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Nr. 92
Verordnung der Oö. Landesregierung vom 28. April 1997, mit der die Lehrpläne für land- und forstwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen erlassen werden
Auf Grund des § 11 Abs. 1 des O.ö. Land- und forstwirtschaftlichen Schulgesetzes, LGBl. Nr. 41/1976, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 80/1996, wird verordnet:Auf Grund des Paragraph 11, Absatz eins, des O.ö. Land- und forstwirtschaftlichen Schulgesetzes, Landesgesetzblatt Nr. 41 aus 1976,, zuletzt geändert durch das Landesgesetz Landesgesetzblatt Nr. 80 aus 1996,, wird verordnet:
§ 1 LehrpläneParagraph eins, Lehrpläne
Für die nachstehend genannten land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen werden die in den Anlagen A1 bis A10 und B1 bis B8 enthaltenen Lehrpläne erlassen:
Berufsschulen
Allgemeine Bildungsziele und allgemeine didaktische Grundsätze:
Anlage A1
Lehrplan der
Fachrichtung Landwirtschaft: Anlage A2
Fachrichtung Landwirtschaft (Anschlußlehre): Anlage A3
Fachrichtung Ländliche Hauswirtschaft: Anlage A4
Fachrichtung Gartenbau: Anlage A5 ee) Fachrichtung Forstwirtschaft: Anlage A6
Fachrichtung Forstwirtschaft (Anschlußlehre): Anlage A7
Fachrichtung Geflügelwirtschaft: Anlage A8 hh) Fachrichtung Feldgemüsebau (Anschlußlehre): Anlage A9
Fachrichtung Pferdewirtschaft: Anlage A10
Fachschulen
Allgemeine Bildungsziele und allgemeine didaktische Grundsätze:
Anlage B 1
Lehrplan der
Fachrichtung Landwirtschaft: Anlage B2 bb) Fachrichtung Landwirtschaft (Sonderform „Landwirtschaft und Baugewerbe"): Anlage B3
Fachrichtung Landwirtschaft (Sonderform „Landwirtschaft und Urlaub am Bauernhof"): Anlage B4
Fachrichtung Landwirtschaft (Sonderform „Fachschule für Erwachsene"): Anlage B5 ee) Fachrichtung Ländliche Hauswirtschaft:
Anlage B6
Fachrichtung Ländliche Hauswirtschaft (Sonderform „Altenbetreuung"): Anlage B7 gg) Fachrichtung Pferdewirtschaft:
Anlage B8
§ 2 LehrstoffverteilungParagraph 2, Lehrstoffverteilung
(1) Für jeden Unterrichtsgegenstand dieser Lehrpläne, ausgenommen den Religionsunterricht, ist von den unterrichtenden Lehrern zur Vorbereitung des Unterrichtes a) für die Berufsschulen bis längstens zwei Wochen
nach Beginn einer Schulstufe eine provisorische und bis längstens vier Wochen nach Beginn einer Schulstufe eine definitive Lehrstoffverteilung,
b) für die Fachschule bis längstens vier Wochen nach Beginn einer Schulstufe eine provisorische und bis längstens acht Wochen nach Beginn einer Schulstufe eine definitive Lehrstoffverteilung zu erstellen.
(2) Diese Lehrstoffverteilung hat an der Schule aufzuliegen und muß allen unterrichtenden Lehrern zugänglich sein.
(3) In dieser Lehrstoffverteilung ist der Lehrstoff laut Lehrplan näher auszuführen und zumindest auf die einzelnen Unterrichtswochen aufzuteilen. Ferner sind die jeweils entsprechenden Lernziele und die vorgesehenen Unterrichtsmittel anzugeben.
§ 3 InkrafttretenParagraph 3, Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit 1. September 1997 in Kraft.
Anlage A1
LEHRPLÄNE DER BERUFSSCHULEN
I. Allgemeine Bildungszielerömisch eins. Allgemeine Bildungsziele
Die Berufsschule hat die Aufgabe
den Schülern die schulische Grundausbildung für eine Berufstätigkeit in der Land- und Forstwirtschaft zu vermitteln,
die Schüler zu demokratischen, heimat- und berufsverbundenen, sittlich und religiös gefestigten und ökosozial denkenden Staatsbürgern heranzubilden,
die Allgemeinbildung der Schüler in einer der künftigen Berufstätigkeit angemessenen Weise zu erweitern und zu vertiefen sowie insbesondere auch die Grundlage für die spätere fachliche Weiterbildung zu schaffen.
Im Rahmen dieser Aufgabenstellung sind den Schülern besonders die ökologischen Zusammenhänge und die Wichtigkeit der nachhaltigen, naturgerechten Landbewirtschaftung bewußt zu machen.
Sicherung des Unterrichtsertrages
Die Festigung des bereits erworbenen Bildungsgutes ist besonders zu fördern. Der erlebniserfüllte Unterricht, die Selbsttätigkeit, die einprägsame Erarbeitung und Darbietung in Wort, Schrift und Zeichnung sowie der Einsatz von Lehr- und Lernmitteln und die Aktualisierung des Stoffes schaffen gute Voraussetzungen für ein dauerndes Behalten. Durch sinnvolles Üben, Wiederholen und Anwenden wird der notwendige Bestand an grundlegenden Kenntnissen und Fertigkeiten gesichert.
Leistungskontrollen sind maßvoll in den Unterricht einzubauen und sollen auch der Sicherung des Unterrichtsertrages und der Leistungssteigerung dienen.
Konzentration der Bildung
Der Unterricht hat stets auf das Bildungsziel der Schule Bedacht zu nehmen. Der Unterricht ist so zu gestalten, daß die Schüler die Zusammenhänge aller Stoffgebiete eines Gegenstandes überblicken können. Sachliche Zusammenhänge zwischen den Unterrichtsgegenständen sowie Wechselbeziehungen zwischen allgemeinbildendem und fachlichem Unterricht sind bewußt zu machen bzw. herzustellen, wobei dem fächerübergreifenden sowie dem Projektunterricht besondere Bedeutung zukommen.
II. Allgemeine didaktische Grundsätzerömisch II. Allgemeine didaktische Grundsätze
Einführung in den Unterricht
Da die Schüler über eine unterschiedliche Bildungsreife verfügen und unterschiedliche Vorkenntnisse mitbringen, hat des Unterricht in jedem Gegenstand auf den vorhandenen Kenntnissen aufzubauen und dementsprechend bedachtsam zu beginnen. Bei Bedarf sind die Schüler in die Techniken des Lernens und in die Arbeitsweise einer berufsbildenden Schule einzuführen.
Rücksichtnahme auf die Eigenart der Schüler
Bei den Berufsschülern ist das Interesse nach Weiterbildung bei jeder Gelegenheit zu fördern.
Um die Unterrichts- und Erziehungsarbeit möglichst wirksam zu gestalten, ist sie der individuellen Eigenart des einzelnen Schülers und seiner Entwicklung anzupassen. Dies verlangt eine weitgehende Berücksichtigung der geistigen, psychischen und körperlichen Anlagen, der Geschlechtsunterschiede, der Vorbildung, der Milieuverhältnisse und der altersabhängigen Interessensunterschiede. Lebens- und Berufsnähe
Der Unterricht hat von der bäuerlichen Lebens- und Arbeitswelt auszugehen und muß die Lebenswirklichkeit der Schüler berücksichtigen. Die laufenden Veränderungen der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Verhältnisse zwingen zu ständiger Anpassung des Lehrgutes an die Bedürfnisse der Berufspraxis, sodaß dem Lehrer die Verantwortung für eine sorgfältige Auswahl und Ergänzung des Lehrstoffes nicht abgenommen werden kann.
Heimatverbundenheit und Weltaufgeschlossenheit, Achtung vor Bewahrenswerten und der Wille zur Neugestaltung sind auf angemessene Weise zu verknüpfen und zu fördern.
Die Einführung des Schülers in die fachliche Begriffswelt verlangt größtmögliche Anschaulichkeit. Zur Schaffung klarer Vorstellungen sind sorgfältig ausgewählte Unterrichtsmittel heranzuziehen, eine bloß abstrakte oder verbale Wissensvermittlung ist zu vermeiden. Lehrbücher und audio-visuelle Hilfsmittel sind in Unterricht und Erziehung sinnvoll anzuwenden. Lehrausgänge, Exkursionen und andere Schulveranstaltungen stellen Verbindungen zwischen Schulunterricht und Berufspraxis her. Praktische Übungen und Unterweisungen in den Lehrwerkstätten, im Schulbetrieb und in den Praxisbetrieben veranschaulichen und vertiefen den Lehrstoff.
Selbsttätigkeit der Schüler
Das Lernen ist soweit als möglich auf Selbsttätigkeit zu gründen, um das Bildungsinteresse, die Selbständigkeit und das Selbstvertrauen zu fördern. Kritisches Denken soll zu objektiver Urteilsbildung motivieren.
Der Erziehung zu Verantwortungsbewußtsein für alle Bereiche der Gesellschaft muß Raum gegeben werden.
Mindestforderung und Erweiterungsstoffe
Ist die Aneignung des im Lehrplan vorgesehenen Lehrstoffes gesichert, so kann der Lehrstoff erweitert werden. Dies hat auch bei Eintreten von Neuerungen bzw. wesentlichen Veränderungen auf dem agrarischen Sektor zu geschehen.
Dem Praktischen Unterricht ist auf Grund seiner großen Bedeutung für den landwirtschaftlichen Betrieb, aber auch für das Erlernen eines außerlandwirtschaftlichen Berufes, entsprechendes Gewicht beizumessen.
Durch gezielte Arbeitsunterweisungen und Übungen soll jeder 5chüler grundlegende Kenntnisse und praktische Fertigkeiten erwerben. Rationelle Arbeitsmethoden und zeitgemäße Arbeitstechniken sind zu vermitteln.
Fächerübergreifendes Unterrichtsprinzip
In allen entsprechenden Unterrichtsgegenständen sind zu behandeln:
Fragen des Natur- und Umweltschutzes
Zusammenhänge zwischen ~5konomie und Ökologie im Sinne einer nachhaltigen Bodenbewirtschaftung und einer artgerechten Bierhaltung Unfall- und Brandverhütung
Zwischenbetriebliche Zusammenarbeit und Kooperationsmöglichkeiten Partnerschaftliche Betriebs- und Lebensführung
Pflege des sprachlichen Ausdrucks und der Rechtschreibung
Ein über die einzelnen Fachgebiete hinausreichendes, vernetztes Denken in Verbindung mit einem langfristig ausgerichteten Verantwortungsbewußtsein soll die Unterrichts- und Erziehungsarbeit prägen und zu einer entsprechenden Lebenshaltung beitragen.
Methodenfreiheit und Methodengerechtigkeit
Bei Beachtung der dargelegten Grundsätze sind Wahl und Anwendung der Unterrichtsmethode frei. Diese sind vor allem bestimmt von der sachlogischen Struktur des Lehrgutes, vom Entwicklungs- und Leistungsstand der Schüler und der Klasse in ihrer Gesamtheit, vom Ziel des jeweiligen Unterrichtsabschnittes und von schulorganisatorischen und sachlichen Voraussetzungen für den Unterricht.
Die Methodenfreiheit bietet Raum für schöpferische Leistung und überträgt dem Lehrer eine verantwortungsvolle Aufgabe und die Pflicht, sich ständig weiterzubilden.
Die Wahl der adäquaten Unterrichtsmethode ist von zentraler Bedeutung für den Unterrichtserfolg.
Anlage A2 Didatktische Grundsätze
Auf richtiges Sprechen, Schreiben und Lesen ist in allen Unterrichtsgegenständen zu achten. Die Schüler sind vor allem zum Sprechen in ganzen Sätzen aufzufordern. Durch Sprechübungen sollen die Schüler zu sicherem Auftreten und zu klarer Ausdrucksweise gelangen.
Bei allen schriftlichen Arbeiten ist zur Selbständigkeit zu erziehen. Je Schulstufe 1 Schularbeit.
LEHRPLAN DER BERUFSSCHULE, FACHRICHTUNG LANDWIRTSCHAFT (1., 2. und 3. Schulstufe) Stundentafel (Stundenausmaß und Gesamtstundenzahl der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
Rechnen
Unterrichtsgegenstände Stundenausmaß je I Gesamt-
(Pflichtgegenstände) Woche und Schulstufe Stundenzahl
Allgemeinbildende
Unterrichtsgegenstände:
Religion 2 48
Deutsch
(einschließlich Schriftverkehr) 2 - 3 48 - 72
i
Rechnen 2 48
Politische Bildung 2 4$
Lebenskunde ~ '
(einschließlich Gesundheitslehre) I 2 48
Leibesübungen 1 - 2 24 - 48
Musische Bildung g - 1 ~ D - 24
Summe allgemeinbildender I
! Unterrichtsgegenstände 12 i 288
Berufsbildende
Unterrichtsgegenstände:
Pflanzenbau 5 ~ 12D
Waldwirtschaft 2 4$
Tierhaltung 5 120
Landtechnik und Baukunde 6 12D
Betriebswirtschaft 3 ~ 72
i
I, Praktischer Unterricht*) 6 144
Summe heruf5bildender
Unterrichtsgegenstände 26 624
Gesamtstundenzahl 38 912
*) Unterricht in Schülergruppen
Erste-Hilfe-Kurs in Blockform mit 8 Doppelstunden Spezialvorträge zu
ausgewählten Fachgebieten
Deutsch (einschließlich Schriftverkehr)
Eildungs- und Lehraufgabe
Die Schüler sollen befähigt werden, sich in Wort und Schrift klar und richtig auszudrücken. Sie sollen in der Lage sein, den privaten und beruflichen Schriftverkehr ordnungsgemäß durchzuführen. Gute Ausdrucksweise und sicheres Auftreten sind bei Rede und Diskussion zu schulen. Das Erzählen ist zu üben.
Das Interesse am Lesen als Möglichkeit persönlicher und beruflicher
Weiterbildung ist zu fördern.
Lehrstoff
1., 2. und 3. Schulstufe Rechtschreiben und Sprachlehre:
Festigung der Rechtschreibung und der wesentlichen Grammatikkenntnisse. Erweiterung des Wortschatzes und Behandlung einschlägiger Fachausdrücke, Fremdwörter und Abkürzungen. Gebrauch von Wörterbüchern und Nachschlagwerken.
Sprecherziehung: Behebung sprachlicher Mängel. Schulung der Ausdrucksfähigkeit durch Erzählen, Berichten, Kurzreferate und Diskussionen.
Schriftverkehr: Abfassen von wichtigen Schriftstücken privater und beruflicher Art. Ausfüllen von Formularen, Zahlungsverkehr.
Lesen: Anleitung zum richtigen Lesen und Vorlesen.
Eildungs- und Lehraufgabe
Die Schüler sollen befähigt werden, im Berufsleben anfallende rechnerische Probleme zu erfassen und sicher zu lösen. Die Sicherheit in der Beherrschung der Grundrechnungsarten als Voraussetzung für das berufliche Rechnen ist zu verbessern. Die Schüler sind zu genauer und sorgfältiger Arbeit zu erziehen. Lehrstoff 1. Schulstufe
Festigung der Grundrechnungsarten mit ganzen Zahlen, Dezimal- und Bruchzahlen
Maße und Gewichte Schlul3rechnungen Flächenberechnungen
Schulstufe Körperberechnungen Prozent- und Promillerechnungen Misthangs- und Verhältnisrechnungen
Zins- und Zinseszinsrechnungen Maßstabgetreues Zeichnen Angewandtes Rechnen: Beispiele aus den Fachgegenständen Didaktische Grundsätze
Durch Verwendung von Rechenbeispielen und Zahlenmaterial aus dem beruflichen Alltag ist der Unterricht lebensnah zu gestalten. Kopfrechnen und Schätzen ist zu üben.
Faustzahlenbücher und technische Hilfsmittel sind sinnvoll in den Unterricht einzubauen.
Je Schulstufe 1 Schularbeit.
Politische Bildung
Bitdungs- und Lehraufgabe
Die politische Bildung hat das Ziel, dem Jugendlichen die Fundamente eines demokratischen Staates, dessen Spielregeln und Funktionsweisen im politischen Alltag darzulegen. Neben der Erziehung zu demokratischer Gesinnung ist die Bereitschaft zur Mitarbeit und Mitverantwortung in der Gemeinschaft zu wecken und zu fördern. Lehrstoff 1. Schulstufe
Die österreichische Bundesverfassung Rechte und Pflichten des Staatsbürgers Gerichtsbarkeit
Überblick über die Gesetzgebung und Vollziehung des Landes und Bundes
Die Gemeinde (Aufgaben, Funktionen, Selbstverwaltung) 2. Schulstufe Berufsaus- und Weiterbildung
Standeskunde und Standesvertretung in der Landwirtschaft Wichtige Rechtsvorschriften für die Landwirtschaft
Politische Parteien und ihre ideologischen Grundlagen Agrarpolitische Grundfragen und aktuelle Themen Der Bauer in der Politik
Didaktische Grundsätze
Die Bedeutung der Politik als Mittel zur Gestaltung eines friedvollen Zusammenlebens von Menschen, Interessensgruppen und Völkern ist wiederhol! herauszustreichen. Das Interesse der Schüler für aktuelle
politische Vorgänge in Gemeinde und Staat ist mit Hilfe von
Publikationen und Massenmedien zu wecken.
Lebenskunde (einschließlich Gesundheitslehre}
Musische Bildung
Eildungs- und Lehraufgabe
Die Schüler sollen in diesem Gegenstand Freude und Interesse am
Musischen gewinnen und zur sinnvollen Freizeitgestaltung angeregt
werden.
Eildungs- und Lehraufgabe
Den Schülern ist einsichtig zu machen, daß Selbstbildung und partnerschaftliches Verhallen das ganze Leben hindurch notwendig sind.
Die Schüler sollen bei der Suche nach einer lebensbestimmenden Wertordnung und Einstellung eine Hilfe erhalten.
Die Verantwortung des einzelnen für die Gemeinschaft ist bewußt zu machen.
Der Wert der Gesundheit und die Verantwortung, sich gesund zu erhalten, ist den Schülern nahezubringen.
Grundlegende Kenntnisse einer gesunden Lebensführung sind zu vermitteln.
Lehrstoff 1. Schulstufe
Höfliches und mitmenschliches Verhalten Jugendschutzgesetz
Gesundheit und Körperpflege
Gefährdung der Gesundheit (Berufskrankheiten, Genußmittel-, Drogen- und Heilmittelmißbrauch)
Verkehrserziehung und Unfallverhütung Erste-Hilfe-Leistung
Entwicklungsphasen des Menschen
Körperliche, geistige und seelische Lebensbedürfnisse Freundschaft und Partnerschaft Geschlechtserziehung
Partnerschaft in Ehe und Familie Fest- und Feiergestaltung Freizeitgestaltung
Der ländliche Raum als Lebensraum Nachbarschaft und Dorfgemeinschaft Mitgestaltung am öffentlichen Leben Bedeutung von Brauchtum, Kultur und Religion
Verantwortungsbewußte Lebensführung
Didaktische Grundsätze
Im Unterricht sollen vorwiegend Beispiele aus dem Leben der Schüler behandelt werden. Dem Gelegenheitsunterricht ist neben den anderen Unterrichtsgrundsätzen besonderes Augenmerk zu schenken. Richtiges Benehmen, gute Umgangsformen und sicheres Auftreten sind zu üben. Die Schüler sind zu einer gesunden Lebensführung anzuhalten.
Leibesübungen
Eildungs- und Lehraufgabe
Der Unterricht soll die Schüler befähigen, ihre natürliche Beweglichkeit und körperliche Ausdauer zu verbessern. Gesunder Leistungswille und Einordnung in die Gemeinschaft sind anzuerziehen. Die Bereitschaft zu sportlicher Betätigung über die Schule hinaus soll gefördert werden.
Lehrstoff 1., 2. und 3. Schulstufe
Kräftigungs-, Dehnungs- und Lockerungsübungen
Übungen zur Verbeugung und Bekämpfung von Haltungsschäden
Leistungsübungen (Leichtathletik u.a.)
Spiele Schwimmen Wintersport
Didaktische Grundsätze
Beim Aufbau der Unterrichtsstunde ist auf örtliche Gegebenheiten und die unterschiedliche Belastbarkeit der Schüler zu achten. Der Gesundheit und Sicherheit der Schüler ist größte Aufmerksamkeit zu widmen.
Die Turnübungen sollen einen Ausgleich zur einseitigen körperlichen Arbeit darstellen und Haltungsschäden vorbeugen helfen.
Lehrstoff
1., 2. und 3. Schulstufe Singen:
Stimmbildung und Atemtechnik
Volkslieder und andere Lieder, die dem Jahresablauf und dem Fest- und Lebenskreis entsprechen
Religiöse Lieder Bildnerische Erziehung:
Gestalten aus der Vorstellung und nach Vorlagen
Didaktische Grundsätze
Es ist danach zu trachten, daß jede aktive Betätigung auf musischem Gebiet Freude bereitet und gerne geschieht. Eine Überforderung der Schüler durch zu schwieriges Lied- und Musikgut ist zu vermeiden.
Pflanzenbau
Eildungs- und Lehraufgabe
Den Schülern sind unter Berücksichtigung ökologischer und wirtschaftlicher Gesichtspunkte Grundkenntnisse über Bodenkunde und Pflanzenbau zu vermitteln.
Die Bedeutung einer nachhaltigen Bodenfruchtbarkeit ist besonders bewußt zu machen.
Die Markt- und Absatzlage und die regionalen Verhältnisse sind zu
berücksichtigen.
Lehrstoff 1. Schulstufe
Chemische Grundbegriffe
Pflanzenkunde (Bau und Leben der Pflanze, Systematik der landwirtschaftlichen Kulturpflanzen)
Wetter und Klima
Boden: Bodenbildung, Bestandteile und Eigenschaften des Bodens, Bodenarten, Bodenstruktur, Bodenbearbeitung, Bodenschutz Dünger und Düngung
Schulstufe Fruchtfolge Pflanzenschutz Biologischer Landbau Spezieller Pflanzenbau
Anbau, Düngung, Fruchtfolge, Pflege und Ernte der Getreidearten, Hackfrüchte, Feldfutterpflanzen, Eiweiß- und Ölpflanzen und Zwischenfrüchte
Schulstufe Grünlandwirtschaft Futterkonservierung Obstbau Sonderkulturen Spezielle Fragen der Bodenbewirtschaftung und des Pflanzenbaues Den Pflanzenbau betreffende rechtliche Bestimmungen Didaktische Grundsätze
Der Unterricht ist möglichst praxisnah zu gestalten. Auf Flurbegehungen, Pflanzenbestimmungen und Anlegen von Sammlungen ist Wert zu legen. Auf die Bedeutung der Unfallverhütung, des Natur- und Umweltschutzes und eines verantwortungsbewußten Pflanzenschutzes ist besonders hinzuweisen. Die Notwendigkeit und Verantwortung zur Erzeugung gesunder und hochwertiger Produkte ist bewußt zu machen. Je Schulstufe 1 Schularbeit.
Waldwirtschaft
Bitdungs- und Lehraufgabe
Den Schülern ist jenes Wissen zu vermitteln, das ihnen eine zeitgemäße Bewirtschaftung im Bauernwald ermöglicht. Über wichtige forstliche Geräte und Maschinen und deren Wartung und Pflege ist ein Einblick zu geben.
Im besonderen ist der Wald als Lebensgemeinschaft, als Erholungsraum und als Lieferant des Rohstoffes Holz darzustellen. Die Gefährdung des Waldes ist zu behandeln.
Lehrstoff 1. Schulstufe
Bedeutung und Funktionen des Waldes Standortskunde
Die wichtigsten Baumarten und ihre Ansprüche und Verwendung
Natürliche und künstliche Bestandesbegründung
Waldpflege: Kultur- und Jungwuchspflege, Dickungspflege, Durchforstung, Betriebsformen und Hiebsaiten, Schutz des Waldes
Waldarbeitslehre: Geräte, Maschinen, persönliche Ausrüstung, Arbeitsverfahren, Entlohnung, Kosten, Unfallverhütung
Holzernte und Vermarktung: Schlägerung, Bringung, Lagerung, Ausformung, Holzabmaß, Holzverkauf, Holzmarkt
Waldaufschließung Forstrechtliche Bestimmungen und Steuerfragen Didaktische Grundsätze
Der Unterricht soll möglichst praxisnah und auf die Belange des Bauernwaides abgestimmt sein. Praktische Erfahrungen der Schüler sind einzubeziehen. Auf markt- und betriebswirtschaftliche Erfordernisse ist Bedach# zu nehmen.
Hinweise auf typische Berufsunfälle und deren Verhütung sind zu
geben.
Tierhaltung
Bitdungs- und Lehraufgabe
Es sind Grundkenntnisse über Bau und Lebensvorgänge des Tierkörpers zu vermitteln. Eine Verbindung zwischen wirtschaftlicher, marktgerechter Erzeugung und einer tiergerechten und umweltschonenden Tierhaltung ist herzustellen. Fragen der Verarbeitung und Vermarktung sind zu behandeln.
Lehrstoff
Bedeutung der Tierproduktion
Bau und wichtige Lebensvorgänge des Tierkörpers Grundsagen der Fütterung:
Grundbegriffe der Fütterung Zusammensetzung des Futters Futterwertmaßstäbe, Futtermittelkunde, Rationsberechnung
Futtermittelgesetz
Milchwirtschaft und Fleischkunde
Grundlagen der Züchtung: Vererbungslehre
Rind: Züchtung, Fütterung, Haltung und Pflege, Rassen und Zuchtorganisationen
Andere Haustierarten: Pferd, Schaf, Ziege u.a.
Schwein: Züchtung, Fütterung, Haltung und Pt3ege, Rassen und Gebrauchskreuzungen, Zuchtorganisationen
Verwerfung und Absatz von Tierprodukten Tiergesundheit: Hygiene, Krankheiten, Seuchen Massentierhaltung, Umweltschutz
Die Tierhaltung betreffende rechtliche Grundlagen
didaktische Grundsätze
Futterberechnungen sowie Beurteilungs- und Bestimmungsübungen sind in den Unterricht einzubauen. Fragen des Tierschutzes und des Umweltschutzes sind zu behandeln. Auf mögliche Arbeitsvereinfachungen und auf die Gefahren im Umyang mit Tieren ist hinzuweisen.
Je Schulstufe 1 Schularbeit.
Landtechnik und Baukunde
Eildungs- und Lehraufgabe
Dem Schüler ist ein technisches Grundwissen zu vermitteln, das ihn befähigt, die wichtigsten Landmaschinen, ihre Funktion und ihren Einsatz zu verstehen. Über die Wartung dieser Maschinan und Geräte und über
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die Werkstattausrüstung des Betriebes sind die Schüler verstärkt zu unterweisen. Vordringlich zu behandeln sind der überbetriebliche Maschineneinsatz, Mechanisierungsketten und Unfallverhütung. Im Baukundeunterricht sind Grundkenntnisse über Planung, Errichtung, Pflege und Instandsetzung von Gebäuden zu vermitteln. Lehrstoff 1. Schulstufe
Grundlagen der Landtechnik: physikalische Grundlagen, Werkstoffkunde, Maschinenelemente
Einrichtung der bäuerlichen Hofwerkstätte und Werkzeugkunde
Elektrizität
Verbrennungsmotoren
Der Traktor und die wichtigsten Landmaschinen (Bauarten, Einsatz, Unfallschutz)
Wartung und Pflege der Maschinen und Geräte
Arbeitsketten, wirtschaftliche Betriebsmechanisierung, überbetrieblicher Maschineneinsatz
Baukunde: Planung, Kosten Baustoffe Energiesparende Maßnahmen Didaktische Grundsätze
Der Unterricht hat sich an den notwendigen Ertordernissen des landwirtschaftlichen Betriebes zu orientieren. Technische Einzelheiten sind nur so weit zu behandeln, als dies zum Verständnis der Funktion und für den praktischen Einsatz der Maschinen von Bedeutung ist.
Auf die Unfall- und Brandverhütung ist besonders hinzuweisen. Je
Schulstufe 1 Schularbeit.
Betriebswirtschaft
Bitdungs- und Lehrausgabe
Die Schüler sollen befähigt werden, die Betriebsverhältnisse richtig zu erheben, zu beurteilen und darzustellen. Das Verständnis für wirtschaftliche Vorgänge und Zusammenhänge sowie für Betriebsaufzeichnungen ist zu wecken. Ebenso ist das Verständnis für rationelle Führung eines bäuerlichen Betriebes, für zweckmäßige Einrichtung, für die Anpassung der Produktion an den Markt, für die unternehmerische Tätigkeit und für die überbetriebliche Zusammenarbeit zu fördern.
Lehrstoff 1. Schulstufe
Erhebung von Betriebsdaten Erzeugungsgrundlagen Rechtliche Grundlagen des landwirtschaftlichen Betriebes Grundbuchauszug, Grundbesitzbogen, Einheitswertbescheid, Lageplan, Belegsammlung
Erhebung der Vermögensbestandteile und deren Bewertung Leistungen und Kosten der Produktion
Ermittlung des Betriebserfolges
Grundzüge der Investitions- und Finanzierungsrechnung
Einfache Formen betrieblicher Aufzeichnungen Bedeutung und Systems der Buchführung Überbetriebliche Zusammenarbeit
Wichtige Steuern und Versicherungen in der Landwirtschaft Didaktische Grundsätze
Der Gegenstand darf nicht als Spezialfach mit Abgrenzungen gesehen werden. Eine enge Verbindung mit den anderen Unterrichtsgegenständen ist herzustellen. Der Unterricht ist praxisnah und mit Übungen zu gestalten. Vergleiche sind anzustellen. Die Einbeziehung der Elternbetriebe in den Unterricht ist erforderlich.
Das Interesse an ständigen Betriebsaufzeichnungen ist durch Anlegen einer Belegsammlung und Ermittlung sonstiger betriebswirtschaftlicher Daten zu wecken.
Je Schulstufe 1 Schularbeit.
Praktischer Unterricht
Bitdungs- und Lehraufgabe
Im praktischen Unterricht ist das erworbene fachliche Wissen des Schülers in einer auf die zukünftige Berufstätigkeit ausgerichteten Form anzuwenden. Die Schüler sollen befähigt werden, landwirtschaftliche Arbeiten selbständig und richtig durchzuführen. Auf Unfallgefahren und deren Verhütung ist stets hinzuweisen. Die Freude an gediegener Arbeitsleistung soll gestärkt werden. Anlage A3
LEHRPLAN DER BERUFSSCHULE, FACHRICHTUNG LANDWIRTSCHAFT
(Anschlußlehre)
Stundentafel (Stundenausmaß und Gesamtstundenzahl der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
Lehrstoff Pflanzenbau: Erkennungs-, Bestimmungs- und Beurteilungsübungen an Boden und Pflanzen
Fruchtfolgeplan, Düngeplan Tierhaltung:
Erkennen und Beurteilung der wichtigsten Futtermittel Heu- und Gärfutterbeurteilung
Tierbeurteilung; Melkarbeit und Klauenpflege Kennenlernen von
Stalleinrichtungen Landtechnik und Baukunde:
Die Hofwerkstätte und ihre Einrichtung
Umgang mit Handarbeitsgeräten und Werkzeugen Instandsetzung von
Werkzeugen
Materialkunde und Baustoffe
Einfache Holz- und Metallbearbeitung, Anfertigung einfacher Werkstücke Wartung und Pflege des Traktors und wichtiger
Landmaschinen
Unfall- und Brandverhütung Waldwirtschaft: Forstliche Erkennungs- und Bestimmungsübungen Handhabungsübungen und Instandhaltung von Forstwerkzeugen Wartung und Pflege der Motorsäge
Setzen von Jungbäumen, Durchforstung Obstbau:
Pflanzung, Schnitt und Erziehung Obstbaumpflege allgemein
Didaktische Grundsätze
Sind Voraussetzungen für den praktischen Unterricht an der Schule selbst nicht in ausreichendem Maß vorhanden, so ist der entsprechende Praxisunterricht in geeigneten Praxisbetrieben durchzuführen.
Unterrichtsgegenstände Stundenausmaß Gesamt(Pflichtgegenstände) je Woche Stundenzahl A1lgemeinbildende Unterrichtsgegenstände: i
Religion 1 10 Deutsch 1 10 Rechnen 2 20 Leibesübungen 2 20 Summe allgemeinbildender
Unterrichtsgegenstände 6 60 Berufsbildende Unterrichtsgegenstände: Pflanzenbau 6 60 i Wakfwirtschaft 2 I 20 Tierhaltung 6 60 Landtechnik und Baukunde I 6 60 Betriebswirtschaft 6 60 Praktischer Unterricht*) 6 60 ~~ Summe berufsbildender Unterrichtsgegenstände 32 320 Gesamtstundenzahl 38 380 *) Unterricht in SchülergruppenUnterrichtsgegenstände 6 60 Berufsbildende Unterrichtsgegenstände: Pflanzenbau 6 60 i Wakfwirtschaft 2 römisch eins 20 Tierhaltung 6 60 Landtechnik und Baukunde römisch eins 6 60 Betriebswirtschaft 6 60 Praktischer Unterricht*) 6 60 ~~ Summe berufsbildender Unterrichtsgegenstände 32 320 Gesamtstundenzahl 38 380 *) Unterricht in Schülergruppen
Die im Rahmen der Anschlußlehre berufsschulpflichtigen Schülerinnen sind bereits Absolventinnen der landwirtschaftüchen Fachschule der Fachrichtung Ländliche Hauswirtschaft, oder zumindest der Berufsschule der Fachrichtung Ländliche Hauswirtschaft. Das heißt, sie haben die Lehre in der Ländlichen Hauswirtschaft praktisch abgeschlossen. Im Lehrplan werden daher überwiegend nur mehr die rein fachlichen Belange der Anschlußlehre Landwirtschaft behandelt. Aus diesem Grund erfolgt auch eine Zusammenfassung und damit Ausdehnung der Berufsschuldauer auf 10 Wochen.
Deutsch
Bitdungs- und Lehraufgabe
Die Schüler sollen befähigt werden, sich klar und richtig
auszudrücken. Sicheres Auftreten und eine gute Ausdrucksweise sind
bei Rede und Diskussion zu schulen.
Lehrstoff
Selbstdarstellung durch Schulung der Ausdrucksweise Grundsätzliches
zur Sprecherziehung
Lesen, Erzählen, Bericht
Dialog, Wortmeldung, Diskussion, Statement, Redeübung, Vortrag
Telefongespräch, Vorstellungsgespräch
Didaktische Grundsätze
Auf richtiges Sprechen, Schreiben und Lesen ist in allen
Unterrichtsgegenständen zu achten. Die Schüler sind vor allem zum Sprechen in ganzen Sätzen aufzufordern.
Rechnen
Bitdungs- und Lehraufgabe
Die Schüler sollen befähigt werden, im Berufsleben anfallende rechnerische Probleme zu erfassen und sicher zu Ilsen. Erziehung zu genauer und sorgfältiger Arbeit.
Lehrstoff Anwendung von Schluß-, Prozent-, Flächen- und Raumberechnungen, Mischungs- und Durchschnittsrechnungen zur Lösung praktischer Beispiele aus dem landwirtschaftlichen Bereich Maßstabgetreues Zeichnen
Didaktische Grundsätze
Rechenaufgaben sollten vorwiegend aus dem Stoffgebiet der Fachgegenstände gewählt werden. Kopfrechnen und Schätzen ist zu üben. Faustzahlenbücher und technische Hilfsmittel sind sinnvoll in den Unterricht einzubauen.
stung, Schutz des Waldes
Waldarbeit: Grundsätze, Ausrüstung, Unfallverhütung Ernte und Vermarktung des Holzes
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht soll möglichst praxisnah und auf die Belange des Bauernwaldes abgestimmt sein. Die Schüler sollen zum selbständigen Beobachten von Natur- und Arbeitsvorgängen im Wald angeregt werden. Hinweise auf typische Berufsunfälle und deren Verhütung sind zu geben.
Tierhaltung
Leibesübungen
Bildungs- und Lehraufgabe
Ziel des Unterrichtes ist es, die gesunde körperliche Entwicklung zu fördern, besondere körperliche Fähigkeiten zur Entfaltung zu bringen, Liebe und Freude zur Bewegung und zum Sport auch in der Freizeit zu wecken und Ausdauer, Mut und Gemeinschaftssinn zu pflegen.
Lehrstoff Grundübungen Ausgleichs- und Lockerungsübungen
Leistungsübungen
Der Jahreszeit angepaßte sportliche Disziplinen Ballspiele Didaktische Grundsätze
Beim Aufbau der Unterrichtsstunde ist auf die Beschaffenheit der Sportstätte und die verschiedene Belastbarkeit der Schüler zu achten. Die Unterrichtsstunde ist vorwiegend in drei Teile zu gliedern: Aufwärmen (Grundübungen), Höhepunkt (Leistungsübungen, Kampfsport), Ausklang (Spieß. Die Übungen sollten dem Schüler Freude bereiten. Für Ordnung und Disziplin ist zu sorgen. Der Gesundheit und Sicherheit des Schülers ist größtes Augenmerk zu schenken. Bitdungs- und Lehraufgabe
Es sind Grundkenntnisse der Züchtung, Haltung und Fütterung zu vermitteln. Eine Verbindung zwischen wirtschaftlicher, marktgerechter Erzeugung und einer tiergerechten und umweltbewußten Tierhaltung ist herzustellen. Fragen der Verarbeitung und Vermarktung sind zu behandeln.
Lehrstoff Artgerechte Fütterung, Haltung und Pflege von Rindern, Schweinen, Schafen, Pferden und Geflügel
Alternativen in der Tierhaltung Grundlagen der praktischen Zuchtarbeit Fleischkunde
Absatz und Verwendung von Tieren und tierischen Produkten Tiergesundheit (Hygiene, Krankheiten, Seuchen) Rationsberechnungen Didaktische Grundsätze
Futterberechnungen sowie Beurteilungs- und Bestimmungsübungen sind in den Unterricht einzubauen. Fragen des Tierschutzes und des Umweltschutzes sind zu behandelst. Auf mögliche Arbeitsvereinfachungen und auf die Gefahren im Umgang mit Tieren ist hinzuweisen.
1 Schularbeit.
Pflanzenbau
Bitdungs- und Lehraufgabe
Den Schülern sind unter Berücksichtigung ökologischer und wirtschaftlicher Gesichtspunkte Grundkenntnisse über Bodenkunde und Pflanzenbau zu vermitteln.
Lehrstoff Bodengesundheit, Bodenfruchtbarkeit, Fruchtfolge Düngerlehre, Wirtscharts-, Handelsdünger, allg. Pflanzenschutz Grundsätze des biologischen Landbaues
Anbau, Düngung, Fruchtfolge, Pflege und Ernte der Getreidearten, der Hackfrüchte, der Feldfutterpflanzen, der Zwischenfrüchte und der Alternativ- und Sonderkulturen
Düngung, Pflege und Nutzung von Dauergrünland Pflanzenarten,
Futterkonservierung
Obstbau: Pflanzung, Erziehung und Schnitt, Pflege und Düngung, Ernte, Lagerung und Verwertung, Bedeutung des Obstbaues, v. a. im ländlichen Raum
Didaktische Grundsätze
Der Unterlicht ist möglichst praxisnah zu gestalten. Auf Arbeitsvereinfachungen, Natur- und Umweltschutz und die Unfallverhütung ist hinzuweisen. Die Notwendigkeit und Verantwortung zur Erzeugung gesunder und hochwertiger Produkte ist bewußt zu machen.
1 Schularbeit.
Waldwirtschaft
Bildungs- und Lehraufgabe
Den Schülern ist die Bedeutung des Waldes bewußt zu machen. Zu vermitteln sind die Grundkenntnisse der Waldwirtschaft. Lehrstoff Bedeutung und Funktionen des Waldes, Grunddaten, Gefährdungen Die wichtigsten Baumarten und ihre Ansprüche
Bestandesbegründung: Pflanzung, Naturverjüngung
Waldpflege: Kultur- und Jungwuchspflege, Dickungspflege, Durchfor
Landtechnik und Baukunde
Bitdungs- und Lehraufgabe
Die Schüler sind zu befähigen, die Funktionen wichtiger Landmaschinen und Geräte zu verstehen sowie Landmaschinen zu pflegen und zu warten.
Vordringlich zu behandeln sind der überbetriebliche Maschineneinsatz und die Unfallverhütung.
Der Baukundeunterricht hat Grundlagenwissen für die Errichtung und Sanierung von Gebäuden zu vermitteln.
Lehrstoff SI-Einheiten Einfache Grundlagen der Landtechnik:
Werkstoffe, Maschinenelemente, Verbrennungsmotoren
Bauteile des Traktors
Einsatz, Wartung und Pflege des Traktors und der wichtigsten Landmaschinen
Betriebsmechanisierung und damit zusammenhängende Fragen: Nutzen und Kosten, Wirtschaftlichkeit, überbetriebliche Mechanisierung
Baukunde: (Schwerpunkt: Rinder- und Schweinestallungen, bäuerliches Wohnhaus) Planung und Vorbereitung, Errichtung, Kosten, Finanzierung Sicherheitstechnische Vorschriften, Unfallverhütung Didaktische Grundsätze
Der Unterricht hat sich an die notwendigen Erfordernisse der landwirtschaftlichen Betriebe zu orientieren. Technische Einzelheiten sind nur so weit zu behandeln, als dies zum Verständnis der Funktion und für den praktischen Einsatz der Maschinen von Bedeutung ist.
Auf die Unfall- und Brandverhütung ist besonders hinzuweisen. 1
Schularbeit.
Betriebswirtschaft
Bitdungs- und Lehraufgabe
Den Schülern sind jene Kenntnisse zu vermitteln, die sie zur erfolgreichen Führung eines landwirtschaftlichen Betriebes befähigen. Überbetriebliche Zusammenarbeit und Fragen der Nebenerwerbslandwirtschaft sind zu behandeln.
Lehrstoff Kurze Wiederholung betriebswirtschaftlicher Grundbegriffe:
Leistungen und Kosten der Produkr3on, Maßstäbe des Betriebserfolges, Wettbewerbsvergleiche (Produktionsverfahren der Bodennutzung und Tierhaltung)
Fragen zur Betriebsführung: Betriebsorganisation Investitions- und Finanzierungsgrundsätze, Prüfung der Wirtschaftlichkeit Zwischenbetriebliche Zusammenarbeit, Maschinenringe Landwirtschaft und Nebenerwerb, Betriebsumstellung Betrieb und Haushalt
Betriebliche Aufzeichnungen: Bedeutung
Einfache Aufzeichnungen zur Ermittlung des Betriebserfolges (z.B. Landwirtschaftliches Aufzeichnungsbuch)
Aktuelles Wirtschaftsgeschehen
Didaktische Grundsätze
Der Gegenstand darf nicht als Spezialfach mit Abgrenzungen gesehen werden. Eine enge Verbindung mit anderen Unterrichtsgegenständen ist herzustellen. Der Unterricht ist praxisnaiv und mit Übungen zu gestalten. Vergleiche sind anzustellen. Die Einbeziehung der Elternbetriebe in den Unterricht ist erforderlich.
Das Interesse an ständigen Betriebsaufzeichnungen ist zu fördern. 1
Schularbeit.
Praktischer Unterricht
Bitdungs- und Lehraufgabe
Im praktischen Unterricht ist das erworbene fachliche Wissen des Schülers in einer auf die zukünftige Berufstätigkeit ausgerichteten Form anzuwenden. Die Schüler sollen befähigt werden, landwirtschaftliche Arbeiten selbständig und richtig durchzuführen. Auf Unfallgefahren und deren Verhütung ist stets hinzuweisen.
Lehrstoff a) Metallpraxis:
Gebrauch, Handhabung und Pflege von Werkzeugen, Geräten und Maschinen
Materialkunde Grundlegende Bearbeitungsgänge für einfache Werkstücke Wartungs- und Pflegearbeiten sowie kleinere Reparaturarbeiten an Landmaschinen und im technischen Bereich des Haushalts
Holzpraxis:
Gebrauch, Handhabung und Pflege von Werkzeugen, Geräten und Maschinen
Materialkunde
Übung von Fertigkeiten an einfachen Werkstücken, Oberflächenbehandlung
Reparaturarbeiten (z.B. Leimen von Holzverbindungen oder abgebrochenen Holzteilen, Befestigen von Stielen etc.)
Erkennungsübungen (Sämereien, Kulturpflanzen und Unkräuter, Gräser, Futtermittel etc.)
Veredelung landwirtschaftlicher Roherzeugnisse Hygienemaßnahmen im Sta11
Schutz gegen Wildverbiß (Wald, Obstgarten) Schnitt von Bäumen und Sträuchern
Didaktische Grundsätze
Sind Voraussetzungen für den praktischen Unterricht an der Schule selbst nicht in ausreichendem Maß vorhanden, so ist der entsprechende Praxisunterricht in geeigneten Praxisbetrieben durchzuführen.
Anlage A4
LEHRPLAN DER BERUF55CHULE, FACHRICHTUNG LÄNDLICHE HAUSWIRTSCHAFT
(1., 2. und 3. Schulstufe)
Stundentafel (Stundenausmaß und Gesamtstundenzahl der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
Unterrichtsgegenstände Stundenausmaß je Gesamt-
(Pflichtgegenstände) Woche und Schulstufe stundenzahl
Allgemeinbildende I
Unterrichtsgegenstände:
Religion 2 48
Deutsch
(einschließlich Schriftverkehr) 3 i 72
Rechnen 2 ; 48
Politische Bildung 2 48
Lebenskunde
(einschließlich Gesundheitslehre) 2 48
Leibesübungen 1 24
Musische Bildung 0 0
Summe allgemeinbildender
Unterrichtsgegenstände 12 288
Berufsbildende
Unterrichtsgegenstände:
Kinderpflege 1 24 i
Hauswirtschaft 3 72
Ernährung und Vorratswirtschaft 3 ~ 72
Wäsche- und Bekleidungskunde 2 ~ 48
Landwirtschaft
(einschließlich Gartenbau) 3 72
Betriebswirtschaft 2 48
Hausarbeit
U ter~ Kochen u. Vorratshaltung
nicht') Nähen und Handarbeit
Gartenarbeit u.8lumenpftege 12 288
Summe berufsbildender
Unterrichtsgegenstände 26 624
Gesamtstundenzahl 38 912
*) Unterricht in Schülergruppen
Erste-Hilfe-Kurs in Blockform mit 8 Doppelstunden Spezialvorträge zu
ausgewählten Fachgebieten
Deutsch (einschließlich Schriftverkehr)
Bitdungs- und Lehraufgabe
Die Schüler sollen befähigt werden, sich in Wort und Schrift klar und richtig auszudrücken. Sie sollen in der tage sein, den privaten und beruflichen Schriftverkehr ordnungsgemäß durchzuführen. Gute Ausdrucksweise und sicheres Auftreten sind bei Rede und Diskussion zu schulen. Das Erzählen ist zu üben.
Das Interesse am Lesen als Möglichkeit persönlicher und beruflicher Weiterbildung ist zu fördern.
Lehrstoff 1., 2. und 3. Schulstufe Rechtschreiben und Sprachlehre:
Festigung der Rechtschreibung und der wesentlichen Grammatikkenntnisse. Erweiterung des Wortschatzes und Behandlung einschlägiger Fachausdrücke, Fremdwörter und Abkürzungen. Gebrauch von Wörterbüchern und Nachschlagwerken.
Sprecherziehung: Behebung sprachlicher Mängel. Schulung der Ausdrucksfähigkeit durch Erzählen, Berichten, Kurzreferate und Diskussionen.
Schriftverkehr: Abfassen von wichtigen Schriftstücken privater und beruflicher Art. Ausfüllen von Formularen, Zahlungsverkehr.
Lesen: Anleitung zum richtigen Lesen und Vorlesen.
Didaktische Grundsätze
Auf richtiges Sprechen, Schreiben und Lesen ist in allen Unterrichtsgegenständen zu achten. Die Schüler sind vor allem zum Sprechen in ganzen Sätzen aufzufordern. Durch Sprechübungen sollen die Schüler zu sicherem Auftreten und zu klarer Ausdrucksweise gelangen.
Bei allen schriftlichen Arbeiten ist zur Selbständigkeit zu
erziehen. Je Schulstufe 1 Schalarbeit.
Rechnen
Bitdungs- und Lehraufgabe
Die Schüler sollen befähigt werden, im Berufsleben anfallende rechnerische Probleme zu erfassen und sicher zu lösen. Die Sicherheit in der Beherrschung der Grundrechnungsarten als Voraussetzung für das berufliche Rechnen ist zu verbessern. Die Schüler sind zu genauer und sorgfältiger Arbeit zu erziehen. Lehrstoff 1. Schulstufe
Festigung der Grundrechnungsarten mit ganzen Zahlen, Dezimal- und Bruchzahlen
Maße und Gewichte Schlußrechnungen Flächenberechnungen
Schulstufe Körperberechnungen Prozent- und Promillerechnungen Mischungs- und Verhältnisrechnungen
Zins- und Zinseszinsrechnungen Maßstabgetreues Zeichnen Angewandtes Rechnen: Beispiele aus den Fachgegenständen Didaktische Grundsätze
Durch Verwendung von Rechenbeispielen und Zahlenmaterial aus dem beruflichen Alltag ist der Unterricht lebensnah zu gestalten. Kopfrechnen und Schätzen ist zu üben.
Faustzahlenbücher und technische Hilfsmittel sind sinnvoll in den Unterricht einzubauen.
Je Schulstufe 9 Schularbeit.
Politische Bildung
Bitdungs- und Lehraufgabe
Die politische Bildung hat das Ziel, dem Jugendlichen die Fundamente eines demokratischen Staates, dessen Spielregeln und Funktionsweisen im politischen Alltag darzulegen. Neben der Erziehung zu demokratischer Gesinnung ist die Bereitschaft zur Mitarbeit und Mitverantwortung in der Gemeinschaft zu wecken und zu fördern. Lehrstoff 1. Schulstufe
Die österreichische Bundesverfassung Rechte und Pflichten des Staatsbürgers Gerichtsbarkeit
Überblick über die Gesetzgebung und Vollziehung des Landes und Bundes
Die Gemeinde (Aufgaben, Funktionen, Selbstverwaltung)
Berufsaus- und Weiterbildung
Standeskunde und 5tandesvertretung in der Landwirtschaft Wichtige Rechtsvorschriften für die Landwirtschaft
Politische Parteien und ihre ideologischen Grundlagen Agrarpolitische Grundfragen und aktuelle Themen
Der Bauer in der Politik
Didaktische Grundsätze
Die Bedeutung der Politik als Mittel zur Gestaltung eines friedvollen Zusammenlebens von Menschen, Interessensgruppen und Völkern ist wiederholt herauszustreichen. Das Interesse der Schüler für aktuelle politische Vorgänge in Gemeinde und Staat ist mit Hilfe von Publikationen und Massenmedien zu wecken.
Lebenskunde (einschließlich Gesundheitslehre}
Bitdungs- und Lehraufgabe
Den Schülern ist einsichtig zu machen, daß Selbstbildung und partnerschaftliches Verhalten das ganze Leben hindurch notwendig sind.
Die Schüler sollen bei der Suche nach einer lebensbestimmenden Wertordnung und Einstellung eine Hilfe erhalten.
Die Verantwortung des einzelnen für die Gemeinschaft ist bewußt zu machen.
Der Wert der Gesundheit und die Verantwortung, sich gesund zu erhalten, ist den Schülern nahezubringen.
Grundlegende Kenntnisse einer gesunden Lebensführung sind zu vermitteln.
Lehrstoff 1. Schulstufe
Höfliches und mitmenschliches Verhalten Jugendschutzgesetz
Gesundheit und Körperpflege
Gefährdungen der Gesundheit {Berufskrankheiten, Genußmittel-, Drogen- und Heilmittelmißbrauch)
Verkehrserziehung und Unfallverhütung Erste-Hilfe-Leistung
Entwicklungsphasen des Menschen
Körperliche, geistige und seelische Lebensbedürfnisse Freundschaft und Partnerschaft
Geschlechtserziehung Partnerschaft in Ehe und Familie Fest- und Feiergestaltung Freizeitgestaltung
Der ländliche Raum als Lebensraum Nachbarschaft und Dorfgemeinschaft Mitgestaltung am öffentlichen Leben Bedeutung von Brauchtum, Kultur und Religion
Verantwortungsbewußte Lebensführung
Didaktische Grundsätze
Im Unterricht sollen vorwiegend Beispiele aus dem Leben der Schüler behandelt werden. Dem Gelegenheitsunterricht ist neben den anderen Unterrichtsgrundsätzen besonderes Augenmerk zu schenken. Richtiges Benehmen, gute Umgangsformen und sicheres Auftreten sind zu üben. Die Schüler sind zu einer gesunden Lebensführung anzuhalten.
Leibesübungen
Bitdungs- und Lehraufgabe
Der Unterricht soll die Schüler befähigen, ihre natürliche Beweglichkeit und körperliche Ausdauer zu verbessern. Gesunder Leistungswille und Einordnung in die Gemeinschaft sind anzuerziehen. Die Bereitschaft zu sportlicher Betätigung über die Schule hinaus soll gefördert werden.
Lehrstoff
1., 2. und 3. Schulstufe
Kräftigungs-, Dehnungs- und Lockerungsübungen
Übungen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Haltungsschäden
Leistungsübungen (Leichtathletik u.a.)
Spiele Schwimmen Wintersport
Didaktische Grundsätze
Beim Aufbau der Unterrichtsstunde ist auf örtliche Gegebenheiten und die unterschiedliche Belastbarkeit der Schüler zu achten. Der Gesundheit und Sicherheit der Schüler ist größte Aufmerksamkeit zu widmen.
Die Turnübungen sollen einen Ausgleich zur einseitigen körperlichen Arbeit darstellen und Haltungsschäden vorbeugen helfen. Ernährung und Vorratswirtschaft
Kinderpflege
Bitdungs- und Lehraufgabe
Die Bedeutung der Kinderpflege und -erziehung als Voraussetzung für
eine gesunde körperliche und geistige Entwicklung soll den Schülern
bewußt gemacht werden.
Lehrstoff 1. Schulstufe
Einstellung zum Leben und zur Weitergabe des Lebens (Problematik der Abtreibung)
Biologische Grundlagen des Lebens (Zyklus* Befruchtung) Gesetzliche
Bestimmungen
Schwangerschaft
Schulstufe Geburt Säuglingsausstattung Ernährung und Pflege des Säuglings
Pflege, Entwicklung und Erziehung des Kindes (Sprachentwicklung, Trotzalter, Kindergartenreife, Schulreife, Pubertät) Didaktische Grundsätze
Der Lehrstoff soll auf entsprechende Kenntnisse aus dem Gegenstand Lebenskunde aufgebaut und durch geeignete Unterrichtsmittel gestaltet werden.
Hauswirtschaft
Bitdungs- und Lehraufgabe
Der Unterricht sott dse Schüler veranlassen, der Frage der Wohnkultur und einer rationellen Haushaltsführung entsprechende Bedeutung zuzumessen. Es sind jene Kenntnisse zu vermitteln, die es möglich machen, ein Heim zweckmäßig und geschmackvoll einzurichten, einen Haushalt zu führen und bei Notwendigkeit Gäste aufzunehmen und zu beherbergen. Die Schüler sind zur Beurteilung von Werkstoffen, der Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände sowie ihrer pfleglichen 8ehandlung zu befäfiigen. Grundkenntnisse der Bau- und Einrichtungsplanung sind zu vermitteln.
Lehrstoff 1. Schulstufe Hausarbeit Haushaltspflege (Aufräumen und Pflege der Wohnung und des Haushaltes)
Wäsche- und Kleiderpflege Tiscf~decfcen und Servieren Planung des Hauses und Einrichtung der Räume
Haushaltsführung (Merkmale, Funktion ünd Aufgabe des ländlichen Haushaltes, die Haushaltsangehörigen, Hilfe als Wohn- und Arbeitsstätte)
Die Ver- und Entsorgung des Haushaltes bezüglich Wasser, Strom, Brennstoffe und Abfälle
Bauliche und technische Einrichtungen des Wohnhauses Zuerwerb aus Vermietung von Räumen und aus dem Verkauf von Getränken, Speisen Bowle der Erbringung sonstiger Dienstleistungen im Rahmen einer gewerblichen oder nicht gewerblichen Zimmervermietung. Formen der Vermietung, Betreuung und Unterbringung der Gäste; Werbung und Schriftverkehr, Kalkulationen, Steuern, Abgaben, Versicherungen.
Didaktische Grundsätze
Die Befähigung zur rationellen Führung eines Haushaltes ist durch Bearbeitung von Beispielen und Arbeitsunter3agen in Gruppen zu vermitteln. Auf Fragen der Unfallverhütung ist besonders einzugehen. Je Schulstufe f Schularbeit.
Bitdungs- und Lehraufgabe
Der Unterricht hat Kenntnisse über Nährstoffe und Nahrungsmittel zu vermitteln. Er soll Verständnis für eine gesunde und bekömmliche Ernährung wecken und die Schüler befähigen, Mahlzeiten zusammenzustellen. Die Bedeutung einer sachgemäßen Vorratshaltung für die Ernährung ist bewul3t zu machen; die entsprechenden Verfahren sind darzulegen.
Lehrstoff 1. Schulstufe Ernährungslehre: Aufgaben der Ernährung
Arten, Aufgaben und Vorkommen der Nährstoffe Nahrungsmittelkunde:
Tierische Nahrungsmittel Pflanzliche Nahrungsmittel Speisefette
Kochlehre: Vorbereitung und Verarbeitung der Lebensmittel
Garmachungsarten
Grundrezepte
Schulstufe Ernährungslehre: Stoffwechsel Nährstoff- und Energiebedarf
Kostformen für gesunde, kranke, junge und alte Menschen (Normal-, Roh-, Schon-, Diät- und Vollwertkost}
Nahrungsmittelkunde: Zucker, Honig und Süßstoffe Getränke und Genußmittel
Hilfsmittel für die Lebensmittelverarbeitung Kochlehre:
Nährstoff-, Energie- und Kostenberechnungen von Speisefolgen Arbeits- und Zeitplanung
Schulstufe Vorratswirtschaft: Vorratsraum Vorratsplanung Vorratsschädlinge Haltbarmachung von Fleisch, Gemüse und Obst Hausschlachtung und Fleischverarbeitung Gesundheitsschädigende
Lebensmittel
Didaktische Grundsätze
Hinzuweisen ist auf die große Verantwortung, die mit der Zubereitung
der Speisen für die Mitmenschen verbunden ist.
Je Schulstufe 1 Schularbeit.
Wäsche- und Bekleidungskunde
Bitdungs- und Lehraufgabe
Die Schüler sollen befähigt werden, die im Handel gängigen Textilien und deren materialgerechte Verwendung zu kennen. Der Unterricht hat zur Herstellung bzw. Abänderung gebräuchlicher Bekleidungsschnitte anzuleiten. Die Geschmacksbildung ist zu fördern.
Lehrstoff
Nähmaschine und Nähbehelfe Bedeutung der Bekleidung Bekleidungsarten Textilfasern und Stoffarten Schnittgewinnung
Verarbeitung der Fasern (Spinnen, Zwirnen, Weben, Stricken, Wirken) Behandlung und Ausrüstung der Fasern (Waschen, Bleichen, Färben, Bedrucken, Nachbehandeln)
Stoffe und Zubehör
Schnitte für Wäsche und Bekleidung Wäscheausstattung
Bekleidung für diverse Anlässe
Didaktische Grundsätze
Bei der Auswahl der schnitte ist auf die praktische Verwendbarkeit sowie auf einfache Schnittformen zu achten. Das Kopieren von Schnitten sowie das Vergrößern bzw. Verkleinern ist zu üben. Textilmustersammlungen und Nähstickmuster sind von den Schülern anzulegen. Der Umgang mit Nähwerkzeugen und Maschinen ist ausführlich zu besprechen und zu üben.
Je Schulstufe 1 Schularbeit.
Landwirtschaft (einschließlich Gartenbau)
Bitdungs- und Lehraufgabe
Den Schülern sind die notwendigen Grundkenntnisse der Pflanzen- und Tierproduktion zu vermitteln. Die Freude an Pflanzen und das Verständnis für Tiere ist zu fördern.
Lehrstoff 1. Schulstufe
Bodenkunde, Klimakunde, Pflanzenkunde, Düngerlehre Grundlagen der Fütterung, Futterarten
Haltung und Fütterung der Haustiere Milchwirtschaft
Saat, Düngung, Pflege, Ernte der wichtigsten landwirtschaftlichen
Kulturpflanzen
Grundzüge des Gartenbaues für den Hausgarten und gestalterische
Maßnahmen
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht ist möglichst praxisnah zu gestalten und soll durch Lehrausgänge ergänzt werden. Die Schüler sind anzuregen, Natur- und Arbeitsvorgänge in der Landwirtschaft selbständig zu beobachten. Je Schulstufe 1 Schularbeit.
Betriebswirtschaft
Bitdungs- und Lehraufgabe
Die Schüler sotten befähigt werden, die Betriebsverhältnisse richtig zu erheben, zu beurteilest und darzustellen. Das Verständnis für wirtschaftliche Vorgänge und Zusammenhänge sowie für Betriebsaufzeichnungen ist zu wecken Ebenso ist das Verständnis für rationelle Führung eines bäuerlichen Betriebes, für zweckmäßige Einrichtung, für die Anpassung der Produktion an den Markt, für die unternehmerische Tätigkeit und für die überbetriebliche Zusammenarbeit zu fördern.
Lehrstoff 1. Schulstufe
Erhebung von Betriebsdaten Erzeugungsgrundlagen Rechtliche Grundlagen des landwirtschaftlichen Betriebes Grundbuchauszug, Grundbesitzbogen, Einheitswertbescheid, Lageplan, Belegsammlung
Erhebung der Vermögensbestandteile und deren Bewertung Leistungen und Kosten der Produktion
Ermittlung des Betriebserfolges
Grundzüge der Investitions- und Finanzierungsrechnung Kennanlernen
des Haushaltsbuches
Stellung der Frau im Nebenerwerbsbetrieb Einfache Formen betrieblicher Aufzeichnungen Bedeutung und Systeme der Buchführung Überbetriebliche Zusammenarbeit
Wichtige Steuern und Versicherungen in der Landwirtschaft Didaktische Grundsätze
Der Gegenstand darf nicht als Spezialfach mit Abgrenzungen gesehen werden. Eine enge Verbindung mit den anderen Unterrichtsgegenständen ist herzustellen. Der Unterricht ist praxisnah und mit Übungen zu
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gestalten. Vergleiche sind anzustellen. Die Einbeziehung der Elternbetriebe in den Unterricht ist erforderlich.
Das Interesse an ständigen Betriebsaufzeichnungen ist durch Anlegen einer Belegsammlung und Ermittlung sonstiger betriebswirtschaftlicher Daten zu wecken.
Je Schulstufe 1 Schularbeit.
Praktischer Unterricht
Bitdungs- und Lehraufgabe
Die Schüler sollen jene Arbeiten praxisnah lernen und üben, welche bei der Führung eines ländlichen Haushaltes anfallen. Außerdem wäre es wünschenswert, wenn die Schüler zur richtigen Einstellung für die Arbeit im Haushalt motiviert würden.
Lehrstoff Hausarbeit 1., 2. und 3. Schulstufe
Pflege der Schul- und Internatsräume, über Ausstattung und Einrichtung Pflege von Wäsche und Bekleidung
Tischdecken, servieren
Einsatz und Pflege von Haushaltsmaschinen und -geräten Zeichnen von
Skizzen oder Plänen von Räumen und Einrichtungen
Kochen und Vorratshaltung 1., 2. und 3. Schulstufe Bereifen von Suppen und Saucen Fleisch- und Fischgerichten Gemüse- und Mehlgeruhten
Gerichten aus Milch und Milchprodukten kalten und warmen Vor- und Nachspeisen sonstigen Gerichten
Haltbares Lagern der wichtigsten Nahrungsmittel
Handhaltung und Pflege von Geräten und Maschinen des Haushaltes
Nähen und Handarbeiten 1. Schulstufe
Handhabung und Pflege der Nähmaschine Hand- und Maschinnähen Nähtuch (Nähte, Versäuberungen, Polsterverschluß, Schlitze, Ausbesserungsarbeiten, Knopfloch, Knöpfe, Drucker, Hafterln)
Arbeitsschürze
Handarbeit Kreuzstichlehrgang, kleine Kreuzsticharbeit
Schnitt herausnehmen oder zeichnen Rock (Futterverarbeitung, Reißverschluß)
Handarbeit: Stricken Häkeln sticken
Hirtenbluse (Kragenverarbeitung, Manschettenverarbeitung) Für Handarbeit - handgezogener Trachtenrock
Gartenarbeit
1., 2. und 3. Schulstufe Einteilung der Gartenfläche Handhabung der Gartengeräte Praktische Bodenbearbeitung Mist- und Kaltbeete Pflanzenheranzucht Saal, Pikieren
Pflanzen Düngung und Pflanzenschutz Ernte, Lagerung, Verwertung Didaktische Grundsätze
Es wird in Gruppen unterrichtet. Die Zuteilung der Schüler zu den Gruppen bzw. die Einteilung der Gruppen zu den verschiedenen Formen des praktischen Unterrichtes hat rechtzeitig und so zu erfolgen, daß die Schüler in jedem Fach irn gleichen Ausmaß unterrichtet werden. Vor jeder Gruppenarbeit ist deren Programm den Schülern ausreichend und
deutlich zu erklären; auf Unfallgefahren ist hinzuweisen. Besondere Begabungen und Interessen der Schüler sollen gefördert werden. Anlage A5
LEHRPLAN DER BERUFSSCHULE, FACHRICHTUNG GARTENBAU
(1., 2. und 3. Schulstufe) ,
Stundentafel (Stundenausmaß und Gesamtstundenzahl der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
Unterrichtsgegenstände Stundenausmaß je I Gesamt-
(Pflichtgegenstände) Woche und Schulstufe Stundenzahl
Allgemeinbildende
Unterrichtsgegenstände:
Religion 2 48
Deutsch
(einschließlich Schriftverkehr} 2 48
Lebende Fremdsprache 1 24
Rechnen 2 48
Politische Bildung 1 24
Lebenskunde '
(einschließlich Gesundheitslehre} 1 24
Leibesübungen 1 24
Informatik (EDV) 1 24
Summe allgemeinbildender
Unterrichtsgegenstände 11 264
Berufsbildende
Unterrichtsgegenstände:
Pflanzenkunde ~ 2 48
Bodenkunde und Düngerlehre 2 48
Pflanzenschutz 1 24
Zierpflanzenbau 4 96
i3aumschulwesen und Obstbau 3 72
Gemüsebau 2 48
Landschaftsgärtnerei 2 48
Blumenbinden 1 24
Technik 2 48
Betriebswirtschaft 2 48
Praktischer Unterricht') 6 144
Summe berufsbildender
Unterrichtsgegenstände 27 648
Gesamtstundenzahl 38 912
`) Unterricht in Schülergruppen
Erste-Hilfe-Kurs in Blockform mit 8 Doppelstunden Spezialvorträge zu
ausgewählten Fachgebieten
Deutsch (einschließlich Schriftverkehr)
hisse. Erweiterung des Wortschatzes und Behandlung einschlägiger Fachausdrücke, Fremdwörter und Abkürzungen. Gebrauch von Wörterbüchern und Nachschlagwerken.
Sprecherziehung: Behebung sprachlicher Mängel. Schulung der Ausdrucksfähigkeit durch Erzählen, Berichten, Kurzreferate und Diskussionen.
Schriftverkehr: Abfassen von wichtigen Schriftstücken privater und beruflicher Art. Ausfüllen von Formularen, Zahlungsverkehr.
Lesen: Anleitung zum richtigen Lesen und Vorlesen.
Didaktische Grundsätze
Auf richtiges Sprechen, Schreiben und Lesen ist in allen Unterrichtsgegenständen zu achten. Die Schüler sind vor allem zum Sprechen in ganzen Sätzen aufzufordern. Durch Sprechübungen sollen die Schüler zu sicherem Auftreten und zu klarer Ausdrucksweise gelangen.
Bei allen schriftlichen Arbeiten ist zur Selbständigkeit zu
erziehen. Je Schulstufe 1 Schularbeit.
