Datum der Kundmachung

28.02.1990

Fundstelle

Landesgesetzblatt Nr. 9 aus 1990, 7. Stück

Bundesland

Oberösterreich

Kurztitel

Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der die Lehrpläne für land- und forstwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen erlassen werden

Text

  1. Ziffer 9
    Verordnung
der o.ö. Landesregierung vom 29. Jänner 1990, mit
der die Lehrpläne für land- und forstwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen erlassen werden
Auf Grund der Paragraphen 11, 18, 20 und 35 Absatz 8, sowie des Paragraph 52, Absatz eins, des O.ö. Land- und forstwirtschaftlichen Schulgesetzes, Landesgesetzblatt Nr. 41 aus 1976,, in der Fassung der Landesgesetze Landesgesetzblatt Nr. 2 aus 1989, und 61 aus 1989, wird ver-ordnet:
§1 Lehrpläne
Für die nachstehend genannten land- und forstwirt-schaftlichen Berufs- und Fachschulen werden die in den Anlagen A1— A8 und B1 — B3 enthaltenen Lehrpläne erlassen:
  1. Ziffer eins
    Berufsschulen
    1. Litera a
      Allgemeine Bildungsziele und Allgemeine didak-tische Grundsätze:
Anlage A1
  1. Litera b
    Lehrplan der Landwirtschaft: Anlage A2 Landwirtschaft (Anschlußlehre):
    1. Sub-Litera, a, a
      Fachrichtung
    2. Sub-Litera, b, b
      Fachrichtung Anlage A3
    3. Sub-Litera, c, c
      Fachrichtung Ländliche Hauswirtschaft: Anla-ge A4 Gartenbau: Anlage A5 Forstwirtschaft: Anlage A6 Forstwirtschaft (Anschlußlehre):
    4. Sub-Litera, d, d
      Fachrichtung
    5. Sub-Litera, e, e
      Fachrichtung ff) Fachrichtung Anlage A7
    6. Sub-Litera, g, g
      Fachrichtung Geflügelwirtschaft: Anlage A8
  1. Ziffer 2
    Fachschulen
    1. Litera a
      Allgemeine Bildungsziele und Allgemeine didaktische Grundsätze: Anlage B1
    2. Litera b
      Lehrplan der
      1. Sub-Litera, a, a
        Fachrichtung Landwirtschaft: Anlage B2 bb) Fachrichtung Ländliche Hauswirtschaft: Anlage B3

§2 Lehrstoffverteilung

(1)              Für Jeden Unterrichtsgegenstand dieser Lehrpläne, ausgenonmen den Religionsunterricht, ist von den unterrichtenden Lehrern zur Vorbereitung des Unterrichtes

  1. Litera a
    für dio Berufsschulen bis längstens zwei Wochen
nach Beginn einer Schulstufe eine provisorische und bis längstens vier Wochen nach Beginn einer Schulstufe eine definitive Lehrstoffverteilung,
  1. Litera b
    für die Fachschule bis längstens vier Wochen nach Beginn einer Schulstufe eine provisorische und bis
längstens acht Wochen nach Beginn einer Schulstufe
eine definitive Lehrstoffverteilung zu erstellen.

?2? Diese Lehrstoffverteilung hat an der Schule aufzuliegen und muß allen unterrichtenden Lehrern zugänglich sein.

?3? In dieser Lehrstoffverteilung ist der Lehrstoff laut Lehrplan näher auszuführen und zumindest auf die einzelnen Unterrichtswochen aufzuteilen. Ferner sind die jeweils entsprechenden Lernziele und die vorgesehenen Unterrichtsmittel anzugeben.

§3 Inkrafttreten

?1? Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.

?2? Für die im Schuljahr 1989/90 geführten zweiten und dritten Schulstufen sowie für die im Schuljahr 1990/91 zu führenden dritten Schulstufen der Berufs- und Fachschulen sind die bisher geltenden Lehrplanbestimmungen

weiterhin anzuwenden.

Für die o.ö. Landesregierung:

Hofinger

Landesrat

Anlagen

Seite 20              Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7.

Stück, Nr. 9

Anlage A1 LEHRPLÄNE DER BERUFSSCHULEN

römisch eins. Allgemeine Bildungsziele

Die Berufsschule hat die Aufgabe

  1. Litera a
    den Schülern die schulische Grundausbildung für eine Berufstätigkeit in der Land- und Forstwirtschaft zu vermitteln,
  2. Litera b
    die Schüler zu demokratischen, heimat- und berufsverbundenen, sittlich und religiös gefestigten und sozial
denkenden Staatsbürgern heranzubilden,
  1. Litera c
    die Allgemeinbildung der Schüler in einer der künftigen Berufstätigkeit angemessenen Weise zu erweitern und zu vertiefen sowie insbesondere auch die Grundlage für die spätere fachliche Weiterbildung zu schaffen.
Im Rahmen dieser Aufgabenstellung sind den Schülern besonders die ökologischen Zusammenhänge und die Wichtigkeit der nachhaltigen, naturgerechten Landbewirtschaftung bewußt zu machen.
römisch zwei. Allgemeine didaktische Grundsätze
  1. Ziffer eins
    Einführung in den Unterricht
Da die Schüler über eine unterschiedliche Bildungsreife verfügen und unterschiedliche Vorkenntnisse mitbringen, hat der Unterricht in jedem Gegenstand auf den vorhandenen Kenntnissen aufzubauen und dementsprechend bedachtsam zu beginnen. Bei Bedarf sind die Schüler in die Techniken des Lernens und in die Arbeitsweise einer berufsbildenden Schule einzuführen.
  1. Ziffer 2
    Rücksichtnahme auf die Eigenart der Schüler
Bei den Berufsschülern ist das Interesse nach Weiterbildung bei jeder Gelegenheit zu fördern. Um die Unterrichts- und Erziehungsarbeit möglichst wirksam zu gestalten, ist sie der individuellen Eigenart des einzelnen Schülers und seiner Entwicklung anzupassen. Dies verlangt eine weitgehende Berücksichtigung der geistigen, psychischen und körperlichen Anlagen, der Geschlechtsunterschiede, der Vorbildung, der Milieuver-hältnisse und der altersabhängigen Interessensunterschiede.
  1. Ziffer 3
    Lebens- und Berufsnähe
Der Unterricht hat von der bäuerlichen Lebens- und Arbeitswelt auszugehen und muß die Lebenswirklichkeit der Schüler berücksichtigen.
Die laufenden Veränderungen der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Verhältnisse zwingen zu ständiger Anpassung des Lehrgutes an die Bedürfnisse der Berufspraxis, sodaß dem Lehrer die Verantwortung für eine sorgfältige Auswahl und Ergänzung des Lehrstoffes nicht abgenommen werden kann. Heimatverbundenheit und Weltaufgeschlossenheit, Achtung vor Bewahrenswertem und der Wille zur Neugestal-tung sind auf angemessene Weise zu verknüpfen und zu fördern.
  1. Ziffer 4
    Anschaulichkeit
Die Einführung des Schülers in die fachliche Begriffswelt verlangt größtmögliche Anschaulichkeit. Zur Schaffung klarer Vorstellungen sind sorgfältig ausgewählte Unterrichtsmittel heranzuziehen, eine bloß abstrakte oder verbale Wissensvermittlung ist zu vermeiden. Lehrbücher und audiovisuelle Hilfsmittel sind in Unterricht und Erziehung sinnvoll anzuwenden. Lehrausgänge, Exkursionen und andere Schulveranstaltungen stellen Verbindungen zwischen Schulunterricht und Berufspraxis her. Praktische Übungen und Unterweisungen in den Lehrwerkstätten, im Schulbetrieb und in den Praxisbetrie-ben veranschaulichen und vertiefen den Lehrstoff.
  1. Ziffer 5
    Selbsttätigkeit der Schüler
Das Lernen ist soweit als möglich auf Selbsttätigkeit zu gründen, um das Bildungsinteresse, die Selbständigkeit
und das Selbstvertrauen zu fördern. Kritisches Denken sotl zu objektiver Urteilsbildung motivieren.
Der Erziehung zu Verantwortungsbewußtsein für alle Bereiche der Gesellschaft muß Raum gegeben werden.
  1. Ziffer 6
    Sicherung des Unterrichtsertrages
Die Festigung des bereits erworbenen Bildungsgutes ist besonders zu fördern. Der erlebniserfüllte Unterricht, die Selbsttätigkeit, die einprägsame Erarbeitung und Darbietung in Wort, Schrift und Zeichnung sowie der Einsatz von Lehr- und Lernmitteln und die Aktualisierung des Stoffes schaffen gute Voraussetzungen für ein dauerndes Behalten. Durch sinnvolles Üben, Wiederholen und Anwenden wird der notwendige Bestand an grundlegenden Kenntnissen und Fertigkeiten gesichert.
Leistungskontrollen sind maßvoll in den Unterricht einzubauen und sollen auch der Sicherung des Unterrichtser-trages und der Leistungssteigerung dienen.

Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7. Stück, Nr. 9              - Seite 21

  1. Ziffer 7
    Konzentration der Bildung
Der Unterricht hat stets auf das Bildungsziel der Schule Bedacht zu nehmen. Der Unterricht ist so zu gestalten, daß die Schüler die Zusammenhänge aller Stoffgebiete eines Gegenstandes überblicken können. Sachliche Zu-sammenhänge zwischen den Unterrichtsgegenständen sowie Wechselbeziehungen zwischen allgemeinbilden-dem und fachlichem Unterricht sind bewußt zu machen bzw. herzustellen, wobei denn fächerübergreifenden sowie dem Projektunterricht besondere Bedeutung zukommen.
  1. Ziffer 8
    Mindestforderung und Erweiterungsstoffe
Ist die Aneignung des im Lehrplan vorgesehenen Lehrstoffes gesichert, so kann der Lehrstoff erweitert werden. Dies hat auch bei Eintreten von Neuerungen bzw. wesentlichen Veränderungen auf dem agrarischen Sektor zu geschehen.
  1. Ziffer 9
    Praktischer Unterricht
Dem Praktischen Unterricht ist auf Grund seiner großen Bedeutung für den landwirtschaftlichen Betrieb, aber auch für das Erlernen eines außerlandwirtschaftlichen Berufes, entsprechendes Gewicht beizumessen. Durch gezielte Arbeitsunterweisungen und Übungen soll jeder Schüler grundlegende Kenntnisse und praktische Fertigkeiten erwerben. Rationelle Arbeitsmethoden und zeitgemäße Arbeitstechniken sind zu vermitteln.
  1. Ziffer 10
    Fächerübergreifendes Unterrichtsprinzip
In allen entsprechenden Unterrichtsgegenständen sind zu behandeln:
Fragen des Natur- und Umweltschutzes
Zusammenhänge zwischen Ökonomie und Ökologie im Sinne einer
nachhaltigen Bodenbewirtschaftung und
einer artgerechten Tierhaltung
Unfall- und Brandverhütung
Zwischenbetriebliche Zusammenarbeit und Kooperationsmöglichkeiten
Pärtnerschaftliche Betriebs- und Lebensführung
Pflege des sprachlichen Ausdrucks und der Rechtschreibung
Ein über die einzelnen Fachgebiete hinausreichendes, vernetztes Denken in Verbindung mit einem langfristig ausgerichteten Verantwortungsbewußtsein soll die Unterrichts- und Erziehungsarbeit prägen und zu einer ent-sprechenden Lebenshaltung beitragen.
  1. Ziffer 11
    Methodenfreiheit und Methodengerechtigkeit
Bei Beachtung der dargelegten Grundsätze sind Wahl und Anwendung der Unterrichtsmethode frei. Diese sind vor allem bestimmt von der sachlogischen Struktur des Lehrgutes, vom Entwicklungs- und Leistungsstand der Schüler und der Klasse in ihrer Gesamtheit, vom Ziel des jeweiligen Unterrichtsabschnittes und von schulorganisatorischen und sachlichen Voraussetzungen für den Unterricht. Die Methodenfreiheit bietet Raum für schöpferische Leistung und überträgt dem Lehrer eine verantwortungsvolle Aufgabe und die Pflicht, sich ständig weiterzubilden.

Seite 22              Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7.

Stück, Nr. 9

Lehrplan der Berufsschule, Fachrichtung Landwirtschaft

(1., 2. und 3. Schulstufe)

Stundentafel

(Stundenausmaß und Gesamtstundenzahl der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

Anlage A2

Unterrichtsgegenstände (Pflichtgegenstände)              Stundenausmaß je Woche

und Schulstufe              Gesamtstunden-zahl

Allgemeinbildende Unterrichtsgegenstände:

Religion Deutsch (einschließlich Schriftverkehr) Rechnen Politische Bildung Lebenskunde (einschließlich Gesundheitslehre) Leibesübungen

Musische Bildung              2 3 2 2 2 2 1              48 72 48 48 48 48 24

Summe allgemeinbildender Unterrichtsgegenstände              14              336

Berufsbildende Unterrichtsgegenstände:

Pflanzenbau Waldwirtschaft Tierhaltung Landtechnik und Baukunde Betriebswirtschaft Praktischer Unterricht*)              5 2 5 5 3 6              120 48 120 120 72 144

Summe berufsbildender Unterrichtsgegenstände              26              624

Gesamtstundenzahl              40              , 960

*) Unterricht in Schülergruppen

Erste-Hilfe-Kurs in Blockform mit 8 Doppelstunden SpezialVorträge zu

ausgewählten Fachgebieten

Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7. Stück, Nr. 9              Seite 23

Deutsch (einschließlich Schriftverkehr)

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Schüler sollen befähigt werden, sich in Wort und Schrift klar und richtig auszudrücken. Sie sollen in der Lage sein, den privaten und beruflichen Schriftverkehr ordnungsgemäß durchzuführen. Gute Ausdrucksweise und sicheres Auftreten sind bei Rede und Diskussion zu schulen. Das Erzählen ist zu üben. Das Interesse am Lesen als Möglichkeit persönlicher und beruflicher Weiterbildung ist zu fördern.

Lehrstoff

1., 2. und 3. Schulstufe Rechtschreiben und Sprachlehre:

Festigung der Rechtschreibung und der wesentlichen Grammatikkenntnisse. Erweiterung des Wortschatzes und Be-handlung einschlägiger Fachausdrücke, Fremdwörter und Abkürzungen. Gebrauch von Wörterbüchern und Nach-schlagwerken.

Sprecherziehung:

Behebung sprachlicher Mängel. Schulung der Ausdrucksfähigkeit durch Erzählen, Berichten, Kurzreferate und Dis-kussionen.

Schriftverkehr:

Abfassen von wichtigen Schriftstücken privater und beruflicher "Art". Ausfüllen von Formularen, Zahlungsverkehr.

Lesen:

Anleitung zum richtigen Lesen und Vorlesen.

Didaktische Grundsätze

Auf richtiges Sprechen, Schreiben und Lesen ist in allen Unterrichtsgegenständen zu achten. Die Schüler sind vor allem zum Sprechen in ganzen Sätzen aufzufordern. Durch Sprechübungen sollen die Schüler zu sicherem Auftreten und zu klarer Ausdrucksweise gelangen.

Bei allen schriftlichen Arbeiten ist zur Selbständigkeit zu

erziehen.

Je Schulstufe 1 Schularbeit.

Rechnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Schüler sollen befähigt werden, im Berufsleben anfallende rechnerische Probleme zu erfassen und sicher zu lö-sen. Die Sicherheit in der Beherrschung der Grundrechnungsarten als Voraussetzung für das berufliche Rechnen ist zu verbessern. Die Schüler sind zu genauer und sorgfältiger Arbeit zu erziehen.

Lehrstoff

  1. Ziffer eins
    Schulstufe
Festigung der Grundrechnungsarten mit ganzen Zahlen, Dezimal- und Bruchzahlen
Maße und Gewichte
Schlußrechnungen
Flächenberechnungen
  1. Ziffer 2
    Schulstufe
Körperberechnungen
Prozent- und Promillerechnungen Mischungs- und Verhältnisrechnungen
  1. Ziffer 3
    Schulstufe
Zins- und Zinseszinsrechnungen
Maßstabgetreues Zeichnen
Angewandtes Rechnen: Beispiele aus den Fachgegenständen
Didaktische Grundsätze
Durch Verwendung von Rechenbeispielen und Zahlenmaterial aus dem beruflichen Alltag ist der Unterricht lebensnah zu gestalten. Kopfrechnen und Schätzen ist zu üben.
Faustzahlenbücher und technische Hilfsmittel sind sinnvoll in den Unterricht einzubauen.
Je Schulstufe 1 Schularbeit.

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Stück, Nr. 9

Politische Bildung

Bildungs- und Lehraufgabe

Die politische Bildung hat das Ziel, dem Jugendlichen die Fundamente eines demokratischen Staates, dessen Spielre-geln und Funktionsweisen im politischen Alltag darzulegen. Neben der Erziehung zu demokratischer Gesinnung ist die Bereitschaft zur Mitarbeit und Mitverantwortung in der Gemeinschaft zu wecken und zu fördern.

Lehrstoff

  1. Ziffer eins
    Schulstufe
Die österreichische Bundesverfassung
Rechte und Pflichten des Staatsbürgers
Gerichtsbarkeit
Überblick über die Gesetzgebung und Vollziehung des Landes und Bundes
Die Gemeinde (Aufgaben, Funktionen, Selbstverwaltung)
  1. Ziffer 2
    Schulstufe
Berufsaus- und Weiterbildung
Standeskunde und Standesvertretung in der Landwirtschaft Wichtige Rechtsvorschriften für die Landwirtschaft
  1. Ziffer 3
    Schulstufe
Politische Parteien und ihre ideologischen Grundlagen Agrarpolitische Grundfragen und aktuelle Themen Der Bauer in der Politik
Didaktische Grundsätze
Die Bedeutung der Politik als Mittel zur Gestaltung eines friedvollen Zusammenlebens von Menschen, Interessens-gruppen und Völkern ist wiederholt herauszustreichen. Das Interesse der Schüler für aktuelle politische Vorgänge in Gemeinde und Staat ist mit Milfe von Publikationen und Massenmedien zu wecken.
Lebenskunde (einschließlich Gesundheitslehre)
Bildungs- und Lehraufgabe
Den Schülern ist einsichtig zu machen, daß Selbstbildung und partnerschaftliches Verhalten das ganze Leben hin-durch notwendig sind.
Die Schüler sollen bei der Suche nach einer lebensbestimmenden Wertordnung und Einstellung eine Hilfe erhalten. Die Verantwortung des Einzelnen für die Gemeinschaft ist bewußt zu machen. Der Wert der Gesundheit und die Verantwortung, sich gesund zu erhalten, ist den Schülern nahezubringen. Grundlegende Kenntnisse einer gesunden Lebensführung sind zu vermitteln.
Lehrstoff
  1. Ziffer eins
    Schulstufe
Höfliches und mitmenschliches Verhalten
Jugendschutzgesetz
Gesundheit und Körperpflege
Gefährdungen der Gesundheit (Berufskrankheiten, Genußmittel-, Drogen- und Heilmittelmißbrauch)
Verkehrserziehung und Unfallverhütung Erste-Hilfe-Leistung
  1. Ziffer 2
    Schulstufe
Entwicklungsphasen des Menschen
Körperliche, geistige und seelische Lebensbedürfnisse
Freundschaft und Partnerschaft
Geschlechtserziehung
Partnerschaft in Ehe und Familie
Fest- und Feiergestaltung
Freizeitgestaltung
  1. Ziffer 3
    Schulstufe
Der ländliche Raum als Lebensraum Nachbarschaft und Dorfgemeinschaft Mitgestaltung am öffentlichen Leben Bedeutung von Brauchtum, Kultur und Religion Verantwortungsbewußte Lebensführung

Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7. Stück, Nr. 9              Seite 25

Didaktische Grundsätze

Im Unterricht sollen vorwiegend Beispiele aus dem Leben der Schüler behandelt werden. Dem Gelegenheitsunterricht ist neben den anderen Unterrichtsgrundsätzen besonderes Augenmerk zu schenken. Richtiges Benehmen, gute Um-gangsformen und sicheres Auftreten sind zu üben. Die Schüler sind zu einer gesunden Lebensführung anzuhalten.

Leibesübungen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Unterricht soll die Schüler befähigen, ihre natürliche Beweglichkeit und körperliche Ausdauer zu verbessern. Ge-sunder Leistungswille und Einordnung in die Gemeinschaft sind anzuerziehen. Die Bereitschaft zu sportlicher Betäti-gung über die Schule hinaus soll gefördert werden.

Lehrstoff

1., 2. und 3. Schulstufe

Kräftigungs-, Dehnungs- und Lockerungsübungen

Übungen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Haltungsschäden

Leistungsübungen (Leichtathletik u. a.)

Spiele

Schwimmen

Wintersport

Didaktische Grundsätze

Beim Aufbau der Unterrichtsstunde ist auf örtliche Gegebenheiten und die unterschiedliche Belastbarkeit der Schüler zu achten. Der Gesundheit und Sicherheit der Schüler ist größte Aufmerksamkeit zu widmen.

Die Turnübungen sollen einen Ausgleich zur einseitigen körperlichen Arbeit darstellen und Haltungsschäden vorbeu-gen helfen. Musische Bildung

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Schüler sollen in diesem Gegenstand Freude und Interesse am

Musischen gewinnen und zur sinnvollen Freizeit-gestaltung angeregt

werden.

Lehrstoff

1., 2. und 3. Schulstufe

Singen:,

Stimmbildung und Atemtechnik

Volkslieder und andere Lieder, die dem Jahreslauf und dem Fest- und Lebenskreis entsprechen

Religiöse Lieder

Bildnerische Erziehung:

Gestalten aus der Vorstellung und nach Vorlagen

Didaktische Grundsätze

Es ist danach zu trachten, daß jede aktive Betätigung auf musischem Gebiet Freude bereitet und gerne geschieht. Eine Überforderung der Schüler durch zu schwieriges Lied- und Musikgut ist zu vermeiden.

Pflanzenbau

Bildungs- und Lehraufgabe

Den Schülern sind unter Berücksichtigung ökologischer und wirtschaftlicher Gesichtspunkte Grundkenntnisse über Bodenkunde und Pflanzenbau zu vermitteln.

Die Bedeutung einer nachhaltigen Bodenfruchtbarkeit ist besonders bewußt zu machen. Die Markt- und Absatzlage und die regionalen Verhältnisse sind zu berücksichtigen.

Lehrstoff

  1. Ziffer eins
    Schulstufe
Chemische Grundbegriffe
Pflanzenkunde (Bau und Leben der Pflanze, Systematik der landwirtschaftlichen Kulturpflanzen)
Wetter und Klima
Boden: Bodenbildung, Bestandteile und Eigenschaften des Bodens,
Bodenarten, Bodenstruktur, Bodenbearbeitung,
Bodenschutz
Dünger und Düngung

Seite 26              Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7.

Stück, Nr. 9

  1. Ziffer 2
    Schulstufe
Fruchtfolge
Pflanzenschutz
Biologischer Landbau
Spezieller Pflanzenbau:
Anbau, Düngung, Fruchtfolge, Pflege und Ernte der Getreidearten, Hackfrüchte, Feldfutterpflanzen, Eiweiß- und Öl-pflanzen und Zwischenfrüchte
  1. Ziffer 3
    Schulstufe
Grünlandwirtschaft
Futterkonservierung
Obstbau
Sonderkulturen
Spezielle Fragen der Bodenbewirtschaftung und des Pflanzenbaues Den Pflanzenbau betreffende rechtliche Bestimmungen
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht ist möglichst praxisnah zu gestalten. Auf Flurbegehungen, Pflanzenbestimmungen und Anlegen von Sammlungen ist Wert zu legen. Auf die Bedeutung der Unfallverhütung, des Natur- und Umweltschutzes und eines verantwortungsbewußten Pflanzenschutzes ist besonders hinzuweisen. Die Notwendigkeit und Verantwortung zur Erzeugung gesunder und hochwertiger Produkte ist bewußt zu machen. Je Schulstufe 1 Schularbeit.
Waldwirtschaft
Bildungs- und Lehraufgabe
Den Schülern ist jenes Wissen zu vermitteln, das ihnen eine zeitgemäße Bewirtschaftung im Bauernwald ermöglicht. Über wichtige forstliche Geräte und Maschinen und deren Wartung und Pflege ist ein Einblick zu geben.
Im besonderen ist der Wald als Lebensgemeinschaft, als Erholungsraum und als Lieferant des Rohstoffes Holz darzu-stellen. Die Gefährdung des Waldes ist zu behandeln.
Lehrstoff
  1. Ziffer eins
    Schulstufe
Bedeutung und Funktionen des Waldes
Standortskunde
Die wichtigsten Baumarten und ihre Ansprüche und Verwendung
Natürliche und künstliche Bestandesbegründung
  1. Ziffer 2
    Schulstufe
Waldpflege: Kultur- und Jungwuchspflege, Dickungspflege, Durchforstung, Betriebsformen und Hiebsarten, Schutz des Waldes
Waldarbeitslehre: Geräte, Maschinen, persönliche Ausrüstung, Arbeitsverfahren, Entlohnung, Kosten, Unfallver-hütung
  1. Ziffer 3
    Schulstufe
Holzernte und Vermarktung: Schlägerung, Bringung, Lagerung, Ausformung, Holzabmaß, Holzverkauf, Holzmarkt
Waldaufschließung
Forstrechtliche Bestimmungen und Steuerfragen
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht soll möglichst praxisnah und auf die Belange des Bauernwaldes abgestimmt sein. Praktische Erfahrun-gen der Schüler sind einzubeziehen. Auf markt- und betriebswirtschaftliche Erfordernisse ist Bedacht zu nehmen. Hinweise auf typische Berufsunfälle und deren Verhütung sind zu geben.
Tierhaltung
Bildungs- und Lehraufgabe
Es sind Grundkenntnisse über Bau und Lebensvorgänge des Tierkörpers zu vermitteln. Eine Verbindung zwischen wirtschaftlicher, marktgerechter Erzeugung und einer tiergerechten und umweltschonenden Tierhaltung ist herzustel-len. Fragen der Verarbeitung und Vermarktung sind zu behandeln.
Lehrstoff
  1. Ziffer eins
    Schulstufe
Bedeutung der Tierproduktion
Bau und wichtige Lebensvorgänge des Tierkörpers

Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7. Stück, Nr. 9              Seite 27

Grundlagen der Fütterung:

Grundbegriffe der Fütterung

Zusammensetzung des Futters

Futterwertmaßstäbe, Futtermittelkunde, Rationsberechnung

Futtermittelgesetz

Milchwirtschaft und Fleischkunde

  1. Ziffer 2
    Schulstufe
Grundlagen der Züchtung: Vererbungslehre
Rind: Züchtung, Fütterung, Haltung und Pflege, Rassen und Zuchtorganisationen
Andere Haustierarten: Pferd, Schaf, Ziege, u. a.
  1. Ziffer 3
    Schulstufe
Schwein: Züchtung, Fütterung, Haltung und Pflege, Rassen und Gebrauchskreuzungen, Zuchtorganisationen
Verwertung und Absatz von Tierprodukten
Tiergesundheit: Hygiene, Krankheiten, Seuchen
Massentierhaltung, Umweltschutz
Die Tierhaltung betreffende rechtliche Grundlagen
Didaktische Grundsätze
Futterberechnungen sowie Beurteilungs- und Bestimmungsübungen sind in den Unterricht einzubauen. Fragen des Tierschutzes und des Umweltschutzes sind zu behandeln. Auf mögliche Arbeitsvereinfachungen und auf die Gefahren im Umgang mit Tieren ist hinzuweisen. Je Schulstufe 1 Schularbeit.
Landtechnik und Baukunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Dem Schüler ist ein technisches Grundwissen zu vermitteln, das ihn befähigt, die wichtigsten Landmaschinen, ihre Funktion und ihren Einsatz zu verstehen. Über die Wartung dieser Maschinen und Geräte und über die Werkstattaus-rüstung des Betriebes sind die Schüler verstärkt zu unterweisen. Vondringlich zu behandeln sind der überbetriebliche Maschineneinsatz, Mechanisierungsketten und Unfallverhütung.
Im Baukundeunterricht sind Grundkenntnisse über Planung, Errichtung, Pflege und Instandsetzung von Gebäuden zu vermitteln.
Lehrstoff
  1. Ziffer eins
    Schulstufe
Grundlagen der Landtechnik: physikalische Grundlagen, Werkstoffkunde, Maschinenelemente
Einrichtung der bäuerlichen Hofwerkstätte und Werkzeugkunde
Elektrizität
Verbrennungsmotoren
  1. Ziffer 2
    Schulstufe
Der Traktor und die wichtigsten Landmaschinen (Bauarten, Einsatz, Unfallschutz) Wartung und Pflege der Maschinen und Geräte
  1. Ziffer 3
    Schulstufe
Arbeitsketten, wirtschaftliche Betriebsmechanisierung, überbetrieblicher Maschineneinsatz
Baukunde:
Planung, Kosten
Baustoffe
Energiesparende Maßnahmen
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht hat sich an den notwendigen Erfordernissen des landwirtschaftlichen Betriebes zu orientieren. Techni-sche Einzelheiten sind nur so weit zu behandeln, als dies zum Verständnis der Funktion und für den praktischen Ein-satz der Maschinen von Bedeutung ist. Auf die Unfall- und Brandverhütung ist besonders hinzuweisen. Je Schulstufe 1 Schularbeit.
Betriebswirtschaft
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Schüler sollen befähigt werden, die Betriebsverhältnisse richtig zu erheben, zu beurteilen und darzustellen. Das Verständnis für wirtschaftliche Vorgänge und Zusammenhänge sowie für Betriebsaufzeichnungen ist zu wecken. Ebenso ist das Verständnis für rationelle Führung eines bäuerlichen Betriebes, für zweckmäßige Einrichtung, für die Anpassung der Produktion an den Markt, für die unternehmerische Tätigkeit und für die überbetriebliche Zusammenarbeit zu fördern.

Seite 28              Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7.

