Personen, die die Katastrophenhilfsdienste bei der Abwehr und Bekämpfung einer Katastrophe aufgrund einer speziellen Ausbildung unterstützen können. Dazu zählen insbesondere Statikerinnen oder Statiker, Ziviltechnikerinnen oder Ziviltechniker, Talsperrenverantwortliche, Elektrikerinnen oder Elektriker, Installateurinnen oder Installateure, Bautechnikerinnen oder Bauchtechniker, Chemikerinnen oder Chemiker, Sprengmeisterinnen oder Sprengmeister, Leichenbestatterinnen oder Leichenbestatter, Risiko- und Krisenmanagerinnen oder Risiko- und Krisenmanager sowie Personen, die Geräte gemäß Z 4 lit. c bedienen können;Personen, die die Katastrophenhilfsdienste bei der Abwehr und Bekämpfung einer Katastrophe aufgrund einer speziellen Ausbildung unterstützen können. Dazu zählen insbesondere Statikerinnen oder Statiker, Ziviltechnikerinnen oder Ziviltechniker, Talsperrenverantwortliche, Elektrikerinnen oder Elektriker, Installateurinnen oder Installateure, Bautechnikerinnen oder Bauchtechniker, Chemikerinnen oder Chemiker, Sprengmeisterinnen oder Sprengmeister, Leichenbestatterinnen oder Leichenbestatter, Risiko- und Krisenmanagerinnen oder Risiko- und Krisenmanager sowie Personen, die Geräte gemäß Ziffer 4, Litera c, bedienen können;