); die Erteilung von Bewilligungen;
  2. Litera b
    die Bearbeitung von Förderansuchen oder
  3. Litera c
    mit Litera a und b vergleichbare, überwiegend standardisierte Tätigkeiten im hoheitlichen oder privatwirtschaftlichen Bereich. Entspricht im Wesentlichen dem Aufgabenbereich des Fachdienstes gemäß Paragraph 31, Oö. LBG bzw. dem Verwaltungs- und Wirtschaftsfachdienst gemäß römisch zwei. Teil lit. C Ziffer 19, Oö. LVBV. Hohes Maß an Selbstständigkeit in Routinefällen, in den übrigen Fällen Durchführung anspruchsvoller Arbeiten je nach Notwendigkeit unter Anleitung und Aufsicht eines Vorgesetzten.

Verwendungsvoraussetzungen

Niveau eines Hauptschulabsolventen und entsprechendes Fachwissen durch einschlägigen Lehrabschluss oder Berufspraxis; genaue Kenntnisse der in Betracht kommenden Vorschriften und Gesetze

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 16

  1. Ziffer eins
    Küchenleiter in mittelgroßen Küchen

Aufgaben

Leitung von Küchen mit jährlich mehr als 40.000, aber nicht mehr als

70.000 Verpflegstagen (VT = Summe der gewichteten Essensportionen;

Gewichtung: 1 Frühstücksportion = 1/6 VT, 1 Mittagessensportion =

3/6 VT und 1 Abendessensportion = 2/6 VT); Verantwortung für den

Speiseplan und den Einkauf

Verwendungsvoraussetzungen

Lehrabschluss als Koch; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung sowie der Hygiene

  1. Ziffer 2
    Verwaltungsleiter in Güterwegmeisterei

Aufgaben

Leitung der Verwaltung einer Güterwegmeisterei

Verwendungsvoraussetzungen

Niveau eines Hauptschulabsolventen und entsprechendes Fachwissen durch einschlägigen Lehrabschluss oder Berufspraxis; genaue Kenntnisse der in Betracht kommenden Vorschriften und Gesetze

  1. Ziffer 3
    Kanzleileiter

Aufgaben

Führung und Beaufsichtigung der Mitarbeiter des Kanzleidiensts, des Kanzleihilfsdiensts sowie von Amtswarten; Protokollierung und Evidenthaltung von Aktenstücken; routinemäßige Zuordnung von Aktenstücken und Posteingangsstücken; fallweise Materialverwaltung; Beglaubigung von Ausfertigungen

Verwendungsvoraussetzungen

Detaillierte Kenntnisse der Kanzleiordnung; Grundkenntnisse der EDV; erweiterte Fachkenntnisse auf Grund eines Handelsschulabschlusses oder einer Lehre jeweils mit Berufspraxis

  1. Ziffer 4
    Sekretär für leitende Bedienstete der LD 4, 3 und 2

Aufgaben

Schreiben von Diktaten (persönlich oder vom Band) mittels Textverarbeitung (allenfalls noch mit Schreibmaschine);

selbstständiges Verfassen von Standardbriefen; Ausfüllarbeiten;

Terminvereinbarung und -planung; Erteilung von Telefonauskünften;

zusätzliche Hilfestellungen im Bereich der Büroabwicklung;

Zeiterfassung; Kundenbetreuung

Verwendungsvoraussetzungen

Niveau einer Lehrabschlussprüfung als Bürokaufmann oder eines verwandten Lehrberufs

  1. Ziffer 5
    Universitätsabsolvent in Ausbildung

Aufgaben

Ausführung der für die Ausbildung zum juristischen, betriebswirtschaftlichen, wissenschaftlichen oder technischen Referenten (LD 11) notwendigen Tätigkeiten

Verwendungsvoraussetzungen

Spezielle Fachkenntnisse durch Absolvierung eines Universitätsstudiums

  1. Ziffer 6
    Behindertenpädagoge

Aufgaben

Arbeit mit und für Menschen mit besonderen Bedürfnissen (z.B. durch Begleitung, Beratung, Förderung und Hilfe); Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraussetzungen

Ausbildung zum diplomierten Behindertenpädagogen oder gleichwertige Qualifikation

  1. Ziffer 7
    Diplomierte Gesundheits- und Krankenschwester

Aufgaben

Gehobener Dienst der Gesundheits- und Krankenpflege nach dem GuKG; Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraussetzungen

Fachkenntnisse auf Grund gesetzlich vorgesehener Ausbildung

  1. Ziffer 8
    Hebamme auf Stationen

Aufgaben

Tätigkeiten nach dem Hebammengesetz und der Anstaltsordnung; Einsatz nicht im überwiegenden Ausmaß im Kreißzimmer

Verwendungsvoraussetzungen

Fachkenntnisse nach dem Hebammengesetz

  1. Ziffer 9
    Qualifizierter Sachbearbeiter mit besonderer Funktion

Aufgaben

Tätigkeit im Verwaltungs- und Wirtschaftsbereich; dazu gehört insbesondere

  1. Litera a
    das Verfassen von Sachverhaltsdarstellungen sowie die Durchführung behördlicher Ermittlungsverfahren, das Erlassen von Verfahrensanordnungen sowie nicht standardisierter Bescheide; die Erteilung von Bewilligungen;
  2. Litera b
    die Bearbeitung von Förderansuchen oder
  3. Litera c
    mit Litera a und b vergleichbare, überwiegend standardisierte Tätigkeiten im hoheitlichen oder privatwirtschaftlichen Bereich. Entspricht im Wesentlichen dem Aufgabenbereich des Fachdienstes gemäß Paragraph 31, Oö. LBG bzw. dem Verwaltungs- und Wirtschaftsfachdienst gemäß römisch zwei. Teil lit. C Ziffer 19, Oö. LVBV. Hohes Maß an Selbstständigkeit, nicht nur in Routinefällen.