Stück, Nr. 9

Lehrstoff

  1. Ziffer eins
    Schulstufe
Erhebung von Betriebsdaten
Erzeugungsgrundlagen
Rechtliche Grundlagen des landwirtschaftlichen Betriebes Grundbuchauszug, Grundbesitzbogen, Einheitswertbescheid, tageplan, Belegsammlung
  1. Ziffer 2
    Schulstufe
Erhebung der Vermögensbestandteile und deren Bewertung Leistungen und Kosten der Produktion
Ermittlung des Betriebserfolges
Grundzüge der Investitions- und Finanzierungsrechnung
  1. Ziffer 3
    Schulstufe
Einfache Formen betrieblicher Aufzeichnungen Bedeutung und Systeme der Buchführung Überbetriebliche Zusammenarbeit Wichtige Steuern und Versicherungen in der Landwirtschaft
Didaktische Grundsätze
Der Gegenstand darf nicht als Spezialfach mit Abgrenzungen gesehen werden. Eine enge Verbindung mit den ande-ren Unterrichtsgegenständen ist herzustellen. Der Unterricht ist praxisnah und mit Übungen zu gestalten. Vergleiche sind anzustellen. Die Einbeziehung der Elternbetriebe in den Unterricht ist erforderlich.
Das Interesse an ständigen Betriebsaufzeichnungen ist durch Anlegen einer Belegsammlung und Ermittlung sonstiger betriebswirtschaftlicher Daten zu wecken.
Je Schulstufe 1 Schularbeit.
Praktischer Unterricht
Bildungs- und Lehraufgabe
Im praktischen Unterricht ist das erworbene fachliche Wissen des Schülers in einer auf die zukünftige Berufstätigkeit ausgerichteten Form anzuwenden. Die Schüler sollen befähigt werden, landwirtschaftliche Arbeiten selbständig und richtig durchzuführen. Auf Unfallgefahren und deren Verhütung ist stets hinzuweisen. Die Freude an gediegener Ar-beitsleistung soll gestärkt werden.
Lehrstoff
Pflanzenbau:
Erkennungs-, Bestimmungs- und Beurteilungsübungen an Boden und Pflanzen
Fruchtfolgeplan, Düngeplan
Tierhaltung:
Erkennen und Beurteilung der wichtigsten Futtermittel
Heu- und Gärfutterbeurteilung
Tierbeurteilung; Melkarbeit und Klauenpflege
Kennenlernen von Stalleinrichtungen
Landtechnik und Baukunde:
Die Hofwerkstätte und ihre Einrichtung
Umgang mit Handarbeitsgeräten und Werkzeugen
Instandsetzung von Werkzeugen
Materialkunde und Baustoffe
Einfache Holz- und Metallbearbeitung, Anfertigung einfacher
Werkstücke
Wartung und Pflege des Traktors und wichtiger Landmaschinen
Unfall- und Brandverhütung
Waldwirtschaft:
Forstliche Erkennungs- und Bestimmungsübungen
Handhabungsübungen und Instandhaltung von Forstwerkzeugen
Wartung und Pflege der Motorsäge
Setzen von Jungbäumen, Durchforstung
Obstbau:
Pflanzung, Schnitt und Erziehung
Obstbaumpflege allgemein
Didaktische Grundsätze
Sind Voraussetzungen für den praktischen Unterricht an der Schule selbst nicht in ausreichendem Maß vorhanden, so ist der entsprechende Praxisunterricht in geeigneten Praxisbetrieben durchzuführen.

Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7. Stück, Nr. 9

Seite 29

Lehrplan der Berufsschule, Fachrichtung Landwirtschaft

(Anschlußlehre)

Anlage A3

Stundentafel

(Stundenausmaß und Gesamtstundenzahl der einzelnen Ünterrichtsgegenstände)

Unterrichtsgegenstände (Pf römisch eins ichtgegenstände) Stundenausmaß je

Woche              Gesamtstunden-zahl

Allgemeinbildende Unterrichtsgegenstände:

Religion Deutsch Rechnen Leibesübungen              1 1 2 2              10 10 20 20

Summe allgemeinbildender Unterrichtsgegenstände              6              60

Berufsbildende Unterrichtsgegenstände:

Pflanzenbau Waldwirtschaft Tierhaltung Landtechnik und Baukunde

Betriebswirtschaft Praktischer Unterricht*)              6 2 6

7 7 6              60 20 60 70 70 60

Summe berufsbildender Unterrichtsgegenstände              34              340

Gesamtstundenzahl              40              400

*) Unterricht in Schülergruppen

Die im Rahmen der Anschlußlehre berufsschulpflichtigen Schülerinnen sind bereits Absolventinnen der landwirtschaft-lichen Fachschule der Fachrichtung Ländliche Hauswirtschaft, oder zumindest der Berufsschule der Fachrichtung Ländliche Hauswirtschaft. Das heißt, sie haben die Lehre in der Ländlichen Hauswirtschaft praktisch abgeschlossen. Im Lehrplan werden daher überwiegend nur mehr die rein fachlichen Belange der Anschlußlehre Landwirtschaft be-handelt. Aus diesem Grund erfolgt auch eine Zusammenfassung und damit Ausdehnung der Berufsschuldauer auf 10 Wochen.

Deutsch

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Schüler sollen befähigt werden, sich klar und richtig

auszudrücken.

Sicheres Auftreten und eine gute Ausdrucksweise sind bei Rede und Diskussion zu schulen.

Lehrstoff

Selbstdarstellung durch Schulung der Ausdrucksweise

Grundsätzliches zur Sprecherziehung

Lesen, Erzählen, Bericht

Dialog, Wortmeldung, Diskussion, Statement, Redeübung, Vortrag

Telefongespräch, Vorstellungsgespräch

Seite 30              Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7.

Stück, Nr. 9

Didaktische Grundsätze

Auf richtiges Sprechen, Schreiben und Lesen ist in allen

Unterrichtsgegenständen zu achten. Die Schüler sind vor allem zum Sprechen in ganzen Sätzen aufzufordern.

Rechnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Schüler sollen befähigt werden, im Berufsleben anfallende

rechnerische Probleme zu erfassen und sicher zu lö-sen. Erziehung zu

genauer und sorgfältiger Arbeit.

Lehrstoff

Anwendung von Schluß-, Prozent-, Flächen- und Raumberechnungen, Mischungs- und Durchschnittsrechnungen zur Lösung praktischer Beispiele aus dem landwirtschaftlichen Bereich Maßstabgetreues

Zeichnen

Didaktische Grundsätze

Rechenaufgaben sollten vorwiegend aus dem Stoffgebiet der Fachgegenstände gewählt werden. Kopfrechnen und Schätzen ist zu üben.

Faustzahlenbücher und technische Hilfsmittel sind sinnvoll in den Unterricht einzubauen.

Leibesübungen

Bildungs- und Lehraufgabe

Ziel des Unterrichtes ist es, die gesunde körperliche Entwicklung zu fördern, besondere körperliche Fähigkeiten zur Entfaltung zu bringen, Liebe und Freude zur Bewegung und zum Sport auch in der Freizeit zu wecken und Ausdauer, Mut und Gemeinschaftssinn zu pflegen.

Lehrstoff

Grundübungen

Ausgleichs- und Lockerungsübungen

Leistungsübungen

Der Jahreszeit angepaßte sportliche Disziplinen

Ballspiele

Didaktische Grundsätze

Beim Aufbau der Unterrichtsstunde ist auf die Beschaffenheit der Sportstätte und die verschiedene Belastbarkeit der Schüler zu achten. Die Unterrichtsstunde ist vorwiegend in drei Teile zu gliedern: Aufwärmen (Grundübungen), Höhe-punkt (Leistungsübungen, Kampfsport), Ausklang (Spiel). Die Übungen sollten dem Schüler Freude bereiten. Für Ord-nung und Disziplin ist zu sorgen. Der Gesundheit und Sicherheit des Schülers ist größtes Augenmerk zu schenken.

Pflanzenbau

Bildungs- und Lehraufgabe

Den Schülern sind unter Berücksichtigung ökologischer und

wirtschaftlicher Gesichtspunkte Grundkenntnisse über Bodenkunde und Pflanzenbau zu vermitteln.

Lehrstoff

Bodengesundheit, Bodenfruchtbarkeit, Fruchtfolge Düngelehre, Wirtschafts-, Handelsdünger, allg. Pflanzenschutz Grundsätze des biologischen Landbaues

Anbau, Düngung, Fruchtfolge, Pflege und Ernte der Getreidearten, der Hackfrüchte, der Feldfutterpflanzen, der Zwi-schenfrüchte und der Alternativ- und Sonderkulturen Düngung, Pflege und Nutzung von Dauergrünland Pflanzenarten, Futterkonservierung

Obstbau: Pflanzung, Erziehung und Schnitt, Pflege und Düngung, Ernte, Lagerung und Verwertung, Bedeutung des Obstbaues, v. a. im ländlichen Raum

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht ist möglichst praxisnah zu gestalten. Auf Arbeitsvereinfachungen, Natur- und Umweltschutz und die Unfallverhütung ist hinzuweisen. Die Notwendigkeit und Verantwortung zur Erzeugung gesunder und hochwertiger Produkte ist bewußt zu machen. 1 Schularbeit.

Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7. Stück, Nr. 9              Seite 31

Waldwirtschaft

Bildungs- und Lehraufgabe

Den Schülern ist die Bedeutung des Waldes bewußt zu machen. Zu vermitteln sind die Grundkenntnisse der Waldwirt-schaft.

Lehrstoff:

Bedeutung und Funktionen des Waldes, Grunddaten, Gefährdungen

Die wichtigsten Baumarten und ihre Ansprüche

Bestandesbegründung: Pflanzung, Naturverjüngung

Waldpflege: Kultur- und düngwuchspflege, Dickungspflege, Durchforstung, Schutz des Waldes

Waldarbeit: Grundsätze, Ausrüstung, Unfallverhütung

Ernte und Vermarktung des Holzes

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht soll möglichst praxisnah und auf die Belange des Bauernwaldes abgestimmt sein. Die Schüler sollen zum selbständigen Beobachten von Natur- und Arbeitsvorgängen im Wald angeregt werden. Hinweise auf typische Berufsunfälle und deren Verhütung sind zu geben.

Tierhaltung

Bildungs- und Lehraufgabe

Es sind Grundkenntnisse der Züchtung, Haltung und Fütterung zu vermitteln. Eine Verbindung zwischen wirtschaftli-cher, marktgerechter Erzeugung und einer tiergerechten und umweltbewußten Tierhaltung ist herzustellen. Fragen der Verarbeitung und Vermarktung sind zu behandeln.

Lehrstoff

Artgerechte Fütterung, Haltung und Pflege von Rindern, Schweinen,

Schafen, Pferden und Geflügel

Alternativen in der Tierhaltung

Grundlagen der praktischen Zuchtarbeit

Fleischkunde

Absatz und Verwertung von Tieren und tierischen Produkten

Tiergesundheit (Hygiene, Krankheiten, Seuchen)

Rationsberechnungen

Didaktische Grundsätze

Futterberechnungen sowie Beurteilungs- und Bestimmungsübungen sind in den Unterricht einzubauen. Fragen des Tierschutzes und des Umweltschutzes sind zu behandeln. Auf mögliche Arbeitsvereinfachungen und auf die Gefahren im Umgang mit Tieren ist hinzuweisen.

1 Schularbeit.

i ¦

Landtechnik und Baukunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Schüler sind zu befähigen, die Funktionen wichtiger Landmaschinen und Geräte zu verstehen sowie Landmaschi-nen zu pflegen und zu warten.

Vordringlich zu behandeln sind der überbetriebliche Maschineneinsatz und die Unfallverhütung. Der Baukundeunterricht hat Grundlagenwissen für die Errichtung und Sanierung von Gebäuden zu vermitteln.

Lehrstoff

Sl-Einheiten

Einfache Grundlagen der Landtechnik: Werkstoffe, Maschinenelemente,

Verbrennungsmotoren Bauteile des Traktors

Einsatz, Wartung und Pflege des Traktors und der wichtigsten

Landmaschinen

Betriebsmechanisierung und damit zusammenhängende Fragen: Nutzen und Kosten, Wirtschaftlichkeit, überbetriebli-che Mechanisierung

Baukunde: (Schwerpunkt: Rinder- und Schweinestallungen, bäuerliches Wohnhaus) Planung und Vorbereitung, Er-richtung, Kosten, Finanzierung Sicherheitstechnische Vorschriften, Unfallverhütung Didaktische Grundsätze

Der Unterricht hat sich an die notwendigen Erfordernisse der landwirtschaftlichen Betriebe zu orientieren. Technische Einzelheiten sind nur so weit zu behandeln, als dies1 zum Verständnis der Funktion und für den praktischen Einsatz der Maschinen von Bedeutung ist.

Auf die Unfall- und Brandverhütung ist besonders hinzuweisen. 1 Schularbeit.

Seite 32              Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7.

Stück, Nr. 9              '

Betriebswi rtschaft

Bildungs- und Lehraufgabe

Den Schülern sind jene Kenntnisse zu vermitteln, die sie zur erfolgreichen Führung eines landwirtschaftlichen Betrie-bes befähigen. Überbetriebliche Zusammenarbeit und Fragen der Nebenerwerbslandwirtschaft sind zu behandeln.

Lehrstoff

Kurze Wiederholung betriebswirtschaftlicher Grundbegriffe:

Leistungen und Kosten der Produktion, Maßstäbe des Betriebserfolges, Wettbewerbsvergleiche (Produktionsverfah-ren der Bodennutzung und Tierhaltung) Fragen zur Betriebsführung: Betriebsorgan isation Investitions- und Finanzierungsgrundsätze, Prüfung der Wirtschaftlichkeit Zwischenbetriebliche Zusammenarbeit, Maschinenringe Landwirtschaft und Nebenerwerb, Betriebsumstellung Betrieb und Haushalt Betriebliche Aufzeichnungen: Bedeutung Einfache Aufzeichnungen zur Ermittlung des Betriebserfolges (z. B. Landwirtschaftliches Aufzeichnungsbuch) Aktuelles

Wirtschaftsgeschehen

Didaktische Grundsätze

Der Gegenstand darf nicht als Spezialfach mit Abgrenzungen gesehen werden. Eine enge Verbindung mit anderen Unterrichtsgegenständen ist herzustellen. Der Unterricht ist praxisnah und mit Übungen zu gestalten. Vergleiche sind anzustellen. Die Einbeziehung der Elternbetriebe in den Unterricht ist erforderlich. Das Interesse an ständigen Betriebsaufzeichnungen ist zu fördern. 1 Schularbeit. Praktischer Unterricht

Bildungs- und Lehraufgabe

Im praktischen Unterricht ist das erworbene fachliche Wissen des Schülers in einer auf die zukünftige Berufstätigkeit ausgerichteten Form anzuwenden. Die Schüler sollen befähigt werden, landwirtschaftliche Arbeiten selbständig und richtig durchzuführen. Auf Unfallgefahren und deren Verhütung ist stets hinzuweisen.

Lehrstoff

  1. Litera a
    Metallpraxis:
    Gebrauch, Handhabung und Pflege von Werkzeugen, Geräten und Maschinen
Materialkunde
Grundlegende Bearbeitungsgänge für einfache Werkstücke
Wartungs- und Pflegearbeiten sowie kleinere Reparaturarbeiten an
Landmaschinen und im technischen Bereich
des Haushalts
  1. Litera b
    Holzpraxis:
Gebrauch, Handhabung und Pflege von Werkzeugen, Geräten und Maschinen
Materialkunde
Übung von Fertigkeiten an einfachen Werkstücken,
Oberflächenbehandlung
Reparaturarbeiten (z. B. Leimen von Holzverbindungen oder
abgebrochenen Holzteilen, Befestigen von Stielen
etc.)
  1. Litera c
    Landwirtschaftspraxis:
Erkennungsübungen (Sämereien, Kulturpflanzen und Unkräuter, Gräser, Futtermittel etc.)
Veredelung landwirtschaftlicher Roherzeugnisse
Hygienemaßnahmen im Stall
Schutz gegen Wildverbiß (Wald, Obstgarten)
Schnitt von Bäumen und Sträuchern
Didaktische Grundsätze
Sind Voraussetzungen für den praktischen Unterricht an der Schule selbst nicht in ausreichendem Maß vorhanden, so ist der entsprechende Praxisunterricht in geeigneten Praxisbetrieben durchzuführen.

Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7. Stück, Nr. 9

Seite 33

Lehrplan der Berufsschule, Fachrichtung Ländliche Hauswirtschaft

(1., 2. und 3. Schulstufe)

Anlage A4

Stundentafel

(Stundenausmaß und Gesamtstundenzahl der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

U nterrichtsgegenstände (Pflichtgegenstände)              Stundenäusmaß je Woche

und Schulstufe              Gesamtstunden-zahl

Allgemeinbildende Unterrichtsgegenstände:

Religion Deutsch (einschließlich Schriftverkehr) Rechnen Politische Bildung Lebenskunde (einschließlich Gesundheitslehre) Leibesübungen

Musische Bildung              2 3 2 2 2 2 1              48 72 48 48 48 48 24

Summe allgemeinbildender Unterrichtsgegenstände              14              336

Berufsbildende Unterrichtsgegenstände:

Kinderpflege Hauswirtschaft Ernährung und Vorratswirtschaft Wäsche- und Bekleidungskunde Landwirtschaft (einschließlich Gartenbau)

Betriebswirtschaft

Praktischer Unterricht (Hausarbeit, Kochen und Vorratshaltung, Nähen und Handarbeit, Gartenarbeit und Blumenpflege)*)                            1 3 3 2 3 2

12              24 72 72 48 72 48

288

Summe berufsbildender Unterrichtsgegenstände                            26              624

Gesamtstundenzahl              40              960

*) Unterricht in Schülergruppen

Erste-Hilfe-Kurs in Blockform mit 8 Doppelstunden SpezialVorträge zu

ausgewählten Fachgebieten

  1. Ziffer 3
    Schulstufe
Saat, Düngung, Pflege, Ernte der wichtigsten landwirtschaftlichen
Kulturpflanzen
Grundzüge des Gartenbaues für den Hausgarten und gestalterische
Maßnahmen
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht ist möglichst praxisnah zu gestalten und soll durch Lehrausgänge ergänzt werden. Die Schüler sind anzuregen, Natur- und Arbeitsvorgänge in der Landwirtschaft selbständig zu beobachten. Je Schulstufe 1 Schularbeit.
Betriebswirtschaft
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Schüler sollen befähigt werden, die Betriebsverhältnisse richtig zu erheben, zu beurteilen und darzustellen. Das Verständnis für wirtschaftliche Vorgänge und Zusammenhänge sowie für Betriebsaufzeichnungen ist zu wecken. Ebenso ist das Verständnis für rationelle Führung eines bäuerlichen Betriebes, für zweckmäßige Einrichtung, für die Anpassung der Produktion an den Markt, für die unternehmerische Tätigkeit und für die überbetriebliche Zusammenarbeit zu fördern.
Lehrstoff
  1. Ziffer eins
    Schulstufe
Erhebung von Betriebsdaten
Erzeugungsgrundlagen
Rechtliche Grundlagen des landwirtschaftlichen Betriebes Grundbuchauszug, Grundbesitzbogen, Einheitswertbescheid, Lageplan, Belegsammlung
  1. Ziffer 2
    Schulstufe
Erhebung der Vermögensbestandteile und deren Bewertung Leistungen und Kosten der Produktion
Ermittlung des Betriebserfolges
Grundzüge der Investitions- und Finanzierungsrechnung
Kennenlernen des Haushaltsbuches
  1. Ziffer 3
    Schulstufe
Stellung der Frau im Nebenerwerbsbetrieb
Einfache Formen betrieblicher Aufzeichnungen
Bedeutung und Systeme der Buchführung
Überbetriebliche Zusammenarbeit
Wichtige Steuern und Versicherungen in der Landwirtschaft i Didaktische Grundsätze
Der Gegenstand darf nicht als Spezialfach mit Abgrenzungen gesehen werden. Eine enge Verbindung mit den ande-ren Unterrichtsgegenständen ist herzustellen. Der Unterricht ist pra>kisnah und mit Übungen zu gestalten. Vergleiche sind anzustellen. Die Einbeziehung der Elternbetriebe in den Unte(richt ist erforderlich.
Das Interesse an ständigen Betriebsaufzeichnungen ist durch Anlegen einer Belegesammlung und Ermittlung sonsti-ger betriebswirtschaftlicher Daten zu wecken.
Je Schulstufe 1 Schularbeit.
römisch eins ¦
Praktischer Unterricht
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll jene Arbeiten praxisnah lernen und üben, welche bei der Führung eines ländlichen Haushaltes anfal-len. Außerdem wäre es wünschenswert, wenn die Schüler zur richtigen Einstellung für die Arbeit im Haushalt motiviert würden.
Lehrstoff Hausarbeit
1., 2. und 3. Schulstufe
Pflege der Schul- und Internatsräume, ihrer Ausstattung und Einrichtung
Pflege von Wäsche und Bekleidung
Tischdecken, Servieren
Einsatz und Pflege von Haushaltsmaschinen und -geraten Zeichnen von Skizzen oder Plänen von Räumen und Einrichtungen

Seite 40              Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7.

Stück, Nr. 9

Kochen und Vorratshaltung

1., 2. und 3. Schulstufe

Bereiten von

Suppen und Saucen

Fleisch- und Fischgerichten

Gemüse- und Mehlgerichten

Gerichten aus Milch und Milchprodukten

kalten und warmen Vor- und Nachspeisen

sonstigen Gerichten

Haltbares Lagern der wichtigsten Nahrungsmittel

Handhabung und Pflege von Geräten und Maschinen des Haushaltes

Nähen und Handarbeiten

  1. Ziffer eins
    Schulstufe
Handhabung und Pflege der Nähmaschine
Hand- und Maschinnähen
Nähtuch (Nähte, Versäuberungen, Polsterverschluß, Schlitze,
Ausbesserungsarbeiten, Knopfloch, Knöpfe, Drucker,
Hafterln)
Arbeitsschürze
Handarbeit
Kreuzstichlehrgang, kleine Kreuzsticharbeit
  1. Ziffer 2
    Schulstufe
Schnitt herausnehmen oder zeichnen
Rock (Futterverarbeitung, Reißverschluß)
Handarbeit:
Stricken
Häkeln
Sticken
  1. Ziffer 3
    Schulstufe
Hirtenbluse (Kragenverarbeitung, Manschettenverarbeitung) Für Handarbeit — handgezogener Trachtenrock
Gartenarbeit
1., 2. und 3. Schulstufe
Einteilung der Gartenfläche
Handhabung der Gartengeräte
Praktische Bodenbearbeitung
Mist- und Kaltbeete
Pflanzenheranzucht
Saat, Pikieren
Pflanzen
Düngung und Pflanzenschutz
Ernte, Lagerung, Verwertung
Didaktische Grundsätze
Es wird in Gruppen unterrichtet. Die Zuteilung der Schüler zu den Gruppen bzw. die Einteilung der Gruppen zu den verschiedenen Formen des praktischen Unterrichtes hat rechtzeitig und so zu erfolgen, daß jeder Schüler in jedem Fach im gleichen Ausmaß unterrichtet wird. Vor jeder Gruppenarbeit ist deren Programm den Schülern ausreichend und deutlich zu erklären; auf Unfallgefahren ist hinzuweisen. Besondere Begabungen und Interessen der Schüler sol-len gefördert werden.

Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7. Stück, Nr. 9

Lehrplan der Berufsschule, Fachrichtung Gartenbau

(1., 2. und 3. SchulstMfe)

Stundentafel

(Stundenausmaß und Gesamtstundenzahl der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

Seite 41

Anlage A5

Unterrichtsgegenstände (Pflichtgegenstände)              Stundenausmaß je Woche

und Schulstufe              Gesamtstunden-zahl

Allgemeinbildende Unterrichtsgegenstände:

Religion Deutsch (einschließlich Schriftverkehr) Rechnen Politische Bildung Lebenskunde (einschließlich Gesundheitslehre) Leibesübungen

Musische Bildung              2 2 2 1 1 2 1              48 48 48 24 24 48 24

Summe allgemeinbildender Unterrichtsgegenstände              11              264

Berufsbildende Unterrichtsgegenstände:

Pflanzenkunde Bodenkunde und Düngerlehre Pflanzenschutz Zierpflanzenbau Baumschulwesen und Obstbau Gemüsebau Gartengestaltung Blumenbinden Technik Betriebswirtschaft Praktischer Unterricht*)              2 2 1 5 4 2 2 1 2 2 6              48 48 24 120 96 48 48 24 48 48 144

Summe berufsbildender Unterrichtsgegenstände              29              696

Gesamtstundenzahl              40              960

*) Unterricht in Schülergruppen

Erste-Hilfe-Kurs in Blockform mit 8 Doppelstunden SpezialVorträge zu

ausgewählten Fachgebieten

Seite 42              Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7.

Stück, Nr. 9

Deutsch (einschließlich Schriftverkehr)

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Schüler sollen befähigt werden, sich in Wort und Schrift klar und richtig auszudrücken. Sie sollen in der Lage sein, den privaten und beruflichen Schriftverkehr ordnungsgemäß durchzuführen. Gute Ausdrucksweise und sicheres Auftreten sind bei Rede und Diskussion zu schulen. Das Erzählen ist zu üben. Das Interesse am Lesen als Möglichkeit persönlicher und beruflicher Weiterbildung ist zu fördern.

Lehrstoff

1., 2. und 3. Schulstufe Rechtschreiben und Sprachlehre:

Festigung der Rechtschreibung und der wesentlichen Grammatikkenntnisse. Erweiterung des Wortschatzes und Be-handlung einschlägiger Fachausdrücke, Fremdwörter und Abkürzungen. Gebrauch von Wörterbüchern und Nach-schlagwerken.

Sprecherziehung:

Behebung sprachlicher Mängel. Schulung der Ausdrucksfähigkeit durch Erzählen, Berichten, Kurzreferate und Dis-kussionen.

Schriftverkehr:

Abfassen von wichtigen Schriftstücken privater und beruflicher "Art". Ausfüllen von Formularen, Zahlungsverkehr.

Lesen:

Anleitung zum richtigen Lesen und Vorlesen.

Didaktische Grundsätze

Auf richtiges Sprechen, Schreiben und Lesen ist in allen Unterrichtsgegenständen zu achten. Die Schüler sind vor allem zum Sprechen in ganzen Sätzen aufzufordern. Durch Sprechübungen sollen die Schüler zu sicherem Auftreten und zu klarer Ausdrucksweise gelangen.

Bei allen schriftlichen Arbeiten ist zur Selbständigkeit zu

erziehen.

Je Schulstufe 1 Schularbeit.

Rechnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Schüler sollen befähigt werden, im Berufsleben anfallende rechnerische Probleme zu erfassen und sicher zu lö-sen. Die Sicherheit in der Beherrschung der Grundrechnungsarten als Voraussetzung für das berufliche Rechnen ist zu verbessern. Die Schüler sind zu genauer und sorgfältiger Arbeit zu erziehen.

Lehrstoff

  1. Ziffer eins
    Schulstufe
Festigung der Grundrechnungsarten mit ganzen Zahlen, Dezimal- und Bruchzahlen
Maße und Gewichte
Schlußrechnungen
Flächenberechnungen
  1. Ziffer 2
    Schulstufe
Körperberechnungen
Prozent- und Promillerechnungen Mischungs- und Verhältnisrechnungen
  1. Ziffer 3
    Schulstufe
Zins- und Zinseszinsrechnungen
Maßstabgetreues Zeichnen
Angewandtes Rechnen: Beispiele aus den Fachgegenständen
Didaktische Grundsätze
Durch Verwendung von Rechenbeispielen und Zahlenmaterial aus dem beruflichen Alltag ist der Unterricht lebensnah zu gestalten. Kopfrechnen und Schätzen ist zu üben.
Faustzahlenbücher und technische Hilfsmittel sind sinnvoll in den Unterricht einzubauen.
Je Schulstufe 1 Schularbeit.

Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7. Stück, Nr. 9              Seite 43

Politische Bildung

Bildungs- und Lehraufgabe

Die politische Bildung hat das Ziel, dem Jugendlichen die Fundamente eines demokratischen Staates, dessen Spielre-geln und Funktionsweisen im politischen Alltag darzulegen. Neben der Erziehung zu demokratischer Gesinnung ist die Bereitschaft zur Mitarbeit und Mitverantwortung in der Gemeinschaft zu wecken und zu fördern.

Lehrstoff

  1. Ziffer eins
    Schulstufe
Die österreichische Bundesverfassung
Rechte und Pflichten des Staatsbürgers
Gerichtsbarkeit
Überblick über die Gesetzgebung und Vollziehung des Landes und Bundes
Die Gemeinde (Aufgaben, Funktionen, Selbstverwaltung)
  1. Ziffer 2
    Schulstufe
Berufsaus- und Weiterbildung
Standeskunde und Standesvertretung in der Landwirtschaft Wichtige Rechtsvorschriften für die Landwirtschaft
  1. Ziffer 3
    Schulstufe
Politische Parteien und ihre ideologischen Grundlagen Agrarpolitische Grundfragen und aktuelle Themen Der Bauer in der Politik
Didaktische Grundsätze
Die Bedeutung der Politik als Mittel zur Gestaltung eines friedvollen Zusammenlebens von Menschen, Interessens-gruppen und Völkern ist wiederholt herauszustreichen. Das Interesse der Schüler für aktuelle politische Vorgänge in Gemeinde und Staat ist mit Hilfe von Publikationen und Massenmedien zu wecken.
Lebenskunde (einschließlich Gesundheitslehre)
Bildungs- und Lehraufgabe
Den Schülern ist einsichtig zu machen, daß Selbstbildung und partnerschaftliches Verhalten das ganze Leben hin-durch notwendig sind.
Die Schüler sollen bei der Suche nach einer lebensbestimmenden Wertordnung und Einstellung eine Hilfe erhalten. Die Verantwortung des Einzelnen für die Gemeinschaft ist bewußt zu machen. Der Wert der Gesundheit und die Verantwortung, sich gesund zu erhalten, ist den Schülern nahezubringen. Grundlegende Kenntnisse einer gesunden Lebensführung sind zu vermitteln.
Lehrstoff
  1. Ziffer eins
    Schulstufe
Höfliches und mitmenschliches Verhalten
Jugendschutzgesetz
Gesundheit und Körperpflege
Gefährdungen der Gesundheit (Berufskrankheiten, Genußmittel-, Drogen- und Heilmittelmißbrauch)
Verkehrserziehung und Unfallverhütung Erste-Hilfe-Leistung
  1. Ziffer 2
    Schulstufe
Entwicklungsphasen des Menschen
Körperliche, geistige und seelische Lebensbedürfnisse
Freundschaft und Partnerschaft
Geschlechtserziehung
Partnerschaft in Ehe und Familie
Fest- und Feiergestaltung
Freizeitgestaltung
  1. Ziffer 3
    Schulstufe
Der ländliche Raum als Lebensraum Nachbarschaft und Dortgemeinschaft Mitgestaltung am öffentlichen Leben Bedeutung von Brauchtum, Kultur und Religion Verantwortungsbewußte Lebensführung
Didaktische Grundsätze
Im Unterricht sollen vorwiegend Beispiele aus dem Leben der Schüler behandelt werden. Dem Gelegenheitsunterricht ist neben den anderen Unterrichtsgrundsätzen besonderes Augenmerk zu schenken. Richtiges Benehmen, gute Um-gangsformen und sicheres Auftreten sind zu üben. Die Schüler sind zu einer gesunden Lebensführung anzuhalten.

Seite 44              Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7.

Stück, Nr. 9

Leibesübungen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Unterricht soll die Schüler befähigen, ihre natürliche Beweglichkeit und körperliche Ausdauer zu verbessern. Ge-sunder Leistungswille und Einordnung in die Gemeinschaft sind anzuerziehen. Die Bereitschaft zu sportlicher Betäti-gung über die Schule hinaus soll gefördert werden.