Englisch
Bitdungs- und Lehraufgabe
Das Ziel des Unterrichtes an der Berufsschule für Gartenbau liegt darin, die Schüler zu befähigen, sich der Fremdsprache im Rahmen beruflicher und außerberuflicher Rollen so zu bedienen, daß sie sich mit englischsprechenden Personen verständigen kennen. Schwerpunktmäßig soll vor allem das Sprechen und Hören behandelt werden.
Lehrstoff 1. Schulstufe
Themenbereiche: Everyday English - einfache Alltagssituationen
grundlegendes Fachvokabular
Grammatik: Gegenwart - Vergangenheit - Zukunft Frage Satzbau
Themenbereiche: Everyday English-Aufbaukurs Fachspezifisches
Englisch Grammatik: Passive Voice
Themenbereiche: Everyday English -Aufbaukurs Fachspezifische
Themenkreise
Grammatik: Wiederholung und Festigung des Erlernten Didaktische Grundsätze
Von Beginn an ist der Gebrauch des Englischen als Unterrichtssprache anzustreben.
Das Erreichen größtmöglicher Sprachrichtigkeit (Strukturen, Wortwahl ...) sollte angestrebt werden.
Den Schülern sollte immer wieder Gelegenheit gegeben werden, das bisher Gelernte zu erproben.
Dem anschaulichen Unterricht kommt in allen Phasen des Spracherwerbs größte Bedeutung zu. (AV Medien, Rollenspiele, Lieder, Referate, Diskussionen, Spiele ...}
Leistungsbeurteilung Die mündliche Mitarbeit soll stark bewertet
werden. Je Schulstufe 1 Schularbeit.
Bitdungs- und Lehraufgabe
Die Schüler sollen befähigt werden, sich in Wort und Schrift klar und richtig auszudrücken. Sie sollen in der Lage sein, den privaten und beruflichen Schriftverkehr ordnungsgemäß durchzuführen. Gute Ausdrucksweise und sicheres Auftreten sind bei Rede und Diskussion zu schulen. Das Erzählen ist zu üben.
Das Interesse am Lesen als Möglichkeit persönlicher und beruflicher Weiterbildung ist zu fördern.
Lehrstoff 1., 2. und 3. Schulstufe Rechtschreiben und Sprachlehre:
Festigung der Rechtschreibung und der wesentlichen Grammatikkennt
Rechnen
Bitdungs- und Lehraufgabe
Die Schüler sollen in die Lage versetzt werden, Rechnungen die in
ihrem Beruf anfallen, lösen zu können. Dabei sind sie zu genauer und
sorgfältiger Arbeit anzuhalten.
Lehrstoff 1. Schulstufe
Einführung in die Prozent- und Promillerechnung mit anschließender Vertiefung durch Rechnungen aus dem Berufsleben (z.B.: Sämereien, Pflanzenschutz, Dünger, Geldwesen, Anbot-Vergleich usw.)
Besprechen einfacher Flächen und Körper mit anschließender Festigung durch Übungsbeispiele aus der Berufswelt des Gärtners. Anfertigen von maßstabgetreuen Grundstückszeichnungen als Ergänzung zum Gegenstand Gartengestaltung.
Verhältnis-, Mischungs- und Durchschnittsrechnungen Didaktische Grundsätze
Es ist immer darauf zu achten, daß es sich um Problemstellungen aus
dem beruflichen Alltag handelt.
Je Schulstufe 1 Schularbeit.
Politische Bildung
Bitdungs- und Lehraufgabe
Die Politische Bildung hat die Aufgabe, Einblick in Aufbau und Funktion von Rechtsstaat und Demokratie zu vermitteln. Schulung des Rechtsempfindens, Förderung des Gemeinschaftsinteresses und Erziehung zu verantwortungsbewußtem Verhalten in Staat und Gesellschaft.
Lehrstoff 1. Schulstufe
Der Mensch in der Gesellschaft Elemente des Staates Aufgaben des Staates Wahlrecht
Staatsbürgerschaft Staatssymbole Rechte und Pflichten des Staates Staats- und Regierungsformen
Die Gemeinde (Organe, Aufgabe, Bürgermeister) Die Bezirksverwaltung
Der Landtag
Die Entstehung eines Landesgesetzes Die Landesregierung
Der Landeshauptmann Amt der Landesregierung
Schulstufe Der Nationalrat Der Bundesrat
Die Bundesversammlung Der Bundespräsident
Die Entstehung eines Bundesgesetzes Die Bundesregierung
Kontrolle der Gesetzgebung und Verwaltung
Didaktische Grundsätze
Das Interesse der Schüler für aktuelle politische Vorgänge in Gemeinde, Land, Staat und Erdteilen ist mit Hilfe von Zeitungen, Rundfunk und Fernsehen zu wecken.
Berufs- und Arbeitswelt (vorstellen, bewerben) Verkehrserziehung und Unfallverhütung Erste-Hilfe-Leistung
Der Körper des Menschen:
Gesunderhaltung bzw. Vermeidung von Krankheiten Verhaltensstörungen,
Behinderungen Berufskrankheiten
Freundschaft und Partnerschaft:
Partnerwahl, Empfängnisregelung, Schwangerschaft, Geburt, Entwicklungsphasen des Menschen
Fest- und Feiergestaltung Freizeitgestaltung
Verantwortungsbewußte Lebensführung: Gesunde Ernährung Grundstoffe der Nahrung Kostformen
Bekleidung, Körperpflege, Wohnung Gefährdung der Gesundheit:
Alkohol, Nikotin, Drogen, Aids, Medikamentenmißbrauch, Lärm, Streß Nachbarschaft und Dorfgemeinschaft
Mitgestaltung am öffentlichen Leben
Didaktische Grundsätze
Im Unterricht sollen vorwiegend Beispiele aus dem Leben der Schüler behandelt werden. Dem Gelegenheitsunterricht ist neben den anderen Unterrichtsgrundsätzen besonderes Augenmerk zu schenken. Richtiges Benehmen, gute Umgangsformen und sicheres Auftreten sind zu üben. Die Schüler sind zu einer gesunden Lebensführung anzuhalten.
Leibesübungen
Bitdungs- und Lehraufgabe
Der Unterricht soll die Schüler befähigen, ihre natürliche Beweglichkeit und körperliche Ausdauer zu verbessern. Gesunder Leistungswille und Einordnung in die Gemeinschaft sind anzuerziehen. Die Bereitschaft zu sportlicher Betätigung über die Schule hinaus soll gefördert werden.
Lehrstoff 1., 2. und 3. Schulstufe
Kräftigungs-, Dehnungs- und Lockerungsübungen
Übungen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Haltungsschäden
Leistungsübungen (Leichtathletik u.a.)
Spiele Schwimmen Wintersport
Didaktische Grundsätze
Beim Aufbau der Unterrichtsstunde ist auf örtliche Gegebenheiten und die unterschiedliche Belastbarkeit der Schüler zu achten. Der Gesundheit und Sicherheit der Schüler ist größte Aufmerksamkeit zu widmen.
Die Turnübungen sollen einen Ausgleich zur einseitigen körperlichen Arbeit darstellen und Haltungsschäden vorbeugen helfen. Lebenskunde (einschließlich Gesundheitslehre)
Bitdungs- und Lehraufgabe
Den Schülern ist einsichtig zu machen, daß Selbstbildung und partnerschaftliches Verhalten das ganze Leben hindurch notwendig sind.
Die Schüler sollen bei der Suche nach einer lebensbestimmenden Wertordnung und Einstellung eine Hilfe erhalten.
Die Verantwortung des Einzelnen für die Gemeinschaft ist bewußt zu machen.
Der Wert der Gesundheit und die Verantwortung, sich gesund zu erhalten, ist den Schülern nahezubringen.
Grundlegende Kenntnisse einer gesunden Lebensführung sind zu vermitteln.
Informatik (Elektronische Datenverarbeitung]
Bitdungs- und Lehraufgabe
Die Schüler sollen einen Überblick über den Aufbau und die Funktion von EDV-Anlagen (Hardware, Software) erhalten und mit der Gerätebedienung vertraut gemacht werden. Weiters sind Einsatz, Bedeutung und praktische Anwendung zu vermitteln.
Die Schüler sollen Programme verwenden und einfache Aufgaben aus der Berufspraxis mit Hilfe der EDV lösen können.
Pflichtgegenstand in der 1. - 3. Schulstufe.
Lehrstoff 1. Schulstufe
Höfliches und mitmenschliches Verhalten Jugendschutzgesetz
Zeitgemäße Umgangsformen
Lehrstoff 1. Schulstufe Hardware/Software: Computer (Gerätearten, - aufbau, -teile), Peripheriegeräte (Bildschirm, Drucker, Ein- und Ausgabegeräte)
Betriebssysteme (Aufbau, Funktion ...), Einführung in die Standardprogramme Säuren, Laugen und salze (Textverarbeitung, Tabellenkalkulation ...) pH-Wert
Organische Chemie: 2. Schulstufe Kohlenhydrate Weiterführende Anwendung der Standardprogramme
Einführung in gärtnerische Spezialprogramme. Beurteilung der Tauglichkeit für den Gartenbaubetrieb.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit im gärtnerischen Bereich. Theoretische Unterweisungen sind nach Möglichkeit gleich an den Geräten zu veranschaulichen, der Lehrstoff ist durch das Sehen und das selbsttätige Nachvollziehen zu erlernen und zu festigen. Im Informatikunterricht ist eine fächerübergreifende Anwendung anzustreben. Es ist daher eine Koordination mit den gärtnerischen Fachgegenständen herzustellen. selbständiges Arbeiten mit dem Computer soll erlernt werden.
Pflanzenkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Lehrstoff soll grundsätzliches Wissen über Aufbau, Leben und Entwicklung der Pflanzen vermitteln. Auch die Zugehörigkeit der Pflanzen zu ihren Familien, deren gemeinsame Merkmale und deren Ansprüche sollen behandelt werden. Damit soll das Grundverständnis für die speziellen gartenbaulichen Fächer geschaffen werden. Lehrstoff 1. Schulstufe
Anatomie und 1Sllorphologie:
Zelle, Gewebe, Wurzel, Sproß, Blatt, Blüte, Bestäubung, Befruchtung,
Samen und Früchte
Schulstufe Physiologie: Wachstumsfaktoren
Lebensäußerungen: Stoffwechsel, Photosynthese
besondere Ernährungsformen (heterotrophe Pflanzen u.a.) Bewegung Reizbarkeit Wachstum Fortpflanzung
Systematik und Vererbungslehre: Mendelgesetze
Züchtung u.a. Didaktische Grundsätze
Im Unterricht ist besonders auf selbständige Beobachtung in der Natur und im Betrieb hinzuweisen. Soweit es möglich ist, sollen natürliche Objekte für Demonstrationszwecke verwendet werden.
Schulstufe Bodenkunde: Bodenentstehung Bodenbestandteile:
mineralische, organische, flüssige und gasförmige Feine Gemengteile (Sand, Schluff und Ton)
Humus: Humusformen Humusarten Bodenlebewesen Bodenwasser Bodenluft
Wichtige Bodeneigenschaften Einteilung der Böden:
Geolog. Herkunft Bodenarten Bodentypen Gärtnerische Erden
Schulstufe Düngerlehre: Ertragsgesetze Haupt- und Spurennährstoffe
Anwendung der Mineraldünger
Arten von Mineral- und Flüssigdüngern im Gartenbau Gärtnerische
Substrate (und Zusätze)
Torfarten Kompostbereitung
Didaktische Grundsätze
Die praktischen Erfahrungen der Schüler in ihren Lehrbetrieben sind in den Unterricht einzubinden. Dem Schüler sind bodenverändernde, atmosphärische Einflüsse zu erklären lind Problemlösungsmöglichkeiten bezüglich der Umweltbelastung näherzubringen. Der Unterricht hat an neueste Erkenntnisse und aktuelle Erfahrungen anzuknüpfen.
In den Unterricht ist die Querverbindung zu den anderen Fachgebieten des Gartenbaues einzubauen. Die Beziehung der Düngung zur Umwelt im Sinne eines gesunden Umweltbewußtseins ist herzustellen.
Pflanzenschutz
Eildungs- und Lehraufgabe
Der integrierte Pflanzenschutz mit seinen neuesten Erkenntnissen zur größtmöglichen Schonung der Umwelt bildet den Schwerpunkt des Stoffinhaltes. Maßnahmen der Unfallverhinderung sind besonders zu berücksichtigen.
Hinweise auf die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln und die entsprechenden Anwendungsverfahren müssen nach dem Stand der Gesetzeslage und Technik erfolgen. Auf die Gefahr des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln ist besonders hinzuweisen.
Bodenkunde und Düngerlehre
Eildungs- und Lehraufgabe
Die Schüler sollen die Bestandteile, den Aufbau, die Eigenschaften von Bodenarten und die Vorgänge im Boden kennen sowie die Bedeutung intensiver gärtnerischer Produktionsmethoden verstehen. Bodenverbessernde Maßnahmen, wie die Einbringung von organischen bzw. mineralischen Düngern im sinne einer Wachstumsverbesserung unter Berücksichtigung der Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit, sollen beurteilt werden können. fier Schüler soll Fähigkeiten entwickeln, gärtnerische Kulturerden zu beurteilen und entsprechend den verschiedenen Produktionsmöglichkeiten einsetzen zu können. Lehrstoff 1. Schulstufe
Chemische Grundbegriffe:
Wichtige Elemente für die Pflanzenernährung Lösungen Lehrstoff 1. Schulstufe Schadursachen Symptome Gesetzliche Bestimmungen Pflanzenschutzmaßnahmen (inklusive vorbeugende):
Kulturmaßnahmen, mechanische, biologische, chemische Maßnahmen
Schädlinge und deren Bekämpfung
Krankheiten und deren Bekämpfung
Didaktische Grundsätze
Dieser Gegenstand muß sich auf altgemeine Inhalte (gesetzliche Grundlagen, Anwendungsverfahren etc.) beschränken. Der spezielle Pflanzenschutz ist in den einschlägigen Fachgegenständen zu unterrichten.
Zierpflanzenbau
Bildungs- und Lehraufgabe
Den Schülern ist das erforderliche Wissen zur Heranzucht, Pflege und Vermarktung der landesüblichen Blumen und Zierpflanzen zu vermitteln. Die verschiedenen Kulturformen im Freiland und unter Glas sind eingehend zu behandeln.
Lehrstoff 1. Schulstufe
Vermehrung der Pflanzen (ohne Aussaat und Saatgut- Gemüsebau)
Schaffung der notwendigen Kulturbedingungen
Erdelose Kulturverfahren und geschlossene Systeme Einrichtung gärtnerischer Kulturräume
Kultur der marktgängigen glühenden Topfpflanzen und wichtiger Grünpflanzen
Kultur wichtiger Schnittblumen, Balkon- und Beetpflanzen Staudenkultur und Verwendungsbeispiele
Zwiebel- und Knollpflanzen, Treiberei Vermarktung
Didaktische Grundsätze
Auf mögliche Arbeitsvereinfachung, auf die Bedürfnisse des Marktes sowie auf Spezialisierungsmöglichkeiten ist hinzuweisen. Die Querverbindung zum speziellen Pflanzenschutz, insbesondere zum Nützlingseinsatz, ist herzustellen.
Je Schulstufe 1 Schularbeit.
Baumschulwesen und Obstbau
Bitdungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll einen Überblick über Baumschularten, Baulichkeiten und Funktion der Maschinen und Geräte erhalten. Auf die Gehölzvermehrung sowie Kulturarbeiten ist einzugehen. Die speziellen Kenntnisse über die Heranzucht der Obstgehölze, der Obstarten und Sorten sowie Pflegemaßnahmen sind zu vermitteln.
Lehrstoff 1. Schulstufe
Allgemeine Voraussetzungen Baumschularten Standort, Baulichkeiten,
Maschinen und Geräte Gehölzvermehrung
Kulturarbeiten Verwendung der Gehölze, Absatz
Heranzucht der Obstgehölze Obstarten und -sogen Pflanzung, Pflege, Schnitt
Heranzucht der Laubgehölze Heranzucht der Nadelgehölze Rosen
Verwendungsbeispiele
Didaktische Grundsätze
Die praktischen Erfahrungen der Schüler in den Lehrbetrieben sind in den Unterricht einzubinden. Der Unterricht soll neueste Erkenntnisse auf dem Gebiet des Baumschulwesens bzw. Obstbaus vermitteln. Der Unterricht soll durch praktische Beispiele und Unterweisungen ergänzt werden.
Je Schulstufe 1 Schularbeit.
Gemüsebau
Gesichtspunkte der regionalen Produktionsverhältnisse und Markterfordernisse sind zu berücksichtigen. Der Wert einer qualitätsmäßig einwandfreien Gemüseerzeugung für die Gesundheit ist zu verdeutlichen.
Lehrstoff 1. Schulstufe Allgemeiner Gemüsebau:
Wirtschaftliche und gesundheitliche Bedeutung Gemüsearten Gemüseanbaugebiete Natürliche und wirtschaftliche Grundlagen Vermehrung der Gemüsearten
(Saatgut, Aussaat, Pflanzung) Kulturmaßnahmen (Pflege, Fruchtfolge, Bearbeitung) Düngung und Pflanzenschutz
Ernte, Sortierung, Lagerung, Verkauf
Feld- und Freilandgemüsebau: Ziele, Produktivitätsbegriffe
Kulturbeschreibungen: Kohlgemüse
Wurzelgemüse Hülsenfrüchte Zwiebelgemüse Dauergemüse
Schulstufe Gewächshausgemüsebau: Allgemeine Grundlagen (Möglichkeiten, Vergleich, Nutzung) Kulturbeschreibungen:
Blattgemüse
Fruchtgemüse Treibkulturen Küchenkräuter Sonderkulturen Biologischer
Gemüsebau
(Gründe, Unterschiede, Möglichkeiten)
Didaktische Grundsätze
Arbeitsverfahren sind in den Vordergrund zu steilen, die Ursachen von Mißerfolgen aufzuzeigen. Auf die Besonderheiten des Produktionsgebietes und der Vermarktung ist entsprechend hinzuweisen. Besonders hervorzuheben sind die 5ortierungsvarschriften und das Qualitätsklassengesetz. Betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten ist besonderes Augenmerk zu schenken.
Landschaftsgärtnerei
Bitdungs- und Lehraufgabe
Den Schülern sind Grundkenntisse auf dem Gebiet der Landschaftsgärtnerei zu vermitteln. Den Schülern ist der Welt und die Bedeutung der Grünraumgestaltung bewu6t zu machen. Der Sinn für die gärtnerische Gestaltung ist zu wecken und zu fördern. Lehrstoff 1. Schulstufe
Grundlagen der Gartengestaltung Historische Vorbilder Grundregeln der Gestaltung
Vorgangsweise bei der Planung einer Gartenanlage Wege, Terrassen, Plätze
Mauern, Zäune, Pergolen
Pflanzen von Gehölzen und Stauden Hecken, Solitärgehölze
Schneiden von Sträuchern
Bitdungs- und Lehraufgabe 3. Schulstufe
Die Schüler sind mit der Bedeutung des gärtnerischen Gemüsebaues Bedeutung der Bäume für die Gestaltung vertraut zu machen. Die speziellen Kenntnisse der Gemüsearten, der Rasen (Anlage und Pflege) Heranzucht, der Pflege und der wichtigsten Kultureinrichtungen sind zu Verwendung der Stauden vermitteln. Teich, Moorbeet und Steingarten
Didaktische Grundsätze
Der Lehrstoff ist durch praktische Übungen, Besichtigungen und verschiedene visuelle Medien besonders anschaulich zu vermitteln.
Blumenbinden
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht ist durch Besichtigungen, Vorführungen und Demonstrationen praxisnah zu gestalten. Auf Unfallverhütung ist besonders Bedacht zu nehmen.
Betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten ist besonderes Augenmerk zu
schenken.
Je Schulstufe 1 Schularbeit.
Eildungs- und Lehraufgabe
Grundkenntnisse über den Einsatz und die Verarbeitung von Materialien in der Blumenbinderei und Dekoration sind dem Schüler zu vermitteln. Auf die Geschmacksbildung, auf gewisse Handfertigkeiten und auf den Sinn für Farben und Formen ist besonders zu achten. Lehrstoff 1. Schulstufe Blumenpflege Werkstoffe und ihre Verarbeitung Schnittblumen
Materialkunde Hilfswerkstoffe, Werkzeuge Geräte und Maschinen
Grundlagen der Gestaltung
Auswahl und Zuordnen der Blumen und Pflanzen Farbenlehre Erscheinungsbild der Pflanzen
Blumende3coration für verschiedene Anlässe 5traußformen, Gestecke Trauerkränze, Tischschmuck Blumen im Raum Pflanzschalen Didaktische Grundsätze
Der Lehrstoff ist durch Anschauungsmaterial und verschiedene visuelle Medien darzubieten und zu verdeutlichen. Besondere Talente in der Gestaltung sind zu fördern. Einzelunterweisungen sind erforderlich. Auf den richtigen Umgang mit Kunden ist hinzuweisen.
Technik
Bildungs- und Lehraufgabe
Den Schülern ist technisches Grundwissen zu vermitteln, das sie befähigt, die wichtigsten Maschinen und Geräte des Gartenbaues zu pflegen und zu handhaben. Kenntnisse über gärtnerische Zweckbauten, Heizsysteme im Gartenbau, sonstige Betriebsmittel und Einrichtungen sind zu vermitteln. Auf rationelle Ausnützung aller Einrichtungen ist besonders Bedacht zu nehmen.
Lehrstoff 1. Schulstufe
Physikalische Grundlagen (die wichtigsten technischen Maßeinheiten)
Wärmelehre (Temperaturmessung, Wärmeübertragung, Heizwert)
Werkstoffkunde (Metalle, Kunststoffe)
Werkzeuge und Geräte
Treibstoffe und Schmiermittel Motoren (Otto- und Dieselmotor) Traktoren (Einachsschlepper, Kleinschlepper, Universalschlepper, Geräteträger)
Maschinen und Geräte (Hacken, Fräsen, Sägeräte, Pflanzenschutzgeräte, Pflanz- und Topfmaschinen)
Schulstufe Gewächshaustypen Bedachung (Glasarten, Kunststoffe), Lüftung und Schattierung Regeltechnik
Heizsysteme (Rohrheizung, Luftheizung, Bodenheizung)
Wärmebedarfsrechnung
Bewässerungssysteme (Rohrbewässerung, Kapilarbewässerung und Tischbewässerung)
Flüssigdüngung
Betriebswirtschaft
Bitdungs- und Lehraufgabe
Dem Schüler sind Kenntnisse und Zusammenhänge zu vermitteln, welche zur erfolgreichen Führung eines gärtnerischen Betriebes erforderlich sind. Der Schüler soll Daten für seinen Betrieb erheben und auswerten können. Er soll befähigt werden, die der Marktsituation angepaßten Produkte zu erzeugen und die der Umwelt angepaßten Produktionssysteme auszuwählen.
Lehrstoff
Grundbegriffe (Betrieb, Unternehmen, Einteilung der Gartenbaubetriebe ...)
Produktionsfaktoren Grundbuch, Einheitswert
Bilanz (Anlage-, Umlaufvermögen ...) Aufgaben und Begriffe der Buchführung Buchführungssystem (Buchführungspflicht, Kassabuch ..) Erfolgsgrößen des Unternehmens
Steuerkunde (Umsatz-, Vorsteuer ...)
Schulstufe Kostenrechnung: Kostenarten Vollkostenrechnung Deckungsbeitragsrechnung Betriebsplanung, Betriebsvergleich Didaktische Grundsätze
Die Betriebswirtschaft darf nicht ein Spezialfach sein. Sie muß fächerübergreifend und in Übereinstimmung mit allen Fachgegenständen angewendet werden. Daten und Erhebungen sollen aus dem Lehrbetrieb, dem Schulbetrieb und dem Erfahrungsbereich der Schüler stammen
Die gesetzliche Grundlage im Rahmen der Buchführungspflicht der Gärtner ist dem Schüler zu vermitteln.
Je Schulstufe 1 Schularbeit.
Praktischer Unterricht
Eildungs- und Lehraufgabe
Im praktischen Unterricht ist das erworbene theoretische Wissen des Schülers in einer auf die Berufstätigkeit ausgerichteten Form anzuwenden. Die Schüler sollen befähigt werden, gärtnerische Arbeiten selbständig, richtig und gewissenhaft auszuführen. Die Beobachtungsgabe für Vorg2nge in der Natur und in der gärtnerischen Produktion ist zu entwickeln und zu fördern.
Lehrstoff 1., 2. und 3. Schulstufe Allgemeiner Gartenbau:
Erkennungs-, Bestimmungs- und Beurteilungsübungen von Boden, Düngermitteln, Pflanzen, Samen, Schädlingen und Unkräutern
Gemüsebau:
Bodenvorbereitung, Aussaat, Pikieren, Pflanzung, Pflege, Ernte,
Lagerung, Vermarktung
Blumen und Zierpflanzenbau:
Generative und vegetative Vermehrung, Ein- und Umpflanzung, Ernte,
Lagerung, Verpackung und Verwendung
Baumschulwesen: Vermehrungs-, Veredlungs- und Kulturmethoden, Verkauf Gartengestaltung und Planskizzen einfacher Gartenanlagen,
Friedhofsgärtnerei
Technik: Bedienung und Wartung von Maschinen, Geräten und anderen technischen Einrichtungen
Blumenbinden: Straußformen, Bindetechnik, Arbeitstechniken, Trockenblumenarbeiten, Saisonfloristik
Didaktische Grundsätze
Die Verteilung des Übungsstoffes auf die einzelnen Schulstufen ist auf den jeweiligen fachtheoretischen Unterricht abzustimmen. Die Schüler sind mit modernen Arbeitsverfahren bekannt zu machen. Der praktische Unterricht ist als wichtige Ergänzung der Tätigkeit im Lehrbetrieb zu verstehen. Einzelunterweisungen sind zu pflegen. Neben der Vermittlung von Handfertigkeiten soll auch die Beurteilung von Pechnischen Einrichtungen nicht fehlen. Sicherheitsvorschriften sind zu erklären. Auf Unfallverhütung ist besonders Bedacht zu nehmen.
Betriebswirtschaftlichen und arbeitspädagogischen Gesichtspunkten ist besonderes Augenmerk zu schenken. Besichtigung von Betrieben, Versuchsanstalten, Schaugärten und dergleichen sollen den praktischen Unterricht ergänzen.
Anlage A6
LEHRPLAN DER BERUFSSCHULE, FACHRICHTUNG FORSTWIRTSCHAFT (1., 2. und 3. Schulstufe)
Stundentafel (Stundenausmaß und Gesamtstundenzahl der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
~~ I
Unterrichtsgegenstände Stundenausmaß je Gesamt-
(Pflichtgegenstände) Woche und Schulstufe Stundenzahl
Allgemeinbildende
Unterrichtsgegenstände:
Religion 2 48
Deutsch
(einschließlich Schriftverkehr) 3 72
Rechnen 2 48
I
Politische Bildung 2 48
Lebenskunde
i
(einschließlich Gesundheitslehre) 2 48
Leibesübungen 2 ~ 48
es -
Summe allgemeinbildender
Unterrichtsgegenstände 13 ~ 312
Berufsbildende i
Unterrichtsgegenstände:
Waldwirtschaft 6 144
i
Waldarbeit 6 144
Landwirtschaft 2 48
Betriebswirtschaft 3 ' 72
Praktischer Unterricht') 8 192
Summe berufsbildender
Unterrichtsgegenstände 25 600
~T~
Gesamtstundenzahl 38 912
*) Unterricht in Schülergruppen
Erste-Hilfe-Kurs in Blockform mit 8 Doppelstunden Spezialvorträge zu
ausgewählten Fachgebieten
Deutsch (einschließlich Schriftverkehr)
Bitdungs- und Lehraufgabe
Die Schüler sollen befähigt werden, sich in Wort und Schrift klar und richtig auszudrücken. Sie sollen in der Lage sein, den privaten und beruflichen Schriftverkehr ordnungsgemäß durchzuführen. Gute Ausdrucksweise und sicheres Auftreten sind bei Rede und Diskussion zu schulen. Das Erzählen ist zu üben. Das Interesse am Lesen als Möglichkeit persönlicher und beruflicher Weiterbildung ist zu fördern.
Lehrstoff 1., 2. und 3. Schulstufe: Rechtschreiben und Sprachlehre:
Festigung der Rechtschreibung und der wesentlichen Grammatikkenntnisse. Erweiterung des Wortschatzes und Behandlung einschlägiger Fachausdrücke, Fremdwörter und Abkürzungen. Gebrauch von Wörterbüchern und Nachschlagwerken.
Sprecherziehung: Behebung sprachlicher Mängel. Schulung der Ausdrucksfähigkeit durch Erzählen, Berichten, Kurzreferate und Diskussionen.
Schriftverkehr: Abfassen von wichtigen Schriftstücken privater und beruflicher Art. Ausfüllen von Formularen, Zahlungsverkehr.
Lesen: Anleitung zum richtigen Lesen und Vorlesen.
Didaktische Grundsätze
Auf richtiges Sprechen, Schreiben und Lesen ist in allen Unterrichtsgegenständen zu achten. Die Schüler sind vor allem zum Sprechen in
ganzen Sätzen aufzufordern. Durch Sprechübungen sollen die Schüler zu sicherem Auftreten und zu klarer Ausdrucksweise gelangen. Bei allEn schriftlichen Arbeiten ist zur Selbständigkeit zu erziehen. Je Schulstufe 1 Schularbeit.
Rechnen
Bitdungs- und Lehraufgabe
Die Schüler sollen befähigt werden, im Berufsleben anfallende rechnerische Probleme zu erfassen und sicher zu lösen. Die Sicherheit in der Beherrschung der Grundrechnungsarten als Voraussetzung für das berufliche Rechnen ist zu verbessern. Die Schüler sind zu genauer und sorgfältiger Arbeit zu erziehen.
Lehrstoff
Festigung der Grundrechnungsarten mit ganzen Zahlen, Dezimal- und Bruchzahlen
Maße und Gewichte Schlußrechnungen Flächenberechnungen
Schulstufe Körperberechnungen Prozent- und Promillerechnungen Misthangs- und Verhältnisrechnungen
Zins- und Zinseszinsrechnungen Maßstabgetreues Zeichnen Angewandtes Rechnen: Beispiele aus den Fachgegenständen Lebenskunde (einschließlich Gesundheitslehre)
Bitdungs- und Lehraufgabe
Den Schülern ist einsichtig zu machen, daß Selbstfindung und partnerschaftliches Verhalten das ganze Leben hindurch notwendig sind.
Die Schüler sollen bei der Suche nach einer lobensbestimmenden Wertordnung und Einstellung eine 1lilfe erhalten.
Die Verantwortung des einzelnen für die Gemeinschaft ist bewußt zu machen.
Der Wert der Gesundheit und die Verantwortung, sich gesund zu erhalten, ist den Schülern nahezubringen.
Grundlegende Kenntnisse einer gesunden Lebensführung sind zu vermitteln.
Lehrstoff
Höfliches und mitmenschliches Verhalten Jugendschutzgesetz Gesundheit und Körperpflege
Gefährdungen der Gesundheit (Berufskrankheiten, Genußmittel-, Drogen- und Heilmittelmißbrauch)
Verkehrserziehung und Unfallverhütung Erste-Hilfe-Leistung
Entwicklungsphasen des Menschen
Körperliche, geistige und seelische Lebensbedürfnisse Freundschaft und Partnerschaft
Geschlechtserziehung Partnerschaft in Ehe und Familie Fest- und Feiergestaltung Freizeitgestaltung
Didaktische Grundsätze
Durch Verwendung von Rechenbeispielen und Zahlenmaterial aus dem beruflichen Alltag ist der Unterricht lebensnah zu gestalten. Kopfrechnen und Schätzen ist zu üben.
Faustzahlenbücher und technische Hilfsmittel sind sinnvoll in den Unterricht einzubauen.
Je Schulstufe 1 Schularbeit.
Politische Bildung
Bitdungs- und Lehraufgabe
Die politische Bildung hat das Ziel, dem Jugendlichen die Fundamente eines demokratischen Staates, dessen Spielregeln und Funktionsweisen im politischen Alltag darzulegen. Neben der Erziehung zu demokratischer Gesinnung ist die Bereitschaft zur Mitarbeit und Mitverantwortung in der Gemeinschaft zu wecken und zu fördern. Lehrstoff 1. Schulstufe
Die österreichische Bundesverfassung Rechte und Pflichten des Staatsbürgers Gerichtsbarkeit
Überblick über die Gesetzgebung und Vollziehung des Landes und Bundes
Die Gemeinde (Aufgaben, Funktionen, Selbstverwaltung)
Berufsaus- und Weiterbildung
Standeskunde und Standesvertretung in der Landwirtschaft Wichtige Rechtsvorschriften für die Landwirtschaft
Politische Parteien und ihre ideologischen Grundlagen Agrarpolitische Grundfragen und aktuelle Themen
Der Bauer in der Politik
Didaktische Grundsätze
Die Bedeutung der Politik als Mitte! zur Gestaltung eines friedvollen Zusammenlebens von Menschen, Interessensgruppen und Völkern ist wiederholt herauszustreichen. Das Interesse der Schüler für aktuelle politische Vorgänge in Gemeinde und Staat ist mit Hilfe von Publikationen und Massenmedien zu wecken.
Der ländliche Raum als Lebensraum Nachbarschaft und Dorfgemeinschaft Mitgestaltung am öffentlichen Leben Bedeutung von Brauchtum, Kultur und Religion
Verantwortungsbewußte Lebensführung
Didaktische Grundsätze
Im Unterricht sollen vorwiegend Beispiele aus dem Leben der Schüler behandelt werden. Dem Gelegenheitsunterricht ist neben den anderen Unterrichtsgrundsätzen besonderes Augenmerk zu schenken. Richtiges Benehmen, gute Umgangsformen und sicheres Auftreten sind zu üben. Die Schüler sind zu einet gesunden Lebensführung anzuhalten
Leibesübungen
Bitdungs- und Lehraufgabe
Der Unterricht soll die Schüler befähigen, ihre natürliche Beweglichkeit und körperliche Ausdauer zu verbessern. Gesunder Leistungswille und Einordnung in die Gemeinschaft sind anzuerziehen. Die Bereitschaft zu sportlicher Betätigung über die Schule hinaus soll gefördert werden.
Lehrstoff 1., 2. und 3. Schalstufe
Kräftigungs-, Dehnungs- und Lockerungsübungen
Übungen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Haltungsschäden
Leistungsübungen (Leichtathletik u.a.)
Spiele Schwimmen Winterspott
Didaktische Grundsätze
Seim Aufbau der Unterrichtsstunde ist auf örtliche Gegebenheiten und die unterschiedliche Belastbarkeit der Schüler zu achten. Der Gesundheit und Sicherheit der Schüler ist größte Aufmerksamkeit zu widmen.
die Turnübungen sollen einen Ausgleich zur einseitigen körperlichen Arbeit darstellen und Haltungsschäden vorbeugen helfen.
Waldwirtschaft
Bildungs- und Lehraufgabe
Dem Schüler ist die Bedeutung des Waldes bewußt zu machen. Zu vermitteln sind die Grundkenntnisse der Waldwirtschaft. Besonders hervorzuheben sind dabei die pflegerischen Maßnahmen. Das Verantwortungsbewußtsein für den Wald ist zu wecken und zu fördern. Lehrstoff 1 Schulstufe Bedeutung des Waldes Standortkunde Lebensgemeinschaft Wald Forstbotanik Bestandesbegründung Kultur- und Jungwuchspflege
Schulstufe Durchforstung Astung
Düngung Forstschutz Holzschutz
Betriebsformen, Bestandesumwandlung Holzmessen
Holzsortimente, Hofausformung Abmaßlisten, Holzverkauf
Wirtschaftspfau
Forstgesetz, Jagdgesetz, Naturschutz Bewertung und Steuerfragen Forstorganisation und Förderung Überbetriebliche Zusammenarbeit Didaktische Grundsätze
Der Unterricht soll durch Lehrausgänge ergänzt werden und die Gefahren der Waldarbeit sind eingehend zu besprechen. Je Schulstufe 1 Schularbeit.
Seite 321
Didaktische Grundsätze
Der Schüler soll angeregt werden, Arbeitsvorgänge in der Forstwirtschaft selbständig zu erfassen und Möglichkeiten zu deren Verbesserung zu suchen. Auf typische Berufsunfälle und deren Verhütung ist bei passender Gelegenheit hinzuweisen. Je Schulstufe 1 Schularbeit.
Landwirtschaft
Eildungs- und Lehraufgabe
Dem Schüler ist die Bedeutung der Landwirtschaft bewußt zu machen Zu vermitteln sind die Grundkenntnisse der Pflanzen- und Tierproduktion und der Zusammenhang von Land- und Forstwirtschaft. Das Verantwortungsbewut3tsein für Grund und Boden ist zu wecken und zu fördern.
Lehrstoff
Schulstufe Bodenkunde Pflanzenkunde Grundtagen der Tierzucht und Tierfütterung
Saat, Düngung, Pflege und Ernte der wichtigsten landwirtschaftlichen Kulturpflanzen
Haltung und Fütterung der Haustiere
Didaktische Grundsätze
Die Schüler sollen zur selbständigen Beobachtung von Natur- und Arbeitsvorgängen in der Landwirtschaft angeregt werden. Die Behandlung landwirtschaftlicher Geräte und Maschinen soll in passender Weise im Zusammenhang mit der Besprechung der Kulturarten und der Nutztiere erfolgen. Auf typische Berufsunfälle und deren Verhütung ist bei passender Gelegenheit hinzuweisen.
Je Schulstufe 1 Schularbeit.
Betriebswirtschaft
Waldarbeit
Eildungs- und Lehraufgabe
Dem Schüler ist das Verständnis für die Waldarbeit zu vermitteln. Er ist mit der wichtigsten forstwirtschaftlichen Geräten und Maschinen sowie deren Wartung und Pflege vertraut zu machen und über die zweckmäßige Gestaltung der Waldarbeiten zu unterrichten. Der Sinn für ein verantwortungsbewußtes Arbeiten ist zu wecken und zu fördern.
Lehrstoff 1. Schulstufe
Werkzeuge und Schutzausrüstung Motorsäge
Rückegeräte einschließlich Seile und Ketten Fäll-, Schneide- und Entastungstechnik Arbeitstechnik mit Freischneidegeräten
Unfallverhütung
Erste Hüfe
Arbeitsverfahren bei der Holzernte Planung und Organisation
Ergonomie
Holzrückung Geräte für Waldbau und Forstschutz Unfallverhütung Erste Hilfe
Schulstufe Arbeitsleistung, Arbeitslohn Akkordvereinbarung, Werkvertrag Kollektivvertrag, Berufsausbildungsgesetz Forstliche Baukunde, Wegeinstandsetzung Erosionsschutz, Zaunbau Bitdungs- und Lehraufgabe
Dem Schüler sind Kenntnisse über die forstwirtschaftliche Buchführung und über die wichtigsten forstlichen Aufzeichnungen zu vermitteln. Hinweise auf das Forst- und Jagdrecht sowie auf das Arbeits- und Sozialrecht sind zu geben.
Lehrstoff 1. Schulstufe
Die Produktionsfaktoren und damit im Zusammenhang stehende Begriffe
Betriebserhebung
Schulstufe Leistungen und Kosten
Ertrag, Aufwand, Kosten, Rentabilität Forstliche Betriebsplanung
Schulstufe Forstrecht, Jagd
Grundsätze der forstlichen Buchführung und Verwaltung Holzmarkt Didaktische Grundsätze
Das Interesse an Aufzeichnungen ist durch Anlegen einer Belegesammlung und Ermittlung sonstiger betriebswirtschaftlicher Daten zu wecken. Je Schulstufe 1 Schularbeit.
Praktischer Unterricht
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll befähigt werden, die zur Ausübung seines Berufes notwendigen praktischen Arbeiten durchzuführen. Der Schüler ist zur Gewissenhaftigkeit zu erziehen und zu wirtschaftlicher Arbeitsweise anzuhalten.
Lehrstoff 1. Schulstufe Waldbegehung Anfertigung von Stielen, Keilen Ketteninstandsetzung Wartung und Pflege der Motorsäge Schärfübungen Aufforstung, Naturverjüngung
Waldpraktikum: Fäll-, Schneide- und Entastungsarbeiten Anlage A7
LEHRPLAN DER BERUFSSCHULE, FACHRICHTUNG FORSTWIRTSCHAFT
(Anschlußlehre)
Stundentafel (Stundenausmaß und Gesamtstundenzahl der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
Fäll-, Schneide- und Entastungstechnik Arbeitstechnik mit Freischneidegeräten Kultur- und Jungwuchspflege Dickungspflege Durchforstung Pflege von Geräten und Maschinen
Holzerntepraktikum (Auszeige, Schlägerung, Rückung, Abmaß, Abmaßliste, Schlußbrief)
Ausformungsübungen Astung
Forstschutzmaßnahmen Pflege von Geräten und Maschinen
Didaktische Grundsätze
Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis, praktischer Anwendung und Erfolg sind aufzuzeigen. Der Lehrer soll praktische Arbeiten vormachen und, wenn notwendig, die Schüler bei der Arbeit auch einzeln anleiten. Vor allem sind jene Fertigkeiten zu vermitteln, deren Aneignung den Schülern im Berufsleben bisher nicht möglich war. Die Grundsätze der Unfallverhütung sind zu beachten.
Unterrichtsgegenstände Stunden- Gesamt-
(Pflichtgegenstände) ausmaß
Stundenzahl
je Woche
Allgemeinbildende Unterrichtsgegenstände:
Religion 1 6
Fachrechnen 1 6
Leibesübungen I 1 6
Summe allgemeinbildender
Unterrichtsgegenstände 3 38
-
Berufsbildende Unterrichtsgegenstände:
Waldwirtschaft 3 18
Forstbotanik 2 12
Holzvermarktung 2 12 I
Forstrecht i 2 12
Waldarbeit i 5 30
Betriebswirtschaft 2 12
Praktischer Unterricht Wald*) 15 - 16 30 - 96
'
Praktischer Unterricht Werkstätte*) 3 - 4 18 - 24
Summe berufsbildender I
Unterrichtsgegenstände 35 ~ 210
Gesamtstundenzahl 38 228
*) Unterricht in Schülergruppen
Die im Rahmen der Anschlußlehre berufsschulpflichtigen Schüler sind bereits Absolventen der landwirtschaftlichen Fachschule der Fachrichtung Landwirtschaft, oder zumindest der Berufsschule der Fachrichtung Landwirtschaft. Das heißt, sie haben die Landwirtschaftslehre praktisch abgeschlossen. Im Lehrplan werden daher überwiegend nur mehr die rein fachlichen Belange der Anschlußlehre Forstwirtschaft behandelt. Aus diesem Grund erfolgt auch die Verkürzung der Berufsschuldauer auf nur 6 Wachen.
Fachrechnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Schüler sollen befähigt werden, rechnerische Probleme des forstlichen Alltags als solche zu erkennen, sie sollen diese formulieren und schließlich auch sicher lösen können. Erziehung zu genauer sorgfältiger Arbeit.
Lehrstoff Maßstabgetreues Zeichnen
Beispiele aus dam forstlichen Bereich
Didaktische Grundsätze
Rechenaufgaben sollten vorwiegend aus dem Stofkgebiet der Fachgegenstände gewählt werden. Kopfrechnen und Schätzen ist zu üben. Ebenso der Gebrauch von Faustzahlenbüchern und Tabellen.
Leibesübungen
Bildungs- und Lehraufgabe
Ziel des Unterrichtes ist es, die gesunde körperliche Entwicklung zu fördern, besondere körperliche Fähigkeiten zur Entfaltung zu bringen, Liebe und Freude zur Bewegung und zum Sport auch in der Freizeit zu wecken und Ausdauer, Mut und Gemeinschaftssinn zu pflegen.
Insbesondere ist das Programm des Turnunterrichtes auf die körperliche Arbeitsbelastung ist der Forstwirtschaft, vor allem in der Waldarbeit, abzustimmen (Arbeitsgymnastik).
Auch ergonomische Gesichtspunkte sind in der Auswahl der Übungen zu berücksichtigen.
Anregungen zur selbsttätigen Weiterbildung und Weiterentwicklung auf
diesem Gebiet sind zu vermitteln.
Holzvermarktung
8ildungs- und Lehraufgabe
Die Befähigung zur zeitgemäßen Vermarktung des Rohstoffes Holz ist
das Ziel des Unterrichtes.
Die Möglichkeiten und Chancen, die in einer professionellen Holzvermarktung liegen, sind aufzuzeigen, bewußtzumachen und einzuüben. Lehrstoff Grundübungen, Ausgleichs- und Lockerungsübungen Lehrstoff Leistungsübungen Holzausformung, Holzmessen Arbeitsgymnastik, Ergonomische Übungen Sortierung, Qualitäten Verschiedene körperertüchtigende Übungsprogramme und -techniken Abmaßlisten
Holzverkauf
Didaktische Grundsätze
Beim Aufbau der Unterrichtsstunde ist auf die verschiedene Belastbarkeit der Schüler zu achten. Die Unterrichtsstunde ist vorwiegend in drei Teile zu gliedern: Aufwärmen (Grundübungen), Höhepunkt (Leistungsübungen), Ausklang (Spiel). Die Übungen sollten dem Schüler Freude bereiten. Für Ordnung und Disziplin ist zu sorgen. Der Gesundheit und Sicherheit des Schülers ist größtes Augenmerk zu schenken.
Der Zusammenhang zwischen Leibesübungen und körperliche Betätigung im Beruf (Waldwirtschaft) ist bewußt zu machen.
Der Auseinandersetzung mit aktuellen Strömungen im Bereich der Körperertüchtigung ist entsprechender Raum zu geben.
Waldwirtschaft
Bitdungs- und Lehraufgabe
Aufbauend auf den bereits erworbenen Grundkenntnissen sind die wirtschaftlichen und ökologischen Belange des Waldbaues besonders hervorzuheben. Das Verantwortungsbewußtsein für den Wald ist zu wecken und zu fördern.
Die richtige Waldpflege ist im besonderen Maße zu vermitteln. Die volkswirtschaftliche Bedeutung des Waldes ist bewußtzumachen. Lehrstoff Bedeutung des Waldes, Grunddaten Bestandesbegründung Kultur- und Jungwuchspflege Durchforstung, Astung
Forstschutz, Düngung Holzschutz
Betriebsformen, Bestandesumwandlung
Didaktische Grundsätze
Der Lehrstoff soll durch Lehrausgänge ergänzt, veranschaulicht und
vertieft werden.
1 Schularbeit.
Didaktische Grundsätze
Der Lehrstoff soll mit dem aktuellen Holzmarkt in bezug gebracht und
mit aktuellen Beispielen bereichert werden.
Sowohl der Lehrstoff als auch die Unterrichtsmethoden sind ständig
auf die aktuellen Marktsituationen abzustimmen.
1 Schularbeit.
Forstrecht
Eildungs- und Lehraufgabe
Die Schüler sollen befähigt werden, sich in einschlägigen Gesetzen, die die Forstwirtschaft betreffen, zurecht zu finden. Markante Schlüsselstellen der Gesetze sollen in das Wissen der Schüler übergehen.
Das Verständnis für die Notwendigkeit und auch für die Problematik der bestehenden gesetzlichen Bestimmungen at zu fördern. Die Fähigkeit zur sachlichen Auseinandersetzung mit den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen ist zu schulen. Lehrstoff Forst- und Jagdgesetz Naturschutz Steuerfragen Forstorganisation Wirtschaftsplan
Didaktische Grundsätze
Auf lebensnahe und verständliche Darbietung des Lehrstoffes ist besonders zu achten.
Das Unterrichtsprinzip der Aktualität ist besonders zu
berücksichtigen.
Waldarbeit
Forstbotanik
Eildungs- und Lehraufgabe
Aufhauend auf den bereits erworbenen Grundkenntnissen sind die für die Lebensgemeinschaft Wald wichtigen bodenkundlichen und botanischen Kenntnisse zu vermitteln.
Den Schülern sind die waldwirtschaftlich bedeutsamen heimischen Baumarten und Gastbaumarten, insbesondere hinsichtlich Standortansprüche, waldbauliche Beurteilung, Pflegemaßnahmen und Verwendbarkeit des Holzes, zur Kenntnis zu bringen.
Ein umfassendes Verständnis für die Lebensgemeinschaft Wald ist zu entwickeln.
Lehrstoff Standortkunde Baumartenkunde Lebensgemeinschaft Wald Didaktische Grundsätze
Der Grundsatz der Praxisbezogenheit ist bei der Vermittlung des Lehrsuffes von besonderer Bedeutung, Die Verwendung von geeignetem Anschauungsmaterial (Bilder, Zeichnungen, Fotos u.a.) sowie von natürlichen Objekten ist bei der Unterrichtsvorbereitung einzuplanen.
Der Lehrstoff soll durch Lehrausgänge ergänzt, veranschaulicht und
vertieft werden.
1 Schularbeit.
Eildungs- und Lehraufgabe
Den Schülern ist das Verständnis für die Waldarbeit zu vermitteln. Sie sind mit den wichtigsten forstwirtschaftlichen Geräten und Maschinen sowie deren Wartung und Pflege vertraut zu machen und über die zweckmäßige Gestaltung der Waldarbeit zu unterrichten. Der Sinn für ein verantwortungsbewußtes Arbeiten ist zu wecken und zu fördern.
Lehrstoff Arbeitsgymnastik Ergonomie Unfallverhütung und Erste-Hilfe-Maßnahmen Fäll-, Schneide- und Entastungstechnik Arbeitstechnik mit Freischneidegeräten Holzrückung Arbeitsverfahren, Organisation und Planung
Motorsägen- und Werkzeugkunde, Forstliche Maschinenkunde Wartung und Pflege der Motorsäge Motorsägen-Ketteninstandsetzung Forstliche Baukunde und Wegeerhaltung
Didaktische Grundsätze
Die Schüler sollen angeregt werden, Arbeitsvorgänge in der Forstwirtschaft selbständig zu erlassen und Möglichkeiten zu deren Verbesserung zu suchen. Die Gefährlichkeit der Waldarbeit ist den Schülern bewußt zu machen. Dabei ist auf typische Unfälle und Verletzungen hinzuweisen. 1 Schularbeit.
Betriebswirtschaft
Bildungs- und Lehraufgabe
Den Schülern ist die betriebswirtschaftliche Bedeutung des Waldes für den Gesamtbetrieb bewußt zu machen; Kenntnisse über die wichtigsten forstlichen Aufzeichnungen sind zu vermitteln. Wichtige arbeits- und sozialrechtliche Bestimmungen sind zu behandeln. Lehrstoff Produktionsfaktoren und damit im Zusammenhang stehende Begriffe: Ertrag, Aufwand, Kosten, Rentabilität, Leistung, Einkommen (Anteil des Waldes am landwirtschaftlichen Einkommen bzw. am Betriebseinkommen)
Investitionsplanung, -rechnung Maschinenkosten Waldbewertung Betriebswirtschaftliche Auswirkungen waldbaulicher Maßnahmen
Holzmarkt
Didaktische Grundsätze
Die Schüler sollen zur Führung einfacher Aufzeichnungen motiviert
werden, um daraus den hohen Stellenwert des Waldes für den Gesamtbetrieb erkennen zu können.
1 Schularbeit.
Praktischer Unterricht
Bitdungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll befähigt werden, die bei der Waldbewirtschaftung anfallenden praktischen Arbeiten selbständig und sicher durchzuführen. Auf Gewissenhaftigkeit und wirtschaftliche Arbeitsweise ist bei der Vermittlung der Fertigkeiten ganz besonders zu achten.
Lehrstoff Praktischer Unterricht Wald Waldbegehung: Beurteilung verschiedener Waldstandorte Beurteilung verschiedener Bestände Schätzen von Maßen stehender Bäume und von Beständen Beurteilung der Bewirtschaftung
Bestandesbegründung (Aufforstung, Naturverjüngung): Baumartenwahl Pflanzverband Pflanzmethode Naturverjüngung Kultur- und Jungwuchspflege:
Kulturschutzmaßnahmen Zaunbau
Dickungspflege: Regulierung der Baumartenmischung Stammzahlreduktion
Durchforstung:
Durchforstungsverfahren Durchforstungsanzeige Durchführung der Durchforstung
Astung Holzausformung Holzmessen Forstschutzmaßnahmen Holzernte:
Starkholzschlägerung einschließlich Laubholz Schwachholzschlägerung einschließlich Feinerschließung Arbeitstechnik mit
Freischneidegeräten
Holzrückung (Hand- und Schlepperrückung)
Anlage AB
LEHRPLAN DER BERUFSSCHULE, FACHRICHTUNG GEFLÜGELWIRTSCHAFT
(3. Schulstufe und Anschlußlehre)
Stundentafel (Stundenausmaß und Gesamtstundenzahl der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
Unterrichtsgegenstände Stundenausmaß Gesamt- '
(Pflichtgegenstände) je Woche Stundenzahl
Allgemeinbildende
Unterrichtsgegenstände:
Religion 1 7
Deutsch
(einschließlich Schriftverkehr) 2 14
Rechnen 3 21
Politische Bildung 2 14
Leibesübungen 2 14
Rechtskunde 1 7
Summe allgemeinbildender
Unterrichtsgegenstände 11 77
Berufsbildende
Unterrichtsgegenstände:
Züchtung und Vermehrung 1 7
Futter und Fütterung ' 4 28
Geflügelhaltung 4 28
Hygiene und Tiergesundheit 3
i Marktkunde 3 21
Betriebswirtschaft 4 28
Praktischer Unterricht 8 56
Summe berufsbildender
Unterrichtsgegenstände 27 189
Summe 38 268
Arbeits- und Sozialrecht
(einschl. Unfallverhütung) 2 x 4 8
lnformatik (EDV) 15 15
2-tägige Lehrfahrt 15 15
Gesamtstundenzahl 38 304
Dieser Lehrplan gilt für Erstlehrlinge und Anschlußlehrlinge der Fachrichtung Geflügelwirtschaft. Für Erstlehrlinge ist der positive Abschluß der 1. und 2. Schulstufe der Berufsschule der Fachrichtung Landwirtschaft für den Besuch der 3. Schulstufe Voraussetzung. Für Anschlußlehrlinge ist die absolvierte Lehre einer einschlägigen Fachrichtung Aufnahmevoraussetzung.
Deutsch (einschließlich Schriftverkehr)
Bitdungs- und Lehraufgabe
Befähigung zu einer sprachlich klaren und richtigen Ausdrucksweise
sowie zur ordentlichen Abfassung wichtiger Schriftstücke privater
und beruflicher Art. Praktischer Unterricht Werkstätte
Holzbearbeitung, Anfertigung von Stielen und anderen Werkstücken
Motorsäge: Wartungsarbeiten, Kettenpflege, Ketteninstandsetzung
Vergaser einstellen
Geräte- und Maschinenpflege
Didaktische Grundsätze
Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis, praktischer Anwendung und Erfolg sind aufzuzeigen. Der Lehrer soll praktische Arbeiten zeigen und die Schüler bei der Arbeit auch einzeln anleiten. Vor allem sind jene Fertigkeiten zu vermitteln, deren Aneignung den Schülern im Berufsleben bisher nicht möglich war. Die Grundsätze der Unfallverhütung sind zu beachten.
Lehrstoff Schriftverkehr der Geflügelwirtschaft:
Abfassen von Schriftstücken beruflicher Art; Ausfüllen von Formularen, insbesondere von Kauf-, Liefer-, Pacht-, Produktions- und Dienstverträgen.
Zahlungsschriftverkehr: Barzahlung, Quittung, Zahlung durch Post, durch Banken; Zahlung mittels Scheck und Wechsel.
Warenschriftverkehr: Angebote, Bestellungen und Abbestellungen, Mahnschreiben, Lieferschein, Gegenschein, Frachtbrief, Viehpaß, Rechnung, Zollpapiere, Schlüsse.
Ablage und Aufbewahrung von Dokumenten, Abschriften, Rechnungen, Beglaubigungen etc.
Didaktische Grundsätze
Auf die Kultur der Sprache und der Schrift soll in allen
Unterrichtsgegenständen geachtet werden. Wörterbücher und Vordrucke
für den Schriftverkehr sind einzusetzen.
1 Schularbeit.
Rechnen
Bitdungs- und Lehraufgabe
Die Schüler sollen fähig werden, rechnerische Probleme der Geflügelwirtschaft als solche zu erkennen, sie sollen diese formulieren und schließlich auch sicher lösen können.
Lehrstoff
Prozentrechnungen (z.B. Desinfektionslösung, Rationen, Prämix), Mischungsrechnungen, Schlußrechnungen, Energiegehaltsberechnungen bei Futtermitteln, Wärmewerte, Luftraten, Heizenergiebedarf, Zinsen- und Rentenrechnungen.
Didaktische Grundsätze
Rechenaufgaben sollten vorwiegend aus dem Stoffgebiet der Fachgegenstände gewählt werden. Kopfrechnen und Schätzen ist zu üben, ebenso der Gebrauch von Faustzahlenbüchern und Tabellen. 1 Schularbeit.
Polotische Bildung
Bitdungs- und Lehraufgabe
Aufbauend auf die ersten zwei Berufsschuljahre sind in der Berufsschule für Geflügelwirtschaft die Fragen der Standeskunde und der Interessensvertretungen genau zu behandeln.
Lehrstoff Aufgabe und Bedeutung der Geflügelwirtschaft innerhalb der Land- und Forstwirtschaft Österreichs. Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten in der Land- und Forstwirtschaft {Ländliches Fortbildungsinstitut). Landwirtschaftliche Organisationen und ihre wichtigsten Aufgaben: Landwirtschaftskammer, Landarbeiterkammer, Arbeiterkammer, Handelskammer; freie Berufsvertretungen (z.B. politische Interessensvertretungen, Hauptverband der Land- und Forstwirtschaftsbetriebe}; ÖGB. ALGÖ, Geflügelzuchtverbände; Genossenschaften, Jugendorganisationen. Rechte und Pflichten des Lehrlings bzw. Prüfungswerbers; wichtige Versicherungen in der Landwirtschaft und Geflügelwirtschaft; Fragen des Grundverkehrs, Grundgrenzen, Flächenwidmung; agrarpolitische Grundfragen; der Bauer in der Politik.
Didaktische Grundsätze
Das Erleben von (politischen) Vorgängen innerhalb und außerhalb der Geflügelwirtschaft soll neben der wissensmäßigen Erfassung nicht zu kurz kommen. Durch die Teilnahme an politischen und vereinsmäßigen Veranstaltungen und durch einen gelegentlichen Meinungs- und Gedankenaustausch mit Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens soll das Interesse an der aktiven Mitarbeit in der Gemeinschaft gefördert werden.
Leibesübungen
Bitdungs- und Lehraufgabe
Ziel des Unterrichtes ist es, die gesunde körperliche Entwicklung zu fördern, besondere Körperliche Fähigkeiten zur Entfaltung zu bringen, Liebe und Freude zur Bewegung und zum Sport auch in der Freizeit zu wecken und Ausdauer, Mut und Gemeinschaftssinn zu pflegen.
Lehrstoff Grundübungen, Ausgleichs- und Lockerungsübungen,
Leistungsübungen, Spiele, Schwimmen.
Didaktische Grundsätze
Beim Aufbau der Unterrichtsstunde ist auf die Beschaffenheit der Sportstätte und die verschiedene Belastbarkeit der Schüler zu achten. Die Unterrichtsstunde ist vorwiegend in 3 Teile zu gliedern:
Aufwärmen
(Grundübungen), Höhepunkt (Leistungsübungen, Kampfsport), Ausklang (Spiel). Die Übungen sollten dem Schüler Freude bereiten. Die Bedeutung körperlicher Aktivität für Gesundheit und Wohlbefinden ist hervorzuheben; für Sicherheit ist zu sorgen.
Rechtskunde (einschließlich arbeits- und Sozialrecht und Unfallverhütung)
Bitdungs- und Lehraufgabe
Es sollen nur die für das Berufsleben (Landwirt, Dienstgeber, Dienstnehmer) wichtigsten Rechtskenntnisse vermittelt werden. Das Verständnis für den Wert von Recht und Ordnung ist zu wecken. Lehrstoff Grundbegriffe; Dienstantritt bzw. Anstellung eines Mitarbeiters (Sozialversicherung, Dienstzettel), Probezeit; Kündigung (Vorschriften, Fristen), Mutterschutz.
Landwirtschaftsgesetz, Viehwirtschaftsgesetz, Wasserrecht, Gewerbeordnung, Raumordnungsgesetz und Bauordnung; Unfallverhütung; 15a Vereinbarung (Tierschutz), EU-Hygieneverordnung, EU-Vermarktungsnormen für Eier und Geflügel, Förderungsvoraussetzungen. Didaktische Grundsätze
Rechtsbeispiele aus dem täglichen Leben sind im Unterricht zu behandeln. Auf klare und einfache Darstellung ist Wert zu legen. Ein Vortrag des Unfallverhütungsdienstes ist einzuplanen. Züchtung und Vermehrung
Bitdungs- und Lehraufgabe
Grundkenntnisse des Baues und der Lebensvorgänge des Geflügels sowie jene Kenntnisse, die eine wirtschaftliche Geflügelhaltung und marktgerechte Erzeugung ermöglichen, sind zu vermitteln. Lehrstoff Anatomie und Physiologie des Geflügels (Querverbindungen zu den modernen Haltungsmethoden und daraus resultierenden Problemen sind herzustellen).
Züchtung: Wichtige Rassen und Linien; Zuchtziele und Zuchtmethoden:
Hybridlinien, Schritte der Hybridvermehrung;
Paarung, Eiablage, Bruteierbehandlung (Aufbewahrung, Lagerung, Transport). Vorgang in der Brüterei. Artspezifische Verhaltensweisen des Geflügels.
Didaktische Grundsätze
Die Anatomie und Physiologie sind nur in dem Maße zu vermitteln, als sie zum Verständnis der wichtigsten Lebensvorgänge und der Erhaltung der Tiergesundheit notwendig sind. Die Unterschiede zwischen den einzelnen Rassen bzw. Nutzungsrichtungen sind hervorzuheben. Anschauungsmaterial soll im Unterricht eingesetzt werden. Futter und Fütterung
Bitdungs- und Lehraufgabe
Das Futter verursacht den größten Teil des Aufwandes in der Geflügelproduktion. Die Geflügelfachkraft ist daher mit allen biochemischer, ökonomischen und technischen Fragen der Fütterung vertraut zu machen. Die Aussagekraft der gesetzlich vorgeschriebenen Angaben über industriell hergestelltes Mischfutter sind zu durchleuchten. Mischungen aus hofeigenem Getreide sind zu berechnen. Lehrstoff Die Inhaltsstoffe des Futters. Die Baustoffe des tierischen Organismus. Sichere Definition von Eiweiß, Mineralstoffen etc., biologische Wertigkeit des Eiweißes. Die Energieträger im Futter. Wirkstoffe, Ballaststoffe, Aromastoffe, Futterzusatzstoffe. Die Futtermittelanalyse. Energiekennzahlen des Geflügelfutters. Einzelfuttermittel des Handels, soweit sie für die Geflügelfütterung geeignet sind. Die Herstellung von Mischfutter.
Berechnung von Rezeptbeispie4en für Selbstmischer.
Angaben über wertbestimmende Inhaltsstoffe von Mischfutter; Futtermittelgesetz.
Bedarfswert für die einzelnen Sparten der Geflügelwirtschaft.
Fütterungstechnik und Fütterungssysteme.
Didaktische Grundsätze
Die Qualitätsbeurteilung der Einzelfuttermittel, Einrichtungen zur Mischfutterherstellung sowie Geräte zur Futterverteilung sind im Rahmen des praktischen Unterrichtes zu besprechen. Querverbindungen sind besonders zu Tiergesundheit sowie zu Haltung und Technik herzustellen. 1 Schularbeit.
Geflügelhaltung
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Gegenstand "Haltung und Technik" hat die Aufgabe, dem Lehrling eine Gesamtschau über die Einflüsse der Haltungsformen und technischen Möglichkeiten auf das Tier, dessen Gesundheit und Leistungen zu vermitteln. Haltung in Verbindung mit Technik ist die Grundlage jeder modernen Geflügelproduktion und verdient besonderes Augenmerk.
Pilzinfektionen: Aspergillose. Protozooen: Kokzidiose. Wurmbefall, Parasiten, Stoffwechselkrankheiten, Erkrankungen anderer Art, Vergiftungen, Hämorrhagisches Syndrom.
Didaktische Grundsätze
Besonderer Wert ist auf entsprechendes Anschauungsmaterial aus der Praxis bzw. am Tier selbst zu legen; wo dies nicht möglich ist, ist mit geeigneten Bildern zu ergänzen, um so einen entsprechenden Bezug zwischen Theorie und Praxis herzustellen.
Eine erstsprechende Übereinstimmung mit anderen Fächern, wie z.B. Fütterung, Haltung und Technik ist herzustellen. Die Möglichkeiten der Krankheitsverhinderung sollten besondere Beachtung finden. 1 Schularbeit.
Marktkunde
Lehrstoff Stallplanung: Stallgröße; Bedachtnahme auf Tier-, Umwelt- und Unfallschutz. Isolierungen bei Neu- und Altbauten, Heizsysteme und Möglichkeiten der Energieeinsparung.
Nutzung der Ergebnisse der Verhaltensforschung in Hinsicht auf Tiergerechtheit des Stalles.
Lüftungs- und Fütterungssysteme, Wasserversorgung. Möglichkeiten der Eigenleistung beim Stallbau.
Produktion: Management und Organisation als Querverbindung zu Betriebswirtschaft und Tiergesundheit; Anforderungen an ein gutes Management. Besprechung der verschiedenen Stalleinrichtungen und der speziellen Managementaufgaben für die einzelnen Produktionssparten, Bodenhaltung bei Aufzucht von Elterntieren, Mastkücken, Legehennen, Puten. Käfig- oder Batteriehaltung bei Legetieren, Aufzucht von Junghennen, Elterntieren (künstl. Besamung). Auslaufhaltung, Volierenhaltung; Haltung von Enten, Gänsen und Spezialgeflügel.
Beschaffenheit sowie Vor- und Nachteile von: Futterbahnen, Wasserversorgungssystemen, Legenestern, Kotkästen, Entmistungen, Be- und Entlüftungen, Heizungen, Batterien, Eiersammelanlagen usw.
Besatzdichten und Leerstehzeiten: Einstreuformen und Einstreuaufbau; Lichtintensität und Beleuchtungsprogramme; Schnabelstutzen, Tiertransport, Bewertung eines Haltungssystemes auf Tiergerechtheit (TGI). Haltungsdauer: Aufzucht- und Leistungsdauer der einzelnen Nutzungsrichtungen.
Didaktische Grundsätze
Um ein möglichst umfassendes Wissen vermitteln zu können, soll der Unterricht durch Anschauungsmaterial (Diaserien, Prospekte usw.) und durch Lehrausgänge ergänzt werden. Durch schülerzentrierte Unterrichtsmethoden soll das Wissen und die Erfahrung der Schüler in den Unterricht eingebunden werden.
1 Schularbeit.
Hygiene und Tiergesundheit
Eildungs- und Lehraufgabe
Seuchen und Krankheiten werden primär durch spezifische, krankmachende Organismen, wie z.B. Viren, Bakterien und Pilze verursacht. Dabei spielen Umwelt (Stall, Fütterung, Haltung), Vererbung, körperliche Verfassung und Leistung eine wichtige Rolle. Aufgabe dieses Unterrichtsgegenstandes ist es, die Zusammenhänge zwischen Tierbehandlung, Hygiene und Tiergesundheit herauszuarbeiten.
Lehrstoff
Umgang mit den Tieren (Transport, Pflege, Beobachtung). Hygiene:
Umwelt: Stall und Stallklima; Reinigung und Desinfektion; Futter, Wasser Einstreu, Kleidung.
Tier: Behandlung des Eies, Kadaverbeseitigung, Tierseuchengesetz.
Krankheitsvorbeuge: Vitalisierung, Immunisierung. Hygieneprogramme
Krankheiten: Allgemeines, Erkennen von Krankheiten
Viruskrankheiten: Marek, AE, ND, IB, ILT, Gumboro, Celo usw.