Verwendungsvoraussetzungen

Niveau eines Hauptschulabsolventen und entsprechendes Fachwissen durch einschlägigen Lehrabschluss oder Berufspraxis; genaue Kenntnisse der in Betracht kommenden Vorschriften und Gesetze

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 15

  1. Ziffer eins
    Bediensteter des gehobenen medizinisch-technischen Dienstes

Aufgaben

Tätigkeiten nach dem MTD-Gesetz und der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraussetzungen

Erweiterte Fachkenntnisse auf Grund gesetzlicher Vorschriften (MTD-Gesetz)

  1. Ziffer 2
    Verwaltungsleiter einer Straßenmeisterei oder Autobahnmeisterei

Aufgaben

Leitung der Verwaltung einer Straßenmeisterei oder Autobahnmeisterei

Verwendungsvoraussetzungen

Niveau eines Hauptschulabsolventen und entsprechendes Fachwissen durch einschlägigen Lehrabschluss oder Berufspraxis; genaue Kenntnisse der in Betracht kommenden Vorschriften und Gesetze

  1. Ziffer 3
    Hygienefachkraft

Aufgaben

Gehobener Dienst der Gesundheits- und Krankenpflege und entsprechende Sonderausbildung nach dem GuKG; Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraussetzungen

Fachkenntnisse auf Grund einer Ausbildung und Sonderausbildung nach dem GuKG

  1. Ziffer 4
    Turnusarzt in Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin

Aufgaben

Tätigkeit nach dem Ärztegesetz, der Ärzte-Ausbildungsordnung sowie der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraussetzungen

Universitätsstudium der Humanmedizin

  1. Ziffer 5
    Diplomierte Gesundheits- und Krankenschwester in Funktionsbereichen (Operation, Anästhesie, Intensiv, Nierenersatztherapie)

Aufgaben

Gehobener Dienst der Gesundheits- und Krankenpflege und entsprechende Sonderausbildung nach dem GuKG; Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraussetzungen

Fachkenntnisse auf Grund einer Ausbildung und Sonderausbildung nach dem GuKG

  1. Ziffer 6
    Kreißzimmerhebamme

Aufgaben

Tätigkeiten nach dem Hebammengesetz und der Anstaltsordnung; Einsatz im überwiegenden Ausmaß im Kreißzimmer

Verwendungsvoraussetzungen

Fachkenntnisse nach dem Hebammengesetz

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 14

  1. Ziffer eins
    Bediensteter des gehobenen medizinisch-technischen Dienstes mit besonderen Aufgaben

Aufgaben

Tätigkeit nach dem MTD-Gesetz und der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraussetzungen

Erweiterte Fachkenntnisse auf Grund gesetzlicher Vorschriften (MTD-Gesetz); besondere Kenntnisse durch mindestens dreijährige krankenhausspezifische Tätigkeit

  1. Ziffer 2
    Berufsschulverwalter

Aufgaben

Leitung der Verwaltung einer Berufsschule mit Internatsbetrieb;

leitende Funktion insbesondere im Bereich Finanzen und Personal (z.B. Einkauf, Aufsicht über die Stammdatenverwaltung);

Verantwortung über den Internatsbetrieb. Entspricht im Wesentlichen dem Aufgabenbereich des Fachdienstes gemäß Paragraph 31, Oö. LBG bzw. dem Verwaltungs- und Wirtschaftsfachdienst gemäß römisch zwei. Teil lit. C Ziffer 19, Oö. LVBV.

Verwendungsvoraussetzungen

Niveau eines Hauptschulabsolventen und entsprechendes Fachwissen durch einschlägigen Lehrabschluss oder berufliche Erfahrung; erfordert grundsätzlich Kenntnisse über den Schulbetrieb sowie das Verwaltungsgeschehen und notwendige Kenntnisse der Mitarbeiterführung

  1. Ziffer 3
    Brückenmeister

Aufgaben

Leitung einer Brückenmeisterei; Abstimmung mit den übergeordneten Zentraldienststellen

Verwendungsvoraussetzungen

Absolvierung einer Fachschule für Bautechnik oder einer Bauhandwerkerschule; entsprechende Kenntnisse über die Verwaltung derartiger Dienststellen sowie in der Mitarbeiterführung; einschlägige Berufspraxis

  1. Ziffer 4
    Forstaufsichtsorgan

Aufgaben

Überprüfung der Einhaltung der forstrechtlichen Bestimmungen für die Waldbewirtschaftung; Beratung und Unterstützung der Forstwirte; Verwendung insbesondere im Außendienst; Mitverantwortung für die zielgerichtete forstliche Bewirtschaftung, Erstel              lung von einfachen Gutachten

Verwendungsvoraussetzungen

Reifeprüfung an einer höheren Lehranstalt für Forstwirtschaft und Staatsprüfung für den Försterdienst nach dem Forstgesetz

  1. Ziffer 5
    Güterwegmeister

Aufgaben

Leitung einer Güterwegmeisterei; Abstimmung mit den übergeordneten Zentraldienststellen