Lehrstoff

1., 2. und 3. Schulstufe

Kräftigungs-, Dehnungs- und Lockerungsübungen

Übungen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Haltungsschäden

Leistungsübungen (Leichtathletik u. a.)

Spiele

Schwimmen

Wintersport

Didaktische Grundsätze

Beim Aufbau der Unterrichtsstunde ist auf örtliche Gegebenheiten und die unterschiedliche Belastbarkeit der Schüler zu achten. Der Gesundheit und Sicherheit der Schüler ist größte Aufmerksamkeit zu widmen.

Die Turnübungen sollen einen Ausgleich zur einseitigen körperlichen Arbeit darstellen und Haltungsschäden vorbeu-gen helfen. Musische Bildung

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Schüler sollen in diesem Gegenstand Freude und Interesse am

Musischen gewinnen und zur sinnvollen Freizeit-gestaltung angeregt

werden.

Lehrstoff

1., 2. und 3. Schulstufe

Singen:

Stimmbildung und Atemtechnik

Volkslieder und andere Lieder, die dem Jahreslauf und dem Fest- und Lebenskreis entsprechen

Religiöse Lieder

Bildnerische Erziehung:

Gestalten aus der Vorstellung und nach Vorlagen

Didaktische Grundsätze

Es ist danach zu trachten, daß jede aktive Betätigung auf musischem Gebiet Freude bereitet und gerne geschieht. Eine Überforderung der Schüler durch zu schwieriges Lied- und Musikgut ist zu vermeiden.

Pflanzenkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Lehrstoff soll grundsätzliches Wissen über Aufbau, Leben und Entwicklung der Pflanzen vermitteln. Auch die Zu-gehörigkeit der Pflanzen zu ihren Familien, deren gemeinsame Merkmale und Ansprüche sollen behandelt werden. Damit soll das Grundverständnis für die speziellen gartenbaulichen Fächer geschaffen werden.

Lehrstoff

  1. Ziffer eins
    Schulstufe
Anatomie und Morphologie der Pflanze
Aufbau der Zelle
Gewebearten
Wurzel: Bedeutung — Formen
Sproß: Bedeutung — Formen
Blatt: Bedeutung — Formen
Blüte: Aufbau, Blütenstände
Samen und Früchte
Befruchtung

Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7. Stück, Nr. 9              Seite 45

  1. Ziffer 2
    Schulstufe
Physiologie:
Lebensbedingungen der Pflanze: Licht, Luft, Wasser, Wärme,
Nährstoffe Lebensäußerungen der Pflanze: Stoffaufnahme (Vorgang und Arten) Stoffumwandlung (Assimilation, Dissimilation)
Stoffausscheidung
Besondere Ernährungsformen
  1. Ziffer 3
    Schulstufe
Systematik und Vererbungslehre: Kurze Einteilung des Pflanzenreiches Erbregeln Zuchtmethoden
Didaktische Grundsätze              ,
Im Unterricht ist besonders auf selbständige Beobachtung in der Natur und im Betrieb hinzuweisen. Soweit es möglich ist, sollen natürliche Objekte für Demonstrationszwecke verwendet werden. Bodenkunde und Düngerlehre
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die Bestandteile, den Aufbau, die Eigenschaften von Bodenarten und die Vorgänge im Boden kennen sowie die Bedeutung intensiver gärtnerischer Produktionsmethoden verstehen. Bodenverbessernde Maßnahmen, wie die Einbringung von organischen bzw. mineralischen Düngern im Sinne einer Wachstumsverbesserung unter Berücksichtigung der Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit, sollen beurteilt werden kön-nen. Der Schüler soll Fähigkeiten entwickeln, gärtnerische Kulturerden zu beurteilen und entsprechend den verschie-denen Produktiönsmöglichkeiten einsetzen können.
Lehrstoff
  1. Ziffer eins
    Schulstufe
Chemische Grundlagen:
Die wichtigsten Elemente
Säuren
Laugen
Salze (Vorgang der Neutralisation)
pH-Wert
  1. Ziffer 2
    Schulstufe
Bodenkunde:
Arten
Mineralische Bestandteile
Organische Bestandteile (Humusformen)
Möglichkeiten der Humusanreicherung
Die gärtnerischen Erden
  1. Ziffer 3
    Schulstufe
Düngerlehre und Ertragsgesetze:
Stickstoff, Phosphor, Kali, Kalcium, Magnesium, Spurenelemente
Mehrnährstoffdünger: Bedeutung, Wirkung, Anwendung, Dünger Wirtschaftsdünger und Nährstoffsubstrate
Technik der Düngerausbringung
Didaktische Grundsätze
Die praktischen Erfahrungen der Schüler in ihren Lehrbetrieben sind in den Unterricht einzubinden und in einer theo-retischen Aufbereitung zu vertiefen, um Schadsymptome am Boden und an der Pflanze rechtzeitig zu erkennen und diese wirksam und möglichst schonend beheben zu können. Dem Schüler sind bodenverändernde, atmosphärische Einflüsse zu erklären und Problemlösungsmöglichkeiten bezüglich der Umweltbelastung näherzubringen. Der Unter-richt hat an neueste Erkenntnisse und aktuelle Erfahrungen anzuknüpfen. In den Unterricht ist die Querverbindung zu den anderen Fachgebieten des Gartenbaues einzubauen. Die Beziehung der Düngung zur Umwelt im Sinne eines gesunden Umweltbewußtseins ist herzustellen.

Seite 46              Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7.

Stück, Nr. 9

Pflanzenschutz

Bildungs- und Lehraufgabe

Die neuesten Erkenntnisse aus dem Bereich des integrierten Pflanzenschutzes unter größtmöglicher Schonung der Umwelt und Rücksicht auf Maßnahmen der Unfallverhütung sind einzubringen. Hinweise auf die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln und die entsprechenden Anwendungsverfahren müssen nach dem neuesten Stand der Gesetzeslage und Technik erfolgen. Auf die Gefahren beim Einsatz von Pflanzen-schutzmitteln ist besonders hinzuweisen. Der Erfolg von Pflanzenschutzmaßnahmen muß beurteilt werden können.

Lehrstoff

  1. Ziffer eins
    Schulstufe
Allgemeiner Pflanzenschutz Schadursachen Krankheitsbilder Gesetzliche Bestimmungen
  1. Ziffer 2
    Schulstufe
Kulturmaßnahmen
Mechanische Pflanzenschutzmaßnahmen Biologische Pflanzenschutzmaßnahmen Chemische Pflanzenschutzmaßnahmen
  1. Ziffer 3
    Schulstufe
Krankheiten und Schädlinge und ihre Bekämpfung
Didaktische Grundsätze
Dieser Unterrichtsgegenstand muß sich auf allgemeine Inhalte, gesetzliche Grundlagen, Geräte- und Ausbringungs-technik etc. beschränken. Der spezielle Pflanzenschutz ist in den einschlägigen Fachgegenständen zu unterrichten.
Zierpflanzenbau
Bildungs- und Lehraufgabe
Dem Schüler ist das erforderliche Wissen zur Heranzucht, Pflege und Vermarktung der landesüblichen Blumen und Zierpflanzen zu vermitteln. Die verschiedenen Kulturformen im Freiland und unter Glas sind eingehend zu behandeln.
Lehrstoff
  1. Ziffer eins
    Schulstufe
Formen des Zierpflanzenbaues in Österreich Vermehrung der Pflanzen Schaffung der notwendigen Kulturbedingungen Gärtnerische Kulturräume und deren Einrichtung
  1. Ziffer 2
    Schulstufe
Kultur marktgängiger Topfpflanzen und Grünpflanzen
  1. Ziffer 3
    Schulstufe
Kultur der wichtigsten Schnittblumen, Balkon- und Beetpflanzen Kultur der Stauden
Blumenzwiebeltreiberei
Vermarktung
Didaktische Grundsätze
Auf mögliche Arbeitsvereinfachung, auf die Bedürfnisse des Marktes
sowie auf Spezialisierungsmöglichkeiten ist hin-zuweisen.
Je Schulstufe 1 Schularbeit.
Baumschulwesen und Obstbau
Bildungs- und Lehraufgabe
Dem Schüler sind Grundkenntnisse über Heranzucht und Pflege der Obst- und Ziergehölze sowie deren Vermarktung zu vermitteln.

Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7. Stück, Nr. 9              Seite 47

Lehrstoff

  1. Ziffer eins
    Schulstufe
Allgemeine Voraussetzungen Baumschularten
Standort, Baulichkeiten, Maschinen und Geräte
Gehölzvermehrung
Kulturarbeiten
Verwendung der Gehölze, Absatz
  1. Ziffer 2
    Schulstufe
Heranzucht der Obstgehölze Obstarten und -Sorten Pflanzung, Pflege, Schnitt Rosen
  1. Ziffer 3
    Schulstufe
Heranzucht der Laubgehölze Heranzucht der Nadelgehölze Didaktische Grundsätze
Im Unterricht ist an den Erfahrungsbereich der Schüler aus dem Lehrbetrieb anzuknüpfen. Möglichkeiten der Arbeits-vereinfachung sind aufzuzeigen. Der Unterricht soll durch praktische Unterweisungen ergänzt werden. Je Schulstufe 1 Schularbeit.
Gemüsebau
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Schüler sind mit der Bedeutung des gärtnerischen Gemüsebaues vertraut zu machen. Die speziellen Kenntnisse der Gemüsearten, der Heranzucht, der Pflege und der wichtigsten Kultureinrichtungen sind zu vermitteln. Gesichtspunkte der regionalen Produktionsverhältnisse und Markterfordernisse sind zu berücksichtigen. Der Wert ei-ner qualitätsmäßig einwandfreien Gemüseerzeugung für die Gesundheit ist zu verdeutlichen.
Lehrstoff
  1. Ziffer eins
    Schulstufe
Allgemeiner Gemüsebau:
Wirtschaftliche und gesundheitliche Bedeutung
Gemüseanbaugebiete
Gemüsearten
Voraussetzungen für den Gemüseanbau
Vermehrung der Gemüsearten
Saatgut
Aussaat
Pflanzenanzucht
Kulturmaßnahmen (Pflege, Fruchtfolge, Pflanzenschutz, Düngung)
Ernte und Lagerung
Qualitätsnormen
Absatzformen
  1. Ziffer 2
    Schulstufe
Intensiver Feldgemüsebau: Besprechung aller Kulturen: Kohlgemüse Blattgemüse Wurzelgemüse Fruchtgemüse Zwiebelgemüse Hülsenfrüchte Dauergemüse Sonderkulturen
  1. Ziffer 3
    Schulstufe
Gewächshausgemüsebau:
Allgemeine Grundlagen (Wachstumsfaktoren, Gewächshausarten e\c.)
Wichtige Kulturen unter Glas:
Kopfsalat, Kohlrabi, Radieschen, Rettich, Gurken, Tomaten, Paprika,
Treibkulturen
Küchenkräuter
Biologischer Gemüsebau

Seite 48              Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7.

Stück, Nr. 9

Didaktische Grundsätze

Arbeitsverfahren sind in den Vordergrund zu stellen, die Ursachen von Mißerfolgen aufzuzeigen. Auf die Besonderhei-ten des Produktionsgebietes und der Vermarktung ist entsprechend hinzuweisen. Besonders hervorzuheben sind die Sortierungsvorschriften und das Qualitätsklassengesetz. Betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten ist besonderes Augenmerk zu schenken.

Gartengestaltung

Bildungs- und Lehraufgabe

Den Schülern sind Grundkenntnisse auf dem Gebiet der Garten-, Landschafts- und Friedhofsgestaltung zu vermitteln. Den Schülern ist der Wert und die Bedeutung der Landschaftsgärtnerei und der Grünraumgestaltung bewußt zu ma-chen. Der Sinn für gärtnerische Gestaltung ist zu wecken und zu fördern.

Lehrstoff

  1. Ziffer eins
    Schulstufe
Grundlagen der Gartengestaltung: Historische Vorbilder Grundregeln der Gartengestaltung Arbeitsgebiete des Landschaftsgärtners Vorgangsweise bei der Planung einer Gartenanlage
  1. Ziffer 2
    Schulstufe
Elemente der Gartengestaltung: Wege, Terrassen, Treppen Mauern, Einfriedungen Bäume und Sträucher
  1. Ziffer 3
    Schulstufe
Elemente der Gartengestaltung:
Stauden und Sommerblumen
Rasen
Teich, Moorbeet, Heidegarten und Steingarten
Didaktische Grundsätze
Die einzelnen Teilgebiete dieses Gegenstandes sind durch praktische
Übungen, Besichtigungen und Bildmaterial be-sonders anschaulich zu
gestalten.
Blumenbinden
Bildungs- und Lehraufgabe
Grundkenntnisse über den Einsatz und die Verarbeitung von Materialien in der Blumenbinderei und Dekoration sind dem Schüler zu vermitteln. Auf die Geschmacksbildung, auf gewisse Handfertigkeiten und auf den Sinn für Farben und Formen ist besonders zu achten.
Lehrstoff
1., 2. und 3. Schulstufe
Werkstoffe und ihre Verarbeitung
Werkzeuge und Hilfsmittel
Grundlagen der Gestaltung
Auswahl und Zuordnung der Blumen und Pflanzen
Vorbehandlung der Pflanzen
Frischhalten von Schnittblumen
Blumendekoration für verschiedene Anlässe: Gestecke, Gebinde,
Sträuße, Kränze, Schaufenstergestaltung, Blumen
im Raum u.a. Didaktische Grundsätze
Der Lehrstoff ist durch Anschauungsmaterial und verschiedene visuelle Medien darzubieten und zu verdeutlichen. Be-sondere Talente in der Gestaltung sind zu fördern. Einzelunterweisungen sind erforderlich. Auf den richtigen Umgang mit Kunden ist hinzuweisen.
Technik
Bildungs- und Lehraufgabe
Den Schülern ist technisches Grundwissen zu vermitteln, das sie befähigt, die wichtigsten Maschinen und Geräte des Gartenbaues zu pflegen und zu handhaben. Kenntnisse über gärtnerische Zweckbauten, Heizsysteme im Gartenbau, sonstige Betriebsmittel und Einrichtungen sind zu vermitteln. Auf rationelle Ausnützung aller Einrichtungen ist beson-ders Bedacht zu nehmen.

Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7. Stück, Nr. 9              Seite 49

Lehrstoff

  1. Ziffer eins
    Schulstufe
Physikalische Grundlagen (die wichtigsten technischen Maßeinheiten) Wärmelehre (Temperaturmessung, Wärmeübertragung, Heizwert) Werkstoffkunde (Metalle, Kunststoffe) Werkzeuge und Geräte
  1. Ziffer 2
    Schulstufe
Treibstoffe und Schmiermittel
Motoren (Otto- und Dieselmotor)
Traktoren (Einachsschlepper, Kleinschlepper, Universalschlepper, Geräteträger)
Maschinen und Geräte (Hacken, Fräsen, Sägeräte, Pflanzenschutzgeräte, Pflanz- und Topfmaschinen)
  1. Ziffer 3
    Schulstufe
Gewächshaustypen
Bedachung (Glasarten, Kunststoffe), Lüftung und Schattierung
Regeltechnik
Heizsysteme (Rohrheizung, Luftheizung, Bodenheizung)
Wärmebedarfsrechnung
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht ist durch Besichtigungen, Vorführungen und Demonstrationen praxisnah zu gestalten. Auf Unfallverhü-tung ist besonders Bedacht zu nehmen.
Betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten ist besonderes Augenmerk zu
schenken. Je Schulstufe 1 Schularbeit.
Betriebswirtschaft
Bildungs- und Lehraufgabe
Dem Schüler sind Kenntnisse und Zusammenhänge zu vermitteln, welche zur erfolgreichen Führung eines gärtneri-schen Betriebes erforderlich sind. Der Schüler soll Daten für seinen Betrieb erheben und auswerten können. Er soll befähigt werden, die der Marktsituation angepaßten Produkte zu erzeugen und die der Umwelt angepaßten Produk-tionssysteme auszuwählen.
Lehrstoff
  1. Ziffer eins
    Schulstufe
Grundbegriffe der Betriebswirtschaft Produktionsfaktoren Rechtsformen der Unternehmen
  1. Ziffer 2
    Schulstufe
Aufgaben und Begriffe der Buchführung
Buchführungssysteme
Aufwands- und Erfolgsmaßstäbe
  1. Ziffer 3
    Schulstufe
Kostenrechnung:
Kostenarten
Vollkostenrechnung
Deckungsbeitragsrechnung
Betriebsplanung, Betriebsvergleich
Didaktische Grundsätze
Die Betriebswirtschaft darf nicht ein Spezialfach sein. Sie muß fächerübergreifend und in Übereinstimmung mit allen Fachgegenständen angewendet werden. Daten und Erhebungen sollen aus dem Lehrbetrieb, dem Schulbetrieb und
dem Erfahrungsbereich der Schüler stammen.
Die gesetzliche Grundlage im Rahmen der Buchführungspflicht der Gärtner ist dem Schüler zu vermitteln.
Je Schulstufe 1 Schularbeit.

Seite 50              Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7.

Stück, Nr. 9

Praktischer Unterricht

Bildungs- und Lehraufgabe

Im praktischen Unterricht ist das erworbene theoretische Wissen des Schülers in einer auf die Berufstätigkeit ausge-richteten Form anzuwenden. Die Schüler sollen befähigt werden, gärtnerische Arbeiten selbständig, richtig und gewis-senhaft auszuführen. Die Beobachtungsgabe für Vorgänge in der Natur und in der gärtnerischen Produktion ist zu entwickeln und zu fördern.

Lehrstoff

1., 2. und 3. Schulstufe

Allgemeiner Gartenbau:

Erkennungs-, Bestimmungs- und Beurteilungsübungen von Boden,

Düngemitteln, Pflanzen, Samen, Schädlingen und Unkräutern

Gemüsebau:

Bodenvorbereitung, Aussaat, Pikieren, Pflanzung, Pflege, Ernte,

Lagerung, Vermarktung

Blumen und Zierpflanzenbau:

Generative und vegetative Vermehrung, Ein- und Umpflanzung,

Blumenbinden und Blumenstecken, Ernte, Lagerung,

Verpackung und Verwendung

Baumschulwesen:

Vermehrungs-, Veredlungs- und Kulturmethoden, Verkauf

Gartengestaltung und Planskizzen einfacher Gartenanlagen,

Friedhofsgärtnerei

Technik:

Bedienung und Wartung von Maschinen und Geräten und anderen

technischen Einrichtungen

Didaktische Grundsätze

Die Verteilung des Übungsstoffes auf die einzelnen Schulstufen ist auf den jeweiligen fachtheoretischen Unterricht abzustimmen. Die Schüler sind mit modernen Arbeitsverfahren bekannt zu machen. Der praktische Unterricht ist als wichtige Ergänzung der Tätigkeit im Lehrbetrieb zu verstehen. Einzelunterweisungen sind zu pflegen. Neben der Ver-mittlung von Handfertigkeiten soll auch die Beurteilung von technischen Einrichtungen nicht fehlen. Sicherheitsvor-schriften sind zu erklären. Auf Unfallverhütung ist besonders Bedacht zu nehmen.

Betriebswirtschaftlichen und arbeitspädagogischen Gesichtspunkten ist besonderes Augenmerk zu schenken. Besichtigung von Betrieben, Versuchsanstalten, Schaugärten und dergleichen sollen den praktischen Unterricht ergänzen.

Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7. Stück, Nr. 9

Lehrplan der Berufsschule, Fachrichtung Forstwirtschaft

(1., 2. und 3. Schulstufe)

Stundentafel

(Stundenausmaß und Gesamtstundenzahl der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

Seite 51 Anlage A6

U nterrichtsgegenstände (Pflichtgegenstände)              Stundenausmaß je Woche

und Schulstufe              Gesamtstunden-zahl

Allgemeinbildende Unterrichtsgegenstände:

Religion Deutsch (einschließlich Schriftverkehr) Rechnen Politische Bildung Lebenskunde (einschließlich Gesundheitslehre) Leibesübungen

Musische Bildung              2 3 2 2 2 2 1              48 72 48 48 48 48 24

Summe allgemeinbildender Unterrichtsgegenstände              14              336

Berufsbildende Unterrichtsgegenstände:

Waldwirtschaft Waldarbeit Landwirtschaft Betriebswirtschaft

Praktischer Unterricht*)              6 6

' 3 3

8              144 144 72 72 192

Summe berufsbildender Unterrichtsgegenstände              26              624

Gesamtstundenzahl              40              960

*) Unterricht in Schülergruppen

Erste-Hilfe-Kurs in Blockform mit 8 Doppelstunden SpezialVorträge zu

ausgewählten Fachgebieten

Seite 52              Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7.

Stück, Nr. 9

Deutsch (einschließlich Schriftverkehr)

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Schüler sollen befähigt werden, sich in Wort und Schrift klar und richtig auszudrücken. Sie sollen in der Lage sein, den privaten und beruflichen Schriftverkehr ordnungsgemäß durchzuführen. Gute Ausdrucksweise und sicheres Auftreten sind bei Rede und Diskussion zu schulen. Das Erzählen ist zu üben. Das Interesse am Lesen als Möglichkeit persönlicher und beruflicher Weiterbildung ist zu fördern.

Lehrstoff

1., 2. und 3. Schulstufe: Rechtschreiben und Sprachlehre:

Festigung der Rechtschreibung und der wesentlichen Grammatikkenntnisse. Erweiterung des Wortschatzes und Be-handlung einschlägiger Fachausdrücke, Fremdwörter und Abkürzungen. Gebrauch von Wörterbüchern und Nach-schlagwerken. Sprecherziehung:

Behebung sprachlicher Mängel. Schulung der Ausdrucksfähigkeit durch Erzählen, Berichten, Kurzreferate und Dis-kussionen. Schriftverkehr:

Abfassen von wichtigen Schriftstücken privater und beruflicher "Art". Ausfüllen von Formularen, Zahlungsverkehr. Lesen: Anleitung zum richtigen Lesen und Vorlesen.

Didaktische Grundsätze

Auf richtiges Sprechen, Schreiben und Lesen ist in allen Unterrichtsgegenständen zu achten. Die Schüler sind vor allem zum Sprechen in ganzen Sätzen aufzufordern. Durch Sprechübungen sollen die Schüler zu sicherem Auftreten und zu klarer Ausdrucksweise gelangen.

Bei allen schriftlichen Arbeiten ist zur Selbständigkeit zu

erziehen.

Je Schulstufe 1 Schularbeit.

Rechnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Schüler sollen befähigt werden, im Berufsleben anfallende rechnerische Probleme zu erfassen und sicher zu lö-sen. Die Sicherheit in der Beherrschung der Grundrechnungsarten als Voraussetzung für das berufliche Rechnen ist zu verbessern. Die Schüler sind zu genauer und sorgfältiger Arbeit zu erziehen.

Lehrstoff

  1. Ziffer eins
    Schulstufe
Festigung der Grundrechnungsarten mit ganzen Zahlen, Dezimal- und Bruchzahlen
Maße und Gewichte
Schlußrechnungen
Flächenberechnungen
  1. Ziffer 2
    Schulstufe
Körperberechnungen
Prozent- und Promillerechnungen Mischungs- und Verhältnisrechnungen
  1. Ziffer 3
    Schulstufe
Zins- und Zinseszinsrechnungen
Maßstabgetreues Zeichnen
Angewandtes Rechnen: Beispiele aus den Fachgegenständen
Didaktische Grundsätze
Durch Verwendung von Rechenbeispielen und Zahlenmaterial aus dem
beruflichen Alltag ist der Unterricht lebensnah
zu gestalten.
Kopfrechnen und Schätzen ist zu üben.
Faustzahlenbücher und technische Hilfsmittel sind sinnvoll in den Unterricht einzubauen.
Je Schulstufe 1 Schularbeit.

Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7. Stück, Nr. 9              .              Seite 53

Politische Bildung

Bildungs- und Lehraufgabe

Die politische Bildung hat das Ziel, dem Jugendlichen die Fundamente eines demokratischen Staates, dessen Spielre-geln und Funktionsweisen im politischen Alltag darzulegen. Neben der Erziehung zu demokratischer Gesinnung ist die Bereitschaft zur Mitarbeit und Mitverantwortung in der Gemeinschaft zu wecken und zu fördern.

Lehrstoff

  1. Ziffer eins
    Schulstufe
Die österreichische Bundesverfassung
Rechte und Pflichten des Staatsbürgers
Gerichtsbarkeit
Überblick über die Gesetzgebung und Vollziehung des Landes und Bundes
Die Gemeinde (Aufgaben, Funktionen, Selbstverwaltung)
  1. Ziffer 2
    Schulstufe
Berufsaus- und Weiterbildung
Standeskunde und Standesvertretung in der Landwirtschaft Wichtige Rechtsvorschriften für die Landwirtschaft
  1. Ziffer 3
    Schulstufe
Politische Parteien und ihre ideologischen Grundlagen Agrarpolitische Grundfragen und aktuelle Themen Der Bauer in der Politik
Didaktische Grundsätze
Die Bedeutung der Politik als Mittel zur Gestaltung eines friedvollen Zusammenlebens von Menschen, Interessens-gruppen und Völkern ist wiederholt herauszustreichen. Das Interesse der Schüler für aktuelle politische Vorgänge in Gemeinde und Staat ist mit Hilfe von Publikationen und Massenmedien zu wecken.
Lebenskunde (einschließlich Gesundheitslehre)
Bildungs- und Lehraufgabe
Den Schülern ist einsichtig zu machen, daß Selbstbildung und partnerschaftliches Verhalten das ganze Leben hin-durch notwendig sind.
Die Schüler sollen bei der Suche nach einer lebensbestimmenden Wertordnung und Einstellung eine Hilfe erhalten. Die Verantwortung des Einzelnen für die Gemeinschaft ist bewußt zu machen. Der Wert der Gesundheit und die Verantwortung, sich gesund zu erhalten, ist den Schülern nahezubringen. Grundlegende Kenntnisse einer gesunden Lebensführung sind zu vermitteln.
Lehrstoff
  1. Ziffer eins
    Schulstufe
Höfliches und mitmenschliches Verhalten
Jugendschutzgesetz
Gesundheit und Körperpflege
Gefährdungen der Gesundheit (Berufskrankheiten, Genußmittel-, Drogen- und Heilmittelmißbrauch)
Verkehrserziehung und Unfallverhütung Erste-Hilfe-Leistung
  1. Ziffer 2
    Schulstufe
Entwicklungsphasen des Menschen
Körperliche, geistige und seelische Lebensbedürfnisse
Freundschaft und Partnerschaft
Geschlechtserziehung
Partnerschaft in Ehe und Familie
Fest- und Feiergestaltung
Freizeitgestaltung
  1. Ziffer 3
    Schulstufe
Der ländliche Raum als Lebensraum Nachbarschaft und Dorfgemeinschaft Mitgestaltung am öffentlichen Leben Bedeutung von Brauchtum, Kultur und Religion Verantwortungsbewußte Lebensführung
Didaktische Grundsätze
Im Unterricht sollen vorwiegend Beispiele aus dem Leben der Schüler behandelt werden. Dem Gelegenheitsunterricht ist neben den anderen Unterrichtsgrundsätzen besonderes Augenmerk zu schenken. Richtiges Benehmen, gute Um-gangsformen und sicheres Auftreten sind zu üben. Die Schüler sind zu einer gesunden Lebensführung anzuhalten.

Seite 54              Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7.

Stück, Nr. 9

Leibesübungen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Unterricht soll die Schüler befähigen, ihre natürliche Beweglichkeit und körperliche Ausdauer zu verbessern. Ge-sunder Leistungswille und Einordnung in die Gemeinschaft sind anzuerziehen. Die Bereitschaft zu sportlicher Betäti-gung über die Schule hinaus soll gefördert werden.

Lehrstoff

1., 2. und 3. Schulstufe

Kräftigungs-, Dehnungs- und Lockerungsübungen

Übungen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Haltungsschäden

Leistungsübungen (Leichtathletik u. a.)

Spiele

Schwimmen

Wintersport

Didaktische Grundsätze

Beim Aufbau der Unterrichtsstunde ist auf örtliche Gegebenheiten und die unterschiedliche Belastbarkeit der Schüler zu achten. Der Gesundheit und Sicherheit der Schüler ist größte Aufmerksamkeit zu widmen.

Die Turnübungen sollen einen Ausgleich zur einseitigen körperlichen Arbeit darstellen und Haltungsschäden vorbeu-gen helfen. Musische Bildung

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Schüler sollen in diesem Gegenstand Freude und Interesse am

Musischen gewinnen und zur sinnvollen Freizeit-gestaltung angeregt

werden.

Lehrstoff

1., 2. und 3. Schulstufe

Singen:

Stimmbildung und Atemtechnik

Volkslieder und andere Lieder, die dem Jahreslauf und dem Fest- und Lebenskreis entsprechen

Religiöse Lieder

Bildnerische Erziehung:

Gestalten aus der Vorstellung und nach Vorlagen

Didaktische Grundsätze

Es ist danach zu trachten, daß jede aktive Betätigung auf musischem Gebiet Freude bereitet und gerne geschieht. Eine Überforderung der Schüler durch zu schwieriges Lied- und Musikgut ist zu vermeiden.

Waldwirtschaft

Bildungs- und Lehraufgabe

Dem Schüler ist die Bedeutung des Waldes bewußt zu machen. Zu vermitteln sind die Grundkenntnisse der Waldwirt-schaft. Besonders hervorzuheben sind dabei die pflegerischen Maßnahmen. Das Verantwortungsbewußtsein für den Wald ist zu wecken und zu fördern.