Bakterielle Infektionen: CRD, Synovitis, Pullorum, Staphylokokken Eileiterentzündungen usw.
Bildungs- und Lehraufgabe
Es sind jene Kenntnisse zu vermitteln, die den Teilnehmer zum wirtschaftlichen und marktwirtschaftlichen Denken anleiten und die ihn zum Denken in Zusammenhängen befähigen. Besonderer Wert ist auf die Erfassung der allgemeinen und speziellen Marktsituation zu legen. Im Hinblick auf die risikoreiche Produktion und auf die beschränkten Marktmöglichkeiten von Geflügelprodukten ist die Gemeinschaftsgesinnung und die i3ereitschaft zur überbetrieblichen Zusammenarbeit zu fördern.
Der Teilnehmer soll die wirtschaftlichen und marktwirtschaftlichen Gesetzmäßigkeiten sowie staatliche als auch private Einflußnahme kennenlernen. Die Tendenzen der Betriebsgrößenstruktur und der laufenden Überproduktion sind aufzuzeigen. Die Erfahrungen eines harten Verdrängungswettbewerbes in Amerika und in der EU sind zu beleuchten und daraus Schlüsse für die österreichische Entwicklung zu ziehen.
Auf der Basis dieser Kenntnisse soll der Schüler wirtschaftliche Entscheidungen fällen lernen. Die ständige Weiterbildung und Information auf marktwirtschaftlichem Gebiet ist zu fördern. Lehrstoff Marktmechanismen, Marktformen
Produktion und Verbrauch beim Ei und beim Schlachtgeflügel. Vermarktungswege für Eier und Schlachtgeflügel. Angebotsformen von Geflügelprodukten.
Qualitätsklassen und Gewichtsgruppen beim Ei. Handelsusancen beim Schlachtgeflügel. Außenhandel von Geflügelprodukten. Gesetze zum Schutz der bäuerlichen Produktion; Gesetze, die Produkte der Geflügelwirtschaft betreffen; Gesetze, die die Direktvermarktung betreffen. Marketing am Beispiel des Eier- und Geflügelmarktes; Preis- und Marktbeobachtung. Zusammenhang Eierproduktionshöhe und Preisentwicklung.
Produktionswert und Zusammenhänge mit anderen landwirtschaftlichen
Produkten.
Anpassung der Produktion an den Markt.
Didaktische Grundsätze
Marktwirtschaftliche Informationen der Medien sind auszuwerten. Statistiken, Prognosen, Trends, Marktberichte sind zu verwenden. Marktgerechte Produktaufmachung ist zu zeigen bzw. zu demonstrieren. Der Besuch von Märkten bzw. von Vermarktungsbetrieben ist einzuplanen. Das Marktgeschehen ist aus der Sicht des Produzenten und des Konsumenten zu behandeln.
1 Schularbeit.
Betriebswirtschaft
Bitdungs- und Lehraufgabe
Dem Schüler sind jene Kenntnisse zu vermitteln, die ihn befähigen, einen Betrieb der Geflügelwirtschaft nach ökonomischen Grundsätzen selbständig zu führen. Er soll lernen, das produktionstechnische Wissen betriebswirtschaftlich anzuwenden. Wirtschaften soll als stetige und harmonische Anpassung an Gegebenheiten verstanden werden.
Lehrstoff Ermittlung des Betriebserfolges: Landwirtschaftliches Einkommen, Reinertrag, Deckungsbeitrag, Vollkostenrechnung Grundzüge der Buchführung.
Arten und Gliederung der Kosten. Kosten der Produktion und der Vermarktung.
Kostenverhalten; Kostenrechnung Wirtschaftlichkeits- und Finanzierungsfragen
Betriebsaufzeichnungen, Belegesammlung; wichtige Steuern und Versicherungen.
Kalkulation der einzelnen Sparten der Geflügelwirtschaft. Didaktische Grundsätze
Die Einbeziehung der Daten (Leistungen und Kosten) von Betrieben der Geflügelwirtschaft in den Unterricht ist von besonderer Bedeutung. Betriebswirtschaftliche Berechnungen sind den Schülern regelmäßig zu stellen. Bei Lehrausgängen und Exkursionen sollen gestellte Aufgaben besprochen werden.
1 Schularbeit.
Praktischer Unterricht
Bitdungs- und Lehraufgabe
Das theoretisch erarbeitete Wissen ist im praktischen Unterricht anzuwenden. Das Erkennen von Vorgängen und Zusammenhängen im Geflügelstall ist im praktischen Einsatz zu üben. Insbesondere sollen am Verhalten der Tiere Rückschlüsse auf Betreuungs- und Haltungsfehler gezogen werden. Die für die Führung eines Geflügelbetriebes zweckmäßigen Planungs- und Aufzeichnungsarbeiten sind zu üben.
Auf Hygiene und Sauberkeit ist besonders beim Betreten von Geflügelstallungen zu achten.
Lehrstoff Futter und Fütterung:
Besichtigung und Handhabung von Mahl- und Mischanlagen.
Futterkontrolle (Verbrauch und Qualität}.
Mikrabiologische Untersuchung und Futtermittelanalyse. Tränke- und Fütterungssysteme.
Futtermittelsammlung und Beurteilung (Qualität, Preiswürdigkeit). Markt- und Börseninformation.
Geflügelhaltung Stallbau, Stallklimamessungen, TGI-Bewertung Besichtigung und Berechnung von Lüftungsanlagen.
Besichtigung und Handhabung von Stalleinrichtungen (Beleuchtungs- - und Lüftungssteuerungsanlagen, Luftentfeuchter, Wärmetauscher, Heizzonen).
Bodenhaltung (Legenester, Kotkasten, Einstreu), alternative Systeme. Käfig- und Batteriehaltung.
Eiersammel- und Sortieranlagen, Entmistungstechnik und Mistbehandlung.
Hühnertransporte. Schlachtung und Zerteilung von Geflügel, marktfertige Aufbereitung. Demonstration und Besichtigung aller Sparten- und Haltungssysteme der Geflügelwirtschaft. Rufschreibungen, Leistungskontrollen und -Prüfungen. Hygiene und Tiergesundheit:
Anatomische Übungen; Stallapotheke.
Geräte und praktische Durchführung für Reinigung und Desinfektion.
Bruteierbehandlung und Hygiene.
Didaktische Grundsätze
Durch entsprechende Gruppenteilung ist für einen gesicherten Unterrichtserfolg zu sorgen.
Die Gegenstände "Futter und Fütterung", "Hygiene und Tiergesundheit" sowie "Geflügelhaltung" sind im Verhältnis 1 : 1 : 2 im praktischen Unterricht vorzusehen.
Besondere Berücksichtigung sollten alle Tätigkeiten und Vorkehrungen finden, die geeignet sind, der Entstehung und Ausbreitung von Krankheiten entgegenzuwirken.
Arbeitseinsätze in verschiedenen Betrieben der Geflügelwirtschaft sollen helfen, den Unterricht effizient zu gestalten. Die Teilnehmer sollen ihre eigenen Erfahrungen in den Unterricht miteinbringen.
Informatik (EDV)
Lehrstoff Durchführung diverser Berechnungen mit dem Computer durch
Standard- und Spezialprogramme.
Futtermittelberechnungen, Deckungsbeitragsrechnungen, Vollkostenrechnung.
Textverarbeitung, Kundenkartei, Datenbank, Gestaltung von Werbematerial.
Debitorenbuchhaltung (offene-Posten-Buchhaltung), Finanzbuchhaltung.
Herdenauswertungen.
Didaktische Grundsätze
Die Anwendungsbeispiele sollten sich auf die tägliche Praxis und die täglichen Erfordernisse beziehen. Der Computer soll als technisches Hilfsmittel zur Lösung bestimmter Probleme erlebt und erkannt werden. Auf eine geeignete Gruppengröße ist im Hinblick auf die vorhandene EDV-Ausstattung Rücksicht zu nehmen.
Bitdungs- und Lehraufgabe
Die Schüler sollen den Computer als ein Hilfsmittel für moderne Betriebsführung und effiziente Kundenbetreuung kennenlernen und Anwendungsmöglichkeiten für ihren Betrieb erkennen.
LEHRPLAN DER BERUFSSCHULE, FACHRICHTUNG FELDGEMÜSEBAU
(Anschlußlehre)
Stundentafel (Stundenausmaß und Gesamtstundenzahl der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
fördern, besondere körperliche Fähigkeiten zur Entfaltung zu bringen, Liebe und Freude zur Bewegung und zum Sport auch in der Freizeit zu wecken und Ausdauer, Mut und Gemeinschaftssinn zu pflegen.
Insbesondere ist das Programm des Turnunterrichtes auf die körperliche Arbeitsbelastung im Feldgemüsebau abzustimmen (Arbeitsgymnastik). Auch ergonomische Gesichtspunkte sind in der Auswahl der Übungen zu berücksichtigen.
Anregungen zur selbsttätigen Weiterbildung und Weiterentwicklung auf diesem Gebiet sind zu vermitteln.
Unterrichtsgegenstand Stundenausmaß Gesamt-
(Pflichtgegenstände) je Wache Stundenzahl
Allgemeinbildende I
Unterrichtsgegenstände: I
~
Religion 1 i 6 I
Fachrechnen ~ 2 ; 12
Leibesübungen i 2 i 12
Lebenskunde u. Gesundheitslehre ~ 3 ~ 18
Summe allgemeinbildender
Unterrichtsgegenstände 8 48
Berufsbildende
Unterrichtsgegenstände:
Pflanzenbau 3 7 $
Gemüsebau 6 36
Landtechnik und Baukunde 5 - 6 30 - 36
Betriebswirtschaft und i
Buchführung 3 78
Wirtschafts- und Marktkunde 3 18
Praktischer Gemüsebau-Marketing
Unterricht*) Technik
Informatik 8-1ß 48-60
Summe berufsbildender
Unterrichtsgegenstände 30 180
Gesamtstundenzahl 38 228
') Unterricht in Schülergruppen
Die im Rahmen dieser Anschlußlehre berufsschulpflichtigen Schüler sind bereits Absolventen einer anderen Fachrichtung der landwirtschaftlichen Berufs- oder Fachschule.
Dieser Lehrplan beschränkt sich daher auf die rein fachlichen Belange der Anschlußlehre Feldgemüsebau.
Aufgrund der extrem saisonellen Ausrichtung der Feldgemüseproduktion kann bei der zeitlichen Organisation, insbesondere des praktischen Unterrichtes, auf entsprechende Praxismöglichkeiten Rücksicht genommen werden.
Rechnen
Bitdungs- und Lehraufgabe
Die Schüler sollen befähigt werden, rechnerische Probleme des gemüsebaulichen Alltags als solche zu erkennen, sie sollen diese formulieren und schließlich auch sicher lösen können. Erziehung zu genauer und sorgfältiger Arbeit.
Lehrstoff Prozentrechnungen, Mischungsrechnungen, Pflanzenbedarf,
Spritzbrühenkonzantration
Zins- und Zinseszinsrechnungen, Rentenrechnungen, Kredittilgung Didaktische Grundsätze
Rechenaufgaben sollten vorwiegend aus dem Stoffgebiet der Fachgegenstände gewählt werden. Kopfrechnen und Schätzen ist zu üben; ebenso der Gebrauch von Faustzahlen und Tabellen. 1 Schularbeit.
Leibesübungen
Bildungs.. und Lehraufgabe
Ziel des Unterrichtes ist es, die gesunde körperliche Entwicklung zu
Lehrstoff Grundübungen, Ausgleichs- und Lockerungsübungen
Leistungsübungen
Arbeitsgymnastik, Ergonomische Übungen
Verschiedene körperertüchtigende Übungsprogramme und -techniken
Didaktische Grundsätze
Beim Aufbau der Unterrichtsstunde ist auf die verschiedene Belastbarkeit der Schüler zu achten. Die Unterrichtsstunde ist vorwiegend in drei Teile zu gliedern: Aufwärmen (Grundübungen), Höhepunkt (Leistungsübungen), Ausklang (Spiel). Die Übungen sollten dem Schüler Freude bereiten. Für Ordnung und Disziplin ist zu sorgen. Der Gesundheit und Sicherheit des Schülers ist größtes Augenmerk zu schenken.
Der Zusammenhang zwischen Leibesübungen und körperlicher Betätigung 9m Beruf (Feldgemüsebau) ist bewußt zu machen.
Der Auseinandersetzung mit aktuellen Strömungen im Bereich der Körperertüchtigung ist entsprechender Raum zu geben. Lebenskunde und Gesundheitslehre
Bitdungs- und Lehraufgabe
Im Mittelpunkt des Lebenskundeunterrichtes steht die Formung eines
selbstbewußten und selbstbestimmten Menschen.
Die Schüler sind zu einer bewußten und aktiven Lebensgestaltung anzuleiten.
Der unternehmerische Mensch im umfassendsten Sinn - der Mensch, der sein eigenes Leben unternimmt- ist das hohe Ziel dieses Unterrichtes. Die Voraussetzungen zur Erlangung dieses Zieles sind zu vermitteln. Schlüsselqualifikationen wie Selbsterkenntnis, Menschenkenntnis, Kommunikationsfähigkeit, Kooperationsfähigkeit, Teamfähigkeit, Konfliktfähigkeit, die Fähigkeit zur Konfliktlösung, Flexibilität, Kreativität u.a. sind als Bausteine des Bildungszieles zu erlernen und ständig zu üben.
Die Bedeutung der ständigen Weiterbildung und der persönlichen
Weiterentwicklung ist bewußt zu machen.
Die Freude am Musischen ist zu fördern.
Lehrstoff Kommunikation: Grundregeln, Sprache, Körpersprache, Meinungsbildung, Fragetechnik, Argumentation, Verhandlungstechniken
Lebens- und Unternehmensphilosophie:
Persönliches Erfolgsmanagement, Selbstbild - Fremdbild, Umfeldbeschreibung, Erfolg beginnt mit Zielsetzung, Motivation, Ebenen der Lernfähigkeit, positive Ausstrahlung, Kreativität Zeit- und Streßmanagement Konfliktmanagement
Didaktische Grundsätze
Neben der theoretischen Erarbeitung des Lehrstoffes kommt der
ständigen Übung eine gleichwertige Bedeutung zu.
Der fächerübergreifende Unterricht bzw. der Projektunterricht hat als Unterrichtsmethode eine große Bedeutung. Besonders in der Einübungsphase der Lehrinhalte sind die Unterrichtsmethoden und auch die Organisationsformen des Unterrichtes sorgfältig auf den Lehrstoff bzw. Übungsstoff abzustimmen.
Die organisatorischen und Technischen Rahmenbedingungen, insbesondere bei fächerübergreifendem Unterricht und Projektunterricht, sind im größtmöglichen Ausmaß zu schaffen.
Pflanzenbau
Bitdungs- und Lehraufgabe
Die Vermittlung der bodenkundlichen, botanischen und pflanzenbaulichen Grundlagen ist das Ziel dieses Unterrichtsgegenstandes.
Die Schwerpunktsetzungen sollen im Hinblick auf die gängigen Gemüsekulturen erfolgen.
Die Grundsätze des biologischen Landbaues sind zu vermitteln. Lehrstoff Pflanzenernährung Maßnahmen zur Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit Pflanzenschutz allgemein und speziell im Gemüsebau Fruchtfolgegestaltung im Feldgemüsebau
Kartoffel
Didaktische Grundsätze
Dem Unterrichtsprinzip der Praxisnähe und Anschaulichkeit ist größtes Augenmerk zu schenken. Der Unterricht ist durch Feldbegehungen, durch Anlegen von Versuchen und durch Exkursionen zu bereichern. Die Schwerpunktsetzung ergibt sich aus der regionalen wirtschaftlichen Bedeutung der einzelnen Gemüsearten. Die Erfahrungswelt der Schüler ist einzubinden. 1 Schularbeit.
Gemüsebau
Bitdungs- und Lehraufgabe
Vermittlung der notwendigen Kenntnisse für die gängigen Gemüsekulturen unter 8edachtnahme auf Boden-, Klima-, Arbeits-, Betriebs- und Marktverhältnisse. Insbesondere sind neben den produktionstechnischen Fragen zu behandeln:
das Verständnis für die Erhaltung und Förderung der Bodenfruchtbarkeit
die arbeits- und betriebswirtschaftlichen Besonderheiten der Gemüseproduktion - auch im Hinblick auf der biologischen Landbau
die Absatzmöglichkeiten und Vermarktungsformen (Direktvermarktung, Genossenschaftsvermarktung, Vertragsanbau) Lehrstoff Allgemeine Anforderungen an den Gemüsebau Saatgut Anzuchtverfahren Ernteverfrühung Integrierte Produktion - Biologischer Anbau
Ernte - Lagerung - Konservierung Kulturbeschreibungen der regional üblichen marktführenden Gemüsearten
(vom Anbau bis zur Marktaufbereitung)
Didaktische Grundsätze
Die Schwerpunktbildung ergibt sich aus der regionalen wirtschaftlichen Bedeutung der einzelnen Gemüsearten. Durch Feldbegehungen, Anlegen von Versuchen, Besichtigung von Produktions- , Vermarktungs- und Verwertungsbetrieben sowie den Einsatz anschaulicher Unterrichtsmittel ist eine möglichst praxisbezogene Unterrichtsführung anzustreben. Die Erfahrungswelt der Schüler (z.B. Betriebsaufzeichnungen) ist einzubinden.
1 Schularbeit.
Landtechnik und Baukunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Für einen rationellen Einsatz der Technik im Feldgemüsebau sind die technischen und wirtschaftlichen Zusammenhänge bewußt zu machen. Die Erwirtschaftung des Einkommens im Feldgemüsebau erfolgt unter sehr hohem Kapitaleinsatz. Insbesondere sind es hohe Anschaffungs-, Einsatz- und Reparaturkosten von Maschinen und Geräten, die eine Wertschöpfung stark schmälern. Der Landwirt ist daher angehalten, besonders auf Wirtschaftlichkeit in der Landtechnik bedacht zu sein. Darüber hinaus führt ein höherer Bildungsstand in der Technisierung (richtige Auswahl von Maschinen und Arbeitsverfahren, richtige Pflege und Instandhaltung von Maschinen und Geräten) zu einer schonungsvo4leren Behandlung der Produktionsgrundlagen und zu geringeren 5törungen im Kreislauf der Natur.
Als notwendige Voraussetzungen sind deshalb im Unterricht zu vermitteln:
Landtechnisches und naturwissenschaftliches Grundwissen, - Überblick über das vielfältige Maschinenangebot,
Fähigkeiten zur Beurteilung der wesentlichen Merkmale und der Einsatzeigenschaften der Maschinen in der Innen- und Außenwirtschaft,
Fähigkeiten, die bei bestimmten betrieblichen Gegebenheiten sinnvollen Mechanisierungsketten und Arbeitsverfahren unter Einbeziehung überbetrieblicher Verfahrenslösungen auszuwählen und ökonomisch zu bewerten,
Fähigkeiten im Umgang mit einschlägigen EDV-Programmen.
Lehrstoff
Maschinen, Geräte, Mechanisierungssysteme, bauliche Einrichtungen, Verfahrenstechniken u.a. für:
Düngung und Pflanzenschutz
Beregnung im Freiland und Gewächshaus - Jungpflanzenerzeugung
Düngerbeimischungen Gewächshaus - Temperaturregelung im Gewächshaus - Gemüsereinigungsverfahren
Technik zur Manipulation (Staplerbetrieb) - Gemüse- und Obstlagerung
Verkaufseinrichtungen für Gemüse- und Gartenbau Gewächshäuser Gewächshausheizungen Variable Schwerpunktthemen (z.B. Kartoffeltechnik) Ernteverfahren
Didaktische Grundsätze
Die Erarbeitung des Lehrstoffes ist praxisnah unter Bedachtnahme auf das jeweilige Produktionsgebiet und die Vorkenntnisse der Schüler zu gestalten. Die Querverbindung zu anderen Unterrichtsgegenständen ist immer wieder herzustellen. Die besonderen technischen Einzelheiten sollten so weit behandelt werden, als dies für die Beurteilung der Maschinen und deren Wartung und Instandsetzung, aber auch für den Arbeitseinsatz nötig ist. Die Arbeitstechnik und die Wirtschaftlichkeit stellen einen Schwerpunkt des Unterrichtes dar. Auf Unfallschutz und Brandverhütung ist besonders Bedacht zu nehmen. Der theoretische Unterricht ist durch den Einsatz verschiedener Hilfsmittel (UT, Dias, Modelle, Kurzfilme usw.) anschaulich und praxisnah zu gestalten. Zur Vertiefung der Kenntnisse sind Lehrausgänge und Exkursionen einzuplanen sowie projektorientierte Unterrichtsformen anzuwenden.
Beispielhaft kostenbewußt mechanisierte Betriebe, überbetriebliche Themen der Mechanisierung sowie vorbildliche bauliche Anlagen sollen besichtigt werden. Der Faszination, welche neue und teure Maschinen und Gebäude auf die Jugend ausüben, ist in geeigneter Weise zu begegnen. Praktische Berechnungsbeispiele sind durchzuführen - Querverbindungen sind herzustellen.
1 Schularbeit.
Betriebswirtschaft und Buchführung
Bitdungs- und Lehraufgabe
Vermittlung eines Einblickes in die wirtschaftlichen Vorgänge und Zusammenhänge eines landwirtschaftlichen Betriebes. Anleitung zu unternehmerischem Denken.
Lehrstoff Grundbesitz: Betriebserhebung, Einheitsbewertung für Feldgemüseflächen, steuerliche Vorschriften
Arbeitswirtschaft: Einblick in die Lohnverrechnung, Arbeitnehmervorschriften, Kollektivvertrag und Gesetze
Leistungen und Kosten der Produktion:
Teilkosten-(Deckungsbeitrag) und Vollkostenrechnung, Grundlagen der Investitions- und Finanzierungsrechnung, überbetriebliche
Zusammenarbeit
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht in Betriebswirtschaft muß in Zusammenhang mit den arideren Fachgegenständen gesehen werden. Er baut auf einer vorgelagerten landwirtschaftlichen Ausbildung auf. Auf den aktuellen Wissensstand der Schüler ist bei der Auswahl des Lehrstoffes Rücksicht zu nehmen. Der Schülerbetrieb ist einzubeziehen. Praktischen Beispielen ist der Vorzug zu geben. Vordrucke und Formulare sind zu verwenden.
1 Schularbeit.
Wirtschafts- und Marktkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Aufbauend auf der volkswirtschaftlichen Vorbildung und Grundausbildung sind jene Kenntnisse zu vermitteln, die die Schüler zum wirtschaftlichen Denken und Handeln anleiten und zur Erfassung der jeweiligen Marktsituation befähigen. Eine Erziehung zu marktkonformem Verhalten in Erzeugung und Absatz ist notwendig. Auf dieser Grundlage soll der Schüler wirtschaftliche Entscheidungen fällen lernen.
Das Interesse am Wirtschaftsgeschehen ist zu wecken und das Verständnis für andere Berufsgruppen zu fördern. Im Hinblick auf die schwierige Stellung der Landwirtschaft in Produktion und Vermarktung ist die Gemeinschaftsgesinnung und die Bereitschaft zu überbetrieblicher Zusammenarbeit auf allen Ebenen zu fördern. Das wirtschaftskundliche Wissen ist im großen Zusammenhang der unternehmerischen Kompetenz zu sehen und als ein wesentlicher Teil der unternehmerischen Fähigkeiten den Schülern bewußt zu machen.
Lehrstoff
Wirtschafts- und Agrarpolitik: Wirtschaftsablauf,
Wirtschaftsbeeinflussung
Agrarpolitik (Ziele, neue Gesichtspunkte und Motive, Maßnahmen und Instrumente)
Die Gesetzmäßigkeiten und Funktionen des Marktes Stellung der Landwirtschaft in der Marktwirtschaft Agrarmärkte
Funktion und Bedeutung von bäuerlichen Selbsthilfeorganisationen:
Genossenschaften, Erzeugergemeinschaften, Vermarktungsgemeinschaften Überbetriebliche Zusammenarbeit 4. Möglichkeiten der Vermarktung:
Konventionelle Vermarktungsfarmen
Direktvermarktung (Abhof-Verkauf, Verkauf auf Wochen- und Bauernmärkten, Urlaub am Bauernhof etc.)
Sonstige innovative Vermarktungsfarmen
Beziehungsfeld Bauer (Landwirtschaft) - und Konsument (Markt):
Marketing, Marketingphilosophie
Produkt- und Dienstleistungsentwicklung Qualitätssicherung,
Qualitätskontrolle Kundenservice, Werbung
Lehrstoff 1. Gemüsebau und Marketing:
Anzucht, Pflege, Pflanzung Anlegen von Versuchen Aufbereitung für
die Vermarktung 2. Technik:
Arbeiten mit Pflanzenschutzgeräten, Pflege, Wartung Arbeiten mi! Düngegeräten, Pflege, Wartung
Handhabung von Bewässerungsanlagen, Klimaanlagen, Heizungen Handhabung von Geräten und Maschinen vom Anbau bis zur Ernte 3.
Informatik:
Arbeiten mit Standard- und Spezialprogrammen Buchhaltungsprogramme
Kundenverwaltung, Textverarbeitung
Didaktische Grundsätze
Der praktische Unterricht hat in direktem Zusammenhang mit dem
theoretischen Unterricht zu stehen.
Der Lehrstoff ist entsprechend dem theoretischen Unterricht auf die Schulstufen aufzuteilen. Die jeweils gültigen Fertigkeitenkataloge sind einzuhalten. Es muß gewährleistet sein, daß jeder Schüler das gesamte Praxisprogramm absolviert. Dies ist durch Führung von Aufzeichnungen nachzuweisen.
Sind Voraussetzungen für den praktischen Unterricht an der Schule selbst nicht in ausreichendem Maß vorhanden, so ist der entsprechende Praxisunterricht in geeigneten Praxisbetrieben durchzuführen.
Der Unterricht erfolgt in praxisgerechten Gruppengrößen. Die Grundsätze der Unfallverhütung sowie Sicherheitsvorschriften und -vorkehrungen sind genau zu beachten.
Auf typische Arbeitsunfälle ist hinzuweisen.
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht ist durch wirtschaftskundliche Informationen von Massenmedien, einfachen Wirtschaftsstatistiken etc. aktuell zu gestalten. Marktberichte und wirtschaftspolitische Veröffentlichungen sind zu verwenden. Die Schüler sind zu deren ständigen Gebrauch und dauernder Beobachtung anzuleiten. Das Marktgeschehen ist aus der Sicht des Produzenten und Konsumenten zu behandeln. Der Besuch von Absatzveranstaltungen und die Besichtigung von Verwertungs- und Vermarktungseinrichtungen wird empfohlen.
Die volkswirtschaftliche Mitverantwortung ist ebenso bewußt zu machen wie die Notwendigkeit einer solidarischen Gesinnung innerhalb der Landwirtschaft und zwischen den Wirtschaftszweigen. Der Begriff Marketing ist in seinem umfassendsten Sinn zu verstehen, zu behandeln und erlebbar zu machen.
Praktischer Unterricht
Bitdungs- und Lehraufgabe
Das erworbene theoretische Wissen ist durch den praktischen Unterricht in eine auf die Berufstätigkeit ausgerichtete, zeitgemäße Form umzusetzen.
Das Erkennungsvermögen ist zu schulen, die Beobachtungsgabe für Vorgänge in der Natur und in der landwirtschaftlichen Produktion ist zu fördern. Der Versuchstätigkeit ist eine besondere Bedeutung beizumessen.
Handwerkliches Können, Fertigkeiten und Arbeitstechniken sollen für die künftige Arbeit des Schülers sowie für die Werterhaltung und Wertvermehrung von Gebäuden, Maschinen und Geräten vermittelt werden. Auf die Veredelungs- und Vermarktungsmöglichkeiten der am Betrieb erzeugten Produkte ist Bedacht zu nehmen.
Es ist auf Ordnung, Genauigkeit, Sorgfalt, Selbständigkeit, Unfall- und Brandverhütung zu achten,
Die Vermittlung der in den Fertigkeitenkatalogen angeführten handwerklichen Fähigkeiten ist ein zentrales Bildungsziel. Anlage A10 Didaktische Grundsätze
Auf richtiges Sprechen, Schreiben und Lesen ist in allen Unterrichtsgegenständen zu achten. LEHRPLAN DER BERUFSSCHULE, Die Schüler sind vor allem zum Sprechen in FACHRICHTUNG PFERDEWIRTSCHAFF ganzen Sätzen aufzufordern, Durch Sprechübungen sollen die Schüler (1 ., 2. und 3. Schulstufe) zu sicherem Auftreten und zu klarer Ausdrucksweise gelangen. (Anschlußlehre) Bei allen schriftlichen Arbeiten ist zur Selbständigkeit zu erziehen.
Je Schusstufe 1 Schularbeit. Stundentafel
Unterrichtsgegenstände Stundenausmaß je Gesamt-
(Pflichtgegenstände) Woche und Schulstufe Stundenzahl
Allgemeinbildende
Unterrichtsgegenstände:
Religion ~ 1 8
Deutsch
(einschließlich Schriftverkehr) 2 16
Rechnen 7
Politische Bildung 2 16
Leibesübungen 0 0
Summe allgemeinbildender
Unterrichtsgegenstände 6 48
Berufsbildende
Unterrichtsgegenstände:
Pflanzenbau 2 16
I Pferdehaltung 5 40römisch eins Pferdehaltung 5 40
Landtechnik und Baukunde 2 j 16
Veterinärkunde 5 40
Reittheorie 3 24
i
Fahrtheorie 2 16
Betriebswirtschaft 2 16
_ I
_ Landwirtschaft Praktischer Reiten
'
Unterricht Veterinärkunde
)
I Pferdehaltung 11 88römisch eins Pferdehaltung 11 88
i
t Summe berufsbildender
Unterrichtsgegenstände 32 256
Gesundenzahl 38 304
"") Unterricht in Schülergruppen
Der Lehrstoff und das Stundenausmaß der 3. Schulstufe entspricht dem Lehrstoff und dem Stundenausmaß der Anschlußlehre.
Deutsch (einschließlich Schriftverkehr)
Bitdungs- und Lehraufgabe
Die Schüler sollen befähigt werden, sich in Wort und Schrift klar und richtig auszudrücken. Sie sollen in der Lage sein, den privaten und beruflichen Schriftverkehr ordnungsgemäß durchzuführen. Gute Ausdrucksweise und sicheres Auftreten sind bei Rede und Diskussion zu schulen. Das Erzählen ist zu üben. Das Interesse am Lesen als Möglichkeit persönlicher und beruflicher Weiterbildung ist zu fördern.
Rechnen
Eildungs- und Lehraufgabe
Die Schüler sollen befähigt werden, im Berufsleben anfallende rechnerische Probleme zu erfassen und sicher zu lösen. Die Sicherheit in der Beherrschung der Grundrechnungsarten als Voraussetzung für das berufliche Rechnen ist zu verbessern. Die Schüler sind zu genauer und sorgfältiger Arbeit zu erziehen.
Lehrstoff
Festigung der Grundrechnungsarten mit ganzen Zahlen, Dezimal- und Bruchzahlen
Maße und Gewichte Schlußrechnungen Flächenberechnungen
Schulstufe Körperberechnungen Prozent- und Promillerechnungen Mischungs- und Verhältnisrechnungen
Zins- und Zinseszinsrechnungen Maßstabgetreues Zeichnen Angewandtes Rechnen: Beispiele aus den Fachgegenständen Didaktische Grundsätze
Durch Verwendung von Rechenbeispielen und Zahlenmaterial aus dem beruflichen Alltag ist der Unterricht lebensnah zu gestalten. Kopfrechnen und Schätzen ist zu üben.
Faustzahlenbücher und technische Hilfsmittel sind sinnvoll in den Unterricht einzubauen.
Je Schulstufe 1 Schularbeit.
Politische Bildung
Eildungs- und Lehraufgabe
Die politische Bildung hat das Ziel, dem Jugendlichen die Fundamente eines demokratischen Staates, dessen Spielregeln und Funktionsweisen im politischen Alltag darzulegen.
Die Schüler sollen Einblick in die gegenwärtige Situation Österreichs erhalten.
Der Wert demokratischer Lebens- und Staatsformen ist zu verdeutlichen. Große Bedeutung kommt der Bildung eines kritischen Urteilsvermögens und der Erziehung zur aktiven Mitgestaltung und Mitverantwortung im öffentlichen Leben zu.
In der Agrarpolitik sind vor allem die gesamtwirtschaftlichen Verflechtungen verständlich zu machen, wobei die Bedeutung der Landwirtschaft für die Gesellschaft bewußtzumachen ist.
Lehrstoff
1., 2. und 3. Schulstufe Rechtschreiben und Sprachlehre:
Festigung der Rechtschreibung und der wesentlichen Grammatikkenntnisse. Erweiterung des Wortschatzes und Behandlung einschlägiger Fachausdrücke, Fremdwörter und Abkürzungen. Gebrauch von Wärterbüchern und Nachschlagwerken.
Sprecherziehung: Behebung sprachlicher Mängel. Schulung der Ausdrucksfähigkeit durch Erzählen, Berichten, Kurzreferate und Diskussionen.
Schriftverkehr: Abfassen von wichtigen Schriftstücken privater und beruflicher Art. Ausfüllen von Formularen, Zahlungsverkehr.
Lesen: Anleitung zum richtigen Lesen und Vorlesen.
Lehrstoff 1. Schulstufe
Die österreichische Bundesverfassung Rechte und Pflichten des Staatsbürgers Gerichtsbarkeit
Überblick über die Gesetzgebung und Vollziehung des Landes und Bundes
Die Gemeinde (Aufgaben, Funktionen, Selbstverwaltung) 2. Schulstufe Berufs- und Weiterbildung
Standeskunde und 5tandesvertretung in der Landwirtschaft Wichtige Rechtsvorschriften in der Landwirtschaft
Politische Parteien und ihre ideologischen Grundlagen
Agrarpolitische Grundfragen und aktuelle Themen Der Bauer in der Politik
didaktische Grundsätze
Die Bedeutung der Politik als Mittel zur Gestaltung eines friedvollen Zusammenlebens von Menschen, interessensgruppen und Völkern ist wiederholt herauszustreichen. Das Interesse der Schüler für aktuelle politische Vorgänge in Gemeinde und Staat ist mit Hilfe von Publikationen und Massenmedien zu wecken.
Leibesübungen
Der Unterrichtsgegenstand Leibesübungen ist im Praktischen
Unterricht "Reiten" integriert.
Pflanzenbau und Weidewirtschaft
Bitdungs- und Lehraufgabe
Aufgabe des Unterrichtsgegenstandes ist es, den Schülern ein solides Wissen über Bodenkunde, Pflanzenkunde, Kultur und Nutzung von Grünland- und Ackerpflanzen zu vermitteln. Dabei ist besonders auf das Verantwortungsbewußtsein gegenüber der Erhaltung der Kulturlandschaft Wert zu legen. Die Eigenheiten des Produktionsgebietes, die regionalen Verhältnisse sowie aktuelle agrarpolitische Rahmenbedingungen sind zu berücksichtigen. Lehrstoff 1. Schulstufe
Pflanzenkunde (Botanik) Bau und Leben der Pflanze Einteilung der Pflanzen
Wetterstation Aufbau Wetterdaten Witterung und ihre Auswirkungen Klimatypen Österreichs
Bodenkunde Bodenbildung Bestandteile des Bodens Bodeneigenschaften Bodenarten Bodenprofile Bodenstruktur Bodenbearbeitung Bodenschutz, Gefahren für den Boden 4. Fruchtfolge Bedeutung der Fruchtfolge für die Bodenfruchtbarkeit Pflanzenbauliche Grundlagen zur Erstellung eines Fruchtfolgeplanes
Grundlagen des biologischen Landbaues
Bedeutung und Methoden Nährstoff und Produktionskreislauf
Schulstufe 1. Düngung Pflanzennährstoffe Nährstoffkreislauf Ertragsgesetze Düngerarten Bodenuntersuchung Bemessung der Düngergaben Düngung und Umwelt Düngeplan
Krankheiten, Schädlinge, Unkräuter Methoden des Pflanzenschutzes Integrierter Pflanzenschutz Umweltschutz, Anwenderschutz Übersicht über wichtige Pflanzenschutzmittel Erste Hilfe bei
Vergütungen
Rechtliche Grundlagen
Pflanzenzüchtung und Saatgut Züchtungsmethoden und Gentechnik Saatgut
Botanische Merkmale und Eigenschaften der für die Pferdefütterung wichtigen Kulturen
4.1. Ackerbau Getreide und Mais
Sonstige Futterpflanzen für Pferde 4.2. Grünland (allgemein) Dauergrünland, Wechselgrünland, Weide Pflanzenbestand Giftpflanzen
Weidemanagement Standortaufnahme Weide und Auslauf Weideplanung und Nutzung
Weidepflege Saatmischungen Grönlanderneuerung
Futterkonservierung Heubereitung Silagebereitung Didaktische Grundsätze
Bei der Vermittlung des Lehrstoffes ist auf den jeweiligen Stand der Produktionstechnik, die Besonderheiten der Produktionsgebiete sowie der Elternbetriebe der Schüler Bedacht zu nehmen. Der Unterricht ist möglichst praxisnah zu gestalten, wobei auf Flurbegehungen, Pflanzenbestimmungen, Krankheiten- und Schädlingsbonitierungen, Wirtschaftsdüngerqualität, Schlagkarteien und Sammlungen besonderer Wert zu legen ist. Auf die Bedeutung der Unfallverhütung, des Natur- und Umweltschutzes und eines verantwortungsbewußten Pflanzenschutzes ist besonders und wiederholt hinzuweisen, Auf die Notwendigkeit einer gezielten Weideführung ist besonders hinzuweisen. Je Schulstufe 1 Schularbeit.
Pferdehaltung
Bitdungs- und Lehraufgabe
Es sind jene Kenntnisse zu vermitteln, die eine wirtschaftliche Tierhaltung und eine marktgerechte Erzeugung ermöglichen. Das Verständnis für die Tierhaltung und Tierzucht ist zu fördern. Zu einer tiergerechten und umweltschonenden Haltung ist anzuleiten. Lehrstoff 1. Schulstufe
Entwicklungsgeschichte des Pferdes 2. Rassenlehre Rassenentstehung, Geschichte der österr. Pferderassen, die wichtigsten Rassen der Welt - Zuchtgebiete und Verwendung
Angeborene und erworbene Verhaltensweisen. Auf Grund der Verhaltensweisen sollen Rückschlüsse auf geeignete Haltungsformen gezogen werden.
Werkzeug, Pflege vor und nach der Arbeit, Langhaarpflege, Hufpflege
Geeignete Standorte für Pferdestallungen Einzelhaltung,
Gruppenhaltung
Boxenhaltung, Anbindehaltung, Laufstall, Offenstall, Bewegungsstall,
Weidehaltung
Maße: Boxengröße, Stallhöhe, Luftraum, Fensterfläche Bodenbeschaffenheit
Futterlagerraumausmaß, Düngesammelanlagen, Stalleinrichtungen
Temperatur, 5chadgase, Staub, Licht, Luft Stallhygiene, Boxenhygiene
Wechselstreu, Dauerstreu Einstreumaterialien 3. Weide Weideeinrichtungen 4. Fütterung des Pferdes
Futteraufnahme, Futterinhaltsstoffe, Futtermittel, Rationsberechnung händisch
Rationsberechnung mit Computer; Fütterung der Reitpferde, Zuchtstuten, Deckhengste
Fohlen, Einjährige, Zweijährige; Fütterung des Hochleistungspferdes
Verladen von Pferden 4. Pferdekauf
Organisation der Pferdezucht in Österreich
Begriffe der Züchtung (Zuchtziel, Selektion, Zuchtmethoden) Didaktische Grundsätze
Im Theorieunterricht sollen möglichst viele Beispiele aus der Praxis herangezogen werden. Die Berechnung von Futterrationen, die Erstellung von Futterplänen und die Beurteilung von Futtermittel ist zu üben. Fragen des Tierschutzes und der Unfallverhütung sind zu behandeln. Querverbindungen zu den übrigen Fachgegenständen sind herzustellen. Je Schulstufe 1 Schularbeit.
Landtechnik und Baukunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Schüler sind zu befähigen, die Funktionen wichtiger Landmaschinen und Geräte zu verstehen sowie Landmaschinen zu pflegen und zu warten.
Vordringlich zu behandeln sind der überbetriebliche Maschineneinsatz und die Unfallverhütung. Der Baukundeunterricht hat Grundlagenwissen für die Errichtung und Sanierung von Gebäuden zu vermitteln. Lehrstoff 1. Schulstufe
Grundlagen der Landtechnik; physikalische Grundlagen, Werkstoffkunde, Maschinenelemente
Einrichtung dar bäuerlichen Hofwerkstätte und Werkzeugkunde
Elektrizität
Verbrennungsmotoren
Der Traktor und die wichtigsten Landmaschinen (Bauarten, Einsatz, Unfallschutz)
Wartung und Pflege der Maschinen und Geräte
Überbetrieblicher Maschineneinsatz, wirtschaftliche
Betriebsmechanisierung
Baukunde: Planung, Kosten, Baustoffe Energiesparende Maßnahmen Didaktische Grundsätze
Der Unterricht hat sich an den notwendigen Erfordernissen des landwirtschaftlichen Betriebes zu orientieren. Technische Einzelheiten sind nur so weit zu behandeln, als dies zum Verständnis der Funktion und für den praktischen Einsatz der Maschinen von Bedeutung ist. Auf die Unfall- und Brandverhütung ist besonders hinzuweisen.
Je Schulstufe t Schularbeit.
Veterinärkunde
Bitdungs- und Lehraufgabe
Die Grundkenntnisse der Anatomie und Physiologie des Pferdes, die wichtigsten Pferdekrankheiten und deren vorsorgliche Behandlung sowie Grundkenntnisse der Exterieurlehre sind zu vermitteln. Auf die rassenspezifischen Merkmale, insbesondere der österr. Pferderassen, ist besonders Wert zu legen.
Die Zusammenhänge zwischen Tiergesundheit und Hygiene sind
darzustellen.
Lehrstoff 1. Schulstufe
Anatomie, Histologie, Physiologie
Das Skelett (Stammskelett, Extremitäten, Gelenke, Knochenhistologie)
Der Huf (Aufbau der Hufwand, eingeschl. Gebilde, Hufmechanismus)
Verdauungssystem
Atmungsorgane Das gesunde Pferd
PAT-Werte, Ruhewert, Belastungswerte
Krankheitslehre (Definition, Ursache, Erstsymptome, Erkennung, Verlauf, Erste Hilfe, Vorbeuge)
Hufkrankheiten: Flachhuf, Vollhuf, Bockhuf, Stelzhuf, Zwanghufe, Rehhuf, Hornspalte, Hornkluft, Spröder Huf, mürber Huf, Strahlfäule, Nageltritt, Vernagelung, Steingallen, Hufkrebs, Hornsäule, Hufrollenentzüchtung, Hufknorpelerkrankungen
Erkrankungen des Verdauungstraktes
Erkrankungen der Maulhöhle, Zahnkrankheiten, Schlundverstopfung,
Kolik, Durchfälle
Erkrankungen des Atmungstraktes
Erkrankungen in Nase, Luftsack, Kehlkopf, Luftröhre, Bronchien
Anatomie, Histologie, Physiologie Fortpflanzungsorgane, Physiologie der Fortpflanzung, hormonelle
Steuerung
Geburt, Aufzucht
Vorbereitende Maßnahmen, Geburtsüberwachung, regulärer
Geburtsverlauf, Fohlenerstversorgung, Stutenbetreuung in der Nachgeburtsphase, Maßnahmen in der Fohlenaufzucht
Grundlagen der Exterieurbeurteilung
Das Nationale, Zuchtziele, Beschreibung der einzelnen Körperpartien, wobei ein Schwerpunkt auf der Beurteilung der Stellungen liegt, Beurteilung im Vorführen (Korrektheit im Gang, Schwung, Raumgriff)
Krankheitslehre
Aufzuchtkrankheiten Urachusfistel, Nabelinfektionen, Nabelbruch, Ikterus, Fohlenlähme, Durchfälle
Lahmheiten Untersuchungsgang, Hufrollenentzündung, Gelenksentzündung, Sehnenverletzungen, Gallen, Ödeme Wundversorgung und Verbände
Grundlagen der Ersten Hilfe bei Verletzungen, kleine Verbandslehre
Schulstufe Anatomie, Physiologie
Kreislauf, Stoffwechsel, Gasaustausch, Immunsystem Leistungsphysiologie und Trainingslehre (ausgewählte Kapitel nach Bedarf)
Fortpflanzung Sterilität; Stutenbetreuungsprogramm Management am
Deckbetrieb
Die künstliche Besamung Mikrobiologie und Hygiene
Bakterien, Viren; krankmachende Wirkung-Ansteckungswege, Grundlagen
der Hygiene
Parasitologie Endo-, Ektoparasiten, Entwicklungszyklen, Körperwanderungen, Ansteckungsherde, einzelne Arten, Vorbeuge spezielle Krankheiten Infektionskrankheiten Influenza, Rhinopneumonitis, Bläschenausschlag, Rhino Infektionen, Tollwut Equine Arteritis, Druse, Fohlenlähme, Salmonellose, Tetanus, infektiöse Anämie
Deckinfektionen (Streptokokken, CEM) Impfpläne Pferdebegleitpapiere Spez. Lahmheitsursachen
Kreuzschlag, Phlegmone, Überbeine, Hufknorpelverknöcherrang, Gleichbeinlahmheit, Sehnenverletzungen, Grundlagen des orthopädischen Beschlages
Pferdekauf: Unterschied Gewährmängel/Mängel mit Vermutungsfrist
Koppen
Rotz Dummkoller innere Augenentzündung (Mondblindheit)
Kehlkopfpfeiffer
Exterieurkunde Beurteilung anhand des Zuchtzieles der jeweiligen Rasse (Typ, Kopf, Hals, Vorhand, Mittelhand* Hinterhand, Vorderextremitäten, Hinterextremitäten, Gang), die speziellen Reitpferdepoints;
vergleichende Beurteilung an der Hand, im Freilauf, unter dem Sattel
Trainingslehre
eventuell ausgewählte Kapitel nach Bedarf
Didaktische Grundsätze
Besonderer Wert ist auf entsprechendes Anschauungsmaterial aus der Praxis bzw. am Tier selbst zu legen. Die Verwendung von geeigneten Zeichnungen, Bildmaterial und Präparaten im Unterricht soll den entsprechenden Bezug zwischen Theorie und Praxis herstellen. Je Schulstufe 1 Schularbeit.
Reittheorie
Bitdungs- und Lehraufgabe
Die Beherrschung der Reitlehre auf dem Niveau der Klasse A bzw. der Klasse L und die allgemeinen Grundlagen zur wirksamen Trainingsplanung und Trainingsgestaltung sowie zur Unterrichtserteilung sind das Bildungsziel,
Den Schülern sollen die Grundlagen zur Erstellung von Ausbildungsplänen für Reiter sowie von Ausbildungsprogrammen für junge Pferde vermittelt werden.
Lehrstoff
Schulstufe
A. Grundausbildung des Reiters 1. Sitz des Reiters
Dressursitz, Entlastungssitz, leichter Sitz Sitzfehler
Das Leichtreiten
Schenkelhilfen, Zügelhilfen, Gewichtshilfen Zusammenwirken der Hilfen, Hilfsmittel Belohnung und Strafen
Ausrüstung des Pferdes, Hilfszügel, Longierplatz 4. Die Grundgangarten
Schritt, Trab, Galopp, Rückwärtstreten, Halten Spezialgangarten Fehler im Gang
Die Hufschlagfiguren Das Dressurviereck Die Kommandos
B. Sattel- und Zaumzeugkunde 1. Sattelkunde
Sattelarten und Sattelformen Hauptteile des Sattels Zubehör für Sattelzeug Anpassen des Sattels
Auf- und Absatteln 2. Zaumzeugkunde Trensenzäumung
Klasse A 1. Gewöhnungsphase Erstes Satteln und Zäumen Führen und Vorführen
des Pferdes tangieren
Freispringen Erstes Aufsitzen und Gewöhnung an das Reitergewicht 2. Springgymnastik des jungen Pferdes
Begriffe aus dem Reitunterricht und der Reittheorie 5. Verladen des Pferdes
Erstes Verladen
Beschaffenheit des Transportfahrzeuges Gesetzliche Vorschriften
Klasse L 1. Dressurlektionen der Klasse L Hinterhandwendung Kurzkehrtwendung Kleine Tour
Versammeln und Verstärken in den drei Grundgangarten Außengalopp Galopp - Schrittparaden Einfacher Galoppwechsel
Springausbildung in der Klasse L Abstände in Kombinationen und Distanzen
Reiten von Wendungen, enge und weite Linienführung Springgymnastik Freispringen Geländereiten 3. Begriffe aus dem Reitunterricht und der Reittheorie
Der ideale Ausbildner 6. Verladen des Pferdes Erstes Verladen Beschaffenheit des Transportfahrzeuges Gesetzliche Vorschriften
Geschichte des Reitsportes
Didaktische Grundsätze
Die Schiller haben sich in der 3. Schulstufe für die Ausbildung in der Klasse A bzw. in der Klasse L zu entscheiden. Bei dieser Entscheidung spielt die richtige Einschätzung bzw. Selbsteinschätzung des Leistungsniveaus bzw. Leistungspotentiales des Schülers eine entscheidende Rolle. Eine entsprechende behutsame Vorgangsweise und wohlwollende Beratung und Begleitung der Schüler seitens der Lehrer ist notwendig. Aktuelle Themen und besondere schülerbezogene Schwerpunktsetzungen können durch ausgewählte Referate abgedeckt werden.
Je Schulstufe 1 Schularbeit.
Dressurlektionen der Klasse A
Hilfengebung zur Entwicklung der Gangarten und Übergänge An den Zügeln stellen
Stellen und Biegen des Pferdes Wendungen im Gange Vorhandwendung Schenkelweichen
Grundlegendes bei der Springausbildung Cavalettiarbeit Arten der Hindernisse
Distanzen in Kombinationen und Folgen 3. Die Skala der Ausbildung Takt Losgelassenheit Anlehnung Schwung Geraderichten Versammlung
Turnierangelegenheiten 5. Zaumzeugkunde Spezialzäumungen
Hilfszügel
Longiergeräte 3. Schulstufe Grundausbildung des Pferdes
Fahrtheorie
Bildungs- und Lehraufgabe
Die verschiedenen Anspannungsarten und deren Auswirkung auf das Pferd bei der Arbeit sind zu vermitteln. Das Verständnis für die Lehre vom Fahrstil und für das Benehmen und die Kleidung auf dem Kutschbock ist zu entwickeln.
Lehrstoff 7. Schulstufe
Grundsätze des Achenbachsystems Voraussetzungen für das Fahren nach Athenbach Fahrstil - Athenbach
Geschirrkunde Achenbachleine, Fahrzaum
Brust- und Kumtgeschirr für Zweispänner 5elettgeschirre, Brustblatt und Kumt
Vorderwagen, Aufbau und Hinterwagen
Wichtige Teile zur Pflege und Schmierung Holzarten für Deichsel, Räder und Bremsklötze
Erkennen und Erklären von einachsigen und zweiachsigen Kutschen Stilkunde Abstimmung von Kleidung, Pferd, Geschirr, Gebisse, Peitsche und Wagen
Begründung für diese Abstimmungsgrundsätze Organisation des Fahrsports
Mitglieder, Vereine, LFV, BFV, FEI pT0
Von Ein- bis Sechsspänner 2. Fahrtheorie
Unterschied bei Rechts- und Linkswendungen Häufigste Fahrfehler
Unterschied zu Achenbach (Geschirr, Leinen, Leinenhaltung) Didaktische Grundsätze
Der Grundsatz der Tiergerechtigkeit ist bei jeglicher Arbeit mit dem Pferd von zentraler Wichtigkeit!
Je Schulstufe 1 Schularbeit.
Betriebswirtschaft
Bitdungs- und Lehraufgabe
Die Schüler sollen befähigt werden, die Betriebsverhältnisse richtig zu erheben, zu beurteilen und darzustellen. Das Verständnis für die wirtschaftlichen Vorgänge und Zusammenhänge sowie für Betriebsaufzeichnungen ist zu wecken. Ebenso ist das Verständnis für rationelle Führung eines bäuerlichen Betriebes, insbesondere in der Sparte Pferdewirtschaft, für zweckmäßige Einrichtung, für die Anpassung der Produktion und Dienstleistungen an den Markt, für die unternehmerische Tätigkeit und für die überbetriebliche Zusammenarbeit zu fördern.
Lehrstoff
Schulstufe Erzeugungsgrundlagen Rechtliche Grundlagen des landwirtschaftlichen Betriebes Grundbuchsauszug, Grundbesitzbogen, Einheitswertbescheid, Lageplan, Belegsammlung
Erhebung von Betriebsdaten und der Vermögensbestandteile und deren Bewertung
Leistungen und Kosten der Produktion Ermittlung des Betriebserfolges Grundzüge der Investitions- und Finanzierungsrechnung Überbetriebliche Zusammenarbeit
Bedeutung und Systeme der Buchführung Einfache betriebliche
Aufzeichnungen
Betriebliche Kalkulationen (z.B. Ermittlung von Deckungsbeiträgen für Betriebszweige der Pferdehaltung ...)
Wichtige Steuern und Versicherungen in der Landwirtschaft Didaktische Grundsätze
Der Gegenstand darf nicht als Spezialfach mit Abgrenzungen gesehen werden. Eine enge Verbindung mit den anderen Unterrichtsgegenständen ist herzustellen. Der Unterricht ist praxisnah und mit Übungen zu gestalten. Vergleiche sind anzustellen. Die Einbeziehung der Elternbetriebe bzw. der Lehrbetriebe in den Unterricht ist erforderlich.
Das Interesse an ständigen Betriebsaufzeichnungen ist durch Anlegen einer Belegsammlung und Ermittlung sonstiger betriebswirtschaftlicher Daten zu wecken.
Je Schulstufe 1 Schularbeit.
Praktischer Unterricht
Bitdungs- und Lehraufgabe
Das erworbene theoretische Wissen ist durch den praktischen Unterricht in eine auf die Berufstätigkeit ausgerichtete, zeitgemäße Form umzusetzen.
Das Erkennungsvermögen ist zu schulen, die Beobachtungsgabe für Vorgänge in der Natur und in der landwirtschaftlichen Produktion ist zu fördern.
Handwerkliches Können, Fertigkeiten und Arbeitstechniken sollen für die künftige Arbeit des Schülers sowie für die Werterhaltung und Wertvermehrung von Gebäuden, Maschinen und Geräten vermittelt werden. Auf die Veredelungs- und Vermarktungsmöglichkeiten dei am Betrieb erzeugten Produkte ist Bedacht zu nehmen.
Es ist auf Ordnung, Genauigkeit, Sorgfalt, Selbständigkeit, Unfall- und Brandverhütung zu achten.
Die in der Reitpraxis gesteckten Ziele sind mit konsequentem Nachdruck zu verfolgen und deren Erreichen ist anzustreben.
Lehrstoff 1. Landwirtschaft:
Die Lehrinhalte des Lehrgegenstandes Praktischer Unterricht der Berufsschute Fachrichtung Landwirtschaft sind nach Maßgabe der vorhandenen Zeit und mit entsprechender Schwerpunktsetzung zu vermitteln.
Reiten: 1. Schulstufe
Das Niveau des Reiterpasses ist bis zum Ende der 1. Schulstufe zu
erreichen.
longieren (aufrechte Körperhaltung, ruhige Schenkellage, unabhängige Hände)
Dressur (frei reiten in Abteilung und Verteilung, Üben von Hufschlagfiguren, Hilfengebung zur Entwicklung der Gangarten und Übergänge)
Springen (Erlernen und Festigen des leichten Sitzes, Cavalettiarbeit)
Das Niveau der Lizenzprüfung ist zu erreichen. Reiten (auf Haflingern, teilweise auch im Gelände)
Dressur (an den Zügel stellen, Stellen und Biegen des Pferdes, Vorhandwendung, Schenkelweichen)
Springen (Reiten von Wendungen, Distanzen und Kombinationen, gleichmäßiges Reiten des Grundtempos)
Schulstufe Ausbildungsschiene L Dressur:
Lektionen der Klasse L Handhabung der Kandare Springen:
Reiten von Distanzen und Kombinationen
Reiten von engen Wendungen und schwieriger Linienführung
Ausbildungsschiene A Dressur:
Lektionen der Klasse A Springen:
Reiten auf Distanzen und Kombinationen Eigenkönnen und Unterrichtserteilung
Der Schüler muß das erlernte Eigenkönnen, sowohl in der Ausbildungsschiene A, als auch in der Ausbi3dungsschiene L und sowohl in der Dressur als auch im Springen als Lehrender weitervermitteln können.
Gespannfahren: 1. Schulstufe
Erlernen der Haltungen und Griffe nach Athenbach Vorbereiten der Kutsche zum Anspannen und Fahren Mitnehmen von Peitsche und Kniedecke
Reserve (Stränge, Aufhalten, Nähriemen, Wetterschutz, Proviant)
Korrektes Anschirren und Anpassen am Pferd
Anspannen und Ausspannen
Korrektes Abschirren und Versorgen der Geschirre (Geschirrpflege) Schritt und Trab auf geraden Linien, später mit Wendungen auf geschlossenen Plätzen, Gebrauch der Peitsche
Fahren auf vorgegebenen Linien mit Begrenzung (Kegel)
Fahren im Straßenverkehr im Schritt und Trab mit allen vorgeschriebenen Handzeichen und Beachtung der Verkehrsvorschriften Fahren von Rechts- und Links-Kurzkehrtwendungen
Schulstufe Zweispännig Fahren;
Fahren im Dressurviereck mit Tempounterschied im Trab
Versammeln - Verstärken
Fahren im ungarischen Stil zweispännig: Verschnallen der Leinen Haltung und Gebrauch der Leinen Haltung der Peitsche
Veterinärkunde: 1. und 2. Schulstufe
Demonstration anatomischer Präparate und Vergleiche am Pferd Beurteilung des gesunden Pferdes, Messen und Fühlen von Puls, Körpertemperatur, Atmung
Hufkontrolle Beurteilung beim Vorführen Zahnaltersbestimmung Das kranke Pferd
Wundbehandlung und Erste Hilfe bei Verletzungen Verbandslehre Medikamente verabreichen Erkennen von Koliken Erkennen von
Lahmheiten
Besprechung aktueller Fälle aus dem Bestand Die Stallapotheke Fortpflanzung Besichtigung und Mitarbeit auf der Deckstation, Rossekontrolle, Fohlenbeurteilung
Exterieurlehre Beschreibung des Pferdes nach dem Nationale Rassetypische Merkmale
Vorführen Vermessen Exterieurbeurteilung (Schwerpunkt Stellungen)
Wiederholung der wichtigsten anatomischen Ausdrücke möglichst direkt am Pferd
Stallklimamessungen Besprechung und Mitarbeit bei der Behandlung aktueller Fälle Exterieurbeurteilungen an der Hand und unter dem Sattel
Mitarbeit im Deckbetrieb (Probieren, Stuten ausbinden, Hengstführung zum Probieren und Belegen, Hengst am Phantom zur Absamung) Labor (Frischsamen, künstliche Besamung, Kotuntersuchung auf Parasitenbefall)
Besonders zu beachten ist: selbständiges Arbeiten in allen Bereichen Erkennen von Grenzen der Eigenbehandlung
Pferdehaltung: 1. Schulstufe Pferdepflege: Pflege von Deckhaar und Langhaar, Einflechten, Verziehen, Schweif
waschen und Ausschneiden aller Rassen Hufpflege im Stall Umgang mit dem Pferd beim Pflegen Füße aufheben
Stallklima: Richtiges Ausmisten von Ständen und Boxen Stallhygiene -
Boxenhygiene
Boxenwände waschen
Tränken und Freßmuschel säubern Praktische Fütterung:
Lagerung und Lagerstätten Qualitätsbeurteilung (Heu, Stroh, Wasser) Rationszuteilung
Hufpflege und Hufkorrektur:
Werkzeugkunde und Umgang mit dem Pferd beim Beschlagen Eisenabnahme,
Korrektur
Üben an Leichenhufen Richtiges Vorführen: Anlagen des Vorführdreiecks Vorführen aller Rassen Vorbereitung zum Vorführen
Routinearbeiten im Betrieb: Putzen, Ausmisten, Stallordnung
Die Ausbildung des jungen Pferdes: Führen
Longieren einfache Longe (mit verschiedenen Hilfszügeln) Longieren mit der Doppellonge
Gewöhnen an das Geschirr und an den Zug Arbeiten mit der Schleppe
Erstes Anspannen mit einem Lehrmeister
Didaktische Grundsätze
Der praktische Unterricht hat in direktem Zusammenhang mit dem
theoretischen Unterricht zu stehen.
Der Lehrstoff ist entsprechend dem theoretischen Unterricht auf die Schulstufen aufzuteilen. Die jeweils gültigen Fertigkeitenkataloge sind einzuhalten. Es muß gewährleistet sein, dal3 jeder Schüler das gesamte Praxisprogramm absolviert. Dies ist durch Führung von Aufzeichnungen nachzuweisen.
Sind Voraussetzungen für den praktischen Unterricht an der Schule selbst nicht in ausreichendem Maß vorhanden, so ist der entsprechende Praxisunterricht in geeigneten Praxisbetrieben durchzuführen. Der Unterricht erfolgt in praxisgerechten Gruppengrößen.
Die Grundsätze der Unfallverhütung sowie Sicherheitsvorschriften und -vorkehrungen sind genau zu beachten. Auf typische Arbeitsunfälle ist hinzuweisen. Das selbständige Arbeiten ist zu fördern. Bei der Vermittlung von Arbeitstechniken und insbesondere bei Arbeitsunterweisungen und Arbeitsanleitungen sind die Grundsätze der Ergonomie zu beachten und mitzuvermitteln.
Unfallverhütung und Ergonomie sollen auch in die Aufzeichnungen einfließen.
Richtige Arbeitsmethoden und der jeweils neueste Stand der Technik sind zu berücksichtigen. Der praktische EDV-Einsatz ist in den einzelnen Erzeugungssparten zu vermitteln.
Kurse, wie z.B. Melkkurs, Klauenpflegekurs, Ffeischverwertungskurs, forstliche Arbeitslehre usw., können in Blockform im Rahmen der einzelnen Praxisgegenstände durchgeführt werden.
Der praktische Unterricht kann auch in Projektarbeiten einbezogen
werden.
Anlage B2 Lehrstoff
LEHRPLAN DER FACHSCHULE, Kapitel 1,2,3 (teilweise), 4 (teilweise), 5 (teilweise), 6 (a,b) FACHRICHTUNG LANDWIRTSCHAFT
Stundentafel Kapitel 3 (teilweise), 4 (teilweise), 5 (teilweise), 6 (c,d,e) (Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
Wochenstundenzahl
Unterrichtsgegenstände Schulstufe
enstände)
(Pflicht
e
g 1. 2. 3. 4.
g
Religion 2 2 1
Deutsch 2 2
Leb. Fremdsprache 2 1 1
Mathematik 2 1 D
Pol. Bildung u. Heimatkunde 2 1 1
Rechtskunde - - _2
Lebensk. u. Gesundheitslehre 1 (1 - 2) - 0
Maschinschreiben (D - 1) - -
Leibesübungen 2 2
I römisch eins
2
Musische Bildung 1 1 (a- 1) 1
Pflanzenbau 3 3 (3 - 4) 1
Waldwirtschaft 1 1 (1 - 2) Praxis- 1
Obstbau 1 1 stufe D
Tierhaltung 3 3 (3 - 4) 1
Landtechnik u. Baukunde 3 3 (3 - 4) 1
Betriebswirtsch./Buchführung 1 3 3 I
Wirtschafts- u. Marktkunde 1 1 2
Umweltkunde u. Raumordnung - 1
Informatik (EDV)*) 1 (1 - ~) t (1 - 2) _ D
Aktuelle Fachgebiete**) 1 (0 - 1) - I 2
Schulautonome Stunden ~ - 2 ~~ 8
Prakt. ~ Landtechn.+Baukunde I 1a I
Unter- ~ Holzbearb.+Waldw. ~ 8 (10-12) ` 8
rieht*) i Allg. Landwirtsch. I
Gesamtstundenzahl 38 38 ! 38
*) Unterricht in Schülergruppen
**) Unterricht in 2 Schülergruppen möglich
***) Alle Klassen einer Schule sind zusammenzufassen
Freigegenstände
i Lebende Fremdsprache - 7 -
~ Informatik (EDV)*) - t t
Aktuelle Fachgebiete - 1 _ -
Chorgesang/Spielmusik***) 1 1 1
Jagd/Fischerei 1 t 1
Erste-Hilfe-Kurs in Blockform: 8 Doppelstunden in der 2. Schulstufe
Hauswirtschaft: Kurs in Blockform in der 2. und 4. Schulstufe Vorträge zu ausgewählten Fachgebieten ab der 2. Schulstufe Spezialkurse während der Praxisstufe und in der 4. Schulstufe
Deutsch
Bitdungs- und Lehraufgabe
Die Schüler sollen befähigt werden, sich in Wort und Schrift klar und richtig auszudrücken. Sie sollen in der Lage sein, aus Gehörtem, Gesehenem und Gelesenem das Wesentliche zu verstehen und festzuhalten, wiederzugeben und dazu sachlich Stellung zu nehmen. Gute Ausdrucksweise und sicheres Auftreten sind bei Rede und Diskussion zu schulen. Das Erzählen ist zu üben.
Es ist der im Berufsleben gebräuchliche Schriftverkehr zu vermitteln. Das Interesse am Lesen als Möglichkeit persönlicher und beruflicher Weiterbildung ist zu fördern. Die Schüler sind mit den geistigen Strömungen in der Literatur sowie mit der Körpersprache als Ausdrucksmittel zu konfrontieren.
Kapitel 3 (Seilweise), 5 (teilweise), 6 (f-j)
Kurze Wiederholung der wichtigsten Rechtschreibregeln und Lfbung derselben
Kurze Wiederholung der Wortlehre und der Satzlehre mit entsprechenden Übungen
Sprecherziehung: Sprechhilfen, Sprechtechnik
Gesprächsarten und -Praktiken (Partnergespräche, Interview, Diskussion, Debatte, Rollenspiel)
Redeübungen (Bericht, Referat), Vortrag; Versammlungs- und Diskussionsleitung
Telefongespräch, Vorstellungsgespräch
Nacherzählung, Inhaltsangabe, Beschreibung u.a.
Einführung in die Literaturkunde Anleitung zum kritischen Lesen Leseübungen, Lesen mit verteilten Rollen
Vorbereitung zur inhaltlichen und geistigen Aufschließung von ausgewählten Theaterstücken, Hörfunk- und Fernsehsendungen Öffentliche Bücherei, Hausbücherei Verwendung von Nachschlagewerken
Schriftverkehr: a) Allgemeines:
Formelle und inhaltliche Gestaltung von Schriftstücken b) Der private Schriftverkehr:
Postkarte, Brief, Briefumschlag, Telegramm, Expreß- und Einschreibsendungen, Flugpost
Stellenbewerbung, Lebenslauf Zeitungsbericht, Leserbrief, Anzeigen
Der geschäftliche Schriftverkehr: Geschäftsbrief Ausschreibung, Angebot, Annonce Bestellung und Abbestellung, Mahnschreiben Lieferschein, Gegenschein, Frachtbrief, Rechnung etc.