Verwendungsvoraussetzungen

Absolvierung einer Fachschule für Bautechnik oder einer Bauhandwerkerschule; entsprechende Kenntnisse über die Verwaltung derartiger Dienststellen sowie in der Mitarbeiterführung; einschlägige Berufspraxis

  1. Ziffer 6
    Küchenleiter in großen Küchen

Aufgaben

Leitung von Küchen von Kranken- und Pflegeanstalten sowie sonstiger

Küchen mit jährlich über 70.000 Verpflegstagen (VT = Summe der

gewichteten Essensportionen; Gewichtung: 1 Frühstücksportion = 1/6

VT, 1 Mittagessensportion = 3/6 VT und 1 Abendessensportion = 2/6

VT); Verantwortung für den Speiseplan einschließlich Diätkost und den Einkauf

Verwendungsvoraussetzungen

Lehrabschluss als Koch; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung sowie der Hygiene; Zusatzkenntnisse durch Diätküche

  1. Ziffer 7
    Lebensmittelaufsichtsorgan

Aufgaben

Überprüfung, Kontrolle und Beratung in allen Angelegenheiten der Lebensmittelhygiene und der Einhaltung der sonstigen Bestimmungen des Lebensmittelgesetzes und verwandter Gesetze

Verwendungsvoraussetzungen

Reifeprüfung an einer höheren Schule und Absolvierung des Ausbildungslehrgangs nach dem Lebensmittelgesetz

  1. Ziffer 8
    Referent

Aufgaben

Tätigkeiten im Verwaltungs-, Wirtschafts- und Agrardienst; dazu gehört insbesondere

  1. Litera a
    die Durchführung behördlicher Ermittlungsverfahren, das Erlassen von Verfahrensanordnungen sowie von Bescheiden, die einer rechtlichen Würdigung des Sachverhalts bedürfen;
  2. Litera b
    die Bearbeitung wenig standardisierter Förderansuchen oder
  3. Litera c
    mit Litera a und b vergleichbare, wenig standardisierte Tätigkeiten im hoheitlichen oder privatwirtschaftlichen Bereich. Entspricht im Wesentlichen dem Aufgabenbereich des gehobenen Verwaltungs- und Wirtschafts- oder Agrardienstes gemäß Paragraph 30, Oö. LBG bzw. römisch zwei. Teil lit. B Ziffer 10, bzw. 18 Oö. LVBV.

Verwendungsvoraussetzungen

Niveau eines Absolventen einer höheren Schule mit detailliertem Wissen im jeweiligen Bereich

  1. Ziffer 9
    Strommeister

Aufgaben

Leitung einer Strommeisterei, Abstimmung mit den übergeordneten Zentraldienststellen

Verwendungsvoraussetzungen

Absolvierung einer Fachschule für Bautechnik oder einer Bauhandwerkerschule; entsprechende Kenntnisse über die Verwaltung derartiger Dienststellen sowie in der Mitarbeiterführung; einschlägige Berufspraxis

  1. Ziffer 10
    Bauleiter

Aufgaben

Ausschreibung und Aufsicht über die in Eigenregie oder durch Fremdfirmen durchgeführten Bauarbeiten anhand der vorgegebenen Baupläne; fallweise Projektierung; Verantwortung für die Einhaltung der projektgemäßen Abwicklung einschließlich der               finanziellen Auswirkungen

Verwendungsvoraussetzungen

Erweiterte Fachkenntnisse auf Grund des Abschlusses einer höheren Schule (ohne Berufspraxis) oder einer Lehre (mit mehrjähriger Berufspraxis)

  1. Ziffer 11
    Sicherheitstechniker

Aufgaben

Tätigkeiten nach dem ASchG

Verwendungsvoraussetzungen

Niveau eines Absolventen einer Höheren technischen Lehranstalt sowie Qualifikation nach dem AschG

  1. Ziffer 12
    Gruppenerzieher (insbesondere in einem Kinder- und/oder Jugendwohnheim)

Aufgaben

Planung, Übernahme und Durchführung von Betreuungs- und Erziehungstätigkeiten, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen; Anleitung der Erzieher

Verwendungsvoraussetzungen

Fachkenntnisse auf Grund einer Erzieherausbildung nach dem römisch zwei. Teil lit. B Ziffer 16, Oö. LVBV

  1. Ziffer 13
    Lehrer für Gesundheits- und Krankenpflege

Aufgaben

Tätigkeiten nach dem GuKG

Verwendungsvoraussetzungen

Erweiterte Fachkenntnisse auf Grund einer Ausbildung und Sonderausbildung nach dem GuKG

  1. Ziffer 14
    Stationsschwester (Leitendes Pflegepersonal von Stationen und eigenständigen Ambulanzen)

Aufgaben

Ausübung des Gehobenen Dienstes der Gesundheits- und Krankenpflege nach dem GuKG und der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraussetzungen

Fachkenntnisse auf Grund einer Ausbildung und Sonderausbildung für leitendes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal nach dem GuKG

  1. Ziffer 15
    Sozialarbeiter

Aufgaben

Betreuung und Beratung von Menschen mit besonderen Bedürfnissen, drogen- und/oder alkoholabhängigen Personen sowie von sonstigen betreuungsbedürftigen Personen

Verwendungsvoraussetzungen

Absolvierung einer Akademie für Sozialarbeit oder eines einschlägigen Fachhochschulstudiums oder eine sonstige gleichwertige Qualifikation nach dem Oö. JWG

