Fundstelle
LGBl. Nr. 38/2014 Stück 20Landesgesetzblatt Nr. 38 aus 2014, Stück 20
Kurztitel
Geschäftseinteilung für das Amt der Burgenländischen Landesregierung, Änderung
Text
Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 16. Juli 2014, mit der die Geschäftseinteilung für das Amt der Burgenländischen Landesregierung geändert wird
Auf Grund des § 2 Abs. 5 des Bundesverfassungsgesetzes vom 30. Juli 1925, betreffend Grundsätze für die Einrichtung und Geschäftsführung der Ämter der Landesregierung außer Wien, BGBl. Nr. 289/1925, in der Fassung des Bundesverfassungsgesetzes BGBl. I Nr. 2/2008, wird mit Zustimmung der Burgenländischen Landesregierung und mit Zustimmung der Bundesregierung verordnet:Auf Grund des Paragraph 2, Absatz 5, des Bundesverfassungsgesetzes vom 30. Juli 1925, betreffend Grundsätze für die Einrichtung und Geschäftsführung der Ämter der Landesregierung außer Wien, Bundesgesetzblatt Nr. 289 aus 1925,, in der Fassung des Bundesverfassungsgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 2 aus 2008,, wird mit Zustimmung der Burgenländischen Landesregierung und mit Zustimmung der Bundesregierung verordnet:
Die Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland, mit der die Geschäftseinteilung des Amtes der Burgenländischen Landesregierung erlassen wird, LGBl. Nr. 30/2002, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 25/2009, wird wie folgt geändert:Die Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland, mit der die Geschäftseinteilung des Amtes der Burgenländischen Landesregierung erlassen wird, Landesgesetzblatt Nr. 30 aus 2002,, in der Fassung der Verordnung Landesgesetzblatt Nr. 25 aus 2009,, wird wie folgt geändert:
In der Anlage werden bei der Aufzählung der Geschäfte der Landesamtsdirektion die Z 41 und 42 angefügt:In der Anlage werden bei der Aufzählung der Geschäfte der Landesamtsdirektion die Ziffer 41 und 42 angefügt:
Angelegenheiten des Kinder- und Jugendanwalts
Angelegenheiten des Burgenländischen Gesundheits- und Patientenanwalts
In der Anlage bei der Aufzählung der Geschäfte der Abteilung 6 - Soziales, Gesundheit, Familie und Sport entfallen die Z 5 und 31 und die bisherigen Z 6 bis 41 erhalten die Ziffernbezeichnung 5 bis 39.In der Anlage bei der Aufzählung der Geschäfte der Abteilung 6 - Soziales, Gesundheit, Familie und Sport entfallen die Ziffer 5 und 31 und die bisherigen Ziffer 6 bis 41 erhalten die Ziffernbezeichnung 5 bis 39.