Lehrstoff

1? Schulstufe

Bedeutung des Waldes

Standortkunde

Lebensgemeinschaft Wald

Forstbotanik

Bestandesbegründung

Kultur- und Jungwuchspflege

2? Schulstufe

Durchforstung

Astung

Düngung

Forstschutz

Holzschutz

Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7. Stück, Nr. 9              Seite 55

  1. Ziffer 3
    Schulstufe
Betriebsformen, Bestandesumwandlung
Holzmessen
Holzsortimente, Holzausformung
Abmaßlisten, Holzverkauf
Wirtschaftsplan
Forstgesetz, Jagdgesetz, Naturschütz
Bewertung und Steuerfragen
Forstorganisation und Förderung
Überbetriebliche Zusammenarbeit
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht soll durch Lehrausgänge ergänzt werden und die Gefahren der Waldarbeit sind eingehend zu be-sprechen. Je Schulstufe
1 Schularbeit.
Waldarbeit
Bildungs- und Lehraufgabe
Dem Schüler ist das Verständnis für die Waldarbeit zu vermitteln. Er ist mit den wichtigsten forstwirtschaftlichen Gerä-ten und Maschinen sowie deren Wartung und Pflege vertraut zu maphen und über die zweckmäßige Gestaltung der Waldarbeiten zu unterrichten. Der Sinn für ein verantwortungsbewußtes Arbeiten ist zu wecken und zu fördern.
Lehrstoff
  1. Ziffer eins
    Schulstufe
Werkzeuge und Schutzausrüstung
Motorsäge              !
Rückegeräte einschließlich Seile und Ketten
Fäll-, Schneide- und Entastungstechnik
Arbeitstechnik mit Freischneidegeräten
Unfallverhütung
Erste Hilfe
  1. Ziffer 2
    Schulstufe
Arbeitsverfahren bei der Holzernte Planung und Organisation
Ergonomie
Holzrückung              j
Geräte für Waldbau und Forstschutz              i
Unfallverhütung Erste Hilfe
  1. Ziffer 3
    Schulstufe
Arbeitsleistung, Arbeitslohn Akkordvereinbarung, Werkvertrag Kollektivvertrag, Berufsausbildungsgesetz Forstliche Baukunde, Wegeinstandsetzung Erosionsschutz, Zaunbau
Didaktische Grundsätze
Der Schüler soll angeregt werden, Arbeitsvorgänge in der Forstwirtschaft selbständig zu erfassen und Möglichkeiten zu deren Verbesserung zu suchen. Auf typische Berufsunfälle und deren Verhütung ist bei passender Gelegenheit
hinzuweisen.
Je Schulstufe t Schularbeit.
Landwirtschaft
Bildungs- und Lehraufgabe
Dem Schüler ist die Bedeutung der Landwirtschaft bewußt zu machen. Zu vermitteln sind die Grundkenntnisse der Pflanzen- und Tierproduktion und der Zusammenhang von Land- und Forstwirtschaft. Das Verantwortungsbewußtsein für Grund und Boden ist zu wecken und zu fördern.
Lehrstoff
  1. Ziffer eins
    Schulstufe
Bodenkunde
Pflanzenkunde
Grundlagen der Tierzucht und Tierfütterung
  1. Ziffer 2
    Schulstufe
Saat, Düngung, Pflege und Ernte der wichtigsten landwirtschaftlichen Kulturpflanzen
  1. Ziffer 3
    Schulstufe
Haltung und Fütterung der Haustiere

Seite 56              Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7.

Stück, Nr. 9

Didaktische Grundsätze

Die Schüler sollen zur selbständigen Beobachtung von Natur- und Arbeitsvorgängen in der Landwirtschaft angeregt werden. Die Behandlung landwirtschaftlicher Geräte und Maschinen soll in passender Weise im Zusammenhang mit der Besprechung der Kulturarten und der Nutztiere erfolgen. Auf typische Berufsunfälle und deren Verhütung ist bei passender Gelegenheit hinzuweisen. Je Schulstufe 1 Schularbeit.

Betriebswirtschaft

Bildungs- und Lehraufgabe

Dem Schüler sind Kenntnisse über die forstwirtschaftliche Buchführung und über die wichtigsten forstlichen Aufzeich-nungen zu vermitteln. Hinweise auf das Forst- und Jagdrecht sowie auf das Arbeits- und Sozialrecht sind zu geben.

Lehrstoff

  1. Ziffer eins
    Schulstufe
Die Produktionsfaktoren und damit im Zusammenhang stehende Begriffe Betriebserhebung
  1. Ziffer 2
    Schulstufe
Leistungen und Kosten
Ertrag, Aufwand, Kosten, Rentabilität Forstliche Betriebsplanung
  1. Ziffer 3
    Schulstufe
Forstrecht, Jagd
Grundsätze der forstlichen Buchführung und Verwaltung Holzmarkt Didaktische Grundsätze
Das Interesse an Aufzeichnungen ist durch Anlegen einer Belegesammlung und Ermittlung sonstiger betriebswirt-schaftlicher Daten zu wecken. Je Schulstufe 1 Schularbeit.
Praktischer Unterricht
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll befähigt werden, die zur Ausübung seines Berufes notwendigen praktischen Arbeiten durchzuführen. Der Schüler ist zur Gewissenhaftigkeit zu erziehen und zu wirtschaftlicher Arbeitsweise anzuhalten.
Lehrstoff
  1. Ziffer eins
    Schulstufe
Waldbegehung
Anfertigung von Stielen, Keilen Ketteninstandsetzung
Wartung und Pflege der Motorsäge
Schärfübungen
Aufforstung, Naturverjüngung
Waldpraktikum: Fäll-, Schneide- und Entastungsarbeiten
  1. Ziffer 2
    Schulstufe
Fäll-, Schneide- und Entastungstechnik
Arbeitstechnik mit Freischneidegeräten
Kultur- und Jungwuchspflege
Dickungspflege
Durchforstung
Pflege von Geräten und Maschinen
  1. Ziffer 3
    Schulstufe
Holzerntepraktikum (Auszeige, Schlägerung, Rückung, Abmaß, Abmaßliste, Schlußbrief)
Ausformungsübungen
Astung
Forstschutzmaßnahmen
Pflege von Geräten und Maschinen
Didaktische Grundsätze
Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis, praktischer Anwendung und Erfolg sind aufzuzeigen. Der Lehrer soll praktische Arbeiten vormachen und, wenn notwendig, die Schüler bei der Arbeit auch einzeln anleiten. Vor allem sind jene Fertigkeiten zu vermitteln, deren Aneignung den Schülern im Berufsleben bisher nicht möglich war. Die Grundsätze der Unfallverhütung sind zu beachten.

Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7. Stück, Nr. 9

Lehrplan der Berufsschule, Fachrichtung Forstwirtschaft

(Anschlußlehre)

Seite 57

Anlage A7

Stundentafel

(Stundenausmaß und Gesamtstundenzahl der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

Unterrichtsgegenstände (Pflichtgegenstände)              Stundenausmaß je Woche

              Gesamtstunden-zahl

Allgemeinbildende Unterrichtsgegenstände:

Religion Rechnen Leibesübungen              1 1 2              6 6

12

Summe allgemeinbildender Unterrichtsgegenstände              4              24

Berufsbildende Unterrichtsgegenstände:

Waldwirtschaft Waldarbeit Betriebswirtschaft Praktischer Unterricht Wald *) Praktischer Unterricht Werkstätte *)              10 5 2 15 4              60 30 12 90 24

Summe berufsbildender Unterrichtsgegenstände              36              216

Gesamtstundenzahl              40              240

*) Unterricht in Schülergruppen

Die im Rahmen der Anschlußlehre berufsschulpflichtigen Schüler sind bereits Absolventen der landwirtschaftlichen Fachschule der Fachrichtung Landwirtschaft, oder zumindest der Berufsschule der Fachrichtung Landwirtschaft. Das heißt, sie haben die Landwirtschaftslehre praktisch abgeschlossen. Im Lehrplan werden daher überwiegend nur mehr die rein fachlichen Belange der Anschlußlehre Forstwirtschaft behandelt. Aus diesem Grund erfolgt auch die Verkürzung der Berufsschuldauer auf nur 6 Wochen.

Seite 58              Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7.

Stück, Nr. 9

Rechnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Schüler sollen befähigt werden, rechnerische Probleme des forstlichen Alltags als solche zu erkennen, sie sollen diese formulieren und schließlich auch sicher lösen können. Erziehung zu genauer sorgfältiger Arbeit.

Lehrstoff

Maßstabgetreues Zeichnen Beispiele aus dem forstlichen Bereich

Didaktische Grundsätze

Rechenaufgaben sollten vorwiegend aus dem Stoffgebiet der Fachgegenstände gewählt werden. Kopfrechnen und Schätzen ist zu üben. Ebenso der Gebrauch von Faustzahlenbüchern und Tabellen.

Leibesübungen

Bildungs- und Lehraufgabe

Ziel des Unterrichtes ist es, die gesunde körperliche Entwicklung zu fördern, besondere körperliche Fähigkeiten zur Entfaltung zu bringen, Liebe und Freude zur Bewegung und zum Sport auch in der Freizeit zu wecken und Ausdauer, Mut und Gemeinschaftssinn zu pflegen.

Lehrstoff

Grundübungen, Ausgleichs- und Lockerungsübungen; Leistungsübungen;

der Jahreszeit angepaßte sportliche Diszi-plinen.

Didaktische Grundsätze

Beim Aufbau der Unterrichtsstunde ist auf die Beschaffenheit der Sportstätte und die verschiedene Belastbarkeit der Schüler zu achten. Die Unterrichtsstunde ist vorwiegend in drei Teile zu gliedern: Aufwärmen (Grundübungen), Höhe-punkt (Leistungsübungen, Kampfsport), Ausklang (Spiel). Die Übungen sollten dem Schüler Freude bereiten. Für Ord-nung und Disziplin ist zu sorgen. Der Gesundheit und Sicherheit des Schülers ist größtes Augenmerk zu schenken.

Waldwirtschaft

Bildungs- und Lehraufgabe

Aufbauend auf den bereits erworbenen Grundkenntnissen sind die wirtschaftlichen Belange und pflegerischen Maß-nahmen besonders hervorzuheben. Das Verantwortungsbewußtsein für den Wald ist zu wecken und zu fördern.

Lehrstoff

Bedeutung des Waldes, Grunddaten

Standortkunde, Lebensgemeinschaft Wald

Forstbotanik

Bestandesbegründung

Kultur- und Jungwuchspflege

Durchforstung, Astung

Forstschutz, Düngung

Holzschutz

Betriebsformen, Bestandesumwandlung

Holzmessen, Holzsortimente, Holzausformung

Abmaßlisten, Holzverkauf

Wirtschaftsplan

Forstgesetz, Jagdgesetz, Naturschutz

Bewertung, Steuerfragen

Forstorganisation, Förderung, überbetriebliche Zusammenarbeit

Didaktische Grundsätze

Der Lehrstoff soll durch Lehrausgänge ergänzt, veranschaulicht und

vertieft werden. 1 Schularbeit.

Waldarbeit

Bildungs- und Lehraufgabe

Dem Schüler ist das Verständnis für die Waldarbeit zu vermitteln. Er ist mit den wichtigsten forstwirtschaftlichen Gerä-ten und Maschinen sowie deren Wartung und Pflege vertraut zu machen und über die zweckmäßige Gestaltung der Waldarbeit zu unterrichten. Der Sinn für ein verantwortungsbewußtes Arbeiten ist zu wecken und zu fördern.

Lehrstoff

Arbeitsgymnastik

Ergonomie

Unfallverhütung und Erste-Hilfe-Maßnahmen

Fäll-, Schneide- und Entastungstechnik

Arbeitstechnik mit Freischneidegeräten

Holzrückung

Arbeitsverfahren, Organisation und Planung

Motorsägen- und Werkzeugkunde, Forstliche Maschinenkunde

Wartung und Pflege der Motorsäge

Motorsägen-Ketteninstandsetzung

Forstliche Baukunde und Wegeerhaltung

Didaktische Grundsätze

Der Schüler soll angeregt werden, Arbeitsvorgänge in der Forstwirtschaft selbständig zu erfassen und Möglichkeiten zu deren Verbesserung zu suchen. Die Gefährlichkeit der Waldarbeit ist den Schülern bewußt zu machen. Dabei ist auf typische Unfälle und Verletzungen hinzuweisen. 1 Schularbeit.

Betriebswirtschaft

Bildungs- und Lehraufgabe

Dem Schüler ist die betriebswirtschaftliche Bedeutung des Waldes für den Gesamtbetrieb bewußt zu machen; Kennt-nisse über die wichtigsten forstlichen Aufzeichnungen sind zu vermitteln. Wichtige arbeits- und sozialrechtliche Be-stimmungen sind zu behandeln.

Lehrstoff

Produktionsfaktoren und damit in Zusammenhang stehende Begriffe

Ertrag, Aufwand, Kosten, Rentabilität, Leistung,

Einkommen (Anteil des Waldes am landwirtschaftlichen Einkommen bzw. am Betriebseinkommen)

Investitionsplanung, -rechnung

Maschinenkosten

Waldbewertung

Betriebswirtschaftliche Auswirkungen waldbaulicher Maßnahmen

Holzmarkt

Didaktische Grundsätze

Die Schüler sollen zur Führung einfacher Aufzeichnungen motiviert

werden, um daraus den hohen Stellenwert des Waldes für den Gesamtbetrieb erkennen zu können. 1 Schularbeit.

Praktischer Unterricht

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll befähigt werden, die bei der Waldbewirtschaftung anfallenden praktischen Arbeiten selbständig und sicher durchzuführen. Auf Gewissenhaftigkeit und wirtschaftliche Arbeitsweise ist bei der Vermittlung der Fertigkeiten ganz besonders zu achten.

Lehrstoff

Praktischer Unterricht Wald

Waldbegehung:

Beurteilung verschiedener Waldstandorte

Beurteilung verschiedener Bestände

Schätzen von Massen stehender Bäume und von Beständen

Beurteilung der Bewirtschaftung

Seite 60              Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7.

Stück, Nr. 9

Bestandesbegründung (Aufforstung, Naturverjüngung):

Baumartenwahl

Pflanzverband

Pflanzmethode

Naturverjüngung

Kultur- und Jungwuchspflege:

Kulturschutzmaßnahmen

Zaunbau

Dickungspflege:

Regulierung der Baumartenmischung

Stam mzah römisch eins redu ktion

Durchforstung: Durchforstungsverfahren Durchforstungsauszeige

Durchführung der Durchforstung Astung

Holzausformung

Holzmessen

Forstschutzmaßnahmen

Holzernte:

Starkhoizschlägerung einschließlich Laubholz

Schwachholzschlägerung einschließlich Feinerschließung

Arbeitstechnik mit Freischneidegeräten

Holzrückung (Hand- und Schlepperrückung)

Praktischer Unterricht Werkstätte

Holzbearbeitung, Anfertigung von Stielen und anderen Werkstücken

Motorsäge: Wartungsarbeiten, Kettenpflege, Ketteninstandsetzung,

Vergaser einstellen

Geräte- und Maschinenpflege

Didaktische Grundsätze

Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis, praktischer Anwendung und Erfolg sind aufzuzeigen. Der Lehrer soll praktische Arbeiten zeigen und die Schüler bei der Arbeit auch einzeln anleiten. Vor allem sind jene Fertigkeiten zu vermitteln, deren Aneignung den Schülern im Berufsleben bisher nicht möglich war. Die Grundsätze der Unfallver-hütung sind zu beachten.

Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7. Stück, Nr. 9

Lehrplan der Berufsschule, Fachrichtung Geflügelwirtschaft

(3. Schulstufe und Anschlußlehre)

Stundentafel

(Stundenausmaß und Gesamtstundenzahl der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

Seite 61 Anlage A8

Unterrichtsgegenstände (Pflichtgegenstände)              Stundenausmaß je Woche

              Gesamtstunden-zahl

Allgemeinbildende Unterrichtsgegenstände: Religion Deutsch (einschließlich Schriftverkehr) Rechnen Politische Bildung Lebenskunde (einschließlich Gesundheitslehre) Leibesübungen Musische Bildung              2 2 3 2 1 2 1              14 14 21 14

7 14

7

Summe allgemeinbildender Unterrichtsgegenstände              13              91 Berufsbildende Unterrichtsgegenstände: Züchtung und Vermehrung Futter und Fütterung Geflügelhaltung Hygiene und Tiergesundheit

Marktkunde Betriebswirtschaft Praktischer Unterricht              1 4 4 3 3 4 8

              7 28 28 21 21 28 56

Summe berufsbildender Unterrichtsgegenstände              27              189

Summe              40              280

  1. Ziffer 8
    Woche (Blockunterricht):
    Arbeits- und Sozialrecht (einschl. Unfallverhütung) EDV 2-tägige
Lehrfahrt              2x4              8 16 16
Gesamtstundenzahl              4.0              320
Dieser Lehrplan gilt für Erstlehrlinge und Anschlußlehrlinge der Fachrichtung Geflügelwirtschaft. Für Erstlehrlinge ist der positive Abschluß der 1. und 2. Schulstufe der Berufsschule der Fachrichtung Landwirtschaft für den Besuch der 3. Schulstufe Voraussetzung. Für Anschlußlehrlinge ist die absolvierte Lehre einer einschlägigen Fachrichtung Aufnahmevoraussetzung.

Seite 62              Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7.

Stück, Nr. 9

Deutsch (einschließlich Schriftverkehr)

Bildungs- und Lehraufgabe

Befähigung zu einer sprachlich klaren und richtigen Ausdrucksweise

sowie zur ordentlichen Abfassung wichtiger Schriftstücke privater

und beruflicher "Art". Lehrstoff

Schriftverkehr der Geflügelwirtschaft:

Abfassen von Schriftstücken beruflicher Art; Ausfüllen von

Formularen, insbesondere von Kauf-, Liefer-, Pacht-,

Produktions- und Dienstverträgen.

Zahlungsschriftverkehr:

Barzahlung, Quittung, Zahlung durch Post, durch Banken; Zahlung

mittels Scheck und Wechsel.

Warenschriftverkehr:

Angebote, Bestellungen und Abbestellungen, Mahnschreiben,

Lieferschein, Gegenschein, Frachtbrief, Viehpaß,

Rechnung, Zollpapiere, Schlüsse.

Ablage und Aufbewahrung von Dokumenten, Abschriften, Rechnungen,

Beglaubigungen etc.

Didaktische Grundsätze

Auf die Kultur der Sprache und der Schrift soll in allen Unterrichtsgegenständen geachtet werden. Wörterbücher und Vordrucke für den Schriftverkehr sind einzusetzen. 1 Schularbeit.

Rechnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Schüler sollen fähig werden, rechnerische Probleme der Geflügelwirtschaft als solche zu erkennen, sie sollen diese formulieren und schließlich auch sicher lösen können. Lehrstoff              .

Prozentrechnungen (z.B. Desinfektionslösung, Rationen, Prämix), Mischungsrechnungen, Schlußrechnungen, Ener-giegehaltsberechnungen bei Futtermitteln, Wärmewerte, Luftraten, Heizenergiebedarf, Zinsen- und Rentenrech-nungen.

Didaktische Grundsätze

Rechenaufgaben sollten vorwiegend aus dem Stoffgebiet der Fachgegenstände gewählt werden. Kopfrechnen und Schätzen ist zu üben, ebenso der Gebrauch von Faustzahlenbüchern und Tabellen. 1 Schularbeit.

Politische Bildung

Bildungs- und Lehraufgabe

Aufbauend auf die ersten zwei Berufsschuljahre sind in der Berufsschule für Geflügelwirtschaft die Fragen der Standeskunde und

der Interessensvertretungen genau zu behandeln.

Lehrstoff

Aufgabe und Bedeutung der Geflügelwirtschaft innerhalb der Land- und Forstwirtschaft Österreichs. Aus- und Fortbil-dungsmöglichkeiten in der Land- und Forstwirtschaft (Ländliches Fortbildungsinstitut).

Landwirtschaftliche Organisationen und ihre wichtigsten Aufgaben:

Landwirtschaftskammer, Landarbeiterkammer, Arbeiterkammer, Handelskammer; freie Berufsvertretungen (z.B. politische Interessensvertretungen, Hauptverband der Land- und Forstwirtschaftsbetriebe); ÖGB. ALGÖ, Geflügelzuchtverbände; Genossenschaften, Jugendorganisationen.

Rechte und Pflichten des Lehrlings bzw. Prüfungswerbers; wichtige Versicherungen in der Landwirtschaft und Geflü-gelwirtschaft; Fragen des Grundverkehrs, Grundgrenzen, Flächenwidmung; agrarpolitische Grundfragen; der Bauer in der Politik.

Didaktische Grundsätze

Das Erleben von (politischen) Vorgängen innerhalb und außerhalb der Geflügelwirtschaft soll neben der wissensmäßi-gen Erfassung nicht zu kurz kommen. Durch die Teilnahme an politischen und vereinsmäßigen Veranstaltungen und durch einen gelegentlichen Meinungs- und Gedankenaustausch mit Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens soll das Interesse an der aktiven Mitarbeit in der Gemeinschaft gefördert werden.

Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7. Stück, Nr. 9              Seite 63

Lebenskunde (einschließlich Gesundheitslehre)

Bildungs- und Lehraufgabe

Ausgehend von bereits Gelebtem soll auf Sinn, Wert, Schwierigkeiten und Entwicklungsphasen des Lebens eingegan-gen werden. Auf die Wechselbeziehungen zwischen dem Einzelnen und der Gemeinschaft ist besonders auch im Hinblick auf die berufliche Tätigkeit näher einzugehen. Die Schüler sollen erleben und erfahren, daß die persönliche Eigenständigkeit genauso wichtig ist wie die Einordnung in die Gemeinschaft.

Lehrstoff

Mitgestaltung am öffentlichen Leben; der ländliche Raum als Lebensraum. Wirtschaftsethik, Sinnfrage, geistige Strömungen. Didaktische Grundsätze              <

Im Unterricht sollen vorwiegend Beispiele aus dem täglichen Leben behandelt werden; die Möglichkeiten des Gele-genheitsunterrichtes sind besonders zu nützen. Die Schüler sollen zur Mitarbeit in Gemeinschaft und Gesellschaft mo-tiviert werden.

Leibesübungen

Bildungs- und Lehraufgabe

Ziel des Unterrichtes ist es, die gesunde körperliche Entwicklung zu fördern, besondere körperliche Fähigkeiten zur Entfaltung zu bringen, Liebe und Freude zur Bewegung und zum Sport auch in der Freizeit zu wecken und Ausdauer, Mut und Gemeinschaftssinn zu pflegen.

Lehrstoff

Grundübungen, Ausgleichs- und Lockerungsübungen, Leistungsübungen,

Spiele, Schwimmen.

Didaktische Grundsätze

Beim Aufbau der Unterrichtsstunde ist auf die Beschaffenheit der Sportstätte und die verschiedene Belastbarkeit der Schüler zu achten. Die Unterrichtsstunde ist vorwiegend in 3 Teile zu gliedern:

Aufwärmen (Grundübungen), Höhe-punkt (Leistungsübungen, Kampfsport), Ausklang (Spiel). Die Übungen sollten dem Schüler Freude bereiten. Die Bedeutung körperlicher Aktivität für Gesundheit und Wohlbefinden ist hervorzuheben; für Sicherheit ist zu sorgen.

Arbeits- und Sozialrecht (einschließlich Unfallverhütung) Bildungs- und Lehraufgabe

Es sollen nur die für das Berufsleben (Landwirt, Dienstgeber, Dienstnehmer) wichtigsten Rechtskenntnisse vermittelt werden. Das Verständnis für den Wert von Recht und Ordnung ist zu wecken.

Lehrstoff

Grundbegriffe; Dienstantritt bzw. Anstellung eines Mitarbeiters (Sozialversicherung, Lohnsteuerkarte), Probezeit; Kün-digung (Vorschriften, Fristen).

Landwirtschaftsgesetz, Viehwirtschaftsgesetz, Wasserrecht, Gewerbeordnung, Raumordnungsgesetz und Bauord-nung; Unfallverhütung. Didaktische Grundsätze

Rechtsbeispiele aus dem täglichen Leben sind im Unterricht zu behandeln. Auf klare und einfache Darstellung ist Wert zu legen. Ein Vortrag des Unfallverhütungsdienstes ist einzuplanen. Musische Bildung

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Schüler sollen in diesem Gegenstand Freude und Interesse am

Musischen gewinnen und zur sinnvollen Freizeit-gestaltung angeregt

werden.

Lehrstoff

Singen:

Stimmbildung und Atemtechnik.

Volkslieder und andere Lieder, die dem Jahreslauf und dem Fest- und Lebenskreis entsprechen.

Religiöse Lieder.

Bildnerische Erziehung:

Gestaltung aus der Vorstellung und nach Vorlagen.

Didaktische Grundsätze

Es ist danach zu trachten, daß jede aktive Betätigung auf musischem Gebiet Freude bereitet und gerne geschieht. Eine Überforderung der Schüler durch zu schwieriges Lied- und Musikgut ist zu vermeiden.

Seite 64              Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7.

Stück, Nr. 9

Züchtung und Vermehrung

Bildungs- und Lehraufgabe

Grundkenntnisse des Baues und der Lebensvorgänge des Geflügels sowie jene Kenntnisse, die eine wirtschaftliche Geflügelhaltung und marktgerechte Erzeugung ermöglichen, sind zu vermitteln.

Lehrstoff

Anatomie und Physiologie des Geflügels (Querverbindungen zu den modernen Haltungsmethoden und daraus resul-tierenden Problemen sind herzustellen).

Züchtung: Wichtige Rassen und Linien; Zuchtziele und Zuchtmethoden:

Hybridlinien, Schritte der Hybridvermehrung; Paarung, Eiablage, Bruteierbehandlung (Aufbewahrung, Lagerung, Transport). Vorgang in der Brüterei. Artspezifi-sche Verhaltensweisen des Geflügels. Didaktische Grundsätze

Die Anatomie und Physiologie sind nur in dem Maße zu vermitteln, als sie zum Verständnis der wichtigsten Lebensvor-gänge und der Erhaltung der Tiergesundheit notwendig sind. Die Unterschiede zwischen den einzelnen Rassen bzw. Nutzi/ngsrichtungen sind hervorzuheben. Anschauungsmaterial soll im Unterricht eingesetzt werden.

Futter und Fütterung

Bildungs- und Lehraufgabe

Das Futter verursacht den größten Teil des Aufwandes in der Geflügelproduktion. Die Geflügelfachkraft ist daher mit allen biochemischen, ökonomischen und technischen Fragen der Fütterung vertraut zu machen. Die Aussagekraft der gesetzlich vorgeschriebenen Angaben über industriell hergestelltes Mischfutter sind zu durchleuchten. Mischungen aus hofeigenem Getreide sind zu berechnen.

Lehrstoff

Die Inhaltsstoffe des Futters. Die Baustoffe des tierischen Organismus. Sichere Definition von Eiweiß, Mineralstoffen etc., biologische Wertigkeit des Eiweißes. Die Energieträger im Futter. Wirkstoffe, Ballaststoffe, Aromastoffe, Futterzu-satzstoffe. Die Futtermittelanalyse. Energiekennzahlen des Geflügelfutters. Einzelfuttermittel des Handels, soweit sie für die Geflügelfütterung geeignet sind. Die Herstellung von Mischfutter. Berechnung von Rezeptbeispielen für Selbstmischer.

Angaben über wertbestimmende Inhaltsstoffe von Mischfutter; Futtermittelgesetz. Bedarfswert für die einzelnen Sparten der Geflügelwirtschaft. Fütterungstechnik und Fütterungssysteme. Didaktische Grundsätze

Die Qualitätsbeurteilung der Einzelfuttermittel, Einrichtungen zur Mischfutterherstellung sowie Geräte zur Futtervertei-lung sind im Rahmen des praktischen Unterrichtes zu besprechen. Querverbindungen sind besonders zu Tiergesund-heit sowie zu Haltung und Technik herzustellen. 1 Schularbeit.

Geflügelhaltung

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Gegenstand „Haltung und Technik" hat die Aufgabe, dem Lehrling eine Gesamtschau über die Einflüsse der Hal-tungsformen und technischen Möglichkeiten auf das Tier, dessen Gesundheit und Leistungen zu vermitteln. Haltung in Verbindung mit Technik ist die Grundlage jeder modernen Geflügelproduktion und verdient besonderes Au-genmerk.

Lehrstoff

Stallplanung:

Stallgröße; Bedachtnahme auf Tier-, Umwelt- und Unfallschutz. Isolierungen bei Neu- und Altbauten. Heizsysteme und Möglichkeiten der Energieeinsparung.

Nutzung der Ergebnisse der Verhaltensforschung in Hinsicht auf Tiergerechtheit des Stalles.

Lüftungs- und Fütterungssysteme, Wasserversorgung. Möglichkeiten der Eigenleistung beim Stallbau.

Produktion:

Management und Organisation als Querverbindung zu Betriebswirtschaft und Tiergesundheit; Anforderungen an ein gutes Management. Besprechung der verschiedenen Stalleinrichtungen und der speziellen Managementaufgaben für die einzelnen Pro-duktionssparten; Bodenhaltung bei Aufzucht von Elterntieren, Mastkücken, Legehennen, Puten.

Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7. Stück, Nr. 9

Seite 65

Käfig- oder Batteriehaltung bei Legetieren, Aufzucht von Junghennen, Elterntieren (künstl. Besamung). Auslaufhal-tung, Volierenhaltung; Haltung von Enten und Gänsen.

Beschaffenheit sowie Vor- und Nachteile von: Futterbahnen, Wasserversorgungssystemen, Legenestem, Kotkästen, Entmistungen, Be- und Entlüftungen, Heizungen, Batterien, Eiersammelanlagen usw.

Besatzdichten und Leerstehzeiten: Einstreuformen und Einstreuaufbau; Lichtintensität und Beleuchtungsprogramme; Schnabelstutzen,

Tiertransport. Haltungsdauer: Aufzucht- und Leistungsdauer der einzelnen Nutzungsrichtungen.

Didaktische Grundsätze

Um ein möglichst umfassendes Wissen vermitteln zu können, soll der Unterricht durch Anschauungsmaterial (Diase-rien, Prospekte usw.) und durch Lehrausgänge ergänzt werden. Durch schülerzentrierte Unterrichtsmethoden soll das Wissen und die Erfahrung der Schüler in den Unterricht eingebunden werden. 1 Schularbeit.

Hygiene und Tiergesundheit

Bildungs- und Lehraufgabe

Seuchen und Krankheiten werden primär durch spezifische, krankmachende Organismen, wie z. B. Viren, Bakterien und Pilze verursacht. Dabei spielen Umwelt (Stall, Fütterung, Haltung), Vererbung, körperliche Verfassung und Lei-stung eine wichtige Rolle. Aufgabe dieses Unterrichtsgegenstandes ist es, die Zusammenhänge zwischen Tierbehandlung, Hygiene und Tierge-sundheit herauszuarbeiten.

Lehrstoff

Umgang mit den Tieren (Transport, Pflege, Beobachtung).

Hygiene: Umwelt: Stall und Stallklima; Reinigung und Desinfektion;

Futter, Wasser, Einstreu, Kleidung. Tier: Behandlung des Eies,

Eingriffe beim Tier, Kadaverbeseitigung. Krankheitsvorbeuge:

Vitalisierung, Immunisierung. Krankheiten: Allgemeines, Erkennen von Krankheiten.

Viruskrankheiten: Marek, AE, ND, IB, ILT, Gumboro, Celo.

Bakterielle Infektionen: CRD, Synovitis, Pullorum, Staphylokokken, Eileiterentzündungen.

Pilzinfektionen: Aspergillose.

Protozooen: Kokzidiose.

Wurmbefall, Parasiten, Stoffwechselkrankheiten, Erkrankungen anderer

Art, Vergiftungen,

Hämorrhagisches Syndrom.

Didaktische Grundsätze

Besonderer Wert ist auf entsprechendes Anschauungsmaterial aus der Praxis bzw. am Tier selbst zu legen; wo dies nicht möglich ist, ist mit geeigneten Bildern zu ergänzen, um so eirien entsprechenden Bezug zwischen Theorie und Praxis herzustellen.

Eine entsprechende Übereinstimmung mit anderen Fächern, wie z. Die Möglichkeiten der Krankheitsverhinderung sollten besondere 1 Schularbeit.

ß. Fütterung, Haltung und Technik ist herzustellen. 3eachtung

finden.

Marktkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Es sind jene Kenntnisse zu vermitteln, die den Teilnehmer zum wirtschaftlichen und marktwirtschaftlichen Denken an-leiten und die ihn zum Denken in Zusammenhängen befähigen. Besonderer Wert ist auf die Erfassung der allgemei-nen und speziellen Marktsituation zu legen.

Im Hinblick auf die risikoreiche Produktion und auf die beschränkten Marktmöglichkeiten von Geflügelprodukten ist die Gemeinschaftsgesinnung und die Bereitschaft zur überbetrieblichen Zusammenarbeit zu fördern. Der Teilnehmer soll die wirtschaftlichen und marktwirtschaftlichen Gesetzmäßigkeiten sowie staatliche als auch priva-te Einflußnahme kennen lernen. Die Tendenzen der Betriebsgrößqnstruktur und der laufenden Überproduktion sind aufzuzeigen. Die Erfahrungen eines harten Verdrängungswettbewerbes in Amerika und in der EG sind zu beleuchten und daraus Schlüsse für die österreichische Entwicklung zu ziehen.

Auf der Basis dieser Kenntnisse soll der Schüler wirtschaftliche Entscheidungen fällen lernen. Die ständige Weiterbil-dung und Information auf marktwirtschaftlichem Gebiet ist zu fördern.

Lehrstoff

Markt: Angebot und Nachfrage bestimmen den Preis. Produktion und Verbrauch beim Ei und beim Schlachtgeflügel. Vermarktungswege für Eier und Schlachtgeflügel.

Seite 66              Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7.

Stück, Nr. 9

Angebotsformen von Geflügelprodukten. Qualitätsklassen und Gewichtsgruppen beim Ei. Handelsusancen beim Schlachtgeflügel. Außenhandel von Geflügelprodukten.

Gesetze zum Schutz der bäuerlichen Produktion; Gesetze, die Produkte der Geflügelwirtschaft betreffen; Gesetze, die die Direktvermarktung betreffen. Marketing am Beispiel des Eier- und Geflügelmarktes; Preis- und Marktbeobach-tung. Zusammenhang Eierproduktionshöhe und Preisentwicklung. Produktionswert und Zusammenhänge mit anderen landwirtschaftlichen Produkten. Möglichkeiten zur Senkung der Produktionshöhe.

Didaktische Grundsätze

Marktwirtschaftliche Informationen der Medien sind auszuwerten. Statistiken, Prognosen, Trends, Marktberichte sind zu verwenden. Marktgerechte Produktaufmachung ist zu zeigen bzw. zu demonstrieren. Der Besuch von Märkten bzw. von Vermarktungsbetrieben ist einzuplanen. Das Marktgeschehen ist aus der Sicht des Produzenten und des Konsu-menten zu behandeln. 1 Schularbeit.

Betriebswirtschaft

Bildungs- und Lehraufgabe

Dem Schüler sind jene Kenntnisse zu vermitteln, die ihn befähigen, einen Betrieb der Geflügelwirtschaft nach ökono-mischen Grundsätzen selbständig zu führen. Er soll lernen, das produktionstechnische Wissen betriebswirtschaftlich anzuwenden. Wirtschaften soll als stetige und harmonische Anpassung an Gegebenheiten verstanden werden.

Lehrstoff

Ermittlung des Betriebserfolges: Landwirtschaftliches Einkommen,

Reinertrag, Deckungsbeitrag.

Grundzüge der Buchführung.

Arten und Gliederung der Kosten. Kosten der Produktion und der Vermarktung.

Kostenverhalten; Kostenrechnung (besonders die DB-Kalkulation als

Hilfe für wirtschaftliche Entscheidungen ist zu

üben).

Betriebsaufzeichnungen, Belegesammlung; wichtige Steuern und Versicherungen.

Kalkulation der einzelnen Sparten der Geflügelwirtschaft. Didaktische Grundsätze

Die Einbeziehung der Daten (Leistungen und Kosten) von Betrieben der Geflügelwirtschaft in den Unterricht ist von besonderer Bedeutung. Betriebswirtschaftliche Berechnungen sind den Schülern regelmäßig zu stellen. Bei Lehraus-gängen und Exkursionen sollen gestellte Aufgaben besprochen werden. 1 Schularbeit.

Praktischer Unterricht

Bildungs- und Lehraufgabe

Das theoretisch erarbeitete Wissen ist im praktischen Unterricht anzuwenden. Das Erkennen von Vorgängen und Zu-sammenhängen im Geflügelstall ist im praktischen Einsatz zu üben. Insbesondere sollen am Verhalten der Tiere Rück-schlüsse auf Betreuungs- und Haltungsfehler gezogen werden. Die für die Führung eines Geflügelbetriebes zweckmä-ßigen Planungs- und Aufzeichnungsarbeiten sind zu üben. Auf Hygiene und Sauberkeit ist besonders beim Betreten von Geflügelstallungen zu achten.

Lehrstoff

Futter und Fütterung:

Besichtigung und Handhabung von Mahl- und Mischanlagen.

Futterkontrolle (Verbrauch und Qualität).

Mikrobiologische Untersuchung und Futtermittelanalyse. Tränke- und Fütterungssysteme.

Futtermittelsammlung und Beurteilung (Qualität, Preiswürdigkeit).

Markt- und Börseninformation.

Haltung und Technik:

Stallbau, Stallklimamessungen.

Besichtigung und Berechnung von Lüftungsanlagen.

Besichtigung und Handhabung von Stalleinrichtungen (Beleuchtungs- und Lüftungssteuerungsanlagen, Luftentfeuchter, Wärmetauscher, Heizzonen).

Bodenhaltung (Legenester, Kotkasten, Einstreu), alternative Systeme.

Käfig- und Batteriehaltung.

Eiersammel- und Sortieranlagen, Entmistungstechnik.

Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7. Stück, Nr. 9              Seite 67

Hühnertransporte, Schnabelstutzen.

Schlachtung und Zerteilung von Geflügel, marktfertige Aufbereitung. Demonstration und Besichtigung aller Sparten- und Haltungssysteme der Geflügelwirtschaft; Ersatzteillager.

Aufschreibungen, Leistungskontrollen und -prüfungen.

Hygiene und Tiergesundheit:

Anatomische Übungen; Stallapotheke.

Geräte und praktische Durchführung für Reinigung und Desinfektion.

Bruteierbehandlung und Hygiene.

Didaktische Grundsätze

Durch entsprechende Gruppenteilung ist für einen gesicherten Unterrichtserfolg zu sorgen. Die Gegenstände „Futter und Fütterung", „Hygiene und Tiergesundheit" sowie „Haltung und Technik" sind im Ver-hältnis 1 : 1 : 2 im praktischen Unterricht vorzusehen. Besondere Berücksichtigung sollten alle Tätigkeiten und Vorkehrungen finden, die geeignet sind, der Entstehung und Ausbreitung von Krankheiten entgegenzuwirken.

Arbeitseinsätze in verschiedenen Betrieben der Geflügelwirtschaft sollen helfen, den Unterricht effizient zu gestalten. Die Teilnehmer sollen ihre eigenen Erfahrungen in den Unterricht miteinbringen. Elektronische Datenverarbeitung (EDV)

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Schüler sollen den Computer als ein Hilfsmittel für moderne Betriebsführung und effiziente Kundenbetreuung ken-nenlernen und Anwendungsmöglichkeiten für ihren Betrieb erkennen.

Lehrstoff

Durchführung diverser Berechnungen mit dem Computer durch Standard- und Spezialprogramme.

Futtermittelberechnungen, Deckungsbeitragsrechnungen. Textverarbeitung, Kundenkartei.

Debitorenbuchhaltung (offene-Posten-Buchhaltung), Finanzbuchhaltung.

Kontrolle des Tierbestandes.

Didaktische Grundsätze

Die Anwendungsbeispiele sollten sich auf die tägliche Praxis und die täglichen Erfordernisse beziehen. Der Computer soll als technisches Hilfsmittel zur Lösung bestimmter Probleme erlebt und erkannt werden. Auf eine geeignete Grup-pengröße ist im Hinblick auf die vorhandene EDV-Ausstattung Rücksicht zu nehmen.

Seite 68              Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7.

Stück, Nr. 9

Anlage B1 LEHRPLÄNE DER FACHSCHULEN

römisch eins. Allgemeine Bildungsziele

Die Fachschule hat die Aufgabe

  1. Litera a
    die Schüler auf die selbständige Führung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes oder Haushaltes und auf die Ausübung einer sonstigen verantwortlichen Tätigkeit in der Land- und Forstwirtschaft oder in einem ihrer Sondergebiete durch Vermittlung von Fachkenntnissen und Fertigkeiten vorzubereiten,
  2. Litera b
    die Schüler zu demokratischen, heimat- und berufsverbundenen, sittlich und religiös gefestigten und sozial
denkenden Staatsbürgern heranzubilden und
  1. Litera c
    die Allgemeinbildung der Schüler zu erweitern und zu vertiefen. Im Rahmen dieser Aufgabenstellung sind den Schülern besonders die ökologischen Zusammenhänge und die Wichtigkeit der nachhaltigen, naturgerechten Landbewirtschaftung bewußt zu machen.
römisch zwei. Allgemeine didaktische Grundsätze
  1. Ziffer eins
    Einführung in den Unterricht
Da die Schüler über eine unterschiedliche Bildungsreife verfügen und unterschiedliche Vorkenntnisse mitbringen, hat der Unterricht in jedem Gegenstand auf den vorhandenen Kenntnissen aufzubauen und dementsprechend bedachtsam zu beginnen. Bei Bedarf sind die Schüler in die Techniken des Lernens und in die Arbeitsweise einer berufsbildenden Schule einzuführen.
  1. Ziffer 2
    Rücksichtnahme auf die Eigenart der Schüler
Da die Fachschüler freiwillig zu dieser Ausbildung kommen, hat der Lehrer diesen Bildungswillen zu festigen und für die Lernarbeit fruchtbar zu machen.
Um die Unterrichts- und Erziehungsarbeit möglichst wirksam zu gestalten, ist sie der individuellen Eigenart des einzelnen Schülers und seiner Entwicklung anzupassen. Dies verlangt eine weitgehende Berücksichtigung der geistigen, psychischen und körperlichen Anlagen, der Geschlechtsunterschiede, der Vorbildung, der Milieuverhältnisse und der altersabhängigen Interessensunterschiede.
  1. Ziffer 3
    Lebens- und Berufsnähe
Der Unterricht hat von der bäuerlichen Lebens- und Arbeitswelt auszugehen und muß die Lebenswirklichkeit der Schüler berücksichtigen.              .
Die laufenden Veränderungen der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Verhältnisse zwingen zu ständiger Anpassung des Lehrgutes an die Bedürfnisse der Berufspraxis, sodaß dem Lehrer die Verantwortung für eine sorgfältige Auswahl und Ergänzung des Lehrstoffes nicht abgenommen werden kann. Heimatverbundenheit und Weltaufgeschlossenheit, Achtung vor Bewahrenswertem und der Wille zur Neugestal-tung sind auf angemessene Weise zu verknüpfen und zu fördern.
  1. Ziffer 4
    Anschaulichkeit
Die Einführung des Schülers in die fachliche Begriffswelt verlangt größtmögliche Anschaulichkeit. Zur Schaffung klarer Vorstellungen sind sorgfältig ausgewählte Unterrichtsmittel heranzuziehen, eine bloß abstrakte oder verba-le Wissensvermittlung ist zu vermeiden. Lehrbücher und audio-visuelle Hilfsmittel sind in Unterricht und Erziehung sinnvoll anzuwenden. Lehrausgänge, Exkursionen und andere Schulveranstaltungen stellen Verbindungen zwischen Schulunterricht und Berufspraxis her. Praktische Übungen und Unterweisungen in den Lehrwerkstätten, im Schulbetrieb und in den Praxisbetrie-ben veranschaulichen und vertiefen den Lehrstoff.
  1. Ziffer 5
    Selbsttätigkeit der Schüler
Das Lernen ist soweit als möglich auf Selbsttätigkeit zu gründen, um das Bildungsinteresse, die Selbständigkeit
und das Selbstvertrauen zu fördern. Kritisches Denken soll zu objektiver Urteilsbildung motivieren.
Der Erziehung zu Verantwortungsbewußtsein für alle Bereiche der Gesellschaft muß Raum gegeben werden.
  1. Ziffer 6
    Sicherung des Unterrichtsertrages
Die Festigung des bereits erworbenen Bildungsgutes ist besonders zu fördern. Der erlebniserfüllte Unterricht, die Selbsttätigkeit, die einprägsame Erarbeitung und Darbietung in Wort, Schrift und Zeichnung sowie der Einsatz von Lehr- und Lernmitteln und die Aktualisierung des Stoffes schaffen gute Voraussetzungen für ein dauerndes Behalten. Durch sinnvolles Üben, Wiederholen und Anwenden wird der notwendige Bestand an grundlegenden Kenntnissen und Fertigkeiten gesichert.
Leistungskontrollen sind maßvoll in den Unterricht einzubauen und sollen auch der Sicherung des Unterrichts-ertrages und der Leistungssteigerung dienen.

Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7. Stück, Nr. 9              Seite 69

  1. Ziffer 7
    Konzentration der Bildung
Der Unterricht hat stets auf das Bildungsziel der Schule Bedacht zu nehmen. Der Unterricht ist so zu gestalten, daß die Schüler die Zusammenhänge aller Stoffgebiete eines Gegenstandes überblicken können. Sachliche Zu-sammenhänge zwischen den Unterrichtsgegenständen sowie Wechselbeziehungen zwischen allgemeinbilden-dem und fachlichem Unterricht sind bewußt zu machen bzw. herzustellen, wobei dem fächerübergreifenden sowie dem Projektunterricht besondere Bedeutung zukommen.
  1. Ziffer 8
    Mindestforderung und Erweiterungsstoffe
Ist die Aneignung des im Lehrplan vorgesehenen Lehrstoffes gesichert, so kann der Lehrstoff erweitert werden. Dies hat auch bei Eintreten von Neuerungen bzw. wesentliche^ Veränderungen auf dem agrarischen Sektor zu geschehen.
  1. Ziffer 9
    Praktischer Unterricht
entsprechendes Gewicht beizumessen. Schüler grundlegende Kenntnisse und praktische
Dem Praktischen Unterricht ist auf Grund seiner großen Bedeutung für den landwirtschaftlichen Betrieb, aber
auch für das Erlernen eines außerlandwirtschaftlichen Berufes Durch gezielte Arbeitsunterweisungen und Übungen soll jeder Fertigkeiten erwerben. Rationelle Arbeitsmethoden und zeitgemäße Arbeitstechniken sind zu vermitteln.
  1. Ziffer 10
    Fächerübergreifendes Unterrichtsprinzip
In allen entsprechenden Unterrichtsgegenständen sind zu behandeln:
Fragen des Natur- und Umweltschutzes
Zusammenhänge zwischen Ökonomie und Ökologie im Sinne einer
nachhaltigen Bodenbewirtschaftung und
einer artgerechten Tierhaltung
Unfall- und Brandverhütung
Zwischenbetriebliche Zusammenarbeit und Kooperationsmöglichkeiten
Partnerschaftliche Betriebs- und Lebensführung
Pflege des sprachlichen Ausdrucks und der Rechtschreibung
Ein über die einzelnen Fachgebiete hinausreichendes, vernetztes Denken in Verbindung mit einem langfristig ausgerichteten Verantwortungsbewußtsein soll die Unterrichts- und Erziehungsarbeit prägen und zu einer ent-sprechenden Lebenshaltung beitragen.
  1. Ziffer 11
    Methodenfreiheit und Methodengerechtigkeit
Bei Beachtung der dargelegten Grundsätze sind Wahl und Anwendung der Unterrichtsmethode frei. Diese sind vor allem bestimmt von der sachlogischen Struktur des Lehrgutes, vom Entwicklungs- und Leistungsstand der Schüler und der Klasse in ihrer Gesamtheit, vom Ziel des jeweiligen Unterrichtsabschnittes und von schulorganisatorischen und sachlichen Voraussetzungen für den Unterricht. Die Methodenfreiheit bietet Raum für schöpferische Leistung und überträgt dem Lehrer eine verantwortungsvolle Aufgabe und die Pflicht, sich ständig weiterzubilden.

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Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7. Stück, Nr. 9

Anlage B2

Lehrplan der Fachschule, Fachrichtung Landwirtschaft

Stundentafel

(Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

Unterrichtsgegenstände (Pflichtgegenstände)              Wochenstundenzahl

                            Schulstufe

  1. Ziffer eins
    2.              3.              4.
Religion              2              2                            1
Deutsch              2              2                            2
Mathematik              2              1                            
Heimat- und Berufskunde              2                                          
Politische Bildung              1              1                            2
Rechtskunde                                                        2
Lebenskunde und Gesundheitslehre              2                                          -
Maschinschreiben              1                                          
Leibesübungen              2              2                            2
Musische Bildung              1              1                            1 '
Pflanzenbau              3              4(3-5)              Praxis-              2(2—3)
Waldwirtschaft              1              2              stufe              1
Obstbau              1              1                            
Tierhaltung              3              4(3-5)                            2(2—3)
Landtechnik und Baukunde              3              4                            2
Betriebswirtschaft und Buchführung              1              3                            4
Wirtschafts- und Marktkunde              1              1                            3
Umweltkunde und Raumordnung                                                        2
Informatik (EDV) *)              1                                          
Aktuelle Fachgebiete**)              1                                          4(3-4)
Praktischer Unterricht *)              8              10                            8
Zusammen              38              38                            38
*) Unterricht in Schülergruppen
*) Unterricht in 2 Schülergruppen möglich (im römisch eins.Jahrgang allerdings erst ab dem 2. Semester)

Freigegenstände

Englisch              2              2                            1

Informatik (EDV)                            1                            1

Maschinschreiben                            1              -              

Aktuelle Fachgebiete                            1                            

Erste-Hilfe-Kurs in Blockform: 8 Doppelstunden in der 2. Schulstufe

Hauswirtschaft: Kurse in Blockform in der 2. und 4. Schulstufe

Traktorführerkurs: geblockt im Juni in der 2. Schulstufe Vorträge zu ausgewählten Fachgebieten ab der 2. Schulstufe Spezialkurse während der Praxisstufe

Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7. Stück, Nr. 9              Seite 71

Deutsch

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Schüler sollen befähigt werden, sich in Wort und Schrift klar und richtig auszudrücken. Sie sollen in der Lage sein, aus Gehörtem, Gesehenem und Gelesenem das Wesentliche zu verstehen und festzuhalten, wiederzugeben und dazu sachlich Stellung zu nehmen. Gute Ausdrucksweise und sicheres Auftreten sind bei Rede und Diskussion zu schulen. Das Erzählen ist zu üben.

Es ist der im Berufsleben gebräuchliche Schriftverkehr zu vermitteln. Das Interesse am Lesen als Möglichkeit persönli-cher und beruflicher Weiterbildung ist zu fördern. Die Schüler sind mit den geistigen Strömungen in der Literatur sowie mit der Körpersprache als Ausdrucksmittel zu konfrontieren.

Lehrstoff

  1. Ziffer eins
    Schulstufe
Kapitel 1V2, 3 (teilweise), 4 (teilweise), 5 (teilweise), 6 (a, b)
  1. Ziffer 2
    Schulstufe
Kapitel 3 (teilweise), 4 (teilweise), 5 (teilweise), 6 (c, d, e)
  1. Ziffer 4
    Schulstufe
Kapitel 3 (teilweise), 5 (teilweise), 6 (f—j)
  1. Ziffer eins
    Rechtschreiben:
Kurze Wiederholung der wichtigsten Rechtschreibregeln und Übung derselben
  1. Ziffer 2
    Sprachlehre:
Kurze Wiederholung der Wortlehre und der Satzlehre mit entsprechenden Übungen
  1. Ziffer 3
    Sprecherziehung:
Sprechhilfen, Sprechtechnik
Gesprächsarten und -praktiken (Partnergespräch, Interview, Diskussion, Debatte, Rollenspiel) Redeübungen (Bericht, Referat), Vortrag; Versammlungs- und Diskussionsleitung Telefongespräch, Vorstellungsgespräch
  1. Ziffer 4
    Aufsatz:
Nacherzählung, Inhaltsangabe, Beschreibung u. a.
  1. Ziffer 5
    Lesen, Literatur:
Einführung in die Literaturkunde
Anleitung zum kritischen Lesen
Leseübungen, Lesen mit verteilten Rollen
Vorbereitungen zur inhaltlichen und geistigen Aufschließung \[on
ausgewählten Theaterstücken, Hörfunk- und Fernsehsendungen
Öffentliche Bücherei, Hausbücherei
Verwendung von Nachschlagewerken
  1. Ziffer 6
    Schriftverkehr:
    1. Litera a
      Allgemeines:
Formelle und inhaltliche Gestaltung von Schriftstücken
  1. Litera b
    Der private Schriftverkehr:
Postkarte, Brief, Briefumschlag, Telegramm, Express- und Einschreibsendungen, Flugpost Stellenbewerbung, Lebenslauf Zeitungsbericht, Leserbrief, Anzeigen
  1. Litera c
    Der geschäftliche Schriftverkehr:
Geschäftsbrief
Ausschreibung, Angebot, Annonce Bestellung und Abbestellung, Mahnschreiben Lieferschein, Gegenschein, Frachtbrief, Rechnung etc.
  1. Litera d
    Zahlungsschriftverkehr:
Barzahlung, Zahlung durch Post, durch Geld- und Kreditinstitute, Zahlung mittels Scheck und Wechsel
  1. Litera e
    Der berufsbezogene Schriftverkehr:
Schriftverkehr mit Ämtern, Behörden und Versicherungen Ausbildungs- und Dienstzeugnisse, Arbeits- und Dienstzeitbestätigungen f) Schriftverkehr in Rechtsangelegenheiten:
Lehr- und Dienstvertrag, Kredite, Darlehen, Bürgschaft, Vollmacht, Kaufvertrag, Pachtvertrag, Testament

Seite 72              Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7.

Stück, Nr. 9

  1. Litera g
    Schriftverkehr in Vereinen und Organisationen (Einladung, Tagesordnung, Protokollführung etc.) h) Erinnerungshilfen (Terminkalender, Notizen, Tagebuch)
  2. Litera i
    Ablage des Schriftgutes, Aufbewahrung der Dokumente, Abschrift und Beglaubigung
  3. Litera j
    Der Schreibplatz
Didaktische Grundsätze
Auf richtiges Sprechen, Schreiben und Lesen ist in allen Unterrichtsgegenständen zu achten. Die Schüler sind vor allem zum Sprechen in ganzen Sätzen aufzufordern. Wertvolles aus den Medien soll in den Unterricht einbezogen werden. Der Unterricht soll sich nach Möglichkeit an den Begebenheiten des ländlichen Lebens und des zukünftigen Berufes orientieren. Besonderes Augenmerk ist der Selbständigkeit der Schüler in allen schriftlichen Arbeiten zuzuwenden. Die Handhabung verschiedener Nachschlagewerke ist zu üben. Die Schüler sind zur Benützung von Büche-reien und zum Aufbau eines eigenen Buchbestandes anzuleiten. Der besondere Wert des Buches und der Fachzeit-schrift als Informations- und Bildungsquelle ist hervorzuheben.
Bei der Übung des Schriftverkehrs sind aktuelle Beispiele und Vordrucke heranzuziehen. Je Semester 2 Schularbeiten.
Mathematik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Unterricht in Mathematik soll die Schüler befähigen, die in den Fachgegenständen und im Berufsleben anfallen-den rechnerischen Probleme zu erfassen und zu lösen. Die Sicherheit in der Beherrschung des mündlichen und schriftlichen Rechnens als Grundlage für das Fachrechnen ist zu verbessern. Das Vorstellungsvermögen in der ebe-nen und räumlichen Geometrie ist zu vertiefen und zu festigen. Auf die Erziehung zu genauer und sorgfältiger Arbeit ist Wert zu legen. Die Schüler sollen einfache Vermessungen durchführen, Flächen berechnen und maßstabgerecht darstellen können.
Lehrstoff
  1. Ziffer eins
    und 2. Schulstufe
  2. Ziffer eins
    Allgemeines Rechnen:
Sachbezogene Vertiefung und Festigung der grundlegenden Rechenkenntnisse mit ganzen Zahlen, Dezimalzah-len und Bruchzahlen Gebräuchliche Maße und Gewichte und ihre gegenseitige Umwandlung Verhältnisse, Teilungsrechnungen, Mischungsrechnungen, Verhältnisgleichungen, Schlußrechnungen, Prozent-rechnungen,
Zinsrechnung
Pythagoräischer Lehrsatz, Flächen- und Raumberechnungen Einführung in das Verständnis für Statistiken, Erklären und Zeichnen graphischer Darstellungen
2? Feldmessen mit einfachen Hilfsmitteln, Maßstab
3? Rechnen mit technischen Hilfsmitteln
4? Einführung in landwirtschaftliches Fachrechnen unter Hinweis auf
die jeweiligen Fachgegenstände
Didaktische Grundsätze
Die Aufgaben sind aus der Berufs- und Lebenswelt des Schülers zu
wählen.
Kopfrechnen ist durch häufiges Schätzen der Rechenergebnisse zu fördern. Die Handhabung von Tabellen, Statisti-ken, Faustzahlenbüchern sowie angepaßter technischer Hilfsmittel und Rechenvorteile sind zu üben und anzuwen-den. Das Feldmessen hat sich auf in der Praxis verwertbare Verfahren zu beschränken, wobei auch Übungen im freien Gelände in den Unterricht einzubauen sind. Detaillierte fachliche Rechenaufgaben sind in den einzelnen Unterrichtsgegenständen zu behandeln. Je Semester 2 Schularbeiten. Heimat- und Berufskunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Unterricht in Heimat- und Berufskunde soll den Schülern die Bauerngeschichte und ihre Auswirkungen von den Anfängen bis in die Gegenwart verständlich machen. Dabei sind die wirtschaftlichen, sozialen, politischen und religiö-sen Verhältnisse und Zusammenhänge in den einzelnen Zeitepochen herauszuarbeiten. Sowohl Bewahrenswertes als auch zeitgemäße Strömungen der Bauern- und Landschaftskultur sind zu behandeln.
Lehrstoff
  1. Ziffer eins
    Schulstufe
  2. Ziffer eins
    Einführung in das geschichtliche Denken mit einer heimatkundlichen Betrachtung des Bezirkes und des Bun-deslandes Oberösterreich

Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7. Stück, Nr. 9              Seite 73

  1. Ziffer 2
    Die bäuerliche Entwicklung von den Anfängen bis zur Neuzeit)
Seßhaftwerdung
Besiedlung unseres Raumes nach der Völkerwanderung (Entstehen des Feudalsystems, Bewirtschaftungsweisen)
  1. Ziffer 3
    Entwicklung der wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bauern bis zur Abhängigkeit:
Die o.ö. Bauernkriege
Anfänge der Bauernbefreiung (Maria Theresia, Joseph römisch zwei.) Bauernbefreiung und Grundentlastung mit ihren Folgen 4? Wirtschaftliche und soziale Veränderungen im Bauernstand durch die beiden Weltkriege und bis in die Gegenwart
5? Auswirkungen der Entdeckungen und Erfindungen auf die Landwirtschaft
6? Die bäuerliche Lebensweise einst und jetzt:
Flurformen, Haus- und Hofformen, Siedlungsformen
Brauchtum im Jahresablauf
Bäuerliche Kultur
Natur- und Kulturdenkmäler der Umgebung
  1. Ziffer 7
    Standeskunde:
Berufsaus- und Weiterbildung, Einrichtungen der Erwachsenenbildung Standes- und Interessenvertretung in der Landwirtschaft l
Didaktische Grundsätze
Von Gedenkstätten und geschichtlichen Ereignissen des Bezirkes und
des Bundeslandes ausgehend soll das Interes-Geschichte allgemein geweckt werden. Heimatse für die Geschichte des Bauernstandes und darüber hinaus für die bücher und vom Schüler zu schreibende Beiträge für die Hofchronik sind bewährte Mittel, Inhalte zu vertiefen. Typi-sche Haus- und Gehöfteformen, Natur- und Kunstdenkmäler, Gedenkstätten und Museen sollen im Rahmen von Lehr-ausgängen und Exkursionen besucht und besichtigt werden.
Wichtig ist, die Zusammenhänge — Ursachen und Auswirkungen — verständlich darzustellen und Parallelen aufzu-zeigen. Politische Bildung
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Wissensvermittlung in politischer Bildung hat das Ziel, dem Jugendlichen die Fundamente eines demokratischen Staates, dessen Spielregeln und Funktionsweisen im politischen Alltag darzulegen. Die Schüler sollen Einblick in die historische Entwicklung und die gegenwärtige Situation Österreichs erhalten. Der Wert demokratischer Lebens- und Staatsformen ist zu verdeutlichen. Große Bedeutung kommt der Bildung eines kritischen Urteilsvermögens'und der Erziehung zur aktiven Mitgestaltung und Mitverantwortung im öffentlichen Leben zu. In der Agrarpolitik sind vor allem die gesamtwirtschaftlichen Verflechtungen verständlich zu machen, wobei die Bedeu-tung der Landwirtschaft für die Gesellschaft bewußtzumachen ist.
Lehrstoff
  1. Ziffer eins
    Schulstufe
  2. Ziffer eins
    Der Mensch in der Gemeinschaft:
Familie, Schule, Beruf
Religiöse, wirtschaftliche, politische u. a. Gruppierungen
  1. Ziffer 2
    Der Staat:
Begriffe, Aufgaben und Bauelemente des Staates Staats- und Regierungsformen
  1. Ziffer 3
    Die österreichische Bundesverfassung:
Die Entstehung des österreichischen Staates
Demokratisches, bundesstaatliches und rechtsstaatliches Prinzip;
Neutralität
Umfassende Landesverteidigung
4? Die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern:
Föderalismus, Zentralismus
5? Pflichten und Rechte des Staatsbürgers:
Grund- und Freiheitsrechte, Pflichten
Möglichkeiten der Mitarbeit in öffentlichen Gemeinschaften,
Möglichkeiten der Interessenswahrung
  1. Ziffer 2
    Schulstufe
  2. Ziffer eins
    Die Gemeinde:
Gemeindeorgane (Gemeinderat, Gemeindevorstand, Bürgermeister) Eigener und übertragener Wirkungsbereich Finanzielle Grundlagen der Gemeinde

Seite 74              Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7.

