Datum der Kundmachung

18.06.2014

Fundstelle

Landesgesetzblatt Nr. 25 aus 2014, Stück 14

Bundesland

Burgenland

Kurztitel

Gesetz über die Errichtung eines landwirtschaftlichen Siedlungsfonds, Aufhebung

Text

Gesetz vom 5. Juni 2014, mit dem das Gesetz über die Errichtung eines landwirtschaftlichen Siedlungsfonds für das Land Burgenland aufgehoben wird

Der Landtag hat beschlossen:

Paragraph eins,

Aufhebung

Das Gesetz vom 27. Juli 1970 über die Errichtung eines landwirtschaftlichen Siedlungsfonds für das Land Burgenland, Landesgesetzblatt Nr. 42 aus 1970,, wird aufgehoben.

Paragraph 2,

Auflösung des vorhandenen Vermögens

Das vorhandene Fondsvermögen fließt dem Land Burgenland zu. Das bücherliche und das außerbücherliche Eigentum sowie die dinglichen Rechte des „Landwirtschaftlichen Siedlungsfonds für das Burgenland“ gehen von Gesetzes wegen auf das Land Burgenland über.

Paragraph 3,

Belastungs- und Veräußerungsverbote

Die zu Gunsten des „Landwirtschaftlichen Siedlungsfonds für das Burgenland“ bestehenden Belastungs- und Veräußerungsverbote werden mit Inkrafttreten dieses Gesetzes gegenstandslos und können von Amts wegen gelöscht werden.

Paragraph 4,

Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.