Barzahlung, Zahlung durch Post, durch Geld- und Kreditinstitute, Zahlung mittels Scheck und Wechsel
Der berufsbezogene Schriftverkehr:
Schriftverkehr mit Ämtern, Behörden und Versicherungen Ausbildungs- und Dienstzeugnisse, Arbeits- und Dienstzeitbestätigungen f) Schriftverkehr in Rechtsangelegenheiten:
Lehr- und Dienstvertrag, Kredite, Darlehen, Bürgschaft, Vollmacht, Kaufvertrag, Pachtvertrag, Testament
Schriftverkehr in Vereinen und Organisationen: Einladung, Tagesordnung, Protokollführung etc. h) Erinnerungshilfen:
Terminkalender, Notizen, Tagebuch
Ablage des Schriftgutes, Aufbewahrung der Dokumente, Abschrift und Beglaubigung
Didaktische Grundsätze
Auf richtiges Sprechen, Schreiben und Lesen ist in allen Unterrichtsgegenständen zu achten. Die Schüler sind vor altem zum Sprechen in ganzen Sätzen aufzufordern. Wertvolles aus den Medien soll in den Unterricht einbezogen werden. Der Unterricht soll sich nach Möglichkeit an den Begebenheiten des ländlichen Lebens und des zukünftigen Berufes orientieren. Besonderes Augenmerk ist der Selbständigkeit der Schüler in allen schriftlichen Arbeiten zuzuwenden. Die Handhabung verschiedener Nachschlagewerke ist zu üben. Die Schüler sind zur Benützung von Büchereien und zum Aufbau eines eigenen Buchbestandes anzuleiten. Der besondere Wert des Buches und der Fachzeitschrift ais Informations- und Bildungsquelle ist hervorzuheben.
Bei der Übung des Schriftverkehrs sind aktuelle Beispiele und Vordrucke heranzuziehen.
Je Semester 2 Schularbeiten.
Lebende Fremdsprache (Englisch)
Bildungs- und Lehraufgabe
Das Ziel des Englischunterrichtes an den landwirtschaftlichen Fachschulen liegt darin, die Schüler zu befähigen, sich der Fremdsprache im Rahmen beruflicher und außerberuflicher Rollen so zu bedienen, daß sie sich mit englischsprechenden Personen verständigen können.
In erster Linie soll die Fremdsprache als Kommunikationsmittel dienen. Von den 4 Fertigkeiten (Hören, Sprechen, Lesen, Schreiben) soll vor allem das Hören und Sprechen schwerpunktmäßig behandelt werden.
Lehrstoff 1. Schulstufe Themenbereiche: "Everyday English" (Angaben zur eigenen Person, Situationen des Alltags, Tourist im Ausland:
Bahnhof, Flughafen, Restaurant, Hotel, Kaufhaus, Krankenhaus, Arzt, Telefonieren, Transportmittel ...)
Erweiterung des Erfahrungshorizontes durch das Kennenlernen der englischsprachigen Länder und durch die Auseinandersetzung mit ihrer
Kultur
Grammatik: Zusammenfassung und Wiederholung der Möglichkeiten Gegenwärtigkeiten, Vergangenheit und Zukünftigkeiten auszudrücken. Bildung der Frage Fürwörter Satzbau
Schulstufe Themenbereiche: "Everyday English"
Berufswelt: verschiedene Berufe, Berufsgruppen Fachspezifisches Englisch (Aneignen von Fachvokabular) Grammatik:
Wiederholung der Grundgrammatik (soll in die laufende Arbeit integriert werden)
"Passive voice"
Schulstufe "Everyday English" Fachspezifische Themenkreise Wiederholung der Grundgrammatik
Didaktische Grundsätze
Ziel des Englischunterrichtes ist es, ausgehend von den Vorkenntnissen der Schüler, eine gemeinsame Grundlage zu schaffen. Von Beginn an ist der Gebrauch des Englischen als Unterrichtssprache anzustreben.
Dem anschaulichen Unterricht kommt in allen Phasen des Spracherwerbs größte Bedeutung zu (audio-visuelle Medien, Rollenspiele, Lieder, Referate, Diskussionen, Briefe ...).
Spiele sind wirkungsvolle Motivationsträger. Sie ermöglichen es dem Lehrer, sehr viel Abwechslung in das Unterrichtsgeschehen zu bringen. Bei der Behandlung der Themen sind nach Möglichkeit Querverbindungen zu anderen Gegenständen herzustellen. Es besteht die Möglichkeit, umfangreichere Themengebiete in Form von Projekten zu erarbeiten. Die einzelnen Themenbereiche sind nicht notwendigerweise getrennt voneinander zu behandeln. Auch können die intensität ihrer Behandlung und die Schwerpunktsetzung je nach Klasse und Gegebenheit variieren. Grundsätzlich ist das Erreichen von größtmöglicher Sprachrichtigkeit anzustreben.
Dem Schüler soll die Gelegenheit gegeben werden, im freien Gebrauch das bisher Gelernte zu erproben.
Bei der Wortschatzarbeit im Unterricht soll das Vokabular so angeordnet werden, daß begriffliche Zusammenhänge entstehen. Voraussetzung dafür ist gründliches Einüben, ständiges Wiederholen und häufiges Anwenden des Wortmaterials.
Obwohl in der 2. und 4. Schulstufe fachspezifisches Englisch behandelt
werden soll, darf die Vesmittlung des "Everyday English" nicht
vernachlässigt werden.
Je Semester 1 Schularbeit.
Mathematik
Bitdungs- und Lehraufgabe
Der Unterricht in Mathematik soll die Schüler befähigen, die in den Fachgegenständen und im Berufsleben anfallenden rechnerischen Probleme zu erfassen und zu lösen. Die Sicherheit in der Beherrschung des mündlichen und schriftlichen Rechnens als Grundlage für das Fachrechnen ist zu verbessern. Das Vorstellungsvermögen in der ebenen und räumlichen Geometrie ist zu vertiefen und zu festigen. Auf die Erziehung zu genauer und sorgfältiger Arbeit ist Wert zu legen. Die Schüler sollen einfache Vermessungen durchführen, Flächen berechnen und maßstabgerecht darstellen können. Lehrstoff 1. und 2. Schulstufe
Sachbezogene Vertiefung und Festigung der grundlegenden Rechenkenntnisse mit ganzen Zahlen, Dezimalzahlen und Bruchzahlen Gebräuchliche Maße und Gewichte und ihre gegenseitige Umwandlung Verhältnisse, Teilungsrechnungen, Mischungsrechnungen, Verhältnisgleichungen, Schlußrechnungen, Prozentrechnungen, Zins- und Zinseszinsrechnungen, Kreditkostenberechnungen Pythagoräischer Lehrsatz, Flächen- und Raumberechnungen
Feldmessen (Flächen, Neigungen) mit einfachen Hilfsmitteln, Maßstab
Rechnen mit technischen Hilfsmitteln
Landwirtschaftliches Fachrechnen unter Hinweis auf die jeweiligen
Fachgegenstände
Didaktische Grundsätze
Die Aufgaben sind aus der Berufs- und Lebenswelt des Schülers zu
wählen.
Das Kopfrechnen ist durch häufiges Schätzen der Rechenergebnisse zu fördern. Die Handhabung von Tabellen, Statistiken, Faustzahlenbüchern sowie angepaßter technischer Hilfsmittel und Rechenvorteile ist zu üben und anzuwenden. Das Feldmessen hat sich auf in der Praxis verwertbare Verfahren zu beschränken, wobei auch Übungen im freien Gelände in den Unterricht einzubauen sind. Detaillierte fachliche Rechenaufgaben sind in den einzelnen Unterrichtsgegenständen zu behandeln.
Je Semester 2 Schularbeiten.
Politische Bildung und Heimatkunde
Bitdungs- und Lehraufgabe
Die Wissensvermittlung in Politischer Bildung hat das Ziel, dem Jugendlichen die Fundamente eines demokratischen Staates, dessen Spielregeln und Funktionsweisen im politischen Alltag darzulegen. Die Schüler sollen Einblick in die historische Entwicklung und die gegenwärtige Situation Österreichs erhalten. Die Chancen, weiche eine kooperative Zusammenarbeit demokratischer Staaten hinsichtlich Friedenssicherung, Völkerverständigung und wirtschaftlicher Erstwicklung bietet, sind an Beispielen aufzuzeigen. Der Wert demokratischer Lebens- und Staatsformen ist zu verdeutlichen. Große Bedeutung kommt der Bildung eines kritischen Urteilsvermögens und der Erziehung zur aktiven Mitgestaltung und Mitverantwortung im öffentlichen Leben zu.
In der Agrarpolitik sind vor allem die gesamtwirtschaftlichen Verflechtungen verständlich zu machen, wobei die Bedeutung der Landwirtschaft für die Gesellschaft bewußtzumachen ist. Der Unterricht in Berufskunde soll den Schülern die österr. Bauerngeschichte und ihre Auswirkungen verständlich machen und einen Beitrag zur Stärkung des bäuerlichen Standesbewußtseins leisten. Die wirtschaftlichen, sozialen, politischen und religiösen Verhältnisse und Zusammenhänge in den einzelnen Zeitepochen sind herauszuarbeiten und deren Auswirkungen auf das heutige Selbstverständnis der österr. Bauern aufzuzeigen.
Lehrstoff 1. Schulstufe
Der Mensch in der Gemeinschaft
Familie, Ausbildungsmöglichkeiten und -wege in der Landwirtschaft 2. Der Staat
Begriffe, Aufgaben und Bauelemente des Staates, Rechte u Pflichten der Staatsbürger, Möglichkeiten zur Mitarbeit in öffentlichen
Gemeinschaften
Staats- und Regierungsformen
Die österreichische Bundesverfassung
Demokratisches, bundesstaatliches und rechtsstaatliches Prinzip, Kompetenzverteilung zwischen Bund u. Länder, Umfassende Landesverteidigung
Gesetzgebung: Nationalrat, Bundesrat, Landtag; 1=ntstehung von Bundes- und Landesgesetzen
Vollziehung: Bundespräsident, Bundesregierung, Landeshauptmann, Landesregierung, Bundes- und Landesbehörden
Gemeindeorgane (Gemeinderat, Gemeindevorstand, Bürgermeister) Eigener und übertragener Wirkungsbereich
Gemeindehaushalt fi. Die bäuerliche Entwicklung von den Anfängen bis zur Neuzeit Seßhaftwerdung
Römerzeit Entstehung des Feudalsystems, Dreifelderwirtschaft
Entwicklung der wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bauern bis zur Bauernbefreiung
Die o.ö. Bauernkriege
Maria Theresia und Joseph !I. Revolution und Bauernbefreiung
Die Auswirkungen der Industrialisierung auf die Landwirtschaft 9. Der 1. Weltkrieg und die Zwischenkriegszeit
Wirtschaftliche und soziale Veränderung im Bauernstand durch den 1.
Weltkrieg
1ü. Die wirtschaftliche, politische und soziale Situation der Bauern in der NS-Zeit
Die bäuerliche Lebensweise einst und jetzt Flurformen, Haus- und Hofformen Brauchtum im Jahresablauf Ahnenforschung und Hofchronik Bäuerliche Kultur
Kontrollorgane der Gesetzgebung und Verwaltung
Rechnungshof, Verwaltungsgerichtshof, Verfassungsgerichtshof, Volksanwaltschaft
Geschichtliche Entwicklung des Bauernstandes Bäuerliche Lebensweise
Bäuerliche Genossenschaften Bäuerliche Interessensvertretung Mitarbeit in bäuerlichen Organisationen Sozialpartnerschaft
Organe, Arbeitsweise und Entscheidungsfindung Europäische Sicherheitssysteme
Die sozialen, politischen und wirtschaftlichen Entwicklungen im Bauernstand nach dem 2. Weltkrieg bis zur Gegenwart
Standes- und Interessensvertretung in der Landwirtschaft, Berufsaus- und Weiterbildung, Einrichtungen der Erwachsenenbildung
Die Bedeutung der Politik Staats- und Parteipolitik Der Bauer in der Politik Agrarpolitik - Bauernpolitik
Die österreichischen politischen Parteien, Vereine u. Gesellschaften 3. Weltanschauungen, politische Ideologien Christliche Soziallehre, Sozialismus, Materialismus, Liberalismus, Kommunismus, Nationalismus
Politische Phänomene, Gefahren, Zeitströmungen und Persönlichkeiten
Aktuelle wirtschaftliche, politische und soziale Probleme in dar
Landwirtschaft
Didaktische Grundsätze:
Der Unterricht darf sich nicht nur in formaler Wissensvermittlung erschöpfen. Besonderer Wert ist auf die Verwirklichung von Demokratie in allen Bereichen der Gemeinschaft zu legen, wobei das Verantwortungsbewußtsein der Schüler durch Möglichkeiten aktiver Mitgestaltung gefördert werden soll. Durch lebensnahe aktuelle Aufgabenstellungen und Beispiele - vor allem aus der Gemeinde- u. Agrarpolitik - sollen den Schülern gesellschaftliche und politische Probleme nahegebracht werden. Sie sollen durch die Erarbeitung von Lösungsvorschlägen selbständig zur eigenen Meinungsbildung und - Formulierung finden können. Durch Teilnahme an Veranstaltungen ist das Interesse an öffentlicher Tätigkeit zu fördern. Anhand aktueller Tagesereignisse ist die kritische Auseinandersetzung mit politischen Fragen und das vorurteilsfreie Denken zu üben. Es sind Hilfsmittel zur Veranschaulichung und Ergänzung des Unterrichtes, wie zeitgeschichtliche t7okumentationen, Massenmedien, Publikationen etc., zu verwenden.
Ausgehend vom derzeitigen Selbstbild der österr_ Bauern soll das geschichtliche Interesse der Schüler geweckt und das bäuerliche Selbstwertgefühl gestärkt werden. Durch das Anlegen einer Hofchronik sollen die Schüler sich selber als Bestandteil der Geschichte erleben. Durch außerschulische Aktivitäten soll ein Beitrag zur Erhaltung bäuerlicher Kultur geleistet werden.
Rechtskunde
Bitdungs- und Lehraufgabe
Die Schüler sind in die Grundbegriffe des Rechtes einzuführen. Es ist ihnen einsichtig zu machen, daß die Rechtsordnung Grundlage des Zusammenlebens von Menschen im Staate ist.
Es sollen die für das Berufsleben wichtigen Bestimmungen des Privatrechtes und einschlägigen öffentlichen Rechtes vermittelt werden.
Die Schüler sollen Verständnis für die rechtlichen und sozialen Einrichtungen des öffentlichen Lebens, deren Schutzfunktionen und deren volkswirtschaftliche Bedeutung gewinnen.
Lehrstoff
A. Schulstufe
Einführung in das Rechtswesen Rechtsbegriffe. Zweck und Arten des Rechtes Aufbau der Rechtsordnung, Rechtsquellen Rechtsanwendung und -auslegung
Verwaltung (Verfahrensrecht, Beteiligte und Parteien, Bescheid, Rechtsmittel)
Gerichte (Organisation, Verfahren)
Wesentliche Inhalte und ausgewählte Kapitel aus dem Privatrecht und öffentlichen Recht
Einführung in das Strafgesetz (Straftat, Strafverfahren, Jugendgerichtsbarkeit, Strafvollzug)
Grundlagen des Bürgerlichen Rechtes (ABGB)
Der Vertrag - seine Voraussetzungen (Rechtsfähigkeit, Bereich, Zustandekommen und Folgen, Haftung) Konsumentenschutzgesetz,
Produktionsgesetz
Familienrecht (Eherecht, Rechte zwischen Eltern und Kindern) Erbrecht (Erbfall, gesetzliche Erbfolge, Testament und Pflichtteilsrecht)
Bäuerliche Hofübergabe c) Sozial- und Arbeitsrecht
Kranken-, Pensions-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung,
Betriebshilfe
Arbeitsvertrag, Kollektivvertrag, Landarbeitsordnung
Überblick über die für die Landwirtschaft relevanten Rechte Grundverkehr, Wasserrecht, Forstgesetz, Naturschutzgesetz etc. Lebensmittelrecht, gewerbliche Bestimmungen, rechtliche Grundlagen der Direktvermarktung
Didaktische Grundsätze
Auf lebensnahe und verständliche Darbietung des Lehrstoffes ist besonders zu achten. Rechtsbeispiele aus dem täglichen Leben sind im Unterricht bevorzugt zu verwenden und durch Lehrausgänge zu Landes- oder Bezirksgerichten, Bezirkshauptmannschaften usw, zu veranschaulichen.
Auf die Landwirtschaft im engeren Sinn bezogene Gesetze sind überblicksmäßig zu behandeln; eine genauere Besprechung obliegt den einzelnen Fachgegenständen, weshalb eine Koordination zu erfolgen hat.
Lebenskunde und Gesundheitslehre
Bitdungs- und Lehraufgabe
Die Schüler sind zu einer bewußten und sinnvollen Lebensgestaltung anzuleiten. Im Mittelpunkt des Lebenskundeunterrichtes steht die Festigung und Vertiefung einer lebensbestimmenden Wertordnung. Die Bedeutung der Familie als kleinste soziale Einheit und Erziehungsgemeinschaft ist den Schülern besonders einzuprägen. Eine positive Einstellung zur Partnerschaft sowie das Verständnis für die Notwendigkeit einer s3nnuolien Arbeitsteilung und Zusammenarbeit sind zu wecken und zu bestärken. Der Wert der Gesundheit und die Verantwortung sich gesund zu erhalten, sind den Schülern nahezubringen; der hohe Anteil der eigenen Einflußnahme ist hervorzuheben.
Die Bedeutung der ständigen Weiterbildung ist bewußt zu machen, die Freude am Musischen ist zu fördern
Anleitungen für eine sinnvolle Freizeitgestaltung sind zu geben. In der 4. Schulstufe (Betriebsleiterstufe) steht im Mittelpunkt des Lebenskundeunterrichtes die Formung eines selbstbewußten und selbstbestimmten Menschen.
Der unternehmerische Mensch im umfassendsten Sinn - der Mensch, der sein eigenes Leben unternimmt - ist das hohe Ziel dieses Unterrichtes. Die Voraussetzungen zur Erlangung dieses Zieles sind zu vermitteln. Schlüsselqualifikationen wie Selbsterkenntnis, Menschenkenntnis, Kommunikationsfähigkeit, Kooperationsfähigkeit, Teamfähigkeit, Konfliktfähigkeit, die Fähigkeit zur Konfliktlösung, Flexibilität, Kreativität u.a. sind als Bausteine dieses Bildungszieles zu erlernen und ständig zu üben.
Lehrstoff i. Schulgemeinschaft
Zusammenleben im Internat, Schulklima, Mitbestimmung u. Mitverantwortung der Schüler
Jugendschutzbestimmungen 3. Umgangsformen heute Tisch- u. Trinksitten
Von Mensch zu Mensch 4. Partnerschaft
Pubertät, Empfängnisregelung, Schwangerschaft, Geburt, Zusammenlehen am Bauernhof, Generationsprobleme, Strategien u. Lösungen
Verantwortungsbewußte Lebensführung Ernährung, Genußmittel Drogen, Medikamente
Schutz vor ansteckenden Krankheiten (Aids ...) 6. Berufskrankheiten in der Landwirtschaft
Grundregeln, Sprache, Körpersprache, Meinungsbildung, Fragetechnik, Argumentation, Verhandlungstechniken
Lebens- und Unternehmensphilosophie
Persönliches Erfolgsmanagement, Selbstbild - Fremdbild, Ziele setzen, Motivation, Ebenen der Lernfähigkeit, positive Ausstrahlung, Kreativität
Zeit- und Streßmanagement 10. Konfliktmanagement Didaktische Grundsätze
Richtiges Benehmen, gute Umgangsformen und sicheres Auftreten sind zu üben. Dem Gelegenheitsunterricht ist neben den anderen Unterrichtsgrundsätzen besonderes Augenmerk zuzuwenden. Die Schüler sind zu einer wertorientierten Lebensführung anzuhalten. Neben der theoretischen Erarbeitung des Lehrstoffes komm# der ständigen Übung eine gleichwertige Bedeutung zu.
Der fächerübergreifende Unterricht bzw. der Projektunterricht hat als Unterrichtsmethode eine große Bedeutung. Besonders in der Einübungsphase der Lehrinhalte sind die Unterrichtsmethoden und auch die Organisationsformen des Unterrichtes sorgfältig auf den Lehrstoff bzw. Übungsstoff abzustimmen.
Die organisatorischen und technischen Rahmenbedingungen, insbesondere bei fächerübergreifendem Unterricht und Projektunterricht, sind im größtmöglichen Ausmaß zu schaffen.
Maschinschreiben
Bitdungs- und Lehraufgabe
Die Schüler sollen den Umgang mit der Schreibmaschine fernen. Sie sind zu befähigen, die für den privaten und geschäftlichen Schriftverkehr notwendigen Schriftstücke unter Anwendung der Zehn-Finger-Tastschreibmethode fehlerfrei und formschön zu gestalten.
Lehrstoff
Die Schreibmaschine, Typen Hauptbestandteile und deren Handhabung Behebung kleiner Störungen
Reinigung und Pflege der Schreibmaschine 2. Arbeitsanweisungen:
Körper- und Handhaltung Grundstellung, Anschlag Vorbereitungsarbeiten Ein- und Ausspannen des Papiers, Einstellen des Randes Zeilenschaltung, Einstellen des Tabulators
Erlernen der Zehn-Finger-Tastschreibmethode
Gestaltung von Schriftstücken (Schriftverkehr) nach den geltenden
Normen und Richtlinien
Übungen im Abschreiben
Vertiefung der Sicherheit, Ausbessern der Fehler, Erhöhung der Arbeitsgeschwindigkeit
Didaktische Grundsätze
Der Abschnitt Maschinenkunde kann anfangs sehr kurz ausgelegt sein. Die eigentlichen Erklärungen sollen paralrel zum Kapitel "Schreiben" durchgeführt werden.
Grundziel des Unterrichtes ist es, auf die unbedingte Brauchbarkeit aller angefertigten Schriftstücke und nicht auf die Erzielung höherer Geschwindigkeit hinzuarbeiten.
Die Schriftstücke sollen praxis- und berufsnah ausgewählt sein. Auf konsequente Einhaltung des Blindschreibens und eine richtige Körper- und Handhaltung beim Schreiben ist zu achten.
Eine Koordination mit dem Unterrichtsgegenstand Deutsch und dem dort geübten Schriftverkehr ist herzustellen, die Lehrinhalte aus Schriftverkehr sind in Maschinschreiben nach Möglichkeit umzusetzen.
Leibesübungen
Bitdungs- und Lehraufgabe
Die Leibesübungen haben der physischen und psychischen Entwicklung der Schüler zu dienen. Die körperliche Leistungsfähigkeit ist zu trainieren. Freude und Interesse an sportlicher Betätigung sind zu wecken.
Der Unterricht in Leibesübungen soll Gemeinschaftssinn, Fairneß und Verantwortungsbewußtsein, Konzentration und Ausdauer fördern. Lehrstoff 1., 2. und 4, Schulstufe
Grundübungen: Bewegungsgymnastik verschiedener Art, Ausgleichsübungen zur Vorbeugung von Haltungsschäden Geräteturnen, Bodenturnen (Übungen einfacher Art) Konditionsübungen Leichtathletik (Lauf , Sprung-, Wurf- und Stoßdisziplinen)
Schwimmen:
Erlernen Mindestens einer Schwimmart, Verbesserung des Schwimmkönnens
Einfaches Rettungsschwimmen Wintersport:
Schilaufen, Eislaufen, Eisstockschießen Spiele und Kampfsport:
Lauf- und Ballspiele, Wettkämpfe
Didaktische Grundsätze
Bei der Auswahl des Lehrstoffes ist auf örtliche Gegebenheiten und die entwicklungsbedingte Belastbarkeit der Schüler zu achten. Jede Möglichkeit des Übens im Freien ist wahrzunehmen. Die Übungen sollen so durchgeführt werden, daß sie den Schülern Freude bereiten. Die Turnübungen sollen einen Ausgleich zur einseitigen körperlichen Arbeit darstellen und Haltungsschäden vorbeugen helfen. Der Gesundheit und Sicherheit der Schüler ist größte Aufmerksamkeit zu widmen. Ordnung und Disziplin ist bei allen Übungen und Spielen zu halten.
Eine Unterrichtseinheit soll in Aufwärmen (Grundübungen), Leistungsübungen bzw. Kampfspiele und Ausklang (körperliche Beruhigung) gegliedert werden.
Zur Förderung des Gemeinschaftssinnes und des Leistungswillens sind Vergleichskämpfe durchzuführen.
Musische Bildung
Bitdungs- und Lehraufgabe
Der Begriff "Musische Bildung" umfaßt ein breites Spektrum, das weit
über das rein Musikalische hinausgeht.
Die Schüler sollen in diesem Gegenstand Freude und Interesse am Musischen gewinnen und zur sinnvollen Freizeitgestaltung angeregt werden. Sie sind zum kritischen und wertenden Sehen und Hören anzuleiten.
Schlüsselqualifikationen wie Kreativität und Toleranz sind am Beispiel des musischen erkennbar und erfahrbar zu machen.
Lehrstoff 1., 2. u. 4. Schulstufe 1. Musikerziehung:
Notenschrift Einfache Stimmbildung und Atemtechnik Einstimmige und mehrstimmige Lieder
Volkslieder und andere Lieder, die dem Jahreslauf und dem Fest- und Lebenskreis entsprechen
Religiöse Lieder
Instrumentales Musizieren in Gruppen, Spielen geeigneter Lehrwerke
und Musikstücke
Musikalische Gestaltung von Feiern
Ausgewählte Beispiele des Musikschaffens verschiedener Zeitepochen
Bildnerische Erziehung:
Gestaltung aus der Vorstellung und nach Vorlagen
Verwendung verschiedener Materialien und Erlernen von Techniken des bildnerischen Gestaltens
Allgemeine musische Erziehung:
Kennenlernen, Erfahrung, Auseinandersetzung mit dem musischen Spektrum des abendländischen Kulturkreises.
Didaktische Grundsätze
Bei Fest- und Feiergestaltung in der Schule sollen der Chor und die Musikgruppe zur Mitwirkung herangezogen werden. Eine Überforderung der Schüler durch schwieriges Lied- und Musikgut ist zu vermeiden. Es ist danach zu trachten, daß jede aktive Betätigung auf musischem Gebiet Freude bereitet und gerne geschieht.
Ausstellungen und musikalische Veranstaltungen sollen dem Ansporn dienen sowie Können und Fertigkeiten aufzeigen. Hörproben sind in den Unterricht einzubauen (Platten, Kassetten, Videos). Im Kapitel "Allgemeine musische Bildung" ist zu trachten, einerseits die Vielfalt des musischen Spektrums bewußt zu machen und andererseits punktuelle Vertiefung in besonders dafür geeigneten Bereichen und Kapiteln zu erreichen.
Die persönlichen Neigungen der Lehrkraft sind bei der Auswahl der Bereiche für die Vertiefung zweckmäßigerweise zu berücksichtigen.
Pflanzenbau
Bitdungs- und Lehraufgabe
Aufgabe des Unterrichtsgegenstandes ist es, den Schülern ein solides Wissen über Bodenkunde, Pflanzenkunde, Kultur und Nutzung von Acker- und Grönlandpflanzen zu vermitteln. Dabei ist besonders auf das Verantwortungsbewußtsein gegenüber der Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit, sowie auf Fragen von Ökologie und Umwelt und auf die Erhaltung der Kulturlandschaft Wert zu legen. Die kulturtechnischen Maßnahmen sind unter ökologischen, betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Gesichtspunkten zu sehen. Die Eigenheiten des Produktionsgebietes, die regionalen Verhältnisse, die Markt- und Absatzlage, sowie aktuelle agrarpolitische Rahmenbedingungen sind zu berücksichtigen. Auf die jeweiligen Betriebsstrukturen der Elternhöfe der Schüler muß besonders in der Betriebsleiterstufe eingegangen werden. Lehrstoff 1. Schulstufe
Pflanzenkunde (Botanik): Bau und Leben der Pflanze Einteilung der Pflanzen Wichtige Kulturpflanzen Geschützte Pflanzen
Klimafaktoren (Licht, Luft, Niederschläge, Temperatur) Die Klimatypen Österreichs
Wettervorhersage
Witterung und ihre Auswirkungen Vegetationszeit
Bodenkunde: Geologie Österreichs Entstehung des Bodens Bestandteile des Bodens Bodeneigenschaften Einteilung der Böden Bodenprofile Bodengare, Bodenstruktur Bodenverbesserungen Bodenbearbeitung
Bodenschutz, Gefahren für den Boden Fruchtfolge:
Grundbegriffe Bedeutung der Fruchtfolge für die Bodenfruchtbarkeit Pflanzenbauliche Grundlagen für die Erstellung eines Planes Wichtige Fruchtfolgesysteme Fruchtfolgeerstellung für den Biolandbau Humusbilanz
Grundlagen des Biologischen Landbaues: Bedeutung und Methoden des Biolandbaues Nährstoff- und Produktionskreislauf
Spezielle Eigenarten des biologischen Landbaues 6. Pflanzenschutz (allgemeiner Teil):
Bedeutung und Methoden des Pflanzenschutzes Ursachen von Pflanzenschäden, Schadensmerkmale
Pflanzenernährung (allgemeiner Teil): Pflanzennährstoffe (Aufgabe und Bedeutung) Nährstoffkreislauf
Düngung: Ertragsgesetze Düngerarten (Wirtschaftsdünger, Handelsdünger) Richtiger Umgang mit Düngemitteln Bodenuntersuchung Bemessung der Düngergaben, Düngungsplan Düngung im Biolandbau Durchführung der Düngung Düngung und Umwelt Ökologische Zusammenhänge Rechtliche Grundlagen
Krankheiten, Schädlinge, Beikräuter Methoden des Pflanzenschutzes Integrierter Pflanzenschutz Pflanzenschutzmaßnahmen im Biolandbau Umgang mit Pflanzenschutzmitteln
Umweltschutz, Anwenderschutz und Qualität der Nahrungs- und Futtermittel
Ausbringungstechnik von Pflanzenschutzmitteln Pffanzenschutzmittelverzeichnis, Übersicht über die wichtigsten
Pflanzenschutzmittel
Erste Hilfe bei Vergiftungen Rechtliche Grundlagen
Pflanzenzüchtung und Saatgut: Grundlagen und Ziele der Züchtung Züchtungsmethoden und Gentechnik Saatgut, Saatguteigenschaften Saatguterzeugung Saatgutwechsel
Rechtliche Grundlagen 5. Spezieller Pflanzenbau: Wirtschaftliche
Bedeutung
Botanische Merkmaie und Eigenschaften von Kulturpflanzen Entwicklungsabschnitte, Ertrags- und Qualitätsbildung
Ackerbau: Getreide Hackfrüchte Ölfrüchte Eiweißfrüchte Sonderkulturen Stillegung
Eiweißreiche Futterpflanzen und ihre Gemenge Eiweißarme
Futterpflanzen und ihre Gemenge 3. Grünland:
Pflanzenbestand Dauergrünland, Wechselgrünland Weidewirtschaft Pflegemaßnahmen und Verbesserungsmöglichkeiten 6. Pflanzenbauliche
EDV-Programme:
Düngebemessung und Bilanzierung Pflanzenschutzprogramme Schlagkartei
Aktuelle Förderungsprogramme 7. Futterkonservierung: Heubereitung
Gärfutterbereitung Nährstoffverluste 8. Feldgemüsebau:
Wirtschaftliche Bedeutung
Regional bedeutsame Kulturpflanzen Anbaumethoden und Kulturmaßnahmen Ernte, Lagerung, Vermarktung
Rechtliche Bestimmungen, die den Pflanzenbau und Pflanzenprodukte betreffen
Angewandte Bodenkunde:
Beurteilung der Bodenstruktur mit Folgerungen für die Bodenbearbeitung und Fruchtfolge
Spezie3le Fragen der Bodenbewirtschaftung:
Ökologische Zusammenhänge, Umwelt- und Landschaftsschutz etc. Maßnahmen zur Verbesserung der Bodenstruktur und der Bodenfruchtbarkeit
Behebung von Bodenschäden
Aktuelle pflanzenbauliche Fragen zu den herkömmlichen Kulturarten: Problemkreise, neue Erkenntnisse, neue Kulturen etc.
Sonder- bzw. Alternativkulturen:
Sämereienerzeugung, Energiepflanzen, Faserpflanzen, lndustriepflanzen, Hopfen u.a.
Pflanzenbauliche Versuche:
Anlage, Durchführung und Auswertung
Aktuelle pflanzenbauliche Förderungsprogramme 7. Pflanzenbauliche Zusammenschlüsse:
Erzeugergemeinschaften, Betriebsgemeinschaften, Vermarktungsgemeinschaften u.a. B. Pflanzenbauliche Aufzeichnungen: Handschriftliche Aufzeichnungen
EDV-Programme
Überbetriebliche Kulturartenvergleiche u.a. Didaktische Grundsätze
Bei der Vermittlung des Lehrstoffes ist auf den jeweiligen Stand der Produktionstechnik, der Produktions-Programme und die Besonderheiten der Produktionsgebiete sowie der Elternbetriebe der Schüler Bedacht zu nehmen.
Der Unterricht ist möglichst praxisnah zu gestalten, wobei auf Flurbegehungen, Pflanzenbestimmungen, Krankheiten- und Schädlingsbonitierungen, Anlegen von Versuchen, Schlagkarteien und Sammlungen besonderer Wert zu legen ist.
Auf die Bedeutung der Unfallverhütung des Natur- und Umweltschutzes und eines verantwortungsbewußten Pflanzenschutzes ist besonders und wiederholt hinzuweisen. Die Notwendigkeit und Verantwortung zur Erzeugung qualitativ hochwertiger und gesundheitlich einwandfreier Produkte ist bewußt zu machen.
Bei allen betroffenen Lehrstoffkapiteln sind arbeitswirtschaftliche und gesamtbetriebliche Grundsätze zu beachten und praktische Berechnungen durchzuführen. Querverbindungen zu den übrigen Fachgegenständen sind herzustellen.
Je Semester 2 Schularbeiten.
Waldwirtschaft
Bitdungs- und Lehraufgabe
Es sind Kenntnisse über Arbeitstechnik und betriebliche Maßnahmen zur nachhaltigen Bewirtschaftung des Bauernwaldes zu vermitteln. Die Waldgesinnung ist zu fördern.
Ein Überblick über die Produktions- und Marktverhältnisse in der Forstwirtschaft ist zu geben. Funktion und Bedeutung des Waldes sowie die Problematik der Waldgefährdung sind eingehend zu behandeln.
Lehrstoff 1. Schulstufe
Bedeutung des Waldes für den bäuerlichen Betrieb und für die Volkswirtschaft
Waldflächen und Eigentumsverhältnisse
Funktion des Waldes (Nutz-, Schutz-, Wohlfahrts- und Erholungsfunktion)
Lebensgemeinschaft Wald. Nährstoffkreislauf 3. Standortskunde:
Klimafaktoren, Boden- und Humusarten, die wichtigsten 5tandortsanzeiger und Waldtypen
Aufbau und Leben der Pflanzen
Baumarten, Standortsansprüche und Verwendung des Holzes (Nadelbäume, Laubbäume, Sträucher)
Natürliche Bestandesbegründung, Verjüngerung
Künstliche Bestandesbegründung unter Verwendung standortsgerechter
Herkünfte
Samengewinnung und Forstpflanzenanzucht Vorbereitung der Kulturfläche Pflanzenverband, Pflanzenbedarf
Saat- und Pflanzverfahren
Kultur- und Jungwuchspflege, Dickungspflege (Standraum- und Mischwuchsregelung)
Schwachholzausformung und Vermarktung
Betriebsformen und Hiebsagen für den Bauernwald (Femel-, Kahlschlag- und Plenterwaldbetrieb)
Schädliche Einflüsse, Schadbilder Vorbeugungs- und Bekämpfungsmaßnahmen Förderung von Nützlingen
Ursachen, Erkennung, Gegenmaßnahmen 6. Waldarbeitslehre:
Geräte, Maschinen und persönliche Ausrüstung
Grundregeln und Arbeitsablauf bei der gesamten Holzernte mit und
ohne Maschineneinsatz
Unfallverhütung Entlohnung und Kosten
Rationelle und bestandesschonende Rückemethoden im Kleinwald Planung, Bau und Instandhaltung der Forststraßen und Rückewege 8. Marktgerechte Holzausformung, richtiges Holzabmaß, Sortierung,
Lagerung
Holzverkauf und Holzmarkt
. Überbetriebliche Zusammenarbeit
Forstgesetz Wichtige Bestimmungen aus dem 1Vaturschutz-, Jagd- und Fischereigesetz für den Waldbesitzer Forstorganisationen 2. Forstliche Betriebswirtschaft:
Wald als Betriebszweig des landwirtschaftlichen Betriebes Erhebung des Waldbestandes
Waldwirtschaftsplan Holz als Energielieferant Abgaben, Einheitswert, Waldwert Zuerwerb durch Forstarbeit
Leistungen des Waldes für die Gesellschaft
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht soll möglichst praxisnah und auf die Bereiche des Bauernwaldes abgestimmt sein. Die praktischen Erfahrungen der Schüler sind einzubeziehen. Auf markt- und betriebswirtschaftliche Erfordernisse ist ständig Bedacht zu nehmen.
Auf die große Bedeutung der Unfallverhütung ist hinzuweisen. Praktizierte Formen der überbetrieblichen Zusammenarbeit sind vorzustellen. Der Unterricht ist durch Lehrausgänge entsprechend zu ergänzen.
Je Semester 1 Schularbeit.
Obstbau
Eildungs- und Lehraufgabe
Es sind Grundkenntnisse der Erzeugung, Verwertung und Vermarktung verschiedener Obstarten sowie von Verarbeitungsprodukten zu vermitteln. Je nach regionalen Verhältnissen ist die Vermittlung des Lehrstoffes auf den Selbstversorgerobstbau oder den Erwerbsobstbau auszurichten. Im Bereich des Selbstversorgerobstbaues sind besonders jene Obstarten und -Sorten zu behandeln, deren Kultur ohne intensive Pflege empfohlen werden kann.
Lehrstoff 1. Schulstufe
Grundlagen des Obstbaues: Bedeutung des Obstbaues Bau der Obstgehölze Vermehrung der Obstgehölze:
Geschlechtliche Vermehrung, ungeschlechtliche Vermehrung, Unterlagen, Veredelung
Baumschulmäßige Erziehung, Saumformen 2. Errichtung einer Junganlage:
Wahl des Standortes, Bodenvorbereitung, Pflanzung 3.
Pflegemaßnahmen:
Bodenpflege, Düngung, Pflanzenschutz Schnittformen, Schnittgesetze, Kronenformen
Kernobst, Steinobst, Schalenobst, Beerenobst 2. Ernte und Lagerung
Obstkonservierung Süß- und Gärmostbereitung, Branntweinerzeugung, Essigproduktion, Likörproduktion
Gesetze und gesetzliche Regelungen, die den Obstbau und die Obstverwertung betreffen
Betriebswirtschaftliche Grundsätze für den Obstbaubetrieb Didaktische Grundsätze
Bereits vorhandene Grundkenntnisse aus dem Unterrichtsgegenstand Pflanzenproduktion sind zu berücksichtigen. Praktische Fertigkeiten im Schnitt, in der Veredelung und in der Süß- und Gärmosterzeugung sind zu vermitteln.
Der Unterricht hat auf die strukturellen Gegebenheiten des 5elbstversorgerobstbaues Bedacht zu nehmen. Auf die Wichtigkeit eines verantwortungsvollen Pflanzenschutzes, der Unfallverhütung und des Umweltschutzes ist besonders hinzuweisen.
Je Semester 1 Schularbeit.
Tierhaftung
Bildungs- und Lehraufgabe
Es sind Grundkenntnisse des Baues und der 1_ebensvorgänge des Tierkörpers sowie jene Kenntnisse zu vermitteln, die eine wirtschaftliche Tierhaltung und eine marktgerechte Erzeugung ermöglichen. So ist das Verständnis für die Tierhaltung und Tierzucht zu fördern und zu einer tiergerechten und umweltschonenden Haltung anzuleiten. Fragen der Verarbeitung und Vermarktung sind zu behandeln.
Lehrstoff 1. Schulstufe
Volkswirtschaftliche und betriebswirtschaftliche Bedeutung der Tierhaltung
Anatomie und Physiologie der Haustiere: Zelle, Gewebe, Organe und deren Funktionen 3. Grundlagen der Fütterung:
Zusammensetzung des Futters, Futterwertmaßstäbe, Futtermittelkunde,
Futterbeurteilung
Rationsberechnungen Artgerechte Fütterung; Futterqualität und Tiergesundheit 4. Fleischkunde:
Fleischteile, Einflüsse auf die Fleischqualität, Klassifizierung 5.
Milchwirtschaft:
Zusammensetzung der Milch, Milchbildung
Grundsätze der Milchgewinnung, Hygiene, Eutergesundheit und Milchqualität;
Milchabrechnung
Gewinnung, Behandlung und Verarbeitung der Milch Milchprodukte
Grundlagen der Züchtung: Grundbegriffe der Vererbung, Zuchtziele Zuchtmethoden, Zuchterfolg
Züchtung: Rassen, Leistungsprüfungen, Zuchtwertschätzung, künstliche Besamung, Embryotransfer, Beurteilung
Fütterung und Fütterungstechnik: Kühe, Kälber, Jungvieh, Rinderast Einfloß der Fütterung auf Qualität und Tiergesundheit
Haltung: Haltungsformen, Pflege, Hygiene, Stallbau, Umweltschutz Vermarktungsformen, Vermarktungseinrichtungen Kostenberechnungen und Rufschreibungen
Züchtung: Rassen, Leistungsprüfungen, Zuchtbenutzung, künstliche Besamung, Beurteilung
Fütterung und Fütterungstechnik: Zuchtsauen, Ferkel, Läufer, Eber,
Schweinemast
Einfloß der Fütterung auf Qualität und Tiergesundheit
Haltung: Haltungsformen, Pflege, Hygiene, Stallbau, Umweltschutz Vermarktungsformen, Vermarktungseinrichtungen Kostenberechnungen und Rufschreibungen
Schaf, Ziege, Pferd, Geflügel, Bienen, verschiedene Alternativen 6.
Tiergesundheit:
Krankheitsvorbeuge, Hygiene, Krankheiten, Seuchen, gesetzliche Regelungen
Spezielle Fragen der Züchtung, Fütterung und Haltung der Haustiere Tiergesundheit, Tierschutz, Umweltschutz
Vermarktung tierischer Produkte
Umstellung auf neue, alternative Tierhaltungsbereiche
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht ist möglichst praxisnah zu gestalten. Die Anatomie und Physiologie ist nur in dem Maße zu vermitteln, als sie zum Verständnis der wichtigsten Lebensvorgänge und der Erhaltung der Tiergesundheit notwendig ist. Die Berechnung von Futterrationen, die Erstellung von Futterplänen, das Erkennen und Beurteilen von Futtermitteln ist zu üben; ebenso die Tierbeurteilung. Der theoretische Unterricht ist durch Lehrausgänge und Exkursionen zu veranschaulichen. Fragen des Tierschutzes, des Umweltschutzes und der Unfallverhütung sind zu behandeln.
Auf die Notwendigkeit der Erzeugung qualitativ hochwertiger und gesundheitlich einwandfreier Produkte ist hinzuweisen. Praktische Berechnungen aus dem Bereich der Tierhaltung sind durchzuführen. Querverbindungen zu den übrigen Fachgegenständen sind herzustellen. Je Semester 2 Schularbeiten.
Landtechnik und Baukunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Für einen rationellen Einsatz der Technik in der Land- und Forstwirtschaft sind die technischen u. wirtschaftlichen Zusammenhänge bewußtzumachen. Die Erwirtschaftung des Einkommens in der Landwirtschaft erfolgt unter sehr hohem Kapitaleinsatz. Insbesondere sind es hohe Anschaffungs-, Einsatz- und Reparaturkosten von landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten, die eine Wertschöpfung stark schmälern.
Der Landwirt ist daher angehalten, besonders auf Wirtschaftlichkeit in der Landtechnik bedacht zu sein. Darüber hinaus führt ein höherer Bildungsstand in der Technisierung (richtige Auswahl von Maschinen und Arbeitsverfahren, richtige Pflege und Instandhaltung von Maschinen und Geräten) zu einer schonungsvolleren Behandlung der Produktionsgrundlagen und zu geringeren Störungen im Kreislauf der Natur.
Als notwendige Voraussetzungen sind deshalb im Unterricht zu vermitteln:
Landtechnisches und naturwissenschaftliches Grundwissen, - Überblick über das vielfältige Maschinenangebot,
Fähigkeiten zur Beurteilung der wesentlichen Merkmale und der Einsatzeigenschaften der Maschinen in der Innen- u. Außenwirtschaft,
Fähigkeiten, die bei bestimmten betrieblichen Gegebenheiten sinnvollen Mechanisierungsketten und Arbeitsverfahren unter Einbeziehung überbetrieblicher Verfahrenslösungen auszuwählen und ökonomisch zu bewerten,
Fähigkeiten im Umgang mit einschlägigen EDV-Programmen, die technischen Belange zur A6legung der Traktorfahrprüfung und für die Anrechenbarkeit von einem Lehrjahr in den Berufen Landmaschinenmechaniker und Schlosser sind weitgehend abzudecken.
Lehrstoff 1. Landtechnik: 1. Schulstufe
Grundlagen der Landtechnik und technische Begriffe Energie als Grundlage der Technik, Fossile und erneuerbare
Energiearten
Physikalische Grundlagen SI-Einheiten
Werkstattkunde Maschinenelemente 2. Der elektrische Strom im landw.
Betrieb 3. Verbrennungsmotoren
Aufbau und Arbeitsweise von Otto- u. Dieselmotoren
Hinweise zur Wartung und Pflege von Maschinen und Geräten Hofwerkstätte
Traktor: Bauarten, Kraftübertragung, Lenkung, Bremsen, Räder und Bereifung,
Anhänge- und Anbauvorrichtungen, Elektrische und elektronische Ausrüstung, Traktorenbeurteilung
Treibstoffe u. Schmiermittel
Aufbau, Funktion, Einsatz u. Wartung der Maschinen und Geräte für: Bodenbearbeitung, Anbau, Düngung und Beregnung, Pflege und Pflanzenschutz, Transport u. Fördertechnik, Futterernte, Getreideu. Körnermaisernte, Hackfruchternte, Innenwirtschaft.
Technik in der Tierhaftung
Überbetrieblicher Maschineneinsatz, Mechanisierungsketten 6. Kauf von Maschinen und Geräten:
Wirtschaftlichkeits- und Finanzierungsfragen, rechtliche Fragen 7. Praktische Berechnungen
Wirtschaftlichkeit von Investitionen Betriebsmechanisierung, überbetriebliche Mechanisierung 2. Mechanisierung für Sondergebiete und Sonderkulturen
Neueste Entwicklungen im landtechnischen Bereich
Einsparung und Erzeugung von Energie im bäuerlichen Betrieb Alternativenergien
Technik in der ländlichen Hauswirtschaft 6. Praktische
Berechnungen
II. Baukunde; 1. Schulstuferömisch II. Baukunde; 1. Schulstufe
Baustoffe, Bauelemente, Bautechnik
Ver- und Entsorgungsanlagen (Stromversorgung, Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallbeseitigung)
Wärmeschutz, Beleuchtung
Haus- und Hofformen, Raum- und Funktionsprogramm Planungsbeispiele, Bauplanskizzen, Lesen von Bauplänen und Bauplanauszügen Umbauten, Gebäudesanierung Zufahrt und Hofbefestigung
Gebäude und bauliche Anlagen für die Tierhaltung, für die Lagerung und Konservierung des Erntegutes
Sonstige Bauten
Anfertigen und Lesen einfacher, maßstabgerechter Planskizzen 5. Praktische Berechnungen
Bauplanung und Baurecht
Baufinanzierung und Bauförderung
Entwicklungstendenzen im Baubereich 4. Brandverhütung und Unfallschutz
Didaktische Grundsäle
Die Erarbeitung des Lehrstoffes ist praxisnah unter Bedachtnahme auf das jeweilige Produktionsgebiet und die Vorkenntnisse der Schüler zu gestalten. Die Querverbindung zu anderen Unterrichtsgegenständen ist immer wieder herzustellen. Die besonderen technischen Einzelheiten sollten so weit behandelt werden, als dies für die Beurteilung der Maschinen und deren Wartung und Instandsetzung, aber auch für den Arbeitseinsatz nötig ist. Die Arbeitstechnik und die Wirtschaftlichkeit stellen einen Schwerpunkt des Unterrichtes dar. Auf Unfallschutz und Brandverhütung ist besonders Bedacht zu nehmen. Der theoretische Unterricht ist durch den Einsatz verschiedener Hilfsmittel (UT, Dias, Modelle, Kurzfilme usw.) anschaulich und praxisnah zu gestalten. Zur Vertiefung der Kenntnisse sind Lehrausgänge und Exkursionen einzuplanen, sowie projektorientierte Unterrichtsformen anzuwenden.
Beispielhaft kostenbewußt mechanisierte Betriebe, überbetriebliche Formen der Mechanisierung sowie vorbildliche bauliche Anlagen sollen besichtigt werden. Der Faszination, welche neue und teure Maschinen und Gebäude auf die Jugend ausüben, ist in geeigneter Weise zu begegnen. Praktische Berechnungsbeispiele sind durchzuführen - Querverbindungen sind herzustellen.
Je Semester 2 Schularbeiten.
Betriebswirtschaft und Buchführung
I. Betriebswirtschaft:römisch eins. Betriebswirtschaft:
Bitdungs- und Lehraufgabe
Dem Schüler sind jene Kenntnisse zu vermitteln, die ihn zur selbständigen erfolgreichen Führung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes befähigen. Er soll das in den allgemeinbildenden, produktionstechnischen und marktwirtschaftlichen Fächern erworbene Wissen nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten erfassen, beurteilen und anwenden können. Neben dem Ziel der Erreichung des bestmöglichen Wirtschaftserfolges müssen auch die Gesichtspunkte der Nachhaltigkeit, der gesicherten Existenz der bäuerlichen Familie und der Erhaltung der Umwelt beachtet werden. Die Kreativität im Hinblick auf Produktionsalternativen und Vermarktungsformen ist zu fördern. Möglichkeiten der Einkommensschöpfung und Arbeitsvereinfachung im Zu- und Nebenerwerb sind zu behandeln. Die überbetriebliche Zusammenarbeit und andere Formen der Arbeitsteilung und Kostensenkung sind besonders zu berücksichtigen.
Lehrstoff 1. Schulstufe
Grundbesitz-, Standorts-, Arbeite- und Vermögensverhältnisse (Be~ griffe betreffend die Bodennutzung, die Tierhaltung, die Arbeitswirtschaft, die Kapitalausstattung und die Rechtsgrundlagen)
Betriebserhebung anhand des elterlichen Betriebes
Schulstufe Kostenlehre: Arten und Gliederung der Kosten Kostenverhalten, wirtschaftliche Gesetzmäßigkeiten Ausgewählte
Berechnungsbeispiele Kostenrechnung und Wettbewerbsvergleich:
Ermittlung von Deckungsbeiträgen Gesamtdeckungsbeitrag Grundzüge der Investitions- und Finanzierungsplanung
Überbetriebliche Zusammenarbeit:
Bedeutung im wirtschaftlichen und sozialen Bereich (Kostensenkung, Verminderung der Arbeitsbelastung)
Praktische Berechnungen Betriebsorganisation: Arbeitswirtschaft Betriebsumstellung Betriebsvereinfachung Erwerbskombinationen
Versicherungen: Sozialversicherungen Wichtige Sachversicherungen
Wirtschaftliche, soziale, kulturelle Aufgaben des Haushaltes Partnerschaft und Haushaltsführung
Betriebliche Kalkulationen:
Ermittlung von speziellen Deckungsbeiträgen Fruchtfolge-Deckungsbeitrag Kalkulation alternativer Produkt- und Vermarktungsaktivitäten
Investitions- und Finanzierungsplanung:
Wirtschaftlichkeit des Kapitaleinsatzes, begünstigtes Fremdkapital Finanzierbarkeit von Investitionen
Betriebsführung und Betriebsplanung im Voll-, Zu- und Nebenerwerbsbetrieb:
Hofübernahme, Führungsaufgaben Planungsziele, Planungsmethoden Spezielle Formen der überbetrieblichen Zusammenarbeit 4. Abgaben, Steuern, Gebühren (Arten, Einhebung etc.)
Didaktische Grundsätze
Dieser Gegenstand hat in enger Verbindung mit den anderen
Fachgegenständen zu stehen.
Die Einbeziehung der Schülerbetriebe in die Erstellung von Übungsarbeiten ist von besonderer Bedeutung. Betriebswirtschaftliche Aufgaben sind den Schülern regelmäßig, auch zwischen den einzelnen Schulstufen, zu stellen. Bei Lehrausgängen und Exkursionen sollen auch die betriebswirtschaftlichen Fragen besprochen werden. Ein Lehrausgang zum Grundbuch ist einzuplanen. Beispiele und Methoden sind im Hinblick auf die tatsächliche Anwendung in der praktischen Betriebsführung und Betriebsplanung auszuwählen.
Didaktische Grundsätze
In Suchführung ist nach den Grundsätzen der Praxisnähe, Verständlichkeit und Anwendbarkeit vorzugehen. Die aktuellen aufgelegten Drucksorten sind zu verwenden. Die Schüler sind zur Führung einer Betriebsbuchhaltung anzuleiten. Ergebnisse und Aussagen der Buchführung sind betriebswirtschaftlich zu verwerten. Die Möglichkeiten der elektronischen Datenverarbeitung sind dem Stand der landwirtschaftlichen Praxis entsprechend zu berücksichtigen.
Je Semester 1 Schularbeit.
Wirtschafts- und Marktkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Ausgehend von volkswirtschaftlichen Grundbegriffen sind jene Kenntnisse zu vermitteln, die die Schüler zum wirtschaftlichen Denken und Handeln anleiten und zur Erfassung der jeweiligen Marktsituation befähigen. Eine Erziehung zu marktkonformem Verhalten in Erzeugung und Absatz ist notwendig. Auf dieser Grundlage soll der Schüler wirtschaftliche Entscheidungen fällen lernen. Das Interesse am Wirtschaftsgeschehen ist zu wecken und das Verständnis für andere Berufsgruppen zu fördern. Im Hinblick auf die schwierige Stellung der Landwirtschaft in Produktion und Vermarktung ist die Gemeinschaftsgesinnung und die Bereitschaft zu überbetrieblicher Zusammenarbeit auf allen Ebenen zu fördern. Das wirtschaftskundliche Wissen ist im großen Zusammenhang der unternehmerischen Kompetenz zu sehen und als ein wesentlicher Teil der unternehmerischen Fähigkeiten den Schülern bewußt zu machen. Entsprechende Formulare und Drucksorten sind zu verwenden. Bei der Auswertung von Betriebsdaten ist der jeweilige Stand der Kleincomputeranwendung in der Landwirtschaft miteinzubeziehen. Je Semester 1 Schularbeit.
II. Buchführung:römisch II. Buchführung:
Bitdungs- und Lehraufgabe
Dieser Unterricht soll zur selbständigen Wahrnehmung einer den betrieblichen Gegebenheiten entsprechenden Buchführung befähigen und überhaupt zu betrieblichen Aufzeichnungen motivieren. Durch die Auswertung soll der Schüler zu unternehmerischem Denken und Handeln hingeführt werden.
Der Lehrstoff soll eine sinnvolle Ergänzung zum Unterrichtsgegenstand Betriebswirtschaft darstellen. Lehrstoff 2. Schulstufe
Einfache Büroorganisation
Aufgaben, Bedeutung und Systeme der Buchführung Buchführungspflicht Steuerliche und betriebsinterne Buchführung Vorgänge in der Buchführung
Inventur z. Betriebserfolg:
Maßstäbe des Betriebserfolges (landwirtschaftliches Einkommen,
Reinertrag; Deckungsbeitrag)
Einkommensberechnung aus Kapitalveränderung und Privatverbrauch bzw. aus Erträgen und Aufwänden
Praktische Berechnungen Kennzahlen und Betriebsvergleiche
Doppelte Buchführung (Durchschreibebuchführung und EDV-Buchführung):
Kontenplan Eröffnungsbuchungen Buchung laufender und besonderer Geschäftsfälle Abschluß und Auswertung der Buchführung
Einführung in die Bilanzanalyse
Neuere, vereinfachte Modelle betrieblicher Aufzeichnungen
Suchführung mit Umsatzsteuerverbuchung
Aufzeichnungen zur Führung und Kontrolle einzelner Betriebszweige Lohnverrechnung
Analyse und Auswertung der Buchführung des eigenen Betriebes 4.
Betriebsvergleiche
Lehrstoff
Grundlagen und Aufgaben der Wirtschaft: Bedürfnisse und ihre Befriedigung Rohstoff- und Energieversorgung
Wirtschaft und Umwelt, Erhaltung der Lebensgrundlagen Entwicklung der Wirtschaft: Selbstversorgung, Tauschwirtschaft, Geldwirtschaft Wirtschaftssysteme: Agrarstaat, Freie Marktwirtschaft, Zentrale Planwirtschaft, Soziale Marktwirtschaft, Ökosoziale Marktwirtschaft
Österreich und seine Wirtschaft:
Volkswirtschaft Wirtschaftsraum
Bevölkerung Bedeutung und Struktur der einzelnen Wirtschaftszweige
Bankwesen und praktischer Zahlungsverkehr: Notenbank,
Geschäftsbanken
Kredit- und Sparformen
Wirtschaftsgeographie der Erdteile: Arme und reiche
Volkswirtschaften
Zusammenarbeit und Zusammenschlüsse von Volkswirtschaften
Weltwirtschaft und volkswirtschaftliche Kennzahlen:
Lenkung der internationalen Wirtschaft, Internationale Zusammenschlüsse, Entwicklungshilfe Bruttoinlandsprodukt und Volkseinkommen, Wirtschaftswachstum 2.
Produktionsgrundlagen und Unternehmensformen: Erzeugungsgrundlagen (Boden, Arbeit, Kapital, Bildung, gesunde Umwelt)
Betriebe und Unternehmen (Rechtsformen und Zusammenschlüsse von Unternehmen)
Österreich und die EU EU und die Wirtschaft Globalisierung der Wirtschaft
Konsum und Wirtschaftskreislauf: Private Haushalte Öffentliche Haushalte (Gemeinden, Länder, Bund) Wirtschaftskreislauf
Geldwesen (Aufgaben und Arten des Geldes, Geldschöpfung, Geldwert, Währung)
Handel (Handelsformen, Handelsspannen, Geschäftsabschlüsse) Markt und Preis
Allgemeine landwirtschaftliche Marktlehre:
Der Markt in seiner Gesetzmäßigkeit und Funktion Stellung der Landwirtschaft in der Marktwirtschaft
Agrarmärkte (Nachfrage, Angebot, Preis und Preisbildung, Absatzformen, Marktordnungen, Marktentwicklung)
Spezielle landwirtschaftliche Marktlehre: Entwicklung von Angebot und Nachfrage
Markt- und Preispolitik aus österreichischer und internationaler Sicht bei land- und forstwirtschaftlichen Produkten
Der Bauer als Unternehmer 2. Wirtschafts- und Agrarpolitik:
Wirtschaftsablauf, Wirtschaftsbeeinflussung Ziele und Maßnahmen der Wirtschaftspolitik
Agrarpolitik (Ziele, neue Gesichtspunkte und Motive, Maßnahmen und Instrumente)
Funktion und Bedeutung von bäuerlichen Selbsthilfeorganisationen:
Genossenschaften (Entwicklung, Arten und Aufbau)
Arten und Aufbau von Selbsthilfeorganisationen im regionalen bzw. produktspezifischen Bereich
Überbetriebliche Zusammenarbeit 4. Möglichkeiten der Vermarktung:
Konventionelle Vermarktungsformen
Direktvermarktung (Abhofverkauf, Verkauf auf Wochen- und Bauernmärkten. Urlaub am Bauernhof etc.)
Sonstige innovative Vermarktungsformen
Beziehungsfeld Bauer (Landwirtschaft) und Konsument (Markt):
Marketing, Marketingphilosophie, Produkt- und Dienstleistungsentwscklung, Qualitätssicherung, Qualitätskontrolle, Kundenservice, Werbung etc.
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht ist durch wirtschaftskundliche Informationen von Massenmedien, einfache Wirtschaftsstatistiken etc. aktuell zu gestalten. Marktberichte und wirtschaftspolitische Veröffentlichungen sind zu verwenden. Die Schüler sind zu deren ständigen Gebrauch und dauernder Beobachtung anzuleiten
Das Marktgeschehen ist aus der Sicht des Produzenten und Konsumenten zu behandeln. Der Besuch von Absatzveranstaltungen und die Besichtigung von Verwertungs- und Vermarktungseinrichtungen wird empfohlen.
Die volkswirtschaftliche Mitverantwortung ist ebenso bewußt zu machen, wie die Notwendigkeit einer solidarischen Gesinnung innerhalb der Landwirtschaft und zwischen den Wirtschaftszweigen. Der Begriff Marketing ist in seinem umfassendsten Sinn zu verstehen, zu behandeln und erlebbar zu machen.
Umweltkunde und Raumordnung
Bitdungs- und Lehraufgabe
Aufgabe dieses Unterrichtsgegenstandes ist es, die Schüler in die Bereiche der verantwortungsvollen Gestaltung und der Gefährdung unserer Umwelt einzuführen.
Die Folgen der ständig fortschreitenden Veränderung der Lebensgrundlagen für einzelne Menschen, für die gesamte Menschheit und die Umwelt sind einsichtig zu machen. Durch die Vermittlung des entsprechenden Wissens und der Zusammenhänge im ökologischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Bereich ist die Notwendigkeit einer sinnvollen Ordnung des Lebensraumes bewußt zu machen.
Das persönliche Verantwortungsbewußtsein und die Bereitschaft zur aktiven Mitgestaltung der Umwelt sind zu wecken und zu fördern. Lehrstoff 4. Schulstufe
Ökologische Grundprinzipien, Kreisläufe und Regelsysteme, biologisches Gleichgewicht
Geistige und gesellschaftliche Faktoren als Ursache der Umweltbeeinflussung
Technischer Fortschritt und Auswirkungen auf Mensch und Natur Gefährdung der Lebensgrundlagen Wasser, Luft, Boden (Ursache, Situation, Abhilfe)
Umweltschutz im Haushalt, am Hof, bei der Bewirtschaftung, in der Gemeinde und in Siedlungen
Möglichkeiten der Abfallvermeidung, Abfallentsorgung Alternativenergien
Funktionen, Gestaltung und Erhaltung der Landschaft Landwirtschaft und Kulturlandschaft
Gefährdung der Landschaft durch ungeordnete Verbauung und Zersiedelung
Historische Entwicklung des Bauens, Bauen als Ausdruck von Kultur Hof- und Siedlungsformen in Oberösterreich
Ortsbild (Pflege, Erhaltung, Gestaltung, Anpassung an sich wandelnde Anforderungen; Dorferneuerung, Haferneuerung)
Ziele und Aufgaben, gesetzliche Grundlagen
Durchführung der Ortsplanung, Flächenwidmungs- und Bebauungsplan,
Landschaftspläne
Mitwirkung des Bürgers und seine Rechtsstellung
Didaktische Grundsätze
Mit Hilfe einschlägiger Probleme und Lösungsversuche aus der jeweiligen Region ist der Unterrichtsgegenstand zu aktualisieren. Gelegenheitsunterricht und Projektunterricht sind mögliche Unterrichtsformen, um zu Verantwortungsbewußtsein und Eigenaktivität im Sinne der Umwelt zu erziehen.
Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen sind herzustellen. Das Denken in Zusammenhängen sowie in langfristigen Zeiträumen ist zu fördern.
Neben negativen sind positive Beispiele und gelungene Problembewältigungen besonders eingehend zu betrachten; Zukunftspessimismus soll der Förderung von Eigeninitiativen weichen. Informatik (Elektronische Datenverarbeitung)
Bitdungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll einen Überblick über den Aufbau und die Funktion von EDV-Anlagen (Hardware, Software) erhalten und mit der Gerätebedienung vertraut gemacht werden.
Er soll Programme anwenden und einfache Aufgaben aus der Berufspraxis mit Hilfe der EDV läsen können.
Lehrstoff 1. und 2. Schulstufe 1. Hardware:
Computer (Gerätearten, -aufbau, -teile), Peripheriegeräte (z.B.:
Monitor, Drucker und sonstige Ein- und Ausgabegeräte sowie externe Speicher).
Betriebssystem, Benutzeroberflächen (z.B.: MS-Windows), Textverarbeitung, Tabellenkalkulation und andere Standardprogramme. Einsatzmöglichkeiten und Anwendung landwirtschaftlicher Spezialprogramme soweit diese nicht ohnehin in den Fachgegenständen unterrichtet werden.
Beurteilung der Tauglichkeit dieser Programme für den landwirtschaftlichen Betrieb.
Weiterführende Anwendung von Standardprogrammen und landwirtschaftlichen Spezialprogrammen.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit im
landwirtschaftlichen Bereich.
Selbständiges Arbeiten mit dem Computer soll erlernt werden. Theoretische Unterweisungen sind nach Möglichkeit gleich an den Geräten zu veranschaulichen, der Lehrstoff ist durch praktische Anwendungsbeispiele zu festigen.
Der Informatikunterricht soll die Basis für eine fächerübergreifende Anwendung bilden. Es ist eine Koordination mit landwirtschaftlichen Fachgegenständen herzustellen.
Auf eine zeitgemäße Programmauswahl ist zu achten.
Aktuelle Fachgebiete
Bildungs- und Lehraufgabe
Den Schülern sind Kenntnisse und Fertigkeiten in Fachgebieten zu vermitteln, welche durch die im Lehrplan angeführten Unterrichtsgegenstände nicht abgedeckt werden.
Vorrangig sind dabei Problemstellungen aus dem landwirtschaftlichen und dem ländwirtschaftsnahen Bereich zu behandeln.
Lehrstoff und didaktische Grundsätze
Die jeweils konkrete Problemstellung und die didaktischen Grundsätze und vom Lehrer unter Einbeziehung der Schulgemeinschaft auszuarbeiten und zu Beginn des Unterrichtsjahres der Schulbehörde vorzulegen. s liegt im Sinne dieses Gegenstandes, darf im Verlauf eines Unterrichtsjahres nach Möglichkeit mehrere Themenbereiche aufeinander folgend behandelt werden.
Der Unterricht kann auch in Bockform gehalten werden, um Projektarbeiten bzw. Gruppenarbeiten besser zu ermöglichen. Sei entsprechender Klassenschülerzahl und gegebener Interessenslage können auch zwei Fachgebiete von je einer Schülergruppe parallel bearbeitet werden.
Praktischer Unterricht
Eildungs- und Lehraufgabe
Das erworbene theoretische Wissen ist durch den praktischen Unterricht in eine auf die Berufstätigkeit ausgerichtete, zeitgemäße Farm umzusetzen.
Das Erkennungsverm6gen ist zu schulen, die Beobachtungsgabe für Vorgänge in der Natur und in der landwirtschaftlichen Produktion ist zu fördern. Der Versuchstätigkeit ist eine besondere Bedeutung beizumessen.
Handwerkliches Können, Fertigkeiten und Arbeitstechniken sollen für die künftige Arbeit des Schülers sowie für die Werterhaltung und Wertvermehrung von Gebäuden, Maschinen und Geräten vermittelt werden. Auf die Veredelungs- und Vermarktungsmöglichkeiten der am Betrieb erzeugten Produkte ist Bedacht zu nehmen.
Es ist auf Ordnung, Genauigkeit, Sorgfa4t, Selbständigkeit, Unfall- und Brandverhütung zu achten.
Die Vermittlung der in den Fertigkeitenkataloge
, angeführten handwerklichen Fähigkeiten, insbesondere jener, die
für die gesetzlich geregelte Anrechnung von Lehrzeiten gefordert
sind, ist ein zentrales Bildungsziel.
Lehrstoff 1. Landtechnik und Baukunde
i . Metallbearbeitung und Landmaschinenpflege:
Werkstätte, Werkzeuge, Handhabung und Instandhaltung der Werkzeuge und Geräte, Materialkunde, verschiedene Fertigkeiten und Techniken der Metallbe- und -verarbeitung (Biet- und Schraubenverbindungen, Schmieden, Härten, Schärfen, Oberflächenbehandlung, Grundkenntnisse der Schweißtechnik), einfache technische Zeichnungen, Werkstücke; Wartung und Pflege des Traktors und anderer Landmaschinen, einfache Reparaturarbeiten, Einstellarbeiten an Motoren, Landmaschinen und Geräten, praktischer Einsatz von Landmaschinen, Lesen von Reparatur- und Wartungsplänen.