Stück, Nr. 9

  1. Ziffer 2
    Das Land:
    Gesetzgebung (Landtag, Entstehung eines Landesgesetzes) Vollziehung (Landesregierung, Landeshauptmann, sonstige Landesbehörden; Bezirkshauptmannschaften)
  2. Ziffer 3
    Der Bund:
    Gesetzgebung (Nationalrat, Bundesrat; Entstehung eines Bundesgesetzes)
Einrichtungen der direkten Demokratie
Vollziehung (Bundesversammlung, Bundespräsident, Bundesregierung, Ministerien)
  1. Ziffer 4
    Kontrollorgane der Gesetzgebung und Verwaltung:
Rechnungshof, Verwaltungsgerichtshof, Verfassungsgerichtshof, Volksanwaltschaft (Aufgaben und Bedeutung)
  1. Ziffer 5
    Berufsvertretung:
Ortsbauernausschuß, Bezirksbauernkammer, Landwirtschaftskammer,
Präsidentenkonferenz; Landarbeiter-kammer
Andere Interessensvertretungen: Kammer der gewerblichen Wirtschaft, Kammer für Arbeiter und Angestellte, Ge-werkschaftsbund, Industriellenvereinigung u. a.
  1. Ziffer 6
    Sozialpartnerschaft
  2. Ziffer 4
    Schulstufe
1? Wesen und Sinn der Politik, Denken in Alternativen, politische Meinungs- und Willensbildung
2? Die Bedeutung der Politik:
Staats- und Parteipolitik
Der Bauer in der Politik (Agrarpolitik)
Politiker (Werdegang, gesellschaftliche Stellung, politische Tätigkeit)
3? Die österreichischen politischen Parteien; Vereine,
Gesellschaften
4? Weltanschauungen, politische Ideologien:
Nationalismus, Liberalismus, Sozialismus, Kommunismus, Materialismus
Christliche Soziallehre
5? Das Werden Europas
6? Überstaatliche Organisationen:
Europarat, UNO, NATO, Warschauer Pakt u. a. Internationale
Konferenzen
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht darf sich nicht nur in formaler Wissensvermittlung erschöpfen. Besonderer Wert ist auf die Verwirkli-chung von Demokratie in allen Bereichen der Gemeinschaft zu legen, wobei das Verantwortungsbewußtsein der Schü-ler durch Möglichkeiten aktiver Mitgestaltung gefördert werden soll. Durch lebensnahe, aktuelle Aufgabenstellungen und Beispiele — vor allem aus dem Gemeindebereich — sollen den Schülern gesellschaftliche und politische Proble-me nahegebracht werden. Sie sollen durch die Erarbeitung von Lösungsvorschlägen selbständig zur eigenen Mei-nungsbildung und - formulierung finden können. Durch Teilnahme an Veranstaltungen ist das Interesse an öffentlicher Tätigkeit zu fördern. Anhand aktueller Tagesereignisse ist die kritische Auseinandersetzung mit politischen Fragen und das vorurteilsfreie Denken zu üben. Es sind Hilfsmittel zur Veranschaulichung und Ergänzung des Unterrichtes, wie zeitgeschichtliche Dokumentationen, Massenmedien, Publikationen etc., zu verwenden.
Rechtskunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Schüler sind in die Grundbegriffe des Rechtes einzuführen. Es ist ihnen einsichtig zu machen, daß die Rechtsord-nung Grundlage des Zusammenlebens von Menschen im Staate ist.
Es sollen die für das Berufsleben wichtigen Bestimmungen des Privatrechtes und einschlägigen öffentlichen Rechtes vermittelt werden.
Die Schüler sollen Verständnis für die rechtlichen und sozialen Einrichtungen des öffentlichen Lebens, deren Schutz-funktionen und deren volkswirtschaftliche Bedeutung gewinnen.
Lehrstoff
  1. Ziffer 4
    Schulstufe
  2. Ziffer eins
    Einführung in das Rechtswesen:
Rechtsbegriffe, Zweck und Arten des Rechtes
Aufbau der Rechtsordnung, Rechtsquellen, Rechtsanwendung und - auslegung Verwaltung: Verfahrensrecht, Beteiligte und Parteien, Bescheid, Rechtsmittel Gerichte: Organisation, Verfahren
  1. Ziffer 2
    Wesentliche Inhalte und ausgewählte Kapitel aus dem Privatrecht und öffentlichen Recht:
    1. Litera a
      Strafrecht:
Einführung in das Strafgesetz (Straftat, Strafverfahren, Jugendgerichtsbarkeit, Strafvollzug)

Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7. Stück, Nr. 9              Seite 75

  1. Litera b
    Grundlagen des Bürgerlichen Rechtes (ABQB):
    Der Vertrag — seine Voraussetzungen (Rechtsfähigkeit, Bereich, Zustandekommen und Folgen, Haftung); Konsumentenschutzgesetz,
Produkthaftungsgesetz Familienrecht: Eherecht, Rechte zwischen
Eltern und Kindern Erbrecht: Erbfall, gesetzliche Erbfolge, Testament und Pflichtteilsrecht Bäuerliche Hofübergabe
  1. Litera c
    Sozial- und Arbeitsrecht:
Kranken-, Pensions-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung, ßetriebshilfe Arbeitsvertrag, Kollektivvertrag, Landarbeitsordnung
  1. Litera d
    Überblick über die auf die Landwirtschaft bezogenen Rechte:
Grundverkehr, Wasserrecht, Forstgesetz, Naturschutzgesetz etc. Marktordnungsgesetze, Lebensmittelrecht, gewerbliche Bestimmungen, Tierzucht- und Veterinärrecht Rechtliche Grundlagen der Direktvermarktung Pflanzenzucht- und Saatgutrecht, Pflanzenschutzrecht etc. Land- und forstwirtschaftliche
Berufsausbildung
Didaktische Grundsätze
Auf lebensnahe und verständliche Darbietung des Lehrstoffes ist besonders zu achten. Rechtsbeispiele aus dem tägli-chen Leben sind im Unterricht bevorzugt zu verwenden.
Auf die Landwirtschaft im engeren Sinn bezogene Gesetze sind überblicksmäßig zu behandeln; eine genauere Be-sprechung obliegt den einzelnen Fachgegenständen, weshalb eine Koordination zu erfolgen hat.
Lebenskunde und Gesundheitslehre
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Schüler sind zu einer bewußten und sinnvollen Lebensgestaltung anzuleiten. Im Mittelpunkt des Lebenskundeun-terrichts steht die Festigung und Vertiefung einer lebensbestimmenden Wertordnung. Die Bedeutung der Familie als kleinste soziale Einheit und Erziehungsgemeinschaft ist den Schülern besonders einzuprägen. Eine positive Einstel-lung zur Partnerschaft sowie das Verständnis für die Notwendigkeit einer sinnvollen Arbeitsteilung und Zusammenarbeit sind zu wecken und zu bestärken. Der Wert der Gesundheit und die Verantwortung, sich gesund zu erhalten, sind den Schülern nahezubringen; der hohe Anteil der eigenen Einflußnahme ist hervorzuheben. Die Bedeutung der ständigen Weiterbildung ist bewußt zu machen, die Freude am Musischen zu fördern. Anleitungen für eine sinnvolle Freizeitgestaltung sind zu geben.
Lehrstoff
  1. Ziffer eins
    Schulstufe
  2. Ziffer eins
    Unsere Schulgemeinschaft:
Zusammenleben im Internat; Schulklima, geprägt von Lehrern und Schülern; Mitbestimmung und Mitverantwor-tung der Schüler 2? Gutes Benehmen, höfliches und mitmenschliches Verhalten 3? Jugendschutzgesetz
4? Geschlechtserziehung:
Körperliche, geistige und seelische Reifungsvorgänge und ihre
Bewältigung, Aufgaben der Selbsterziehung
  1. Ziffer 5
    Freizeit und Kultur:
Freizeit ermöglichen und sinnvoll nutzen; Wert der Jugendgemeinschaften
Einführung in das Kunstschaffen
Familie als Kulturträger
Feste und Feiern in Familie und Gemeinschaft
  1. Ziffer 6
    Die Familie und ihre Funktion:
Voraussetzungen für die Familiengründung, Partnerwahl Elternberuf, Vater- und Mutterbild Familie als Erziehungsgemeinschaft Entwicklungsphasen, Erziehungsprobleme Verantwortete Elternschaft Generationsprobleme
7? Persönliche Lebensgestaltung
8? Gesundheit:
Überblick über den Körper und die wichtigsten Lebensvorgänge
Maßnahmen zur Gesunderhaltung
  1. Ziffer 9
    Gefährdungen der Gesundheit:
Häufige Krankheiten
Berufskrankheiten
Mißbrauch von Sucht-, Genuß- und Heilmitteln

Seile 76              Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7.

Stück, Nr. 9

  1. Ziffer 10
    Öffentliche und private Gesundheitspflege: Vorsorgemaßnahmen Kranken-, Kur- und Heilanstalten Erste Hilfe Hausapotheke,
Hauskrankenpflege
Didaktische Grundsätze
Richtiges Benehmen, gute Umgangsformen und sicheres Auftreten sind zu üben. Dem Gelegenheitsunterricht ist ne-ben den anderen Unterrichtsgrundsätzen besonderes Augenmerk zuzuwenden. Die Schüler sind zu einer wertorien-tierten Lebensführung anzuhalten.
Maschinschreiben
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Schüler sollen den Umgang mit der Schreibmaschine lernen. Sie sind zu befähigen, die für den privaten und ge-schäftlichen Schriftverkehr notwendigen Schriftstücke unter Anwendung der Zehn-Finger-Tastschreibmethode fehler-frei und formschön zu gestalten.
Lehrstoff
  1. Ziffer eins
    Schulstufe
  2. Ziffer eins
    Maschinenkunde:
Die Schreibmaschine, Typen Hauptbestandteile und deren Handhabung Behebung kleiner Störungen Reinigung und Pflege der Schreibmaschine
  1. Ziffer 2
    Arbeitsanweisungen:
Körper- und Handhaltung
Grundstellung, Anschlag
Vorbereitungsarbeiten
Ein- und Ausspannen des Papiers, Einstellen des Randes
Zeilenschaltung, Einstellen des Tabulators
  1. Ziffer 3
    Schreiben:
Erlernen der Zehn-Finger-Tastschreibmethode.
Gestaltung einfacher Schriftstücke (Schriftverkehr) samt Durchschlägen nach den geltenden Normen und Richt-linien Übungen im Abschreiben
  1. Ziffer 4
    Vertiefung der Sicherheit, Ausbessern der Fehler, Erhöhung der Arbeitsgeschwindigkeit
Didaktische Grundsätze
Der Abschnitt Maschinenkunde kann anfangs sehr kurz ausgelegt sein.
Die eigentlichen Erklärungen sollen parallel
zum Kapitel „Schreiben" durchgeführt werden.
Grundziel des Unterrichtes ist es, auf die unbedinge Brauchbarkeit aller angefertigten Schriftstücke und nicht auf die Erzielung höherer Geschwindigkeit hinzuarbeiten.
Die Schriftstücke sollen praxis- und berufsnah ausgewählt sein. Auf konsequente Einhaltung des Blindschreibens und
eine richtige Körper- und Handhaltung beim Schreiben ist zu achten. Eine Koordination mit dem Unterrichtsgegenstand Deutsch und dem dort geübten Schriftverkehr ist herzustellen, die Lehrinhalte aus Schriftverkehr sind in Maschinschreiben nach
Möglichkeit umzusetzen.
Leibesübungen
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Leibesübungen haben der physischen und psychischen Entwicklung der Schüler zu dienen. Die körperliche Lei-stungsfähigkeit ist zu trainieren, Freude und Interesse an sportlicher Betätigung sind zu wecken. Der Unterricht in Leibesübungen soll Gemeinschaftssinn, Fairneß und Verantwortungsbewußtsein, Konzentration und Ausdauer fördern.
Lehrstoff
1., 2. und 4. Schulstufe Grundübungen:
Bewegungsgymnastik verschiedener Art, Ausgleichsübungen zur Vorbeugung von Haltungsschäden Geräteturnen, Bodenturnen (Übungen einfacher Art) Konditionsübungen Leichtathletik (Lauf-, Sprung-, Wurf- und Stoßdisziplinen)

Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7. Stück, Nr. 9              Seite 77

Schwimmen:

Erlernen mindestens einer Schwimmart, Verbesserung des Schwimmkönnens

Einfaches Rettungsschwimmen

Wintersport:

Schilaufen, Eislaufen, Eisstockschießen

Spiele und Kampfsport:

Lauf- und Ballspiele, Wettkämpfe

Didaktische Grundsätze

Bei der Auswahl des Lehrstoffes ist auf örtliche Gegebenheiten und die entwicklungsbedingte Belastbarkeit der Schü-ler zu achten. Jede Möglichkeit des Übens im Freien ist wahrzunehmen. Die Übungen sollen so durchgeführt werden, daß sie den Schülern Freude bereiten. Die Turnübungen sollen einen Ausgleich zur einseitigen körperlichen Arbeit darstellen und Haltungsschäden vorbeu-gen helfen. Der Gesundheit und Sicherheit der Schüler ist größte Aufmerksamkeit zu widmen. Ordnung und Disziplin ist bei allen Übungen und Spielen zu halten.

Eine Unterrichtseinheit soll in Aufwärmen (Grundübungen), Leistungsübungen bzw. Kampfspiele und Ausklang (kör-perliche Beruhigung) gegliedert werden. Zur Förderung des Gemeinschaftssinnes und des Leistungswillens sind Vergleichskämpfe durchzuführen. Musische Bildung

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Schüler sollen in diesem Gegenstand Freude und Interesse am Musischen gewinnen und zur sinnvollen Freizeit-gestaltung angeregt werden. Sie sind zum kritischen und wertenden Sehen und Hören anzuleiten.

Lehrstoff

1., 2. und 4. Schulstufe Musikerziehung: Notenschrift Einfache Stimmbildung und Atemtechnik Einstimmige und mehrstimmige

Lieder

Volkslieder und andere Lieder, die dem Jahreslauf und dem Fest- und Lebenskreis entsprechen Religiöse Lieder

Instrumentales Musizieren in Gruppen, Spielen geeigneter Lehrwerke und Musikstücke Musikalische Gestaltung von Feiern Ausgewählte Beispiele des Musikschaffens verschiedener Zeitepochen Bildnerische Erziehung:

Gestalten aus der Vorstellung und nach Vorlagen

Verwendung verschiedener Materialien und Erlernen von Techniken des

bildnerischen Gestaltens

Didaktische Grundsätze

Bei Fest- und Feiergestaltung in der Schule sollen der Chor und die Musikgruppe zur Mitwirkung herangezogen wer-den. Eine Überforderung der Schüler durch zu schwieriges Lied- und Musikgut ist zu vermeiden. Es ist danach zu trachten, daß jede aktive Betätigung auf musischem Gebiet Freude bereitet und gerne geschieht. Ausstellungen und musikalische Veranstaltungen sollen dem Ansporn dienen sowie Können und Fertigkeiten aufzei-gen. Hörproben sind in den Unterricht einzubauen (Platten, Kassetten, Videos).

Pflanzenbau

Bildungs- und Lehraufgabe

Aufgabe des Unterrichtsgegenstandes ist es, den Schülern ein solides Wissen über Bodenkunde, Pflanzenkunde, Kul-tur und Nutzung von Acker- und Grünlandpflanzen zu vermitteln. Dabei ist besonders auf das Verantwortungsbewußt-sein gegenüber der Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit, der Fragen von Ökologie, Umwelt und Kulturlandschaft Wert zu legen. Die kulturtechnischen Maßnahmen sind unter ökologischen und betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten zu sehen. Die Eigenheiten des Produktionsgebietes, die regionalen Verhältnisse sowie die Markt- und Absatzlage sind zu berücksichtigen.

Lehrstoff

  1. Ziffer eins
    Schulstufe
1? Chemische Grundbegriffe
2? Wetter- und Klimakunde:
Klimafaktoren (Licht, Luft, Niederschläge. Temperatur)
Die Klimatypen Österreichs
Wettervorhersage
Witterung und ihre Auswirkungen
Vegetationszeit

Seite 78              Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7.

Stück, Nr. 9

3? Pflanzenkunde (Botanik):

Bau und Leben der Pflanze

Einteilung der Pflanzen

Wichtige Kulturpflanzen

Geschützte Pflanzen

4? Bodenkunde:

Geologie Oberösterreichs

Entstehung des Bodens

Bestandteile des Bodens

Bodeneigenschaften

Einteilung der Böden

Bodenprofile

Bodengare, Bodenstruktur Beurteilung und Bewertung der Böden Bodenuntersuchung, Bodenschätzung Bodenverbesserungen

Bodenbearbeitung

Bodenschutz, Gefahren für den Boden

  1. Ziffer 5
    Pflanzenernährung und Düngung:
    Pflanzennährstoffe (Aufgabe und Bedeutung)
Nährstoffkreislauf
Ertragsgesetze
Düngerarten (Wirtschaftsdünger, Handelsdünger)
Richtiger Umgang mit Düngemitteln
Bemessung der Düngergaben, Düngungsplan
Durchführung der Düngung
Düngung und Umwelt
Ökologische Zusammenhänge
6? Grundlagen des Biologischen Landbaues:
Methoden des Biolandbaues
Nährstoffkreislauf und Produktionskreislauf
Spezielle Eigenarten des biologischen Landbaues
7? Pflanzenschutz (allgem. Teil)
Bedeutung und Methoden des Pflanzenschutzes
Ursachen von Pflanzenschäden, Schadensmerkmale
Umgang mit Pflanzenschutzmitteln
Umweltschutz, Anwenderschutz und Qualität der Nahrungs- und Futtermittel
  1. Ziffer 2
    Schulstufe
  2. Ziffer eins
    Pflanzenschutz:
Krankheiten, Schädlinge, Unkräuter
Methoden des Pflanzenschutzes
Integrierter Pflanzenschutz
Pflanzenschutzmaßnahmen im Biolandbau Ausbringungstechnik von Pflanzenschutzmitteln Pflanzenschutzmittelverzeichnis, Übersicht über die wichtigsten
Pflanzenschutzmittel
Erste Hilfe bei Vergiftungen
Rechtliche Grundlagen
  1. Ziffer 2
    Fruchtfolge:
Grundbegriffe
Bedeutung der Fruchtfolge für die Bodenfruchtbarkeit 4.

              Spezieller Pflanzenbau:

Wirtschaftliche Bedeutung

Botanische Merkmale und Eigenschaften von Kulturpflanzen Entwicklungsabschnitte, Ertrags- und Qualitätsbildung

  1. Litera a
    Ackerbau:
    Getreide
Hackfrüchte
Ölfrüchte
Eiweißfrüchte
Sonderkulturen
  1. Litera b
    Futterbau:
Feldfutterbau
Eiweißreiche Futterpflanzen und ihre Gemenge Eiweißarme Futterpflanzen und Gemenge
  1. Litera c
    Grünland:
Pflanzen bestand
Dauergrünland, Wechselgrünland Weidewirtschaft
Pflegemaßnahmen und Verbesserungsmöglichkeiten
5? Futterkonservierung:
Heubereitung
Gärfutterbereitung
Nährstoffverluste
6? Feldgemüsebau:
Wirtschaftliche Bedeutung
Regional bedeutsame Kulturarten
Anbaumethoden und Kulturmaßnahmen
Ernte, Lagerung, Vermarktung
7? Rechtliche Bestimmungen, die den Pflanzenbau und Pflanzenprodukte
betreffen
  1. Ziffer 4
    Schulstufe
  2. Ziffer eins
    Angewandte Bodenkunde:
Beurteilung der Bodenstruktur mit Folgerungen für die Bodenbearbeitung
  1. Ziffer 2
    Spezielle Fragen der Bodenbewirtschaftung:
Ökologische Zusammenhänge, Umwelt- und Landschaftsschutz etc. Maßnahmen zur Verbesserung der Bodenstruktur und der Bodenfruchtbarkeit Behebung von Bodenschäden
3? Aktuelle pflanzenbauliche Fragen zu herkömmlichen Kulturarten:
Problemkreise, neueste Erkenntnisse etc.
4? Sonder- bzw. Alternativkulturen:
Sämereierzeugung, Energiepflanzen, Gewürz- und Heilpflanzen, Pilzkulturen, Tabak, Hopfen, Faserpflanzen, Industriepflanzen u.a. Didaktische Grundsätze
Bei der Vermittlung des Lehrstoffes ist auf den jeweiligen Stand der Produktionstechnik und die Besonderheiten der Produktionsgebiete Bedacht zu nehmen.
Der Unterricht ist möglichst praxisnah zu gestalten, wobei auf Flurbegehungen, Pflanzenbestimmungen, Anlegen von Versuchen, Schlagkarteien und Sammlungen besonderer Wert zu legen ist. Auf die Bedeutung der Unfallverhütung, des Natur- und Umweltschutzes und einen verantwortungsbewußten Pflan-zenschutz ist besonders und wiederholt hinzuweisen. Die Notwendigkeit und Verantwortung zur Erzeugung qualitativ hochwertiger und gesundheitlich einwandfreier Produkte ist bewußt zu machen.
Bei allen betroffenen Lehrstoffkapiteln sind arbeitswirtschaftliche Grundsätze zu beachten und praktische Berechnun-gen durchzuführen. Querverbindungen zu den übrigen Fachgegenständen sind herzustellen. Je Semester 2 Schularbeiten.
Waldwirtschaft
Bildungs- und Lehraufgabe
Es sind Kenntnisse über Arbeitstechnik und betriebliche Maßnahmen zur nachhaltigen Bewirtschaftung des Bauern-waldes zu vermitteln. Die Waldgesinnung ist zu fördern.
Ein Überblick über die Produktions- und Marktverhältnisse in der Forstwirtschaft ist zu geben. Funktion und Bedeu-tung des Waldes sowie die Problematik der Waldgefährdung sind eingehend zu behandeln.

Seite 80              Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7.

Stück, Nr. 9

Lehrstoff

  1. Ziffer eins
    Schulstufe
  2. Ziffer eins
    Bedeutung des Waldes für den bäuerlichen Betrieb und für die Volkswirtschaft
Waldflächen und Eigentumsverhältnisse
Funktionen des Waldes (Nutz-, Schutz-, Wohlfahrts- und Erholungsfunktion)
2? Lebensgemeinschaft Wald, Nährstoffkretslauf
3? Standortskunde:
Klimafaktoren, Boden- und Humusarten, die wichtigsten Standortsanzeiger und Waldtypen
  1. Ziffer 4
    Baumartenkunde:
Aufbau und Leben der Pflanzen
Baumarten, Standortsansprüche und Verwendung des Holzes (Nadelbäume, Laubbäume, Sträucher)
  1. Ziffer 2
    Schulstufe
  2. Ziffer eins
    Bestandesbegründung:
Natürliche Bestandesbegründung, Verjüngung
Künstliche Bestandesbegründung unter Verwendung standortsgerechter
Herkünfte
Samengewinnung und Forstpflanzenanzucht
Vorbereitung der Kulturfläche
Pf tanzen verband, Pflanzenbedarf
Saat- und Pflanzverfahren
Kultur- und Jungwuchspflege, Dickungspflege (Standraum- und Mischwuchsregelung)
2? Durchforstung:
Schwachholzausformung und Vermarktung
3? Betriebsformen und Hiebsarten für den Bauernwald (Femel-, Kahlschlag- und Plenterwaldbetrieb)
4? Forstschutz:
Schädliche Einflüsse, Schadbilder Vorbeugungs- und Bekämpfungsmaßnahmen Förderung von Nutzungen
  1. Ziffer 5
    Waldsterben:
Ursachen, Erkennung, Gegenmaßnahmen
  1. Ziffer 6
    Waldarbeitslehre:
Geräte, Maschinen und persönliche Ausrüstung
Grundregeln und Arbeitsablauf bei der gesamten Holzernte mit und
ohne Maschineneinsatz
Unfallverhütung
Entlohnung und Kosten
7? Rationelle und bestandesschonende Rückemethoden im Kleinwald Planung, Bau und Instandhaltung der Forststraßen und Rückewege 8? Marktgerechte Holzausformung, richtiges Holzabmaß, Sortierung,
Lagerung
Holzverkauf und Holzmarkt
9? Überbetriebliche Zusammenarbeit
  1. Ziffer 4
    Schulstufe
  2. Ziffer eins
    Forstrecht:
Forstgesetz
Wichtige Bestimmungen aus dem Naturschutz-, Jagd- und Fischereigesetz für den Waldbesitzer Forstorganisationen
  1. Ziffer 2
    Forstliche Betriebswirtschaft:
Wald als Betriebszweig des landwirtschaftlichen Betriebes Erhebung des Waldbestandes
Waldwirtschaftsplän
Holz als Energielieferant
Abgäben, Einheitswert, Waldwert
Zuerwerb durch Forstarbeit
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht soll möglichst praxisnah und auf die Bereiche des Bauernwaldes abgestimmt sein. Die praktischen Er-fahrungen der Schüler sind eipzubeziehen. Auf markt- und betriebswirtschaftliche Erfordernisse ist ständig Bedacht zu nehmen.
Auf die große Bedeutung der Unfallverhütung ist hinzuweisen. Praktizierte Formen der überbetrieblichen Zusammen-arbeit sind vorzustellen.
Der Unterricht ist durch Lehrausgänge entsprechend zu ergänzen. Je Semester 1 Schularbeit.

Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7. Stück, Nr. 9              Seite 81

j

Obstbau

Bildungs- und Lehraufgabe

Es sind Grundkenntnisse der Erzeugung, Verwertung und Vermarktung verschiedener Obstarten sowie von Verarbei-tungsprodukten zu vermitteln. Je nach regionalen Verhältnissen ist die Vermittlung des Lehrstoffes auf den Selbstver-sorgerobstbau oder den Erwerbsobstbau auszurichten. Im Bereich des Selbstversorgerobstbaues sind besonders jene

Pflege empfohlen werden kann.

Obstarten und -Sorten zu behandeln, deren Kultur ohne intensive

Lehrstoff

  1. Ziffer eins
    Schulstufe
  2. Ziffer eins
    Grundlagen des Obstbaues:
    Bedeutung des Obstbaues
Bau der Obstgehölze
Vermehrung der Obstgehölze:
Geschlechtliche Vermehrung, ungeschlechtliche Vermehrung, Unterlagen, Veredelung Baumschulmäßige Erziehung, Baumformen
  1. Ziffer 2
    Errichtung einer Junganlage:
Wahl des Standortes, Bodenvorbereitung, Pflanzung
  1. Ziffer 3
    Pflegemaßnahmen:
Bodenpflege, Düngung, Pflanzenschutz Schnittformen, Schnittgesetze, Kronenformen
  1. Ziffer 2
    Schulstufe
  2. Ziffer eins
    Obstarten und -Sorten:
Kernobst, Steinobst, Schalenobst, Beerenobst
2? Ernte und Lagerung
3? Obstverwertung:
Obstkonservierung, Süß- und Gärmostbereitung, Branntweinerzeugung
  1. Ziffer 4
    Vermarktung:
Gesetze und gesetzliche Regelungen, die den Obstbau und die Obstverwertung betreffen
Didaktische Grundsätze
Bereits vorhandene Grundkenntnisse aus dem Unterrichtsgegenstand Pflanzenproduktion sind zu berücksichtigen. Praktische Fertigkeiten im Schnitt, in der Veredelung und in der Süß- und Gärmosterzeugung sind zu vermitteln. Der Unterricht hat auf die strukturellen Gegebenheiten des Selbstversorgerobstbaues Bedacht zu nehmen. Auf die Wichtigkeit eines verantwortungsvollen Pflanzenschutzes, der Unfallverhütung und des Umweltschutzes ist beson-ders hinzuweisen. Je Semester 1 Schularbeit.
Tierhaltung
Bildungs- und Lehraufgabe
Es sind Grundkenntnisse des Baues und der Lebensvorgänge des Tierkörpers sowie jene Kenntnisse zu vermitteln, die eine wirtschaftliche Tierhaltung und eine marktgerechte Erzeugung ermöglichen. So ist das Verständnis für die Tierhaltung und Tierzucht zu fördern und zu einer tiergerechten und umweltschonenden Haltung anzuleiten. Fragen der Verarbeitung und Vermarktung sind zu behandeln.
Lehrstoff
  1. Ziffer eins
    Schulstufe
1? Volkswirtschaftliche und betriebswirtschaftliche Bedeutung der Tierhaltung
2? Anatomie und Physiologie der Haustiere:
Zelle, Gewebe, Organe und deren Funktionen
3? Grundlagen der Fütterung:
Zusammensetzung des Futters, Futterwertmaßstäbe, Futtermittelkunde,
Futterbeurteilung
Rationsberechnungen
Artgerechte Fütterung, Futterqualität und Tiergesundheit
  1. Ziffer 4
    Fleischkunde:
Fleischteile, Einflüsse auf die Fleischqualität
  1. Ziffer 5
    Milchwirtschaft:
Zusammensetzung der Milch, Milchbildung
Grundsätze der Milchgewinnung, Hygiene, Eutergesundheit und Milchqualität

Seite 82              Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7.

Stück, Nr. 9

  1. Ziffer 2
    Schulstufe
1? Gewinnung, Behandlung und Verarbeitung der Milch Milchprodukte
2? Grundlagen der Züchtung:
Grundbegriffe der Vererbung, Zuchtziele
Zuchtmethoden, Zuchterfolg
3? Rinder:
Züchtung: Rassen, Leistungsprüfungen, Zuchtwertschätzung, künstliche
Besamung, Embryotransfer,
Beurteilung
Fütterung und Fütterungstechnik: Kühe, Kälber, Jungvieh, Rindermast Einfluß der Fütterung auf Qualität und Tiergesundheit
Haltung: Haltungsformen, Pflege, Hygiene, Stallbau, Umweltschutz Vermarktungsformen, Vermarktungseinrichtungen Kostenberechnungen und Aufschreibungen
  1. Ziffer 4
    Schweine:
Züchtung: Rassen, Leistungsprüfungen, Zuchtbenutzung, künstliche Besamung, Beurteilung
Fütterung und Fütterungstechnik: Zuchtsauen, Ferkel, Läufer, Eber,
Schweinemast
Einfluß der Fütterung auf Qualität und Tiergesundheit
Haltung: Haltungsformen, Pflege, Hygiene, Stallbau, Umweltschutz Vermarktungsformen, Vermarktungseinrichtungen              ' Kostenberechnungen und Aufschreibungen
  1. Ziffer 5
    Sonstige Nutztiere:
Schaf, Ziege, Pferd, Geflügel, Bienen, verschiedene Alternativen
  1. Ziffer 6
    Tiergesundheit:
Krankheitsvorbeuge, Hygiene, Krankheiten, Seuchen, gesetzliche Regelungen
  1. Ziffer 4
    Schulstufe
Spezielle Fragen der Züchtung, Fütterung und Haltung der Haustiere Tiergesundheit, Tierschutz, Umweltschutz
Vermarktung tierischer Produkte
Umstellung auf neue, alternative Tierhaltungsbereiche
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht ist möglichst praxisnah zu gestalten. Die Anatomie und Physiologie ist nur in dem Maße zu vermitteln, als sie zum Verständnis der wichtigsten Lebensvor-gänge und der Erhaltung der Tiergesundheit notwendig ist. Die Berechnung von Futterrationen, die Erstellung von Futterplänen, das Erkennen und Beurteilen von Futtermitteln ist zu üben; ebenso die Tierbeurteilung. Der theoretische Unterricht ist durch Lehrausgänge und Exkursionen zu veranschaulichen. Fragen des Tierschutzes, des Umweltschut-zes und der Unfallverhütung sind zu behandeln. Auf die Notwendigkeit der Erzeugung qualitativ hochwertiger und gesundheitlich einwandfreier Produkte ist hinzuwei-sen. Praktische Berechnungen aus dem Bereich der Tierhaltung sind durchzuführen. Querverbindungen zu den übri-gen Fachgegenständen sind herzustellen. Je Semester 2 Schularbeiten.
Landtechnik und Baukunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Für einen rationellen Einsatz der Technik in der Land- und Forstwirtschaft sind die technischen und wirtschaftlichen Zusammenhänge bewußtzumachen.
Im Landtechnikunterricht sind physikalische Grundlagen und Kenntnisse über Aufbau und Funktion landwirtschaft-licher Maschinen und Geräte zu vermitteln.
Die Bedeutung der Wartung und Instandsetzung der Maschinen und Geräte und der guten Werkstattausrüstung des Landwirtschaftsbetriebes sind hervorzuheben. Durch die gründliche Erarbeitung von Einsatzkosten ist die Wirtschaft-lichkeit der Technisierung erkennbar zu machen. Die Schüler sollen befähigt werden, Arbeitsketten nach wirtschaftli-chen und arbeitstechnischen Gesichtspunkten, besonders für den überbetrieblichen Maschineneinsatz, einzurichten. Die Auswirkungen der Technisierung auf ökologische Zusammenhänge sind aufzuzeigen. Die technischen Belange zur Ablegung der Traktorfahrprüfung sind weitgehend abzudecken.
Im Baukundeunterricht sind die für die Bauführung in der Landwirtschaft erforderlichen Kenntnisse zu vermitteln und die Schüler zu wirtschaftlichem Denken bei baulichen Investitionen anzuleiten. Sie sind zur Einsicht zu führen, daß dem Bau von Wirtschaftsgebäuden oder der Sanierung bestehender Objekte klare betriebswirtschaftliche Überlegun-gen vorauszugehen haben; dies unter besonderer Bedachtnahme einer landschafts- und traditionsgebundenen Bau-weise. Die Berücksichtigung der Ansprüche von Mensch und Tier hat als Voraussetzung für alle Baumaßnahmen zu gelten. Auf das Erkennen und Erhalten wertvoller Bausubstanz ist hinzuweisen.

Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7. Stück, Nr. 9

Seite 83

Lehrstoff

römisch eins. Landtechnik

  1. Ziffer eins
    Schulstufe
  2. Ziffer eins
    Grundlagen der Landtechnik:
    Physikalische Grundlagen Sl-Einheiten Werkstoffkunde Maschinenelemente
2? Elektrizität
3? Verbrennungsmotoren
Aufbau und Arbeitsweise von Otto- und Dieselmotoren
  1. Ziffer 4
    Hinweise zur Wartung und Pflege von Maschinen und Geratet
  2. Ziffer 2
    Schulstufe
  3. Ziffer eins
    Traktor: Bauarten, Kraftübertragung, Lenkung, Bremsen, Räder
und Bereifung
Anhänge- und Anbauvorrichtungen
Elektrische und elektronische Ausrüstung
2? Treibstoffe und Schmiermittel
3? Aufbau, Funktion, Einsatz und Wartung der Maschinen und Geräte
für:
Bodenbearbeitung, Anbau, Düngung und Beregnung, Pflege und Pflanzenschutz, Transport- und Fördertechnik, Futterernte, Getreide- und Körnermaisernte, Hackfruchternte, Innenwirtschaft 4? Technik in der Tierhaltung
5? Überbetrieblicher Maschineneinsatz, Mechanisierungsketten 6? Kauf von Maschinen und Geräten:
Wirtschaftlichkeits- und Finanzierungsfragen, rechtliche Fragen
  1. Ziffer 7
    Praktische Berechnungen
  2. Ziffer 4
    Schulstufe
1? Wirtschaftlichkeit von Investitionen Betriebsmechanisierung, überbetriebliche Mechanisierung 2? Mechanisierung für Sondergebiete und Sonderkulturen 3? Neueste Entwicklungen im landtechnischen Bereich 4? Einsparung und Erzeugung von Energie im bäuerlichen Betrieb Alternativenergien
5? Technik in der ländlichen Hauswirtschaft
6? Praktische Berechnungen
römisch zwei. Baukunde
  1. Ziffer eins
    Schulstufe
  2. Ziffer eins
    Grundlagen des Bauens
Baustoffe, Bauelemente, Bautechnik              j
  1. Ziffer 2
    Ver- und Entsorgungsanlagen (Stromversorgung, Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallbeseitigung)
Heizung, Wärmeschutz, Beleuchtung
  1. Ziffer 2
    Schulstufe
1? Bauverhandlung
2? Das bäuerliche Wohnhaus:
Haus- und Hofformen, Raum- und Funktionsprogramm
Planungsbeispiele, Bauplanskizzen, Lesen von Bauplänen und Bauplanauszügen
Umbauten, Gebäudesanierung
Zufahrt und Hofbefestigung
  1. Ziffer 3
    Wirtschaftsgebäude:
Gebäude und bauliche Anlagen für die Tierhaltung, für die Lagerung und Konservierung des Erntegutes
Sonstige Bauten              j
4? Anfertigen und Lesen einfacher, maßstabgerechter Planskizze^i
5? Praktische Berechnungen
  1. Ziffer 4
    Schulstufe
1? Bauplanung und Baurecht
2? Baufinanzierung und Bauförderung
3? Entwicklungstendenzen im Baubereich
4? Brandverhütung und Unfallschutz

Seite 84              -Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990,

  1. Ziffer 7
    Stück, Nr. 9
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht hat sich an den Erfordernissen der landwirtschaftlichen Betriebe zu orientieren. Die besonderen technischen Einzelheiten sollten so weit behandelt werden, als dies für die Beurteilung der Maschinen und deren Wartung und Instandsetzung, aber auch für den Arbeitseinsatz nötig ist. Die Arbeitstechnik und die Wirtschaftlichkeit stellen einen Schwerpunkt des Unterrichtes dar. Auf Unfallschutz und Brandverhütung ist besonders Bedacht zu nehmen. Der theoretische Unterricht ist durch den Einsatz verschiedener Hilfsmittel (Dias, Modelle, Kurzfilme usw.) anschaulich und praxisnah zu gestalten. Außerdem ist der Unterricht durch Lehrausgänge und Exkursionen zu ergänzen. Beispiel-haft kostenbewußt mechanisierte Betriebe, überbetriebliche Formen der Mechanisierung sowie vorbildliche bauliche Anlagen sollen besichtigt werden. Der Faszination, welche neue und teure Maschinen und Gebäude auf die Jugend ausüben, ist in geeigneter Weise zu begegnen. Praktische Berechnungsbeispiele sind durchzuführen — Querverbindungen sind herzustellen. Je Semester 2 Schularbeiten. Betriebswirtschaft und Buchführung
römisch eins. Betriebswirtschaft Bildungs- und Lehraufgabe
Dem Schüler sind jene Kenntnisse zu vermitteln, die ihn zur selbständigen erfolgreichen Führung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes befähigen. Er soll das in den allgemeinbildenden, produktionstechnischen und marktwirtschaftlichen Fächern erworbene Wissen nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten erfassen, beurteilen und anwenden können.
Neben dem Ziel der Erreichung des bestmöglichen Wirtschaftserfolges müssen auch die Gesichtspunkte der Nachhal-tigkeit, der gesicherten Existenz der bäuerlichen Familie und der Erhaltung der Umwelt beachtet werden. Die Kreativi-tät im Hinblick auf Produktionsalternativen und Vermarktungsformen ist zu fördern. Möglichkeiten der Einkommens-schöpfung und Arbeitsvereinfachung im Zu- und Nebenerwerb sind zu behandeln. Die überbetriebliche Zusammenar-beit und andere Formen der Arbeitsteilung und Kostensenkung sind besonders zu berücksichtigen.
Lehrstoff
  1. Ziffer eins
    Schulstufe
  2. Ziffer eins
    Erzeugungsgrundlagen:
Grundbesitz-, Standorts-, Arbeits- und Vermögensverhältnisse (Begriffe betreffend die Bodennutzung, die Tierhal-tung, die Arbeitswirtschaft, die Kapitalausstattung und die Rechtsgrundlagen)
  1. Ziffer 2
    Betriebserhebung anhand des elterlichen Betriebes
  2. Ziffer 2
    Schulstufe
  3. Ziffer eins
    Kostenlehre:
Arten und Gliederung der Kosten Kostenverhalten, wirtschaftliche Gesetzmäßigkeiten Ausgewählte Berechnungsbeispiele
  1. Ziffer 2
    Betriebserfolg:
Maßstäbe des Betriebserfolges (Landwirtschaftliches Einkommen; Reinertrag; Deckungsbeitrag) Einkommensberechnung aus Kapitalveränderung und Privatverbrauch bzw. aus Erträgen und Aufwänden Praktische Berechnungen Kennzahlen und Betriebsvergleiche 3? Kostenrechnung und Wettbewerbsvergleich:
Ermittlung von Deckungsbeiträgen Gesamtdeckungsbeitrag
4? Grundzüge der Investitions- und Finanzierungsplanung 5? Überbetriebliche Zusammenarbeit:
Bedeutung im wirtschaftlichen und sozialen Bereich (Kostensenkung, Verminderung der Arbeitsbelastung) Praktische Berechnungen
  1. Ziffer 6
    Zu- und Nebenerwerb:
Grundzüge der Organisation und Bewirtschaftung von Nebenerwerbsbetrieben Betriebsumstellung, Betriebsvereinfachung Urlaub am Bauernhof
7? Versicherungen:
Sozialversicherungen
Wichtige Sachversicherungen
8? Ländlicher Haushalt:
Wirtschaftliche, soziale, kulturelle Aufgaben des Haushaltes
Partnerschaft und Haushaltsführung

Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7. Stück, Nr. 9              Seite 85

  1. Ziffer 4
    Schulstufe
  2. Ziffer eins
    Betriebliche Kalkulationen:
    Ermittlung von speziellen Deckungsbeiträgen
Fruchtfolge-Deckungsbeitrag
Kalkulation alternativer Produkt- und Vermarktungsaktivitäten
  1. Ziffer 2
    Investitions- und Finanzierungsplanung:
Wirtschaftlichkeit des Kapitaleinsatzes, begünstigtes Fremdkapita! Finanzierbarkeit von Investitionen
  1. Ziffer 3
    Betriebsführung und Betriebsplanung im Voll-, Zu- und Nebenerwerbsbetrieb:
Hofübernahme, Führungsaufgaben
Planungsziele, Planungsmethoden
Spezielle Formen der überbetrieblichen Zusammenarbeit
  1. Ziffer 4
    Abgaben, Steuern, Gebühren (Arten, Einhebung etc.) Didaktische Grundsätze
Dieser Gegenstand hat in enger Verbindung mit den anderen Fadhgegenständen zu stehen. Die Einbeziehung der Schülerbetriebe in die Erstellung von Übungsarbeiten ist von besonderer Bedeutung. Betriebs-wirtschaftliche Aufgaben sind den Schülern regelmäßig, auch zwischen den einzelnen Schulstufen, zu stellen. Bei Lehrausgängen und Exkursionen sollen auch die betriebswirtschaftlichen Fragen besprochen werden. Ein Lehraus-gang zum Grundbuch ist einzuplanen. Beispiele und Methoden sind im Hinblick auf die tatsächliche Anwendung in der praktischen Betriebsführung und Betriebsplanung auszuwählen.
Entsprechende Formulare und Drucksorten sind zu verwenden. Bei der Auswertung von Betriebsdaten ist der jeweili-ge Stand der Kleincomputeranwendung in der Landwirtschaft miteinzubeziehen. Je Semester 1 Schularbeit.
römisch zwei. Buchführung Bildungs- und Lehraufgabe
Dieser Unterricht soll zur selbständigen Wahrnehmung einer den betrieblichen Gegebenheiten entsprechenden Buch-führung befähigen und überhaupt zu betrieblichen Aufzeichnungen motivieren. Durch die Auswertung soll der Schüler zu unternehmerischem Denken und Handeln hingeführt werden. Der Lehrstoff soll eine sinnvolle Ergänzung zum Unterrichtsgegenstand Betriebswirtschaft darstellen.
Lehrstoff
  1. Ziffer 2
    Schulstufe
  2. Ziffer eins
    Grundlagen:
Einfache Büroorganisation
Aufgaben, Bedeutung und Systeme der Buchführung
Buchführungspflicht
Steuerliche und betriebsinterne Buchführung
Vorgänge in der Buchführung
Inventur
  1. Ziffer 2
    Einführung in die doppelte Buchführung (Amerikanisches Journal):
Konten
Eröffnungsbuchungen
Buchung laufender Geschäftsfälle
Abschlußbuchungen
  1. Ziffer 3
    Doppelte Buchführung (Durchschreibebuchführung):
Kontenplan
Buchung laufender und besonderer Geschäftsfälle Abschluß und Auswertung der Buchführung
  1. Ziffer 4
    Einführung in die Bilanzanalyse
  2. Ziffer 5
    Neuere, vereinfachte Modelle betrieblicher Aufzeichnungen
  3. Ziffer 4
    Schulstufe
1? Buchführung mit Umsatzsteuerverbuchung
2? Aufzeichnungen zur Führung und Kontrolle einzelner Betriebszweige Lohnverrechnung
3? Analyse und Auswertung der Buchführung des eigenen Betriebes
  1. Ziffer 4
    Betriebsvergleiche
Didaktische Grundsätze
In Buchführung ist nach den Grundsätzen der Praxisnähe, Verständlichkeit und Anwendbarkeit vorzugehen. Die ak-tuellen aufgelegten Drucksorten sind zu verwenden. Die Schüler sind zur Führung einer Betriebsbuchhaltung anzulei-ten. Ergebnisse und Aussagen der Buchführung sind betriebswirtschaftlich zu verwerten. Die Möglichkeiten der elek-tronischen Datenverarbeitung sind dem Stand der landwirtschaftlichen Praxis entsprechend zu berücksichtigen. Je Semester 1 Schularbeit.

Seite 86              Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7.

Stück, Nr. 9

Wirtschafts- und Marktkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Ausgehend von volkswirtschaftlichen Grundbegriffen sind jene Kenntnisse zu vermitteln, die die Schüler zum wirt-schaftlichen Denken und Handeln anleiten und zur Erfassung der jeweiligen Marktsituation befähigen. Eine Erziehung zu marktkonformem Verhalten in Erzeugung und Absatz ist notwendig. Auf dieser Grundlage soll der Schüler wirt-schaftliche Entscheidungen fällen lernen. Das Interesse am Wirtschaftsgeschehen ist zu wecken und das Verständnis für andere Berufsgruppen zu fördern. Im Hinblick auf die schwierige Stellung der Landwirtschaft in Produktion und Vermarktung ist die Gemeinschaftsgesin-nung und die Bereitschaft zu überbetrieblicher Zusammenarbeit auf allen Ebenen zu fördern.

Lehrstoff

  1. Ziffer eins
    Schulstufe
  2. Ziffer eins
    Grundlagen und Aufgaben der Wirtschaft:
    Bedürfnisse und ihre Befriedigung
Rohstoff- und Energieversorgung
Wirtschaft und Umwelt, Erhaltung der Lebensgrundlagen
Entwicklung der Wirtschaft: Selbstversorgung, Tauschwirtschaft,
Geldwirtschaft
Wirtschaftssysteme: Agrarstaat, freie Marktwirtschaft, zentrale Planwirtschaft, ökosoziale Marktwirtschaft
  1. Ziffer 2
    Österreich und seine Wirtschaft:
Volkswirtschaft
Wirtschaftsraum
Bevölkerung
Bedeutung und Struktur der einzelnen Wirtschaftszweige
  1. Ziffer 3
    Bankwesen und praktischer Zahlungsverkehr:
Notenbank, Geschäftsbanken
Zahlungsverkehr, Girokonto              /
Kredit- und Sparformen
  1. Ziffer 4
    Wirtschaftsgeographie der Erdteile:
Arme und reiche Volkswirtschaften
Zusammenarbeit und Zusammenschlüsse von Volkswirtschaften
  1. Ziffer 2
    Schulstufe
  2. Ziffer eins
    Weltwirtschaft und volkswirtschaftliche Kennzahlen:
Lenkung der internationalen Wirtschaft, Internationale Zusammenschlüsse, Entwicklungshilfe Bruttoinlandsprodukt und Volkseinkommen, Wirtschaftswachstum
  1. Ziffer 2
    Produktionsgrundlagen und Unternehmensformen:
Erzeugungsgrundlagen (Boden, Arbeit, Kapital, Bildung, gesunde Umwelt)
Betriebe und-Unternehmen (Rechtsformen und Zusammenschlüsse von Unternehmen)
  1. Ziffer 3
    Konsum und Wirtschaftskreislauf:
Private Haushalte
Öffentliche Haushalte (Gemeinden, Länder, Bund) Wirtschaftskreislauf
  1. Ziffer 4
    Güteraustausch:
Geldwesen (Aufgaben und Arten des Geldes, Geldschöpfung, Geldwert, Währung) Handel (Handelsformen, Handelsspannen, Geschäftsabschlüsse) Markt und Preis
  1. Ziffer 5
    Allgemeine landwirtschaftliche Marktlehre:
Der Markt in seiner Gesetzmäßigkeit und Funktion Stellung der Landwirtschaft in der Marktwirtschaft Agrarmärkte (Nachfrage, Angebot, Preis und Preisbildung, Absatzformen, Marktordnungen, Marktentwicklung)
  1. Ziffer 4
    Schulstufe
  2. Ziffer eins
    Spezielle landwirtschaftliche Marktlehre:
Entwicklung von Angebot und Nachfrage
Markt- und Preispolitik aus österreichischer und internationaler Sicht bei land- und forstwirtschaftlichen Produkten Der Bauer als Unternehmer
  1. Ziffer 2
    Wirtschafts- und Agrarpolitik:
Wirtschaftsablauf, Wirtschaftsbeeinflussung
Ziele und Maßnahmen der Wirtschaftspolitik
Agrarpolitik (Ziele, neue Gesichtspunkte und Motive, Maßnahmen und Instrumente)

Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7. Stück, Nr. 9              Seite 87

  1. Ziffer 3
    Funktion und Bedeutung von bäuerlichen
Selbsthilfeorganisationen:
Genossenschaften (Entwicklung, Arten und Aufbau)
Arten und Aufbau von Selbsthilfeorganisationen im regionalen! bzw. produktspezifischen Bereich Überbetriebliche Zusammenarbeit
  1. Ziffer 4
    Möglichkeiten der Direktvermarktung:
Ab-Hof-Verkauf, Verkauf auf Wochen- und Bauernmärkten, Urjlaub am Bauernhof etc. Wirtschaftliche Bedeutung für den Einzelbetrieb, für den Markt, für Konsumenten
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht ist durch wirtschaftskundliche Informationen von Massenmedien, einfache Wirtschaftsstatistiken etc. aktuell zu gestalten. Marktberichte und wirtschaftspolitische Veröffentlichungen sind zu verwenden. Die Schüler sind zu deren ständigen Gebrauch und dauernder Beobachtung anzuleiten. Das Marktgeschehen ist aus der Sicht des Produzenten und Konsumenten zu behandeln. Der Besuch von Absatzver-anstaltungen und die Besichtigung von Verwertungs- und Vermarljtungseinrichtungen wird empfohlen. Die volkswirtschaftliche Mitverantwortung ist ebenso bewußt zu machen wie die Notwendigkeit einer solidarischen Gesinnung innerhalb der Landwirtschaft und zwischen den Wirtschaftszweigen.
Umweltkunde und Raumordnung
Bildungs- und Lehraufgabe
Aufgabe dieses Unterrichtsgegenstandes ist es, den Schüler in die Bereiche der verantwortungsvollen Gestaltung und der Gefährdung unserer Umwelt einzuführen.
Die Folgen der ständig fortschreitenden Veränderung der Lebensgrundlagen für einzelne Menschen, für die gesamte Menschheit und die Umwelt sind einsichtig zu machen. Durch die Vermittlung des entsprechenden Wissens und der Zusammenhänge im ökologischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Bereich ist die Notwendigkeit einer sinn-vollen Ordnung des Lebensraumes bewußt zu machen.
Das persönliche Verantwortungsbewußtsein und die Bereitschaft zur aktiven Mitgestaltung der Umwelt sind zu wecken und zu fördern.
Lehrstoff
  1. Ziffer 4
    Schulstufe
  2. Ziffer eins
    Grundlagen:
Ökologische Grundprinzipien, Kreisläufe und Regelsysteme, biologisches Gleichgewicht
  1. Ziffer 2
    Natur und Mensch:
Geistige und gesellschaftliche Faktoren als Ursache der Umweltbeeinflussung
Technischer Fortschritt und Auswirkungen auf Mensch und Natur Gefährdung der Lebensgrundlagen Wasser, Luft, Boden (Ursache, Situation, Abhilfe)
Umweltschutz im Haushalt, am Hof, bei der Bewirtschaftung, in der Gemeinde und in Siedlungen
Möglichkeiten der Abfallvermeidung, Abfallentsorgung Alternativenergien
  1. Ziffer 3
    Mensch und Umraum:
Funktionen, Gestaltung und Erhaltung der Landschaft Landwirtschaft und Kulturlandschaft
Gefährdung der Landschaft durch ungeordnete Verbauung und Zersiedelung Historische Entwicklung des Bauens, Bauen als Ausdruck von Kultur Hof- und Siedlungsformen in Oberösterreich Ortsbild (Pflege, Erhaltung, Gestaltung, Anpassung an sich wandelnde Anforderungen; Dorferneuerung, Hofer-neuerung)
  1. Ziffer 4
    Umwelt und Raumordnung:
Ziele und Aufgaben, gesetzliche Grundlagen
Durchführung der Ortsplanung, Flächenwidmungs- und Bebauungsplan,
Landschaftspläne
Mitwirkung des Bürgers und seine Rechtsstellung
Didaktische Grundsätze
Mit Hilfe einschlägiger Probleme und Lösungsversuche aus der jeweiligen Region ist der Unterrichtsgegenstand zu aktualisieren. Gelegenheitsunterricht und Projektunterricht sind mögliche Unterrichtsformen, um zu Verantwortungs-bewußtsein und Eigenaktivität im Sinne der Umwelt zu erziehen.
Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen sind herzustellen. Das Denken in Zusammenhängen sowie in langfristigen Zeiträumen ist zu fördern.
Neben negativen sind positive Beispiele und gelungene Problembewältigungen besonders eingehend zu betrachten; Zukunftspessimismus soll der Förderung von Eigeninitiativen weichen.

Seite 88              Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7.

Stück, Nr. 9

Informatik

(Elektronische Datenverarbeitung)

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll einen Überblick über den Aufbau und die Funktion von EDV-Anlagen (Hardware, Software) erhalten und mit der Gerätebedienung vertraut gemacht werden. Weiters sind Einsatz, Bedeutung und praktische Anwendung zu vermitteln.

Der Schüler soll Programme verwenden und einfache Aufgaben aus der Berufspraxis mit Hilfe der EDV lösen können. Pflichtgegenstand in der 1. Schulstufe, Freigegenstand in den höheren Schulstufen.

Lehrstoff

  1. Ziffer eins
    und 2. Schulstufe
  2. Ziffer eins
    Hardware:
    Computer (Gerätearten, -aufbau, -teile), Peripheriegeräte (z. B. Bildschirm, Drucker, externe Speicher, Ein- und Ausgabegeräte)
  3. Ziffer 2
    Daten:
    Datenaufbau, Darstellung, Organisation und Verwaltung, Speicherung, Sicherung usw. Datenschutz, Datenfernübertragung, Telekommunikation
  4. Ziffer 3
    Software:
    Betriebssystem (Aufbau, Funktion, wichtige Befehle usw.) Programmiersprachen, Programmaufbau und Ablauf, einfache Programmierübungen
  5. Ziffer 4
    Verwendung von fertigen Programmen:
    Programmeingabe, -ablauf, -auflistung, -korrektur, -abspeicherung, - abruf
Einsatzmöglichkeiten und Anwendung landwirtschaftlicher Spezialprogramme für Ackerbau, Tierhaltung, Be-triebswirtschaft, Landtechnik usw. Beurteilung der Tauglichkeit für den landwirtschaftlichen Betrieb
  1. Ziffer 4
    Schulstufe
Weiterführende Anwendung von Standardprogrammen und landwirtschaftlichen Spezialprogrammen
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit im
landwirtschaftlichen Bereich.
Theoretische Unterweisungen sind nach Möglichkeit gleich an den Geräten zu veranschaulichen, der Lehrstoff ist
durch das Sehen und das selbsttätige Nachvollziehen zu festigen. Im Informatikunterricht ist eine fächerübergreifende Anwendung anzustreben. Es ist daher eine Koordination mit den landwirtschaftlichen Fachgegenständen herzustellen. Selbständiges Arbeiten mit dem Computer soll erlernt werden.
Aktuelle Fachgebiete
Bildungs- und Lehraufgabe
Den Schülern sind Kenntnisse und Fertigkeiten in Fachgebieten zu vermitteln, welche durch die im Lehrplan angeführ-ten Unterrichtsgegenstände nicht abgedeckt werden.
Vorrangig sind dabei Problemstellungen aus dem landwirtschaftlichen und dem landwirtschaftsnahen Bereich zu be-handeln. Lehrstoff und didaktische Grundsätze
Die jeweils konkrete Problemstellung und die didaktischen Grundsätze sind vom Lehrer unter Einbeziehung der Schul-gemeinschaft auszuarbeiten und zu Beginn des Unterrichtsjahres der Schulbehörde vorzulegen. Es liegt im Sinne dieses Gegenstandes, daß im Verlauf eines Unterrichtsjahres nach Möglichkeit mehrere Themenbe-reiche aufeinander folgend behandelt werden.
Der Unterricht kann auch in Blockform gehalten werden, um Projektarbeiten bzw. Gruppenarbeiten besser zu ermög-lichen. Bei entsprechender Klassenschülerzahl und gegebener Interessenslage können auch zwei Fachgebiete von je einer Schülergruppe parallel bearbeitet werden.
Praktischer Unterricht
Bildungs- und Lehraufgabe
Das erworbene theoretische Wissen ist durch den praktischen Unterricht in eine auf die Berufstätigkeit ausgerichtete, zeitgemäße Form umzusetzen.
Das Erkennungsvermögen ist zu schulen, die Beobachtungsgabe für Vorgänge in der Natur und in der landwirtschaftli-chen Produktion ist zu fördern. Der Versuchstätigkeit ist eine besondere Bedeutung beizumessen.

Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7. Stück, Nr. 9              Seite 89

Handwerkliches Können, Fertigkeiten und Arbeitstechniken sollen für die künftige Arbeit des Schülers sowie für die Werterhaltung und Wertvermehrung von Gebäuden, Maschinen und Geräten vermittelt werden. Auf die Veredelungs- und Vermarktungsmöglichkeiten der am Betrieb erzeugten Produkte ist Bedacht zu nehmen. Es ist auf Ordnung, Genauigkeit, Sorgfalt, Selbständigkeit, Unfall- und Brandverhütung zu achten.

Lehrstoff

römisch eins. Landtechnik und Baukunde

  1. Ziffer eins
    Metallbearbeitung und Landmaschinenpflege:
    Werkstätte, Werkzeuge, Handhabung und Instandhaltung der Werkzeuge und Geräte; Materialkunde; verschiede-ne Fertigkeiten und Techniken der Metallbe- und -Verarbeitung; Werkstücke; einfache Reparaturarbeiten; Wartung und Pflege des Traktors und der Landmaschinen, Einstellarbeiten; praktischer Einsatz von Landmaschinen; Lesen von Wartungsplänen
  2. Ziffer 2
    Holzbearbeitung:
    Werkzeuge; Handhabung und Instandhaltung der Werkzeuge und Geräte;
    Lagerung, Pflege und Auswahl der Höl-zer; verschiedene Fertigkeiten und Techniken; Holzschutz; Werkskizzen, einfache Werkstücke;
Reparaturen, Re-staurierungsarbeiten
3? Kunststoffbe- und -Verarbeitung:
Werkzeuge, Techniken, Anwendungsbeispiele
4? Baukunde:
Werkzeuge und Maschinen, Pflege und Instandhaltung; Materialkunde, Baustoffe, Lagerung; Vorarbeiten; Fertig-keiten und Techniken;
Mauerwerk, Isolierung, Verputz und Wärmedämmung; Betonieren;
bauliche Instandset-zungsarbeiten
römisch zwei. Pflanzenbau
Pflanzenkundliche, bodenkundliche und pflanzenbauliche Übungen (Erkennungs-, Bestimmungs-, Beurteilungsübun-gen); Erstellen von Fruchtfolge- und Düngeplänen, Ackerschlagkartei; Bodenbearbeitung, Anbau-, Pflege- und Ernte-arbeiten; Lagerung und Futterkonservierung; Wirtschaftsdüngerbehandlung; Düngeroptimierung,
Pflanzenschutz-maßnahmen
römisch drei. Obstbau
Pflanzung, Schnitt, Erziehung; Pflege alter Obstbäume; Vermehrung und Veredelung; Ernte, Sortieren, Lagerung; Verarbeitung;
Vermarktung
römisch vier. Waldwirtschaft
Forstliche Erkennungs- und Bestimmungsübungen; Bestandesbegründung;
Kulturpflege; Durchforstung und Holz-ernte im Schwach- und Starkholz; Handhabungsübungen und Instandhaltung von Forstwerkzeugen, Motorsäge und sonstigen Forstmaschinen; Beurteilung des Waldzustandes; Erhaltung von Bringungswegen
römisch fünf. Tierhaltung
Umgang mit Tieren und Pflege von Tieren, Stallhygiene und Gesundheitskontrolle, Klauenpflege; Tierbeurteilung, Abstammungsnachweis und Leistungsdaten; Futtermittelkunde, - Vorbehandlung und -lagerung; Futterbeurteilung; Fut-terberechnung, Rationserhebung und Futtervoranschlag; Fütterung; tiergerechte Haltung Aufzeichnungen über Stallgeschehen, Versteigerungskatalog; Rinder- und Sauenplaner Melkarbeit, Milchbehandlung und - Verarbeitung; Wartung und Pflege von Melkeinrichtungen Hausschlachtung und Fleischverarbeitung Vermarktung römisch sechs. Betriebswirtschaft und Buchführung Betriebserhebungen; Erarbeitung von Betriebsmodellen; Betriebsplanung; Dokumente am Bauernhof (Einheitswert-bescheid, Grundbuchauszug), Hofchronik; EDV; Auswertung von Buchführungsergebnissen und anderen Aufzeich-nungen Didaktische Grundsätze
Der praktische Unterricht hat in direktem Zusammenhang mit dem theoretischen Unterricht zu stehen. Der Lehrstoff ist entsprechend dem theoretischen Unterricht auf die Schulstufen aufzuteilen. Die jeweils gültigen Fer-tigkeitenkataloge sind einzuhalten. Es muß gewährleistet sein, daß jeder Schüler das gesamte Praxisprogramm absol-viert. Dies ist durch Führung von Aufzeichnungen nachzuweisen. Sind Voraussetzungen für den praktischen Unterricht an der Schule selbst nicht in ausreichendem Maß vorhanden, so ist der entsprechende Praxisunterricht in geeigneten Praxisbetrieben durchzuführen. Der Unterricht erfolgt in praxisgerechten Gruppengrößen.
Die Grundsätze der Unfallverhütung sowie Sicherheitsvorschriften und -Vorkehrungen sind genau zu beachten. Auf typische Arbeitsunfälle ist hinzuweisen.
Richtige Arbeitsmethoden und der jeweils neueste Stand der Technik sind zu berücksichtigen. Der praktische EDV-Einsatz in den einzelnen Erzeugungssparten ist zu vermitteln.

