Wien
Wiener MitarbeiterInnenvorsorgegesetz
Landesgesetzblatt Nr. 45 aus 2004, zuletzt geändert durch Landesgesetzblatt Nr. 37 aus 2016,
Paragraph 8,
30.10.2014
29.07.2016
Die Auswahl der MV-Kasse hat für alle von diesem Gesetz erfassten Bediensteten durch den Magistrat im Einvernehmen mit der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten – Kunst, Medien, Sport, freie Berufe, Landesgruppe Wien namens der Bediensteten, für die Beiträge nach diesem Gesetz zu leisten sind, zu erfolgen.