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 13

  1. Ziffer eins
    Autobahnmeister

Aufgaben

Leitung einer Autobahnmeisterei; Abstimmung mit den übergeordneten Zentraldienststellen

Verwendungsvoraussetzungen

Absolvierung einer Fachschule für Bautechnik oder einer Bauhandwerkerschule; Kenntnisse über die Verwaltung derartiger Dienststellen; besondere Fähigkeiten in der               Mitarbeiterführung

  1. Ziffer 2
    Lehrer an einer Medizinisch-Technischen Akademie

Aufgaben

Tätigkeiten nach dem MTD-Gesetz

Verwendungsvoraussetzungen

Erweiterte Fachkenntnisse auf Grund einer Ausbildung und Sonderausbildung nach dem MTD-Gesetz

  1. Ziffer 3
    Leitender Bediensteter des gehobenen medizinisch-technischen Dienstes

Aufgaben

Tätigkeiten nach dem MTD-Gesetz und der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraussetzungen

Fachkenntnisse auf Grund einer Ausbildung nach dem MTD-Gesetz und Absolvierung des Universitätslehrganges für leitendes Personal in gehobenen medizinisch-technischen Diensten oder eine vergleichbare Sonderausbildung

  1. Ziffer 4
    Straßenmeister

Aufgaben

Leitung einer Straßenmeisterei; Abstimmung mit den übergeordneten Zentraldienststellen

Verwendungsvoraussetzungen

Absolvierung einer Fachschule für Bautechnik oder einer Bauhandwerkerschule sowie Kenntnisse über die Verwaltung derartiger Dienststellen; besondere Fähigkeiten in der               Mitarbeiterführung

  1. Ziffer 5
    Psychotherapeut

Aufgaben

Tätigkeiten nach dem Psychotherapiegesetz und der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraussetzungen

Psychotherapeutenausbildung nach dem Psychotherapiegesetz; Eintragung in die Psychotherapeutenliste oder Diplom der Österreichischen Ärztekammer für Psychotherapie

  1. Ziffer 6
    Referent mit besonderer Funktion

Aufgaben

Tätigkeiten im Verwaltungs-, Wirtschafts- und Agrardienst; dazu gehört insbesondere

  1. Litera a
    die Durchführung behördlicher Ermittlungsverfahren, Erlassen von Verfahrensanordnungen sowie von Bescheiden, die einer rechtlichen Würdigung des Sachverhalts bedürfen,
  2. Litera b
    die Bearbeitung von Förderansuchen oder
  3. Litera c
    mit Litera a und b vergleichbare Tätigkeiten im hoheitlichen oder privatwirtschaftlichen Bereich.
Vorgesetztenfunktion oder weitgehend selbstständige regelmäßige Besorgung von Aufgaben, die über jene eines Referenten (LD 14) hinausgehen.
Entspricht im Wesentlichen dem Aufgabenbereich des Gehobenen Verwaltungs- und Wirtschafts- oder Agrardienstes gemäß Paragraph 30, Oö. LBG bzw. römisch zwei. Teil lit. B Ziffer 10, bzw. 18 Oö. LVBV.

Verwendungsvoraussetzungen

Niveau eines Absolventen einer höheren Schule sowie umfangreiches Fachwissen durch mehrjährige Berufspraxis; erforderlichenfalls Kenntnisse in der Mitarbeiterführung

  1. Ziffer 7
    Leitende Funktionsschwester (Leitendes Pflegepersonal in Funktionsbereichen Operation, Anästhesie, Intensiv, Nierenersatztherapie)

Aufgaben

Ausübung des Gehobenen Dienstes der Gesundheits- und Krankenpflege nach dem GuKG; Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraussetzungen

Fachkenntnisse auf Grund einer Ausbildung und Sonderausbildung für leitendes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal nach dem GuKG

  1. Ziffer 8
    Turnusarzt in Ausbildung zum Facharzt

Aufgaben

Tätigkeiten nach dem Ärztegesetz, der Ärzte-Ausbildungsordnung und der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraussetzungen

Universitätsstudium der Humanmedizin

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 12

  1. Ziffer eins
    Arzt für Allgemeinmedizin

Aufgaben

Tätigkeiten nach dem Ärztegesetz und der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraussetzungen

Universitätsstudium der Humanmedizin und Berechtigung zur selbstständigen Ausübung des ärztlichen Berufs

  1. Ziffer 2
    Psychologe

Aufgaben

Tätigkeiten nach dem Psychologengesetz

Verwendungsvoraus setzungen

Einschlägiges Universitätsstudium und sonstige Voraussetzungen nach dem Psychologengesetz

  1. Ziffer 3
    Sachverständiger

Aufgaben

Erstellung von Gutachten im jeweiligen Wissensgebiet

Verwendungsvoraussetzungen

Ein der Verwendung entsprechendes Universitätsstudium bzw. Fachhochschulstudium oder die Reifeprüfung an einer der Verwendung entsprechenden HTL verbunden mit einer mehrjährigen Berufspraxis

  1. Ziffer 4
    Bauleiter (Spezial- oder Sonderbaustellen); Gebietsleiter im Bereich der Landesbaudirektion

Aufgaben

Wie Bauleiter gemäß LD 13, jedoch besondere Aufgaben auf Grund der Größe, der Bodenbeschaffenheit, der Komplexität oder der Art der Bauabwicklung; entsprechende Erfahrung notwendig

