Bundesland

Wien

Kurztitel

Besoldungsordnung 1994

Kundmachungsorgan

Landesgesetzblatt Nr. 55 aus 1994, Landesgesetzblatt Nr. 28 aus 2015,

Typ

Gesetz

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 14

Inkrafttretensdatum

01.08.2015

Außerkrafttretensdatum

31.03.2017

Abkürzung

BO 1994

Index

20 Dienstrecht (D); 20/10 Dienst-, Besoldungs- und Pensionsrecht

Text

Dienstalterszulagen

Paragraph 14,

  1. Absatz eins,Dem Beamten des Schemas römisch eins, des Schemas römisch zwei, Dienstklasse römisch drei, des Schemas römisch zwei K und des Schemas römisch zwei L, der sich mindestens zwei Jahre in der höchsten Gehaltsstufe einer Verwendungsgruppe, ausgenommen die Verwendungsgruppen LKA und R, befindet, gebührt eine ruhegenussfähige Dienstalterszulage („kleine DAZ“). Nach mindestens vier Jahren in der jeweils höchsten Gehaltsstufe gebührt eine erhöhte Dienstalterszulage („große DAZ“). Die Höhe der Dienstalterszulagen ist in der Anlage 3 festgesetzt.
  2. Absatz 2,Dem Beamten der Dienstklassen römisch vier und römisch fünf, der sich mindestens zwei Jahre in der höchsten Gehaltsstufe einer Dienstklasse befindet, gebührt eine ruhegenussfähige Dienstalterszulage in der Höhe des Einfachen des Differenzbetrages zwischen den Gehaltsansätzen der höchsten Gehaltsstufe und der nächstniedrigen Gehaltsstufe der Dienstklasse, in die der Beamte eingereiht ist („kleine DAZ“). Nach mindestens vier Jahren in der jeweils höchsten Gehaltsstufe gebührt eine erhöhte Dienstalterszulage („große DAZ“) im Ausmaß des Zweieinhalbfachen dieses Differenzbetrages.
  3. Absatz 3,Dem Beamten der Dienstklassen römisch sechs bis römisch neun, der sich mindestens vier Jahre in der höchsten Gehaltsstufe einer Dienstklasse befindet, gebührt eine ruhegenussfähige Dienstalterszulage („DAZ“) in der Höhe des Eineinhalbfachen des Differenzbetrages zwischen den Gehaltsansätzen der höchsten Gehaltsstufe und der nächstniedrigen Gehaltsstufe der Dienstklasse, in die der Beamte eingereiht ist.

Im RIS seit

03.08.2015

Zuletzt aktualisiert am

03.01.2018

Gesetzesnummer

20000007

Dokumentnummer

LWI40010679