1.2. Kunststoffbe- und -verarbeitung:
Werkzeuge, Techniken, Anwendungsbeispiele. 1.3. Baukunde:
Werkzeuge und Maschinen, Hege und Instandhaltung, Materialkunde, Baustoffe, Lagerung, Fertigkeiten und Arbeitstechniken, Mauerwerk, Isolierung, Verputz und Wärmedämmung, Betonieren, Instandsetzungsarbeiten.
3.2. Tierhaltung:
Umgang mit Tieren und Pflege von Tieren, Stallhygiene und Gesundheitskontrolle, Klauenpflege; Tierbeurteilung, Abstammungsnachweis und Leistungsdaten;
Futtermittelkunde, -vorbehandlung und -4agerung; Futterbeurteilung;
Futterberechnung, Rationserhebung und Futtervoranschlag; Fütterung;
tiergerechte Haltung; Aufzeichnungen über Stallgeschehen, Versteigerungskatalog; Rinder- und 5auenplaner; Melkarbeit, Milchbehandlung und -verarbeitung; Wartung und Pflege van Melkeinrichtungen;
Hausschlachtung und Fleischverarbeitung, Vermarktung. 3.3.
Betriebswirtschaft und Buchführung:
Betriebserhebungen; Erarbeitung von Betriebsmodellen;
Betriebsplanung; Dokumente am Bauernhof (Einheitswertbescheid, Grundbuchsauszug), Hofchronik; EOV; Auswertung von Buchführungsergebnissen und anderen Aufzeichnungen. 3.4, Obstbau:
Pflanzung, Schnitt, Erziehung; Pflege alter Obstbäume; Vermehrung und Veredelung; Ernte, Sortieren, Lagerung; Verarbeitung, Vermarktung.
Didaktische Grundsätze
Der praktische Unterricht hat in direktem Zusammenhang mit dem
theoretischen Unterricht zu stehen.
Der Lehrstoff ist entsprechend dem theoretischen Unterricht auf die Schulstufen aufzuteilen. Die jeweils gültigen Fertigkeitenkataloge sind einzuhalten. Es muß gewährleistet sein, daß jeder Schüler das gesamte Praxisprogramm absolviert. Dies ist durch Führung von Aufzeichnungen nachzuweisen.
Sind Voraussetzungen für den praktischen Unterricht an der Schu4e selbst nicht in ausreichendem Maß vorhanden, so ist der entsprechende Praxisunterricht in geeigneten Praxisbetrieben durchzuführen.
Der Unterricht erfolgt in praxisgerechten Gruppengrößen. die Grundsätze der Unfallverhütung sowie Sicherheitsvorschriften und -vorkehrungen sind genau zu beachten. Auf typische Arbeitsunfälle ist hinzuweisen.
Bei der Vermittlung von Arbeitstechniken und insbesondere bei Arbeitsunterweisungen und Arbeitsanleitungen sind die Grundsätze der Ergonomie zu beachten und mitzuvermitte4n.
Unfallverhütung und Ergonomie sollen auch den die Aufzeichnungen einfließen.
Richtige Arbeitsmethoden und des jeweils neueste Stand der Technik sind zu berücksichtigen. Der praktische EDV-Einsatz ist in den einzelnen Erzeugungssparten zu vermitteln.
Kurse, wie z.B. Melkkurs, Klauenpflegekurs, Fleischverwertungskurs, Forstliche Arbeitslehre usw. können in Blockform im Rahmen der einzelnen Praxisgegenstände durchgeführt werden.
In der 4. Schulstufe kann der praktische Unterricht auch in Projektarbeiten einbezogen werden.
Hauswirtschaft (als Seminar)
Bitdungs- und Lehraufgabe
Den Schülern ist die Stellung der Hauswirtschaft im Gesamtbetrieb bewuf5t zu machen. Sie sollen lernen, die Arbeit der Bäuerin in Familie, Haus und Hof richtig einzuschätzen. Sie sollen Verständnis bekommen für die richtige Arbeitssaufteilung zwischen Mann und Frau, für die notwendigen finanziellen Mittel und eine zweckmäßige Einrichtung und Ausstattung des Haushalts. Möglichkeiten und Wege zur Verhinderung einer Überbelastung der Frau sind aufzuzeigen.
Holzbearbeitung und Waldwirtschaft 2.1. Holzbearbeitung:
Werkzeuge; Handhabung und Instandhaltung der Werkzeuge und Geräte;
Lagerung, Pflege und Auswahl der Hölzer; verschiedene Fertigkeiten und Techniken; Holzschutz; Werkskizzen, einfache Werkstücke;
Reparaturen, Restaurierungsarbeiten.
Forstliche Erkennungs- und Bestimmungsübungen; Bestandesbegründung;
Kulturpflege; Durchforstung und Holzernte im Schwach- und Starkholz;
Handhabungsübungen und Instandhaltung von Forstwerkzeugen, Motorsäge und sonstigen Forstmaschinen; Beurteilung des Waldzustandes;
Erhaltung von Bringungswegen.
Landwirtschaft 3.1. Pflanzenbau:
Pflanzenkundliche, bodenkundliche und pflanzenbauliche Übungen (Erkennungs-, Bestimmungs- und Beurteilungsübungen); Erstellen von Fruchtfolge- und Düngungsplänen, Ackerschlagkartei; Bodenbearbeitung, Anbau-, Pflege- und Erntearbeiten; Lagerung und Futterkonservierung; Wirtschaftsdüngerbehandlung; Düngeroptimierung, Pflanzenschutzmaßnahmen.
Lehrstoff 2. und 4. Schulstufe
Aufgaben der Hauswirtschaft für Familie und Betrieb Erfüllung der Lebensbedürfnisse
feie Frau in Familie, Betrieb und Haushalt Ehefrau und Partnerin des Mannes,
Bäuerin und Partnerin im Betrieb, Mutter und Erzieherin, Hausfrau 3. Arbeitseinteilung zwischen Mann und Frau (Betrieb, Haushalt, Familie) zur Entlastung der Bäuerin
Arbeitsbedarf für die Haushaltsführung ä. Bäuerliches Wohnhaus Planung, Funktion, Raumbedarf und Zuordnung Lebens- und Wohnkultur
Grundsätze für eire gesunde Ernährung B. Technik im Haushalt Didaktische Grundsätze
Der Lehrstoff soll von einer Fachlehrerin aus Ländlicher Hauswirtschaft in Form von Seminaren vorgetragen werden. Einfache Kochübungen sind durchzuführen.
Anlage B3
LEHRPLAN DER FACHSCHULE, FACHRICHTUNG LANDWIRTSCHAFT
Sonderform - "LANDWIRTSCHAFT und BAUGEWERBE"
I. Allgemeines:römisch eins. Allgemeines:
Seite 349
Freigegenstände
Lebende Fremdsprache 2 (1 - 2)
Informatik (EDV) ") 1
Maschinschreiben 1
Aktuelle Fachgebiete 1
Chorgesang/Spielmusik***) 1
Die Sonderform "Landwirtschaft und Baugewerbe" soll die im landwirt-Erste-Hilfe-Kurs in Blockform: 8 Doppelstunden schaftlichen
Nebenerwerb häufige Kombination - Landwirtschaft und Hauswirtschaft:
Kurs in Blockform
Maurer - auch in der Ausbildung kombinieren. Traktorführerkurs:
geblockt im Juni Vorträge zu ausgewählten Fachgebieten
Dieser Lehrplan der Sonderform "Landwirtschaft und Saugewerbe" baut auf dem Lehrstoff der 1. Schulstufe der landwirtschaftlichen Fachschule auf.
Einstiegsvoraussetzung in diese Sonderform ist daher der erfolgreiche Abschluß der 1. Schulstufe einer landwirtschaftlichen Fachschule der Fachrichtung Landwirtschaft.
Die genannte Sonderfarm wird nur in der 2. Schulstufe geführt. Mit der Absolvierung der 2. Schulstufe hat der Schüler die landwirtschaftliche Grundausbildung abgeschlossen.
Der Ersatz von Lehrzeiten aufgrund der Ausbildung nach diesem Lehrplan ist in der Verordnung Nr. 258 zum Berufsausbildungsgesetz 1969 i.d.F. der 8erufsausbildungsgesetznovelle 1992, BGBLNr. 2311993, geregelt.
3-wöchige Ausbildung im Bauwirtschaftszentrum (außerhalb der Unterrichtszeit)
Deutsch
Die Bestimmungen des Lehrplanes der Fachschule, Fachrichtung
Landwirtschaft, sind anzuwenden.
11Aathematik
Die Bestimmungen des Lehrplanes der Fachschule, Fachrichtung
Landwirtschaft, sind anzuwenden.
II. Allgemeine Bildungsziele:römisch II. Allgemeine Bildungsziele:
Die allgemeinen Bildungsziele entsprechen dem geltenden Lehrplan für Land- und forstwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen.
Allgemeine didaktische Grundsätze:
Die allgemeinen didaktischen Grundsätze entsprechen dem geltenden Lehrplan für die Land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen.
Stundentafel (Stundenausrnar5 und Gesamtstundenzahl der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
Ünterrichtsgegenstände Wochenstundenzahl
(Pflichtgegenstände) 2. Schulstufe
Religion ~ 2
Deutsch I 2
Lebende Fremdsprache ö (0 - 1 }
Mathematik 1
Politische Bildung und Heimatkunde 1
Lebenskunde und Gesundheitslehre ö (ö - 1)
Leibesübungen 2
Musische Bildung I 1 (0 - 3)
Bautechnik*') 2
Fachrechnen`*) 1
Fachzeichnen") 2
Pflanzenbau 3
Waldwirtschaft 2 (1 - 2)
Obstbau 1
Tierballung 3
I Landtechnik und Baukunde 3römisch eins Landtechnik und Baukunde 3
Betriebswirtschaft und Buchführung 3
Wirtschafts- und Marktkunde 1
Informatik (EDV)*) ö (ö - 1 }
Prakt. I Holz- und Metallbearb.Prakt. römisch eins Holz- und Metallbearb.
Unter- Allg. Landwirtschaft 8 (6 - 9)
I römisch eins
richt*) Bautechnik Praktikum**) i
Zusammen f 38 i
') Unterricht in Schülergruppen
'*) Unterrichtserteilung erfolgt an der Berufsschule für Baugewerbe
Freistadt
**') Alle Schüler einer Schule sind zusammenzufassen Lebende Fremdsprache Englisch
Die Bestimmungen des Lehrplanes der Fachschule, Fachrichtung
Landwirtschaft, sind anzuwenden.
Politische Bildung und Heimatkunde
Die Bestimmungen des Lehrplanes der Fachschule, Fachrichtung
Landwirtschaft, sind anzuwenden.
Leibesübungen
Bitdungs- und Lehraufgabe
Die Leibesübungen haben der physischen und psychischen Entwicklung der 5chülerzu dienen. Die körperliche Leistungsfähigkeit ist zu trainieren, Freude und Interesse an sportlicher Betätigung sind zu wecken.
Der Unterricht in Leibesübungen soll Gemeinschaftssinn, Fairness und Verantwortungsbewußtsein, Konzentration und Ausdauer fördern. Insbesondere ist das Programm des Turnunterrichtes auf die körperliche Arbeitsbelastung in der Landwirtschaft und im Baugewerbe abzustimmen (Arbeitsgymnastik}.
Lehrstoff Bewegungsgymnastik verschiedener Art Ausgleichsübungen zur Vorbeugung von Haltungsschäden Ergonomische Übungen Arbeitsgymnastik Geräteturnen Bodenturnen (Übungen einfacher Art} Konditionsübungen Leichtathletik (Lauf-, Sprung-, Wurf- und Stoßdisziplinen) Schwimmen
Wintersport (Schilaufen, Eislaufen, Eisstockschießen) Lauf- und Ballspiele
Wettkämpfe
Didaktische Grundsätze
Bei der Auswahl des Lehrstoffes ist auf örtliche Gegebenheiten und die entwicklungsbedingte Belastbarkeit der Schüler zu achten. Jede Möglichkeit des Übens im Freien ist wahrzunehmen. Die Übungen sollen so durchgeführt werden, daß sie den Schülern Freude bereiten. Die Turnübungen sollen einen Ausgleich zur einseitigen körperlichen Arbeit darstellen und Haltungsschäden vorbeugen helfen. Der Gesundheit und Sicherheit der Schüler ist größte Aufmerksamkeit zu widmen. )Ordnung und Disziplin ist bei allen Übungen und Spielen zu halten.
ine Unterrichtseinheit soll in Aufwärmen {Grundübungen), 1- eistungsibungen bzw. Kampfspiele und Ausklang (körperliche Beruhigung) gegliedert werden.
hur Förderung des Gemeinschaftssinnes und des Leistungswillens sind Vergleichskämpfe durchzuführen.
der Zusammenhang zwischen Leibesübungen und körperlicher Betätigung
im Beruf ist bewußt zu machen.
Musische Bitdung
Fachrechnen
Eildungs- und Lehraufgabe
Die Schüler sollen berufsbezogene Berechnungen durchführen können Sie sollen mit Fertigkeiten in den für den Maurer bzw. Schalungsbau notwendigen fachlichen Rechnungen vertraut sein. Sie sollen Forme Sammlungen und Tabellen einsetzen sowie allgemein in der Praxis verwendete Rechengeräte benützen können.
Die Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot sollen zusätzlich den Pythagoräischen Lehrsatz als auch Winkelfunktionen anwenden können; Sie sollen auch komplexe Aufgaben zu einze4nen Lehrstoffinhalten lösen können.
Die Bestimmungen des Lehrplanes der Fachschule, Fachrichtung
Landwirtschaft, sind anzuwenden.
Bautechnik
Eildungs- und Lehraufgabe
Dis Schüler sollen die im Beruf verwendeten Bau- und Hilfsstoffe, Werkzeuge, Baumaschinen und Geräte sowie Konstruktionen nach dem Stande der Technik kennen und unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit auswählen können.
Sie sollen im besonderen facheinschlägige Kenntnisse über die Betontechnologie haben.
Sie sollen über berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften sowie über Umweltschutzmaßnahmen im Baubereich Bescheid wissen. Die Schüler der Leistungsgruppe im vertieften Bildungsangebot sollen zusätzlich baugeschichtliche Kenntnisse haben sowie über Erhaltung von Bauten, Bauadministration und spezielle vorbereitende Arbeiten Bescheid wissen; sie sollen auch komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffen Lösen können.
Lehrstoff Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften Aufbau eins
Bauwerkes
Werkzeuge Kleingeräte
Bockgerüste: Einsatz, Wirkungsweise und Instandhaltung Baumaschinen für Mörtel- und Betonherstellung: Einsatz, Wirkungsweise,
Instandhaltung
Bau- und Hi4fsskoffe: Arten (natürliche und künstliche}
Eigenschaften
Verarbeitung Lagerung
Beton
Konstruktionen: Erdarbeiten, Pölzungen, Fundierungen Mauerwerk (Arten, Verwendungszweck), Ziegelverbände mit NF und großformatigen Bausteinen, Natursteine
Grundlagen der Betontechnologie Arbeiten mit unbewehrtem Betan
Umweltschutz im Baubereich
Lehrstoff der Vertiefung:
Traditionelle Baustile und Bauformen, Bauberichte, Wasserhaltung
Komplexe Ausgaben: Pölzungen, Fundierungen
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist das Vorkommen der Themen in der Praxis des Lehrberufes Maurer bzw. Schalungsbauer. Der Unterricht hat in Querverbindungen zu den anderen Pflichtgegenständen des Fachunterrichtes zu erfolgen; insbesondere ist vorzusorgen, daß die theoretischen Vorkenntnisse für die Arbeiten im Unterrichtsgegenstand "Praktische Arbeit" den Schülern rechtzeitig vermittelt werden.
Die Sicherheitsvorschriften und die Umweltschutzmaßnahmen im Baubereich sind nicht gesondert, sondern im Zusammenhang mit den einzelnen betroffenen Themenbereichen zu vermitteln. Lehrstoff Maßeinheiten Umrechnen von Maßstäben
Berechnen von Mauerlängen und Mauerhöhen Bauflächenberechnungen
Einfache Massenberechnungen
Berechnung von Mischungsverhältnissen
Lehrstoff der Vertiefung:
Einfache Anwendungen des Pythagoräischen Lehrsatzes Komplexe
Aufgaben: Bauflächen- und Massenberechnungen
Didaktische Grundsätze
Die Lehrstoffinhalte sind nach Sachgebieten aufzubauen und den Erfordernissen für eine zeitgemäße Ausbildung anzupassen. Es ist an die vorhandenen Rechenkenntnisse anzuknüpfen. Etwaige auftretende Mängel in den Grundkenntnissen des Rechnens sind bei der Lösung fachlicher Aufgaben zum Gegenstand besonderer Übung zu machen.
Der Erarbeitung und Sicherung von praxisüblichen Lösungsvorgängen ist Vorrang vor dem nur formalen Rechnen zu geben,
Eine Abstimmung der Lehrinhalte mit dem Unterrichtsgegenstand
Mathematik ist vorzunehmen.
Je Semester 1 Schularbeit.
Fachzeichnen
Eildungs- und Lehraufgabe
Die Schüler sollen Entwurfsskizzen normgerecht und sauber, Entwurfs- , Fertigungs- und Zusatzzeichnungen zeitgemäßer Maurer- und Schalungsbauarbeiten unter Berücksichtigung der verschiedenen Konstruktionsarten anfertigen können.
Sie sollen Baupläne lesen, nach diesen arbeiten und erforderliche
Berechnungen anstellen können.
Lehrstoff Grundlagen des Fachzeichnens:
Linien, Beschriftung, Bemaßung, Maßstäbe Darstellen von Wand- und Mauerkörpern (einfach): Grundriß, Schnitt und Ansicht Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zum Verständnis für die wichtigsten Arbeiten des Berufes, die einer Planung durch Zeichnungen bedürfen. Die Zeichenbeispiele sind berufsbezogen auszuwählen und auf die einschlägigen Normen ist Bedacht zu nehmen.
Zwecks Bereitstellung von Zeichnungen für die Anfertigung von Werkstücken ist besonders auf die Querverbindung zum Unterrichtsgegenstand "Praktische Arbeit" zu achten. Das räumliche Vorurteilungsvermögen ist besonders zu schulen. Bei allen Konstruktionen ist der Zusammenhang zwischen zweckbestimmter Farm (Belastung) und werkstoffgerechter Ausführung (Festigkeit) aufzuzeigen.
Pflanzenbau
Die Bestimmungen des Lehrplanes der Fachschule, Fachrichtung
Landwirtschaft, sind anzuwenden.
Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1997, 54. Stück, Nr. 92
Waldwirtschaft
Die Bestimmungen des Lehrplanes der Fachschule, Fachrichtung
Landwirtschaft, sind anzuwenden.
Obstbau
Die Bestimmungen des Lehrplanes der Fachschule, Fachrichtung
Landwirtschaft, sind anzuwenden.
Tierhaltung
Die Bestimmungen des Lehrplanes dir Fachschule, Fachrichtung
Landwirtschaft, sind anzuwenden.
Landtechnik und Baukunde
Die Bestimmungen des Lehrplanes der Fachschule, Fachrichtung
Landwirtschaft, sind anzuwenden.
Betriebswirtschaft und Buchführung
die Bestimmungen des Lehrplanes der Fachschule, Fachrichtung
Landwirtschaff, sind anzuwenden.
Wirtscharts- und Marktkunde
Die Bestimmungen des Lehrplanes der Fachschule, Fachrichtung
Landwirtschaft. sind anzuwenden.
Praktischer Unterricht
Bitdungs- und Lehraufgabe
L7as erworbene theoretische Wissen ist durch den praktischen Unterricht in eine auf die Berufstätigkeit ausgerichtete, zeitgemäße Form umzusetzen.
Das Erkennungsvermögen ist zu schulen, die Beobachtungsgabe für Vorgänge in der Natur und in der landwirtschaftlichen Produktion ist zu fördern. Der Versuchstätigkeit ist eine besondere Bedeutung beizumessen.
Handwerkliches Können, Fertigkeiten und Arbeitstechniken sollen für die künftige Arbeit der Schüler sowie für die Werterhaltung und Wertvermehrung von Gebäuden, Maschinen und Geräten vermittelt werden.
Auf die Veredelungs- und Vermarktungsmöglichkeiten der am Betrieb erzeugten Produkte ist Bedacht zu nehmen.
Es ist auf Ordnung, Genauigkeit, Sorgfalt, Selbständigkeit, Unfall- und Brandverhütung zu achten.
Die Vermittlung der in den geltenden Fertigkeitenkatalogen angeführten handwerklichen Fähigkeiten, insbesondere jener, die zur Anrechnung von Lehrzeiten im Beruf Maurer gefordert sind, ist ein zentrales Bildungsziel.
Lehrstoff 1. Landtechnik, Holzbearbeitung und Waldwirtschaft 1.1.
Metallbearbeitung und Landmaschinenpflege:
Werkstätte, Werkzeuge, Handhabung und Instandhaltung der Werkzeuge und Geräte, Materialkunde, verschiedene Fertigkeiten und Techniken der Metallbe- und -verarbeitung (Niet- und Schraubenverbindungen, Schmieden, Härten, Schärfen, Oberflächenbehandlung, Grundkenntnisse der Schweißtechnik), einfache technische Zeichnungen, Werkstücke; Wartung und Pflege des Traktors und anderer Landmaschinen, einfache Reparaturarbeiten, Einstellarbeiten an Motoren, Landmaschinen und Geräten, praktischer Einsatz von Landmaschinen, Lesen von Reparatur- und Wartungsplänen.
1.2. Kunststoffbe- und -verarbeitung:
Werkzeuge, Techniken, Anwendungsbeispiele. 1.3. Holzbearbeitung:
Werkzeuge; Handhabung und Instandhaltung der Werkzeuge und Geräte;
Lagerung, Pflege und Auswahl der Hölzer; verschiedene Fertigkeiten und Techniken; Holzschutz; Werkskizzen, einfache Werkstücke;
Reparaturen, Restaurierungsarbeiten.
Seite 351
1.4. Waldwirtschaft:
Forstliche Erkennungs- und Bestimmungsübungen; Bestandesbegründung;
Kulturpflege; Durchforstung und Holzernte im Schwach- und Starkholz;
Handhabungsübungen und Instandhaltung von Forstwerkzeugen, Motorsäge und sonstigen Forstmaschinen; Beurteilung des Waldzustandes;
Erhaltung von Bringungswegen.
2. Landwirtschaft 2.1. Pflanzenbau:
Pflanzenkundliche, bodenkundliche und pflanzenbauliche Übungen (Erkennungs-, Bestimmungs- und Beurteilungsübungen); Erstellen vors Fruchtfolge- und Düngungsplänen, Ackerschlagkartei; Badenbearbeitung, Anbau-, Pflege- und Erntearbeiten; Lagerung und Futterkonservierung; Wirtschaftsdüngerbehandlung; Düngeroptimierung, Pflanzenschutzmaßnahmen.
2.2. Tierhaltung:
Umgang mit Tieren und Pflege von Tieren, Stallhygiene und Gesundheitskontrolle, Klauenpflege; Tierbeurteilung, Abstammungsnachweis und Leistungsdaten;
Futtermittelkunde, -vorbehandlung und -lagerung; Futterbeurteilung;
Futterberechnung, Rationserhebung und Futtervoranschlag; Fütterung;
tiergerechte Haltung; Aufzeichnungen über Stallgeschehen, Versteigerungskatalog; Rinder- und Sauenplaner; Melkarbeit, Milchbehandlung und -verarbeitung; Wartung und Pflege von Melkeinrichtungen;
Hausschlachtung und Fleischverarbeitung, Vermarktung. 2.3.
Betriebswirtschaft und Buchführung:
Betriebserhebungen; Erarbeitung von Betriebsmodellen;
Betrisbsplanung; Dokumente am Bauernhof (Einheitswertbescheid, Grundbuchsauszug}, Hofchronik; EDV; Auswertung von Buchführungsergebnissen und anderen Aufzeichnungen.
2.4. Obstbau:
Pflanzung, Schnitt, Erziehung; Pflege alter Obstbäume; Vermehrung und Veredelung; Ernte, Sortieren, Lagerung; Verarbeitung, Vermarktung.
3. Bautechnisches Praktikum 3.1. Unfallverhütung, Erste Hilfe
3.2. Werkzeuge, Geräte, Maschinen:
Bau und Funktion von Baumaschinen für Maurer- und Stahlbetonarbeiten Handhabung, Einsatz und Pflege Bockgerüste (Errichtung, Instandhaltung} 3.3. Arbeitstechniken und Arbeitsverfahren:
Mörtelbereitung
Herstellen verschiedener Mauerwerkskörper (Nf-Ziegel und großformatige Bausteine, Natursteine)
Didaktische Grundsätze
Der praktische Unterricht hat in direktem Zusammenhang mit dem
theoretischen Unterricht zu stehen.
Der Lehrstoff ist entsprechend dem theoretischen Unterricht auf die Schulstufen aufzuteilen. Die jeweils gültigen Fertigkeitenkataloge sind einzuhalten. Es muß gewährleistet sein, daß jeder Schüler das gesamte Praxisprogramm absolviert. Dies ist durch Führung von Aufzeichnungen nachzuweisen.
Sind Voraussetzungen für den praktischen Unterricht an der Schule selbst nicht in ausreichendem Maß vorhanden, so ist der entsprechende Praxisunterricht in geeigneten Praxisbetrieben durchzuführen.
Der Unterricht erfolgt in praxisgerechten Gruppengrößen. Die Grundsätze der Unfallverhütung sowie Sicherheitsvorschriften und -vorkehrungen sind genau zu beachten. Auf typische Arbeitsunfälle ist hinzuweisen.
Bei der Vermittlung von Arbeitstechniken und insbesondere bei Arbeitsunterweisungen und Arbeitsanleitungen sind die Grundsätze der Ergonomie zu beachten und mitzuvermitteln.
Unfallverhütung und Ergonomie sollen auch in die Aufzeichnungen einfließen.
Richtige Arbeitsmethoden und der jeweils neueste Stand der Technik sind zu berücksichtigen. Der praktische EDV-Einsatz ist in den einzelnen Erzeugungssparten zu vermitteln.
Kurse, wie z.B. Melkkurs, Klauenpflegekurs, Fleischverwertungskurs, Forstliche Arbeitslehre usw. können in Blockform im Rahmen der einzelnen Praxisgegenstände durchgeführt werden.
In der 4. Schulstufe kann der praktische Unterricht auch in Projektarbeiten einbezogen werden.
Hauswirtschaft (als Seminar)
Bldungs- und Lehraufgabe
Den Schülern ist die Steifung der Hauswirtschaft im Gesamtbetrieb bewußt zu machen. Sie sollen lernen, die Arbeit der Bäuerin in Familie, Haus und Hof richtig einzuschätzen. Sie sollen Verständnis bekommen für die richtige Arbeitsaufteilung zwischen Mann und Frau, für die notwendigen finanziellen Mittel und eine zweckmäßige Einrichtung und Ausstattung des Haushalts, Möglichkeiten und Wege zur Verhinderung einer Überbeiastung der Frau sind aufzuzeigen.
LEHRPLAN DER FACHSCHULE, FACHRICHTUNG LANDWIRTSCHAFT
Sonderform - "LANDWIRTSCHAFT UND URLAUB AM BAUERNHOF"
I. Allgemeines:römisch eins. Allgemeines:
Lehrstoff 2. und 4. Schulstufe
Aufgaben der Hauswirtschaft für Familie und Betrieb Erfüllung der Lebensbedürfnisse
Die Frau in Familie, Betrieb und Haushalt Ehefrau und Partnerin des Mannes,
Bäuerin und Partnerin im Betrieb, Mutter und Erzieherin, Hausfrau 3. Arbeitseinteilung zwischen Mann und Frau (Betrieb, Haushalt, Familie) zur Entlastung der Bäuerin
Arbeitsbedarf für die Haushaltsführung 5. Bäuerliches Wohnhaus Planung, Funktion, Raumbedarf und Zuordnung Lebens- und Wohnkultur
Grundsätze für eine gesunde Ernährung 8. Technik im Haushalt Didaktische Grundsätze
Der Lehrstoff soll von einer Fachlehrerin aus Ländlicher Hauswirtschaft in Form von Seminaren vorgetragen werden. Einfache Kochübungen sind durchzuführen.
Die Sonderform "Landwirtschaft und Urlaub am Bauernhof" soll die in der Landwirtschaft häufige Erwerbskombination auch in der Ausbildung kombinieren.
Dieser Lehrplan der Sonderform "Landwirtschaft und Urlaub am Bauernhof baut auf dem Lehrstoff der 1 Schulstufe der landwirtschaftlichen Fachschule auf.
Einstiegsvoraussetzung in diese Sonderform ist daher der erfolgreiche Abschluß der 1. Schulstufe einer landwirtschaftlichen Fachschule der Fachrichtung Landwirtschaft.
Die genannte Sonderform wird spur in der 2. Schulstufe ganzjährig geführt
Mit Absolvierung der 2. Schulstufe hat der Schüler die landwirtschaftliche Grundausbildung abgeschlossen.
Der Ersatz von Lehrzeiten aufgrund der Ausbildung nach diesem Lehrplan ist in der Verordnung Nr. 258 zum Berufsausbildungsgesetz 1969 i.d.F. der Berufsausbildungsgesetznovelle 1992, BGBl. Nr. 2311993, geregelt.Der Ersatz von Lehrzeiten aufgrund der Ausbildung nach diesem Lehrplan ist in der Verordnung Nr. 258 zum Berufsausbildungsgesetz 1969 i.d.F. der Berufsausbildungsgesetznovelle 1992, Bundesgesetzblatt Nr. 2311993, geregelt.
II. Allgemeine Bildungsziele:römisch II. Allgemeine Bildungsziele:
Die allgemeinen Bildungsziele entsprechen dem geltenden Lehrplan für Land- und forstwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen.
III. Allgemeine didaktische Grundsätze:römisch III. Allgemeine didaktische Grundsätze:
Die allgemeinen didaktischen Grundsätze entsprechen dem geltenden Lehrplan für die Land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen.
Die Unterrichtsgegenstände Nahrungsmittel- und Speisekunde, Getränkekunde, Betriebsorganisation, Touristik, berufsbezogenes Französisch und der Praktische Unterricht in Kochen und Servieren ist von einschlägigen Fachlehrkräften mit einer Lehrbefähigung für die gewerbliche Berufsschule für die Gerufe Koch und Kellner zu unterrichten.
Nach Möglichkeit sind dabei die Einrichtungen der einschlägigen Berufsschule zu benutzen.
Stundentafel (Stundenausmaß und Gesamtstundenzahl der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
Unterrichtsgegenstände Wochenstundenzahl (Pflichtgegenstände) ~ 2. Schulstufe
Religion
Deutsch 1
Mathematik 1
' Politische Bildung und Heimatkunde 1 I
Lebende Fremdsprache 1
Leibesübungen Z Musische Bildung 0 (0 - 1)
Pflanzenbau
Waldwirtschaft 1
Obstbau 1
Tierhaltung 3
I Landtechnik und Baukunde 3römisch eins Landtechnik und Baukunde 3
Betriebswirtschaft und Buchführung 3
Wirtschafts- und Marktkunde 1
Informatik (EDV)) 1 (0 - 1)
Nahrungsmittel- u. Speisekunde`") 2
I Getränkekunde"') 1römisch eins Getränkekunde"') 1
Betriebsorganisation'") 1
Touristik'") 1
Berufsbezogenes französisch'") 1
Prakt. ~ Holz- und Metallbearb.
Unter- ' Allg. Landwirtschaft 8
rieht") Kochen u. Servieren"")
I römisch eins
Zusammen 38 I
') Unterricht in Schülergruppen
") Unterrichtserteilung durch einschlägige Lehrkräfte der
gewerblichen Berufsschule
**') Alle Schüler einer Schule sind zusammenzufassen
Freigegenstände
Informatik (EDV) ') 1
Chorgesang/Spielmusik"`) 1-
Deutsch
Die Bestimmungen des Lehrplanes der Fachschule, Fachrichtung
Landwirtschaft, sind anzuwenden.
Mathematik
Die Bestimmungen des Lehrplanes der Fachschule, Fachrichtung
Landwirtschaft, sind anzuwenden.
Politische Bildung und Heimatkunde
Die Bestimmungen des Lehrplanes der Fachschule, Fachrichtung
Landwirtschaft, sind anzuwenden.
Lebende Fremdsprache Englisch
Die Bestimmungen des Lehrplanes der Fachschule, Fachrichtung
Landwirtschaft, sind anzuwenden.
Leibesübungen
Bitdungs- und Lehraufgabe
Die Leibesübungen haben der physischen und psychischen Entwicklung der Schüler zu dienen. Die körperliche Leistungsfähigkeit ist zu trainieren, Freude und Interesse an sportlicher Betätigung sind zu wecken.
Seite 353
Der Unterricht in Leibesübungen soll Gemeinschaftssinn, Fairness und Verantwortungsbewußtsein, Konzentration und Ausdauer fördern. Insbesondere ist das Programm des Turnunterrichtes auf die körperliche Arbeitsbelastung in der Landwirtschaft und im Gastgewerbe abzustimmen (Arbeitsgymnastik).
Lehrstoff Bewegungsgymnastik verschiedener Art, Ausgleichsübungen zur Vorbeugung von Haltungsschäden
Ergonomische Übungen, Arbeitsgymnastik Geräteturnen, Bodenturnen (Übungen einfacher Art) Konditionsübungen
Leichtathletik (Lauf-, Sprung-, Wurf- und Stoßdisziplinen) Schwimmen Wintersport (Schilaufen, Eislaufen, Eisstockschießen) Lauf- und Ballspiele, Wettkämpfe
Didaktische Grundsätze
Bei der Auswahl des Lehrstoffes ist auf örtliche Gegebenheiten und die entwicklungsbedingte Belastbarkeit der Schüler zu achten. Jede Möglichkeit des Übens im Freien ist wahrzunehmen. Die Übungen sollen so durchgeführt werden, daß sie den Schülern Freude bereiten. Die Turnübungen sollen einen Ausgleich zur einseitigen körperlichen Arbeit darstellen und Haltungsschäden vorbeugen helfen. Der Gesundheit und Sicherheit der Schüler ist größte Aufmerksamkeit zu widmen. Ordnung und Disziplin ist bei allen Übungen und Spielen zu halten. Eine Unterrichtseinheit soll in Aufwärmen (Grundübungen), Leistungsübungen bzw. Kampfspiele und Ausklang (körperliche Beruhigung) gegliedert werden.
Zur Förderung des Gemeinschaftssinnes und des Leistungswillens sind Vergleichskämpfe durchzuführen.
Der Zusammenhang zwischen Leibesübungen und körperlicher Betätigung
im Beruf ist bewul3t zu machen.
Musische Bildung
Die Bestimmungen des Lehrplanes der Fachschule, Fachrichtung
Landwirtschaft, sind anzuwenden.
Pflanzenbau
Die Bestimmungen des Lehrplanes der Fachschule, Fachrichtung
Landwirtschaft, sind anzuwenden.
Waldwirtschaft
Die Bestimmungen des Lehrplanes der Fachschule, Fachrichtung
Landwirtschaft, sind anzuwenden.
Obstbau
Die Bestimmungen des Lehrplanes der Fachschule, Fachrichtung
Landwirtschaft, sind anzuwenden.
Tierhaltung
Die Bestimmungen des Lehrplanes der Fachschule, Fachrichtung
Landwirtschaft, sind anzuwenden.
Landtechnik und Baukunde
Die Bestimmungen des Lehrplanes der Fachschule, Fachrichtung
Landwirtschaft, sind anzuwenden.
Betriebswirtschaft und Buchführung
Die Bestimmungen des Lehrplanes der Fachschule, Fachrichtung
Landwirtschaft, sind anzuwenden.
Wirtschafts- und Marktkunde
Die Bestimmungen des Lehrplanes der Fachschule, Fachrichtung
Landwirtschaft, sind anzuwenden.
Lebensmittelhygiene: Lebensmittelvergiftung, hygienische Speisenzubereitung, Lebensmittellagerung, Personalhygiene, hygienische Betriebsanlagen, Schädlingsbekämpfung
Informatik (EDV)
Die Bestimmungen des lehrplaner der Fachschule, Fachrichtung
Landwirtschaft, sind anzuwenden.
Nahrungsmittel- und Speisekunde
Eildungs- und Lehraufgabe Die Schüler sollen
die Voraussetzungen für eine gesunde Ernährung erkennen - die Zusammensetzung der Nahrungsmittel erklären
die vielfältigen Nahrungsmittel unterscheiden
Grundkenntnisse über Küchenorganisation und Küchenbetriebswirtschaft erhalten
Grundkenntnisse über die Herstellung von Speisen erwerben
die hygienischen und sicherheitstechnischen Vorschriften beachten
Lehrstoff
Grundlagen der Ernährung:
Zweck der Nahrung, Zusammensetzung der Nahrungsmittel, Nährstoffe
und Energiebedarf
Die Nährstoffe:
Arten, Aufgabe und Vorkommen der Nährstoffe Eiweiß, Fett und Kohlenhydrate
Wirkstoffe: Vitamine, Mineralstoffe, Spurenelemente, Ballaststoffe,
Wasser
Genußstoffe: Geschmacks- und Duftstoffe, Aromate, Gewürze
Kostformen: Gemischte und vegetarische Kost, Rohkost, Vollwertkost, Allgemeines übergesunde Ernährung
Tierische Nahrungsmittel:
Milch- und Milchprodukte, Eier, Fleisch, Fische, tierische
Speisefette Pflanzliche Nahrungsmittel:
Getreide- und Getreideprodukte, Brot und Backwaren, Kartoffel, Gemüse, Zucker, Hülsenfrüchte, pflanzliche Fette und C51e, Pilze, Obst und Beerenfrüchte
Lebensmittelkonservierung: Lagerung und Haltbarkeit der Lebensmittel, Konservierungsmethoden Die Küchenorganisation:
Raumgestaltung, Kücheneinrichtung, Küchengeräte und Küchengeschirr, Küchenwerkzeuge, Küchenfachausdrücke
Garmachung: Wärmeübertragung, Garmachungsarien
Speisearten und Speisenzubereitung:
Kalte und warme Vorspeisen, Suppen, Fische, Fleisch und Fleischteile, Gemüse, Saucen, Salate, Sättigungsbeilagen, Desserts Backtechniken, Teige und Massen
Österreichische Spezialspeisen, bäuerliche Spezialitäten (Surfleisch, Gereichtes, Speck) Küchenbetriebswirtschaft: Gastronomische Regeln für die Zusammenstellung von Speisenfolgen, Menüplan und Menügestaltung, Wareneinkauf, Kalkulation, Gewichtsund Mengentabelle, Menü- und!
Speisenkarte
Arbeitshygiene: Allgemeine und besondere arbeitshygienische Erfordernisse, Arbeitsbeanspruchung, Berufskrankheiten,
Hygienemaßnahmen
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht soll unter Verwendung von Anschauungsmaterial jeder Art und nach Möglichkeit durch Demonstrationen gestaltet werden. Durch Zeigen von Lebensmitteln, Kochprodukten, konservierten Nahrungsmitteln sowie Küchengegenständen soll der praktische Bezug hergestellt werden.
Eine Querverbindung zu den anderen facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen ist herzustellen.
Wichtig sind das Erkennen, die Beurteilung der Qualität und die fachgemäße Verwendung der Nahrungs- und Genußmittel. Besonderer Wert ist auf die Verarbeitung und Verwertung sowie Vermarktung hofeigener Produkte zu legen.
Getränkekunde
Eildungs- und Lehraufgabe Die Schüler sollen
die wichtigsten Getränke, die in der Gastronomie verkauft werden, kennen
die Herstellung, die Zusammensetzung und die Lagerung der Getränke erkl2ren können
und die erforderlichen Ausschankmaße anwenden
Lehrstoff Nichtalkoholische Getränke: Wasser, Frachtsäfte, Limonaden
Milch- und Milchmixgetränke Alkaloidhältige Getränke: Kaffee, Tee,
Kakao
Die Wirkung des Alkohols auf den menschlichen Organismus
Alkoholische Getränke:
Bier (Erzeugung, Arten, Marken)
Wein (Geschichtliches, Erzeugung, Rebsorten, Qualitätsstufen, Lagerung, Fehler, Weinbau in Niederösterreich, Burgenland, Steiermark und Wien)
Spirituosen (Ausgangsprodukte, Destillation, Lagerung und Ausschank, Arten)
Getränke aus bäuerlicher Erzeugung: Most, Süßmost, Obstwein
Konservierung
Didaktische Grundsätze
Die Anschaulichkeit des Unterrichtes ist anzustreben, daher sind alte Möglichkeiten der demonstrativen Unterrichtsergänzung einzusetzen, ohne jedoch den systematischen Unterrichtsaufbau zu vernachlässigen. Eine Querverbindung zum Gegenstand Servieren ist herzustellen.
Betriebsorganisation
Eildungs- und Lehraufgabe Die Schüler sollen
die Organisation der wichtigsten Betriebsfarmen der Gastronomie und Hotellerie kennen
Kenntnisse über inner- und außerbetriebliche Zusammenhänge in gastgewerblichen Klein- und Mittelbetrieben und in der bäuerlichen Gästebeherbergung erhalten
Kenntnisse über innerbetriebliche Arbeitsabläufe erlangen
zur Anwendung gewonnener Erkenntnisse im gastwirtschaftlichen Betrieb befähigt werden
geschäftsfördernde Maßnahmen den betrieblichen Voraussetzungen gemäß anwenden.
Lehrstoff Betriebskunde (1. Semester)
Betriebsformen: - die gastgewerblichen Betriebsformen, ihre Grund- und Zusatzleistungen
ihre Einteilung nach Ausstattung, Dauer, Lage und Größe
Formen und Möglichkeiten in der bäuerlichen Gästebeherbergung Vorschriften im Gastgewerbe: - Gewerbeausübung
Preisauszeichnung - Meldegesetz
Sicherheitsvorschriften - Schankgefäf5verordnung - AKM
aushangpflichtige Gesetze
Betriebsorganisation: - Planung, Einrichtung, technische Ausstattung und Personal im gast
gewerblichen Klein- und Mittelbetrieb
Organisation von Ausschank und Küche - Wareneinkauf, -lagerung und ausgabe
Kontrolle bei Ausschank von Speisen und Getränken - Wirtschaftliche Küchenführung
Organisation der Gästebeherbergung Betriebswirtschaft (2. Semester}
Kalkulation: - Betriebsabrechnungsbogen - Kostenschlüsselung
Grundlagen der Kalkulation
Verkaufskalkulation im Gastgewerbe, Kalkulationsverfahren - Berechnung des Wareneinsatzes bei Speisen und Getränken - Ermittlung des Rohaufschlages
Abrechnung in der Beherbergung, Grundbegriffe - Berechnung des Nächtigungspreises
Preisberechnung für Leistungskombinationen - Betriebsabrechnung Betriebsergebnisermittlung - Rohaufschlagsvergleich - Deckungsbeitrag
Berechnung der Mindestbeslastung
Lohnverrechnung: - Lohnsysteme
- Grundlagen der Lohnverrechnung einschließlich Abgaben bzw. Lohnnnebenkosten
Abrechnung von Valuten und Devisen
Didaktische Grundsätze
Der Lehrstoff ist in praxisbezogener Form darzubieten, wobei der Lehrstoffumfang neben den notwendigsten theoretischen Grundkenntnissen auf die praktischen Bedürfnisse in einem Gastronomiebetrieb auszurichten ist. durch Arbeitsunterlagen und Anschauungsmaterial sowie durch praxisnahe Erläuterung der Arbeitsabläufe soll ein guter Überblick über das gesamte Betriebsgeschehen vermittelt werden. Eine Querverbindung mit den anderen facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen ist herzustellen.
Touristik
Bitdungs- und Lehraufgabe Die 5chi~ler sollen
Verständnis für die Bedeutung des Tourismus in sozialer, kultureller und wirtschaftlicher Hinsicht für den einzelnen und für die Gemeinschaft erlangen
zu einer positiven Tourismuseinstellung hingeführt werden
die psychologischen-soziologischen Grundlagen des Tourismus kennen
die verkehrsmäßige Erschließung des Tourismusortes und der -region erklären
geeignete Werbemaßnahmen in der touristischen Vermarktung ihrer Betriebe und ihrer Region treffen können.
Lehrstoff - die touristische Nachfrage - der Gast - Merkmale und Motive der Touristen
Arten und Formen des Tourismus
Voraussetzungen für den Tourismus - Tourismuseinrichtungen
Erstellen regionaler Tourismuskonzepte
Seite 355
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht ist aktualitätsbezogen zu gestatten. Auf eine Abstimmung mit den Unterrichtsgegenständen Betriebsorganisation und Rechtskunde ist besonders Bedacht zu nehmen. Die österreichischen Verhältnisse, neue Entwicklungen, Problemstellungen und Lösungen sind unter Heranziehung aktueller Publikationen zu behandeln. Die Stellung und Leistung der Landwirtschaft für den Tourismus ist aufzuzeigen.
Berufsbezogenes Französisch
Bitdungs- und Lehraufgabe Die Schüler sollen
die grundlegendsten Situationen des beruflichen Alltags in der französischen Sprache bewältigen
aus Gehörtem und Gelesenem das Wesentliche verstehen und sich mündlich und schriftlich mit einfachsten Mitteln ausdrücken können - die erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse selbständig anwenden und weiterentwickeln können
das Wesentliche einfacher themenbezogener Hörtexte verstehen
das Wesentliche einfacher themenbezogener Lesetexte verstehen und Einzelheiten mit Übersetzungshilfe erkennen
sich themenbezogen und einfach verständlich machen können - Stichworte notieren können.
Lehrstoff Beruflicher Alltag: Grut3formen Einfache Gespräche mit dem Gast Frühstück
Mahlzeiten, Speisen und Getränke (einfache Speisenkarte) Rezepte Französische Fachausdrücke Das Hotel und sein Personal Aktuelle
Themen
Privater Alltag:
Grüßen und Verabschieden zu den verschiedenen Tageszeiten, sich nach
dem Befinden erkundigen, Anreden, nach dem Namen fragen, sich
vorstellen
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit auf Situationen des beruflichen Alltags der Schüler. Um die Erreichung der Bitdungs- und Lehraufgabe zu gewährleisten, empfiehlt es sich, von den Vorkenntnissen und vom Erlebnisbereich der Schüler auszugehen.
Die Behandlung der Themen soll die Schüler auf die Begegnung mit französischen Texten oder auf Realkontakte in französischer Sprache vorbereiten und Vergnügen bereiten. Das Schwergewicht des Unterrichtes liegt auf der Vermittlung der sprachlichen Grundfertigkeiten.
Die kommunikativen Fertigkeiten werden durch die weitgehende Verwendung des Französischen als Unterrichtssprache sowie durch den Einsatz von Hörtexten auf Tonträger und Filmen gefördert. Die Verwendung fachspezifischer französischer Originaltexte fördern nacht nur das Leseverstehen, sondern verstärken auch den Praxisbezug.
Für die Schulung der Sprachfertigkeit eignen sich besonders Dialoge und Rollenspiele.
Die besten Ergebnisse werden erzielt, wenn die Freude an der Mitteilungsleistung Vorrang vor der Sprachrichtigkeit genießt. Einsichten in die Grammatik der französischen Sprache und das Erlernen des Wortschatzes ergeben sich am wirkungsvollsten aus der Bearbeitung authentischer Texte und kommunikativer Situationen.
Praktischer Unterricht
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Bestimmungen des Lehrplanes der Fachschule, Fachrichtung
Landwirtschaft, sind anzuwenden.
Lehrstoff 1. Holz- und Metallbearbeitung
Die Bestimmungen des Lehrplanes der Fachschule, Fachrichtung
Landwirtschaft, sind anzuwenden.
Allgemeine Landwirtschaft
Die Bestimmungen des Lehrplanes der Fachschule, Fachrichtung Landwirtschaft, sind anzuwenden.
Kochen und Servieren 3.1. Kochen
Einrichtung und Arbeitsbedingungen in der Küche, Verwendung und Wartung von Geräten
Kochtechnische Hilfsmittel, Schneidearten, Bindemittel, Fachausdrücke Saucen und Suppen
Suppeneinlagen Richtige Anwendung der verschiedenen
Grundzubereitungsarten für: Fleisch
Fisch Sättigungsbeilagen, Gemüse und Salate Teigarten und ihre Verwendung Eiergerichte und Müsli
Kalte Küche: Vorspeisen und kleine kalte Gerichte Zubereitung von verschiedenen Toastarten
ist die Verwendung und Verwertung hofeigener Produkte in der Küche zu berücksichtigen.
Der Unterricht hat stets auf neuzeitliche Arbeitsmethoden, Behelfe und Maschinen Bedacht zu nehmen. Unter Beachtung des Dienstnehmerschutzes (Arbeitshygiene, Unfallverhütung) sind Sicherheit, Genauigkeit und Sauberkeit der Arbeit sowie eine wirtschaftliche Arbeitsweise anzustreben.
Geeignete Betriebsbesichtigungen sollen Kenntnisse vertiefen helfen. Sicherheit, Genauigkeit, Sauberkeit der Arbeit sowie Rationalität sind anzustreben. Auf zweckmäßige Arbeitskleidung und Hygiene ist zu achten.
die Kommunikationsfähigkeit der Schüler ist durch Rollenspiele zu fördern.
Eine Querverbindung zu den anderen facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen ist herzustellen.
Zubereitung von Speisen unter Anwendung der verschiedenen
Grundzubereitungsarten von: Rind
Schwein mit Selchwaren Kalb
Lamm Hausgeflügel Fisch
Zubereitung mit den passenden Sättigungs- und Vitaminbeilagen
Zubereitung von warmen Mehlspeisen
Herstellung von typisch österreichischen Strudeln Herstellung von kalten Desserts und Obstsalaten Bauernbuffet mit verschiedenen
Brotarten
Wartung und Beschickung von Kühl- und Gefriergeräten Behandlung des Gefriergutes in der Küche
Kühlräume und Keller (Pflege, Wartung, Reinigung)
3.2. Servieren
Der Beruf der Servierfachkraft Persönliches Erscheinungsbild - Hygiene Mise en place der Servierfachkraft
Geräte im Restaurant, Office-Fachausdrücke Servierregeln Serviermethoden Grundlegende Serviertechniken (Tellertragen, Plateautragen, Vorlegen, Servietten falten, Tischtuch auflegen) Suppenservice Frühstücksservice - Buffet Menügedecke - Festgedecke Getränkeservice Wiener Kaffeehaus Flaschenweinservice Buffet (vom Heurigen bis zum Gala Buffet)
Didaktische Grundsätze
Die Bestimmungen des Lehrplanes der Fachschule, Fachrichtung
Landwirtschaft, sind anzuwenden.
Zusätzliche didaktische Grundsätze für den praktischen Unterricht Kochen und Servieren:
Auf die Kenntnis der wichtigsten Grundrezepte ist Wert zu legen. Die Zubereitungsformen der oberösterreichischen Hausmannskost mit Schwerpunkt der bäuerlichen Spezialitäten sind zu bevorzugen. Ebenso Anlage B5 Freigegenstand I LEHRPLAN DER FACHSCHULE, FACHRICHTUNG Informatik (EDV)*) W-~u--4-V~ ~ 1 19Auf die Kenntnis der wichtigsten Grundrezepte ist Wert zu legen. Die Zubereitungsformen der oberösterreichischen Hausmannskost mit Schwerpunkt der bäuerlichen Spezialitäten sind zu bevorzugen. Ebenso Anlage B5 Freigegenstand römisch eins LEHRPLAN DER FACHSCHULE, FACHRICHTUNG Informatik (EDV)*) W-~u--4-V~ ~ 1 19
LANDWIRTSCHAFT *) Unterricht in Schülergruppen 5ondertorm - "Fachschule für Erwachsene" **) Unterricht in 2 Schülergruppen möglich
I. Allgemeines:römisch eins. Allgemeines:
Mit dem Abschluß der "Fachschule für Erwachsene" nach diesem Lehrplan ist die landwirtschaftliche Grundausbildung im Sinne des § 2 Abs. 1 der Verordnung über die Organisationsform der landwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen abgeschlossen.Mit dem Abschluß der "Fachschule für Erwachsene" nach diesem Lehrplan ist die landwirtschaftliche Grundausbildung im Sinne des Paragraph 2, Absatz eins, der Verordnung über die Organisationsform der landwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen abgeschlossen.
II. Allgemeine Bildungsziele:römisch II. Allgemeine Bildungsziele:
Die allgemeinen Bildungsziele entsprechen dem geltenden Lehrplan für landwirtschaftliche Fachschulen.
III. Allgemeine didaktische Grundsätze:römisch III. Allgemeine didaktische Grundsätze:
Die allgemeinen didaktischen Grundsätze entsprechen dem geltenden Lehrplan für landwirtschaftliche Fachschulen.
Der Einführung der erwachsenen Schüler in die Techniken des Lernens und Zeitmanagements ist besonderes Augenmerk zu schenken. -
Der organisatorische Rahmen des Unterrichtes kann, insbesondere bei der ganzjährigen Organisationsform {Abendschule), im vertretbaren Ausmaß die zeitlichen Rahmenbedingungen der Schüler berücksichtigen.
Eine blockweise Vermittlung des Lehrstoffes eines Gegenstandes samt Beurteilung innerhalb eines begrenzten Zeitraumes ist, soferne pädagogisch vertretbar, möglich.
Ebenso können für die Leistungsbeurteilung in der Organisationsform der Abendschule spezielle zeitliche und organisatorische Rahmenbedingungen geschaffen werden (z.8. Kolloquiumtage).
Der Lehrstoff des vorliegenden Lehrplanes versteht sich als Kernlehrstoff.
Die Auswahl des Erweiterungsstoffes ist nach Maßgabe der Vorkenntnisse bzw. der Interessen der Schüler aber auch nach Maßgabe der regionalen Schwerpunktsetzungen zu treffen.
5TUN1)ENTAFEL - Organisationsform "saisonmäßig geführt" (Wochenstundenzahl, Gesamtstundenzahl)
Unterrichtsgegenstände Wochen- Gesamtstunden-
(Pflichtgegenstände) Stundenzahl zahl (bei
U.-Wochen)
Religion 1 t 9
Landw. Fachrechnen i 19
Leibesübungen 1 19
~
Pflanzenbau 4 76 I
Waldwirtschaft 2 38 I
Obstbau 1 i 9 i
Tierhaltung 4 76
Landtechnik 4 76
Betriebswirtschaft u. Buchführung 4 76
Wirtschafts- u. Marktkunde 2 38
Informatik (EDV)*) 0 0
Aktuelle Fachgebiete"*) 2 38
Schulautonome Stunden 4 76
Alls. Landwirtschaft
Pflanzenbau
Tierhaltung
Betriebswirtschaft u. Prakt. Buchführung
Unter- Wahlpflichtfächer 8 152
richt*) Metallbearbeitung
Holzbearbeitung
Maschinenpflege
Waldwirtschaft
Obstbau u. a.
Gesamtstundenzahl 38 722
STUNDENTAFEL - Organisationsform "Abendschule" (Gesamtstundenzahl der einzelnen Unterrichtsgegenstände) Gesamtstundenzahl Unterrichtsgegenstände (Jahresstundenzahl (Pflichtgegenstände) ~I bei 40 Wochen/Schuljahr) Religion 8
Landw. Fachrechnen 16
Pflanzenbau ~'I 80
Waldwirtschaft 32
Obstbau 20
~
Tierhaltung 80
-
Landtechnik u. Baukunde 80
f Betriebswirtschaft u. Buchführung 70
Wirtscharts- u. Marktkunde 32
Informatik (EDV)x) D
Aktuelle Fachgebiete**) 30
~ ~~~
~
Schulautonome Stunden fi0
Allg. Landwirtschaft
Pflanzenbau
Tierhaltung
Betriebswirtschaft und
Prakt. Buchführung
Unter- Wahlpflichtfächer i 140
richt*) Metallbearbeitung
Holzbearbeitung
Maschinenpflege
Waldwirtschaft
Obstbau u. a.
Gesamtstundenzahl 648
*) Unterricht in Schülergruppen
**) Unterricht in 2 Schülergruppen möglich
Landwirtschaftliches Fachrechnen
Bitdungs- und Lehraufgabe
Die Schüler sollen befähigt werden, im Berufsleben anfallende rechnerische Probleme zu erfassen und sicher zu lösen. Sie sind zu genauer und sorgfältiger Arbeit anzuleiten.
Lehrstoff Anwendung von Schluß-, Prozent-, Flächen- und Raumberechnungen Mischungs- und Durchschnittsrechnungen zur Lösung praktischer Beispiele aus dem landwirtschaftlichen Bereich. Didaktische Grundsätze
Rechenaufgaben sollten aus dem Stoffgebiet der Fachgegenstände gewählt werden. Das Kopfrechnen und Schätzen ist zu über. Faustzahlenbücher und technische Hilfsmittel sind sinnvoll in den Unter:ichf einzubauen.
Pflanzenbau
Bitdungs- und Lehraufgabe
Aufgabe des Unterrichtsgegenstandes ist es, den Schülern ein solides Wissen über Bodenkunde, Pflanzenkunde, Kultur und Nutzung von Acker- und Grönlandpflanzen zu vermitteln. Dabei ist besonders auf das Verantwortungsbewßtsein gegenüber der Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit, der Fragen von (5kologie, Umwelt und Kulturlandschaft Wert zu legen. Die kulturtechnischen Maßnahmen sind unter ökologischen und Seite 358 Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1997, s4. Stück, Nr. 92
betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten zu sehen. Die Eigenheiten des Produktionsgebietes, die regionalen Verhältnisse sowie die Markt- und Absatzlage sind zu berücksichtigen.
Kernlehrstoff 1. Pflanzenkunde:
Bau der Pflanzen Assimilation Bedeutende Pflanzenfamilien z.
Bodenkunde:
Entstehung des Bodens Bestandteile des Bodens Bodeneigenschaften Grundsätze eines umfassenden Bodenschutzes Bodenuntersuchungen
Fruchtfolge:
Überlegungen für die Fruchtfolgengestaltung Pflanzenbauliche Faktoren der Fruchtfolge Markt- und Absatzlage der einzelnen Kulturen Fruchtfolgebeispiele
Pflanzenernährung: Pflanzennährstoffe, Dünger Umweltgerechte Düngung Bodenschutzgesetz
Allgemeiner Pflanzenschutz: Schadfaktoren Pflanzenschutzmethoden Sachkundig im Pflanzenschutz Umweltschutz und Anwenderschutz
Spezielle Kulturführung: Einzelne Hauptfrüchte Kleinalternativen Aktuelle Strategien zur Kulturführung
Pflanzenbauliches Betriebsmanagement: KPA, GAP usw.
ÖPUL-Maßnahmen 8. Spezielle Fragen der Bodenwirtschaft: System Immergrün Fruchtfolgestabilisierung Extensiver Getreidebau
Didaktische Grundsätze
Bei der Vermittlung des Lehrstoffes ist auf den jeweiligen Stand der Produktionstechnik und die Besonderheiten der Produktionsgebiete Bedacht zu nehmen.
Der Unterricht ist möglichst praxisnah zu gestalten, wobei auf Flurbegehungen, Pflanzenbestimmungen, Anlegen von Versuchen und Schlagkarteien besonders Wert zu legen ist.
Auf die Bedeutung der Unfallverhütung, des Natur- und Umweltschutzes und einen verantwortungsbewußten Pflanzenschutz ist besonders und wiederholt hinzuweisen. Die Notwendigkeit und Verantwortung zur Erzeugung qualitativ hochwertiger und gesundheitlich einwandfreier Produkte ist bewui3t zu machen.
Bei allen betroffenen Lehrstoffkapiteln sind arbeitswirtschaftliche Grundsätze zu beachten und praktische Berechnungen durchzuführen. Querverbindungen zu den übrigen Fachgegenständen sind herzustellen. Der Erweiterungslehrstoff ist nach Maßgabe der regionalen und aktuellen Erfordernisse sowie der Vorkenntnisse und Interessen der Schüler auszuwählen.
Je Semester 1 Schularbeit.
Waldwirtschaft
8estandesbegründung: Natürliche Bestandesbegründung Verjüngung Künstliche Bestandesbegründung Vorbereitung der Kulturfläche
Pflanzenverband
Pflanzenbedarf Pflanzverfahren Jungwuchspflege Dickungspflege
Arten der Durchforstung und deren Technik Schwachholzausforstung und Vermarktung 4. Betriebsformen für den Bauernwald:
Femel-, Kahlschlag- und Plenterwaldbetrieb Naturnahe, kahlschlagfreie Waldbewirtschaftung 5. Waldarbeitslehre:
Geräte Maschinen und persönliche Ausrüstung
Grundregeln und Arbeitsablauf bei der Holzernte (Rückemethoden) Unfallverhütung
Krankheiten und Schädlinge im Forst Schädliche Einflüsse Vorbeugungs- und Bekämpfungsmaßnahmen 7. Waldsterben Ursachen Erkennen und Gegenmaßnahmen
Marktgerechte Holzausformung, richtiges Holzabmaß: Sortierung und Lagerung
Holzverkauf und Holzmarkt
Überbetriebliche Zusammenarbeit: Kosten und Entlohnung Didaktische Grundsätze
Der Unterricht soll möglichst praxisnah und auf die Bereiche des Bauernwaldes abgestimmt sein. Die praktischen Erfahrungen der Schüler sind einzubeziehen. Auf markt- und betriebswirtschaftliche Erfordernisse ist ständig Bedacht zu nehmen.
Auf die große Bedeutung der Unfallverhütung ist hinzuweisen. Praktizierte Formen der überbetrieblichen Zusammenarbeit sind vorzustellen. Der Unterricht ist durch Lehrausgänge bzw. praktischen Unterricht zu ergänzen.
Der Erweiterungslehrstoff ist nach Maßgabe der regionalen und aktuellen Erfordernisse sowie der Vorkenntnisse und Interessen der Schüler auszuwählen.
1 Schularbeit.
Obstbau
Bitdungs- und Lehraufgabe
Es sind Grundkenntnisse der Erzeugung, Verwertung und Vermarktung verschiedener Obstarten sowie van Verarbeitungsprodukten zu vermitteln.
Aufgabe des Unterrichtes ist es, die bäuerliche Obst- und Mostkultur wieder zu beleben.
Besonders ist auf die Bedeutung des Streuobstbaues im Zusammenhang mit der Landwirtschaftspflege und auf den Gesundheitswert der heimischen Obstsorten hinzuweisen. Im Rahmen des Obstbauunterrichtes ist auch auf die Bedeutung der Most- und Schnapserzeugung einzugehen. Durch den Unterricht sollen die Schüler befähigt werden, eine bäuerliche Obst- und Schnapsproduktion auf hohem Qualitätsniveau durchführen zu können.
Bitdungs- und Lehraufgabe
Es sind Kenntnisse über Arbeitstechnik und betriebliche Maßnahmen zur nachhaltigen Bewirtschaftung des 8auemwaldes zu vermitteln. Die Waldgesinnung ist zu fördern.
Ein Überblick über die Produktions- und Marktverhältnisse in der Forstwirtschaft ist zu geben. Funktion und Bedeutung des Waldes sowie die Problematik der Waldgefährdung sind eingehend zu behandeln.
Kernlehrstoff 1. Baumartenkunde:
Baumarten Standortansprüche und Verwendung des Holzes Kernlehrstoff 1. Botanische Einteilung der Obstgehölze 2. Formen und Bedeutung des Obstbaues 3. Statistik
Morphologie und Physiologie 5. Ökologische Grundlagen
Beeinflussung von Unterlage und Edelsorte 7. Vermehrung:
generative vegetative 8. Errichtung einer Junganlage
Obstarten: Kernobst Steinobst Schalenobst
8odenpflegemaßnailmen und Düngung t 1. Schnitt und Erziehung
Didaktische Grundsätze
Bereits vorhandene Grundkenntnisse aus dem Unterrichtsgegenstand Pflanzenproduktion sind zu berücksichtigen. Praktische Fertigkeiten im Schnitt, in der Veredelung und in der Süß- und Gärmosterzeugung sind zu vermitteln.
Der Unterricht hat auf die strukturellen Gegebenheiten des Selbstversorgerobstbaues Bedacht zu nehmen. Auf die Wichtigkeit eines verantwortungsvollen Pflanzenschutzes, der Unfallverhütung und des Umweltschutzes ist besonders hinzuweisen.
Der Erweiterungslehrstoff ist nach Maßgabe der regionalen und aktuellen Erfordernisse, sowie der Vorkenntnisse und lnteressen der Schüler auszuwählen.
Tierhaltung
Bildungs- und Lehraufgabe
Es sind Grundkenntnisse des Baues und der Lebensvorgänge des Tierkörpers sowie jene Kenntnisse zu vermitteln, die eine wirtschaftliche Tierhaltung und eine marktgerechte Erzeugung ermöglichen. 5o ist das Verständnis für die Tierhaltung und Tierzucht zu fördern und zu einer tiergerechten und umweltschonenden Haltung anzuleiten. Fragen der Verarbeitung und Vermarktung sind zu behandeln. Ziel des Unterrichtes ist die Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten für eine zeitgemäße Tierhaltung unter besonderer Berücksichtigung einer umweltgerechten Haltung und Pflege. Die Bedeutung der Erzeugung von qualitativ hochwertigen Produkten mit hohem Gesundheitswert und die Bedeutung des Tierschutzes sollen besonders hervorgehoben werden.
Kernlehrstoff 1. Knochengerüst:
Mängel und Fehler im Körperbau und der Fundamentausbildung 2.
Verdauung:
Verdauungseinrichtungen und Verdauung der einzelnen Nährstoffe beim Rind und Schwein
Geschlechtsorgane: Brunst
Befruchtung Trächtigkeit Geburt Geschlechtsreife Zuchtreife
Grundlagen der Fütterung: Weender Analyse Bedeutung der Nährstoffe Futtermaßstäbe Futtermittel
Rationsberechnung für die Praxis 5. Grundlagen der Züchtung:
Mendelgesetze Reinzucht
Einfachkreuzung Mehrfachkreuzung Verdrängungskreuzung 6. Rinder:
Rassen Leistungsprüfung (MLP, Melkbarkeitsprüfung, Mastleistungsprüfung, Zuchtwertschätzung, Versteigerungskatalog)
Rinderfütterung: Milchvieh Kälberaufzucht Jungviehaufzucht Rindermast
Rinderhaltung: Aufstellungsformen Anforderung an den Stall 9.
Schweine:
Rassen Leistungsprüfung
Versteigerungskatalog künstliche Besamung Zuchtnutzung
Vererbung der Streßanfälligkeit Zuchtwertschätzung 10.
Schweinefütterung; Zuchtsauen
Ferkel Läufer Eber Mastschweine
Seite 359
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht ist möglichst praxisnah zu gesta3ten. Die Anatomie und Physiologie ist nur in dem Maß zu vermitteln, als sie zum Verständnis der wichtigsten Lebensvorgänge und der Erhaltung der Tiergesundheit notwendig ist. Die Berechnung von Futterrationen, die Erstellung von Futterplänen, das Erkennen und Beurteilen von Futtermitteln ist zu üben; ebenso die Tierbeurteilung. Der theoretische Unterricht ist durch Lehrausgänge und Exkursionen zu veranschaulichen. Fragen des Tierschutzes, des Umweltschutzes und der Unfallverhütung sind zu behandeln.
Auf die Notwendigkeit der Erzeugung qualitativ hochwertiger und gesundheitlich einwandfreier Produkte ist hinzuweisen. Praktische Berechnungen aus dem Bereich der Tierhaltung sind durchzuführen. Querverbindungen zu den übrigen Fachgegenständen sind herzustellen. Der Erweiterungslehrstoff ist nach Maßgabe der regionalen und aktuellen Erfordernisse sowie der Vorkenntnisse und Interessen der Schüler auszuwählen.
Je Semester 1 Schularbeit.
Landtechnik und Baukunde
Eildungs- und Lehraufgabe
Für einen rationellen Einsatz der Technik in der Land- und Forstwirtschaft sind die technischen und wirtschaftlichen Zusammenhänge bewußtzumachen.
Im Landtechnikunterricht sind physikalische Grundlagen und Kenntnisse über Aufbau und Funktion landwirtschaftlicher Maschinen und Geräte zu vermitteln.
