Absatz eins,Das Pflegekindergeld besteht aus Richtsätzen und Zuschlägen. Die Richtsätze betragen im Monat für ein Kind:
- Strichaufzählungbis zum 6. Lebensjahr: EUR 490,– (Richtsatz 1)
- Strichaufzählungvom 6. bis zum 10. Lebensjahr: EUR 510,– (Richtsatz 2)
- Strichaufzählungvom 10. bis zum 15. Lebensjahr: EUR 525,– (Richtsatz 3)
- Strichaufzählungab dem 15. Lebensjahr: EUR 565,– (Richtsatz 4)
- StrichaufzählungbeiKrisenpflegeeltern: EUR 1020,– (Richtsatz 5).