Kurztitel
Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG; Maßnahmen im Gebäudesektor zum Zweck der Reduktion des Ausstoßes an TreibhausgasenVereinbarung gem. Artikel 15 a, B-VG; Maßnahmen im Gebäudesektor zum Zweck der Reduktion des Ausstoßes an Treibhausgasen
Kundmachungsorgan
LGBl. Nr. 45/2009 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 30/2017Landesgesetzblatt Nr. 45 aus 2009, zuletzt geändert durch Landesgesetzblatt Nr. 30 aus 2017,
Index
10 Bau- und Bodenrecht sowie Recht der Technik (B)
Text
Artikel 6
Förderung umfassender energetischer Wohnhaussanierungen
(1)Absatz einsFür die umfassende energetische Sanierung von Wohnhäusern werden besondere Förderanreize vorgesehen, soweit die energiebezogenen Zielwertanforderungen gemäß unten stehender Tabelle eingehalten werden:
Zeitpunkt der Förderungszusicherung | HWBRef,RK in kWh/m².a | EEBRef, RK | fGEE |
ab 2017 | 21 x (1 + 2,5 / ℓc) | mittels HTEBRef | |
oder |
25 x (1 + 2,5 / ℓc) | | 1,05 |
| | | |
Weitere Anforderungsstufen werden in Entsprechung der Weiterentwicklung des Nationalen Plans festgelegt.
(2)Absatz 2Können im Rahmen umfassender energetischer Sanierungen die Zielwerte des Abs. 1 nicht realisiert werden, so können die Vertragsparteien zusätzlich die Möglichkeit der „Deltaförderung“ vorsehen, um möglichst weitgehende Sanierungen zu erreichen. Dabei muss jedoch der Ausgangs-HWB ab dem Jahr 2017 um mindestens 40% verbessert werden.Können im Rahmen umfassender energetischer Sanierungen die Zielwerte des Absatz eins, nicht realisiert werden, so können die Vertragsparteien zusätzlich die Möglichkeit der „Deltaförderung“ vorsehen, um möglichst weitgehende Sanierungen zu erreichen. Dabei muss jedoch der Ausgangs-HWB ab dem Jahr 2017 um mindestens 40% verbessert werden.
(3)Absatz 3Für historische oder denkmalgeschützte Gebäude können Ausnahmen vorgesehen werden.
Schlagworte
Art. 15a B-VG, Umwelt, Klima, Treibhausgase, Klimawandel, Heizen, Hiezung, Heizwärmebedarf, Klimaziel, Kyoto, Emission, Sanierung, Wohnungen, Förderung, Treibhausgasemission, Klimastrategie, Wärme, Wärmeschutz, Referenzklima, Wohnbau, Wohnhaussanieurng, Heizungsanlagen, Gase, Gas, Wohnbauförderung, Energie, EnergieausweisArtikel 15 a, B-VG, Umwelt, Klima, Treibhausgase, Klimawandel, Heizen, Hiezung, Heizwärmebedarf, Klimaziel, Kyoto, Emission, Sanierung, Wohnungen, Förderung, Treibhausgasemission, Klimastrategie, Wärme, Wärmeschutz, Referenzklima, Wohnbau, Wohnhaussanieurng, Heizungsanlagen, Gase, Gas, Wohnbauförderung, Energie, Energieausweis