Verwendungsvoraussetzungen

Spezielle Fachkenntnisse durch Absolvierung einer Universität oder Fachhochschule oder langjährige und breite einschlägige Berufspraxis

  1. Ziffer 5
    Bereichsleiter Personalverwaltung

Aufgaben

Leitung des Bereichs Personal in Krankenanstalten; Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraussetzungen

Niveau eines Absolventen einer höheren Schule sowie umfangreiches Fachwissen durch mehrjährige Berufspraxis, Kenntnisse in der Mitarbeiterführung

  1. Ziffer 6
    Bereichsleiter Pflegedienst

Aufgaben

Leitung einzelner Pflegebereiche in Krankenanstalten; Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraussetzungen

Ausbildung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege; Sonderausbildung für leitendes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal nach dem GuKG

  1. Ziffer 7
    Bereichsleiter Wirtschaftsgüterverwaltung

Aufgaben

Leitung des Bereichs Wirtschaftsgüter in Krankenanstalten; Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraussetzungen

Niveau eines Absolventen einer höheren Schule sowie umfangreiches Fachwissen durch mehrjährige Berufspraxis; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung

  1. Ziffer 8
    Leitender Referent

Aufgaben

Referent (LD 14) in einer Abteilung einer Bezirkshauptmannschaft mit Vorgesetztenfunktion; unmittelbare Unterstützung des Abteilungsleiters; Anlaufstelle für Kunden;               Verhandlungstätigkeit

Verwendungsvoraussetzungen

Niveau eines Absolventen einer höheren Schule sowie umfangreiches Fachwissen in den einschlägigen Bereichen, Verhandlungsgeschick und Kenntnisse in der Mitarbeiterführung; längere Berufspraxis

  1. Ziffer 9
    Pflegedirektor (Pflegeanstalt)

Aufgaben

Tätigkeiten nach dem GuKG

Verwendungsvoraussetzungen

Abgeschlossene Ausbildung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege und Sonderausausbildung für leitendes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal nach dem GuKG

  1. Ziffer 10
    Technischer Betriebsleiter

Aufgaben

Leitung und Koordination des technischen Betriebsdienstes einer Krankenanstalt; Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraussetzungen

Vertiefte Kenntnisse über den technischen Betriebsdienst; Niveau eines Absolventen einer Höheren technischen Lehranstalt; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 11

  1. Ziffer eins
    Arzt für Allgemeinmedizin mit spezifischen Kenntnissen

Aufgaben

Tätigkeiten nach dem Ärztegesetz und der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraussetzungen

Universitätsstudium der Humanmedizin und Berechtigung zur selbstständigen Ausübung des ärztlichen Berufs; besondere Kenntnisse durch mindestens zehnjährige krankenhausspezifische Tätigkeit

  1. Ziffer 2
    Leitender Referent - Amtsleitung

Aufgaben

Referent (LD 14) in der Amtsleitung einer Bezirkshauptmannschaft für den Bereich des Dienstbetriebs und der Organisation der Bezirkshauptmannschaft; unmittelbare Unterstützung des Bezirkshauptmanns; Wahrnehmung der Aufgaben der Geschäftsstelle des Sozialhilfeverbandes.

Der Aufgabenbereich entspricht im Wesentlichen dem Aufgabenbereich des Verwaltungs- und Wirtschaftsdienstes gemäß Paragraph 30, Oö. LBG bzw. römisch zwei. Teil lit. B Ziffer 10, Oö. LVBV.

Verwendungsvoraussetzungen

Vertiefte Kenntnisse der "internen Verwaltungsaufgaben"; hohes Maß an Fähigkeiten und Kenntnissen in der Mitarbeiterführung; Niveau eines Absolventen einer höheren Schule; umfangreiches Fachwissen; mehrjährige Berufspraxis im Landesdienst

  1. Ziffer 3
    Amtsarzt

Aufgaben

Erstellung von medizinischen Gutachten; Durchführung z.B. von medizinischen Untersuchungen, Kontrollen, Studien nach Maßgabe der sanitätsrechtlichen Vorschriften; in der Regel Vorgesetztenfunktion

Verwendungsvoraussetzungen

Universitätsstudium der Humanmedizin und Berechtigung zur selbstständigen Ausübung des ärztlichen Berufs sowie Absolvierung der Physikatsprüfung. Das Erfordernis der Physikatsprüfung kann binnen einer ab Beginn der entsprechenden Verwendung festzusetzenden Frist nachgeholt werden.

  1. Ziffer 4
    Amtstierarzt

Aufgaben

Erstellung von veterinärmedizinischen Gutachten; Durchführung z.B. von veterinärmedizinischen Untersuchungen, Kontrollen, Studien nach Maßgabe der veterinärrechtlichen Vorschriften; in der Regel Vorgesetztenfunktion

Verwendungsvoraussetzungen

Universitätsstudium der Veterinärmedizin und tierärztliche Physikatsprüfung; Eintragung in die Tierärzteliste. Das Erfordernis der tierärztlichen Physikatsprüfung kann binnen einer ab Beginn der entsprechenden Verwendung festzusetzenden Frist nachgeholt werden.

