Datum der Kundmachung

23.09.1947

Fundstelle

Landesgesetzblatt Nr. 18 aus 1947, 8. Stück

Bundesland

Oberösterreich

Kurztitel

Verordnung der Oö. Landesregierung über die Regelung der Dienst- und Bezugsverhältnisse der bei den Gemeindeämtern als Vertragsbedienstete beschäftigten Angestellten und Arbeiter

Text

HINWEIS: Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind technisch bedingt.

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18.

Verordnung der o.-ö. Landesregierung vom 9. September 1947 über die Regelung der Dienst- und Bezugsverhältnisse der bei den Gemeindeämtern als Vertragsbedienstete beschäftigten Angestellten und Arbeiter.

Die o.-ö. Landesregierung hat ihn ihrer Sitzung vom 8, September 1947 in Ausführung der Bestimmungen des o,-ö, Gemeindeangestelltengesehes in der Fassung des LGBl, Nr 13/1934 beschlossen:

Paragraph eins,

Die Bestimmungen des Gesetzes über die Dienst- und Bezugsverhältnisse der Vertragsangestellten des Bundes in der Fassung VOM, 463/1936 samt den hiezu ergangenen Durchfuhrmngsbestimmungen finden für die Regelung der Dienst- und Bezugsverhältnisse der bei den Gemeinden beschäftigten Angestellten, soweit dieselben den Bestimmungen des o.-ö. Gemeindeangcstelltengesetzes nicht unterliegen, Anwendung.

Paragraph 2,

Die Bestimmungen des Paragraph eins, finden auf die bei den Gemeindeämtern vertraglich beschäftigten, ständigen Arbeiter gleichfalls Anwendung.

Paragraph 3,

Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Kundmachung in Kraft.