18.06.2014
Landesgesetzblatt Nr. 25 aus 2014, Stück 14
Burgenland
Gesetz über die Errichtung eines landwirtschaftlichen Siedlungsfonds, Aufhebung
Gesetz vom 5. Juni 2014, mit dem das Gesetz über die Errichtung eines landwirtschaftlichen Siedlungsfonds für das Land Burgenland aufgehoben wird
Der Landtag hat beschlossen:
Paragraph eins,
Aufhebung
Das Gesetz vom 27. Juli 1970 über die Errichtung eines landwirtschaftlichen Siedlungsfonds für das Land Burgenland, Landesgesetzblatt Nr. 42 aus 1970,, wird aufgehoben.
Paragraph 2,
Auflösung des vorhandenen Vermögens
Das vorhandene Fondsvermögen fließt dem Land Burgenland zu. Das bücherliche und das außerbücherliche Eigentum sowie die dinglichen Rechte des „Landwirtschaftlichen Siedlungsfonds für das Burgenland“ gehen von Gesetzes wegen auf das Land Burgenland über.
Paragraph 3,
Belastungs- und Veräußerungsverbote
Die zu Gunsten des „Landwirtschaftlichen Siedlungsfonds für das Burgenland“ bestehenden Belastungs- und Veräußerungsverbote werden mit Inkrafttreten dieses Gesetzes gegenstandslos und können von Amts wegen gelöscht werden.
Paragraph 4,
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.