  1. Ziffer 5
    Bereichsleiter Rechnungswesen

Aufgaben

Leitung und Koordination des Rechnungsdienstes einer Krankenanstalt, insbesondere Verantwortung für die Erstellung, Vollzug und Überwachung des Budgets; Aufsicht               über die Gebührenverrechnung sowie die Kosten- und Leistungsrechnung, Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraus setzungen

Vertiefte Kenntnisse des Rechnungsdienstes in einer Krankenanstalt;

Fähigkeiten und Kenntnisse der Mitarbeiterführung; Niveau eines Absolventen einer höheren Schule; umfangreiches Fachwissen;

mehrjährige Erfahrung im Rechnungsdienst

  1. Ziffer 6
    Forsttechniker (Forstwirt)

Aufgaben

Erstellung von forsttechnischen Gutachten, Durchführung z.B. von Untersuchungen, Kontrollen, Studien nach Maßgabe des Forstgesetzes; in der Regel Vorgesetztenfunktion

Verwendungsvoraussetzungen

Universitätsstudium der Forst- und Holzwirtschaft und Staatsprüfung für den höheren Forstdienst entsprechend den forstrechtlichen Bestimmungen

  1. Ziffer 7
    Juristischer, betriebswirtschaftlicher, wissenschaftlicher oder technischer Referent

Aufgaben

Wahrnehmung der rechtlichen, wirtschaftlichen, wissenschaftlichen oder technischen Aufgaben (Bescheide, Förderungsfälle, Studien, Bauplanungen, -abwicklungen), für die

  1. Litera a
    ein der Verwendung entsprechendes Universitätsstudium oder
  2. Litera b
    ein der Verwendung entsprechendes Fachhochschulstudium und mehrjährige Berufserfahrung
erforderlich ist.
Grundsätzlich selbstständige Aufgabenerledigung; Funktion als Vorgesetzter möglich. Aufgabengebiet entspricht im Wesentlichen Paragraph 29, Oö. LBG bzw. dem römisch zwei. Teil lit. A Ziffer eins, 2, 8 und 9 Oö. LVBV.

Verwendungsvoraussetzungen

Absolvierung eines der Verwendung entsprechenden Universitätsstudiums oder Fachhochschulstudiums und mehrjährige Berufspraxis; Kenntnisse der Mitarbeiterführung

  1. Ziffer 8
    Technischer Betriebsleiter (große Krankenanstalt)

Aufgaben

Leitung und Koordination des technischen Betriebsdiensts einer großen Krankenanstalt nach der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraus-              Vertiefte Kenntnisse über den technischen Betriebsdienst; Niveau eines Absolventen einer Höheren technischen Lehranstalt; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung

  1. Ziffer 9
    Verwaltungsdirektor (Pflegeanstalt)

Aufgaben

Leitung der Verwaltung einer Pflegeanstalt; Vorgesetztenfunktion

Verwendungsvoraussetzungen

Vertiefte Kenntnisse der Verwaltungsaufgaben einer Pflegeanstalt; Niveau eines Absolventen einer allgemeinbildenden höheren Schule mit mehrjähriger einschlägiger Berufspraxis

  1. Ziffer 10
    Klinischer Psychologe

Aufgaben

Betreuung von Patienten in Krankenanstalten gemäß dem gesetzlichen Berufsbild; Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraussetzungen

Einschlägiges Universitätsstudium und ergänzende Ausbildung nach dem Psychologengesetz

  1. Ziffer 11
    Spezialsachverständiger

Aufgaben

Tätigkeiten eines Sachverständigen (LD 12) in besonders schwierigen und komplexen Wissensgebieten bzw. große finanzielle Auswirkung

Verwendungsvoraussetzungen

Absolvierung eines der Verwendung entsprechenden Universitätsstudiums oder Fachhochschulstudiums und mehrjährige Berufspraxis

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 10

  1. Ziffer eins
    Facharzt

Aufgaben

Tätigkeiten nach dem Ärztegesetz und der Anstaltsordnung; Tätigkeit im entsprechenden ärztlichen Sonderfach

Verwendungsvoraussetzungen

Universitätsstudium der Humanmedizin; entsprechende Berechtigung zur selbstständigen Ausübung des Berufs als Facharzt

  1. Ziffer 2
    Leitender Referent

Aufgaben

Leitung einer Organisationseinheit (größeren Gruppe von Bediensteten) einer Abteilung des Amtes der Oö. Landesregierung

Verwendungsvoraussetzungen

Niveau eines Absolventen einer höheren Schule mit mehrjähriger einschlägiger Berufspraxis; eingehende Fähigkeiten und Kenntnisse der Mitarbeiterführung; hohes Maß an Verhandlungsgeschick

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 9

  1. Ziffer eins
    Abteilungsleiter (Bezirkshauptmannschaft)

Aufgaben

Leitung einer Abteilung einer Bezirkshauptmannschaft; Kooperation mit anderen Bezirkshauptmannschaften und Zentraldienststellen im jeweiligen Fachbereich; hohes Maß an Selbstständigkeit

Verwendungsvoraussetzungen

Absolvierung eines der Verwendung entsprechenden Universitätsstudiums; Führungs und Verhandlungsgeschick sowie Berufspraxis; Erfahrung und Wissen in verschiedensten (Rechts-)Gebieten, dadurch neben einem breiten Wissensspektrum hohes Maß an Flexibilität

  1. Ziffer 2
    Facharzt mit spezifischen Kenntnissen

Aufgaben

Tätigkeiten nach dem Ärztegesetz und der Anstaltsordnung; Tätigkeiten im entsprechenden ärztlichen Sonderfach