Die Bedeutung der Wartung und Instandsetzung der Maschinen und Geräte und der guten Werkstattausrüstung des Landwirtschaftsbetriebes sind hervorzuheben. Durch die gründliche Erarbeitung von Einsatzkosten ist die Wirtschaftlichkeit der Technisierung erkennbar zu machen. Oie Schüler sollen befähigt werden, Arbeitsketten nach wirtschaftlichen und arbeitstechnischen Gesichtspunkten, besonders für den überbetrieblichen Maschineneinsatz, einzurichten.
Die Auswirkungen der Technisierung auf ökologische Zusammenhänge sind aufzuzeigen.
Im Baukundeunterricht sind die für die Bauführung in der Landwirtschaft erforderlichen Kenntnisse zu vermitteln und die Schüler zu wirtschaftlichem Denken bei baulichen Investitionen anzuleiten. Sie sind zur Einsicht zu führen, daß dem Bau von Wirtschaftsgebäuden oder der Sanierung bestehender Objekte klare betriebswirtschaftliche Überlegungen vorauszugehen haben; dies unter besonderer Bedachtnahme einer landschafts- und traditionsgebundenen Bauweise. Die Berücksichtigung der Ansprüche von Mensch und Tier hat als Voraussetzung für alle Baumaßnahmen zu gelten. Auf das Erkennen und Erhalten wertvoller Bausubstanz ist hinzuweisen.
Kernlehrstoff 1. Grundlagen:
1Vlaßsystem bis Drehmoment 2. Energieformen:
Erneuerbare und nicht erneuerbare Energieformen Einsatz und Verwendung in der Landwirtschaft Energieproduktion in der Landwirtschaft
Motor: Motorkenndaten Bauteile des Motors Arbeitsverfahren Vergaser, Zündanlage Zündkerzen Katalysator Kraftstoffanlage
Einspritzpumpendüsen Dieselverbrennungsverfahren Motorschmierung Kennzeichnung der Motoröle Kühlerbauarten Luftfilter
Kupplungen 4. Getriebe:
Aufbau eines Getriebes Nicht lastschaltbare Getriebe Lastschaltbare Getriebe Planetengetriebe Differential
Reduziergetriebe Zapfwellengetriebe Vierfachzapfwelle 5. Fahrwerk:
Vorderachse Lenkung Vorderradaufhängung Angetriebene Vorderachse 6.
Bremsen:
Bremssysteme Bauarten der Bremsbetätigung 7. Räder und steifen:
Bauarten Kennzeichnung Einsatzbereiche Wartung
Anhänge- und Anbauvorrichtung: Dreipunktanbau Schnellkuppler Ideeller Zugpunkt Hydraulik Lagesteuerung Regelhydr. EHR
Elektrische Anlage: Lichtmaschinen starten
Batterie Beleuchtungsanlage 10. Wartungsarbeiten am Traktor 11.
Bodenbearbeitung:
Pflug Eggen Zapfwel4engetriebe Geräte Minimalbodenbearbeitung Grubber
Technik der Düngung: Hande4sdünger Wirtschaftsdünger (Festmist- und Flüssigmisttechnik) 13. Saattechnik:
Drillmaschinen Einzelkorngeräte Mulchsaat Direktbestellverfahren
Pflanzenschutztechnik: Mechanische Beikrautregulierung
Feldspritze
Anwenderschutz t5. Grönlandtechnik: Mähwerke Heuwerbegeräte Ladewagen Pressen
Erntetechnik: Mähdrescher Häckselmaschinen Zuckerrübenernte
Geräte und Maschinen zur Futterentnahme in Fahr- und Hochsilos
Maschinenkostenberechnungen
Technik in der Kompostierung
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht hat sich an den Erfordernissen der landwirtschaftlichen Betriebe zu orientieren. Die besonderen technischen Einzelheiten so soweit behandelt werden, als dies für die Beurteilung der Maschinen deren Wartung und Instandsetzung, aber auch für den Arbeitseins nötig ist. Die Arbeitstechnik und die Wirtschaftlichkeit stellen ein Schwerpunkt des Unterrichtes dar. Auf Unfallschutz und Brandverhütung ist besonders Bedacht zu nehmen. Der theoretische Unterricht ist durch den Einsatz verschiedener Hilfsmittel (Dias, Modelle, Kurzfilme usw.) anschaulich und praxisnah zu gestalten. Außerdem ist der Unterricht durch Lehrausgänge und Exkursionen zu ergänzen. Beispielhaft kostenbewußt mechanisierte Betriebe, überbetriebliche Formen der Mechanisierung sowie vorbildliche bauliche Anlagen sollen besichtigt werden. Der Faszination, welche neue und teure Maschinen und Gebäude ausüben, ist in geeigneter Weise zu begegnen. Praktische Berechnungsbeispiele sind durchzuführen - Querverbindungen sind herzustellen. Der Erweiterungs4ehrstoff ist nach Maßgabe der regionalen und aktuellen Erfordernisse sowie der Vorkenntnisse und Interessen der Schüler auszuwählen.
Je Semester 1 Schularbeit.
Betriebswirtschaft und Buchführung
Bildungs- und Lehraufgabe
Dem Schüler sind jene Kenntnisse zu vermitteln, die ihn zur selbständigen erfolgreichen Führung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes befähigen. Er soll das in den allgemeinbildenden, produktionstechnischen und marktiwirtschaftlichen Fächern erworbene Wissen nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten erfassen, beurtei4en und anwenden können.
Neben dem Ziel der Erreichung des bestmög4ichen Wirtschaftserfolges müssen auch die Gesichtspunkte der Nachhaltigkeit, der gesicherten Existenz der bäuerlichen Familie und der Erhaltung der Umwe4t beachtet werden. Die Kreativität im Hinblick auf Produktionsalternativen und Vermarktungsformen ist zu fördern. Möglichkeiten der Einkommensschöpfung und Arbeitsvereinfachung im Zu- und Nebenerwerb sind zu behandeln. Die überbetriebliche Zusammenarbeit und andere Formen der Arbeitsteilung und Kostensenkung sind besonders zu berücksichtigen. Der Unterrichtsgegenstand "Buchführung" soll zur selbständigen Wahrnehmung einer den betrieblichen Gegebenheiten entsprechenden Buch Führung befähigen und überhaupt zu betrieblichen Aufzeichnungen motivieren. Durch die Auswertung soll der Schüler zu unternehmerischer Denken und Handeln hingeführt werden. Der Lehrstoff soll eine sinnvolle Ergänzung zum Lehrstoff der Betriebswirtschaft darstellen und in der Vermittlung auf diesen eng abgestimmt sein.
Kernlehrstoff 1. Grundbesitzverhältnisse:
Grundbuch (Einheitswertbescheid, Grundsteuermel3bescheid usu
Flächenbegriffe
Begriffe: Arbeitskräfte Wertarten (Neu- und Zeitwert) Fixkosten Variable Kosten Abschreibung Vermögensverhältnisse Produktionsgebiete Bergbauernsanierung 3. Kostenrechnung und Wettbewerbsvergleich:
Ermittlung von Deckungsbeiträgen verschiedener Kulturen Schweine Rinder Praktische Berechnungen 4. Einkommenskombinationen
Investitions- und Finanzierungsplanung: Wirtschaftlichkeit Finanzierbarkeit Kapitaldienstgrenze 6. Einführung in die Buchführung: Bilanz
Aufzeichnungssysteme Bewertung
Gewinn
Eigenkapitalbildung Einkommensrate Verbrauch Lohnanspruch Praktische
Durchführung der Buchführung
Didaktische Grundsätze
Dieser Gegenstand hat in enger Verbindung mit den anderen
Fachgegenständen zu stehen.
Die Einbeziehung der Schülerbetriebe in die Erstellung von Übungsarbeiten ist von besonderer Bedeutung.
Betriebswirtschaftliche Aufgaben sind den Schülern regelmäßig, auch zwischen den einzelnen Schulstufen, zu stellen. Bei Lehrausgängen und Exkursionen sollen auch die betriebswirtschaftlichen Fragen besprochen werden. Beispiele und Methoden sind im Hinblick auf die tatsächliche Anwendung in der praktischen Betriebsführung und Betriebsplanung auszuwählen.
Entsprechende Formulare und Drucksorten sind zu verwenden. Bei der Auswertung von Betriebsdaten ist der jeweilige Stand der Kleincomputeranwendung in der Landwirtschaft miteinzubeziehen. In der Buchführung ist nach den Grundsätzen der Praxisnähe, Verständlichkeit und Anwendbarkeit vorzugehen. Die aktuellen aufgelegten Drucksorten sind zu verwenden. Die Schüler sind zur Führung einer 8etriebsbuchhaltung anzuleiten. Ergebnisse und Aussagen der Buchführung sind betriebswirtschaftlich zu verwerten. Die Möglichkeiten der elektronischen Datenverarbeitung sind dem Stand der landwirtschaftlichen Praxis entsprechend zu berücksichtigen.
Der Erweiterungslehrstoff ist nach Maßgabe der regionalen und aktuellen Erfordernisse sowie der Vorkenntnisse und Interessen der Schüler auszuwählen.
Je Semester 1 Schularbeit.
Wirtscharts- und Marktkunde
Bitdungs- und Lehraufgabe
Ausgehend von volkswirtschaftlichen Grundbegriffen sind jene Kenntnisse zu vermitteln, die die Schüler zum wirtschaftlichen Denken und Handeln anleiten und zur Erfassung der jeweiligen Marktsituation befähigen. Eine Erziehung zu marktkonformem Verhalten in Erzeugung und Absatz ist notwendig. Auf dieser Grundlage soll der Schüler wirtschaftliche Entscheidungen fällen lernen. Das Interesse am Wirtschaftsgeschehen ist zu wecken und das Verständnis für andere Berufsgruppen zu fördern. im Hinblick auf die schwierige Stellung der Landwirtschaft in Produktion und Vermarktung ist die Gemeinschaftsgesinnung und die Bereitschaft zu überbetrieblicher Zusammenarbeit auf allen Ebenen zu fördern. In der Marktkunde ist die Bedeutung des Marketing besonders bewußt zu machen. Ein Grundverständnis für den Markt und seine Gesetzmäßigkeiten ist zu entwickeln.
Kernlehrstoff 1. Wichtige wirtschaftskundliche Begriffe 2.
Bedürfnisse und Bedürfnisbefriedigung:
Arten der Bedürfnisse (Bedürnispyramide nach Maslov)
Bedürfnisbefriedigung
Dienstleistungen Güter
Entwicklung der Wirtschaft in der Geschichte Wirtschaftssysteme, Wirtschaftsphilosophie: Selbstversorgerwirtschaft Tauschwirtschaft Geldwirtschaft Freie Marktwirtschaft Zentrale Planwirtschaft Soziale Marktwirtschaft Ökosoziale Marktwirtschaft
Die Bedeutung der Land- und Forstwirtschaft für die Wirtschaft:
Bedeutung und Struktur der Land- und Forstwirtschaft Bedeutung und Struktur anderer wichtiger Wirtschaftszweige 5. Gütererzeugung:
Produktionsfaktoren Betrieb - Unternehmen Wirtschaftlichkeit - Rentabilität Ausgleich - Konkurs Unternehmensformen Die Unternehmensform Genossenschaft
Volkswirtschaftliche Kenngrößen: Bruttonationalprodukt Wirtschaftswachstum Erwerbsquote
Erwerbsstruktur 7. Das Geld:
Aufgaben des Geldes Arten des Geldes Organisation des Geldwesens
Sparen und Geldanlage Kredit
Kauf 8. Marktlehre:
Der Markt (Marktformen Markteinrichtungen Gesetzmäßigkeiten des Marktes Beispiel Agrarmarkt)
Der Preis (Arten des Preises, Preisbildung) Marketing (Grundlagen Marketingphilosophie Agrarmarketing)
Wirtschaftsablauf (Konjunktur): Konjunkturzyklus Phasen des Konjunkturzyklus
Auswirkungen und Beeinflussungen des Konjunkturzyklus 10.
Wirtschaftsbeeinflussung - Wirtschaftspolitik:
Ziele der Wirtschaftspolitik - magisches Vieleck
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht ist durch wirtschaftskundliche Informationen von Massenmedien, einfache Wirtschaftsstatistiken etc. aktuell zu gestatten. Marktberichte und wirtschaftspolitische Veröffentlichungen sind zu verwenden. Die Schüler sind zu deren ständigen Gebrauch und dauernder Beobachtung anzuleiten. Das Marktgeschehen ist aus der Sicht des Produzenten und Konsumenten zu behandeln. Der Besuch von Absatzveranstaltungen und die Besichtigung von Verwertungs- und Vermarktungseinrichtungen wird e3npfohlen.
Die volkswirtschaftliche Mitverantwortung ist ebenso bewußt zu machen wie die Notwendigkeit einer solidarischen Gesinnung innerhalb der Landwirtschaft und zwischen den Wirtschaftszweigen. Informatik (EDV)
Die Bestimmungen des Lehrplanes der Fachrichtung Landwirtschaft sind im der Stundenanzahl entsprechenden Umfang anzuwenden. Aktuelle Fachgebiete
Die Bestimmungen des Lehrplanes der Fachrichtung Landwirtschaft sind
anzuwenden.
Praktischer Unterricht
Die Bestimmungen des Lehrplanes der Fachschule, Fachrichtung
Landwirtschaff, sind anzuwenden.
Die Schüler sind verpflichtet, mindestens ein Wahlpflichtfach im Praktischen Unterricht zu belegen.
Anlage B5
Lehrplan der Fachschule Fachrichtung Ländliche Hauswirtschaft
STUNDENTAFEL (Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
Wochenstundenzahl
unterrichtsgegenstände ~ Schulstufe
1 (Pflichtgegenstände)
Klasse ` 2. Klasse
Religion 2 2
Deutsch 2 2 (1 - Z)
i Mathematik i Z 1
1 Informatik (EDV} 1 ; 1
i
---
-
--
--
'1-Politische Bitdung und Berufskunde~ 1
~1
Gesundheitslehre 1 0
Lebenskunde u. Persönlichkeitsbildung 1 1
Maschinschreiben ~ 1 0
Rechtskunde 0 1 (0 - 1) i
Leibesübungen 2 Z Musische Bildung 1 1 (0 1)
Kinderpf4ege und Erziehungslehre 0
Haushaltskunde und -Führung 2 2 t
2 (1 - 2~
I
i Ernährungslehre und Küchenführung 2 ,
i Textilkunde 1 1 f 1 - 2)
! Ökologischer Gartenbau ~ 1 0
Landwirtschaft ~ 1 2 (1 - 2 Betriebswirtschaft und Buchführung 1 ~ 2 Wirtschafts- und Marktkunde 1 1 Lebende Fremdsprache Z 1 Schulautonomie (0 - Z}Landwirtschaft ~ 1 2 (1 - 2 Betriebswirtschaft und Buchführung 1 ~ 2 Wirtschafts- und Marktkunde 1 1 Lebende Fremdsprache Ziffer eins, Schulautonomie (0 - Z}
Haushaltsführung und Werken f Prakt. Kochen und Küchenführung Unter- Textilverarbeitung , 13 13 (10 - i6) richt') Gartenarbeit und kreatives
Gestalten Zusammen 3& 38
*) Unterricht in Schülergruppen Freigegenstände Chorgesang 1 1 Aktuelle Fachgebiete 1 1 Lebende Fremdsprache ~ 1 1 Erste-Hilfe-Grundkurs in der 2. Schulstufe Krankenhilfekurs in der
Deutsch
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Schüler sollen befähigt werden, sich in Wort und Schrift klar und richtig auszudrücken. Sie sollen in der Lage sein, aus Gehörtem, Gesehenem und Gelesenem das Wesentliche zu verstehen und festzuhalten, wiederzugeben und dazu sachlich Stellung zu nehmen. Gute Ausdrucksweise und sicheres Auftreten sind bei Rede und Diskussion zu schulen. Das Erzählen ist zu üben.
Es ist der im Berufsleben gebräuchliche Schriftverkehr zu vermitteln. Das Interesse am Lesen als Möglichkeit persönlicher und beruflicher Weiterbildung ist zu fördern.
Die Schüler sind mit den geistigen Strömungen in der Literatur der Körpersprache als Ausdrucksmittel zu konfrontieren. Lehrstoff
Kapitel 1, 2, 3 (teilweise), 4 (teilweise), 5 (teilweise), 6 (a, b, c) 2. Schulstufe:
Kapitel 3 (teilweise), 4 (teilweise), 5 (teilweise), 6 (d – j) 1.
Rechtschreiben:
Kurze Wiederholung der wichtigsten Rechtschreibregeln und Übung , derselben
Kurze Wiederholung der Wortlehre und der Satzlehre mit entsprechenden Übungen
Sprecherziehung: Sprechhilfen, Sprechtechnik
Gesprächsarten und -Praktiken (Partnergespräch, Interview, Diskussion, Debatte, Rollenspiel)
Redeübungen (Bericht, Referat), Vortrag; Versammlungs- und Diskussionsleitung
Telefongespräch, Vorstellungsgespräch 4. Aufsatz:
Nacherzählung, Inhaltsangabe, Beschreibung u.a. 5. Lesen, Literatur:
Einführung in die Literaturkunde An4eitung zum kritischen Lesen Leseübungen, Lesen mit verteilten Ro41en
Vorbereitungen zur inha4tlichen und geistigen Aufsch4ießung vor ausgewählten Theaterstücken, Hörfunk- und Fernsehsendungen Öffentliche Bücherei, Hausbücherei
Verwendung von Nachschlagewerken 6. Schriftverkehr:
Formelle und inhaltliche Gestaltung van Schriftstücken b) Der private Schriftverkehr:
Postkarte, Brief, Briefumschlag, Telegramm, Expreß- und Einschreibsendungen, Flugpost
Stellenbewerbung, Lebenslauf Zeitungsbericht, Leserbrief, Anzeigen
Formen des Geschäftsbriefes
Der geschäftliche Schriftverkehr:
Geschäftsbrief Ausschreibung, Angebot, Annonce Bestellung und Abbestellung, Mahnschreiben Lieferschein, Gegenschein, Frachtbrief, Rechnung etc. e) Zahlungsschriftverkehr:
Barzahlung, Zahlung durch Post, durch Geld- und Kreditinstitut
Zahlung mittels Scheck
Der berufsbezogene Schriftverkehr;
Schriftverkehr mit Ämtern, Behörden und Versicherungen Ausbildungs- und Dienstzeugnisse, Arbeits- und Dienstzeitbestätigungen
Schriftverkehr in Vereinen und Organisationen (Einladung, gesordnung, Protokollführung etc.
Erinnerungshilfen (Terminkalender, Notizen, Tagebuch] Ablage des Schriftgutes, Aufbewahrung der Dokumente schrift und Beglaubigung
Didaktische Grundsätze
Auf richtiges Sprechen, Schreiben und Lesen ist in allen Unter gegenständen zu achten. Die Schüler sind vor allem zum 5prec ganzen Sätzen aufzufordern. Wertvolles aus den Medien seit Unterricht einbezogen werden. Der Unterricht soll sich nach Mög an den Begebenheiten des ländlichen Lebens und des zukünftige fes orientieren. Besonderes Augenmerk ist der Selbständigkeit de ler in a11en schriftlichen Arbeiten zuzuwenden. Die Handhabe schiedener Nachschlagewerke ist zu üben. Die Schüler sind zu zung von Büchereien und zum Aufbau eines eigenen Buchbe anzuleiten. Der besondere Wert des Buches und der Fachzeitschrift als Informations- und Bildungsquelle ist hervorzuheben. Bei der Übung des Schriftverkehrs sind aktuelle Beispiele und Vordrucke heranzuziehen.
Je Semester 2 Schularbeiten.
Mathematik
Eildungs- und Lehraufgabe
Der Unterricht in Mathematik soll die Schüler befähigen, die in den Fachgegenständen und im Berufsleben anfallenden rechnerischen Probleme zu erfassen und zu lösen. Die Sicherheit in der Beherrschung des mündlichen und schriftlichen Rechnens als Grundlage für das Fachrechnen ist zu verbessern. Das Vorstellungsvermögen ist zu vertiefen und zu festigen. Auf die Erziehung zu genauer und sorgfältiger Arbeit ist besonderer Wert zu legen.
Lehrstoff 1. Schulstufe:
Allgemeines Rechnen: Grundrechnungsarten Gebräuchliche Maße und Gewichte und ihre gegenseitige Umwandlung
Bruchrechnen 2. Wirtschaftsrechnen:
Verhältnis-, Teilungs- und Mischungsrechnungen Verhältnisgleichungen 5chiußrechnungen (einfache und zusammengesetzte} Grundlegende
Begriffe der Prozent- und Zinsrechnungen 3. Geometrie:
Umfang- und Flächenberechnungen von Vierecken, Dreiecken und Kreis
Erweiterte Prozent- und Zinsrechnungen mit praxisbezogenen
Beispielen
Zinseszinsrechnungen Volumen und Oberflächen gerader Prismen Rechnungen aus den fachspezifischen hauswirtschaftlichen und landwirtschaftlichen Bereichen
Didaktische Grundsätze
Die Aufgaben sind aus der Berufs- und Lebenswelt des Schülers zu wählen. Kopfrechnen ist durch häufiges Schätzen der Rechenergebnisse zu fördern. Die Verwendung von Tabellen und Taschenrechner sind zu üben und im Ermessen des Lehrstoffes und des Lehrers einzusetzen. Detaillierte fachliche Rechenaufgaben sind in den einzelnen Unterrichtsgegenständen zu behandeln.
Je Semester 2 Schularbeiten.
Informatik (EDV]
Bitdungs- und Lehraufgabe
Den Schülern sind grundlegende, zeitgemäße Kenntnisse der elektronischen Datenverarbeitung zu übermitteln; sie sind zu befähigen, die an sie gestellten Anforderungen zur Bedienung verschiedener Software zu erfüllen.
Über die Grundkenntnisse Hinaus sollen den Schülern die Zusammenhänge der elektronischen Datenverarbeitung mit verschiedenen Arbeitsund Lebensbereichen nahe gebracht werden.
Lehrstoff 1. Schulstufe: Allgemeines: Entwicklungsgeschichte Vor- und Nachteile der EDV Prinzip der Datenverarbeitung Hardware:
Zentraleinheit Peripheriegeräte Datenträger Bit - Byte - Binärsystem
Software:
Einführung in das Betriebssystem MS-Dos Benutzeroberfläche MS-Windows Textverarbeitung
Grundlagen der Tabellenkalkulation
Schulstufe: Textverarbeitung: Wiederholung der Grundlagen und Erweiterung der Kenntnisse Tabellenkalkulation:
Wiederholung und Vertiefung der Kenntnisse Fachspezifische
Programme:
z. B.: Menü Calc, LBG Plan, EU-Förderungsplaner
Didaktische Grundsätze
Selbständiges Arbeiten mit dem Computer soll erlernt werden. Der Unterricht ist praktisch zu gestalten. Theoretische Unterweisungen sind nach Möglichkeit gleich an den Geräten zu veranschaulichen. Es ist an vorhandene Kenntnisse anzuknüpfen.
Querverbindungen zu anderen Gegenständen sind herzustellen, indem auf der vorhandenen Software diverse Projekte ausgearbeitet werden. Politische Bildung und Berufskunde
Eildungs- und Lehraufgabe
Die Wissensvermittlung in politischer Bildung hat das Ziel, dem Jugendlichen die Fundamente eines demokratischen Staates, dessen Spielregeln und Funktionsweisen im politischen Alltag darzulegen. Politische Bildung soll das Denken in politischen Alternativen schulen und dabei zu einer toleranten Einstellung gegenüber dem politisch Andersdenkenden führen.
Politische Bildung soll die Fähigkeit und Bereitschaft fördern, das öffentliche Leben aktiv mitzugestalten und Verantwortung zu übernehmen.
Lehrstoff 1. Schulstufe:
Der Mensch in der Gemeinschaft: Familie, Schule, Beruf Religiöse, wirtschaftliche, politische Gruppierungen 2. 1)er Staat:
Elemente und Aufgaben des Staates Staats- und Regierungsformen
Die österreichische Bundesverfassung:
Demokratisches, bundesstaatliches und rechtsstaatliches Prinzip Neutralität - Umfassende Landesverteidigung
Die österreichische Staatsbürgerschaft:
Pflichten und Rechte des Staatsbürgers - Wahlrecht Grund- und Freiheitsrechte
Formen der direkten Demokratie 5. Die Gemeinde:
Gemeindeorgane, Aufgaben der Gemeinde, Persönliches Mitwirken in der Gemeinde
Gesetzgebung (Landtag, Entstehung eines Landesgesetzes} Vollziehung (Landesregierung, Landeshauptmann, Behörden der Landesverwaltung)
Gesetzgebung (Nationalrat, Bundesrat, Entstehung eines Bundesgesetzes)
Vollziehung (Bundesversammlung, Bundespräsident, Bundesregierung, Ministerien)
Wesen und Sinn der Politik
Kontrollorgane der Gesetzgebung und der Verwaltung 3.
Berufsvertretung:
Landwirtschaftskammer, Präsidentenkonferenz, Landarbeiterkammer Andere Interessensvertretungen (Arbeiterkammer, Wirtschaftskammer, Österreichischer Gewerkschaftsbund)
Die Sozialpartnerschaft 5. Politische Ideologien:
Nationalismus, Liberalismus, Sozialismus, Kommunismus, Kapitalismus, christliche Soziallehre
Politische Parteien in Österreich und ihre Programme 7. Werden und Entwicklung der Republik Österreich
Überstaatliche Organisationen: EU, UNO, NATO, OSZE Berufskunde: 1. und 2. Schulstufe: Information zur Berufsfindung Didaktische Grundsätze
Der Unterricht darf sich nicht nur auf die Vermittlung von Lehrinhalten beschränken, sondern es ist auf die Verwirklichung von Demokratie in allen Bereichen durch Möglichkeiten der aktiven Mitgestaltung zu achten und zu fördern.
Erzieherischer Grundsatz muß es sein, daß bei Stellungnahmen und Wertungen stets auch abweichende Meinungen aufgezeigt werden im Hinblick darauf, daß in einer Demokratie auch verschiedene Wertvorstellungen und Meinungen nebeneinander bestehen können.
Gesundheitslehre
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Schüler sind zu einer bewußten und sinnvollen Lebensgestaltung anzuleiten. Im Mittelpunkt des Gesundheitslehreunterrichtes soll das Bewußtsein für den Wert der Gesundheit gefördert werden. Durch die Vermittlung von Kenntnissen über die Lebensvorgänge im Körper soll dem Schüler nähergabracht werden, daß zur Gesundheit ein verantwortungsvolles Leben, die Annahme des eigenen Körpers, die Annahme auch von Krankheiten und ihre Überwindung durch sinnvolle Behandlung beitragen sollen.
Lehrstoff 1. Altgemeine Mai3nahmen zur Gesunderhaltung und Lebensführung 2. Überblick über den menschlichen Körper und die wichtigsten Lebensvorgänge
Bau und Funktion der Organe und Systeme des mensch3ichen Körpers
Einblick in die häufigsten Krankheiten
Ursache, Vorbeugung, Abhilfe und Heilung der verschiedenen Krankheiten
a), b), c) gelten für folgende Organe und Systeme: Zelle Bewegungssystem Haut
Blut- und Kreislaufsystem Atmungsorgane Verdauungssystem Harnsystem Nervensystem Sinnesorgane Drüsen mit innerer Sekretion - Hormone
Geschlechtsorgane
Didaktische Grundsätze
Die Schiller sind durch den Unterricht zu einem gesundheitsorientierten Denken und Handeln für das eigene und das ihrer zukünftigen Familienmitglieder anvertrauten Leben anzuregen. Dem Gelegenheitsunterricht ist neben den anderen Unterrichtsgrundsätzen besonderes Augenmerk zu schenken.
Wert der Jugendgemeinschaften b) Sinnvolle Freizeitgestaltung
Feste feiern in Familie und Gemeinschaft
Familie und Gemeinschaften als Kulturträger e) Brauchtumspflege fi. Die Familie und ihre Funktion
Voraussetzungen für die Familiengründung, Partnerwahl Elternberuf,
Rollenbilder
Familie als Erziehungsgemeinschaft Familienplanung, verantwortete Elternschaft Generationsprobleme - Umgang mit Konflikten
Persönliche Lebensgestaltung Warteerziehung B. Gefährdung der geistigen und seelischen Gesundheit
Mißbrauch von sucht-, Genuß- und Heilmitteln b) Sekten, Okkultismus
Die Gesellschaft - ihre Funktion und Aufgaben
Aufbau der Industriegesellschaft und spezifische Merkmale der einzelnen Gruppen
Strömungen und Tendenzen in der Gesellschaft kennenlernen
Jugendgruppierungen
Überalterung der Gesellschaft Behinderte
Ausländer Ein Blick über die Grenzen
- Multikulturelle Gesellschaften - Ditte Welt-Problematik Didaktische Grundsätze
Den Schülern sind durch die Form des Unterrichtes Möglichkeiten zu geben, sich mit ihrer eigenen Persönlichkeit und Wertvorstellungen auseinanderzusetzen.
Kooperative Arbeitsmethoden sind den konkurrenzorientierten Methoden vorzuziehen.
Höfliches Benehmen und sicheres Auftreten sind zu üben. Dem Gelegenheitsunterricht ist neben den anderen Unterrichtsgrundsätzen besonderes Augenmerk zu schenken. Eine Koordination mit dem Unterrichtsgegenstand Religion ist herzustellen.
Lebenskunde und Persönlichkeitsbildung
Bitdungs- und Lehraufgabe
Die Schüler sind zu einer bewußten und sinnvollen Lebensgestaltung anzuleiten. Im Mittelpunkt des Lebenskundeunterrichtes steht die Festigung und Vertiefung einer lebensbestimmenden Wertordnung. Die Schüler sollen sich der eigenen Entfaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten bewußt werden.
Auf die Bedeutung der Familie als Erziehungs- und Wartegemeinschaft ist besonders hinzuweisen.
Eine positive Einstellung zur Zusammenarbeit ist zu wecken und zu bestärken.
Die Bedeutung der ständigen Weiterbildung ist bewußt zu machen. Zeitgemäße Strömungen und auch 8ewahrenswertes unserer Kultur sind zu behandeln.
Lehrstoff 1. Schulstufe:
Punkt 1, 2, 3, 4a, b überblicksmäßig, 5a, b, c, 7, $a
Punkt 4, 5d, e, 6, 7, 8b, 9
Unsere Schulgemeinschaft Zusammenleben im Internat Schulklima, Mitbestimmung und Mitverantwortung Lerntechniken, Lernschwierigkeiten
Gutes Benehmen, höfliches und mitmenschliches Verhalten 3.
Jugendschutzgesetz
Geistige und seelische Reifungsvorgänge in der Pubertät und Adoleszenz
Verantwortungsvoller Umgang mit der Sexualität (Empfängnisverhütung, Schwangerschaftsabbruch)
Sexuelle Abartigkeiten (Pornographie, Homosexualität ...)
Maschinschreiben
Vorbemerkung: Wegen der Typenvielfalt der Maschinen und des unterschiedlichen Ausbildungsstandes der Schüler können nur "basic skills" gelehrt werden.
Bitdungs- und Lehraufgabe
Die Schüler sollen den Umgang mit der Schreibmaschine lernen. Ziel ist, die Fähigkeit, private und geschäftliche Schriftstücke unter Einhaltung formaler Regeln und Anwendung der Zehn-Finger-Tast-Schreibmethode fehlerfrei zu gestalten.
Lehrstoff 1. Schulstufe:
Reinigung und Pflege der Schreibmaschine Erklärung bestimmter
Sonderfunktionstasten 2. Arbeitsanweisungen:
Körper- und Handhaltung Grundstellung, Anschlag
Ein- und Ausspannen des Papiers Einstellen des Randes und des Tabulators Zeilenschaltung
Zentrieren, rechtsbündiges Schreiben usw. 3. Schreiben:
Erlernen der Zehn-Finger-Tast-Schreibmethode
Gestaltung einfacher Schriftstücke (samt Durchschlägen) nach den geltenden Normen und Richtlinien
Vertiefung der Sicherheit, Ausbessern der Fehler Didaktische Grundsätze
Der Abschnitt Maschinenkunde kann anfangs sehr kurz ausgelegt sein. Die eigentlichen Erklärungen sollen parallel zum Kapitel "schreiben" durchgeführt werden.
Die Schriftstücke sollen Praxis- und berufsnah ausgewählt sein. Auf konsequente Einhaltung des Blindschreibens und eine richtige Körper- und Handhaltung beim Schreiben ist zu achten.
Eine Koordination mit dem Unterrichtsgegenstand Deutsch und dem dort geübten Schriftverkehr ist herzustellen, die Lehrinhalte aus Schriftverkehr sind in Maschinschreiben nach Möglichkeit umzusetzen.
Rechtskunde
Bitdungs- und Lehraufgabe
Die Schüler sind in die Grundbegriffe des Rechtes einzuführen. Es ist ihnen einsichtig zu machen, daß die Rechtsordnung Grundlage des Zusammenlebens von Menschen im Staate ist.
Es sollen die für das Berufsleben wichtigen Bestimmungen des Privatrechtes und einschlägigen öffentlichen Rechtes vermittelt werden.
Die Schüler sollen Verständnis für die rechtlichen und sozialen Einrichtungen des öffentlichen Lebens, deren Schutzfunktionen und deren volkswirtschaftliche Bedeutung gewinnen.
Lehrstoff 2. Schulstufe:
Einführung in das Rechtswesen: Rechtsbegriffe, Zweck und Arten des Rechtes
Aufbau der Rechtsordnung, Rechtsquellen, Rechtsanwendung und - auslegung
Verwaltung: Verfahrensrecht, Beteiligte und Parteien, Bescheid,
Rechtsmittel
Gerichte: Organisation, Verfahren
Wesentliche Inhalte und ausgewählte Kapitel aus dem Privatrecht und öffentlichen Recht
Sozial- und Arbeitsrecht:
Kranken-, Pensions-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung,
Betriebshilfe
Arbeitsvertrag, Kollektivvertrag, Landarbeitsordnung
Überblick über die auf die Landwirtschaft bezogenen Rechte:
Bäuerliche Hofübergabe
Grundverkehr, Wasserrecht, Forstgesetz, Naturschutzgesetz etc. Marktordnungsgesetze, Lebensmittelrecht, gewerbliche Bestimmunen, Tierzucht- und Veterinärrecht
Rechtliche Grundlagen der Direktvermarktung Pflanzenzucht- und Saatgutrecht, Pflanzenschutzrecht etc. Land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildung Didaktische Grundsätze
Auf lebensnahe und verständliche Darbietung des Lehrsfoffes ist besonders zu achten. Rechtsbeispiele aus dem täglichen Leben sind im Unterricht bevorzugt zu verwenden.
Leibesübungen
Bitdungs- und Lehraufgabe
Der Gegenstand Leibesübungen hat der physischen und psychischen Entwicklung der Schüler zu dienen. Die Körpermobilisation ist zu fördern, die körperliche Leistungsfähigkeit zu trainieren, Freude und Interesse an sportlicher Betätigung sind zu festigen. Besonderes Augenmerk soll auf den Ausgleich der Bewegung zum Schulalltag gefegt werden und auf gelenkschonende bzw. gesundheitsfördernde Übungen geachtet werden. Der Unterricht soff Gemeinschaftssinn, Fairneß und Verantwortungs6ewußtsein, Konzentration und Ausdauerfördern.
Lehrstoff
und 2. Schulstufe: Grundübungen: Funktionsgymnastik, Aufbau- und Heilgymnastik
(Gesundheitsturnen), Rhythmische Sportgymnastik (auch mit
Handgeräten}, Aerobics, Stretching
Tänze (verschiedene) Geräteturnen, Bodenturnen
Leichtathletik (Lauf-, Sprung-, Stoß- und Wurfdisziplinen)
Entspannungsübungen (evtl. Autogenes Training)
Wettkampfsport und Spiele:
Volleyball, Basketball, Faustball, Badminton u.ä.
Reaktionsspiele, gruppendynamische Spiele, Staffelspiele,
Tanzspiele, Laufspiele, Ballspiele u.ä.
Gelände- und Orientierungslauf
Wintersport: Alpiner Skilauf, Langlauf, Eislaufen
Schwimmen: Verbesserung des Schwimmkönnens, einfaches
Rettungsschwimmen
Didaktische Grundsätze
Bei der Auswahl des Lehrstoffes ist auf örtliche Gegebenheiten, Vielseitigkeit und die entwicklungsbedingte Belastbarkeit der Schüler zu achten. Die Übungen sollen so durchgeführt werden, daß sie den Schülern Freude bereiten.
Ist die Möglichkeit des Turnens im Freien gegeben, so soll diese genutzt werden.
Der Ausgleich zum Schulalltag soll gewährleistet sein. Der Gesundheit und Sicherheit der Schüler ist größte Aufmerksamkeit zu widmen. Ordnung sowie auch Disziplin und Fairneß ist bei allen Übungen und Spielen zu halten, damit Sozialerziehung und Partnerschaft gefördert werden.
Durch den Unterricht sollen die Schüler eine Motivation zur Teilnahme am außerschulischen Sport und zur sportlichen Freizeitgestaltung erhalten.
Musische Bildung
Bitdungs- und Lehraufgabe
Die Schüler sollen in diesem Gegenstand Freude und Interesse an der musisch-kreativen Betätigung gewannen und zur sinnvollen Freizeitgestaltung angeregt werden. Sie sind zum kritischen und aktiven Sehen und Hören anzuleiten.
Lehrstoff 1. und 2. Schulstufe: Musiktheorie:
Grundbegriffe der Musiktheorie
Einfache Stimmbildung und Atemtechnik Einfache Rhythmusübungen Überblick über die Musikgeschichte Instrumentenkunde Musikalisches Erleben und Gestalten:
Lieder, die dem Jahreslauf und dem Fest- und Lebenskreis entsprechen
Sprechstücke
Meß-, Fest- und Feiergestaltung
Musizieren mit Rhythmus- und Orff-Instrumenten
Ausgewählte Beispiele des Musikschaffens verschiedener Zeitepochen
Musisches Arbeiten: Pantomime Bildnerisches Gestalten unter
Verwendung verschiedener Materialien und Techniken
Einzel- und Gruppentänze Ausdruckstänze
Didaktische Grundsätze
Bei Meß-, Fest- und Feiergestaltung in der Schule sollen die Schüler aktiv zur Mitwirkung herangezogen werden. Eine Überforderung dar Schüler durch zu schwieriges Lied- und Musikgut ist zu vermeiden. Es ist danach zu trachten, daß jede aktive Betätigung auf musischkreativem Gebiet Freude bereitet und gerne geschieht. ,Ausstellungen und musikalische Veranstaltungen sollen dem Ansporn dienen. Die Musiktheorie ist an Hand von praktischen Beispielen und Hörproblem zu vermitteln (Platten, Kassetten, CDs, Videos).
Kinderpflege und Erziehungslehre
Bitdungs- und Lehraufgabe
Der Unterricht soll die Schüler vertraut machen mit der Entwicklung, mit der richtigen Ernährung, Pflege und Betreuung des werdenden und heranwachsenden Kindes. Die Bedeutung der Kinderpflege und - ernährung als Voraussetzung für eine gosunde körperliche und geistige Entwicklung soll den Schülern bewußt werden.
Lehrstoff 2. Schulstufe:
Schwangerschaft und Geburt: Befruchtung, Unfruchtbarkeit, Fehlgeburt Entwicklung des Kindes im Mutterleib Lebensweise der werdenden Mutter
Mutter-Kind-Paß, vorgeburtliche Untersuchungen Geburt, Wochenbett Mutterschutzbestimmungen 2. Entwicklung. Ernährung, Pflege und Erziehung des Säuglings: Natürliche und künstliche Ernährung - Ernährungsstörungen Lebensweise der stillenden Mutter Pflegemaßnahmen beim Säugling (praktische Übungen) Unfallverhütung
Entwicklung, Pflege, Ernährung vom Säugling bis zum Schulkind:
Trotz-, Frage-, Kindergartenalter, Vorschule, Schuleintritt
Erziehung: Erziehungsmittel Erziehungshilfen
Konzentrationsübungen
Lernhilfen
Didaktische Grundsätze
Der stoffliche zusammenbang mit den Unterrichtsgegenständen Lebenskunde, Gesundheitslehre und Ernährungslehre ist zu beachten. Wichtige Handgriffe bei der Säuglingspflege sind zu oben. Je Semester 1 Schularbeit.
Wohn- und Schlafräume Kinder- und Jugendzimmer Sanitärräume Neben- und Vorräume, Stiegen
Arbeitsräume im Bauernhaus (Küche, Vorrats- und Wirtschaftsraum, 1lausarbeitsraum, Schmutzschleuse)
Auszugswohnung Bauliche und Lochnische Einrichtung des Hauses' Kalt- und Warmwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Strom- und Gasinstallationen, Beleuchtung
Beheizung, Energieträger, Alternativenergien
Schall- und Wärmedämmung bei Boden, Wand und Decken Arbeitsplanung
im Haushalt:
schriftliche Aufzeichnungen Einkaufsplan
Zeitmanagement (Zeit- und Terminplanung mittels Kalender etc.) Zeit- und Wegestudien
Einkommenskombinationen im landwirtschaftlichen Haushalt: Urlaub am
Bauernhof
Ferienwohnung Direktvermarktung
Haushaltskunde und -führung
Bitdungs- und Lehraufgabe
Es sind jene Kenntnisse zu vermitteln und jene Fertigkeiten zu entwickeln, die zur Führung eines zweckmäßig eingerichteten Haushaltes und zur geschmackvollen Gestaltung eines behaglichen Wohnbereiches erforderlich sind. Erziehung zu wirtschaftlichem und umweltbewußtem Denken und Handeln im Haushalt.
Zusammenhänge zwischen den Einzelhaushalten und der Volkswirtschaft sowie mögliche Einkommenskombinationen im landwirtschaftlichen Haushalt sollen aufgezeigt werden.
Lehrstoff 1. Schulstufe:
Grundsätze der Haushaltsführung: Aufgaben des Haushalts Bedeutung und Grundlagen des Haushalts Arbeitsmethoden und Organisation
Hausarbeit und Hauspflege:
Umweltfreundliche Reinigungs- und Pflegemittel
Maschinen, Hilfsmittel für die Pflege (Staubsauger, Dampfreiniger, neue Entwicklungen der Reinigungshilfsmittel und deren Reinigung) Aufräumen der Wohnung
Reinigung von Geschirr
Reinigung von Fenstern, Türen, Böden, Wänden und sonstiger
Einrichtungsgegenstände
Materialkunde (Leder, Ton, Metall, Kunststoff, Holz) 3.
Wäschepflege:
Maschinen und Geräte zur Wäschepflege
Konventionelle und umweltschonende Waschmitte! und Waschhilfsmittel Maschinwäsche, Handwäsche, Nachbehandlung, t3ügeln und Aufbewahrung der Wäsche
Kleider- und Schuhpflege Pflegekennzeichen und Pflegevorschriften A.
Servierkunde:
Tischwäsche, Tischgeschirr und Besteck Tafelformen, Tischschmuck Tischdecken, Servieren
Getränkekunde 5. Konsumerziehungswirtschaftliche Aspekte des Haushaltens: Einkaufsplanung, Konsumentenschutz Finanzierungsplan, Kostenrechnungen
Planen des bäuerlichen Wohnhauses: Gesetzliche Bestimmungen für das Bauen Bauplan, Baubewilligung, Baukosten Biologisches Bauen Haus- und Hofformen Ortsbildgestaltung Grundsätze der Planung (Raumzuordnung im Haus und zu den einzelnen 3limmelsrichtungen, Plansymbole)
Einrichten und Funktion der Räume und Wohnraumgestaltung:
Grundsätze zur Wohnraumgestaltung (Farben- und Formenlehre) Didaktische Grundsätze
Der Unterricht ist lebensnah, anschaulich und praxisbezogen zu gestalten. Die Vermittlung des gesamten Lehrstoffes hat sich nur auf Grundkenntnisse zu beschränken und soll stets in Kombination zum praktischen Unterricht stehen. Auf jede Möglichkeit der Arbeitsvereinfachung und -erleichterung, aber auch auf die Unfallverhütung im Haushalt ist hinzuweisen.
Die Schüler sotten zu gediegener Tisch- und Wohnkultur erzogen und zur Wortschätzung eines gepflegten Heimes hingeführt werden. Lehrausgänge sollen den Unterricht ergänzen.
Je Semester 1 Schularbeit.
Ernährungslehre und Küchenführung
Bitdungs- und Lehraufgabe
Der Unterricht hat aktuelle Kenntnisse über Nährstoffe, Nahrungs- und Genußmittel zu vermitteln.
Die Schüler sollen die Bedeutung einer gesunden Ernährung erkennen und sie befähigen, Mahlzeiten nach ernährungsphysiologischen Gesichtspunkten zusammenzustellen.
Sie sind unter Hinweis auf die Wirtschaftlichkeit zu überlegtem Einkauf, Verarbeitung und Konservierung anzuleiten. Der Stellenwert heimischer Nahrungsmittel und die gesundheitliche Bedeutung selbsterzeugter Produkte sind darzulegen.
Lehrstoff 1. Schulstufe: 1. Kochlehre:
Küchenhygiene Sachgemäße Behandlung der Lebensmittel in der Speisenzubereitung
Garmachungsarten Grundmaße, Grundmengen Grundrezepte Küchentechnische Ausdrücke 2. Grundlagen der Ernährung: Aufgaben der Ernährung
Arten, Aufgaben und Verkommen der Nähr- und Wirkstoffe Nährstoffbedarf .
Kurze Einführung in den Stoffwechsel 3. Nahrungsmittelkunde:
Tierische Nahrungsmittel Pflanzliche Nahrungsmittel
Nahrungsmittelkunde: Fette
Zucker, Honig, Süßstoffe Getränke und Genußmittel Teiglockerungs-, Würz-, Gelier- und Konservierungsmitte!
Lebensmittel-Zusatzstoffe
Ernährung: Energiebedarf Möglichkeiten einer sinnvollen Bedarfsdeckung Ernährungsfehler und deren Folgeerscheinungen
Ursachen des Verderbens der Lebensmittel Lagern und Aufbewahren der Lebensmittel Konservierungsmethoden Wirtschaftlichkeit der Konservierung
Ernährung der verschiedenen Altersgruppen Alternative
Ernährungsfarmen
Überblick über Diätformen
Erstellung von Speiseplänen fi. Konsumentenschuh:
Lebensmittelgesetz und Kennzeichnungsverordnung
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht ist nach den Erkenntnissen der modernen Ernährungswissenschaft möglichst lebensnah zu gestalten Fachexkursionen tragen zur Vertiefung und zum besseren Verständnis bei
Die Verwendung von Anschauungsmaterial ist verstärkt wahrzunehmen Je
Semester 1 Schularbeit
Textilkunde
Bitdungs- und Lehraufgabe
Die Schüler sollen befähigt werden, die Möglichkeiten der Schnittherstellung kennenzulernen und die Schnitte der jeweiligen Figur anzupassen.
Kenntnisse über fachgerechte Schnittauflage und sparsame Materialverwendung sind zu vermitteln.
die charakteristischen Eigenschaften der Natur- und Chemiefasern sind im Hinblick auf die Verwendung und Pflege zu lehren. Für mindestens zwei Werkstücke pro Schuljahr hat eine Kostenberechnung zu erfolgen.
Die Freude an gestaltender Arbeit ist zu wecken, die Bildung des Geschmackes und die Erziehung zur Genauigkeit sind zu fördern. Auf Verständnis und Freude für die Tracht ist hinzuarbeiten.
Lehrstoff 1. Schulstufe:
Nähplatz, Nähmaschine, Näh- und Bügelbehelfe, Nähzubehör Farb-, Form- und Stilberatung
Naturfasern, Stoffarten und deren Verwendung (Stoffmustersammlung anlegen)
Chemiefasern - Überblick
Maßnehmen und Schnittgewinnung für die Werke des praktischen
Unterrichtes
Erstellen eines Rockgrundschnittes nach Maß oder nach Schablonen-- System
Schulstufe: Chemiefasern Verarbeitung der Fasern Gewebe und Maschenwaren {Stoffmustersammlung anlegen) Textilveredlung und -kennzeichnung
Stoffbestimmungen Schnittgewinnung für Dirndl oder Tracht -
Abänderungen
Didaktische Grundsäle
Die Schüler sind zu genauem Mat3nehmen sowie zu rationeller
Schnittherstellung und -abänderungen anzuleiten.
Bei der Modellauswahl ist auf die Geschicklichkeit der Schüler Rücksicht zu nehmen.
Die Frage nach Selbstherstellung bzw. Fertigkauf von Bekleidung ist jeweils zu besprechen.
Auf zweckentsprechende Verwendung der Materialien und des Zubehörs
ist Bedacht zu nehmen.
Je Semester 1 Schularbeit.
Ökologischer Gartenbau
Bitdungs- und Lehraufgabe
Den Schülern sind jene Kenntnisse zu vermitteln, die zur ökonomisch und ökologisch ausgerichteten Kultur von Gemüse und Beerenobst im Hausgarten sowie von Blumen und Ziersträuchern erforderlich sind. Die Gesundheit und der Wert der ökologisch erzeugten Produkte sowie die dadurch erreichte Gesunderhaltung der Umwelt sotten deutlich gemacht werden.
Das Verständnis für die Verschönerung der ländlichen und städtischen Umgebung, der Häuser und Höfe durch Blumen und gärtnerische Gestaltung im Einklang mit der Natur ist zu wecken und zu fördern. Der Unterricht soll zur schöpferischen und dekorativen Gestaltung des persönlichen Lebensraumes beitragen
Lehrstoff 1. Schulstufe:
Bedeutung der Anlage des Hausgartens: Lage, Größe, Nutzen Gestaltungselemente (Einteilung, Zäune, Wege, Rosenbogen, Wasserreservoir u.a.)
Arbeitsaufwand Anforderungen an den Gartenboden Bodenbearbeitung, Bodenbearbeitungsgeräte Möglichkeiten der Bewässerung
Zimmerpflanzen: Ansprüche, Pflege 3 Pflanzenernährung
Wirtschaftsdünger 4. Gemüse:
Anbauplanung Pflanzenanzucht Unkrautregulierung Schädlingsbekämpfung
Fruchtfolge, Zwischenfruchtbau Mischkultur
Ernte und Lagerung
Spezieller Gemüsebau: Wurzel-, Blatt-, Fruchtgemüse Kohlgemüse
Lauchgemüse Hülsenfrüchte
Blumen und Zierpflanzen: Ein- und zweijahresblumen Stauden, Zwiebel- und Knollengewächse Ziersträucher, Laub- und Nadelbäume Rosen
Fenster- und Balkonblumen 2. Giftpflanzen
Würz- und Heilkräuter 4. Beerenobst:
Arten, Pflanzung, Pflege, Ernte 6. Planung, Gartengestaltung:
Gräber, Vor- und Wahngarten
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht ist möglichst praxisbezogen zu gestalten. Bei der Auswahl der Kulturpflanzen ist auf die heimische Herkunft zu achten. Fruchtfolgebeispiele und Gestaltungspläne sollen gemeinsam erarbeitet werden.
Arbeitsvereinfachung ist ein wesentliches Ziel des Unterrichtes. Auf die Verhütung von Unfällen und auf die Gefährlichkeit von Giftpflanzen ist besonders hinzuweisen.
Durch die Arbeiten im Schulgarten und durch Exkursionen und Lehrausgänge zu Beispielsanlagen sollen die Schüler praktische Erfahrungen sammeln.
Je Semester 1 Schularbeit.
Landwirtschaft
Bitdungs- und Lehraufgabe
Den Schülern sollen unter Berücksichtigung ökologischer und wirtschaftlicher Gesichtspunkte Grundkenntnisse in Pflanzenbau und Tierhaltung vermittelt werden.
Die Bedeutung einer nachhaltigen Bodenfruchtbarkeit ist besonders bewußt zu machen.
Eine Verbindung zwischen wirtschaftlicher, marktgerechter Erzeugung und einer artgerechten und umweltschonenden Tierhaltung ist herzustellen.
die Markt- und Absatzlage und die regionalen Verhältnisse sind zu berücksichtigen.
Lehrstoff 1. Schulstufe: Bodenkunde Klimakunde Botanische Merkmale und Eigenschaften der Kulturpflanzen Pflanzenernährung und Düngung Fruchtfolge Bedeutung wichtiger landw. Kulturpflanzen Bedeutung der Tierhaftung Arten des Nutztiere Futtermittelarten
Grundsätze des biologischen Landbaues Pflanzenbau:
Getreidebau Hackfruchtbau Öl- und Eiweisfrüchte
Feldfutterbau und Grünland Futterkonservierung Sonderkulturen
Tierhaltung: Rinderhaltung Milchgewinnung und Milchbehandlung Schweinehaltung Geflügelhaltung Haltung sonstiger landwirtschaftlicher Nutztiere
Tiergesundheit Vermarktung und Verwertung
Neue Haltungs- und Vermarktungsformen
Überlegungen zur Betriebsvereinfachung für Nebenerwerbsbetriebe
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht ist unbedingt praxisnah zu gestalten Lehrausgänge, Exkursionen und Kurse sollen den Unterricht ergänzen. Auf Unfallverhütungsmaßnahmen ist hinzuweisen. Der Unterricht soll an die Erfahrungen und Kenntnisse der Schüler anknüpfen. Anatomie und Physiologie sind nur in dem Maße zu vermitteln, als sie zum Verständnis der wichtigsten Lebensvorgänge und Erhaltung der Tiergesundheit notwendig sind.
Je Semester 1 Schularbeit.
Betriebswirtschaft und Buchführung
Bitdungs- und Lehraufgabe
Die Schüler sollen betriebswirtschaftliche Mechanismen kennenlernen, betriebswirtschaftliche Vorgänge begreifen und so ein starkes betriebswirtschaftliches Denken und Handeln entwickeln können. Sie sind zu befähigen, das Gelernte in die Praxis umzusetzen, damit sie selbständig einen landwirtschaftlichen Betrieb führen können. Die Buchhaltung aas Grundlage des wirtschaftlichen Rechnungswesens erkennen, begreifen und anwenden können.
Über diese Grundkenntnisse hinaus sollen die Schüler die Zusammenhänge zwischen Betrieb - Markt sowie Betrieb und Haushalt als auch Betrieb und Volkswirtschaft abschätzen lernen. Mit Hilfe betriebswirtschaftlicher Kenntnisse und dem Können der praktischen Durchführung der doppelten Buchhaltung sollen die Schüler zu wirtschaftlichem Denken und verantwortungsbewußtem Wandeln befähigt werden.
Lehrstoff 1. Schulstufe: Betriebswirtschaft: Der Bäuerliche Betrieb:
Leistungen des Betriebes für die Familie - für die Volkswirtschaft
Betriebsarten: Voll-, Zu- und Nebenerwerb
Betrieb und Haushalt, Lebenszyklen bäuerlicher Familien
Erzeugungsgrundlagen: a) Produktionsfaktor Grund und Boden:
Grundbesitzverhältnisse Standortverhältnisse (ohne Boden und Klima)
produktionsfaktor Arbeit:
Arbeitsverhältnisse (mit AK, Akh, Arbeitslohn, Lohnansatz, grundsätzl. Arbeitsrechtbestimmung aus dem Allg. Arbeitsrecht)
Produktionsfaktor Kapital:
Betriebsmittel: Einteilung, Grundzüge der Bewertung d} Geistiges Vermögen - Ausbildungswege in der Landwirtschaft und in der Hauswirtschaft
Buchführung: Das Kassabuch - ein Hilfsbuch für jeden Haushalt und Betrieb Das Aktivvermögen
Wertarten Bewertung der Betriebsmittel reit Bewertungsbeispielen Eigenkapital - Fremdkapital
Privatverbrauch - Privatentnahmen Einkommensberechnung aus Kapitalveränderung und Privatverbrauch Das Gesamteinkommen
Das landwirtschaftliche Einkommen Die Nebeneinkommen
Die Einkommenskombination
Aufgaben und Systeme der Buchführung Buchführungspflicht Belegwesen Formen der Aufzeichnung
Einfache Betriebsaufzeichnungen - Das landwirtschaftliche Aufzeichnungsbuch
Schulstufe: Betriebswirtschaft: 1. Leistungen und Kosten der Produktion:
Betriebszweige, Produktionsfaktoren Leistungen
Kostenarten - Kostenverhalten Gesetz der fallenden Fixkosten
Gesetz vom abnehmenden Ertragszuwachs
Arbeitszeitbedarf - Vorteile des Maschineneinsatzes -
Maschinenkosten
Produktionskostenrechnung Deckungsbeitragsrechnung 2.
Arbeitswirtschaft:
Arbeitskräftebesatz - Jahresarbeitskapazität Arbeitsleistung (körperl. und geistige) Arbeitsaufwand - Arbeitsvoranschlag
Ökonomie und Ökologie der Produktion: Folgen der Ertragsmaximierung Ökonomische - Ökologische Ziele
EU - Rahmenbedingungen 4. Betriebsführung:
Der Familienbetrieb
Der Mensch in Beziehung zu Umwelt; die Stellung der Frau im Betrieb Marketing mit Direktvermarktung und bäuerliche Gästebeherbergung 5.
Investitionen und Finanzierung:
Einkommenssituation in der Landwirtschaft Kosten einer Investition Kosten einer Finanzierung
Die Finanzierung mit Fremdkapital 6. Der Einheitswert
Abgaben, Steuern und Gebühren
Sozialversicherung, Sachversicherungen
Buchführung: 1. Die doppelte Buchführung in der Landwirtschaft:
Bücher und Vorgänge
Inventur und Bilanz Erträge und Aufwände
Kontenlehre (Kontenplan, Bestandskonten, Erfolgskonten, Privatkonto,
Kapitalkonto; Eröffnungskonto, Abschlußkonten)
Buchung einfacher und schwieriger Geschäftsfälle
Buchung komplexer Geschäftsfälle (z.B. Ackergrünlandbetrieb) mit
Abschlußbuchungen
Die Erfolgsgleichung Die Bestandsgleichung
2 Interpretation und Auswertung der Doppelten Buchführung:
Gewinn/Verlustrechnung
Vermögensentwicklung Unternehmergewinn Reinertrag
Ertragswert
Flächenproduktivität Arbeitsproduktivität 3 Betriebskontrolle und Kennzahlenvergleiche
A. Die Doppelte Buchhaltung (allgemein):
Aufbau des österreichischen Einheitskontenrahmens Kontenlehre Warenverrechnung Anlageabschreibung
Umsatzsteuer und ihre Verbuchung
Verbuchung einfacher Geschäftsfälle unter Berücksichtigung der Mehrwertsteuer
Verbuchung besonderer Geschäftsfälle (Skonto, Rabatt, Stornierungen) Um- und Nachbuchungen Abschlußbuchungen Neben- und Hilfsaufzeichnungen (Kassabuch, Wareneingangsbuch)
Anmerkung: Der EDV-Einsatz in der Buchführung wird in den EDV-Unterricht verlagert.
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht in Betriebswirtschaft und Buchführung ist auf die vorhandenen Grundkenntnisse aus den hauswirtschaftlichen, landwirtschaftlichen und allg. Fächern (z.B. Wirtschaftskunde, Mathematik, EDV) aufzubauen. Anhand von praktischen Beispielen und Kalkulationen ist das Verständnis für diesen Gegenstand zu erleichtern. Betriebsbesichtigungen, Arbeiten mit der Ackerschlagkartei sollen die Anschaulichkeit und Praxisnähe unterstützen.
Je Semester 1 Schularbeit.
Wirtschafts- und Marktkunde
Bitdungs- und Lehraufgabe
Jeder Mensch ist entsprechend seiner Stellung in der Gesellschaft, in den volkswirtschaftlichen Kreislauf, miteingebunden. Die Kenntnis wirtschaftlicher Grundbegriffe ist Voraussetzung für das Erfassen dieser Zusammenhänge. Die Situation der Landwirtschaft muß im Umfeld des EU-Beitrittes immer aktuell dargestellt werden. Um ein Gesamtbild zu erreichen, ist es aber auch wichtig, Information über andere Berufsgruppen zu geben.
Lehrstoff 1. Schulstufe:
Grundlagen und Aufgaben der Wirtschaft: Bedürfnisse und ihre Befriedigung Rohstoff- und Energieversorgung Erhaltung der Lebensgrundlagen
Entwicklung der Wirtschaft: Selbstversorgerwirtschaft Tauschwirtschaft Geldwirtschaft
Wirtschaftssysteme: Feudalsystem Zentrale Planwirtschaft Freie Marktwirtschaft Ökosoziale Marktwirtschaft
Österreich und seine Wirtschaft: Entwicklung der österr. Wirtschaft Ausstattung des österr. Wirtschaftsraumes
österreich und seine Bevölkerung: Erwerbsquote Erwerbsstruktur - Primärer Sekundärer Tertiärer Sektor
Aufgabe und Bedeutung der einzelnen Wirtschaftszweige:
Landwirtschaft
Bergbau Energiewirtschaft Industrie und Gewerbe Handel Verkehrswesen Fremdenverkehr Geldwesen (Notenbank, Geschäftsbanken, prakt. Zahlungsverkehr
Kredit- und Sparformen, Inflation)
Internationale Zusammenschlüsse (EU ...} Internationale Zusammenarbeit (Entwicklungshilfe ...)
Volkswirtschaftliche Kennzahlen Bruttoinlandsprodukt Volkseinkommen Konjunktur
Wirtschaftswachstum Verbraucherpreisindex 2. Gütererzeugung:
Produktionsfaktoren Betrieb und Unternehmen 3. Güteraustausch:
Allg. Marktlehre (Werbung, Marketing ...) Agrarmarkt
Güterverbrauch: Private Haushalte
öffentl. Haushalte (Budget, Zahlungsbilanz ...) 5.
Wirtschaftspolitik:
Ziele Arten 6. Genossenschaftswesen:
Aufbau Arten
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht ist mit Hilfe von 3Vledien, Statistiken ... aktuell zu gestalten. Das Marktgeschehen ist aus der Sicht des Konsumenten und Produzenten zu beleuchten.
Gerade im 2. Jahrgang soll genug Zeit bleiben, auf aktuelle Themen einzugehen, regionale Schwerpunkte zu setzen und Diskussionen im Unterricht einzubauen.
Je Schulstufe 1 Schularbeit.
Lebende Fremdsprache Englisch
Bitdungs- und Lehraufgabe
Das Ziel des Englischunterrichtes an den landwirtschaftlichen Fachschulen liegt darin, die Schüler zu befähigen, sich der Fremdsprache im Rahmen beruflicher und außerberuflicher Rollen so zu bedienen, daß sie sich mit englischsprechenden Personen verständigen können.
in erster Linie satt die Fremdsprache als Kommunikationsmittel dienen. Von den 4 Fertigkeiten (Hören, Sprechen, Lesen, Schreiben) soll vor allem das Hören und Sprechen schwerpunktmäßig behandelt werden.
Lehrstoff t. Schulstufe: Themenbereiche: "Everyday English" (Angaben zur eigenen Person, Situationen des Alttags, Tourist im Ausland:
Bahnhof, Flughafen, Restaurant, Hotel, Kaufhaus, Krankenhaus, Arzt, Telefonieren, Transportmittel ...)
Erweiterung des Erfahrungshorizontes durch das Kennanlernen der englischsprachigen Länder und durch die Auseinandersetzung mit ihrer
Kultur
Grammatik: zusammenfassung und Wiederholung der Möglichkeiten, Gegenwärtigkeit, Vergangenheit und Zukünftigkeit auszudrücken. Bitdung der Frage Fürwörter Satzbau
Schulstufe: Themenbereiche: Everyday English
Berufswelt: versch. Berufe, Berufsgruppen Fachspezifisches Englisch (Aneignen von Fachvokabular)
Grammatik: Wiederholung der Grundgrammatik (soll in die laufende Arbeit integriert werden)
Passive voice
Didaktische Grundsätze
Ziel des Englischunterrichtes ist es, ausgehend von den Vorkenntnissen der Schüler, eine gemeinsame Grundlage zu schaffen
Von Beginn an ist der Gebrauch des Englischen als Unterrichtssprache anzustreben.
Dem anschaulichen Unterricht kommt in a11en Phasen des Spracherwerbs gröt5te Bedeutung zu (audio-visuelle Medien, Rollenspiele, Lieder, Referate, Diskussionen, Briefe .)
Spiele sind wirkungsvolle Motivationsträger. Sie ermöglichen es dem Lehrer, sehr viel Abwechslung in das Unterrichtsgeschehen zu bringen
Bei der Behandlung der Themen sind nach Möglichkeit Querverbindungen zu anderen Gegenständen Herzustellen. Es Gesteht die Möglichkeit, umfangreichere Themengebiete in Form von Projekten zu erarbeiten. Die einzelnen Themenbereiche sind nicht notwendigerweise getrennt voneinander zu behandeln. Auch können die Intensität ihrer Behandlung und die Schwerpunktsetzung je nach Klasse und Gegebenheit variieren. Grundsätzlich ist das Erreichen von größtmöglicher Sprachrichtigkeit anzustreben.
Den Schülern soll die Gelegenheit gegeben werden, im freien Gebrauch das bisher Gelernte zu erproben.
Bei der Wortschatzarbeit im Unterricht soll das Vokabular so angeordnet werden, daß begriffliche Zusammenhänge entstehen. Voraussetzung dafür ist gründliches Einüben, ständiges Wiederholen und häufiges Anwenden des Wortmaterials.
Obwohl in der 2. und 4. Schulstufe fachspezifisches Englisch behandelt werden soll, darf die Vermittlung des "Everyday English" nicht vernachlässigt werden.
Je Semester 1 Schularbeit.
Bereiten von einfachen Speisen auf Basis der Grundrezepte Handhabung und Pflege von Geräten und Maschinen
Kalte Küche
Heimische Küche (bodenständige Kost} Regionale Gerichte
Vollwertgerichte Resteverwertung Tiefgefrieren von Lebensmitteln
Joghurtbereitung
2 Schulstufe:
Erweiterung der Grundrezepte Erweiterung Kalte Küche Feine Küche Internationale Küche Vollwertgerichte Großküchenpraxis Brot backen Konservierung von Obst, Gemüse und Fleisch
Aufarbeitung von Schlachtkörpern und Verarbeitung aller anfallenden
Produkte
Herstellen von Fleischspezialitäten Milchverarbeitung
Praktischer Unterricht Textilverarbeitung
Praktischer Unterricht Haushaltsführung und Werken
Eildungs- und Lehraufgabe
Bei der Durchführung der praktischen Arbeiten sind die Schüler zu Selbstverantwortung, Genauigkeit und Umweltbewußtsein zu erziehen sowie zu einer wirtschaftlichen und unfallfreien Arbeitsweise anzuleiten. Sie sollen die zu erlernenden Fertigkeiten und Arbeiten selbständig planen und durchführen können. Das theoretisch erarbeitete Wissen ist praktisch umzusetzen.
Lehrstoff 1 und 2. Schulstufe: Hausführung und Werken Pflege und Reinigungsarbeiten im Haus, Umweltschutzmaßnahmen Pflege von Wäsche und Bekleidung
Pflege der Tischkultur, Herstellen von Tischschmuck, Tisch decken und Servieren
Gestaltungsarbeiten Einsatz und Pflege von Haushaltsgeräten und - maschinen Planzeichnen
Werken (Arbeiten aus Verschiedenen Materialien mit versch. Techniken) Webarbeiten
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht hat an die vorhandenen Kenntnisse anzuknüpfen und
diese zu vertiefen.
Arbeitsvereinfachungen und Arbeitserleichterungen sind durch den Einsatz von arbeits- und kraftsparenden Verfahren und Geräten besondere Beachtung zu schenken.
Auf Unfallgefahren und deren Verhütung ist stets hinzuweisen. Umweltfreundliche und ungefährliche Hilfsmittel und Arbeitsmethoden sind anzuwenden.
