Datum der Kundmachung

18.02.1948

Fundstelle

Landesgesetzblatt Nr. 8 aus 1948, 3. Stück

Bundesland

Oberösterreich

Kurztitel

Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend Wiedererrichtung einer selbständigen Ortsgemeinde Kaltenberg, Verwaltungsbezirk Freistadt

Text

HINWEIS: Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind technisch bedingt.

--------------------------------------------------------------------------------

8. Verordnung

der o.ö. Landesregierung vom 22. Dezember 1947, betreffend Wiedererrichtung einer selbständigen   Ortsgemeinde   Kaltenberg, Verwaltungsbezirk Freistadt.

§ 1.

Die durch Kundmachung des ehemaligen Landeshauptmannes   des   Gaues   Oberdonau   vom 24. August 1938, abgedruckt im Verordnungsblatt 6/! 938, zu einer Gemeinde vereinigten Gemeinden Markt Unterweißenbach und Kaltenberg werden mit Wirkung vom 1. November 1945 wieder in zwei selbständige Ortsgemeinden: "Markt Unterweißenbach und "Kaltenberg" getrennt.

Paragraph 2,

Für den Umfang der beiden Ortsgemeinden und die Grenzen gelten die im Gesetze vom 24. Mai 1921, LG. u. römisch VV l. f. O.O. Nr. 103/ 1921, samt Anhang enthaltenen Bestimmungen.

Paragraph 3,

Hinsichtlich ihres Gemeindevermögens und ihres Gemeindegutes, ihrer Anstalten, Betriebe und erwerbswirtschaftlichen Unternehmungen gilt das von den beiden getroffene Übereinkommen vom 23. Juli 1946.