Verwendungsvoraussetzungen

Universitätsstudium der Humanmedizin; Berechtigung zur selbstständigen Ausübung des Berufs als Facharzt; spezielle Kenntnisse durch mindestens fünfjährige krankenhausspezifische fachärztliche Tätigkeit

  1. Ziffer 3
    Konsiliarfacharzt

Aufgaben

Eigenverantwortliche Tätigkeiten nach dem Ärztegesetz und der Anstaltsordnung im entsprechenden ärztlichen Sonderfach ohne Eingliederung in eine Abteilung oder ein Institut

Verwendungsvoraussetzungen

Universitätsstudium der Humanmedizin und Berechtigung zur selbstständigen Ausübung des Berufs als Facharzt; vertiefte Fachkenntnisse; mehrjährige Berufspraxis

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 8

Leiter von Instituten für Hygiene und Mikrobiologie, medizinische und chemische Labordiagnostik, Nuklearmedizin, Pathologie und Radiologie (Primararzt)

              Aufgaben              Tätigkeiten nach dem Ärztegesetz, dem Oö. KAG und der Anstaltsordnung

              Verwendungsvoraus-              Universitätsstudium der Humanmedizin und Berechtigung zur selbstständigen Aus-

              setzungen              übung des Berufs als Facharzt; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung; mehrjährige

                            Berufspraxis; vertiefte Fachkenntnisse

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 7

Leiter von bettenführenden Abteilungen, von Instituten für Anästhesiologie und Intensivmedizin sowie Instituten für physikalische Medizin (Primararzt)

Aufgaben

Tätigkeiten nach dem Ärztegesetz, dem Oö. KAG und der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraussetzungen

Universitätsstudium der Humanmedizin und Berechtigung zur selbstständigen Ausübung des Berufs als Facharzt; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung; mehrjährige Berufspraxis; vertiefte Fachkenntnisse

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 6

  1. Ziffer eins
    Leiter einer abteilungsgleichen Organisationseinheit

Aufgaben

Leitung einer abteilungsgleichen Organisationseinheit beim Amt der Oö. Landesregierung;

Zusammenarbeit mit leitenden Bediensteten über- oder gleichgeordneter Organisationseinheiten, mit Vertretern anderer Bundesländer und/oder Bundesdienststellen; strategische Ausrichtung der Organisationseinheit an politischen Zielen der Landesregierung bzw. der übergeordneten Organisationseinheiten

Verwendungsvoraussetzungen

Absolvierung eines der Verwendung entsprechenden Universitätsstudiums. Von diesem Erfordernis kann abgesehen werden, wenn nach dem Bildungsgang und der bisherigen langjährigen beruflichen Tätigkeit angenommen werden kann, dass die für diese Verwendung erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen vorliegen. Besondere Fähigkeiten in der Mitarbeiterführung, Motivationsfähigkeit und Kooperationsgeschick.

  1. Ziffer 2
    Leiter einer kleinen Abteilung

Aufgaben

Leitung einer Organisationseinheit beim Amt der Oö. Landesregierung, die sowohl von der Anzahl der Mitarbeiter als auch der finanziellen Dimension als kleine Abteilung anzusehen ist.

Zusammenarbeit mit leitenden Bediensteten nach- oder gleichgeordneter Organisationseinheiten, mit Vertretern anderer Bundesländer und/oder Bundesdienststellen; strategische Ausrichtung der Organisationseinheit an politischen Zielen der Landesregierung; erster Ansprechpartner für das jeweils zuständige Regierungsmitglied; Verantwortlichkeit gegenüber dem Landesamtsdirektor und dem zuständigen Regie              rungsmitglied.

Verwendungsvoraussetzungen

Absolvierung eines der Verwendung entsprechenden Universitätsstudiums. Von diesem Erfordernis kann abgesehen werden, wenn nach dem Bildungsgang und der bisherigen langjährigen beruflichen Tätigkeit angenommen werden kann, dass die für diese Verwendung erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen vorliegen. Besondere Fähigkeiten in der Mitarbeiterführung, Motivationsfähigkeit und Kooperationsgeschick.

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 5

Abteilungsleiter

Aufgaben

Leitung einer Organisationseinheit beim Amt der Oö. Landesregierung; Zusammenarbeit mit leitenden Bediensteten nach- oder leichgeordneter Organisationseinheiten, mit Vertretern anderer Bundesländer und/oder Bundesdienststellen; strategische Ausrichtung der Organisationseinheit an politischen Zielen der Landesregierung; erster Ansprechpartner für das jeweils zuständige Regierungsmitglied; Verantwortlichkeit gegenüber dem Landesamtsdirektor und dem zuständigen Regie              rungsmitglied

Verwendungsvoraussetzungen

Absolvierung eines der Verwendung entsprechenden Universitätsstudiums. Von diesem Erfordernis kann abgesehen werden, wenn nach dem Bildungsgang und der bisherigen langjährigen beruflichen Tätigkeit angenommen werden kann, dass die für diese Verwendung erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen vorliegen. Besondere Fähigkeiten in der Mitarbeiterführung, Motivationsfähigkeit und Kooperationsgeschick.

