Absatz eins,Paragraph 14, ist in der vor dem Inkrafttreten der 38. Novelle zur Dienstordnung 1994 geltenden Fassung sowie in allen früheren Fassungen in laufenden und in künftigen Verfahren nicht mehr anzuwenden. Die durch die 38. Novelle zur Dienstordnung 1994 entfallenen Paragraphen 115 f und 115 l sind in laufenden und künftigen Verfahren nicht mehr anzuwenden.