Absatz eins,Das Pflegekindergeld besteht aus Richtsätzen und Zuschlägen. Die Richtsätze betragen im Monat für ein Kind:
- Strichaufzählungbis zum 6. Lebensjahr: EUR 554,– (Richtsatz 1)
- Strichaufzählungvom 6. bis zum 10. Lebensjahr: EUR 581,– (Richtsatz 2)
- Strichaufzählungvom 10. bis zum 15. Lebensjahr: EUR 597,– (Richtsatz 3)
- Strichaufzählungab dem 15. Lebensjahr: EUR 640,– (Richtsatz 4)
- Strichaufzählungbei Krisenpflegeeltern: EUR 1109,– (Richtsatz 5).