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 4

  1. Ziffer eins
    Bezirkshauptmann

Aufgaben

Leitung einer Bezirkshauptmannschaft;

Verantwortung gegenüber dem Landesamtsdirektor und dem jeweils zuständigen Abteilungsleiter des Amtes der Landesregierung;

Kooperation mit anderen Bezirkshauptmannschaften, Zentraldienststellen, teilweise über die Bundesländergrenzen hinaus (auch international)

Verwendungsvoraussetzungen

Absolvierung eines der Verwendung entsprechenden Universitätsstudiums; besondere Fähigkeiten in der Mitarbeiterführung, Motivationsfähigkeit und Kooperationsgeschick

  1. Ziffer 2
    Leiter einer großen Abteilung

Aufgaben

Leitung einer Organisationseinheit beim Amt der Oö. Landesregierung, die auf Grund der Anzahl der Mitarbeiter bzw. finanziellen Dimension als große Abteilung anzusehen ist.

Zusammenarbeit mit leitenden Bediensteten nach- oder gleichgeordneter Organisationseinheiten, mit Vertretern anderer Bundesländer und/oder Bundesdienststellen; strategische Ausrichtung der Organisationseinheit an politischen Zielen der Landesregierung, erster Ansprechpartner für das jeweils zuständige Regierungsmitglied; Verantwortlichkeit gegenüber dem Landesamtsdirektor und dem zuständigen Regierungsmitglied.

Verwendungsvoraussetzungen

Absolvierung eines der Verwendung entsprechenden Universitätsstudiums. Von diesem Erfordernis kann abgesehen werden, wenn nach dem Bildungsgang und der bisherigen langjährigen beruflichen Tätigkeit angenommen werden kann, dass die für diese Verwendung erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen vorliegen. Besondere Fähigkeiten in der Mitarbeiterführung, Motivationsfähigkeit und Kooperationsgeschick.

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 3

Leiter einer großen Abteilung (bzw. Abteilungsgruppe) mit besonderer Bedeutung

Aufgaben

Leitung einer Organisationseinheit beim Amt der Oö. Landesregierung, die auf Grund der Anzahl der Mitarbeiter bzw. finanziellen Dimension als große Abteilung anzusehen ist. Zusätzliche Belastung durch die besondere Bedeutung der Abteilung.

Zusammenarbeit mit leitenden Bediensteten nach- oder gleichgeordneter Organisationseinheiten, mit Vertretern anderer Bundesländer und/oder Bundesdienststellen; strategische Ausrichtung der Organisationseinheit an politischen Zielen der Landesregierung, erster Ansprechpartner für das jeweils zuständige Regierungsmitglied; Verantwortlichkeit gegenüber dem Landesamtsdirektor und dem zuständigen Regierungs              mitglied.

Verwendungsvoraussetzungen

Absolvierung eines der Verwendung entsprechenden Universitätsstudiums. Von diesem Erfordernis kann abgesehen werden, wenn nach dem Bildungsgang und der bisherigen langjährigen beruflichen Tätigkeit angenommen werden kann, dass die für diese Verwendung erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen vorliegen. Hohes Maß an Fachwissen; besondere Kenntnisse der internen Verwaltung; besondere Fähigkeiten in der Mitarbeiterführung, Motivationsfähigkeit und Kooperationsgeschick.

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 2

Leiter einer großen Abteilung (bzw. Abteilungsgruppe) mit besonderer strategischer Bedeutung

Aufgaben

Leitung einer Organisationseinheit beim Amt der Oö. Landesregierung, die auf Grund der Anzahl der Mitarbeiter bzw. finanziellen Dimension als große Abteilung anzusehen ist. Zusätzliche Belastung durch die besondere strategische Bedeutung der Abteilung für den Amtsbetrieb. Zusammenarbeit mit leitenden Bediensteten nach- oder gleichgeordneter Organisationseinheiten, mit Vertretern anderer Bundesländer und/oder Bundesdienststellen; strategische Ausrichtung der Organisationseinheit an politischen Zielen der Landesregierung, erster Ansprechpartner für das jeweils zuständige Regierungsmitglied; Verantwortlichkeit gegenüber dem Landesamtsdirektor und dem zuständigen Regierungs              mitglied.

Verwendungsvoraus setzungen

Absolvierung eines der Verwendung entsprechenden Universitätsstudiums. Von diesem Erfordernis kann abgesehen werden, wenn nach dem Bildungsgang und der bisherigen langjährigen beruflichen Tätigkeit angenommen werden kann, dass die für diese Verwendung erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen vorliegen. Hohes Maß an Fachwissen; besondere Kenntnisse der internen Verwaltung; besondere Fähigkeiten in der Mitarbeiterführung, Motivationsfähigkeit und Kooperationsgeschick.

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 1

Landesamtsdirektor

Aufgaben

Leitung des inneren Dienstes des Amtes der Oö. Landesregierung; Verantwortung für den einheitlichen und geregelten Geschäftsgang in sämtlichen Zweigen der Landesverwaltung; Kooperation mit Landesamtsdirektoren anderer Bundesländer, zentraler strategischer Bundesdienststellen und Dienststellen anderer Länder sowie Regionen; Koordination der strategischen Gesamtziele der Landesregierung und damit letztverantwortlich der Landesregierung gegenüber

Verwendungsvoraussetzungen

Absolvierung des Universitätsstudiums der Rechtswissenschaften. Neben einem breiten, zugleich aber intensiven Fachwissen zentrale Kenntnisse der Amtsführung, der internen Verwaltung sowie der Mitarbeiterführung; das für einen Beamten auf höchster Ebene notwendige breite Wissen über Zusammenhänge und Abhängigkeiten der jeweiligen Verwaltungsbereiche.