Fundstelle
LGBl. Nr. 57/2014 Stück 30Landesgesetzblatt Nr. 57 aus 2014, Stück 30
Kurztitel
Burgenländisches Landesverwaltungsgerichtsgesetz, Änderung
Text
Gesetz vom 13. November 2014, mit dem das Burgenländische Landesverwaltungsgerichtsgesetz geändert wird
Der Landtag hat beschlossen:
Das Burgenländische Landesverwaltungsgerichtsgesetz - Bgld.
LVwGG, LGBl. Nr. 44/2013, wird wie folgt geändert:LVwGG, Landesgesetzblatt Nr. 44 aus 2013,, wird wie folgt geändert:
Im Inhaltsverzeichnis lautet der Eintrag zu § 28:Im Inhaltsverzeichnis lautet der Eintrag zu Paragraph 28 :,
„§ 28 Dienstort, Dienstreisen“
In § 6 Abs. 2 wird das Zitat „LBDG 1997“ durch das Zitat „LBBG 2001“ und das Zitat „Landesvertragsbedienstetengesetzes 1985“ durch das Zitat „Burgenländischen Landesvertragsbedienstetengesetzes 2013“ ersetzt; nach dem Zitat (neu) „LBBG 2001“ wird die Wortfolge „, der §§ 24 und 25 Bgld. LVwGG“ eingefügt.In Paragraph 6, Absatz 2, wird das Zitat „LBDG 1997“ durch das Zitat „LBBG 2001“ und das Zitat „Landesvertragsbedienstetengesetzes 1985“ durch das Zitat „Burgenländischen Landesvertragsbedienstetengesetzes 2013“ ersetzt; nach dem Zitat (neu) „LBBG 2001“ wird die Wortfolge „, der Paragraphen 24 und 25 Bgld. LVwGG“ eingefügt.
In § 11 Z 7 wird nach dem Wort „Erledigungen“ ein Satzpunkt angefügt.In Paragraph 11, Ziffer 7, wird nach dem Wort „Erledigungen“ ein Satzpunkt angefügt.
Die Tabelle in § 24 Abs. 4 erhält folgende Fassung:Die Tabelle in Paragraph 24, Absatz 4, erhält folgende Fassung:
Tabelle nicht darstellbar
In § 24 werden ersetzt:In Paragraph 24, werden ersetzt:
in Abs. 7 der Betrag „1 500 Euro“ durch den Betrag „1 530,30 Euro“,in Absatz 7, der Betrag „1 500 Euro“ durch den Betrag „1 530,30 Euro“,
in Abs. 8 der Betrag „600 Euro“ durch den Betrag „612,10 Euro“,in Absatz 8, der Betrag „600 Euro“ durch den Betrag „612,10 Euro“,
in Abs. 9 der Betrag „36,3 Euro“ durch den Betrag „37 Euro“.in Absatz 9, der Betrag „36,3 Euro“ durch den Betrag „37 Euro“.
§ 25 Abs. 1 zweiter Satz lautet:Paragraph 25, Absatz eins, zweiter Satz lautet:
„Anstelle des § 24 Abs. 3 bis 10 sind auf diese Mitglieder die §§ 33, 41 bis 43 und 48 bis 50 LBBG 2001 anzuwenden.“„Anstelle des Paragraph 24, Absatz 3 bis 10 sind auf diese Mitglieder die Paragraphen 33,, 41 bis 43 und 48 bis 50 LBBG 2001 anzuwenden.“
§ 25 Abs. 2 erster Satz lautet:Paragraph 25, Absatz 2, erster Satz lautet:
„Die in Abs. 1 angeführten Mitglieder des Landesverwaltungsgerichtes haben Anspruch auf eine Dienstzulage, die an die Stelle einer bis 31. Dezember 2013 als Mitglied des Unabhängigen Verwaltungssenats Burgenland bezogene Verwendungszulage gemäß § 44 Abs. 1 Z 3 LBBG 2001 und Aufwandsentschädigung gemäß § 28 LBBG 2001 tritt.“„Die in Absatz eins, angeführten Mitglieder des Landesverwaltungsgerichtes haben Anspruch auf eine Dienstzulage, die an die Stelle einer bis 31. Dezember 2013 als Mitglied des Unabhängigen Verwaltungssenats Burgenland bezogene Verwendungszulage gemäß Paragraph 44, Absatz eins, Ziffer 3, LBBG 2001 und Aufwandsentschädigung gemäß Paragraph 28, LBBG 2001 tritt.“
In § 26 Abs. 3 wird der Ausdruck „vH“ durch das Zeichen „%“In Paragraph 26, Absatz 3, wird der Ausdruck „vH“ durch das Zeichen „%“
ersetzt.
Dem § 39 wird folgender Abs. 3 angefügt:Dem Paragraph 39, wird folgender Absatz 3, angefügt:
„(3)Absatz 3In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 57/2014 treten in Kraft:In der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr. 57 aus 2014, treten in Kraft:
das Inhaltsverzeichnis, § 6 Abs. 2, § 11 Z 7, § 25 Abs. 1 und 2 und § 26 Abs. 3 mit 1. Jänner 2014,das Inhaltsverzeichnis, Paragraph 6, Absatz 2,, Paragraph 11, Ziffer 7,, Paragraph 25, Absatz eins und 2 und Paragraph 26, Absatz 3, mit 1. Jänner 2014,
§ 24 Abs. 4, 7, 8 und 9 mit 1. März 2014.“Paragraph 24, Absatz 4,, 7, 8 und 9 mit 1. März 2014.“