(5)Absatz 5,Einem Beamten können durch den Stadtsenat in Anerkennung seiner ausgezeichneten Dienstleistung außerordentliche Vorrückungen in eine höhere Gehaltsstufe oder, wenn er bereits die höchste Gehaltsstufe seiner Dienstklasse (Schema II) oder Verwendungsgruppe (Schema I, II KA, II K, II KAV und II L) erreicht hat, ruhegenussfähige Zulagen zuerkannt werden.Einem Beamten können durch den Stadtsenat in Anerkennung seiner ausgezeichneten Dienstleistung außerordentliche Vorrückungen in eine höhere Gehaltsstufe oder, wenn er bereits die höchste Gehaltsstufe seiner Dienstklasse (Schema römisch zwei) oder Verwendungsgruppe (Schema römisch eins, römisch zwei KA, römisch zwei K, II KAV und römisch zwei L) erreicht hat, ruhegenussfähige Zulagen zuerkannt werden.