Seile 90              Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7.

Stück, Nr. 9

Kurse, wie z. B. Melkkurs, Klauenpflegekurs, Fleischverwertungskurs etc., können in Blockform im Rahmen der einzel-nen Praxisgegenstände durchgeführt werden. In der 4. Schulstufe kann der praktische Unterricht auch in Projektarbeiten einbezogen werden.

Hauswirtschaft

(als Seminar) Bildungs- und Lehraufgabe

Den Schülern ist die Stellung der Hauswirtschaft im Gesamtbetrieb bewußt zu machen. Sie sollen lernen, die Arbeit der Bäuerin in Familie, Haus und Hof richtig einzuschätzen. Sie sollen Verständnis bekommen für die richtige Arbeits-aufteilung zwischen Mann und Frau, für die notwendigen finanziellen Mittel und eine zweckmäßige Einrichtung und Ausstattung des Haushalts. Möglichkeiten und Wege zur Verhinderung einer Überbelastung der Frau sind aufzu-zeigen.

Lehrstoff

  1. Ziffer 2
    und 4. Schulstufe
1? Aufgaben der Hauswirtschaft für Familie und Betrieb Erfüllung der Lebensbedürfnisse
2? Die Frau in Familie, Betrieb und Haushalt:
Ehefrau und Partnerin des Mannes,
Bäuerin und Partnerin im Betrieb, Mutter und Erzieherin, Hausfrau
3? Arbeitseinteilung zwischen Mann und Frau (Betrieb, Haushalt, Familie) zur Entlastung der Bäuerin
4? Arbeitsbedarf für die Haushaltsführung
5? Bäuerliches Wohnhaus:
Planung, Funktion, Raumbedarf und Zuordnung Lebens- und Wohnkultur
6? Hygiene im Bauernhaus
7? Grundsätze für eine gesunde Ernährung
8? Technik im Haushalt
Didaktische Grundsätze
Der Lehrstoff soll von einer Fachlehrerin aus Ländlicher Hauswirtschaft in Form von Seminaren vorgetragen werden. Einfache Kochübungen sind durchzuführen.

Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7. Stück, Nr. 9

Seite 91

Lehrplan der Fachschule, Fachrichtung Ländliche Hauswirtschaft Anlage B3

              (Stundenausmaß der              Stundentafel

einzelnen Unter              richtsgegenstände)

                                          Wochenstundenzahl

              U nternchtsgegenstande (Pflichtgegenstände)                            Schulstufe

  1. Ziffer eins
    2.
Religion                            2                            2
Deutsch                            2                            2
Mathematik                            2                            1
Heimat- und Berufskunde                            1                            
Politische Bildung                            1                            1
Rechtskunde                                                        1
Lebenskunde und Gesundheitslehre                            2                            1
Maschinschreiben                            1                            
Leibesübungen                            2                            2
Musische Bildung                            1                            1
Kinderpflege                                                        1
Haushaltskunde                            2                            2
Ernährung und Vorratswirtschaft                            2                            2
Wäsche- und Bekleidungskunde                            1                            1
Gartenbau                            1                            1
Landwirtschaft                            1                            2
Betriebswirtschaft und Buchführung                            1                            2
Wirtschafts- und Marktkunde                            1                            1

Hausarbeit                            15
Kochen und Vorratshaltung

*) Prakt.              Nähen und Handarbeit

                            15

Unterricht              Gartenarbeit und Blumenpflege

Zusammen                            38                            38

*) Unterricht in Schülergruppen

Freigegenstände

Aktuelle Fachgebiete              1 '              1

Englisch              2              2

Informatik (EDV)              1              1

Maschinschreiben                            1

Erste-Hilfe-Kurs in Blockform: 8 Doppelstunden in der 2. Schulstufe Hauskrankenpflegekurs in der 2. Schulstufe Vorträge zu ausgewählten

Fachgebieten in der 1. und 2. Schulstufe Traktorführerkurs: geblockt im Juni in der 2. Schulstufe

Seite 92              Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7.

Stück, Nr. 9

Deutsch

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Schüler sollen befähigt werden, sich in Wort und Schrift klar und richtig auszudrücken. Sie sollen in der Lage sein, aus Gehörtem, Gesehenem und Gelesenem das Wesentliche zu verstehen und festzuhalten, wiederzugeben und dazu sachlich Stellung zu nehmen. Gute Ausdrucksweise und sicheres Auftreten sind bei Rede und Diskussion zu schulen. Das Erzählen ist zu üben.

Es ist der im Berufsleben gebräuchliche Schriftverkehr zu vermitteln. Das Interesse am Lesen als Möglichkeit persönli-cher und beruflicher Weiterbildung ist zu fördern. Die Schüler sind mit den geistigen Strömungen in der Literatur sowie mit der Körpersprache als Ausdrucksmittel zu konfrontieren.

Lehrstoff

  1. Ziffer eins
    Schulstufe
Kapitel 1, 2, 3 (teilweise), 4 (teilweise), 5 (teilweise), 6 (a, b)
  1. Ziffer 2
    Schulstufe
Kapitel 3 (teilweise), 4 (teilweise), 5 (teilweise), 6 (c—j)
  1. Ziffer eins
    Rechtschreiben:
Kurze Wiederholung der wichtigsten Rechtschreibregeln und Übung derselben
  1. Ziffer 2
    Sprachlehre:
Kurze Wiederholung der Wortlehre und der Satzlehre mit entsprechenden Übungen
  1. Ziffer 3
    Sprecherziehung:
Sprechhilfen, Sprechtechnik
Gesprächsarten und -praktjken (Partnergespräch, Interview, Diskussion, Debatte, Rollenspiel) Redeübungen (Bericht, Referat), Vortrag; Versammlungs- und Diskussionsleitung Telefongespräch, Vorstellungsgespräch
  1. Ziffer 4
    Aufsatz:
Nacherzählung, Inhaltsangabe, Beschreibung u. a.
  1. Ziffer 5
    Lesen, Literatur:
Einführung in die Literaturkunde
Anleitung zum kritischen Lesen
Leseübungen, Lesen mit verteilten Rollen
Vorbereitungen zur inhaltlichen und geistigen Aufschließung von
ausgewählten Theaterstücken, Hörfunk- und Fernsehsendungen
Öffentliche Bücherei, Hausbücherei
Verwendung von Nachschlagewerken
  1. Ziffer 6
    Schriftverkehr:
    1. Litera a
      Allgemeines:
Formelle und inhaltliche Gestaltung von Schriftstücken
  1. Litera b
    Der private Schriftverkehr:
Postkarte, Brief, Briefumschlag, Telegramm, Express- und Einschreibsendungen, Flugpost Stellenbewerbung, Lebenslauf Zeitungsbericht, Leserbrief, Anzeigen
  1. Litera c
    Der geschäftliche Schriftverkehr:
Geschäftsbrief
Ausschreibung, Angebot, Annonce Bestellung und Abbestellung, Mahnschreiben Lieferschein, Gegenschein, Frachtbrief, Rechnung etc.
  1. Litera d
    Zahlungsschriftverkehr:
Barzahlung, Zahlung durch Post, durch Geld- und Kreditinstitute, Zahlung mittels Scheck und Wechsel
  1. Litera e
    Der berufsbezogene Schriftverkehr:
Schriftverkehr mit Ämtern, Behörden und Versicherungen Ausbildungs- und Dienstzeugnisse, Arbeits- und Dienstzeitbestätigungen
  1. Litera f
    Schriftverkehr in Rechtsangelegenheiten:
Lehr- und Dienstvertrag, Kredite, Darlehen, Bürgschaft, Vollmacht, Kaufvertrag, Pachtvertrag, Testament

Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7. Stück, Nr. 9              Seite 93

  1. Litera g
    Schriftverkehr in Vereinen und Organisationen (Einladung, Tagesordnung, Protokollführung etc.)
  2. Litera h
    Erinnerungshilfen (Terminkalender, Notizen, Tagebuch)
  3. Litera i
    Ablage des Schriftgutes, Aufbewahrung der Dokumente, Abschrift
und Beglaubigung
  1. Litera j
    Der Schreibplatz
Didaktische Grundsätze
Auf richtiges Sprechen, Schreiben und Lesen ist in allen Unterrichtsgegenständen zu achten. Die Schüler sind vor allem zum Sprechen in ganzen Sätzen aufzufordern. Wertvolles aus den Medien soll in den Unterricht einbezogen werden. Der Unterricht soll sich nach Möglichkeit an den Begebenheiten des ländlichen Lebens und des zukünftigen Berufes orientieren. Besonderes Augenmerk ist der Selbständigkeit der Schüler in allen schriftlichen Arbeiten zuzuwenden. Die Handhabung verschiedener Nachschlagewerke ist zu üben. Die Schüler sind zur Benützung von Büche-reien und zum Aufbau eines eigenen Buchbestandes anzuleiten. Der besondere Wert des Buches und der Fachzeit-schrift als Informations- und Bildungsquelle ist hervorzuheben.
Bei der Übung des Schriftverkehrs sind aktuelle Beispiele und Vordrucke heranzuziehen. Je Semester 2 Schularbeiten.
Mathematik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Unterricht in Mathematik soll die Schüler befähigen, die in den Fachgegenständen und im Berufsleben anfallen-den rechnerischen Probleme zu erfassen und zu lösen. Die Sicherheit in der Beherrschung des mündlichen und schriftlichen Rechnens als Grundlage für das Fachrechnen ist zu verbessern. Das Vorstellungsvermögen in der ebe-nen und räumlichen Geometrie ist zu vertiefen und zu festigen. Auf die Erziehung zu genauer und sorgfältiger Arbeit ist Wert zu legen. Die Schüler sollen einfache Vermessungen durchführen, Flächen berechnen und maßstabgerecht darstellen können.
Lehrstoff
  1. Ziffer eins
    und 2. Schulstufe
  2. Ziffer eins
    Allgemeines Rechnen:
Sachbezogene Vertiefung und Festigung der grundlegenden Rechenkenntnisse mit ganzen Zahlen, Dezimalzah-len und Bruchzahlen Gebräuchliche Maße und Gewichte und ihre gegenseitige Umwandlung Verhältnisse, Teilungsrechnungen, Mischungsrechnungen, Verhältnisgleichungen, Schlußrechnungen, Prozent-rechnungen,
Zinsrechnung
Pythagoräischer Lehrsatz, Flächen- und Raumberechnungen Einführung in das Verständnis für Statistiken, Erklären und Zeichnen graphischer Darstellungen Maßstab
2? Rechnen mit technischen Hilfsmitteln
3? Einführung in landwirtschaftliches Fachrechnen unter Hinweis auf
die jeweiligen Fachgegenstände
Didaktische Grundsätze
Die Aufgaben sind aus der Berufs- und Lebenswelt des Schülers zu
wählen.
Kopfrechnen ist durch häufiges Schätzen der Rechenergebnisse zu fördern. Die Handhabung von Tabellen, Statisti-ken, Faustzahlenbüchern sowie angepaßter technischer Hilfsmittel und Rechenvorteile sind zu üben und anzu-wenden.
Detaillierte fachliche Rechenaufgaben sind in den einzelnen Unterrichtsgegenständen zu behandeln. Je Semester 2 Schularbeiten. Heimat- und Berufskunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Unterricht in Heimat- und Berufskunde soll den Schülern die Bauerngeschichte und ihre Auswirkungen von den Anfängen bis in die Gegenwart verständlich machen. Dabei sind die wirtschaftlichen, sozialen, politischen und religiö-sen Verhältnisse und Zusammenhänge in den einzelnen Zeitepochen herauszuarbeiten. Sowohl Bewahrenswertes als auch zeitgemäße Strömungen der Bauern- und Landschaftskultur sind zu behandeln.

Seite 94              Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7.

Stück, Nr. 9

Lehrstoff

  1. Ziffer eins
    Schulstufe
1? Einführung in das geschichtliche Denken mit einer heimatkundlichen Betrachtung
2? Die bäuerliche Entwicklung von den Anfängen bis zur Neuzeit:
Seßhaftwerdung
Besiedlung unseres Raumes nach der Völkerwanderung (Entstehen des Feudalsystems, Bewirtschaftungs-weisen)
  1. Ziffer 3
    Entwicklung der wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bauern bis zur Abhängigkeit
Die o.ö. Bauernkriege
Anfänge der Bauernbefreiung (Maria Theresia, Joseph römisch zwei.) Bauernbefreiung und Grundentlastung mit ihren Folgen 4? Wirtschaftliche und soziale Veränderungen im Bauernstand 5? Die bäuerliche Lebensweise einst und jetzt:
Flurformen, Haus- und Hofformen, Siedlungsformen
Bäuerliche Kultur
6? Standes- und Interessensvertretung in der Landwirtschaft
Didaktische Grundsätze              '
Von Gedenkstätten und geschichtlichen Ereignissen des Bezirkes und des Bundeslandes ausgehend soll das Interes-se für die Geschichte des Bauernstandes und darüber hinaus für die Geschichte allgemein geweckt werden. Heimat-bücher und vom Schüler zu schreibende Beiträge für die Hofchronik sind bewährte Mittel, Inhalte zu vertiefen. Typi-sche Haus- und Gehöfteformen, Natur- und Kunstdenkmäler, Gedenkstätten und Museen sollen im Rahmen von Lehrausgängen und Exkursionen besucht und besichtigt werden. Wichtig ist, die Zusammenhänge — Ursachen und Auswirkungen — verständlich darzustellen und Parallelen aufzu-zeigen. Politische Bildung
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Wissensvermittlung in politischer Bildung hat das Ziel, dem Jugendlichen die Fundamente eines demokratischen Staates, dessen Spielregeln und Funktionsweisen im politischen Alltag darzulegen. Die Schüler sollen Einblick in die historische Entwicklung und die gegenwärtige Situation Österreichs erhalten. Der Wert demokratischer Lebens- und Staatsformen ist zu verdeutlichen. Große Bedeutung kommt der Bildung eines kritischen Urteilsvermögens und der Erziehung zur aktiven Mitgestaltung und Mitverantwortung im öffentlichen Leben zu. In der Agrarpolitik sind vor allem die gesamtwirtschaftlichen Verflechtungen verständlich zu machen, wobei die Bedeu-tung der Landwirtschaft für die Gesellschaft bewußtzumachen ist.
Lehrstoff
  1. Ziffer eins
    Schulstufe
  2. Ziffer eins
    Der Mensch in der Gemeinschaft:
Familie, Schule, Beruf
Religiöse, wirtschaftliche, politische u. a. Gruppierungen
  1. Ziffer 2
    Der Staat:
Begriffe, Aufgaben und Bauelemente des Staates Staats- und Regierungsformen
  1. Ziffer 3
    Die österreichische Bundesverfassung:
Die Entstehung des österreichischen Staates
Demokratisches, bundesstaatliches und rechtsstaatliches Prinzip;
Neutralität
Umfassende Landesverteidigung
4? Die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern:
Föderalismus, Zentralismus
5? Pflichten und Rechte des Staatsbürgers:
Grund- und Freiheitsrechte, Pflichten
Möglichkeiten der Mitarbeit in öffentlichen Gemeinschaften,
Möglichkeiten der Interessenswahrung

Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7. Stück, Nr. 9              Seite 95

  1. Ziffer 6
    Kontrollorgane der Gesetzgebung und Verwaltung:
    Rechnungshof, Verwaltungsgerichtshof, Verfassungsgerichtshof, Volksanwaltschaft (Aufgaben und Bedeutung)
  2. Ziffer 7
    Berufsvertretung:
    Ortsbauernausschuß, Bezirksbauernkammer, Landwirtschaftskammer, Präsidentenkonferenz, Landarbeiterkam-mer und andere Interessensvertretungen
  3. Ziffer 2
    Schulstufe
  4. Ziffer eins
    Die Gemeinde:
    Gemeindeorgane (Gemeinderat, Gemeindevorstand, Bürgermeister)
  5. Ziffer 2
    Das Land:
    Gesetzgebung (Landtag, Entstehung eines Landesgesetzes) Vollziehung (Landesregierung, Landeshauptmann, sonst. Landesbehörden; Bezirkshauptmannschaften)
  6. Ziffer 3
    Der Bund:
    Gesetzgebung (Nationalrat, Bundesrat; Entstehung eines Bundesgesetzes)
Einrichtungen der direkten Demokratie
Vollziehung (Bundesversammlung, Bundespräsident, Bundesregierung, Ministerien)
4? Sozialpartnerschaft
5? Wesen und Sinn der Politik, Denken in Alternativen, politische
Meinungs- und Willensbildung
6? Die Bedeutung der Politik:
Staats- und Parteipolitik
Die Bäuerin in der Politik (Agrarpolitik)
7? Die österreichischen politischen Parteien; Vereine,
Gesellschaften
8? Weltanschauungen, politische Ideologien:
Nationalismus, Liberalismus, Sozialismus, Kommunismus, Materialismus
Christliche Soziallehre
  1. Ziffer 9
    Überstaatliche Organisationen:
Europarat, UNO, NATO, Warschauer Pakt u. a. Internationale
Konferenzen
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht darf sich nicht nur in formaler Wissensvermittlung erschöpfen. Besonderer Wert ist auf die Verwirkli-chung von Demokratie in allen Bereichen der Gemeinschaft zu legen, wobei das Verantwortungsbewußtsein der Schü-ler durch Möglichkeiten aktiver Mitgestaltung gefördert werden soll. Durch lebensnahe, aktuelle Aufgabenstellungen und Beispiele — vor allem aus dem Gemeindebereich — sollen den Schülern gesellschaftliche und politische Proble-me nahegebracht werden. Sie sollen durch die Erarbeitung von Lösungsvorschlägen selbständig zur eigenen Mei-nungsbildung und - formulierung finden können. Durch Teilnahme an Veranstaltungen ist das Interesse an öffentlicher Tätigkeit zu fördern. Anhand aktueller Tagesereignisse ist die kritische Auseinandersetzung mit politischen Fragen und das vorurteilsfreie Denken zu üben. Es sind Hilfsmittel zur Veranschaulichung und Ergänzung des Unterrichtes, wie zeitgeschichtliche Dokumentationen, Massenmedien, Publikationen etc., zu verwenden.
\ Rechtskunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Schüler sind in die Grundbegriffe des Rechtes einzuführen. Es ist ihnen einsichtig zu machen, daß die Rechtsord-nung Grundlage des Zusammenlebens von Menschen im Staate ist.
Es sollen die für das Berufsleben wichtigen Bestimmungen des Privatrechtes und einschlägigen öffentlichen Rechtes vermittelt werden.
Die Schüler sollen Verständnis für die rechtlichen und sozialen Einrichtungen des öffentlichen Lebens, deren Schutz-funktionen und deren volkswirtschaftliche Bedeutung gewinnen.
Lehrstoff
  1. Ziffer 2
    Schulstufe
  2. Ziffer eins
    Einführung in das Rechtswesen:
Rechtsbegriffe, Zweck und Arten des Rechtes
Aufbau der Rechtsordnung, Rechtsquellen, Rechtsanwendung und - auslegung Verwaltung: Verfahrensrecht, Beteiligte und Parteien, Bescheid, Rechtsmittel Gerichte: Organisation, Verfahren
  1. Ziffer 2
    Wesentliche Inhalte und ausgewählte Kapitel aus dem Privatrecht und öffentlichen Recht

Seite 96              Landesgesetzblatt fü,r Oberösterreich, Jahrgang 1990,

  1. Ziffer 7
    Stück, Nr. 9
  2. Ziffer 3
    Sozial- und Arbeitsrecht:
Kranken-, Pensions-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung, Betriebshilfe Arbeitsvertrag, Kollektivvertrag, Landarbeitsordnung
  1. Ziffer 4
    Überblick über die auf die Landwirtschaft bezogenen Rechte:
Bäuerliche Hofübergabe
Grundverkehr, Wasserrecht, Forstgesetz, Naturschutzgesetz etc. Marktordnungsgesetze, Lebensmittelrecht, gewerbliche Bestimmungen, Tierzucht- und Veterinärrecht
Rechtliche Grundlagen der Direktvermarktung
Pflanzenzucht- und Saatgutrecht, Pflanzenschutzrecht etc.
Land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildung
Didaktische Grundsätze
Auf lebensnahe und verständliche Darbietung des Lehrstoffes ist
besonders zu achten. Rechtsbeispiele aus dem
täglichen Leben sind im Unterricht bevorzugt zu verwenden.              /
Lebenskunde und Gesundheitslehre
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Schüler sind zu einer bewußten und sinnvollen Lebensgestaltung anzuleiten. Im Mittelpunkt des Lebenskundeun-terrichts steht die Festigung und Vertiefung einer lebensbestimmenden Wertordnung. Die Bedeutung der Familie als kleinste soziale Einheit und Erziehungsgemeinschaft ist den Schülern besonders einzuprägen. Eine positive Einstel-lung zur Partnerschaft sowie das Verständnis für die Notwendigkeit einer sinnvollen Arbeitsteilung und Zusammenarbeit sind zu wecken und zu bestärken. Der Wert der Gesundheit und die Verantwortung, sich gesund zu erhalten, sind den Schülern nahezubringen; der hohe Anteil der eigenen Einflußnahme ist hervorzuheben. Die Bedeutung der ständigen Weiterbildung ist bewußt zu machen, die Freude am Musischen zu fördern. Anleitungen für eine sinnvolle Freizeitgestaltung sind zu geben.
Lehrstoff
  1. Ziffer eins
    und 2. Schulstufe
  2. Ziffer eins
    Unsere Schulgemeinschaft:
Zusammenleben im Internat; Schulklima, geprägt von Lehrern und Schülern; Mitbestimmung und Mitverantwor-tung der Schüler 2? Gutes Benehmen, höfliches und mitmenschliches Verhalten 3? Jugendschutzgesetz
4? Geschlechtserziehung:
Körperliche, geistige und seelische Reifungsvorgänge und ihre
Bewältigung, Aufgaben der Selbsterziehung
  1. Ziffer 5
    Freizeit und Kultur:
Freizeit ermöglichen und sinnvoll nutzen; Wert der Jugendgemeinschaften
Einführung in das Kunstschaffen
Familie als Kulturträger
Feste und Feiern in Familie und Gemeinschaft
  1. Ziffer 6
    Die Familie und ihre Funktion:
Voraussetzungen für die Familiengründung, Partnerwahl Elternberuf, Vater- und Mutterbild Familie als Erziehungsgemeinschaft Entwicklungsphasen, Erziehungsprobleme Verantwortete Elternschaft Generationsprobleme
7? Persönliche Lebensgestaltung
8? Gesundheit:
Überblick über den Körper und die wichtigsten Lebensvorgänge
Maßnahmen zur Gesunderhaltung
  1. Ziffer 9
    Gefährdungen der Gesundheit:
Häufige Krankheiten
Berufskrankheiten
Mißbrauch von Sucht-, Genuß- und Heilmitteln

Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7. Stück, Nr. 9              Seite 97

  1. Ziffer 10
    Öffentliche und private Gesundheitspflege: Vorsorgemaßnahmen Kranken-, Kur- und Heilanstalten Erste Hilfe Hausapotheke,
Hauskrankenpflege
Didaktische Grundsätze
Richtiges Benehmen, gute Umgangsformen und sicheres Auftreten sind zu üben. Dem Gelegenheitsunterricht ist ne-ben den anderen Unterrichtsgrundsätzen besonderes Augenmerk zuzuwenden. Die Schüler sind zu einer wertorien-tierten Lebensführung anzuhalten.
Maschinschreiben
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Schüler sollen den Umgang mit der Schreibmaschine lernen. Sie sind zu befähigen, die für den privaten und ge-schäftlichen Schriftverkehr notwendigen Schriftstücke unter Anwendung der Zehn-Finger-Tastschreibmethode fehler-frei und formschön zu gestalten.
Lehrstoff
  1. Ziffer eins
    Schulstufe
  2. Ziffer eins
    Maschinenkunde:
Die Schreibmaschine, Typen Hauptbestandteile und deren Handhabung Behebung kleiner Störungen Reinigung und Pflege der Schreibmaschine
  1. Ziffer 2
    Arbeitsanweisungen:
Körper- und Handhaltung
Grundstellung, Anschlag
Vorbereitungsarbeiten
Ein- und Ausspannen des Papiers, Einstellen des Randes
Zeilenschaltung, Einstellen des Tabulators
  1. Ziffer 3
    Schreiben:
Erlernen der Zehn-Finger-Tastschreibmethode
Gestaltung einfacher Schriftstücke (Schriftverkehr) samt
Durchschlägen nach den geltenden Normen und Richtlinien
Übungen im Abschreiben
  1. Ziffer 4
    Vertiefung der Sicherheit, Ausbessern der Fehler, Erhöhung der Arbeitsgeschwindigkeit
Didaktische Grundsätze
Der Abschnitt Maschinenkunde kann anfangs sehr kurz ausgelegt sein.
Die eigentlichen Erklärungen sollen parallel
zum Kapitel „Schreiben" durchgeführt werden.
Grundziel des Unterrichtes ist es, auf die unbedinge Brauchbarkeit aller angefertigten Schriftstücke und nicht auf die Erzielung höherer Geschwindigkeit hinzuarbeiten.
Die Schriftstücke sollen praxis- und berufsnah ausgewählt sein. Auf konsequente Einhaltung des Blindschreibens und
eine richtige Körper- und Handhaltung beim Schreiben ist zu achten. Eine Koordination mit dem Unterrichtsgegenstand Deutsch und dem dort geübten Schriftverkehr ist herzustellen, die Lehrinhalte aus Schriftverkehr sind in Maschinschreiben nach
Möglichkeit umzusetzen.
Leibesübungen
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Leibesübungen haben der physischen und psychischen Entwicklung der Schüler zu dienen. Die körperliche Lei-stungsfähigkeit ist zu trainieren, Freude und Interesse an sportlicher Betätigung sind zu wecken. Der Unterricht in Leibesübungen soll Gemeinschaftssinn, Fairneß und Verantwortungsbewußtsein, Konzentration und Ausdauer fördern.
Lehrstoff
  1. Ziffer eins
    und 2. Schulstufe Grundübungen:
Bewegungsgymnastik verschiedener Art, Ausgleichsübungen zur] Vorbeugung von Haltungsschäden Geräteturnen, Bodenturnen (Übungen einfacher Art) Konditionsübungen Leichtathletik (Lauf-, Sprung-, Wurf- und Stoßdisziplinen)

Seite 98              Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7.

Stück, Nr. 9

Schwimmen:              ,

Erlernen mindestens einer Schwimmart, Verbesserung des Schwimmkönnens Einfaches Rettungsschwimmen

Wintersport:

Schilaufen, Eislaufen, Eisstockschießen

Spiele und Kampfsport: . LauN und Ballspiele, Wettkämpfe

Didaktische Grundsätze

Bei der Auswahl des Lehrstoffes ist auf örtliche Gegebenheiten und die entwicklungsbedingte Belastbarkeit der Schü-ler zu achten. Jede Möglichkeit des Übens im Freien ist wahrzunehmen. Die Übungen sollen so durchgeführt werden, daß sie den Schülern Freude bereiten. Die Turnübungen sollen einen Ausgleich zur einseitigen körperlichen Arbeit darstellen und Haltungsschäden vorbeu-gen helfen. Der Gesundheit und Sicherheit der Schüler ist größte Aufmerksamkeit zu widmen. Ordnung und Disziplin ist bei allen Übungen und Spielen zu halten.

Eine Unterrichtseinheit soll in Aufwärmen (Grundübungen), Leistungsübungen bzw. Kampfspiele und Ausklang (kör-perliche Beruhigung) gegliedert werden. Zur Förderung des Gemeinschaftssinnes und des Leistungswillens sind Vergleichskämpfe durchzuführen. Musische Bildung

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Schüler sollen in diesem Gegenstand Freude und Interesse am Musischen gewinnen und zur sinnvollen Freizeit-gestaltung angeregt werden. Sie sind zum kritischen und wertenden Sehen und Hören anzuleiten.

Lehrstoff

  1. Ziffer eins
    und 2. Schulstufe
Musikerziehung:
Notenschrift
Einfache Stimmbildung und Atemtechnik
Einstimmige und mehrstimmige Lieder
Volkslieder und andere Lieder, die dem Jahreslauf und dem Fest- und Lebenskreis entsprechen
Religiöse Lieder
Instrumentales Musizieren in Gruppen, Spielen geeigneter Lehrwerke
und Musikstücke
Musikalische Gestaltung von Feiern
Ausgewählte Beispiele des Musikschaffens verschiedener Zeitepochen
Bildnerische Erziehung:
Gestalten aus der Vorstellung und nach Vorlagen
Verwendung verschiedener Materialien und Erlernen von Techniken des
bildnerischen Gestaltens
Didaktische Grundsätze
Bei Fest- und Feiergestalturig in der Schule sollen der Chor und die Musikgruppe zur Mitwirkung herangezogen wer-den. Eine Überforderung der Schüler durch zu schwieriges Lied- und Musikgut ist zu vermeiden. Es ist danach zu trachten, daß jede aktive Betätigung auf musischem Gebiet Freude bereitet und gerne geschieht. Ausstellungen und musikalische Veranstaltungen sollen dem Ansporn dienen sowie Können und Fertigkeiten aufzei-gen. Hörproben sind in den Unterricht einzubauen (Platten, Kassetten, Videos).
Kinderpflege
Bildungs-und Lehraufgabe
Der Unterricht soll die Schüler vertraut machen mit der Entwicklung, mit der richtigen Ernährung, Pflege und Betreu-ung des werdenden und heranwachsenden Kindes. Die Bedeutung der Kinderpflege und - ernährung als Vorausset-zung für eine gesunde körperliche und geistige Entwicklung soll den Schülern bewußt werden.
Lehrstoff
  1. Ziffer 2
    Schulstufe
1? Achtung und Ehrfurcht vor dem Leben, Geburtenregelung 2? Das Werden des Kindes:
Befruchtung; Unfruchtbarkeit, Fehlgeburt
Fruchtfolgeplanes Wichtige Fruchtfolgearten Humusbilanz
  1. Ziffer 3
    Pflanzenzüchtung und Saatgut:
Grundlagen und Ziele der Züchtung
Züchtungsmethoden
Saatgut, Saatguteigenschaften Saatguterzeugung Saatgutwechsel Rechtliche Grundlagen