Absatz eins,Die Pflegegebühr für Begleitpersonen (Paragraph 37, Absatz 2, Wr. KAG) wird gemäß Paragraph 44 a, Absatz eins, Wr. KAG für die Wiener öffentlichen Krankenanstalten (ausgenommen Psychiatrisches Krankenhaus Ybbs/Donau) wie folgt festgesetzt:
- Ziffer einsNächtigungsgebühr einschließlich Frühstück je Nächtigung für Begleitpersonen von Patientinnen und Patienten
- Litera azwischen dem vollendeten dritten bis zum vollendeten sechsten , Lebensjahr13,11 Euro
- Litera bzwischen dem vollendeten sechsten bis zum vollendeten zehnten , Lebensjahr26,22 Euro
- Litera czwischen dem vollendeten zehnten bis zum vollendeten fünfzehnten , Lebensjahr37,15 Euro
- Litera dab dem vollendeten fünfzehnten Lebensjahr43,70 Euro
- Ziffer 2Verköstigungsgebühr (Pauschale für die Mahlzeiten eines jeden Tages, ausgenommen das Frühstück)15,95 Euro