Praktischer Unterricht Kochen und Küchenführung
Eildungs- und Lehraufgabe
Bei der Durchführung der praktischen Arbeiten sind die Schüler zu Gewissenhaftigkeit, Sorgfalt und Genauigkeit zu erziehen sowie zu einer wirtschaftlichen und unfallfreien Arbeitsweise anzuleiten. Sie sollen die zu erlernenden Fertigkeiten und Arbeiten selbständig planen und durchführen können. Das theoretisch erarbeitete Wissen ist praktisch umzusetzen
Handhabung und Pflege der Nähmaschine
Nähtechnische Übungen: Grundnähte, Maschinknopfloch, Schlitze, Ausbesserungsarbeiten, Kanten- und Ausschnittverarbeitungen Polster Bluse mit eingesetzten Ärmeln Rock, gefüttert, mit Bund Maßnehmen und Schnittgewinnung für die Werke des praktischen
Unterrichtes
Kreuzstich - Ebenseer Lehrgang und Werkstück Kleidung nach freier Wahl
Schulstufe: Trachtenunterrock Wäsche- und Kleiderknopfloch - handgenäht Dirndlkleid oder Tracht mit weißer Bluse Kinder- oder
Erwachsenenhose
Maßnehmen und Schnittgewinnung für die Werke des praktischen Unterrichtes
1 Handarbeitswerkstück in aktueller Technik (z.B. Hardanger, Häkeln, Stricken, Weißstickerei .)
Kleidung nach freier Wahl
Bei den Handarbeitstechniken soll besonders auf guten Geschmack und
auf Motive echter Volkskunst geachtet werden.
Praktischer Unterricht Gartenarbeit und Kreatives Gestalten
Ein Fertigkeitenkatalog dient als Grundlage für die Lehrstoffinhalte der einzelnen Schulstufen.
Einteilung der Gartenfläche für Gemüsepflanzen, Beerenobst, Gewürzkräuter, Blumen und Ziersträucher; deren Ansprüche und Pflege Handhabung der Gartengeräte
Praktische Bodenbearbeitung Kompostieren, Düngung Mistbeete Saat, Pikieren, Pflanzenanzucht, Auspflanzen, Pflanzenschutz Ernte Topf-, Zimmer-, Balkonpflanzen Blumenschmuck im und um das Haus Florales Gestalten im Jahreskreis
Lehrplan der Fachschule Fachrichtung Ländliche Hauswirtschaft Sonderform -Altenbetreuung
Anlage B7 I FreigegenständeAnlage B7 römisch eins Freigegenstände
Die Sonderform "Altenbetreuung" soll eine Möglichkeit sein, die berufliche Zukunft der Absolvent(inn)en durch Erwerbskombinationen zu sichern und das Zusammenleben auch in mehreren Generationen zu fördern.
Dieser Lehrplan der Sonderform "Altenbetreuung" baut auf dem Lehrstoff der 1. Schulstufe einer landwirtschaftlichen Fachschule der Fachrichtung Ländliche Hauswirtschaft auf.
2 Die allgemeinen Bildungsziele und die allgemeinen didaktischen Grundsätze entsprechen dem geltenden Lehrplan für die land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen
Die Sonderform "Altenbetreuung" wird als 2. Schulstufe ganzjährig geführt.
Für eine weitere Ausbildung zum(r) Altenbetreuerin) werden 300 Theoriestunden der Sonderform angerechnet
Aufnahmebedingung für die Sonderform "Altenbetreuung":
Der Besuch (mindestens) der 7. Schulstufe einer landwirtschaftlichen Fachschule Fachrichtung Ländliche Hauswirtschaft.
LEHRPLAN DER FACHSCHULE, FACHRICHTUNG LÄNDLICHE HAUSWIRTSCHAFT
Stundentafel der 2. Schulstufe Sonderform -ALTENBETREUUNG (Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
Unterrichtsgegenstände Wochenstunden-
(Pflichtgegenstände) zahl
Klasse
Religion 2
Deutsch 2 (9 - 2)"*
Mathematik 1
! Informatik (EDV)*) 1
Politische Bildung - Rechtskunde -
Wirtschafts- und Marktkunde 2
Gesundheitslehre 3 (2 - 3)**
Lebenskunde und Kinderpflege 1
Leibesübungen und Musische Bildung 2 (1 - 2)"*
Haushaltskunde und -führung 2
Ernährungslehre und Küchenführung 2 (1 -2)
Landwirtschaft und Ökologischer Gartenbau 1
Betriebswirtschaft und Buchführung 2
- Lebende Fremdsprache 1
Grundzüge der Kommunikation (mind. 35 UE) 1
Gerontologie: Alterspsychologie (mind. 30 UE)
Alterssoziologie (mind. 20 UE)
Grundlagen derAlters- 2
psychiatrie (mind. 10 UE)
Grundzüge der Krankenbetreuung (Grund- und
Altenpflege) - (mind. 40 UE) und Fachkurse 2
Haushaltsführung, Blumenpflege und
Prakt. Werken*) 4
Unter- Kochen und Küchenführung*) 4
rieht Textilverarbeitung*) 2
Medizinisch-pflegerischer Bereich*) 7
Zusammen 38
*) Unterricht in Schülergruppen
( ) " Entwurf schulautonome Stunden 0 - 2
Aktuelle Fachgebiete
Chorgesang
Praktischer Unterricht - Textilverarbeitung') 2 Lebende Fremdsprache
1 7
Deutsch
Bitdungs- und Lehraufgabe
Die Schüler sollen befähigt werden, sich in Wort und Schrift klar und richtig auszudrücken. Sie sotten in der Lage sein, aus Gehörtem, Gesehenem und Gelesenem das Wesentliche zu verstehen und festzuhalten, wiederzugeben und dazu sachlich Stellung zu nehmen. Gute Ausdrucksweise und sicheres Auftreten sind bei Rede und Diskussion zu schulen.
Das Erzählen ist zu üben.
Es ist der im Berufsleben gebräuchliche Schriftverkehr zu vermitteln. Das Interesse am Lesen als Möglichkeit persönlicher und beruflicher Weiterbildung ist zu fördern- Die Schüler sind mit den geistigen Strömungen in der Literatur sowie mit der Körpersprache als Ausdrucksmittel zu konfrontieren.
Lehrstoff Kapitel 3 (teilweise), 4 (teilweise), 6 (teilweise), 6 (d - i)
Rechtschreiben:
Kurze Wiederholung der wichtigsten Rechtschreibregeln und Übung derselben
Sprachlehre:
Kurze Wiederholung der Wortlehre und der Satzlehre mit entsprechenden Übungen
Sprecherziehung: Sprechhilfen, Sprechtechnik
Gesprächsarten und -Praktiken (Partnergespräch, Interview, Diskussion, Debatte, Rollenspiel)
Redeübungen (Bericht, Referat), Vortrag; Versammlungs- und Diskussionsleitung, Telefongespräch, Vorstellungsgespräch
Nacherzählung, Inhaltsangabe, Beschreibung u-a. 5. Lesen, Literatur:
Einführung in die Literaturkunde Anleitung zum kritischen Lesen Leseübungen, Lesen mit verteilten Rollen
Vorbereitungen zur inhaltlichen und geistigen Aufschließung von ausgewählten Theaterstücken, Hörfunk- und Fernsehsendungen Öffentliche Bücherei, Hausbücherei
Verwendung von Nachschlagewerken 6. Schriftverkehr:
Formelle und inhaltliche Gestaltung von Schriftstücken b) Der private Schriftverkehr:
Postkarte, Brief, Briefumschlag, Telegramm, Expreß- und Einschreibsendungen, Flugpost
Stellenbewerbung, Lebenslauf Zeitungsbericht, Leserbrief, Anzeigen
Formen des Geschäftsbriefes
Der geschäftliche Schriftverkehr:
Geschäftsbrief, Ausschreibung, Angebot, Annonce 8estellur~g und Abbestellung, Mahnschreiben Lieferschein, Gegenschein, Frachtbrief, Rechnung etc. e) Zahlungsschriftverkehr:
Barzahlung, Zahlung durch Post, durch Geld- und Kreditinstitute Zahlung mittels Scheck
Der berufsbezogene Schriftverkehr:
Schriftverkehr mit Ämtern, Behörden und Versicherungen Ausbildungs- und Dienstzeugnisse, Arbeits- und Dienstzeitbestätigungen
Schriftverkehr in Vereinen und Organisationen (Einladung, Tagesordnung, Protokollführung etc.)
Erinnerungshilfen (Terminkalender, Notizen, Tagebuch) i~ Ablage des Schriftgutes, Aufbewahrung der Dokumente, Abschrift und Beglaubigung
Didaktische Grundsätze
Auf richtiges Sprec3ten, Schreiben und Lesen ist in allen Unterrichtsgegenständer~ zu achten. Die Schüler sind vor allem zum Sprechen in ganzen Sätzen aufzufordern. Wertvolles aus den Medien soll in den Unterricht einbezogen werden. Der Unterricht soll sich nach Möglichkeit an den Begebenheiten des ländlichen Lebens und des zukünftigen Berufes orientieren. Besonderes Augenmerk ist der Selbständigkeit der 5chüler in allen schriftlichen Arbeiten zuzuwenden. Die Handhabung verschiedener Nachschlagewerke ist zu üben Die Schüler sind zur Benützung von Büchereien und zum Aufbau eines eigenen Buchbestandes anzuleiten.
Der besondere Wert des Buches und der Fachzeitschrift als Informations- und Bildungsquelle ist hervorzuheben. Bei der Übung des Schriftverkehrs sind aktuelle Beispiele und Vordrucke heranzuziehen.
Je Semester 2 Schularbeiten
Mathematik
Politische Bildung - Rechtskunde - Wirtscharts- und Marktkunde
Bitdungs- und Lehraufgabe
Die Wissensvermittlung in politischer Bildung hat das Ziel, dem Jugendlichen die Fundamente eines demokratischen Staates, dessen Spielregeln und Funktionsweisen im politischen Alltag darzulegen. Der Wert demokratischer Lebens- und Staatsformen ist zu verdeutlichen Große Bedeutung kommt der Bildung eines kritischen Urteilsvermögens und der Erziehung zur aktiven Mitgestaltung und Mitverantwortung im öffentlichen Leben zu.
Die Schüler sind in die Grundbegriffe des Rechtes einzuführen. Es ist ihnen einsichtig zu machen, daß die Rechtsordnung Grundlage des Zusammenlebens von Menschen im Staate ist. Es sollen die für das Berufslegen wichtigen Bestimmungen des Privatrechtes und einschlägigen öffentlichen Rechtes vermittelt werden. Die Schüler sollen Verständnis für die rechtlichen und sozialen Einrichtungen des öffentlichen Lebens, deren Schutzfunktionen und deren volkswirtschaftliche Bedeutung gewinnen.
Eine Erziehung zu marktkonformem Verhalten in Erzeugung und Absatz ist notwendig Auf dieser Grundlage sollen die Schüler lernen, wirtschaftliche Entscheidungen zu treffen.
Bitdungs- und Lehraufgabe
Der Unterricht in Mathematik soll die Schüler befähigen, die in den Fachgegenständen und im Berufsleben anfallenden rechnerischen Probleme zu erfassen und zu lösen. Die Sicherheit in der Beherrschung des mündlichen und schriftlichen Rechnens als Grundlage für das Fachrechnen ist zu verbessern. Das Vorstellungsvermögen ist zu vertiefen und zu festigen- Auf die Erziehung zu genauer und sorgfältiger Arbeit ist besonderer Wert zu legen
Lehrstoff ' erweiterte Prozent- und Zinsrechnungen mit
praxisbezogenen Beispielen
' Zinseszinsrechnungen
' Volumen und Oberflächen gerader Prismen
Rechnungen aus den fachspezifischen hauswirtschaftlichen und
landwirtschaftlichen Bereichen
Didaktische Grundsätze
Die Aufgaben sind aus der Berufs- und Lebenswelt des Schülers zu wählen. Kopfrechnen ist durch häufiges Schätzen der Rechenergebnisse zu fördern. Die Verwendung von Tabellen und Taschenrechnern sind zu üben und im Ermessen des Lehrstoffes und des Lehrers einzusetzen. Detaillierte fachliche Rechenaufgaben sind in den einzelnen Unterrichtsgegenständen zu behandeln
Je Semester 2 Schularbeiten.
Informatik (EDV]
Bildungs- und Lehraufgabe
Den Schülern sind grundlegende, zeitgemäße Kenntnisse der elektronischen Datenverarbeitung zu übermitteln; sie sind zu befähigen, die an sie gestellten Anforderungen zur Bedienung verschiedener Software zu erfüllen.
Über die Grundkenntnisse hinaus sollen den Schülern die Zusammenhänge der elektronischen Datenverarbeitung mit verschiedenen Arbeitsund Lebensbereichen nahe gebracht werden
Lehrstoff - Textverarbeitung:
Wiederholung der Grundlagen und Erweiterung der Kenntnisse -
Tabellenkalkulation:
Wiederholung und Vertiefung der Kenntnisse - Fachspezifische
Programme:
z. B.: Menü Calc, LBG Plan, EU-Förderungsplaner
Didaktische Grundsätze
Selbständiges Arbeiten mit dem Garnputer soll erlernt werden. Der Unterricht ist praktisch zu gestalten. Theoretische Unterweisungen sind nach Möglichkeit gleich an den Geräten zu veranschaulichen. Es ist an vorhandene Kenntnisse anzuknüpfen.
Querverbindungen zu anderen Gegenständen sind herzustellen; indem auf der vorhandenen Software diverse Projekte ausgearbeitet werden. Lehrstoff Politische Bildung
Wesen und Sinn der Politik
Kontrollorgane der Gesetzgebung und der Verwaltung
Berufsvertretung: Landwirtschaftskammer, Präsidentenkonferenz, Landarbeiterkammer, Wirtschaftskammer
Politische Parteien in Österreich und ihre Programme Überstaatliche
Organisationen: EU, UNO, NATO, OZE Werden und Entwicklung der Republik Österreich
Rechtskunde' Einführung in das Rechtswesen-Rechtsbegriffe, Zweck und Arten des Rechtes fi Verwaltung: Verfahrensrecht, Beteiligte und Parteien, Bescheid, Rechtsmittel
Wesentliche Inhalte und ausgewählte Kapitel aus dem Privatrecht und dem öffentlichen Recht
Überblick über die auf die Landwirtschaft bezogenen Rechte:
Bäuerliche Hofübergabe
Grundverkehr, Wasserrecht, Forstgesetz, Naturschutzgesetz Marktordnungsgesetze, Lebensmittelrecht, gewerbliche Bestimmungen Land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildung
Grundzüge das Sanitäts- Arbeits- und Sozialversicherungsrechtes,
Grundzüge des Sozialhilfe- und Behindertenrechts
Wirtschafts- und Marktkunde'
Volkswirtschaftliche Kennzahlen Bruttoinlandsprodukt, Volkseinkommen, Konjunktur, Wirtschaftswachstum, Verbraucherpreisindex
Güteraustausch:
Allgemeine Marktlehre (Werbung, Marketing.. ) Agrarmarkt
Güteraustausch: Private Haushalte
Öffentliche Haushalte (Budget, Zahlungsbilanz) Wirtschaftskreislauf-Wirtschaftspolitik 4. Genossenschaftswesen:
Aufbau. Arten
Der Bauer und die Bäuerin als Unternehmer
Möglichkeiten der Direktvermarktung: Rechtliche Grundlagen Ab-Hof-Verkauf auf Wochen- und Bauernmärkten Agrarpolitik Didaktische Grundsätze
Der Unterricht in Politischer Bildung darf sich nicht nur in formaler Wissensvermittlung erschöpfen. Besonderer Wert ist auf die Verwirklichung von Demokratie in alten Bereichen der Gemeinschaft zu legen, wobei das Verantwortungsbewußtsein der Schüler durch Möglichkeiten aktive Mitgestaltung gefördert werden sott. Durch lebensnahe, aktuelle Aufgabenstellungen und Beispiele - vor allem aus dem Gemeindebereich sollen den Schülern gesellschaftliche und politische Probleme nahegebracht werden. Sie sollen durch die Erarbeitung von Lösungsvorschlägen selbständig zur eigenen Meinungsbildung und -Formulierung finde), können. Durch Teilnahme an Veranstaltungen ist das Interesse an öffentlicher Tätigkeit zu fördern.
In Rechtskunde ist auf lebensnahe und verständliche Darbietung des Lehrstoffes besonders zu achten. Rechtsbeispiele aus dem täglichen Leben sind im Unterricht bevorzugt zu verwenden
Der Unterricht in Wirtschaftskunde ist durch Informationen von Massenmedien, einfache Wirtschaftsstatistiken etc. aktuell zu gestalten. Marktberichte und wirtschaftspolitische Veröffentlichungen sind einzubauen; die Schüler sind zu deren Verwendung anzuleiten.
Das Marktgeschehen ist aus der Sicht des Produzenten und Konsumenten zu behandeln. Der Besuch von Absatzveranstaltungen und die Besichtigung von Verwertungs- und Vermarktungseinrichtungen wird empfohlen.
Aus dem Gebiet Wirtschafts- und Marktkunde je Semester 1
Schularbeit.
Gesundheitslehre
Eildungs- und Lehraufgabe
Der Wert der Gesundheit und die Verantwortung, sich gesund zu erhalten, sind den Schülern nahezubringen; der hohe Anteil der eigenen Einflußnahme ist hervorzuheben.
Grundkenntnisse einer gesunden Lebensführung sind zu vermitteln. Lehrstoff Bau und Funktion der Organe und Systeme des menschlichen Körpers Gefährdung der Gesundheit:
Häufige Krankheiten Berufskrankheiten Maßbrauch von Sucht-, Genuß- und Heilmitteln
öffentliche und private Gesundheitspflege: Vorsorgemaßnahmen
Kranken-, Kur- und Heilanstalten
Erste Hilfe
Hausapotheke, Hauskrankenpflege
Grundzüge der Hygiene (mind. 25 UE)
Hygiene als ganzheitliche Krankheitsverhütung erkennen und praktisch
umsetzen lernen
Grundzüge der Vorsorge, Gesundheits- und Krankheitslehre (mind. 50 UE)
Vermittlung derartiger Grundkenntnisse mit dem Zweck, diagnostische und therapeutische Maßnahmen verstehen und Zusammenhänge zwischen Krankheit und umfassender Betreuung erkennen zu lernen Didaktische Grundsätze
Die Schüler sind zu einer wertorientierten Lebensführung anzuhalten. Der Unterricht ist nach den Erkenntnissen der Wissenschaft lebensnah zu gestalten.
Gelegentliche Besuche in Altenheimen und Pflegeanstalten tragen zur Vertiefung und zum besseren Verständnis bei.
Lebenskunde und Kinderpflege
Eildungs- und Lehraufgabe
Die Schüler sind zu einer bewußten und sinnvollen Lebensgestaltung anzuleiten. Die Bedeutung der Familie als kleinste soziale Einheit und Erziehungsgemeinschaft ist den Schülern besonders einzuprägen. Eine positive Einstellung zur Partnerschaft sowie das Verständnis für die Notwendigkeit einer sinnvollen Arbeitsteilung und Zusammenarbeit sind zu wecken und zu bestärken.
Der Wert der ständigen Weiterbildung ist bewußt zu machen, die Freude am Musischen zu fördern
Anleitungen für eine sinnvolle Freizeitgestaltung sind zu geben. Die Bedeutung der Kinderpflege und -erziehung als Voraussetzung für eine gesunde körperliche und geistige Entwicklung soll den Schülern bewußt gemacht werden
Lehrstoff Lebenskunde: Geschlechtserziehung a) Geistige und seelische Reifungsvorgänge in der Pubertät und Adoleszenz
Seite 373
Verantwortungsvoller Umgang mit der Sexualität (Empfängnisverhütung, Schwangerschaftsabbruch)
Sexuelle Abartigkeiten (Pornographie, Homosexualität -..)
Die Familie und ihre Funktion:
Voraussetzungen für die Familiengründung, Partnerwahl Familie als Erziehungsgemeinschaft Generationsprobleme - Umgang mit Konflikten
Die Gesellschaft- ihre Funktion und Aufgaben Brauchtumspflege Sekten Behinderte Ausländer
Kinderpflege: 1. Schwangerschaft und Geburt:
Befruchtung, Unfruchtbarkeit, Fehlgeburt Entwicklung des Kindes im Mutterleib Lebensweise der werdenden Muster Mutter-Kind-Paß, vorgeburtliche Untersuchungen
Geburt, Wochenbett Mutterschutzbestimmungen 2. Entwicklung, Ernährung, Pflege und Erziehung des Säuglings:
Natürliche und künstliche Ernährung - Ernährungsstörungen Lebensweise der stillenden Mutter
Pflegemaßnahmen beim Säugling (praktische Labungen) Unfallverhütung
Entwicklung, Pflege, Ernährung vom Säugling bis zum Schulkind:
Trotz-, Frage-, Kindergartenalter, Vorschule, Schuleintritt
Erziehung: Erziehungsmittel Erziehungshilfen
Konzentrationsübungen
Lernhilfen
Didaktische Grundsätze
Im Mittelpunkt des Lebenskundeunterrichtes steht die Festigung und Vertiefung einer lebensbestimmenden Wertordnung. Der Lehrstoff soll auf entsprechende Kenntnisse aus dem Gegenstand Lebenskunde aufgebaut und durch geeignete Unterrichtsmittel gestaltet werden. Aus dem Gebiet Kinderpflege je Semester i Schularbeit. Leibesübungen (einschließlich Musische Bildung)
Eildungs- und Lehraufgabe
Die Leibesübungen haben der physischen und psychischen Entwicklung der Schüler zu dienen. Die körperliche Leistungsfähigkeit ist zu trainieren. Freude und Interesse an sportlicher Betätigung sind zu wecken.
Der Unterricht in Leibesübungen soll Gemeinschaftssinn, Fairneß und Verantwortungsbewußtsein, Konzentration und Ausdauer fördern
Die Schüler sollen in diesem Gegenstand Freude und Interesse am Musischen gewinnen und zur sinnvollen Freizeitgestaltung angeregt werden. Sie sind zum kritischen und wertenden Sehen und Hören anzuleiten.
Lehrstoff Grundübungen: Bewegungsgymnastik verschiedener Art, Ausgleichsübungen zur Vorbeugung von Haltungsschäden (Seniorengymnastik), Bodenturnen (Übungen einfacher Art) Konditionsübungen Leichtathletik (Lauf-, Sprung-, Wurf- und Stoßdisziplinen)
Schwimmen: Erlernen mindestens einer Schwimmart, Verbesserung des Schwimmkönnens
Einfaches Rettungsschwimmen Wintersport:
mindestens einte Wintersportart Spiele und Kampfsport'
Lauf- und Ballspiele, Wettkämpfe
Richtige Atemtechnik
Einstimmige und mehrstimmige Lieder
Volkslieder und andere Lieder, die dem Jahreslauf und dem Fest- und Lebenskreis entsprechen
Religiöse Lieder
Musikalische Gestaltung von Feiern
Ausgewählte Beispiele des Musikschaffens verschiedener Zeitepochen Musik und Bewegung koordinieren - betreffen die körperlichen, geistigen und psychischen Fähigkeiten des (alten) Menschen, mit dem Ziel, diese möglichst lange zu erhalten oder zu verbessern Didaktische Grundsätze
Der Unterricht ist lebensnah, anschaulich und praxisbezogen zu gestalten. Die Vermittlung des gesamten Lehrstoffes hat sich nur auf Grundkenntnisse zu beschränken und soll stets in Kombination zum praktischen Unterricht stehen. Auf jede Möglichkeit der Arl3eitsvereinfachung und -erleichterung, aber auch auf die Unfallverhütung im Haushalt ist hinzuweisen.
Die Schüler sollen zu gediegener Tisch- und Wohnkultur erzogen und zur Wertschätzung eines gepflegten Heimes hingeführt werden. Lehrausgänge sollen den Unterricht ergänzen.
Je Semester 1 Schularbeit.
Feste und Feiern planen und organisieren - siehe p.U Hausarbeit
Didaktische Grundsätze
Die Turnübungen sollen einen Ausgleich zur einseitigen körperlichen Arbeit darstellen und Haltungsschäden vorbeugen helfen. Der Gesundheit und Sicherheit der Schüler ist größte Aufmerksamkeit zu widmen. Ordnung und Disziplin ist bei allen Übungen und Spielen zu halten.
Eine Unterrichtseinheit soll in Aufwärmen (Grundübungen), Leistungsübungen bzw. Kampfspiele und Ausklang (körperliche Beruhigung) gegliedert werden.
Zur Förderung des Gemeinschaftssinnes und des Leistungswillens sind Vergleichskämpfe durchzuführen.
Es ist danach zu trachten, daß jede aktive Betätigung Freude bereitet und gerne geschieht.
Musikalische turnerische Veranstaltungen wie Jazzgymnastik, Bewegung zur Musik, Tanz ... sollen dem Ansporn dienen sowie Können und Fertigkeiten aufzeigen.
Haushaltskunde und -führung
Bitdungs- und Lehraufgabe
Es sind jene Kenntnisse zu vermitteln und jene Fertigkeiten zu entwickeln, die zur Führung eines zweckmäßig eingerichteten Haushaltes und zur geschmackvollen Gestaltung eines behaglichen Wohnbereiches erforderlich sind. Erziehung zu wirtschaftlichem und umweltbewußtem Denken und Handeln im Haushalt.
Zusammenhänge zwischen den Einzelhaushalten und der Volkswirtschaft sowie mögliche Einkommenskombinationen im landwirtschaftlichen Haushalt sollen aufgezeigt werden.
Lehrstoff 1. Planen des bäuerlichen Wahnhauses:
Gesetzliche Bestimmungen für das Bauen Bauplan, Baubewilligung,
Baukosten Biologisches Bauen
Haus- und Hofformen Ortsbildgestaltung Grundsätze der Planung (Raumzuordnung im Haus und zu den einzelnen Himmelsrichtungen, Plansymbole)
Einrichten und Funktion der Räume und Wohnraumgestaltung:
Grundsätze zur Wohnraumgestaltung (Farben- und Formenlehre) Wohn- und Schlafräume
Kinder- und Jugendzimmer Sanitärräume
Neben- und Vorräume, Stiegen
Arbeitsräume im Bauernhaus (Küche, Vorrats- und Wirtschaftsraum, Hausarbeitsraum, Schmutzschleuse)
Auszugswohnung 3. Bauliche und technische Einrichtung des Hauses:
Kalt- und Warmwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Strom- und Gasinstallationen, Befeuchtung
Beheizung, Energieträger, Alternativenergien
Schott- und Wärmedämmung bei Boden, Wand und Decken 4.
Arbeitsplanung im Haushalt:
Schriftliche Aufzeichnungen Einkaufsplan
Zeitmanagement (Zeit- und Terminplanung mittels Kalender etc.) Zeit- und Wegestudien
Einkommenskombinationen im landwirtschaftlichen Haushalt: Urlaub am Bauernhof
Ferienwohnung Direktvermarktung
Ernährungslehm: und Küchenführung
Eildungs- und Lehraufgabe
Der Unterricht hat aktuelle Kenntnisse über Nährstoffe, Nahrungs- und Genußmittel zu vermitteln.
Die Schüler sollen die Bedeutung einer gesunden Ernährung erkennen und sie befähigen, Mahlzeiten nach ernährungsphysiologischen Gesichtspunkten zusammenzustellen.
Sie sind unter Hinweis auf Sie Wirtschaftlichkeit zu überlegtem Einkauf, Verarbeitung und Konservierung anzuleiten. Der Stellenwert heimischer Nahrungsmittel und die gesundheitliche Bedeutung se4bsterzeugter Produkte sind darzulegen.
Lehrstoff
Nahrungsmittelkunde Fette
Zucker, Honig, Süßstoffe Getränke und Genußmittel Teiglockerungs-, Würz-, Gelier- und Konservierungsmittel Lebensmittel-Zusatzstoffe
Ernährung: Energiebedarf Möglichkeiten einer sinnvollen Bedarfsdeckung Ernährungsfehler und deren Folgeerscheinungen 3.
Vorratswirtschaft:
Ursachen des Verderbens der Lebensmittel Lagern und Aufbewahren der Lebensmittel Konservierungsmethoden
Wirtschaftlichkeit der Konservierung 4. Kostformen:
Ernährung der verschiedenen Altersgruppen Alternative
Ernährungsformen
Überblick über Diätformen
Erstellung von Speiseplänen fi. Konsumentenschutz:
Lebensmittelgesetz und Kennzeichnungsverordnung
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht ist nach den Erkenntnissen der modernen Ernährungswissenschaft möglichst lebensnah zu gestalten. Fachexkursionen tragen zur Vertiefung und zum besseren Verständnis bei.
Die Verwendung von Anschauungsmaterial ist verstärkt wahrzunehmen.
Je Semester 1 Schularbeit.
Landwirtschaft und Ökologischer Gartenbau
Bildungs- und Lehraufgabe
Den Schülern sollen unter Berücksichtigung ökologischer und wirtschaftlicher Gesichtspunkte Grundkenntnisse in Pflanzenbau und Tierhaltung vermittelt werden.
Die Bedeutung einer nachhaltigen Bodenfruchtbarkeit ist besonders bewußt zu machen.
Eine Verbindung zwischen wirtschaftlicher, marktgerechter Erzeugung und einer artgerechten und umweltschonenden Tierhaltung ist herzustellen.
Die Markt- und Absatzlage und die regionalen Verhältnisse sind zu
berücksichtigen.
Lehrstoff
Blumen und Zierpflanzen (Zimmerblumen, Fenster- und Balkonblumen, Einjahresblumen, Stauden ...)
Grundsätze des biologischen Landbaues Pflanzenbau:
Getreidebau Hackfruchtbau ÖI- und Eiweißfrüchte
Feldfutterbau und Grünland Futterkonservierung Sonderkulturen
Tierhaltung: Rinderhaltung Milchgewinnung und Milchbehandlung Schweinehaltung Geflügelhaltung Haltung sonstiger landwirtschaftlicher Nutztiere
Tiergesundheit Vermarktung und Verwertung
Neue Haltungs- und Vermarktungsformen
Überlegungen zur Betriebsvereinfachung für Nebenerwerbsbetriebe
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht ist unbedingt praxisnah zu gestalten Lehrausgänge, Exkursionen und Kurse sollen den Unterricht ergänzen. Auf Unfallverhütungsmaßnahmen ist hinzuweisen. Der Unterricht soll an die Erfahrungen und Kenntnisse der Schüler anknüpfen. Anatomie und Physiologie sind nur in dem Maße zu vermitteln, als sie zum Verständnis der wichtigsten Lebensvorgänge und Erhaltung der Tiergesundheit notwendig sind.
Je Semester 1 Schularbeit
Betriebswirtschaft und Buchführung
Eildungs- und Lehraufgabe
Die Schüler sollen betriebswirtschaftliche Mechanismen kennenlernen, betriebswirtschaftliche Vorgänge begreifen und so ein starkes betriebswirtschaftliches Denken und Handeln entwickeln können. Sie sind zu befähigen, das Gelernte in die Praxis umzusetzen, damit sie selbständig einen landwirtschaftlichen Betrieb führen können. Die Buchhaltung als Grundlage des wirtschaftlichen Rechnungswesens erkennen, begreifen und anwenden können.
Über diese Grundkenntnisse hinaus sollen die Schüler die Zusammenhänge zwischen Betrieb - Markt, sowie Betrieb und Haushalt als auch Betrieb und Volkswirtschaft abschätzen lernen. Mit Hilfe betriebswirtschaftlicher Kenntnisse und dem Können der praktischen Durchführung der doppelten Buchhaltung sollen die Schüler zu wirtschaftlichem Denken und verantwortungsbewuf5tem Handeln befähigt werden.
Lehrstoff Betriebswirtschaft: t Leistungen und Kosten der Produktion:
Betriebszweige, Produktionsfaktoren Leistungen
Kostenarten - Kostenverhalten Gesetz der fallenden Fixkosten
Gesetz vom abnehmenden Ertragszuwachs
Arbeitszeitbedarf - Vorteile des Maschineneinsatzes -
Maschinenkosten
Produktionskostenrechnung Deckungsbeitragsrechnung 2.
Arbeitswirtschaft:
Arbeitskräftebesatz - Jahresarbeitskapazität Arbeitsleistung (körperl. und geistige) Arbeitsaufwand - Arbeitsvoranschlag
Ökonomie und Ökologie der Produktion: Folgen der Ertragsmaximierung Ökonomische - Ökologische Ziele
EU - Rahmenbedingungen 4. Betriebsführung
Der Familienbetrieb
Der Mensch in Beziehung zu Umwelt; die Stellung der Frau im Betrieb Marketing mit Direktvermarktung und bäuerliche Gästebeherbergung 5.
Investitionen und Finanzierung:
Einkommenssituation in der Landwirtschaft Kosten einer Investition
Kosten einer Finanzierung
Die Finanzierung mit Fremdkapital
Abgaben, Steuern und Gebühren
B. Sozialversicherung, Sachversicherungen
Buchführung: 1. Die Joppelte Buchführung in der Landwirtschaft:
Bücher und Vorgänge
Inventur und Bilanz Erträge und Aufwände
Kontenlehre (Kontenplan, Bestandskonten, Erfolgskonten, Privatkonto, Kapitalkonto, Eröffnungskonto, Abschlußkanten)
Buchung einfacher und schwieriger Geschäftsfälle
Buchung komplexer Geschäftsfälle (z.B. Ackergrünlandbetrieb) mit
Abschlußbuchungen
Die Erfolgsgleichung Die Bestandsgleichung
Interpretation und Auswertung der doppelten Buchführung:
Gewinn/Verlustrechnung
Vermögensentwicklung Unternehmergewinn Reinertrag
Ertragswert Flächenproduktivität Arbeitsproduktivität 3 Betriebskontrolle und Kennzahlenvergleiche 4 Die doppelte Buchhaltung (allgemein):
Aufbau des österreichischen Einheitskontenrahmens Kontenlehre Warenverrechnung Anlageabschreibung Umsatzsteuer und ihre Verbuchung Verbuchung einfacher Geschäftsfälle unter Berücksichtigung der Mehrwertsteuer
Verbuchung besonderer Geschäftsfälle (Skonto, Rabatt, Stornierungen) Um- und Nachbuchungen Abschlußbuchungen Neben- und Hilfsaufzeichnungen (Kassabuch. Wareneingangsbuch)
Anmerkung: Der EDV-Einsatz in der Buchführung wird in den EDV-Unterricht verlagert.
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht ist Betriebswirtschaft und Buchführung ist auf die vorhandenen Grundkenntnisse aus den hauswirtschaftlichen, landwirtschaftlichen und allg. Fächern (z.B. Wirtschaftskunde, Mathematik, EDV) aufzubauen. Anhand von praktischen Beispielen und Kalkulationen ist das Verständnis für diesen Gegenstand zu erleichtern. Betriebsbesichtigungen, Arbeiten mit der Ackerschlagkartei sollen die Anschaulichkeit und Praxisnähe unterstützen.
Je Semester 1 Schularbeit.
Lebende Fremdsprache Englisch
8ildungs- und Lehraufgabe
Das Ziel des Englischunterrichtes an den landwirtschaftlichen Fachschulen liegt darin, die Schüler zu befähigen, sich der Fremdsprache im Rahmen beruflicher und außerberuflicher Rollen so zu bedienen, daß sie sich mit englischsprechenden Personen verständigen können.
In erster Linie soll die Fremdsprache als Kommunikationsmittel dienen. Von den 4 Fertigkeiten (Hören, Sprechen, Lasen, Schreiben) soll vor allem das Hören und Sprechen schwerpunktmäßig behandelt werden.
Lehrstoff Themenbereiche: Everyday English
Berufswelt: versch. Berufe, Berufsgruppen Fachspezifisches Englisch
(Aneignen von Fachvokabular)
Grammatik: Wiederholung der Grundgrammatik (soll in die laufende Arbeit integriert werden)
Passive voice
Didaktische Grundsätze
Ziel des Englischunterrichtes ist es, ausgehend von den Vorkenntnissen der Schüler, eine gemeinsame Grundlage zu schaffen.
Von Beginn an ist der Gebrauch des Englischen als Unterrichtssprache anzustreben
Dem anschaulichen Unterricht kommt in allen Phasen des Spracherwerbs größte Bedeutung zu.
Bei der Behandlung der Themen sind nach Möglichkeit Querverbindungen zu anderen Gegenständen herzustellen. Es besteht die Möglichkeit, umfangreichere Themengebiete in Form von Projekten zu erarbeiten.
Grundsätzlich ist das Erreichen von gröt3tmöglicher Sprachrichtigkeit anzustreben.
Je Semester 1 Schularbeit.
Alterspsychiatrie - mind. 1O UE:
Grundlegende Einführung in die Neurologie, Psychiatrie und Psychosomatik
` Die Lebenswelt der Verwirrten
Didaktische Grundsätze
In der Gerontologie allgemein und der Gerontopsychiatrie im Speziellen ist besondere Sorge dafür zu tragen, die Jugendlichen nicht zu überfordern und sie sehr behutsam an die Problematik heranzuführen. Es ist bei ihren persönlichen Erfahrungen im Umgang mit alten Menschen anzusetzen, sie sollen bei diesen persönlichen Grunderfahrungen gleichsam abgeholt und in altersentsprechender Art zu einer allgemeineren Gesamtschau der Thematik hingeführt werden. Grundzüge der Kommunikation
Bitdungs- und Lehraufgabe
Die Schüler sollen allgemeine Regeln, Mechanismen und Wechselwirkungen der menschlichen Kommunikation 3cennenlernen und anhand dieser Informationen ihr eigenes Gesprächsverhalten in bestimmten Situationen reflektieren und verbessern. Besonders ihre Fähigkeit, Kommunikationsblockaden zu erkennen und durch hilfreiche Ich-Botschaften zu entspannen, soll gefördert werden. Die Bereitschaft und die Fähigkeit zu aktivem Zuhören soll geweckt bzw. geschult werden
Lehrstoff Grundzüge der Kommunikation - mind. 35 UE: " Grundlagen des Gesprächsverhaltens
` Kennenlernen grundsätzlicher Kommunikationsformen Reflexion
eigenen Gesprächsverhaltens
Didaktische Grundsäfte
Der Inhalt ist altersgemäß aufzubereiten. Praktische Beispiele, die bei der Erlebniswelt der Jugendlichen ansetzen, sind, wo immer dies möglich ist, anzuführen und zur Verdeutlichung der Thematik einzusetzen Der Bezug zur Erwachsenenwelt und insbesondere zur Welt der älteren Generation darf dadurch aber nicht verloren gehen. um einer "Kopflastigkeit" und "Vertheoretisierung" des Gegenstandes vorzubeugen, ist großes Gewicht auf die praktische Anwendung und Erfahrung der zu vermittelnden Inhalte in - dem Alter der Schüler angemessenen - Übungen und "Spielen" zu legen.
Der Gegenstand wird nicht benotet. Eine Bescheinigung über die regelmäßige Teilnahme am Unterricht ist auszustellen. (Maximal 10 Einheiten dürfen versäumt werden.)
Gerontologie
Bitdungs- und Lehraufgabe
Die Schüler sotten über ein ausreichendes psychologisches und soziologisches Grundlagenwissen verfügen, das sie dazu befähigt, die psychologischen und soziologischen Wurzeln spezieller Verhaltensweisen älterer Menschen zu erkennen, um darauf angemessen und hilfreich reagieren zu können. Sie sollen über Informationen zum Krankheitsbild der Verwirrtheit und den persönlichen Umgang mit betroffenen Patienten verfügen, um auf eine Konfrontation mit dieser Problematik im Berufsleben vorbereitet zu sein.
Neben Problemen und Schwierigkeiten, die mit dem Alterungsprozel3 und der Betreuung älterer Menschen zusammenhängen, ist unbedingt auch eine positive Sicht der Chancen und Möglichkeiten des Alters - sowohl für Betroffene als auch für Betreuende - zu vermitteln.
Lehrstoff 1. Alterspsychologie - mind. 30 UE:
" Grundzüge der Persönlichkeits-, Entwicklungs- und Lernpsychologie " Altern als Teil der menschlichen Entwicklung
` Reaktionen alter Menschen auf Veränderungen ihrer Umwelt und ihrer Leistungsfähigkeit
Alterssoziologie - mied. 20 UE:
' Soziologisches Grundwissen Wesentliche Aspekte des Alterns Rolle und Position des alten Menschen im gesellschaftlichen Zusammenhang
` Lebensbedingungen alter Menschen in ihrer Umwelt ` Einrichtungen
der Altenbetreuung
Grundzüge der Krankenbetreuung
Grundzüge der Krankenbetreuung; Grund- und Altenpflege; (mind. 40 UE) Vermittlung von Grundkenntnissen und entsprechenden Fertigkeiten der Betreuung und Pflege im Hinblick auf die Erfordernisse einer ganzheitlichen Altenbetreuung Die Teilnehmer sollten lernen, alte Menschen zu beobachten, insbesondere auf deren körperliche und seelische Veränderungen aufmerksam werden und entsprechend zu reagieren. Sie sind anzuleiten, die Beobachtungen präzise zu beschreiben und an die zuständigen Stellen weiterzuleiten. Unterricht wird von Diplomkrankenschwestern mit Lehrbefähigung übernommen.
Vermittlung einschlägiger Grundkenntnisse und Hiffe3eistungen durch Kurse in Erste Hilfe - 15 U~ ) Hilfe für den Helfer = 12 UE ) Krankenhilfe - 16 UE ) von Gastlehrern übernommen Altenhilfe - 16 UE)
Praktischer Unterricht Haushaltsführung und Werken
Bildungs- und Lehraufgabe
Bei der Durchführung der praktischen Arbeiten sind die Schüler zu Selbstverantwortung, Genauigkeit und Umweltbewußtsein zu erziehen sowie zu einer wirtschaftlichen und unfallfreien Arbeitsweise anzuleiten. Sie sollen die zu erlernenden Fertigtkeiten und Arbeiten selbständig planen und durchführen können. Das theoretisch erarbeitete Wissen ist praktisch umzusetzen.
Lehrstoff Haushaltsführung und Werken
Pflege und Reinigungsarbeiten im Haus, Umweltschutzmaßnahmen Pflege
von Wäsche und Bekleidung
Pflege der Tischkultur, Herstellen von Tischschmuck, Tisch decken und Servieren
Gestaltungsarbeiten Einsatz und Pflege von Haushaltsgeräten und - maschinen Planzeichnen
Werken (Arbeiten aus verschiedenen Materialien mit versch. Techniken) Webarbeiten
Topf-, Zimmer-, Balkonpflanzen, Blumenschmuck im und um das Haus Didaktische Grundsätze
Der Unterricht hat an die vorhandenen Kenntnisse anzuknüpfen und diese zu vertiefen.
Arbeitsvereinfachungen und Arbeitserleichterungen sind durch den Einsatz von arbeits- und kraftsparenden Verfahren und Geräten besondere Beachtung zu schenken.
Auf Unfallgefahren und deren Verhütung ist stets hinzuweisen Umweltfreundliche und ungefährliche hilfsmittel und Arbeitsmethoden sind anzuwenden.
Praktischer Unterricht Kochen und Küchenführung
Bitdungs- und Lehraufgabe
Bei der Durchführung der praktischen Arbeiten sind die Schüler zu Gewissenhaftigkeit, Sorgfalt und Genauigkeit zu erziehen sowie zu einer wirtschaftlichen und unfallfreien Arbeitsweise anzuleiten. Sie sollen die zu erlernenden Fertigkeiten und Arbeiten selbständig planen und durchführen können. Das theoretisch erarbeitete Wissen ist praktisch umzusetzen.
LEHRPLAN DER FACHSCHULE, FACHRICHTUNG PFERDEWIRTSCHAFT
Lehrstoff Erweiterung der Grundrezepte Erweiterung Kalte Küche Feine
Küche
Internationale Küche Vollwertgerichte Großküchenpraxis Brot backen Konservierung von Obst, Gemüse und Fleisch
Aufarbeitung von Schlachtkörpern und Verarbeitung aller anfallenden
Produkte
Herstellen von Fleischspezialitäten Milchverarbeitung Kostformen und Gerichte für Alte und Kranke
Praktischer Unterricht Textilverarbeitung
Pflichtgegenstand: Lehrstoff
Hose, moderne Kleidung, Handarbeitswerkstücke nach Wahl
Freigegenstand: Lehrstoff Tracht oder elegante Kleidung oder Kostüm Medizinisch-pflegerischer Bereich
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Schüler sollen in praktischer Tätigkeit verschiedene soziale Berufsbilder kennenlernen. Dazu zählen in erster Linie Einrichtungen der ambulanten, mobilen und stationären Altenbetreuung, aber auch allgemeine Bereiche der Krankenpflege, Einrichtungen der Lebenshilfe, Sozialhilfeverbände, Pensionistenvereine u.ä. sotten in der Ausbildung kennengelernt werden.
Lehrstoff ` Sammeln praktischer Erfahrungen in Einrichtungen der Alten- und Krankenbetreuung
" Einüben des Umgangs mit einzelnen alten und gebrechlichen Menschen Didaktische Grundsätze
Die praktischen Aktivitäten sind durch Exkursionen und Einführungsgespräche vorzubereiten. Die Schüler sollen zu Selbständigkeit und Selbsttätigkeit angehalten, dürfen aber keinesfalls durch die Konfrontation mit extrem belastenden Situationen und Krankheitsbildern überfordert werden. Zur Reflexion und späteren unbedingt erforderlichen Aufarbeitung im Unterricht sind die Schüler zur konsequenten Führung eines Praxistagebuches anzuhalten.
Das Praktikum ist am besten in 2er-Gruppen zu organisieren, die Aufgaben und Tätigkeiten sind klar zu formulieren und in Vorbereitungsphasen zu besprechen.
Beim Praktikum in Altersheimen ist es sinnvoll, wenn sich jedes Praktikanten-Paar 1 oder 2 Heiminsassen zur besonderen Betreuung auswählt, um hier in kleinem Rahmen ein Vertrauensverhältnis aufbauen und den Umgang mit älteren, gebrechlichen Personen einüben zu können. Weiters soll jedes Praktikanten-Paar dazu angehalten werden, mindestens eine freizeitpädagogische Aktion für die Bewohner(innen) eines Heimes anzubieten und durchzuführen.
Anlage B8
Stundentafel (Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände
Wochenstundenzahl~
Unterrichtsgegenstände Schulstufe
(Pflichtgegenstände) -
e
g 1. 2. 3. 4.
g
Religion - 2 2 1
~
Deutsch 2 1 1 - 2 1 1 - 2
Leb. Fremdsprache 2 1 1
_ 2 i 0
Mathematik
Pol. Bildung u. Heimatkunde 2 1 1
Rechtskunde - - 2 I
Lebensk. u. Gesundheitslehre ~1_-2 -- 0
Maschinschreiben 1 0 - 1 - -
Leibesübungen 2 -
Musische Bildung 1 1 1
Pflanzenbau u. Weidew. 3 2 1
Waldwirtschaft 1 - ` I
Obstbau 1 - Praxis-
~
Pferde- u. All . Tierhaltung " 3 3 stufe 1 I
Landtechnik u. Baukunde 3 2 1
Veterinär-. u. Exterieurlehre - 1 1
Wahlpflicht- Klasse L - ~0 2
fach Klasse A - 2 2
Reittheorie
Fahrtheorie - 1 1
Betriebswirtsch.8uchführun 1 2 3
Wirtschafts- u. Marktkunde 1 1 1
EDV * ~ 1 1 - 2 1 0 - 1 -
Informatik
_ 1 0 - 1 - 1 0 - 1 i
Aktuelle Fachgebiete""
Schulautonome Stunden - 5 8
Landwirtschaft
Prakt. Reiten 8 11 11
Unter- Gespannfahren
richt*) Veterinärkunde
Pferdehaltung
Zusammen 38 38 38
') Unterricht in Schülergruppen
") Unterricht in 2 Schülergruppen möglich
"*) Alle Klassen einer Schule sind zusammenzufassen
Freigegenstände 3
Lebende Fremdsprache - 1 1
Informatik EDV * - 1 1
Chorgesang Spielmusik"' 1 1 1
Erste-Hilfe-Kurs in Blockform: 8 Doppelstunden in der 2. Schulstufe
Hauswirtschaft: Kurs in Blockform in dar 2. und 4. Schulstufe Vorträge zu ausgewählten Fachgebieten ab der 2. Schulstute Spezialkurse während der Praxisstufe und in der 4. Schulstufe
Deutsch
Bitdungs- und Lehraufgabe
Die Schüler sollen befähigt werden, sich in Wort und Schrift klar und richtig auszudrücken. Sie sollen in der Lage sein, aus Gehörtem, Gesehenem und Gelesenem das Wesentliche zu verstehen und festzuhalten, wiederzugeben und dazu sachlich Stellung zu nehmen. Gute Ausdrucksweise und sicheres Auftreten sind bei Rede und Diskussion zu schulen. Das Erzählen ist zu üben.
Es ist der im Berufsleben gebräuchliche Schriftverkehr zu vermitteln. Das Interesse am Lesen als Möglichkeit persönlicher und beruflicher Weiterbildung ist zu fördern. Die Schüler sind mit den geistigen Strömungen in der Literatur sowie mit der Körpersprache als Ausdrucksmittel zu konfrontieren.
Lehrstoff 1. Schulstufe
Kapitel 1,2,3 (teilweise), 4 (teilweise), 5 (teilweise), 6 (a,h) schiedener Nachschlagewerke ist zu üben. Die Schüler sind zur Benützung von Büchereien zum Aufbau eines eigenen Buchbestandes anzuleiten. Dor besondere Wert des Buches und der Fachzeitschrift als Informations- und Bildungsquelle ist hervorzuheben. Bei der Übung des 5chriftvericehrs sind aktuelle Beispiele und Vordrucke heranzuziehen.
Je Semester 2 Schularbeiten.
Lebende Fremdsprache (Englisch]
Kapitel 3 (teilweise), 4 (teilweise), 5 (teilweise), 6 (c,d,e)
Kapitel 3 (teilweise), 5 (teilweise), 6 (f-j) 1. Rechtschreiben:
Kurze Wiederholung der wichtigsten Rechtschreibregeln und Übung derselben
Kurze Wiederholung des Wortlehre und der Satzlehre mit entsprechenden Labungen
Sprecherziehung: Sprechhilfen, Sprechtechnik
Gesprächsarten und -Praktiken (Partnergespräche, Interview, Diskussion, Debatte, Rollenspiel)
Redeübungen (Bericht, Referat), Vortrag; Versammlungs- und Diskussionsleitung
Telefongespräch, Vorstellungsgespräch 4 Aufsatz:
Nacherzählung, Inhaltsangabe, Beschreibung u.a. 5. Lesen, Literatur:
Einführung in die Literaturkunde Anleitung zum kritischen Lesen Leseübungen, Lesen mit verteilten Rollen
Vorbereitung zur inhaltlichen und geistigen Aufschließung von ausgewählten Theaterstücken, Hörfunk- und Fernsehsendungen Öffentliche Bücherei, Hausbücherei
Verwendung von Nachschlagewerken 6. Schriftverkehr:
Formelle und inhaltliche Gestaltung von Schriftstücken b) Der private Schriftverkehr:
Postkarte* Brief, Briefumschlag, Telegramm, Expreß- und Einschreibsendungen, Flugpost
Stellenbewerbung, Lebenslauf Zeitungsbericht, Leserbrief, Anzeigen
Der geschäftliche Schriftverkehr: Geschäftsbrief Ausschreibung, Angebot, Annonce Bestellung und Abbestellung, Mahnschreiben Lieferschein, Gegenschein, Frachtbrief, Rechnung etc.
Barzahlung, Zahlung durch Post, durch Geld- und Kreditinstitute, Zahlung mittels Scheck und Wechsel
Der berufsbezogene 5chriftvericehr:
Schriftverkehr mit Ämtern, Behörden und Versicherungen Ausbildungs- und Dienstzeugnisse, Arbeits- und Dienstzeitbestätigungen
Schriftverkehr in Rechtsangelegenheiten:
Lehr- und Dienstvertrag, Kredite, Darlehen, Bürgschaft, Vollmacht, Kaufvertrag, Pachtvertrag, Testament
Schriftverkehr in Vereinen und Organisationen: Einladung, Tagesordnung, Protokollführung etc. h) Erinnerungshilfen:
Terminkalender, Notizen, Tagebuch
Ablage des Schriftgutes, Aufbewahrung der Dokumente, Abschrift und Beglaubigung
Didaktische Grundsätze
Auf richtiges Sprechen, Schreiben und Lesen ist in allen Unterrichtsgegenständen zu achten. Die Schüler sind vor allem zum Sprechen in ganzen Sätzen aufzufordern. Wertvolles aus den Medien soll in den Unterricht einbezogen werden. Der Unterricht soll sich nach Möglichkeit an den Begebenheiten des ländlichen Lebens und des zukünftigen 8erufes orientieren. Besonderes Augenmerk ist der Selbständigkeit der Schüler in allen schriftlichen Arbeiten zuzuwenden. Die Handhabung der Bildungs- und Lehraufgabe
Das Ziel des Englischunterrichtes an den landwirtschaftlichen Fachschulen Siegt darin, die Schüler zu befähigen, sich der Fremdsprache im Rahmen beruflicher und außerberuflicher Rollen so zu bedienen, daß sie sich mit englischsprechenden Personen verständigen können.
In erster Linie soll die Fremdsprache als Kommunikationsmittel dienen. Von den 4 Fertigkeiten (Hören, Sprechen, Lesen, Schreiben) soll vor allem das Hören und Sprechen schwerpunktmäßig behandelt werden.
Lehrstoff 1. Schulstufe
Themenbereiche: "Everyday English" (Angaben zur eigenen Person,
Situationen des Alltags Tourist im Ausland: Bahnhof, Flughafen, Restaurant, Hotel, Kaufhaus, Krankenhaus, Arzt, Telefonieren, Transportmittel ...)
Erweiterung des Erfahrungshorizontes durch das Kennenlernen der englischsprachigen Länder und durch die Auseinandersetzung mit ihrer
Kultur
Grammatik: Zusammenfassung und Wiederholung der Möglichkeiten Gegenwärtigkeiten, Vergangenheit und Zukünftigkeiten auszudrücken. Bildung der Frage Fürwörter *Satzbau
Themenbereiche: "Everyday English"
Berufswelt: verschiedene Berufe, Berufsgruppen Fachspezifisches Englisch (Aneignen von Fachvokabular)
Grammatik: Wiederholung der Grundgrammatik (soll in die laufende Arbeit integriert werden)
"Passive voice"
"Everyday English" Fachspezifische Themenkreise Wiederholung der Grundgrammatik
Didaktische Grundsätze
Ziel des Englischunterrichtes ist es, ausgehend von den Vorkenntnissen der Schüler, eine gemeinsame Grundlage zu schaffen. Von Beginn an ist der Gebrauch des Englischen als Unterrichtssprache anzustreben.
Dem anschaulicher) Unterricht kommt in allen Phasen des Spracherwerbs größte Bedeutung zu (audio-visuelle Medien, Rollenspiele, Lieder, Referate, Diskussionen, Brief ...). Spiele sind wirkungsvolle Motivationsträger. Sie ermöglichen es dem Lehrer, sehr viel Abwechslung in das Unterrichtsgeschehen zu bringen. Bei der Behandlung der Themen sind nach Möglichkeit Querverbindungen zu anderen Gegenständen herzustellen. Es besteht die Möglichkeit, umfangreichere Themengebiete in Form von Projekten zu erarbeiten. Die einzelnen Themenbereiche sind nicht notwendigerweise getrennt voneinander zu behandeln. Auch können die Intensität ihrer Behandlung und die Schwerpunktsetzung je nach Klasse und Gegebenheit variieren. Grundsätzlich ist das Erreichen von größtmöglicher Sprachrichtigkeit anzustreben.
Dem Schüler soll die Gelegenheit gegeben werden, im freien Gebrauch das bisher Gelernte zu erproben.
Bei der Wortschatzarbeit im Unterricht soll das Vokabular so angeordnet werden, daß begriffliche Zusammenhänge entstehen.
Voraussetzung
dafür ist gründliches Einüben, ständiges Wiederholen und häufiges Anwenden des Wortmaterials.
Obwohl in der 2. und 4. Schulstufe fachspezifisches Englisch behandelt werden soll, darf die Vermittlung des "Everyday English" nicht vernachlässigt werden.
Je Semester 1 Schularbeit (bei 2 Stunden/Woche 2 Schularbeiten).
Mathematik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Unterricht in Mathematik soll die Schüler befähigen, die in den Fachgegenständen und im Berufsleben anfallenden rechnerischen Probleme zu erfassen und zu lösen. Die Sicherheit in der Beherrschung des mündlichen und schriftlichen Rechnens als Grundlage für das Fachrechnen ist zu verbessern. Das Vorstellungsvermögen in der ebenen und räumlichen Geometrie ist zu vertiefen und zu festigen. Auf die Erziehung zu genauer und sorgfältiger Arbeit ist Wert zu legen. Die Schüler sollen einfache Vermessungen durchführen, Flächen berechnen und maßstabgerecht darstellen können. Lehrstoff 1. und 2. Schulstufe
Sachbezogene Vertiefung und Festigung der grundlegenden Rechenkenntnisse mit ganzen Zahlen, Dezimalzahlen und Bruchzahlen Gebräuchliche Maße und Gewichte und ihre gegenseitige Umwandlung Verhältnisse, Teilungsrechnungen, Mischungsrechnungen, Verhältnisgleichungen, Schlußrechnungen, Prozentrechnungen, Zins- und Zinseszinsrechnungen, Kreditkostenberechnungen Pythagoräischer Lehrsatz, Flächen- und Raumberechnungen
Feldmessen (Flächen, Neigungen) mit einfachen Hilfsmitteln, Maßsta b
Rechnen mit technischen Hilfsmitteln
Landwirtschaftliches Fachrechnen unter Hinweis auf die jeweiligen
Fachgegenstände
Didaktische Grundsätze
Die Aufgaben sind aus der Berufs- und Lebenswelt des Schülers zu
wählen.
Das Kopfrechnen ist durch häufiges Schätzen der Rechenergebnisse zu fördern. Die Handhabung von Tabellen, Statistiken, Faustzahlenbüchern sowie angepaßter technischer hilfsmittel und Rechenvorteile ist zu üben und anzuwenden. Das Feldmessen hat sich auf in der Praxis verwertbare Verfahren zu beschränken, wobei auch Übungen im freien Gelände in den Unterricht einzubauen sind. Detaillierte fachliche Rechenaufgaben sind in den einzelnen Unterrichtsgegenständen zu behandeln.
Je Semester 2 Schularbeiten.
Politische Bildung und Heimatkunde
13ildungs- und Lehraufgabe
Die Wissensvermittlung in Politischer Bildung hat das Ziel, dem Jugendlichen die Fundamente eines demokratischen Staates, dessen Spielregeln und Funktionsweisen im politischen Alltag darzulegen. Die Schüler sollen Einblick in die historische Entwicklung und die gegenwärtige Situation Österreichs erhalten. Die Chancen, welche eine kooperative Zusammenarbeit demokratischer Staaten hinsichtlich Friedenssicherung, Völkerverständigung und wirtschaftlicher Entwicklung bietet, sind an Beispielen aufzuzeigen. Der Wert demokratischer Lebens- und Staatsformen ist zu verdeutlichen. Große Bedeutung kommt der Bildung eines kritischen Urteilsvermögens und der Erziehung zur aktiven Mitgestaltung und Mitverantwortung im öffentlichen Leben zu.
In der Agrarpolitik sind vor allem die gesamtwirtschaftlichen Verflechtungen verständlich zu machen, wobei die Bedeutung der Landwirtschaft für die Gesellschaft bewußtzumachen ist. Der Unterricht in Berufskunde soll den Schülern die österr. Bauerngeschichte und ihre Auswirkungen verständlich machen und einen Beitrag zur Stärkung des bäuerlichen Standesbewußtseins leisten. Die wirtschaftlichen, sozialen, politischen und religiösen Verhältnisse und Zusammenhänge in den einzelnen Zeitepochen sind herauszuarbeiten und deren Auswirkungen auf das heutige Selbstverständnis der österr. Bauern aufzuzeigen.
Lehrstoff 1. Schulstufe
Der Mensch in der Gemeinschaft
Familie, Ausbildungsmöglichkeiten und -Wege in der Landwirtschaft 2. Der Staat
Begriffe, Aufgaben und Bauelemente des Staates, Rechte u. Pflichten der Staatsbürger, Möglichkeiten zur Mitarbeit in öffentlichen
Gemeinschaften
Staats- und Regierungsfom3en
Die österreichische Bundesverfassung
Demokratisches, bundesstaatliches und rechtsstaatliches Prinzip, Kompetenzverteilung zwischen Bund u. Länder, Umfassende Landesverteidigung
4 Bund und Land:
Gesetzgebung: Nationalrat, Bundesrat, tandtag; Entstehung von
Bundes- und Landesgesetzen
Vollziehung: Bundespräsident, Bundesregierung, Landeshauptmann,
Landesregierung, Bundes- und Landesbehörden
fi. Die Gemeinde
Gemeindeorgane (Gemeinderat, Gemeindevorstand, Bürgermeister)
Eigener und übertragener Wirkungsbereich
Gemeindehaushalt 6. Die bäuerliche Entwicklung von den Anfängen bis zur Neuzeit Seßhaftwerdung
Römerzeit Entstehung des Feudalsystems, Dreifelderwirtschaft
Entwicklung der wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bauern bis zur Bauernbefreiung
Die o.ö. Bauernkriege
Maria Theresia und Joseph II. Revolution und BauernbefreiungMaria Theresia und Joseph römisch II. Revolution und Bauernbefreiung
Die Auswirkungen der industrialisierung auf die Landwirtschaft
Der 1. Weltkrieg und die Zwischenkriegszeit: wirtschaftliche und soziale Veränderung im Bauernstand durch den 1. Weltkrieg t0. Die wirtschaftliche, politische und soziale 5itu~ation der Bauern in der N S-Zeit
Die bäuerliche Lebensweise einst und jetzt Flurformen, Haus- und Hofformen Brauchtum im Jahresablauf Ahnenforschung und Hofchronik Bäuerliche Kultur
Kontrollorgane der Gesetzgebung und Verwaltung:
Rechnungshof, Verwaltungsgerichtshof, Verfassungsgerichtshof, Volksanwaltschaft
Geschichtliche Entwicklung des Bauernstandes Bäuerliche Lebensweise
Bäuerliche Genossenschaften Bäuerliche Interessensvertretung Mitarbeit in bäuerlichen Organisationen Sozialpartnerschaft
Organe, Arbeitsweise und Entscheidungsfindung Europäische Sicherheitssysteme
Die sozialen, politischen und wirtschaftlichen Entwicklungen im Bauernstand nach dem 2. Weltkrieg bis zur Gegenwart
Standes- und Interessensvertretung in der Landwirtschaft, Berufsaus- und Weiterbildung, Einrichtungen der Erwachsenenbildung
Schulstufe ' 1. Die Bedeutung der Politik Staats- und Parteipolitik Der Bauer in der Politik Agrarpolitik - Bauernpolitik
Die österreichischen politischen Parteien, Vereine u. Gesellschaften 3. Weltanschauungen, politische Ideologien Christliche Soziallehre, Sozialismus, Materialismus, Liberalismus, Kommunismus, Nationalismus
Politische Phänomene, Gefahren, Zeitströmungen und Persönlichkeiten
Aktuelle wirtschaftliche, politische und soziale Probleme in der Landwirtschaft
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht darf sich nicht nur in formaler Wissensvermittlung erschöpfen. Besonderer Wert ist auf die Verwirklichung von Demokratie in allen Bereichen der Gemeinschaft zu legen, wobei das Verantwortungsbewußtsein der Schüler durch Möglichkeiten aktiver Mitgestaltung gefordert werden soll. Durch lebensnahe aktuelle Aufgabenstellungen und Beispiele - vor allem aus der Gemeinde- und Agrarpolitik - sollen den Schülern gesellschaftliche und politische Probleme nahegebracht werden. Sie sollen durch die Erarbeitung von Lösungsvorschlägen selbständig zur eigenen Meinungsbildung und - formulierung finden können. Durch Teilnahme an Veranstaltungen ist das Interesse an öffentlicher Tätigkeit zu fördern. Anhand aktueller Tagesereignisse ist die kritische Auseinandersetzung mit politischen Fragen und das vorurteilsfreie Denken zu üben. Es sind Hilfsmittel zur Veranschaulichung und Ergänzung des Unterrichtes, wie zeitgeschichtliche Dokumentationen, Massenmedien, Publikationen etc. zu verwenden.
Ausgehend vom derzeitigen Selbstbild der österr. Bauern soll das geschichtliche Interesse der Schüler geweckt und das bäuerliche Selbstwertgefühl gestärkt werden. Durch das Anlegen einer Hofchronik sollen die Schüler sich selber als Bestandteil der Geschichte erleben. Durch außerschulische Aktivitäten soll ein Beitrag zur Erhaltung bäuerlicher Kultur geleistet werden.
Rechtskunde
Lebenskunde und Gesundheitslehre
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Schüler sind zu einer bewußten und sinnvollen Lebensgestaltung anzuleiten. Im Mittelpunkt des Lebenskundeunterrichtes steht die Festigung und Vertiefung einer lebensbestimmenden Wertordnung. Die Bedeutung der Familie als kleinste soziale Einheit und Erziehungsgemeinschaft ist den Schülern besonders einzuprägen. Eine positive Einstellung zur Partnerschaft sowie das Verständnis für die Notwendigkeit einer sinnvollen Arbeitsteilung und Zusammenarbeit sind zu wecken und zu bestärken. Der Wert der Gesundheit und die Verantwortung, sich gesund zu erhalten, sind den Schülern nahezubringen; der hohe Anteil der eigenen Einflußnahme ist hervorzuheben.
Die Bedeutung der ständigen Weiterbildung ist bewußt zu machen, die Freude am Musischen zu fördern.
Anleitungen für eine sinnvolle Freizeitgestaltung sind zu geben. In der 4. Schulstufe (Betriebsleiterstufe) steht im Mittelpunkt des Lebenskundeunterrichtes die Formung eines selbstbewußten und selbstbestimmten Menschen.
Der unternehmerische Mensch im umfassendsten Sinn - der Mensch, der sein eigenes Leben unternimmt - ist das hohe Ziel dieses Unterrichtes. Die Voraussetzungen zur Erlangung dieses Zieles sind zu vermitteln Schlüsselqualifikationen wie Selbsterkenntnis, Menschenkenntnis, Kommunikationsfähigkeit, Kooperationsfähigkeit, Teamfähigkeit, Konfliktfähigkeit, die Fähigkeit zur Konfliktlösung, Flexibilität, Kreativität u a sind als Bausteine dieses Bildungszieles zu erlernen und ständig zu üben.
Eildungs- und Lehraufgabe
Die Schüler sind in die Grundbegriffe des Rechtes einzuführen Es ist ihnen einsichtig zu machen, daß die Rechtsordnung Grundlage des Zusammenlebens von Menschen im Staate ist.
Es sollen die für das Berufsleben wichtigen Bestimmungen des Privatrechtes und einschlägigen öffentlichen Rechtes vermittelt werden.
Die Schüler sollen Verständnis für die rechtlichen und sozialen Einrichtungen des öffentlichen Lebens, deren Schutzfunktionen und deren volkswirtschaftliche Bedeutung gewinnen.
Lehrstoff
Schulstufe
Einführung in das Rechtswesen Rechtsbegriffe, Zweck und Arten des Rechtes Aufbau der Rechtsordnung, Rechtsquellen Rechtsanwendung und -Auslegung
Verwaltung (Verfahrensrecht, Beteiligte und Parteien, Bescheid, Rechtsmittel)
Gerichte (Organisation, Verfahren)
Wesentliche Inhalte und ausgewählte Kapitel aus dem Privatrecht und öffentlichen Recht
Einführung in das Strafgesetz (Straftat, Strafverfahren, Jugendgerichtsbarkeit, Strafvollzug)
Grundlagen des Bürgerlichen Rechtes (ABGB)
Der Vertrag ~ seine Voraussetzungen (Rechtsfähigkeit, Bereich, Zustandekommen und Folgen, Haftung) Konsumentenschutzgesetz,
Produktionsgesetz
Familienrecht (Eherecht, Rechte zwischen Eltern und Kindern) Erbrecht (Erbfall, gesetzliche Erbfolge, Testament und Pflichtteilsrecht)
Bäuerliche Hofübergabe c) Sozial- und Arbeitsrecht
Kranken-, Pensions-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung,
Betriebshilfe
Arbeitsvertrag, Kollektivvertrag, Landarbeitsordnung
Überblick über die für die Landwirtschaft relevanten Rechte Grundverkehr, Wasserrecht, Forstgesetz, Naturschutzgesetz etc. Lebensmittelrecht, gewerbliche Bestimmungen, rechtliche Grundlagen der Direktvermarktung
Didaktische Grundsätze
Auf lebensnahe und verständliche Darbietung des Lehrstoffes ist besonders zu achten. Rechtsbeispiele aus dem täglichen Leben sind im Unterricht bevorzugt zu verwenden und durch Lehrausgänge zu Landes- oder Bezirksgerichten, Bezirkshauptmannschaften usw. zu veranschaulichen.
