Absatz eins,Junge Menschen dürfen nicht:
- Ziffer einsbis zur Vollendung des 16. Lebensjahres alkoholische Getränke an allgemein zugänglichen Orten, in öffentlichen Einrichtungen und bei öffentlichen Veranstaltungen erwerben, besitzen oder konsumieren.
- Ziffer 2bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres alkoholische Getränke, die gebrannten Alkohol enthalten an allgemein zugänglichen Orten, in öffentlichen Einrichtungen und bei öffentlichen Veranstaltungen erwerben, besitzen oder konsumieren.
- Ziffer 3alkoholische Getränke in Schulen konsumieren.