Auf die Landwirtschaft im engeren Sinn bezogene Gesetze sind überblicksmäßig zu behandeln; eine genauere Besprechung obliegt den einzelnen Fachgegenständen, weshalb eine Koordination zu erfolgen hat.
Lehrstoff 1. Schulgemeinschaft
Zusammenleben im Internat, Schulklima, Mitbestimmung und Mitverantwortung der Schüler
Jugendschutzbestimmungen 3. Umgangsformen heute Tisch- und Trinksitten
Von Mensch zu Mensch 4. Partnerschaft
Pubertät, Empfängnisregelung, Schwangerschaft, Geburt, Zusammenleben am Bauernhof, Generationsprobleme, Strategien und Lösungen
Verantwortungsbewußte Lebensführung Ernährung, Genußmittel, Drogen, Medikamente
Schutz vor ansteckenden Krankheiten (Aids ...) 6. Berufskrankheiten in der Landwirtschaft
Grundregeln, Sprache, Körpersprache, Meinungsbildung, Fragetechnik, Argumentation, Verhandlungstechniken
Lebens- und Unternehmensphilosophie
Persönliches Erfolgsmanagement, Selbstbild - Fremdbild, Ziele setzen, Motivation, Ebenen der Lernfähigkeit, positive Ausstrahlung, Kreativität
Zeit- und Streßmanagement 10. Konfliktmanagement Didaktische Grundsätze
Richtiges Benehmen, gute Umgangsformen und sicheres Auftreten sind zu üben. Dem Gelegenheitsunterricht ist neben den anderen Unterrichtsgrundsätzen besonderes Augenmerk zuzuwenden. Die Schüler sind zu einer wertorientierten Lebensführung anzuhalten. Neben der theoretischen Erarbeitung des Lehrstoffes kommt der ständigen Übung eine gleichwertige Bedeutung zu.
Der fächerübergreifende Unterricht bzw. der Projektunterricht hat als Unterrichtsmethode eine große Bedeutung. Besonders in der Einübungsphase der Lehrinhalte sind die Unterrichtsmethoden und auch die Organisationsformen des Unterrichtes sorgfältig auf den Lehrstoff bzw. Übungsstoff abzustimmen.
Die organisatorischen und technischen Rahmenbedingungen, insbesondere bei fächerübergreifendem Unterricht und Projektunterricht, sind im größtmöglichen Ausmaß zu schaffen.
Maschinschreiben
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Schüler sollen den Umgang mit der Schreibmaschine lernen. Sie sind zu befähigen, die für den privaten und geschäftlichen Schriftverkehr notwendigen Schriftstücke unter Anwendung der Zehn-Finger-Tastschreibmethode fehlerfrei und formschön zu gestalten.
Lehrstoff 1. Maschinenkunde:
Die Schreibmaschine, Typen Hauptbestandteile und deren Handhabung Behebung kleiner Störungen
Reinigung und Pflege der Schreibmaschine 2. Arbeitsanweisungen:
Körper- und Handhaltung Grundstellung, Anschlag Vorbereitungsarbeiten Ein- und Ausspannen des Papiers, Einstellen des Randes Zeilenschaltung, Einstellen des Tabulators
Erlernen der Zehn-Finger-Tastschreibmethode
Gestaltung von Schriftstücken (Schriftverkehr) nach den geltenden
Normen und Richtlinien
Übungen im Abschreiben
Vertiefung der Sicherheit, Ausbessern der Fehler, Erhöhung der Arbeitsgeschwindigkeit
Didaktische Grundsätze
Der Abschnitt Maschinenkunde kann anfangs sehr kurz ausgelegt sein. Die eigentlichen Erklärungen sollen parallel zum Kapitel "Schreiben" durchgeführt werden.
Grundziel des Unterrichtes ist es, auf die unbedingte Brauchbarkeit aller angefertigten Schiffstücke und nicht auf die Erzielung höherer Geschwindigkeit hinzuarbeiten.
Die Schriftstücke sollen Praxis- und berufsnah ausgewählt sein. Auf konsequente Einhaltung des Blindschreibens und eine richtige Körper- und Handhaltung beim Schreiben ist zu achten.
Eine Koordination mit dem Unterrichtsgegenstand Deutsch und dem dort geübten Schriftverkehr ist herzustellen, die Lehrinhalte aus Schriftverkehr sind in Maschinschreiben nach Möglichkeit umzusetzen.
Leibesübungen
Eildungs- und Lehraufgabe
Die Leibesübungen haben der physischen und psychischen Entwicklung der Schüler zu dienen. Die körperliche Leistungsfähigkeit ist zu trainieren. Freude und Interesse an sportlicher Betätigung sind zu wecken.
Der Unterricht in Leibesübungen soll Gemeinschaftssinn, Fairneß und Verantwortungsbewußtsein, Konzentration und Ausdauer fördern. Lehrstoff 1.,2. und 4. Schulstufe
Grundübungen: Bewegungsgymnastik verschiedener Art, Ausgleichsübungen zur Vorbeugung von Haltungsschäden Geräteturnen, Bodenturnen (Übungen einfacher Art) Konditionsübungen Leichtathletik (Lauf-, Sprung-, Wurf- und Stoßdisziplinen)
Schwimmen:
Erlernen mindestens einer Schwimmart, Verbesserung des Schwimmkönnens
Einfaches Rettungsschwimmen Wintersport:
Schilaufen, Eislaufen, Eisstockschießen Spiele und Kampfsport:
Lauf- und Ballspiele, Wettkämpfe
Didaktische Grundsätze
Bei der Auswahl des Lehrstoffes ist auf örtliche Gegebenheiten und die entwicklungsbedingte Belastbarkeit der Schüler zu achten. Jede Möglichkeit des Übens im Freien ist wahrzunehmen. Die Übungen sollen so durchgeführt werden, daß sie den Schülern Freude bereiten. Die Turnübungen sollen einen Ausgleich zur einseitigen körperlichen Arbeit darstellen und Haltungsschäden vorbeugen helfen. Der Gesundheit und Sicherheit der Schüler ist größte Aufmerksamkeit zu widmen. Ordnung und Disziplin ist bei allen Übungen und Spielen zu halten.
Eine Unterrichtseinheit soll in Aufwärmen (Grundübungen), Leistungsübungen bzw. Kampfspiele und Ausklang (körperliche Beruhigung) gegliedert werden.
Zur Förderung des Gemeinschaftssinnes und des Leistungswillens sind Vergleichskämpfe durchzuführen.
In der 2. und 4. Schulstufe ist der Unterrichtsgegenstand Leibesübungen in den Praxisunterricht Reiten integriert. Musische Bildung
Bitdungs- und Lehraufgabe
Der Begriff "Musische Bildung" umfaßt ein breites Spektrum, das weit
über das rein Musikalische hinausgeht.
Die Schüler sollen in diesem Gegenstand Freude und Interesse am Musischen gewinnen und zur sinnvollen Freizeitgestaltung angeregt werden. Sie sind zum kritischen und wertenden Sehen und Hören anzuleiten.
Schlüsselqualifikationen wie Kreativität und Toleranz sind am Beispiel des Musischen erkennbar und erfahrbar zu machen.
Lehrstoff 1 , 2. u. 4. Schulstufe 1. Musikerziehung:
Notenschrift Einfache Stimmbildung und Atemtechnik Einstimmige und mehrstimmige Lieder
Volkslieder und andere Lieder, die dem Jahreslauf und dem Fest- und Lebenskreis entsprechen
Religiöse Lieder
Instrumentales Musizieren in Gruppen, Spielen geeigneter Lehrwerke
und Musikstücke
Musikalische Gestaltung von Feiern
Ausgewählte Beispiele des Musikschaffens verschiedener Zeitepochen
Gestaltung aus der Vorstellung und nach Vorlagen
Verwendung verschiedener Materialien und Erlernen von Techniken des bildnerischen Gestaltens
Allgemeine musische Erziehung:
Kennenlernen, Erfahrung, Auseinandersetzung mit dem musischen Spektrum des abendländischen Kulturkreises
Didaktische Grundsätze
Bei Fest- und Feiergestaltung in der Schule sollen der Chor und die Musikgruppe zur Mitwirkung herangezogen werden. Eine Überforderung der Schüler durch schwieriges Lied- und Musikgut ist zu vermeiden. Es ist danach zu trachten, daß jede aktive Betätigung auf musischem Gebiet Freude bereitet und gerne geschieht.
Ausstellungen und musikalische Veranstaltungen sollen dem Ansporn dienen sowie Können und Fertigkeiten aufzeigen. Hörproben sind in den Unterricht einzubauen (Platten, Kassetten, Videos). Im Kapitel "Allgemeine musische Bildung" ist zu trachten, einerseits die Vielfalt des musischen Spektrums bewußt zu machen und andererseits punktuelle Vertiefung in besonders dafür geeigneten Bereichen und Kapiteln zu erreichen.
Die persönlichen Neigungen der Lehrkraft sind bei der Auswahl der Bereiche für die Vertiefung zweckmäßigerweise zu berücksichtigen. Pflanzenbau und Weidewirtschaft
Eildungs- und Lehraufgabe
Aufgabe dieses Unterrichtsgegenstandes ist es, Wissen über Bodenkunde, Pflanzenkunde und Ackerpflanzen zu vermitteln. Dabei ist besonders auf das Verantwortungsbewußtsein gegenüber der Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit sowie die Fragen von Ökologie und Umwelt und auf die Erhaltung der Kulturlandschaft Wert zu legen. Die kulturtechnischen Maßnahmen sind unier ökologischen, betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Gesichtspunkten zu sehen. Die Eigenheiten des Produktionsgebietes, die regionalen Verhältnisse sowie aktuelle agrarpolitische Rahmenbedingungen sind zu berücksichtigen. Auf die jeweiligen Betriebsstrukturen der Elternhöfe der Schüler muß besonders in der Betriebsleiterstufe eingegangen werden.
Lehrstoff 7. Schulstufe
Pflanzenkunde (Botanik) Bau und Leben der Pflanze Einteilung der Pflanzen Wichtige Kulturpflanzen Geschützte Pflanzen
Wetterbeobachtungen Wetterstation Witterung und ihre Auswirkungen
Die Klimatypen Österreichs Bodenkunde .. Geologie Österreichs Entstehung des Bodens Bestandteile des Bodens Bodeneigenschaften Einleitung der Böden Bodenprofile
Bodengare, Bodenstruktur Bodenverbesserungen Bodenbearbeitung Bodenschutz, Gefahren für den Baden Fruchtfolge
Grundbegriffe Bedeutung der Fruchtfolge für die Bodenfruchtbarkeit Pflanzenbauliche Grundlagen für die Irrstellung eines Fruchtfolgeplanes
Wichtige Fruchtfolgesysteme Fruchtfolgeerstellung für den Biolandbau
Humusbilanz
Grundlagen des biologischen Landbaues Bedeutung und Methoden des Biolandbaues Nährstoff- und Produktionskreislauf
Speziel3e Eigenarten des biologischen Landbaues
Schulstufe Düngung Pflanzennährstoffe (Aufgaben und Bedeutung) Nährstoffkreislauf Ertragsgesetze Düngerarten (Wirtschaftsdünger, Handelsdünger) Richtiger Umgang mit Düngemitteln Bodenuntersuchung Bemessung der Düngergaben, Düngungsplan Düngung im Biolandbau Durchführung der Düngung Düngung und Umwelt (ökologische Zusammenhänge Rechtliche Grundlagen Pflanzenschutz
Bedeutung und Methoden des Pflanzenschutzes Ursachen von Pflanzenschäden, Schadensmerkmale Krankheiten, Schädlinge,
Beikräuter
Methoden des Pflanzenschutzes Integrierter Pflanzenschutz Pflanzenschutzmaßnahmen im Biolandbau Umgang mit
Pflanzenschutzmitteln
Umweltschutz, Anwenderschutz und Qualität der Nahrungs- und Futtermittel
Ausbringungstechnik von Pflanzenschutzmitteln Pflanzenschutzmittelverzeichnis, Übersicht über die wichtigsten
Pflanzenschutzmittel
Erste Hilfe bei Vergiftungen Rechtliche Grundlagen Pflanzenzüchtung und Saatgut Grundlagen und Ziele der Züchtung Züchtungsmethoden und Gentechnik Saatgut, Saatguteigenschaften Saatguterzeugung Saatgutwechsel Rechtliche Grundlagen Spezieller Pflanzenbau Botanische Merkmale und Eigenschaften der für die Pferdefütterung wesentlichen Kulturen
Entwicklungsabschnitt, Ertrags- und Qualitätsbildung 1. Ackerbau (Getreide, Mais, Sonstige Futterpflanzen für Pferde) 2. Futterbau (Bedeutung und Möglichkeiten) 3. Grünland
(Dauergrünland, Wechselgrünland, Weide; Pflanzenbestand Giftpflanzen
Nutzung Düngung Standortaufnahme)
5 Pflanzenbauliche EDV-Programme Düngerbemessung und -bilanzierung
Pflanzenschutzprogramme
Schlagkartei für Acker und Grünland Aktuelle Förderungsprogramme
Weidemanagement Standostaufnahme Weide und Auslauf Weideplanung und Nutzung
Weidepflege (Pflanzenschutz, Düngung) Saatmischungen und -methoden
Grönlanderneuerung Weideschlagkartei
Weidevermessung und Einfriedung Weidevergleiche
Futterkonservierung Heubereitung Gärfutterbereitung Nährstoffverluste
Weidemanagement für den elterlichen bzw. für den Praxis-Betrieb Didaktische Grundsätze
Bei der Vermittlung des Lehrstoffes ist auf den jeweiligen Stand der Produktionstechnik, die Besonderheiten der Produktionsgebiete sowie der Elternbetriebe der Schüler Gedacht zu nehmen. Der Unterricht ist möglichst praxisnah zu gestalten, wobei auf Flurbegehungen, Pflanzenbestimmungen, Krankheiten- und Schädlingsbonitierungen, Wirtschaftsdüngerqualität, Schlagkarteien und Sammlungen besonderer Wert zu legen ist. Auf die Bedeutung der Unfallverhütung, des Natur- und Umweltschutzes und eines verantwortungsbewußten Pflanzenschutzes ist besonders und wiederholt hinzuweisen. Die Notwendigkeit und Verantwortung zur Erzeugung qualitativ hochwertiger und gesundheitlich einwandfreier Produkte sowie die Notwendigkeit einer gezielten Weideführung ist bewußt zu machen.
Bei allen betroffenen Lehrstoffkapiteln sind arbeitswirtschaftliche und gesamtbetriebliche Grundsätze zu beachten und praktische Berechnungen durchzuführen. Querverbindungen zu den übrigen Fachgegenständen sind herzustellen.
Je Semester 2 Schularbeiten.
Waldwirtschaft
Eildungs- und Lehraufgabe
Es sind Kenntnisse über Arbeitstechnik und betriebliche Maßnahmen zur nachhaltigen Bewirtschaftung des Bauernwaldes zu vermitteln. Die Waldgesinnung ist zu fördern.
Ein Überblick über die Produktions- und Marktverhältnisse in der Forstwirtschaft ist zu geben. Funktion und Bedeutung des Waldes sowie die Problematik der Waldgefährdung sind eingehend zu behandeln.
Lehrstoff 1. Schulstufe
Bedeutung des Waldes für den bäuerlichen Betrieb und für die Volkswirtschaft
Waldflächen und Eigentumsverhältnisse
Funktion des Waldes (Nutz-, Schutz-, Wohlfahrts- und Erholungsfunktion)
Lebensgemeinschaft Wald, Nährstoffkreislaut 3. Standortskunde:
Klimafaktoren, Boden- und Humusarten, die wichtigsten Standortsanzeiger und Waldtypen
Aufbau und Leben der Pflanzen
Baumarten, 5tandortsansprüche und Verwendung des Holzes (Nadelbäume, Laubbäume, Sträucher)
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht soll möglichst praxisnah und auf die Bereiche des Bauernwaldes abgestimmt sein. Die praktischen Erfahrungen der Schüler sind einzubeziehen. Auf markt- und betriebswirtschaftliche Erfordernisse ist ständig Bedacht zu nehmen.
Auf die große Bedeutung der Unfallverhütung ist hinzuweisen. Praktizierte Formen der überbetrieblichen Zusammenarbeit sind vorzustellen. Der Unterricht ist durch Lehrausgänge entsprechend zu ergänzen.
Je Semester 1 Schularbeit.
Obstbau
Bildungs- und Lehraufgabe
Es sind Grundkenntnisse der Erzeugung, Verwertung und Vermarktung verschiedener Obstarten sowie von Verarbeitungsprodukten zu vermitteln. Je nach regionalen Verhältnissen ist die Vermittlung des Lehrstoffes auf den 5elbstversorgerobstbau oder den Erwerbsobstbau auszurichten. Im Bereich des Selbstversorgerobstbaues sind besonders jene Obstarten und -Sorten zu behandeln, deren Kultur ohne intensive Pflege empfohlen werden kann.
Lehrstoff 1. Schulstufe
Grundlagen des Obstbaues: Bedeutung des Obstbaues Bau der Obstgehölze Vermehrung der Obstgehölze:
Geschlechtliche Vermehrung, ungeschlechtliche Vermehrung, Unterlagen, Veredelung
Baumschulmäßige Erziehung, Baumformen 2. Errichtung einer Junganlage:
Wahl des Standortes, Bodenvorbereitung, Pflanzung 3. Pflegemaßnahmen Bodenpflege, Düngung, Pflanzenschutz Schnittformen, Schnittgesetze, Kronenformen
Kernobst, Steinobst, Schalenobst, Beerenobst 2. Ernte und Lagerung
Obstkonservierung, Süß- und Gärmostbereitung, Branntweinerzeugung, Essigproduktion, Likörproduktion
Gesetze und gesetzliche Regelungen, die den Obstbau und die Obstverwertung betreffen
Betriebswirtschaftliche Grundsätze für den Obstbaubetrieb Didaktische Grundsätze
Bereits vorhandene Grundkenntnisse aus dem Unterrichtsgegenstand Pflanzenproduktion sind zu Berücksichtigen. Praktische Fertigkeiten im Schnitt, in der Veredelung und in der Süß- und Gärmosterzeugung sind zu vermitteln.
Der Unterricht hat auf die strukturellen Gegebenheiten des Selbstversorgerobstbaues Bedacht zu nehmen. Auf die Wichtigkeit eines verantwortungsvollen Pflanzenschutzes, der Unfallverhütung und des Umweltschutzes ist besonders hinzuweisen.
Je Semester 1 Schularbeit.
Pferdehaltung und Allgemeine Tierhaltung
Bitdungs- und Lehraufgabe
Es sind jene Kenntnisse zu vermitteln, die eine wirtschaftliche Tierhaltung und eine marktgerechte Erzeugung ermöglichen. Das Verständnis für die Tierhaltung und Tierzucht ist zu fördern. Zu einer tiergerechten und umweltschonenden Haltung ist anzuleiten. Lehrstoff 1. Schulstufe
Siehe Lehrplan Fachrichtung Landwirtschaft
A. Pferdehaltung
Entwicklungsgeschichte des Pferdes 2. Rassenlehre Rassenentstehung, Geschichte der österr. Pferderassen, die wichtigsten Rassen der Weit - Zuchtgebiete und Verwendung
Angeborene und erworbene Verhaltensweisen
Auf Grund der Verhaltensweisen sollen Rückschlüsse auf geeignete Haltungsfarmen gezogen werden
Werkzeug, Pflege vor und nach der Arbeit, Langhaarpflege, Hufpflege
Geeignete Standorte für Pferdestallungen Einze3haltung,
Gruppenhaltung
Boxenhaltung, Anbindehaltung, Laufstall, Offenstall, Bewegungsstall,
Weidehaltung
Boxengröße, Stallhöhe, Luftraum, Fensterfläche Bodenbeschaffenheit
Futterlagerraumausmaß, Düngesammelanlagen, Stalleinrichtungen 7.
Stallklima
Temperatur, Schadgase, Staub, Licht, Luft Stallhygiene, Bozenhygiene
Wechselstreu, Dauerstreu Einstreumaterialien 9. Weide Weideeinrichtungen 10. Fütterung des Pferdes
Futteraufnahme, Futterinhaltsstoffe, Futtermittel, Rationsberechnungen
Rationsberechnung mit Computer, Fütterung der Reitpferde, Zuchtstuten, Deckhengst
Fohlen, Einjährige, Zweijährige Fütterung des Hochleistungspferdes
Verladen von Pferden 4. Pferdekauf
Organisation der Pferdezucht in Österreich, Zuchtverbände,
Arbeitsgemeinschaften
Begriffe der Züchtung (Zuchtziele, Zuchtmethoden)
Versteigerungskataloge
B. Allgemeine Tierhaltung 1. Schweine
Fütterung u. Fütterungstechnik (Zuchtsauen, Ferkel, Eber, Läufer, Mastschweine)
Haltung (Haltungsformen, Pflege)
Vermarktung (Vermarktungseinrichtungen, Vermarktungsformen)
Management (Gruppenabferkelung, Eigenbestandsbesamung, KB, Aufzeichnungen, Fruchtbarkeit)
Züchtung (Rassen, Versteigerungskatalog) 2. Rinder
Fütterung u. Fütterungstechnik (Kühe, Kälber, Jungvieh, Mastrinder)
Haltung (Haltungsformen, Pflege)
Vermarktung (Vermarktungseinrichtungen, Vermarktungsformen) Management (KB, Aufzeichnungen, Fruchtbarkeit)
Züchtung (Rassen, Versteigerungskatalog) 3. Sonstige Nutztiere
Tiergesundheit Krankheitsvorbeuge, Hygiene
Didaktische Grundsätze
Im Theorieunterricht sollen möglichst viele Beispiele aus der Praxis herangezogen werden. Dia Berechnung von Futterrationen, die Erstellung von Futterplänen und die Beurteilung von Futtermitteln ist zu üben. Der theoretische Unterricht ist durch Lehrausgänge und Exkursionen zu veranschaulichen. Fragen des Tierschutzes und der Unfallverhütung sind zu behandeln. Auf die Notwendigkeit der Erzeugung hochwertiger und gesundheitlich einwandfreier Produkte ist hinzuweisen. Querverbindungen zu den übrigen Fachgeganständen sind herzustellen.
Je Semester 2 Schularbeiten.
Landtechnik und Baukunde
Bitdungs- und Lehraufgabe
Für einen rationellen Einsatz der Technik in der Land- und Forstwirtschaft sind die technischen u. wirtschaftlichen Zusammenhänge bewußtzumachen. Die Erwirtschaftung des Einkommens in der Landwirtschaft erfolgt unter sehr hohem Kapitaleinsatz. Insbesondere sind es hohe Anschaffungs-, Einsatz- und Reparaturkasten von Landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten, die eine Wertschöpfung stark schmälern.
Der Landwirt ist daher angehalten, besonders auf Wirtschaftlichkeit in der Landtechnik bedacht zu sein. Darüber hinaus führt ein höherer Bildungsstand in der Technisierung (richtige Auswahl von Maschinen und Arbeitsverfahren, richtige Pflege und Instandhaltung von Maschinen und Geräten) zu einer schonungsvolleren Behandlung der Produktionsgrundlagen und zu geringeren Störungen im Kreislauf der Natur.
Als notwendige Voraussetzungen sind deshalb im Unterricht zu vermitteln:
Landtechnisches und naturwissenschaftliches Grundwissen - Überblick über das vielfältige Maschinenangebot
Fähigkeiten zur Beurteilung der wesentlichen Merkmaie und der Einsatzeigenschaften der Maschinen in der Innen- und Außenwirtschaft
Fähigkeiten, die bei bestimmten betrieblichen Gegebenheiten sinnvollen Mechanisierungsketten und Arbeitsverfahren unter Einbeziehung überbetrieblicher Verfahrenslösungen auszuwählen und ökonomisch zu bewerten
Fähigkeiten im Umgang mit einschlägigen EDV-Programmen - Die technischen Belange zur Ablegung der Traktorfahrprüfung Lehrstoff A. Landtechnik
Baufinanzierung und Bauförderung 4. Wirtschaftsgebäude und technische Ausstattung 5. Anfertigen und Lesen von Planskizzen
Entwicklungstendenzen im Baubereich B. Brandverhütung und Unfallschutz
Didaktische Grundsätze
Die Erarbeitung des Lehrstoffes ist praxisnah unter Bedachtnahme auf das jeweilige Produktionsgebiet und die Vorkenntnisse der Schüler zu gestalten. Die Querverbindung zu anderen Unterrichtsgegenständen ist immer wieder herzustellen. Die besonderen technischen Einzelheiten sollten so weit behandelt werden, als dies für die Beurteilung der Maschinen und deren Wartung und Instandsetzung, aber auch für den Arbeitseinsatz nötig ist.
Die Arbeitstechnik und die Wirtschaftlichkeit stellen einen Schwerpunkt des Unterrichtes dar. Auf Unfallschutz und Brandverhütung !st besonders Bedacht zu nehmen. Der theoretische Unterricht ist durch den Einsatz verschiedener Hilfsmittel (UT, Dias, Modelle, Kurzfilme usw ) anschaulich und praxisnah zu gestalten. Zur Vertiefung der Kenntnisse sind Lehrausgänge und Exkursionen einzuplanen sowie projektorientierte Unterrichtsformen anzuwenden.
Beispielhaft kostenbewußt mechanisierte Betriebe, überbetriebliche Formen der Mechanisierung sowie vorbildliche bauliche Anlagen sollen besichtigt werden. Der Faszination, welche neue und teure Maschinen und Gebäude auf die Jugend ausüben, ist in geeigneter Weise zu begegnen. Praktische Berechnungsbeispiele sind durchzuführen - Querverbindungen sind herzustellen.
Je Semester 2 Schularbeiten.
Schulstufe Grundlagen der Landtechnik Physikalische Einheiten SI - Einheiten Werkstoffkunde Maschinenelemente Elektrizität Verbrennungsmotoren Aufbau und Arbeitsweisen von Otto- und Dieselmotoren Hinweise zur Wartung und Pflege von Maschinen und Geräten
?. Schulstufe 1. Traktor
Bauarten, Kraftübertragung, Lenkung, Bremsen, Räder und Bereifung Anhänge- und Anbauvorrichtungen Elektrische und elektronische Ausrüstung 2. Treibstoffe und Schmiermittel
Aufbau, Funktion, Einsatz und Wartung von Maschinen und Geräten Bodenbearbeitung, Anbau, Düngung, Pflege und Pflanzenschutz Transport- und Fördertechnik, Futterernte, Getreide- und Körnermaisernte, Hackfruchternte
Innenwirtschaft 4. Überbetrieblicher Maschineneinsatz, Mechanisierungsketten 5. Kauf von Maschinen und Geräten Wirtschaftlichkeits- und Finanzierungsfragen Rechtliche Fragen
Neueste Entwicklungen im landtechnischen Bereich
Einsparung und Erzeugung von Energie im bäuerlichen Betrieb
Alternativenergien
B. Baukunde
I Schulstuferömisch eins Schulstufe
Baustoffe, Bauelemente, Bautechnik 2. Ver- und Entsorgungsanlagen Stromversorgung, Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallbeseitigung Heizung, Wärmeschutz, Beleuchtung
Veterinärkunde und Exterieurlehre
Eildungs- und Lehraufgabe
Die Grundkenntnisse der Anatomie und Physiologie des Pferdes, die wichtigsten Pferdekrankheiten und deren vorsorgliche Behandlung sowie Grundkenntnisse der Exterieurlehre sind zu vermitteln. Auf die rassenspezifischen Merkmale, insbesondere der österr. Pferderassen, ist besonders Wert zu legen.
Die Zusammenhänge zwischen Hygiene und Tiergesundheit sind
darzustellen.
Lehrstoff 2. Schulstufe
Anatomie, Histologie, Physiologie
Bewegungsapparat (Stammskelett, Extremitäten, Gelenke, Gewebe) _ Der Huf (Definitionen, Aufbau der Hufwand, eingeschl. Gebilde, Hufmechanismus)
Verdauungssystem Kreislaufsystem, Atmungsorgane, Harnorgane
Nervensystem, Auge, Ohr
Haut, Haarwechsel
Fortpflanzungsorgane, Physiologie der Fortpflanzung, Hormonelle
Steuerung
Ruhewerte, Belastungswerte - Puls, Körpertemperatur, Atmung 3. Geburt und Aufzucht
Vorbereitende Maßnahmen, Geburtsüberwachung, der reguläre Geburtsverlauf '
Fohlenerstversorgung Stutenbetreuung in der Nachgeburtsphase Maßnahmen in der Fohlenaufzucht
Grundlagen der Exterieurbeurteilung Das Nationale Beschreibung des Typs im Vergleich zum Zuchtziel und zur Rasse Beschreibung der einzelnen Körperpartien
Schwerpunkt auf der Beurteilung der Stellungen
Beurteilung beim Vorführen (Korrektheit, Schwung, Fußung) Erkennen
einer Lahmheit
Systematik (Definition, Ursache, Erstsymptome, Erkennung, Verlauf, Erste Hilfe, Vorbeugemaßnahmen) Aufzuchtkrankheiten (Immunsituation bei der Geburt, Urachusfistel, Nabelinfektionen, Ikterus, Fohlenlähme, Durchfälle, Nabelbruch) Infektionen des Atmungstraktes
Erkrankungen der Gliedmaßen, Stellungsfehler, abweichende Hufformen Krankheiten des Verdauungssystems (Zahnerkrankungen, Schlundverstopfung, Kolik, fütterungsbedingte Durchfälle) Krankheiten des Bewegungsapparates Hufkrankheiten
Erkennen, Behandlungsmöglichkeiten, Vorbeuge
(Flachhuf, Vollhuf, Bockhuf, Stelzhuf, Rehhuf, Hornspalte, Hornkluft, Kronentrio, spröder Huf, mürber Huf, Strahlfäule, Nageltritt, Vernagelung, Steingallen, Hufkrebs,
Hornsäule, Hufrollenentzündung, Hufknorpelerkrankungen) Lahmheiten (Untersuchungsgang, Hufrollenentzündung, Gelenksentzündung, Sehnen-Sehnenscheiden, Gallen, Ödeme; Erkrankungen der HE nach Skriptum Rautschka)
Erkennen, Grundlagen der Ersten Hilfe Wundversorgung, Verbände (Grundlagen der Ersten Hilfe Gei Verletzungen; kleine Verbandslehre) Erkrankungen des Atmungstraktes (Grundlagen der Ersten Hilfe, Vorbeuge) Erkrankungen von Kehlkopf, Luftröhre, Bronchien;
Lungenemphysem
Hautkrankheiten (Ekzeme, Pilzerkrankungen, Mauke, Erkrankungen durch Ektoparasiten)
4 Schulstufe 1. Anatomie
Muskel (Aufbau, Feinbau) Blut
Kreislauf, Gasaustausch Immunsystem Bewegung (ATP), Leistungsphysiologie 3. Fortpflanzung
Sterilität, Stutenbetreuungsprogramm Hengstmanagement, Management auf der Deckstation Die künstliche Besamung
Mikrobiologie und Hygiene
Bakterien, Viren, krankmachende Wirkung - Ansteckungswege, Vorbeuge Grundlagen der Hygiene 5. Parasitologie
Endo-, Ektoparasiten, Entwicklungszyklen, Körperwanderungen,
Ansteckungsherde,
Entwurmungsprogramme 6. Spezielle Krankheiten
(Systematik wie Punkt 5, 2. Schulstufe) Infektionskrankheiten (Influenza, Rhinopneumonitis, Equine Arteritis, Druse, Fohlenlähme, Salmonellosen, Tetanus,
Deckinfektionen) Anzeigepflichtige Seuchen Impfpläne Pferdebegleitpapiere Spez. Lahmheitsursachen (Überbeine, Sehnenentzündungen, Hufknorpelverknöcherung, Gleichbeinlahmheit) Kreuzschlag, Phlegmone
Die Fütterung des kranken Pferdes, Diätetik 8. Exterieurkunde Vertiefung bisheriger Kenntnisse
Beurteilung nach dem Zuchtziel (Typ, Kopf, Hals etc.) Vergleichende Beurteilung im Stand, an der Hand, unter dem Sattel 9.
Trainingslehre
(ausgewählte Kapitel nach Bedarf)
Didaktische Grundsätze
Besonderer Wert ist auf entsprechendes Anschauungsmaterial aus der Praxis bzw. am Tier selbst zu legen. Die Verwendung von geeigneten Zeichnungen, Bildmaterial und Präparaten im Unterricht soll den entsprechenden Bezug zwischen Theorie und Praxis herstellen. Je Semester 1 Schularbeit.
Reittheorie
Bitdungs- und Lehraufgabe
Die Beherrschung der Reitlehre auf dem Niveau der Klasse A bzw. der Klasse L und die allgemeinen Grundlagen zur wirksamen Trainingsplanung und Trainingsgestaltung sowie zur Unterrichtserteilung sind das Bildungsziel
Den Schülern sollen die Grundlagen zur Erstellung von Ausbildungsplänen für Reiter sowie von Ausbildungsprogrammen für junge Pferde vermittelt werden.
Lehrstoff 2. Schulstufe
A. Grundausbildung des Reiters 1. Sitz des Reiters
Dressursitz, Entlastungssitz, Leichter Sitz Sitzfehler
Das Leichtreiten
Schenkelhilfen, Zügelhilfen, Gewichtshilfen Zusammenwirken der Hilfen, Hilfsmittel Belohnung und Strafen
Ausrüstung des Pferdes, Hilfszügel, Longierplatz 4. Die Grundgangarten
Schrift, Trab, Galopp, Rückwärtstreten, Halten Spezialgangarten Fehler im Gang
Die Hufschlagfiguren Das Dressurviereck Die Kommandos
Dressurlektionen der Klasse A
Hilfengebung zur Entwicklung der Gangarten und Übergänge An den Zügel stellen
Stellen und Biegen des Pferdes Wendungen im Gange Vorhandwendung Schenkelweichen
Grundlegendes bei der Springausbildung Cavalettiarbeit Arten der Hindernisse
Distanzen in Kombinationen und Folgen 8. Die Skala der Ausbildung:
Takt Losgelassenheit Anlehnung Schwung Geraderichten Versammlung
B. Sattel- und Zaumzeugkunde 1. Sattelkunde
Sattelarten und Sattelformen Hauptteile des Sattels Zubehör für Sattelzeug Anpassen des Sattels
Auf- und Absatteln
Zaumzeugkunde , Trensenzäumung 5pezialzäumungen Hilfszügel Longiergeräte
C. Grundausbildung des Pferdes
Klasse A 1. Gewöhnungsphase Erstes Satteln und Zäumen Führen und Vorführen des Pferdes Longieren
Freispringen Erstes Aufsitzen und Gewöhnung an das Reitergewicht Springgymnastik des jungen Pferdes
Abteilungsreiten Begriffe aus dem F2eitunterricht und der Reittheorie Verladen des Pferdes
Erstes Verladen
Beschaffenheit des Transportfahrzeuges Gesetzliche Vorschriften Anspannungsarten Von Einspänner bis Sechsspänner Fahrtheorie Unterschied bei Rechts- und Linkswendungen Häufigste Fahrfehler Organisation des Fahrsports
Mitglieder, Vereine, LFV, BFV, Fahrreferenten und deren Aufgaben
Fahrturniere
FEI
Klasse L 1. Dressurlektionen der Klasse L Hinterhandwendung Kurzkehrtwendung
Kleine Tour
Versammeln und Verstärken in den drei Grundgangarten Außengalopp Galopp - Schrittparaden Einfacher Galoppwechsel
Springausbildung in der Klasse L Abstände in Kombinationen und Distanzen
Reiten von Wendungen, enge und weite Linienführung Springgymnastik Freispringen Geländereiten 3. Begriffe aus dem Reitente«ficht und der Reittheorie
5 Der ideale Ausbildner 6. Verladen des Pferdes Erstes Verladen Beschaffenheit des Transportfahrzeuges Gesetzliche Vorschriften
Geschichte des Reitsportes
Didaktische Grundsätze
Die Schüler haben sich in der 4. Schulstufe für die Ausbildung in der Klasse A bzw. in der Klasse L zu entscheiden. Bei dieser Entscheidung spielt die richtige Einschätzung bzw. Selbsteinschätzung des Leistungsniveaus bzw. Leistungspotentiales des Schülers eine entscheidende Rolle. Eine entsprechende behutsame Vorgangsweise und wohlwollende Beratung und Begleitung der Schüler seitens der Lehrer ist notwendig. Aktuelle Themen und besondere schülerbezogene Schwerpunktsetzungen können durch ausgewählte Referate abgedeckt werden.
Je Semester 1 Schularbeit.
Fahrtheorie
Bitdungs- und Lehraufgabe
Die verschiedenem Anspannungsarten und deren Auswirkungen auf das Pferd bei der Arbeit sind zu vermitteln. Das Verständnis für die Lehre vom Fahrstil und für das Benehmen unc! die Kleidung auf dem Kutschbock ist zu entwickeln.
In der 4. Schulstufe ist der ungarische Fahrstil und seine Herkunft
zu vermitteln.
Lehrstoff
Grundsätze des Achenbachsystems Voraussetzungen für das Fahren nach Achenbach Fahrstil - Achenbach
Zusammenspannen von Pferden 2. Geschirrkunde
Achenbachleine, Fahrzaum
Brustblattgeschirr und Kumtgeschirr für Zweispänner Selettgeschirre,
Brustblatt und Kumt
Hintergeschirr und Schlagriemen 3. Gebisse
Doppelringtrense, Kandaren Anwendung und Einwirkung 4. Wagenkunde Vorderwagen, Aufbau und Hinterwagen Wichtige Teile zur Pflege und Schmierung Holzarten für Deichsel, Räder und Bremsklötze 5.
Stilkunde
Abstimmung von Kleidung, Peitsche, Gebisse, Geschirr, Pferd und Wagen
Begründungen für diese Abstimmungsgrundsätze
Unterschied zu Achenbach (Geschirr, Leinen, Leinenhaltung) Historische Entstehung
Ausbildung zum Wagenpferd
Doppellonge, Schleppe, Ausbildung vor denn Wagen 3.
Vierspännigfahren
Vorderleinen, Zusatz an der Kutsche und am Geschirr, Leinenhaltung Fahren - Geradeaus und Wendungen mit vier Pferden 4- Wagenkunde Erkennen und Erklären von einachsigen und zweiachsigen Kutschen Didaktische Grundsätze
Bei den Schülern ist ein Grundbewut3tsein und ein Grundverständnis für die Bedürfnisse des Lebewesens Pferd zu entwickeln. den Themenbereichen Fütterungszeiten, Sauberkeit im Stall und Abstimmung von Leistungsfähigkeit des Pferdes und Leistungsforderung durch den Menschen kommt besondere Bedeutung zu.
Der Grundsatz der Tiergerechtigkeit ist bei jeglicher Arbeit mit dem Pferd von zentraler Wichtigkeit
Je Semester 1 Schularbeit.
Betriebswirtschaft und Buchführung
Bildungs- und Lehraufgabe
Dem Schüler sind jene Kenntnisse zu vermitteln, die ihn zur selbständigen erfolgreichen Führung eines fand- und forstwirtschaftlichen Betriebes, insbesondere in der Sparte Pferdewirtschaft befähigen. Er soll das in den allgemeinbildenden, produktionstechnischen und marktwirtschaftlichen Fächern erworbene Wissen nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten erfassen, beurteilen und anwenden können.
Neben dem Ziel der Erreichung des bestmöglichen Wirtschaftserfolges müssen auch die Gesichtspunkte der Nachhaltigkeit, der gesicherten Existenz der bäuerlichen Familie und der Erhaltung der Umwelt beachtet werden. Die Kreativität im Hinblick auf Produktionsalternativen und Vermarktungsformen ist zu fördern. Möglichkeiten der Einkommensschöpfung und Arbeitsvereinfachung im Zu- und Nebenerwerb sind zu behandeln. Die überbetriebliche Zusammenarbeit und andere Formen der Arbeitsteilung und Kostensenkung sind besonders zu berücksichtigen.
Lehrstoff 1. Schulstufe
Grundbesitz-, Standorts-, Arbeits- und Vermögensverhältnisse (Begriffe betreffend die Bodennutzung, die Tierhaltung, die Arbeitswirtschaft, die Kapitalausstattung und die Rechtsgrundlagen)
Betriebserhebung anhand des elterlichen Betriebes
Arten und Gliederung der Kosten
Kostenverhalten, wirtschaftliche Gesetzmäßigkeiten Ausgewählte Berechnungsbeispiele
Kostenrechnung und Wettbewerbsvergleich: Ermittlung von Deckungsbeiträgen Gesamtdeckungsbeitrag
Grundzüge der Investitions- und Finanzierungsplanung 4.
Überbetriebliche Zusammenarbeit:
Bedeutung im wirtschaftlichen und sozialen Bereich (Kastensenkung, Verminderung der Arbeitsbelastung)
Praktische Berechnungen
Betriebsorganisation: Arbeitswirtschaft Betriebsumstellung Betriebsvereinfachung Erwerbskombinationen
Versicherungen: Sazialversicherungen Wichtige Sachversicherungen
Wirtschaftliche, soziale, kulturelle Aufgaben des Haushaltes Partnerschaft und Haushaltsführung
Betriebliche Kalkulationen:
Ermittlung von Deckungsbeiträgen für Formen der Pferdehaltung
Fruchtfolge-Deckungsbeitrag
Kalkulation alternativer Produkt- und Vermarktungsaktivitäten 2.
Investitions- und Finanzierungsplanung:
Wirtschaftlichkeit des Kapitaleinsatzes, begünstigtes Fremdkapital Finanzierbarkeit von Investitionen
Betriebsführung und Betriebsplanung im Voll-, Zu- und Nebenerwerbsbetrieb:
Hofübernahme, Führungsaufgaben Planungsziele, Planungsmethoden Spezielle Formen der überbetrieblichen Zusammenarbeit 4. Abgaben, Steuern, Gebühren (Arten, Einhebung etc.)
Didaktische Grundsätze
Dieser Gegenstand hat in enger Verbindung mit den anderen
Fachgegenständen zu stehen.
Die Einbeziehung der Schülerbetriebe in die Herstellung von Übungsarbeiten ist von besonderer Bedeutung. Betriebswirtschaftliche Aufgaben sind den Schülern regelmäßig, auch zwischen den einzelnen Schulstufen, zu stellen. Bei Lehrausgängen und Exkursionen sollen auch die betriebswirtschaftlichen Fragen besprochen werden. Ein Lehrausgang zum Grundbuch ist einzuplanen. Beispiele und Methoden sind im Hinblick auf die tatsächliche Anwendung in der praktischen Betriebsführung und Betriebsplanung auszuwählen.
Entsprechende Formulare und Drucksorten sind zu verwenden. Bei der Auswertung von Betriebsdaten ist der jeweilige Stand der Kleincomputeranwendung in der Landwirtschaft miteinzubeziehen. Je Semester 1 Schularbeit.
II. Buchführungrömisch II. Buchführung
Bitdungs- und Lehraufgabe
Dieser Unterricht soll zur selbständigen Wahrnehmung einer den betrieblichen Gegebenheiten entsprechenden Buchführung befähigen und überhaupt zu betrieblichen Aufzeichnungen motivieren. Durch die Auswertung soll der Schüler zu unternehmerischem Denken und Handeln hingeführt werden.
Der Lehrstoff soll eine sinnvolle Ergänzung zum Unterrichtsgegenstand Betriebswirtschaft darstellen. Lehrstoff 2. Schulstufe
Einfache Büroorganisation
Aufgaben, Bedeutung und Systeme der Buchführung Buchführungspflicht Steuerliche und betriebsinterne Buchführung Vorgänge in der Buchführung
Inventur 2. Betriebserfolg:
Maßstäbe des Betriebserfolges Landwirtschaftliches Einkommen,
Reinertrag; Deckungsbeitrag)
Einkommensberechnung aus Kapitalveränderung und Privatverbrauch bzw. aus Erträgen und Aufwänden
Praktische Berechnungen Kennzahlen und Betriebsvergleiche
Doppelte Buchführung (Durchschreibebuchführung und EDV-Buchführung):
Kontenplan Eröffnungsbuchungen Buchung laufender und besonderer Geschäftsfälle Abschluß und Auswertung der Buchführung
Einführung in die Bilanzanalyse
Neuere, vereinfachte Modelle betrieblicher Aufzeichnungen
Buchführung mit Umsatzsteuerverbuchung
Aufzeichnungen zur Führung und Kontrolle einzelner Betriebszweige Lohnverrechnung
Analyse und Auswertung der Buchführung des eigenen Betriebes 4.
Betriebsvergleiche
Didaktische Grundsätze
In Buchführung ist nach den Grundsätzen der Praxisnähe, Verständlichkeit und Anwendbarkeit vorzugehen. Die aktuellen aufgelegten Drucksorten sind zu verwenden. Die Schüler sind zur Führung einer Betriebsbuchhaltung anzuleiten. Ergebnisse und Aussagen der Buchführung sind betriebswirtschaftlich zu verwerten. Die Möglichkeiten der elektronischen Datenverarbeitung sind dem Stand der landwirtschaftlichen Praxis entsprechend zu berücksichtigen.
Je Semester 1 Schularbeit.
Wirtschafts- und Marktkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Ausgehend von volkswirtschaftlichen Grundbegriffen sind jene Kenntnisse zu vermitteln, die die Schüler zum wirtschaftlichen Denken und Handeln anleiten und zur Erfassung der jeweiligen Marktsituation befähigen. Eine Erziehung zu marktkonformem Verhalten in Erzeugung und Absatz ist notwendig. Auf dieser Grundlage soll der Schüler wirtschaftliche Entscheidungen fällen lernen. Das Interesse am Wirtschaftsgeschehen ist zu wecken und das Verständnis für andere Berufsgruppen zu fördern. Im Hinblick auf die schwierige Stellung der Landwirtschaft in Produktion und Vermarktung ist die Gemeinschaftsgesinnung und die Bereitschaft zu überbetrieblicher Zusammenarbeit auf allen Ebenen zu fördern. Das wirtschaftskundliche Wissen ist im großen Zusammenhang der unternehmerischen Kompetenz zu sehen und als ein wesentlicher Teil der unternehmerischen Fähigkeiten den Schüler bewul3l zu machen. Lehrstoff 1. Schulstufe
Grundlagen und Aufgaben der Wirtschaft: Bedürfnisse und ihre Befriedigung Rohstoff- und Energieversorgung
Wirtschaft und Umwelt, Erhaltung der Lebensgrundlagen Entwicklung der Wirtschaft: Selbstversorgung, Tauschwirtschaft, Geldwirtschaft Wirtschaftssysteme: Agrarstaat, freie Marktwirtschaft, zentrale Planwirtschaft, ökosoziale Marktwirtschaft
Österreich und seine Wirtschaft: Volkswirtschaft Wirtschaftsraum
Bevölkerung
Bedeutung und Struktur der einzelnen Wirtschaftszweige 3. Bankwesen und praktischer Zahlungsverkehr: Notenbank, Geschäftsbanken Kredit- und Sparformen
Wirtschaftsgeographie der Erdteile: Arme und reiche
Volkswirtschaften
Zusammenarbeit und Zusammenschlüsse von Volkswirtschaften
Weltwirtschaft und volkswirtschaftliche Kennzahlen:
Lenkung der internationalen Wirtschaft, Internationale Zusammenschlüsse, Entwicklungshilfe Bruttoinlandsprodukt und Volkseinkommen, Wirtschaftswachstum 2.
Produktionsgrundlagen und Unternehmensformen: Erzeugungsgrundlagen (Boden, Arbeit, Kapital, Bildung, gesunde Umwelt)
Betriebe und Unternehmen (Rechtsformen und Zusammenschlüsse von Unternehmen)
Österreich und die EU EU und die Wirtschaft Globalisierung der Wirtschaft
Konsum und Wirtschaftskreislauf: Private Haushalte Öffentliche Haushalte (Gemeinden, Länder, Bund) Wirtschaftskreislauf
Güteraustausch: Geldwesen (Aufgaben und Arten des Geldes, Geldschöpfung, Geldwert, Währung)
Handel (Handelsformen, Handelsspannen, Geschäftsabschlüsse) Markt
und Preis
Allgemeine landwirtschaftliche Marktlehre:
Der Markt in seiner Gesetzmäßigkeit und Funktion Stellung der Landwirtschaft in der Marktwirtschaft
Agrarmärkte (Nachfrage, Angebot, Preis und Preisbildung, Absatzformen, Marktordnungen, Marktentwicklung)
4 Schulstufe
Spezielle landwirtschaftliche Marktlehre: Entwicklung von Angebot und Nachfrage
Markt- und Preispolitik aus österreichischer und internationaler Sicht bei land- und forstwirtschaftlichen Produkten
Der Bauer als Unternehmer 2. Wirtschafts- und Agrarpolitik:
Wirtschaftsablauf, Wirtschaftsbeeinflussung Ziele und Maßnahmen der Wirtschaftspolitik
Agrarpolitik (Ziele, neue Gesichtspunkte und Motive, Maßnahmen und Instrumente)
Möglichkeiten der Vermarktung: Konventionelle Vermarktungsformen Direktvermarktung (Abhofverkauf, Verkauf auf Wochen- und Bauernmärkten, Urlaub am Bauernhof etc.)
Sonstige innovative Vermarktungsformen
Beziehungsfeld Bauer (Landwirtschaft) und Konsument (Markt)v Marketing, Marketingphilosophie, Produkt- und Dienstleistungsentwicklung, Qualitätssicherung, Qualitätskontrolle, Kundenservice, Werbung etc.
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht ist durch wirtschaftskundliche Informationen von Massenmedien, einfache Wirtschaftsstatistiken etc. aktuell zu gestalten. Marktberichte und wirtschaftspolitische Veröffentlichungen sind zu verwenden. Die Schüler sind zu deren ständigem Gebrauch und dauernder Beobachtung anzuleiten. Das Marktgeschehen ist aus der Sicht des Produzenten und Konsumenten zu behandeln. Der Besuch von Absatzveranstaltungen und die Besichtigung von Verwertungs- und Vermarktungseinrichtungen wird empfohlen.
Die volkswirtschaftliche Mitverantwortung ist ebenso bewußt zu machen, wie die Notwendigkeit einer solidarischen Gesinnung innerhalb der Landwirtschaft und zwischen den Wirtschaftszweigen. Der Begriff Marketing ist in seinem umfassendsten Sinn zu verstehen, zu behandeln und erlebbar zu machen.
Informatik (Elektronische Datenverarbeitung)
Eildungs- und Lehraufgabe
Die Schüler sollen einen Überblick über den Ausbau und die Funktion von EDV-Anlagen (Hardware, Software) erhalten und mit der Gerätebedienung vertraut gemacht werden.
Sie sollen Programme anwenden und einfache Aufgaben aus der Berufspraxis mit Hilfe der EDV lösen können.
Pflichtgegenstand in der t. und 2. Schulstufe, Freigegenstand in der
Lehrstoff 7. und 2. Schulstufe 1. Hardware:
Computer (Gerätearten, -aufbau, -teile), Peripheriegeräte (z.B.:
Monitor, Drucker und sonstige Ein- und Ausgabegeräte sowie externe Speicher).
2 Software:
Betriebssystem, Benutzeroberflächen (z.B.: MS-Windows), Textverarbeitung, Tabellenkalkulation und andere Standardprogramme. Einsatzmöglichkeiten und Anwendung von Spezialprogrammen aus dem Bereich Land- und Pferdewirtschaft, soweit diese nicht ohnehin in den Fachgegenständen unterrichtet werden.
Beurteilung der Tauglichkeit dieser Programme für den landwirtschaftlichen Reitbetrieb oder Pferdehaltungsbetrieb.
Weiterführende Anwendung von Standardprogrammen und Spezialprogrammen.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit im Bereich der Land- und Pferdewirtschaft.
Selbständiges Arbeiten mit dem Computer soll erlernt werden. Theoretische Unterweisungen sind nach Möglichkeit gleich an den Geräten zu veranschaulichen, der Lehrstoff ist durch praktische Anwendungsbeispiele zu festigen.
Der Informatikunterricht soll die Basis für eine flächenübergreifende Anwendung bilden. Es ist eine Koordination mit anderen Fachgegenständen herzustellen.
Auf eine zeitgemäße Programmauswahl ist zu achten.
Aktuelle Fachgebiete
Bildungs- und Lehraufgabe
Den Schülern sind Kenntnisse und Fertigkeiten in Fachgebieten zu vermitteln, welche durch die im Lehrplan angeführten Unterrichtsgegenstände nicht abgedeckt werden.
Vorrangig sind dabei Problemstellungen aus dem landwirtschaftlichen
und dem landwirtschaftsnahen Bereich zu behandeln
Lehrstoff und didaktische Grundsätze
Die jeweils konkrete Problemstellung und die didaktischen Grundsätze sind vom Lehrer unter Einbeziehung der Schulgemeinschaft auszuarbeiten und zu Beginn des Unterrichtsjahres der Schu3behörde vorzulegen. Es liegt im Sinne dieses Gegenstandes, daß im Verlauf eines Unterrichtsjahres nach Möglichkeit mehrere Themenbereiche aufeinander folgend behandelt werden.
Der Unterricht kann auch in Blockform gehalten werden, um Projektarbeiten bzw. Gruppenarbeiten besser zu ermöglichen. Bei entsprechender Klassenschülerzahl und gegebener Interessenslage können auch zwei Fachgebiete von je einer Schülergruppe parallel bearbeitet werden.
Praktischer Unterricht
Eildungs- und Lehraufgabe
Das erworbene theoretische Wissen ist durch den praktischen Unterricht in eine auf die Berufstätigkeit ausgerichtete, zeitgemäße Farm umzusetzen.
Das Erkennungsvermögen ist zu schulen, die Beobachtungsgabe für Vorgänge in der Natur und in der landwirtschaftlichen Produktion ist zu fördern. Der Versuchstätigkeit ist eine besondere Bedeutung beizumessen.
Handwerkliches Können, Fertigkeiten und Arbeitstechniken sollen für die künftige Arbeit des Schülers sowie für die Werterhaltung und Wertvermehrung von Gebäuden, Maschinen und Geräten vermittelt werden. Auf die Veredelungs- und Vermarktungsmöglichkeiten der am Betrieb erzeugten Produkte ist Bedacht zu nehmen.
Es ist auf Ordnung, Genauigkeit, Sorgfalt, Selbständigkeit, Unfall- und Brandverhütung zu achten.
Die in der Reitpraxis gesteckten Ziele sind mit konsequentem Nachdruck zu verfolgen und deren Erreichen ist anzustreben. Die Schüler sind bei der Entscheidung für das Ausbildungsniveau L bzw. für das Ausbildungsniveau A beratend und wohlwollend zu unterstützen.
Lehrstoff
1.1. Metallbearbeitung und Landmaschinenpflege:
Werkstätte, Werkzeuge, Handhabung und Instandhaltung der Werkzuge und Gerufe, Materialkunde, verschiedene Fertigkeiten und Techniken der Metallbe- und -verarbeitung (Niet- und Schraubenverbindungen, Schmieden, Härten, Schärfen, Oberflächenbehandlung, Grundkenntnisse der Schweißtechnik), einfache technische Zeichnungen, Werkstücke; Wartung und Pflege des Traktors und anderer Landmaschinen, einfache Reparaturarbeiten, Einstellarbeiten an Motoren, Landmaschinen und Geräten, praktischer Einsatz von Landmaschinen, Lesen von Reparatur- und Wartungsplänen
1.2. Kunststoffbe- und -verarbeitung:
Werkzeuge, Techniken, Anwendungsbeispiele 1.3. Baukunde:
Werkzeuge und Maschinen, Pflege und Instandhaltung, Materialkunde, Baustoffe, Lagerung, Fertigkeiten und Arbeitstechniken, Mauerwerk, Isolierung, Verputz und Wärmedämmung, Betonieren, Instandsetzungsarbeiten
2. Holzbearbeitung und Waldwirtschaft 2.1. Holzbearbeitung:
Werkzeuge; Handhabung und Instandhaltung der Werkzeuge und Geräte;
Lagerung, Pflege und Auswahl der Hölzer; verschiedene Fertigkeiten und Techniken; Holzschutz; Werkskizzen, einfache Werkstücke;
Reparaturen, Restaurierungsarbeiten
2.2. Waldwirtschaft:
Forstliche Erkennungs- und Bestimmungsübungen; Bestandesbegründung;
Kulturpflege; Durchforstung und Holzernte im Schwach- und Starkholz;
Handhabungsübungen und Instandhaltung von Forstwerkzeugen, Motorsäge und sonstigen Forstmaschinen; Beurteilung des Waldzustandes;
Erhaltung von Bringungswegen
3. Landwirtschaft 3.1. Pflanzenbau Pflanzenkundliche, bodenkundliche und pflanzenbauliche Übungen (Erkennungs-, Bestimmungs- und Beurteilungsübungen); Erstellen von Fruchtfolge- und Düngungsplänen, Acker- und Grünlandschlagkartei; Bodenbearbeitung, Anbau-, Pflege- und Erntearbeiten; Lagerung und Futterkonservierung; Wirtschaftsdüngerbehandlung; Düngeroptimierung, Pflanzenschutzmaßnahmen, Standortsaufnahmen, Weideplan
3.2. Tierhaltung:
Umgang mit Tieren und Pflege von ~ fieren, Stallhygiene und Gesundheitskontrolle, Klauenpflege; Tierbeurteilung, Abstammungsnachweis und Leistungsdaten;
Futtermittelkunde, -vorbehandlung und -lagerung; Futterbeurteilung;
Futterberechnung, Rationserhebung und Futtervoranschlag; Fütterung;
tiergerechte Haltung; Aufzeichnungen über Stallgeschehen, Versteigerungskatalog; Rinder- und Sauenplaner; Melkarbeit, Milchbehandlung und -verarbeitung; Wallung und Pflege von Melkeinrichtungen;
Hausschlachtung und Fleischverarbeitung, Vermarktung 3.3.
Betriebswirtschaft und Buchführung:
Betriebserhebungen; Erarbeitung von Betriebsmodellen;
Betriebsplanung; Dokumente am Bauernhof (Einheitswertbescheid, Grundbuchsauszug), Hofchronik; EDV; Auswertung von Buchführungsergebnissen und anderen Aufzeichnungen
3.4. Obstbau:
Pflanzung, Schnitt, Erziehung; Pflege aller Obstbäume; Vermehrung und Veredelung; Ernte, Sortieren, Lagerung; Verarbeitung, Vermarktung
Pferdewirtschaft 4.1. Reiten
Das Niveau des Reiterpasses ist bis zum Ende des ersten Semesters zu erreichen.
Das Niveau der Lizenzprüfung für die Ausbildungsschiene L ist zu erreichen.
Das Niveau für die Ausbildungsschiene A ist anzustreben. Reiten:
auf Haflingern, teilweise auch im Gelände
Longieren: zur Vereinheitlichung und Verbesserung des dressurmäßigen Sitzes (aufrechte Körperhaltung, ruhige Schenkellage, unabhängige Hände) sowie zur Verfeinerung der Hilfengebung.
Dressur: Freireiten in Abteilung und Verteilung Üben von
Hufschlagfiguren
Hilfengebung zur Entwicklung der Gangarten und Übergänge An den Zügel stellen
Stellen und Biegen des Pferdes Vorhandwendung Schenkelweichen Springen: Erlernen und Festigen des leichten Sitzes Cavalettiarbeit Reiten von Wendungen, Distanzen und Kombinationen Gleichmäßiges Reiten des Grundtempos
4 Schulstute Ausbildungsschiene L Dressur:
Lektionen der Klasse L Handhabung der Kandare
Springen: Reiten von Distanzen und Kombinationen
Reiten von engen Wendungen und schwieriger Linienführung
Ausbildungsschiene A Dressur:
Lektionen der Klasse A
Springen: Reiten auf Distanzen und Kombinationen
Eigenkönnen und Unterrichtserteilung
Der Schüler muß das erlernte Eigenkönnen, sowohl in der Ausbildungsschiene A, als auch in der Ausbildungsschiene L und sowohl in der Dressur als auch im Springen als Lehrender weitervermitteln können.
4.2. Gespannfahren 2. Schulstufe
Erlernen der Haltungen und Griffe nach Athenbach Vorbereiten der Kutsche zum Anspannen und fahren Mitnehmen von Peitsche und Kniedecke
Reserve (Stränge, Aufhalten Nähriemen, Wetterschutz, Proviant)
Korrektes Anschirren und Anpassen am Pferd
Anspannen und Ausspannen
Korrektes Abschirren und Versorgen der Geschirre (Geschirrpflege)
Schritt und Trab auf geraden Linien, später mit Wendungen auf
geschlossenen Plätzen
Gebrauch der Peitsche
Fahren auf vorgegebenen Linien mit Begrenzungen (Kegel) Fahren im Straßenverkehr im Schritt und 'trab reit allen vorgeschriebenen Handzeichen und Beachtung der Verkehrsvorschriften Fahren von Rechts- und Links-Kurzkehrtwendungen Vorbereitung auf das bronzene Fahrabzeichen
4. Schulstufe Ausbildungsschiene L Zweispännig Fahren:
Fahren im Dressurviereck mit Tempounterschiede im Trab Versammeln -
Verstärken
Fahren in Hindernisse mit ausgeflaggten Durchfahrten
Fahren im ungarischen Stil zweispännig: Verschnallen der Leinen Hakung und Gebrauch der Leinen Haltung der Peitsche Ausbildungsschiene A
Zweispännig Fahren nach Athenbach:
Dressuraufgaben mit besonderer Beachtung auf Biegung und Stellung in
den Wendungen und Touren
Verstärkung und Versammlung im Trab Fahren von turniermäßigen
Hindernissen
Fahren im ungarischen Stil zweispännig: Einsfellen der Leinen mit dem Fröschl Korrekte Grund- und Gebrauchshaltung Korrekte Peitschenhaltung'
Fahren mit einem Vierspänner:
Auflegen und Versorgen der Vorderleinen Korrektes Anspannen Leinenvermessen beim Vierspänner Einrichten des Viererzuges auf geraden Linien
Richtiges Schlaufenlegen bei Links- und Rechtswendungen
4.3. Veterinärkunde/Exterieurlehre
Demonstration alter anatomischen Präparate: Vertiefung der Anatomie, Histologie, Physiologie
Beurteilung des gesunden Pferdes: 4.
Schulstufe
Messen und Fühlen des Pulses,
Körpertemperatur, Atmung, Hufkontrolle Ausbildungsschiene A
Beurteilung beim Vorführen Die Ausbildung
des jungen Pferdes:
Longieren mit Doppellonge
Das kranke Pferd: Gewöhnen an das Geschirr und an den Zug
Wundbehandlung und Erste Hilfe bei
Verletzungen Arbeiten mit der Schleppe
Verbandlehre Erstes Anspannen mit
einem Lehrmeister
Medikamente verabreichen
Die Stallapotheke Vorführen junger
Pferde:
Erkennen von Lahmheiten Anlernen
junger Pferde zum korrekten Vorstellen und Vorführen
Besprechung aktueller Fälle aus dem Bestand
Fortpflanzung: Deckstation, Deckmanagement
Exterieurlehre: Rassenkunde/Zuchtziele Vorführen
Vermessen Zahnalterbestimmung Exterieurbeurteilung
Vierspännig Fahren:
Der Umbau von Geschirren und Kutschen zum vierspännigen Fahren.
Arbeiten im Wald: Demonstration
Ausbildungsschiene L Die Jungpferdeausbildung: Führen Longieren (mit verschiedenen Hilfszügeln) Anreiten
Wiederholung der wichtigsten anatom. Präparate Wundbehandlungen Lahmheiten (Röntgenbilder) Hufverbände, Beurteilung des Beschlages Besprechung aktueller Fälle Exterieurbeurteilungen an der Hand Exterieurbeurteilungen unter dem Sattel
Mitarbeit im Deckbetrieb (Probieren, Stuten ausbinden, Hengstführung zum Probieren und Belegen, Hengst am Phantom zur Absamung) Labor (Frischsamen, künstliche Besamung)
4.4. Pferdehaltung 2. Schulstufe Pferdepflege: Pflege von Deckhaar und Langhaar, Einflechten, Verziehen, Schweif waschen und Ausschneiden aller Flossen
Hufpflege im Stall
Umgang mit dem Pferd beim Pflegen Füße aufheben
Stallklima: Richtiges Ausmisten von Ständen und Boxen
Verschiedene Einstreuarten selbst erproben (Wechselstreu, Matratze, Sägespäne, Stroh, Fertigprodukte)
Stallhygiene - Bozenhygiene: Bozenwände waschen
Tränken und Freßmuscheln säubern
Praktische Fütterung: Lagerung und Lagerstätten Qualitätsbeurteilung
(Heu, Stroh, Wasser)
Rationszuteilung, Beurteilung von Fertigfutter (Abrieb, Struktur, Geruch) Verschiedene Produkte unterscheiden und beurteilen Beurteilung von Hafer, Mais und Gerste
Hufpflege und Hufkorrektur:
Werkzeugkunde und Umgang mit dem Pferd beim Beschlagen Grundlagen
des Hufbeschlages:
Eisenabnahme, Korrektur Üben an Leichenhufen
Richtiges Vorführen:
Anlage des Vorführdreieckes
Vorführen aller Rassen Vorbereitung zum Vorführen
Verladen und Transport von Pferden: Fahrzeugkontrolle, Fahrtechnik, Vorbereitungsübungen Vor- und Nachteile der Verlademethoden Festigen der Kenntnisse im Hufbeschlag Vorizereiten auf den Schmied Eigenschaften eines guten Schmiedes
Festigen der Kenntnisse im korrekten Vorstellen: Speziell junger schwieriger Pferde
Besondere Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten im Stall Didaktische Grundsätze
Der praktische Unterricht hat in direktem Zusammenhang mit dem theoretischen Unterricht zu stehen.
Der Lehrstoff ist entsprechend dem theoretischen Unterricht auf die Schulstufen aufzuteilen. Die jeweils gültigen Fertigkeitenkataloge sind einzuhalten. Es muß gewährleistet sein, daß jeder Schüler das gesamte Praxisprogramm absolviert. Dies ist durch Führung von Aufzeichnungen nachzuweisen.
Sind Voraussetzungen für den praktischen Unterricht an der Schule selbst nicht in ausreichendem Maß vorhanden, so ist der entsprechende Praxisunterricht in geeigneten Praxisbetrieben durchzuführen.
Der Unterricht erfolgt in praxisgerechten Gruppengrößen. Die Grundsätze der Unfallverhütung sowie Sicherheitsvorschriften und -vorkehrungen sind genau zu beachten. Auf typische Arbeitsunfälle ist hinzuweisen. Das selbständige Arbeiten ist zu fördern. Bei der Vermittlung von Arbeitstechniken und insbesondere bei Arbeitsunterweisungen und Arbeitsanleitungen sind die Grundsätze der Ergonomie zu beachten und mitzuvermitteln.
Unfallverhütung und Ergonomie sollen auch in die Aufzeichnungen einfließen.
Richtige Arbeitsmethoden und der jeweils neueste Stand der Technik sind zu berücksichtigen. Der praktische EDV-Einsatz ist in den einzelnen Erzeugungssparten zu vermitteln.
Kurse, wie z.B. Melkkurs, Klauenpflegekurs, Fleischverwertungskurs, forstliche Arbeitslehre ,usw. können in Blockform im Rahmen der einzelnen Praxisgegenstände durchgeführt werden.
In der 4. Schulstufe kann der praktische Unterricht auch in Projektarbeiten einbezogen werden.
Routinearbeiten im Betrieb: Putzen, Ausmisten, Stallordnung